Bekanntmachung über eine Ergänzung der Anlage zu Artikel II des deutsch-französischen Abkommens über die Gleichwertigkeit von Prüfungszeugnissen in der beruflichen Bildung. Vom 20. März 1989

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung über eine Ergänzung der Anlage zu Artikel II des deutsch-französischen Abkommens über die Gleichwertigkeit von Prüfungszeugnissen in der beruflichen Bildung
Abkürzung:
Art: Völkerrechtlicher Vertrag
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie: kulturelle Vereinbarung
Fundstelle: Bundesgesetzblatt (Deutschland), Jahrgang 1989, Teil II, Nr. 14 (Tag der Ausgabe 12. April 1989), Seite 350
Fassung vom: 8. September 1988/28. Februar 1989
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 20. März 1989
Inkrafttreten: 1. Februar 1989
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Commons
'
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]


[350]

Bekanntmachung

Bekanntmachung über eine Ergänzung der Anlage zu Artikel II des deutsch-französischen Abkommens über die Gleichwertigkeit von Prüfungszeugnissen in der beruflichen Bildung
Vom 20. März 1989


Durch Vereinbarung vom 8. September 1988/28. Februar 1989 ist das Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse nach Artikel II des Abkommens vom 16. Juni 1977 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Gleichwertigkeit von Prüfungszeugnissen in der beruflichen Bildung (BGBl. 1977 II S. 755) in der Fassung der Vereinbarung vom 22. April 1986 (BGBl. 1986 II S. 872) mit Wirkung vom 1. Februar 1989 wie folgt ergänzt worden:

Bezeichnung des deutschen Prüfungszeugnisses Bezeichnung des französischen Prüfungszeugnisses
16. Zeugnis über das Bestehen der Abschlußprüfung oder Gesellenprüfung in dem Ausbildungsberuf Bäcker/Bäckerin 16. Certificat d’aptitude professionelle boulanger
17. Zeugnis über das Bestehen der Gesellenprüfung in dem Ausbildungsberuf Konditor/Konditorin 17. Certificat d’aptitude professionelle pâtissier-confiseur-chocolatier-glacier


Bonn, den 20. März 1989


Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Eitel