Bekanntmachung der Texte verschiedener Reichsgesetze in der vom 1. Januar 1900 an geltenden Fassung
Erscheinungsbild
[369]
(Nr. 2490.) Bekanntmachung der Texte verschiedener Reichsgesetze in der vom 1. Januar 1900 an geltenden Fassung. Vom 20. Mai 1898.
Auf Grund des Gesetzes, betreffend die Ermächtigung des Reichskanzlers zur Bekanntmachung der Texte verschiedener Reichsgesetze, vom 17. Mai 1898 werden die Texte der unten folgenden Gesetze:
- der Civilprozeßordnung,
- der Konkursordnung,
- des Gesetzes, betreffend die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens, unter Ausschluß des die Uebergangsbestimmungen enthaltenden §. 14 des Gesetzes vom 21. Juli 1879 (Reichs-Gesetzbl. S. 277),
- des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung und des zugehörigen Einführungsgesetzes,
- der Grundbuchordnung und
- bekannt gemacht.
- Ferner werden auf Grund des Artikel 13 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche vom 10. Mai 1897 die Texte
- des Gesetzes, betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften, unter Ausschluß der in den §§. 153 bis 170 des Gesetzes vom 1. Mai 1889 (Reichs-Gesetzbl. S. 55) enthaltenen Schluß- und Uebergangsbestimmungen,
- nachstehend bekannt gemacht.
- Berlin, den 20. Mai 1898.