Bekanntmachung zur Abänderung der Bekanntmachung, betreffend Ausnahmen von den Vorschriften des Gesetzes über Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben
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(Nr. 3063.) Bekanntmachung zur Abänderung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1903 (Reichs-Gesetzbl. S. 312), betreffend Ausnahmen von den Vorschriften des § 12, § 13 Abs. 1 des Gesetzes über Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903 (Reichs-Gesetzbl. S. 113). Vom 11. Juli 1904.
Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben, vom 30. März 1903 (Reichs-Gesetzbl. S. 113) hat der Bundesrat beschlossen:
I.
- Die unter I der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1903 (Reichs-Gesetzbl. S. 312), betreffend Ausnahmen von den Vorschriften des § 12, § 13 Abs. 1 des Gesetzes über Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903 (Reichs-Gesetzbl. S. 113), für die Werkstätten der Weberei (Band- und Stoffweberei) gewährte Ausnahme von der Vorschrift im § 12 a. a. O. wird auf die Königlich Sächsischen Kreishauptmannschaften Chemnitz und Bautzen ausgedehnt.
II.
- Die unter II der Bekanntmachung und nach dem derselben beigefügten Verzeichnisse den nachstehend aufgeführten Werkstätten gewährte Ausnahme von der Vorschrift im § 13 Abs. 1 a. a. O. wird auf die daneben verzeichneten Bezirke ausgedehnt:
Bezeichnung der Werkstätten. | Bezirke, auf welche die Ausnahme ausgedehnt wird. |
Bearbeitung von Knöpfen aus Porzellan, Metall, Horn, Perlmutter und dergleichen. | Sachsen: Kreishauptmannschaft Bautzen. |
Silber- und Golddrahtzieherei. | Sachsen: Kreishauptmannschaft Dresden. |
Verfertigung von Spielwaren und anderen Gegenständen aus Metall, soweit für Sachsen-Weimar Ausnahmen gewährt sind. | Sachsen: Kreishauptmannschaften Chemnitz und Dresden. |
Weberei einschließlich Bandweberei. | Sachsen: Kreishauptmannschaften Bautzen und Chemnitz. |
Strickerei und Wirkerei. | Sachsen: Kreishauptmannschaften Chemnitz, Dresden und Leipzig. |
Häkelei und Stickerei. | Sachsen: Kreishauptmannschaft Dresden. |
Verfertigung von groben Holzwaren. | Sachsen: Kreishauptmannschaften Chemnitz und Dresden. [306] |
Korbmacher und -flechter, sonstige Flechterei. | Sachsen: Kreishauptmannschaft Dresden. |
Herstellung künstlicher Blumen. | Sachsen: Kreishauptmannschaften Bautzen und Chemnitz; Baden: Bühl und Umgegend sowie Walldürn und Umgegend. |
- Berlin, den 11. Juni 1904.