Bekanntmachung über die Ausprägung von Münzen im Nennbetrage von 1, 2, 5, 10 und 50 Rentenpfennig

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung über die Ausprägung von Münzen im Nennbetrage von 1, 2, 5, 10 und 50 Rentenpfennig.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1923 Teil I, Nr. 117, Seite 1091
Fassung vom: 13. November 1923
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 17. November 1923
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Bekanntmachung über die Ausprägung von Münzen im Nennbetrage von 1, 2, 5, 10 und 50 Rentenpfennig. Vom 13. November 1923.

Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über die Ausprägung von Münzen vom 8. November 1923 werden im Einvernehmen mit der Deutschen Rentenbank Münzen im Nennbetrage von 1, 2, 5, 10 und 50 Rentenpfennig mit folgender Maßgabe hergestellt:

Die im glatten Ringe geprägten Münzen im Nennbetrage von 1 und 2 Rentenpfennig bestehen aus einer Legierung von 95 Teilen Kupfer, 4 Teilen Zinn und 1 Teil Zink. Das Einpfennigstück erhält einen Durchmesser von 17½ Millimeter und ein Gewicht von 2 Gramm. Das Zweipfennigstück erhält einen Durchmesser von 20 Millimeter und ein Gewicht von 3⅓ Gramm. Die Münzen tragen auf der Schriftseite innerhalb des aus einem flachen Stäbchen bestehenden erhabenen Randes in Antiqua in der oberen Hälfte die Umschrift „Deutsches Reich“ und davon durch Rosetten getrennt in der unteren Hälfte die Umschrift „Rentenpfennig“. In der Mitte steht in arabischen Ziffern die Wertbezeichnung „1“ bzw. „2“, die von der Umschrift durch eine erhabene Kreislinie getrennt ist. Auf der Schauseite befindet sich in der Mitte innerhalb des aus einem flachen Stäbchen bestehenden erhabenen Randes eine aufrechtstehende Ährengarbe, rechts und links davon verteilt die Jahreszahl und am unteren Rande das Münzzeichen.
Die im gerippten Ringe geprägten Münzen im Nennbetrage von 5, 10 und 50 Rentenpfennigen bestehen aus einer Legierung von 91,5 Teilen Kupfer und 8,5 Teilen Aluminium. Das Fünfpfennigstück erhält einen Durchmesser von 18 mm und ein Gewicht von 2½ g. Das Zehnpfennigstück erhält einen Durchmesser von 21 mm und ein Gewicht von 4 g. Das Fünfzig-Pfennigstück erhält einen Durchmesser von 24 mm und ein Gewicht von 5 g. Auf der Schriftseite tragen die Münzen innerhalb des aus einem flachen Stäbchen bestehenden erhabenen Randes in Balkenschrift in der oberen Hälfte die Umschrift „Deutsches Reich“ und davon durch Rosetten getrennt in der unteren Hälfte die Umschrift „Rentenpfennig“. In der Mitte umgibt ein auf die Spitze gestelltes Quadrat, dessen Seiten durch je ein Eichelblatt verziert sind, die in arabischen Ziffern ausgedrückte Wertbezeichnung „5“, „10“ bzw. „50“. Auf der Schauseite befinden sich innerhalb des aus einem flachen Stäbchen bestehenden erhabenen Randes gekreuzte Halme mit je drei Ähren an jeder Seite und darüber am oberen Rande das Münzzeichen. Am unteren Rande, der durch einen Querstrich abgetrennt ist, steht die Jahreszahl.
Berlin, den 13. November 1923.
Der Reichsminister der Finanzen
Dr. Luther