Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 (Sozialistengesetz). Vom 13. November 1878

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gesetzestext
korrigiert
Titel: Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Amtsblatt des K. Staatsministeriums des Innern, Königreich Bayern, Band 1878, Nr. 43, Seite 364–366
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 13. November 1878
Inkrafttreten:
Anmerkungen: Verlinkung mit frei zugänglichen Digitalisaten ist ausdrücklich erwünscht
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Commons
'
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]


[364]

Bekanntmachungen
auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

A. Auf Grund der §§ 1 und 6 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wurden nachstehende Vereine verboten:

1) durch den Stadtrath zu Gotha unterm 2. November 1878 der Allgemeine Arbeiter-Sängerbund mit dem Hauptsitze in Gotha,
2) durch das großh. hessische Kreisamt Worms unterm 1. November 1878 die Gewerkschaft der Schuhmacher und verwandten Gewerbe zu Worms,
3) durch das nämliche Amt unter dem gleichen Tage die Gewerkschaft der Schneider zu Worms,
4) durch das großh. hessische Kreisamt Offenbach unterm 5. November 1878 der Allgemeine Arbeiter-Krankenunterstützungsverein in Offenbach,
5) durch den Stadtrath zu Gotha unterm 7. November 1878 [365] die Gewerkschaft der Schuhmacher und verwandten Gewerbe zu Gotha.

B. Auf Grund des § 11 des angeführten Reichs-Gesetzes wurden verboten:

I. nicht periodische Druckschriften:[Bearbeiten]

1) durch die k. sächsische Kreishauptmannschaft zu Leipzig unterm 30. Oktober 1878
„Der arme Conrad“. 1879. Illustrirter Kalender für das arbeitende Volk. Verlag der Genossenschafts-Buchdruckerei in Leipzig,
2) durch die k. preußische Regierung zu Breslau unterm 1. November 1878
„Eine Reise nach Utopien“ von Maximilian Schlesinger. Breslau. Verlag und Druck der Schlesischen Volksbuchhandlung (H. Zimmer u. Co.) dortselbst,
3) durch den Stadtrath zu Gotha unterm 2. November 1878
„Liedersammlung des Allgemeinen Arbeiter-Sängerbundes.“ Verlag von Emil Sauerteig zu Gotha;
ferner durch die k. preußische Regierung, Abtheilung des Innern, zu Schleswig unterm. 2. November 1878 die nachstehend unter Ziffer 4 mit 8 aufgeführten Druckschriften:
4) „Der deutsche Bauernkrieg“ von Friedrich Engels. 3. Abdruck. Leipzig, Genossenschafts-Buchdruckerei 1875,
5) „Die Märtyrer der Kommune in Neu-Kaledonien,“ übersetzt aus dem Französischen. Leipzig 1876. Genossenschafts-Buchdruckerei,
6) „Protokoll des Sozialisten-Kongresses zu Gotha 1877.“ Hamburg. Genossenschafts-Buchdruckerei,
7) „Der deutsche Bauernkrieg“ von A. Bebel. Braunschweig, Verlag von W. Bracke jr. 1876,
8) „Herr Böhmert und seine Fälschungen der Wissenschaft“ von einem Arbeiter. Zürich 1873,
9) durch die Polizeibehörde zu Hamburg unterm 5. November 1878
„Programm der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands“ mit einem Aufrufe an die Arbeiter Deutschlands, [366] herausgegeben von C. Derossi. Druck der Genossenschafts-Buchdruckerei zu Hamburg;

II. periodische Druckschriften:[Bearbeiten]

1) durch die herzogl. Braunschweig-Lüneburgische Polizei-Direktion zu Braunschweig unterm 1. November 1878
die vom 24. und beziehungsweise 31. Oktober 1878 datirten Nummern 43. und 44. der im Verlage von L. Söhler in Braunschweig erscheinenden Zeitung „Das Panier, Organ der deutschen Metallarbeiter“ unter Erstreckung des Verbots auf das fernere Erscheinen dieses Blattes,
2) durch das k. preußische Polizei-Präsidium in Berlin unterm 6. November 1878
das unterm 1. November 1878 herausgegebene 3. Heft (Jahrgang II.) der im Verlage der Allgemeinen Deutschen Associations-Buchdruckerei (E. G.) zu Berlin erscheinenden „Zukunft, Sozialistische Revue“ unter Erstreckung des Verbots auf das feinere Erscheinen dieser periodischen Druckschrift.
3) durch die k. preußische Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cöln unterm 5. November 1878
die im Verlage von Fritz Harrendorf in Cöln erschienene und am 2. November 1878 ausgegebene Nummer 44. der „Cölner Freien Presse“ unter Erstreckung des Verbots auf das fernere Erscheinen dieser Zeitung,
4) durch den Stadtrath zu Gotha unterm 5. November 1878
die vom 2. November 1878 datirte Nummer 44. der in dem Verlage von W. Bock in Gotha erscheinenden periodischen Druckschrift „Der Wecker,“ Organ für die Schuhmacher Deutschlands, unter Erstreckung des Verbots auf das fernere Erscheinen dieses Blattes.