Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 (Sozialistengesetz). Vom 2. März 1879

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Amtsblatt des K. Staatsministeriums des Innern, Königreich Bayern, Band 1879, Nr. 8, Seite 104–106
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 2. März 1879
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Bekanntmachungen
auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

A. Auf Grund des §§ 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wurden verboten

I. nicht periodische Druckschriften:[Bearbeiten]

1) durch die k. sächsische Kreishauptmannschaft zu Dresden unterm 3. Februar 1879
„Der Schutz des Arbeiters in der internationalen Arbeiter-Gewerksgenossenschaft“ von N. Otto-Walster, Dresden, im Selbstverlage des Verfassers, 1870,
2) durch das k. preußische Polizei-Präsidium zu Berlin unterm 12. Februar 1879
Die internationale Arbeiterassociation. Ihre Gründung, Organisation, politisch-sociale Thätigkeit und Ausbreitung.“ Von Wilhelm Eichhoff. Berlin, im Verlage von Albert Eichhoff, 1868,
3) durch die k. sächsische Kreishauptmannschaft zu Zwickau unterm 18. Februar 1879 [105]
Betrachtungen über den Normal-Arbeitstag. Ein ernstes Wort an die Arbeiter von Chemnitz und Umgebung“ von Joh. Most, im Selbstverlage des Verfassers. Chemnitz 1871, Druck der Genossenschaftsbuchdruckerei dortselbst,
4) durch die nämliche Behörde unter demselben Tage
Neuestes Proletarier-Liederbuch von verschiedenen Arbeiterdichtern.“ Gesammelt von Johannes Most. 3. verbesserte Auflage, Chemnitz 1873, Druck und Verlag der Genossenschaftsbuchdruckerei.

II. periodische Druckschriften:[Bearbeiten]

1) durch das k. preußische Polizei-Präsidium zu Berlin unterm 6. Februar 1879
die vom 28. December 1878 datirte Probe-Nummer sowie die in der Zeit vom 8. Januar bis 29. Januar 1879 erschienenen Nummern 1 bis 7 des in Chur herausgegebenen Blattes „Der Volksfreund,“
2) durch die k. preußische Regierung, Abtheilung des Innern, zu Breslau unterm 17. Februar 1879
die Nummer 61. der in Philadelphia erscheinenden, von der „Tageblatt-Publikations-Gesellschaft“ herausgegebenen periodischen Druckschrift „Philadelphia-Tageblatt,“
3) durch die k. preußische Regierung, Abtheilung des Innern, zu Schleswig unterm 18. Februar 1879
die Nummern 12 und 13 der von der Vereinsbuchdruckerei zu Hottingen-Zürich herausgegebenen periodischen Zeitschrift „Der Staatsbürger“ vom 8., beziehungsweise 12. Februar l. Js.,
4) durch den Reichskanzler wurde unterm 6. Februar 1879 bekannt gegeben,
daß das von demselben unterm 17. Januar l. Js. erlassene Verbot der fernern Verbreitung des vom kommunistischen Arbeiterbildungsvereine in London herausgegebenen und bei John Bale & Sons in Marylebone gedruckten Blattes, welches in den beiden ersten Nummern seines ersten Jahrganges vom 4. und 11. Januar 1879 den Titel „Freiheit“ führte (Min.-Amtsbl. Nr. 4. vom 6. Februar 1879. S. 65. Ziff. 4), und welches seitdem unter veränderter Bezeichnung weiter erscheint, [106] insbesondere auf der Nummer 3. vom 18. Januar 1879 die Aufschrift „Bismarck“ trug, sich auf alle nach dem 17. Januar 1879 zur Ausgabe gelangenden Nummern jener periodischen Druckschrift ohne Unterschied der Titelbezeichnung erstrecke,
5) durch den Reichskanzler wurde unterm 8. Februar 1879
die fernere Verbreitung des in Verviers erscheinenden Blattes „Le cri du peuple. Organe socialiste révolutionnaire“ im Reichsgebiete verboten.

B. Aufgehoben wurden durch Entscheidungen der Reichs-Commission vom 3. Februar 1879

1) das von der k. preußischen Regierung zu Oppeln unterm 31. December v. Js. ausgesprochene Verbot der Druckschrift: „Assisenrede, gehalten vor den Geschworenen zu Düsseldorf am 3. Mai 1849 gegen die Anklage: die Bürger zur Bewaffnung gegen die Königliche Gewalt aufgereizt zu haben, von Ferdinand Lassalle. Braunschweig, Druck und Verlag von W. Bracke jun. 1876“ (Min.-Amtsbl. Nr. 2. vom 18. Januar 1879. S. 16. Ziff. 9[WS 1]),
2) das von der k. preußischen Regierung zu Breslau unterm 21. December v. Js. ausgesprochene Verbot der Druckschrift „Drei Jahre aus meinem Leben oder: Mein Proceß wegen Erregung von Mißvergnügen und Unzufriedenheit, meine Suspension und Wiedereinführung ins Lehramt, 1845–1847, von K. F. W. Wander. Leipzig, Druck und Verlag der Genossenschaftsbuchdruckerei. 1878“ (Min.-Amtsbl. Nr. 1. vom 6. Januar 1879. S. 6. Ziff. 1).

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: 2