Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 (Sozialistengesetz). Vom 23. Dezember 1878

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Abkürzung:
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Amtsblatt des K. Staatsministeriums des Innern, Königreich Bayern, Band 1878, Nr. 52, Seite 542–543
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 23. Dezember 1878
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Bekanntmachungen
auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

A. Auf Grund der §§ 1 und 6 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wurden nachstehende Vereine verboten:

1) durch die k. sächsische Kreishauptmannschaft zu Zwickau unterm 10. December 1878 die in Crimmitschau domicilirende „Gewerkschaft der Manufaktur-, Fabrik- und Handarbeiter Deutschlands beiderlei Geschlechts“ unter gleichzeitiger Anordnung der Schließung der mit derselben verbundenen Central-Kranken- und Sterbekasse (eingeschriebene Hülfskasse),
2) durch die k. sächsische Kreishauptmannschaft zu Dresden unterm 10. Dezember 1878 die Gewerkschaft der Manufaktur-, Fabrik- und Handarbeiter beiderlei Geschlechts zu Großenhain.

B. Auf Grund des § 11 des angeführten Reichs-Gesetzes wurden verboten nachstehende

nicht periodische Druckschriften:[Bearbeiten]

1) durch die k. Regierung, Kammer des Innern, von Oberbayern unterm 12. Dezember 1878
Die Behandlung der politischen Gefangenen in Bayern. Prozeß Franz Rohleders. Zusammengestellt nach stenographischen Aufzeichnungen von Sigm. Politzer, Redakteur des Zeitgeist.“ München 1878. Selbstverlag des Verfassers,
2) durch die k. sächsische Kreishauptmannschaft zu Leipzig unterm 11. Dezember 1878
Protokoll über die Verhandlungen des Allgemeinen Deutschen socialdemokratischen Arbeiterkongresses zu Eisenach am 7., 8. und 9. August 1869. Stenographisch niedergeschrieben von H. Roller in Berlin. Leipzig 1869. Druck von F. Thiele,
3) durch die k. sächsische Kreishauptmannschaft zu Zwickau unterm 3. Dezember 1878 [543]
„Deklamator“, Gedichtsammlung, zusammengestellt von Julius Vahlteich, 2. Heft, zweite Auflage, Chemnitz 1878, gedruckt und verlegt in der Genossenschaftsbuchdruckerei zu Chemnitz, G. Rübner u. Comp.,[1]
4) durch die nämliche Behörde unterm 14. Dezember 1878
„Wer und was ist das „Volk?““ von Karl Heinzen. Herausgegeben von dem Verein zur Verbreitung radikaler Principien, Druck der „Freien Presse“, Sandusky, Ohio, 1869,
5) durch dieselbe Behörde unter dem nämlichen Tage
„Kapital und Arbeit“ von Johann Most. 1. Auflage, „im Selbstverlage des Verfassers“ und „in Kommission bei der Expedition der Chemnitzer Freien Presse“ erschienen.



  1. Das im Amtsblatte des k. Staatsministeriums des Innern Nr. 47. vom 8. Dezember 1878 Seite 404. unter Ziffer 22. bekannt gegebene Verbot bezieht sich nur auf das erste Heft der bezeichneten Druckschrift.