Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 (Sozialistengesetz). Vom 27. Januar 1879

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gesetzestext
korrigiert
Titel: Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Amtsblatt des K. Staatsministeriums des Innern, Königreich Bayern, Band 1879, Nr. 3, Seite 32–33
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 27. Januar 1879
Inkrafttreten:
Anmerkungen: Verlinkung mit frei zugänglichen Digitalisaten ist ausdrücklich erwünscht
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Commons
'
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]


[32]

Bekanntmachungen
auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

A. Auf Grund des §§ 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wurden verboten:

I. nicht periodische Druckschriften:[Bearbeiten]

durch die Polizeibehörde in Hamburg unterm 15. Januar 1879
die in London erschienene, nach Hamburg gesandte, von Sonnabend, den 11. Januar l. Js., datirte Druckschrift: „Deutschland“, „Freiheit“, herausgegeben vom kommunistischen Arbeiter-Bildungsvereine in London; [33]

II. periodische Druckschriften:[Bearbeiten]

1) durch die k. sächsische Kreishauptmannschaft zu Zwickau unterm 13. Januar 1879
die Nummer 5 des Blattes „Crimmitschauer Bürger-und Bauernfreund“ vom 8. Januar 1879 unter Erstreckung des Verbots auf das fernere Erscheinen dieses Blattes;
durch den Reichskanzler wurde unterm 14. Januar 1879 die fernere Verbreitung der nachstehend unter Ziffer 2 und 3 aufgeführten periodischen Druckschriften im Reichsgebiete verboten:
2) des im Verlage von A. Ihrlinger und Genossen zu Budapest erscheinenden nationalökonomischen Volksblattes „Arbeiter-Wochen-Chronik“,
3) des im Verlage von Stephan Kohl und Genossen zu Wien erscheinenden Central-Organs der sozialdemokratischen Arbeiterpartei Oesterreichs „der Sozialist“.

B. Aufgehoben wurde durch Entscheidung der Reichskommission vom 13. Januar 1879

das von der k. sächsischen Kreishauptmannschaft zu Dresden unterm 8. December 1878 ausgesprochene Verbot der am 7. desselben Monats ausgegebenen Nummer 320 der Wochenschrift: „Der Kalkulator an der Elbe“, Verlag von R. Reinhardt in Dresden, Druck von B. Heinke in Colditz. (Min.-Amtsbl. Nr. 49 vom 15. Dec. 1878, S. 443 Ziff. 2)