Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 (Sozialistengesetz). Vom 6. Februar 1879
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auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
A. Auf Grund des §§ 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wurden verboten
I. nicht periodische Druckschriften:[Bearbeiten]
- 1. durch das k. preußische Polizei-Präsidium zu Berlin unterm 17. Januar 1879
- „Oesterreichischer Arbeiter-Kalender für das Jahr 1879“, herausgegeben und verlegt von Joseph Bardorf in Wien,
- 2. durch die k. preußische Regierung, Abtheilung des Innern, zu Cassel unterm 23. Januar 1879
- „Feierstunden. Dichtungen in gebundener und ungebundener Rede“ von Carl Frohme. Frankfurt a/M. 1876, Verlag von Georg Müller in Bockenheim,
- 3. durch das herzoglich Sachsen-Meiningische Staats-Ministerium, Abtheilung des Innern, unterm 16. Januar 1879
- die ohne Benennung des Verfassers, Verlegers oder Druckers sowie ohne Orts- und Zeitangabe erschienene, wahrscheinlich in Nordamerika gedruckte Schrift: „Ein europäischer Soldat an seine Kameraden.“ 16°. 20 Seiten,
- 4. durch das fürstlich Reußische Landrathsamt zu Gera unterm 25. Januar 1879
- „Deutsches Arbeiterleben, oder: Durch Selbsthilfe zur Staatshilfe“, [64] von Adolph Brockmann, erschienen zu Gera im Selbstverlage des Verfassers,
- 5. durch das k. preußische Polizei-Präsidium zu Berlin unterm 25. Januar 1879
- „Der Kampf um das tägliche Brod. Volksroman aus der Gegenwart“ von Albert Quaglio. 4 Bde. Druck und Verlag der typogr.- literar.- artist. Anstalt von L. C. Zamarski & C., Dittmarsch in Wien und Leipzig,
- 6. durch die k. sächsische Kreishauptmannschaft in Leipzig unterm 24. Januar 1879
- „König Mammon und die Freiheit. Ein Bilderbuch für kleine und große Kinder.“ Entworfen und gezeichnet von L. Berg; Text zusammengestellt von E. Roßbach. Leipzig, Druck und Verlag der Genossenschaftsbuchdruckerei,
- 7. durch die k. sächsische Kreishauptmannschaft zu Zwickau unterm 27. Januar 1879
- „Ausführlicher Bericht über die Verhandlungen des ersten deutschen Webertages, abgehalten zu Glauchau in Sachsen vom 28. bis 30. Mai 1871.“ Herausgegeben vom deutschen Weber-Central-Comité, Crimmitschau 1871. Druck und Verlag von Junghahn, Stolle und Comp.
II. periodische Druckschriften:[Bearbeiten]
- 1. durch die Polizeibehörde zu Hamburg unterm 20. Januar 1879
- die in London erschienene, von Sonnabend, den 18. Januar, datirte periodische Druckschrift: „Bismarck“, herausgegeben vom Kommunistischen Arbeiter-Bildungsverein in London,
- 2. durch die k. sächsische Kreishauptmannschaft zu Leipzig unterm 21. Januar 1879
- die Jahrgänge 1876, 1877 und 1878 der im Drucke und Verlage der Genossenschaftsbuchdruckerei zu Leipzig erschienenen Zeitschrift: „Neue Welt. Illustrirtes Unterhaltungsblatt für das Volk,“ [65]
- 3. durch das k. preußische Polizei-Präsidium zu Berlin unterm 25. Januar 1879
- die vom 10. November, bezw. 24. November und 8. Dezember 1878 datirten Nummern 10, 11 und 12 des ersten Jahrgangs der in Verviers erscheinenden periodischen Druckschrift: „Le cri du peuple. Organe socialiste révolutionnaire,“
- 4. durch den Reichskanzler wurde unterm 17. Januar 1879
- die fernere Verbreitung des zu London herausgegebenen, von Joh. Most redigirten Blattes: „Freiheit. Sozialdemokratisches Organ“ im Reichsgebiete verboten.
B. Als Liquidator zur Abwicklung der Geschäfte wurde gemäß § 7 Abs. 2 des oben angeführten Reichsgesetzes aufgestellt:
- durch das Polizei-Amt der Stadt Leipzig unterm 27. Januar 1879 für den von der k. sächsischen Kreishauptmannschaft dortselbst unterm 6. November v. Js. verbotenen „Verband der Deutschen Maler, Lackirer und Vergolder“ mit dem Sitze in Leipzig
- der Polizeiamts-Registrator Carl Eduard Gustav Mühlner in Leipzig.