Belegerung der Statt Wienn 1529

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Autor: Peter Stern von Labach
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Titel: Belegerung der Statt Wienn / jm jahr / Als man zallt nach Cristi geburt / tausent fünffhundert vnnd im newnundzwaintzigisten beschehn kürtzlich angezaigt.
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[2]
Belegerung der Statt

Wienn / jm jar / Als man zallt nach Cristi geburt /

tausent fünffhundert vnnd im newn-

undzwaintzigisten beschehn

kürtzlich angetzaigt.

[Widmung]

[3–4]

Kü. Ma. zuo Hungern

vnnd Behem etc. Ertzherzogn zuo Osterreich etc.

vnnsers gnedigisten herrn / Verwalter

der Obrissten Veldhawbtmanschaft:

Obrister VeldMarschalch / vnd

annder Jr Ma. veror-

dent KriegßCom-

missari vnd

Raet.


HOch vnd wol geborn / Edl / gestrenng / vesst / gnedid vnnd gebiettundt herrn: E. G. sein mein willig vnd sonnder geflissen diennst: altzeit zuouoran verayt. Wiewol menigkhlich guet wissen / vnd guetlich gedennkhen mag / das E. G. als die / so in diser gefärlichen vnd hoechsten not / des Türkhen beschwaerlichn belegerung / diser Stat Wienn / als die gebornen / Ritterlichen / Erlichen / vnd tewrn Leut / dhainer vrsach wegen / dann zuo Rettung hochgedachter Kü. Ma. vnnsers genaedigisten herrn Erblannde / vnd zuouordrisst: der ganntzen Christenhait zuo güetem: vnd in betrachtung / das an diser Statt Wienn / als nun ainer Portten vnd slüssel / des gantzen Teütschen Lanndts / jetzgemellter Cristennhait. (Wo dieselb von den Türkhen erobert worden wäre) Hoechsts vnnd Ewigs verderben / vnd vnderdrukhung gewißlich gestannden / Vnangesehen aller vnfürsehung vnnd vnbefesstigung / jetzbemelter Statt Wienn / des Türkhen groessten vnaussprechenlicher macht / erwertt vnnd beliben. Das E. G. als die sich täglich der Türkhem fürnemen vnd [5–6] Wesens / gneter kundtschafft / mit den hoechsten / geflissen / Auch jme in demselben seinem vorhaben / mit jrer aign hanndt / vngespart tag vnd nachts aller menschlichen vermueglichkait Ritterlichn / Eerlichen vnnd tapfern widerstanndt gethan. Vnnd alles das / so zuo Rettung vnd wenndung seynes Tyrannischen fürnemen E. G. hohen treffennlichen vnnd kriegßerfaernen verstand nach / sein muegen / mit Ratslagen / vnd anndern haimlichn vnnd geswinden Practikhn / vor sein muegen gehanndlt / vnd in summa nichts vnnderlassen: zum maisten vnd bessten wissen getragen: welchermassen sich all des Türkhn fürnemen / anslag: vnd versuechn / auf E. G. vnnd des Kriegsuolkhs in der Statt gegen hanndlung / von angeenndt zeit / seiner belegerung[1] / bis zuo Ennd derselben: In allen dingen verloffen vnnd verganngen: So hab ich doch / aus täglicher meldung / vnd begir etlicher annder treffennlicher Personn / vnd fürnemblich vmb des gemainen manns willen / der solcher Kriegßhanndlung zuo baiden seitten geuebet / gern ain wenig wissen hett / nicht vnderlassen mügen: Sonnder solchs alles / souil ich in der belegerung (doch nur in der Stat gesehen vnnd erjnndert worden bin) nach meiner aeinfallt vnnd vnuerstanndt / so vil ich auch zeit vnd müeßhalben mügen / antzezaigen bewegt worden / Diemütigkhlich Bittundt E. G. wellen solchs in allen guetten von mir annemen / vnd nachhuolgende meine beschreibung Genadigklich vernemen. Vnd als wol groß von noeten gewesst / solches alles mit mererm zyrlichern worttn vnd staethcher außfüerung / zuoschreiben. Vnnd aber das von mir vnderlassen / die wellen solchs meinen geschafften / damit ich sonnst von Kü. Ma. tag vnd nachts / vnd zuo Raittn alle stundt beladen / zuemessen: dann ich es [6] dennen / so mer zeit vnd müessigkait haben / mit merer gründtlicher außfierung zuoschreiben / beuelhen vnnd haym setzen wellen. Thuen mich hiemit E. G. beuelchen. Datum Wienn dem xij. tag Nouembris / Anno M. D. xxix.

     E. G.


Gehorsamer

vnnd williger

Peter Stern von La-

bach Kü. Ma. Latein-

ischer Kriegß secretarij.

[Darstellung]

[7–8] ANfenngkhlich / als man zalt nach Cristi vnsers hailmachers geburt / tausent fünffhundert vnd jm Newnundtzwaintzigisten Jar / den zehenndtn tag des monats Aprilis / hat sich der grausam Tyran vnd Erbveindt des Cristennlichen glawbens Türckischer Kayser Sulltan Selleyman genannt / aus bewegnus (wie dann menigkhlich vnuerborgen) pöser vnnd geswindter vnchristennlicher Practikhn Graf Hannsen von Zyps / etwa Wayda in Sibinburgen / der sich wider des Durchleuchtigisten Groeßmaechtigen Fürsten vnd Herren herren Ferdinandn / zuo Hungern vnnd Behem etc. Kuenig / Ertzhertzogen zuo Osterreich etc. Erbliche / verschribne gerechtigkhaitn / vnd aufgerichte Tractat / durch sein des Wayda vorfardern neben anndern des Kuenigreichs Hungern treffennlich herren / besigelt / bestät vnd corroboriert / der Cron Hungern vnnderstanden / vnd zuo ainem Kuenig aufgeworffen / Vnd aber durch ersuechung hochgedachtes Kuenig Ferdinanndn vorbestimbte / Erblicher gerechtigkait / nicht allain von der Cron Hungern[2] / sonder auch von seinen Erbgüetern (wie das vmb sein vnbillich fuernemen der durchleuchtigist Kuenig Ferdinannd des pillich / Recht vnd Füeg gehabt) getriben vnd gedrungen / Sambt andern seiner Mayestat widerwertigen / als den Venedigern vnnd anndern / des boesen fuernemen vnnd gemüets / zuouoerdresst das loeblich Haws Osterreich sambt anndern Cristenlichen Fuerstenthumben vnd Landen zuouerderben. Mit grosser macht seines Kriegßuolkhs zuo Ross vnd Fuess auff wasser vnd lanndt wol gerüsst / auch treffennlichem geschuetz / kriegß munition / versehung der Profanndt / vnnd aller notdurfft / von Constantinopl / das Kuenigreich Hungern [8] vnnd Teutsche lanndt zuouebertziehenn / erhebt / vnnd enntlich des fürnemens außgetzogen / soner jme seine Ansleg mit Osterreich vnd anraynennden Teütschen lannden / glükhlichen Syg erraichen / im lanndt Hungern oder Wienn / Winttern / vnd ferrer zuo eroberung ander Teutschen landt ain jar oder drew lanng aussenbeleiben / Deßhalben Er vor dem außzug all seine grenitzn gegn der Zophey / Persien vnd annder anraynent Flekhn vorhin notdürfftigkhlich besetzt. Vnd als Er nun mit allet seiner macht / gen Kriechischweyssennburg[3] (so bißher ain Slüssel der ganntzn Cristennhait gewesst) ankhomen ist / hat obbemellter Graff Hanns vom Zypps / der zuo schaden vnd vertillgung seines vatterlanndts / geborn / vnd aller poeser vncristennlicher Handlung nie nichts vnnderlassen / sonnderlich die Teutsch Nation wie die Tuerkhn von jugennt zuueruolgen genaigt: sein botschafft daselbst bey dem Kaiser gehabt / vnd mit seinen vnchristennlichn Practikhn vnd hanndlungen / nicht allain das Cristennlich Kuenigreich Hungern (zuo welchem Er kain gerechtigkait nie gehabt) sein aign vaterlanndt vertzweifelter weyse dem Tuerkhen verkhaufft vnd vbergeben / sonnder vber all Teutsche lanndt vnd Cristen / Rat / weg vnd Ansleg dieselben zuouertreiben / angetzaigt vnd geben hat: vnd nach beslüss aller des Grafen von Zypps hanndlungn / hatt sich zwischn den Türkhn ain gross geschray vnnd frolokhung erhebt / drey mall die erden gekusst / das geschütz alles abgeen lassen / vnd jren Machumet dankhgesagt / das auf dise stundt die zwo Nation Hungern vnnd Tuerkhn sich verainiget / vergleicht vnnd ains worden sein.

Darnach hatt der Kaiser mit seinem volkh / seynen [9–10] pass am wasser vnnd lanndt strakhs auf die Kuonicklich Statt Ofen genomen / zuo welchem mergedachter Graff Hanns von Zypps auf dem weg selbs in aygner person mit wenig volkh komen ist / alda sich vnnd das Kuonigreich Hungern in des Tuerkhen gwallt ergeben / vnnd zuegesagt mit allen Hungern wider die Teutschen zuoziehen. Aber von dem Kaiser / der vorhin seiner poesen verretterischen hanndlung / so Er an dem durchleuchtigisten Fürsten vnd herrn herrn Ludwigen Künig zuo Hungern etc. hochloeb. gedechtnuss / vnnd sonnst in manigerlay weg / beganngen / selbst ain entsytzen gehabt / mit klainer sollennittet emphanngen worden / vnd an dem ganntzen zug biss gen Ofen / mit seinem gesindt von den Tuerkhn abgesündert hinden nach ziechen müessen.

Vnd damit Er der Tuerkh das Künigreich Hungeren danzuomall / desst pesserfuegs vnnder sich braechte / Generallmanndat außgen lassen / jnnhalltenndt[4] / wer sich dem Graf Hannsen von Zypps / den er Künig nennen lassen / den Er widerumben einzuosetzen zuo beschirmen außgetzogen waere / nicht gehorsamlich widerumben vndergeben werde / dieselben welle Er mit dem swert / vnd pranndt verderben vnnd vertilgen. Die jm aber gehorsam erscheinen / vor menigkhlich beschützen vnd Sy bey jren güetern vnd freyhaitn beleiben zuolassen.

Auf soelch ernnstlich ermannung / auch[5] des Graf Hannsen valsche Practikhn / sich die Stett / Fünfkirchen / Stuelweyssennburg / Pescht vnd annder Flekhn vnd jnnwoner des Künigreichs vonstundan ergeben / Allain die Stat vnd Sloss Ofen / darjnnen zwai venndel [10] knecht / vber welche Cristoff Pessrer vnd Hanns Traubinger Hawbtleut gewesst / etlich teütsch Burger vnnd diennstknecht / verhannden warn / zuegegenweer gesetzt haben / dieselben als nun der Kaiser mit aller seiner macht für die Stat ist komen / haben Stat vnd Sloss mit vbersteung etlicher gwelltiger Stürm vnd grabens ettlich tag Ritterlich vor gehalltn: Zum letztn aus vnaufhoerlichen Stürmen ganntz machtlos vnd gehelliget / betzwungen worden in das Sloss zuoweychen / darjnnen sich Ritterlichen gewert / aber nachdem daselb zuo kainem ernnstlichen widerstanndt mit straich oder annder weern / gebaut: sonnder ain Küniglich Lüssthaws ist jnbedennkhung der vnuermeidlichen not vnd gefaerlichkait / die sy vor augen gesehen / das Sloss vnd sich selbs mit taidung aufgeben haben dennen der Kaiser sicherung jres lebens zuogesagt vnnd passporttu mit seinen aignen hanndtzaichen vnnd petzhaitt (wie sy sich dann jrer münyer nach gebrauchen) verfertigt / widerumben in das Teütsch landt zuo ziehn / auch plaits leüt zuegebn hatt. Aber vnangesehen diser seiner zuesagung jnen guetten glawben zuohallten / vnnd verfertigten paßparten / so bald sy für das Stat thor komen sein / haben jnen die Janitzaren alle jre weer genomen / sy geblindert / vnnd zum letzten nicht weytt vor der Statt in sy gefallen / vnnd nider gehawen / also das jr wenig nicht vber sechtzigkh gefangen genomen / die auch zum tail ledig worden sein: aus dem ist nun ainem jeden Cristen mennschen abzenemen vnd zuogedennkhn / was auf des Türkhen zuesagen / trawen vnd glawben zuohallten ist.

Nach eroberung der Statt vnd Sloss Ofen / hatt der Kaiser sejnen zug strakhs auff Osterreich vnnd [11–12] Wienn genomen / vnd da zuo Ofen den Graf Hannsen von Zyps / vnd Hertzogen von Venedig Passthartten Ludwign Gritti genannt mit fünf tausent zu fuees vnd drey tausent zu Ros gelassen.

Die Sloesser vnd vessten an der Tuenaw gelegn / als Plinttenpürg / Gran / Comorn vnnd Altemburg durch willigklich ergebung eingenomen / an welchen jeden Fleccken ainen / wo sich die leüt darinnen / wie sy zuthun schuldig gewest vnd sonderlich der Bischof von Gran / der stat vnd Slos Gran / an alle vrsach / wider sein phlicht / Ayd / Eer vnd Cristennlichen glauben / dem Türcken vbergeben hat / vnd er selber Türckisch ist worden / treulichen gehandelt / sich der Türckh auf das wenigist etlich tag und wochen / bis Kü. Ma. ain treffenlich kriegßvolk zusamen bringen mügen / Het saumen vnnd hindern müessen / dardurch soelch vnüberwindlich verderbnus des Lanndts Osterreich / des zu langen zeitten derhalb tail nimer zufrüchten gebracht werden mag / auch das zum Hoechsten zuerbarmen / das volckh von Mans vnd Weibs personen klainen kinden vnd vil der schwangern Frauen. so hin weck gefürt / des maisten nider gehaut / vnd grausamlich damit gehandlt worden / durch erhaltung diser Flecken verhuet hetten werden / vnd der Türckh der angeunder strenger wintter zeit / so lang nit beleiben / oder so weitt herauf ruckhen vnndersteen mügen.

Vnnd demnach tag vnnd nacht vngefeirt mit dem eillendisten der Statt Wienn zuegeillet / dieselb am xxij. tag des Monats Septembris mit etlichen tausent pherdten berennen lassen.

Da dann der Kü. Ma. verwalter der Obrisstn veldhaubtmanschafft [12] / Obrisster veld Marschalk vnd ander verordennt Kriegscommissari / Rate vnd Haubtleut / die eilnndt vnd vnuersehenliche ankhunft der Turkhen[6] gesehen / vnd so eilundt mit kainer treffenlicher macht sich in das velt / den veindt entgegen zuolegern gefasst / zuo hanndt entslossen in der Stat zuo beleiben. Vnd da er auf zuo desstaetlicher erhaltung derseleben die vorstett all / so an jnen selbs weitschaechig vnd vil volkhs bedürftig gewest / abzuobrennen vnd zuoschlaiffen beuolhen: nach zerschlaiffung derselben / gmelt Kü. Ma. Kriegßcommissari / Raete / Haubtleut / Edl vnnd gmaine kriegßknecht / da bey einander zuobeleiben / die Stat vnd dz treffenlich geschütz darjnnen / so lanng jr leib vnd leben weret / zuoerhalten / vnd von des Cristenlichen glawbens wegen beieinander zuo sterben vnd zuo genesen / sich zuosamen verbunden haben: vnd darauf sich yederman in der Stat zuo gegen weer stellen vnd schikhen müessen / den Haubtleuten yedem sein Flekhn bey der Mawr zuouersehen uerordennt worden.

Vnnd nemblichen den durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten vnd Herren herren Philipsen Phaltzgraven bey Reyn / vnd Hertzogn in Bairn etc. (der sich in dise geferliche belegerung selbs williglichen begeben hat) vnd den andern des Heiligen Reichs Haubtleuten / das quartier bei Strubenthor / bis auf Halb Kerner viertl vnd aber von den andern tail des Stubm thor bis zum Pyber thürn / vnd von denselben gar an Rottenthurn eingeben / vnd den herrn Eckhn von Reischach Haubtman vber drei tausent knecht das Kerner thor von des Reichs hauffen bis auff sand Augustin Closter / zuouerhüeten beuolhen gewest. Nach den von Reischach / Abl von Holnegk Haubtman vber den Steyrischen hauffen / das quartier bis jn garten neben der Purgkh ingehabt. Herrn Liennharten Freiherrn zuo [13–14] Vels / Haübtman vber die knecht des alten Hauffens / das Purgkthor / vnd Sloss purgkh von der Purgkh das quarttier bis an Schottn thor Herrn Wolffganngen Freiherrn zuo Rogenndorff vnd Mollnnburg etc. LanndtMarschalch in Osterreich vnder der Enns / Obrisster vber die geruesst Osterreichische pherdt / sambt anndernn Viertlhaubtleutten des zehenndtn Manns / vnd das Schottn thor bis an Judenthurn / Herrn Reinprechten von Eberßdorf / Hauptman vber zwa venndl knecht / den Hispanier / dz quarttier jm Ellenndt die darnach zuohilff des Kerner thors viertl / von wegen jrer halb hackhen / von dannen genomen / zuouerwarn verordent ist worden: vom thurn im Ellenndt / Hatt Ernnst von Branndenstain Obrisster vber zwa tausent Behem / sambt Wilhalm von Wartennberg / zwa thor gegen der Tuenaw / das Werner thor / vnnd Saltzthurn vnnd den Rotn thurn sambt Graf Hannsen von Hardegkh Haubtman vber zwa hunndert pherdt / biss ann des Reichs volckh im beuelch gehabt.

Nach außtailung der quartier / das geschuetz auff alle Fleckhn vnd Thuern herfür getzogen / sonderlich auff[7] den Kerner thurn / treffenlich stückh / der auch etlich in der belegerung von dem haefftigen schüessen / zersprungen / auffgetzogen worden / aus welchen man die ganntz belegerung weit vnd brait vmb die Statt / vnd in das veldt arbaitn vnd schüessen hatt mügen / vnd den Türckhen grossen merkhlichen schaden / wie die gefangen Türkhen selbs / vnd die enntrunnen Cristen bekhennen / gethan hatt: Sein auch[8] die Statthor all / außgenomen der Saltzthurn / den man zum außfallen offen gelassen / verpolwercht vnd zum tail vermawrt worden. Die Strait schüff nach dem man der Wallischen Schifleut / nit erwartten mügen / zum [14] tail verprent vnd versengkht worden / etlich sonst steen lassen.

Dieweil aber nichts dessterminder hatt die Berennung der Statt vnnd Straiffung der vmbligunden Fleckhen vor ankhunfft des gwaltigen Hauffens / bei dreien tagen on vnderlaß gewert / vnd vnsere Ringepherdt mit den Türcken stundlich / geschermitzlt / derselben vil gefangen / vnnd der erslagen / koepff taeglich Herein gebracht.

Am xxiij tag des monats Septembris[9] / sein vnsere Geraisige vnngeferlich bei fünff hundert pherdt / zum Stubm thor hinaus an den schürmitzl geruckt / an welchem aus vnsern Reijttern drei vmbkhomen / vnd Sieben gefangen worden / vnnder dennen Graff Hannsen von Hardegkh venndrich Cristoff Zetlitz genaygt gwesen / haben die Türcken / den dreien erslognen / vnd vier armen siechen menschen / so bei S. Maryen im Siechhaws kranck gelegn / jre koepf abgehawen / die selben sibm koepff / die sibm gefangen Reijtter an den spiessen auffgesteckht / für den Türckischen Kaiser tragen müessen.

Darnach von stundan hat der Kaiser die gefangen gefragt / Ob die Herrn vnd Haubtleute die Statt nit auffgeben wellen: die geantwurt / Sy wellen sich weern biß jr leib vnd leben werdt / des hat dem Kayser enntsytzlich verdrossen. Weitter gefragt wie starckh man in der Stat wäre / gesagt / bei zwaintzigkh tausennt lanntzknecht vnd zwai tausent gerueste pherdt Mer gefragt wo jr Kuenig seye / geantwort zuo Lynntz / xxiiij meill weit von Wienn. Sagt der Kaiser / Ich wil jn / vnd wen Er mitten im Reich waere / auch andere Teutschen suechen. Ferrer gefragt / warumb man [15–16] die voersteet außgebrennt / vnd souil arm leut gemacht. Sy werden darumbn die Stat nit erhalltn / es sey gewiß sein: geantwort sy wisstn nit.

Nach der frag hat Er aus den vnsern gefangen / den Egemellten venndrich mit seiden vnnd gulden stückh beklaidt / vnd des andern tags vier aus den siben ledig gelassen yedem drei Turkhisch ducaten geschennckht / vnd zuo den Herrn kriegßcommissarien herein in die Stat geschickt / mit begern das sy die Stat willigkhlichen auffgeben / so wil Er alßdan den vertrag mit den Herrn aussen vor der Stat annemen vnd beschliessen / auch niemandts von seinen volck hinein lassen / vnd nindert khain schaden thuen. Wa sy aber die Stat nit aufgeben / so wil Er von dannen / bis die selb erobett / nit waichn / vnd darjnnen iung vnnd alt zuo todt slagn / die Stat zuom lauttern aschn verbrennen vnd verderben. Daneben auch anzuozaigen beuolhen / die weil ain Got ain Himell ist / so ist billich das auff dem Erdtreich auch nur ain Haubt vnd Regirer seie: derselb wil Er sein / vnd sein kopff nit samft legen / biss sy vnd die ganntz Cristennhait vnnder sein gewalt / betzwungen werden.

Vnd als jme darauff kain antwurt ist geben worden / von stundan mit dem geweltigen Hauffen in gueter slacht ordnung der Statt Wienn zuegenahennt / vnd an dem zug die Stat Prugkh an der Leitta vnd Sloss Trauttmanstorff / gweltigkhlich erfordert / die sich dann jme mit zuosagen ergeben haben / aber darjnnen niemandts kainen schadn gethan / vnd am abziehen vnuerwuesst beleiben lassen. Nach gemellter Fleckn einnemung den Sakhman vnd die im vor Rennen / dero merer tail kain Sold haben / allain auff gewin [16] vnd rawb außtziehen / ob viertzigkh tausent starkh weitt vnd braitt / auf alle gegent vorgeschikht / die sich in das lanndt hinauf ob der Enns vnnd hinein in die Steirmarch zerstrait / dieselben Flekhen allenthalben durchstraifft / verwuesst / vnd verbrennt / die leüt viltausent jemerlichen ermoerdt / erslagn vnd wegkh gefuert / vnd das zum erbarmkhlichistn / die kinder aus muetter leib geschnidten / wegkhgeworffen / oder an die Spyss gestekht / die jungfrawen der Coerpoer man vil auf den strassen ligen siecht / biss in todt genoetigt / der Seeln der almechtig genedig vnd barmhertzig sein / vnd solch mordt vnd vbel an den grausamen pluethundn / nicht vngerochen / lassen welle.

Vnd sich also am xxvj. tag Septembris mit aller seiner macht / auff lanndt vnnd wasser / fuer die Statt Wienn gelassen / vnd dieselb Ringßvmb belegert / sein leger so weitt / braitt / vnd dikh in einannder geslagen / das man dasselb auf dem hohen sanndt Steffan thurn nit vbersehen hat muegen / bei zwo meil wegs perg vnd tall vol zelten in einannder gestekht / gestannden: sein des Turkhischer Ka.leger / hat Er von sand Marten kirchen vor dem Stubm Thor gelegen / biss auf Schwechet vnd Trautmanßdorff hinab / vnd des Ibraym Wascha / des Kays. erster Vexirischer Secretari / Obrisster Hawbtman vnd Gubernator des ganntzen Turkhischen Kaiserthumbs vnd Kriegßuolkhs / gegn die Stat von der Tuenaw biss auf das Wienner geburg weitt / geslagen gewesst. Vnd in der mitte des Kaisers leger allsein veldgeschuetz / wie all gefanngen Tuerkhen vnd kundtschaften geleuet / biss in die dreihundert stuekh / mit allem vortaill zuo ainer slacht / mit aufgeworffen Graben vnd schanntzn gestellt. Vnd Er der Kaiser mit [17–18] seiner personn an ainem weittn platz darjnnen / in seinen zelltn / die all jnnwendig mit gulden stükhen vnnd gulden Poelsstern der Türkhn gebrauch nach / bedekht ausserhalb aber in der hoech mit gulden knopffen besetzt / vnd vmb sich fünffhundert trabantn mit hanndt poegen / vor dem geschütz seine Janitscharn auf welche Er all sein hertz vnd trosst setzt / vnnd die auch ainen Kaiser zuoerwellen gwalt haben / biss in die zwelf tausent / gehabt vnd gelegen. Die anndern seine Wascha / Zanntsches vnnd Haubleut / als der Wascha aus Natalia / der Wasscha aus Wassen / der Wascha aus Smedray der Wascha Mosstarßki / vnd annder haben jre leger nach lenngs der Stat / biss auf den Kollynberg hart in einannder / gehabt: Die Nassarn sein von der Statt nebn dem wasser / auch schir biss auff Nußdorff weitt gelegen / Vnnd nachdem die Türkhen am anfanng gesehen / das sich das Kriegßuolkh[10] in der Statt dermassen zuogegenweer gestellt / vnd die maist arbait mit dem geschütz vom Kherner thurn / vnd denselben vmb / geschehen: haben sich vmb gemellten thurn von stundan hart angenomen: vnnd die zuo fuess mit dem hanndtgeschütz in die vorstatt zwischen der verbrenntn hawser gemaier / vnd ausserhalb der vorstatt mit grossen geschütz / gelegert / dem Kherner thurn vnd weer auff der Stat mawr haefftig tag vnd nacht on vnnderlaß zuegeschossen: also das sich die vnnsern nindert mer auff der Mawr bei den Zynnen sehen noch plekhn haben gethurn. Vnd vil also vnuersehennlich zun erstn auff der Mawr erschossen worden / vnd den Tuerkhn hinaus wenig schadens thuon muegen: deßhalben / das sy vnnder den gemaiern gelegen vnnd durch dieselben jre schüeßloecher gemacht / vnd ganntz gewiss geschossen haben / auch mit hanndtpoegn vnnsaglich in [18] die Stat geschossen / also das die daecher auf den hewsern nebn der Stat mawr voll mit phailln nicht annders als purschtn gesehn.

Am xxvij tag Septembris / sein des Türkhn Nassarn Schüff all biss in die fünffhundert / herauff zu<up>o der lanngn Prügkhn gerükht / dieselb sambt der Prügkhn im Wolff vnd dem Thaeber angezindt vnd abgebrennt / vnd sich oberhalb derselbn an das lanndt gelegert: das dann warlich zuo abschrikhung vnd nemmung der Profanndt / auch niderlegung aller posst vnnd hilff / nicht ain klainer schadn / sonnder mergkhlichist vnnd groesst nachtail gewesst. Sein vnnsere gerüsste pherdt / vnd bei drei tausent knecht zuo jnen hinaus gerükht / vnnd den schürmitzl angenomen / Aber nach dem die vnseren kain gwelltig geschütz mit jnen hinaus gefüert / den Nassarn nichts sonders abbrechn mügen / dann sy von stundan aus jren schiffn geflochn / vnd zuo den andern lanndt hinauff gen Nußdorff werts gewichen / daselbst wie obgemellt albegn jre leger gehabt: Also sein wir von den Tuerkhn vmb vnd vmb der Stat auff wasser vnd lanndt ring weis swerlichn belegert / alle strassen vnd pass verspert / die Prugkhn auf dem wasser abgebrennt / vnd das wasser von den Nassarn geweltigkhlichen enntnomen worden / das niemandts mer zuo vnns in die Stat / noch wir aus der Stat koemen mügen / auch kain profannt mer zuegefüert weden / vnd allain an dem gestannden / sich vmb leib vnd leben zuo weern / des dann dennen in der Stat mit der klain wenig / so gegn des Tuerkhn macht / darjnnen gewesst / vnd fürnemblich der grossen vbereilung des Tuerkhn vnd vnuersehung halben der Stat / gants geferlich / misslich / vnnd wie ain jeder leichtlich hat zuerwegen / sorglich gestannden.

[19–20] Vnd sonnderlich nachdem beruert Stat Wienn / wie jetztgemellt / vbel vnd poeßlich befestigt / nur ain geslechte / alte pawfellige Ringkhmawr / nit sechs Schuech dikh / auff ainem auffgeworffnem wall / mit kainen straich weernd durch aus versehen / aufgefürt / vnd ain slechtn drukhn grabn vmb sich hat / das sich auff dieselb als zuo ainer gegnweer durch aus nit zuouerlassen / Sonnder allain / das Kriegßuolkh jr datum kurtz auf jr aign henndt stelln müessen / dartzue weitt schachig vnd vil leüt bedürffig. Mag menigkhlich bedennkhn mit was trosst vnd behertzigung die in der Stat so wenig als vber sechtzehen tausent weerhaeffter vnd versoldter Kriegßmaenner / nit starkh / die Burger vngeferlich vber ain tausent (dann die anndern vnd die maisten / vber das sich so ain treffennlicher hawffen / als von Fürsten / gebornen Graffen vnd herrn / die an der ennden an jren guettern nichts zuouerliern gehabt / sonder Eern halbn vnnd zuo errettung der Cristennhait das pesst gethan) all aus der Stat gewichn nit verhannden : gegn ainer so vnnglawbiger grosser macht des Tuerkhn / der wie all gefanngn Tuerkhn / die entrunnen[11] Cristen vnd kundtschfften gesagt biss in die drey hundert tausent starkh / doch auff das wenigist / der halbtail pofl volkh / jetzo vor diser Statt gelegn / sich zuo gegenweer setzn vnd stellen sollen: Sonnderlich dieweil sy seines Stürmens vnd kriegsfürnemens / wie Er der Tuerkh annderstwo auch gehanndlt ain wissen getragen / aus fürsorg soelch klaine macht in der waittn Stat an alle Ortt vnd plaetz austailn vnd quaerttiern / vnnd darauff stundtlich nachts vnd tags des Stürms vnd vberfalln / so Er an allen Ortn miteinannder zuothuen willens gewesst / gewarttn müessen.

[20] Nichts destminder haben sich der ebemellter Fürst Phaltzgraf Phillipps: Kueniglicher May. verwallter der Obrissten Veldhawbtmanschafft / Graf Niclas von Salm der Elter: Herr Wilhalmb[12] Freyherr zuo Rognndorff vnnd Mollnnburg etc. Obrisster Veld-Maerschalch / vnd annder verordennt Kriegscommissari vnd Raet / Haubtleüt vnnd gmain Erlich Kriegsknecht in genannter vnbefesstigtn Statt / also finden lassen / Vnd die ganntz belegerung / souil jnen müglich vnd mennschlich gewesst / Ritterlich gehalltn / vnd also die knecht am xxvij tag. Septembris bei drithalb tausent starkh / zum Kerner thor hinaus in die vorstat gefalln / der Tuerkhn vngeferlich bei zwaehundert vnd zween annsehenlich namhafftig Hawbtleut erslagn / der vnnsern nicht vber drei vmbkhomen. Vnnd wo sy ain viertl stundt Ee hinaus gefalln waern / den Ibraym Wascha des Kaisers Obrisstn Haubtman / der danntzuomal der Stat gelegennhait selb besichtigt / ergriffen hetten / vnd wo diser außfall dermassen gerattn / das derselb / der all des Tuerkischen Kaisers hanndlung vebt vnnd in seiner gwaltsam hat / vnd das maist an jme gelegn / zuohannden gebracht waere worden menigkhlich zuobedennkhn das sich solcher krieg mit pesstenn nuetz volenndet hett.

Vnnd dieweil dem Tuerkhn / der dann nit annderst gemaint / Es werde vor seiner grossen macht jederman aus der Statt weichn / vnd dieselb also laer finden / oder aber mit allerlay grausamen ertzaign schrekhn vnd bewegn die Stat von stundan aufzuogebn: Aus welcher vermüetung vnd veraechtlichkait Er dann all sein groß geschütz maeier zuobrechn teuglich wie obgemellt hinder sein / daniden auff den Schüffen vnd Galleen / steen vor [21–22] lassen. Vnd aber gesehn das sich die in der Stat gweltigkhlich zuogegnweer gesetzt haben / all sein Annsleg vnd Practikhn zuo rugkh ganngen: hat Er sich vnderstannden die Statmawr mit puluer zersprenngen / vnd die Stat mit allerlai fewrwerch / sonderlich fewr phaillen / der Er vasst vil hinein geschossen / vnd sonst durch vil haimlich Practikhn / wie man hinach drey teutschn so die Stat an vil ortn angetzindt soltn haben / betretten / vnd deßhalbn viertailn hat lassen / anzefewrn.

Vnd also die Mawr an vill Orttn zuo vndergraben vnd zum tail wie man augescheinlich siecht zuo vnnder Bekhn angefanngn / Vnd wiewol die Herrn Kriegßcommissari vnnd Hawbtleut des grabens albegn besorgt / sonderlich da Er die Stat nit beschiessen wolt / noch kain gwelltig geschütz hoern lassen / allain Valkhonen / Slanngen / Valkhanetl vnd der gleichn / vnd das hanndtgeschütz / damit Er tag vnd nacht zuoschiessen kain feir / Rüe noch Rasst haben lassen / sonnderlich mit dem hanndtgeschütz der gleichen schüessen kain Kriegsman on vnderlass souil zeit nie gehoert. So haben doch bemellt herrn kriegßcommissari vnd Haubtleut / nit kunnen wissen / wo vnnd an welchm Ortt die veinndt graben würden / biss man im Statgrabn ain Tuerkhn gefanngen / derselb hat die Ort vnd gelegenhait wo sy grabn / angetzaigt. auf welch sein anzaign / die aus der Stat sich entgegen graben / vnnd Erstlichen bey dem Kerner thurn / den zersprenngn sy sich hart vnderwunden / entgegn khomen / die Tuerkhn von den grabn getriben / jnen im loch etlich Chamern mit puluer anzuoschittn angericht genomen / des der Tuerkhisch kaiser nicht ain wenig erschrokhn / vnd das also erwert.

Es ist auch / hinach / auff solch antzaign / jmer zue / an [22] allen Orttn / da man sich grabens versehen / vnd gehoert tag vnd nacht entgegn gegrabn worden: dermassen das Graber in der Stat / vnd des Tuerkhn aneinander ettwa aines halbn schritts weitt kumen / vnd die Turkhn an der ennden mit dem grabn zuofarn gedrungen worden.

In der selbn zeit da die veindt so haefftig habn graben / sein abermals die knecht bis in sibm oder acht tausent starkh / in mainung vill guets auszerichten / fürnemblich die Tuerkhn von jren schanntzen vnd grabn zuo treibn / vnd sich also jres grabens vnd der loecher zuoersehen / zuo dem Saltz thurn hinaus gefalln / etlich vil Tuerkhen in der vorstat vor dem Purgkthor vnd auf Kerner vorstat / erwürgt / aber aus geschray aines knechts der geschrirn / das die knecht hinder sich ain gwelltige Ordnung zuomachn waichn sollen beschehen / das daraus ain wenndung widerumb in die Statt ist worden / an dem selben außfallnder Wolff Hagn Haubtman vber ain venndl knecht / vnd mit jme etlich Topel Soeldner[13] / knecht vnd Hispanier vmbkhomen sein.

Nach gemelltem Außfall / haben die Tuerkhn die statmawr / nebn dem Kerner thor / gegen sand Clara Closter vber / den newndtn tag Octob. vmb zwo vr nach mittentag an zwaien orttn / etlich klaffter weitt zersprenngt vnd als offt in zersprengung den Stuerm gewelltigkhlich antretten / an welchem vil Tuerkhn / aus den vnnsern gar wenig todt belibn. Die offen Ortt vnd loecher der nidergeworffen mawr / haben die vnnsern von stundann souil müglich gewesst widerumben vermacht. Vnd als die herrn Kriegscommissari / Haubtleut vnd gmain knecht / vormaln Ee die Mawr nider geworffen worden / tag vnnd nacht bei den thorn gewacht / [23–24] also haben sy in zersprenngung der mawr vnd sonnderlich die herrn Kriegßcommissari / selbs noch strennger vnd vesster gewacht / vnd das pesst vor nach tail / vnuersehen Stürm vnd einfall / gethan / wie dann soelchs die hochnotdürfft zuoerhalltung leibs vnd lebens erfordert / kainen tritt von dannen gewichn / ain lerm vber den anndern / kain stundt Rue vor den veindtn gehabt / vnd in grossen sorgen das die Stat nit durch haimlich verreterey oder fewrwerch angefewrt würde gestannden.

Nit lanng darnach haben die veindt den xij tag Octobris vor mittn tag mer ain grossen tail der Stat mawr nebn dem Kerner thor auff der anndern seittn / gegn Stubm thor hinab / mit vnderwerffung des puluers / nidergeworffen / Auch danzuomall die mawr / wie die in der Stat den Rauch an vill Orttn gesehen / mit puluer vndergeschitt vnd zuofellen zuegericht / in hoffnung die mawr wurde noch an mer ennden / sonnderlich die sy vnderbekht haben / villeicht miteinannder fallen / aber das puluer ausschikhung des Almechtign nit allennthalben angeen vnd jnen gerattn wellen: Vnd da wie obstet die mawr nidergefallen sein die knecht vnd Hispanier von stundan an dem loch mit aufgerekhtem venndlen vnd werhaeffter hanndt Ritterlich vnd kuennlich gestannden / Aber die Tuerkhn mit dem Stürmen kain lanngn stanndt thuen / noch mit kainer grossen macht deßmals Stürmen wellen: Die Obrisstn Türkhen / vnd Wascha haben auch das volkh zuo den Stürm / wie durch die in der Stat / so dartzue auff den Thurnen verordennt worden / gesehen / aussen jm veldt vnd jn Weingartn mit Prugeln vnd Sabeln / gweltigkhlich getriben / aber jr kainer daran wellen.

[24] Er der Tuerkh hat auch mütler weil nach zersprenngung der Mawr mit ainem sonder grossen stükh auf den Kerner thurn mit stain kuegeln treffennlich guet ding geschossen / die zynnen wekhgeschossen vnnd die weer genomen / also das die Püchssenmaister nymer darauff schüessen mügen / des dennen in der Stat die sonnst wenig Ortt mit grossen stükhn hinaus zueschiessen gehabt / nicht ain clainer nachtail gewesen. Aber nichts destminder bei naechtlicher weill widerumben von holtzwerch hinauff gemacht / damit man widerumbn darauff schüessen vnd das pesst / so zuo widerstanndt geraicht / thuon mügen. Es sein auch auff demselben Kerner Thurn mit hanndtroern von den Tuerkhn jr vil vnd fürnemblich Puechssenmaister / erschossen worden.

Mitlerweil hat sich der Tuerkh mit seinem volkh alle tag / biss Er abgetzogn zum anlauffen gestellt / vnnd die in der Stat bei tag vnd nacht stundlich aines grossen gweltign Stürms / den Er / wie die gefanngn Türkhen vnd kundtschafftn angetzaigt / an allen Orttn der Stat mit allem seinem Fueßuolkh / den Nassarn vnd halben tail seiner geraisign / der Er aller kundtschaft nach in die annderthalb hundert tausent gehabt / thuen wellen / gewart haben / Vnd sonderlich da Er von den zwelfften biss auf den viertzehendtn Octobris still gehalltn / vnd nit so haefftig tag vnd nacht on vnderlass wieuor geschossen / gemaint Er habe sein sach zuo solchem Stürm numals gar angericht / vnd jederman wieuor gemellt / in der Stat der enntlichn zuouersicht / der Tuerkh würde vor seinen Abtzug / wo jm schon sonnst all sein Ansleg / wie dann zum tail beschehn ist / müssrietten / ainen gwelltigen grossen Stürm gerings vmb die Stat / an allen ortten / antretten / vnd sein hail mit grossen Ernnst versuechen.

[25–26] Vnd da Er soelchn gwaltign Stürm so lanng vnderlassen / auch mit den hieuorangetzaigten stürmen vnnd mawrwerffen nichts ausgericht / zum hoechsten besorgt / auch vil daruon gemurmelt worden / Sy die veindt werden etwa durch die gaenng / so Sy eingrabn / der man vil siecht / gar in die Stat durch die keller komen / oder die blaetz darauf das kriegßuolkh gestanndn / zersprengen / desßhalbn man tag vnd nacht in der Ordnung gestanndn / vnd bei guetter huet vnd warnung gewesst.

An dem xiiij tag Octobris / haben die veindt widerumben mit dem grossen vnd klainem hanndtgeschütz dero Ror vast schon vnd lanng gewesen vnd gross kügl / als die halb hakhn / vnd vber die mass gewiss geschossn wie Sy die gannts belegerung tag vnd nacht vngefeirt gethan / in die Stat zuoschiessen angefangen. Vnnd die selb nacht vngeferlich vmb die neundt stundt vor mitternacht das leger in den vorstettn vnd am veldt miteinander angetzindt / vnd also in der nacht / wie die enntrunnen Cristen anzaign mit grossem geschrai / zueuermüetten soelch geschrai seie der Ellenndtn gefanngn Cristen die von dennen aus der Stat vnd sonnst: all augenplikh jr erledigung verhoft / die man zum tail da nidergehawn / wie dann auff dise stundt in dem leger allenthalbn / kinder / jungfrawen / Mann vnd weib ellendigkhlich nidergehawen lign findt / vnd die anndern in ewige gefanngkhnus gefürt werden / gewesen / auffbrochn vnd mit allem seinem volkh abgetzogen.

Also sein die Eerlichn / Ritterlichn / Tewrn leut[14] / die auch vmb soelch jr loeblich Ritterlich Tattn / dardurch auff ditsmall die Cristennhait erhallten worden / jr leben lanng in sonndern Eeren vnd wierdn / zuhallten / [26] sein / von diser belegerung vnd geferlicher not / aus gnaden des Almechtign / den pillich alle Cristen menschn vnd zueuordrisst Teutsche lanndt. grossen dannkh vnd lob sagen sollen / erledigt worden: Dann wo Er der Tuerkh dise Statt Wienn dermassen het erobert / vnd das Ritterlich kriegsuolkh erlegt / auch das treffennlich geschuetz darjnnen verlorn waere worden / hat menigkhlich bei jme leuechtlich zuobedennkhn / welchermassen den Tuerkhn all sein ansleg in würchung ganngn / vnd noch disen Herbst zum wenigistn auf die obern Teutsche lanndt on widerstanndt raichn mügen / Vnd mit den Cristenlichen menschn ellendigkhlich gehanndlt / alles verbrent vnd verderbt / vnd daraus komen / das Er volgendts die gannts Cristenhait in ewige verderbn vnd vnderdrukhung gebracht hette: vnd solchs alles dieweil jederman in grossen forchten / erschroekhn vnd flüchten gewesen / an allen widerstanndt vnd geuerlichkait thun mügen.

Vnd wo Er gleich ditsmals zuo Ofen oder Wienn nit gewintert / so hett Er doch Wienn dermassen beuesstigt / das Er zuo sambt dem grossem treffenlichen geschütz / so darjnnen gewesst / gar ain Porttn vnd Slüssel zuo Teütschn lannden gemacht / vnd auf den Frueling mit soelchem gwallt gar in die ober Teutsche lanndt gerükht hette / dann guet wissen dz sein maynung / wie obstet / gewesst vnd des gemüets aus der Tuerkhey getzogn / wo Er die stat Wienn oder die Slacht / darauf Er all sein glükh vnd vnglükh gesetzt hat / vnd dje anzenemen gannts begirig gewest / erobert / das Er drey ganntze jar aussenbeleibn vnd nicht haim koemen biss Er sein gwallt vnnd mechtigkait in Teutschn lannden genuegsam ertzaigt vnd erscheinen lasse: wie Er dann jetzt zuo Osterreich / des mit dem hoechsstn zuoerparmen laider ertzaigt hat / Das lanndt vnder der Enns etlich meil hinauff / vnnd ferrer hinein gar in die Steirmach / außgenomen etlich Stet vnd Sloesser / in grundt verprennen verhoern vnd verwuesstn alle waeld vnd perg darauf die armen leut mit jren guet vnd kindern geflochn / durchstraiffen das arm volkh durchsuechn / wegkhfueren vnd niderhawn lassen / Vnd was vnmenschlicher grausamkhait Sy die Tuerkhen [27–28] sonnst mit dem Cristenlichen volkh gebraucht ist nit müglich zuo schreiben / Wie man dan allennthalbn in den Waelden / pergn / vnd auf den Strassen / auch im gantzn Leger / erslagn leutt / die kind von einander gehawn oder auf den Spissen stekhendt / den Swangern weibern die frücht aus dem leib geschnittn vnd nebn den muettern des erbarmkhlich zuosehen ist vor augen ligen siecht vnd funden werden.

Demnach jr frumen Cristen alle hohes vnd niderstanndts / nemet solche straf vnd verhengnus gottes zuhertzen vnd ainem Ebenpildt / bittundt sein goetliche Ma. vmb abwendung seines zorns / vergebung der sundt / vmb gnad vnd erleüchtung vnserer hertzen damit wir ains in vnserm glawbn werden / vnd in der lieb des nagstn brüederlich vnd eintrechtigkhlich wanndeln / vnd das Er vns gnad verleihe dem Tyrannischn Erbveindt vnsers heilign glawbens eintrechtigkhlich mit tatlicher hanndt / ainer dem andern treulich helffendt zuobegegnen / vnd zuo widersteen.       Wo wir aber des nit thuon / vnd dise erste jetzt von Got verhenngte straff vnd ermanung an den Osterreichischn lannden begangn / vns nit zuohertzen geen lassen / vnd wie bißher selbs in der zwitrachtigkait vnd vnainigkhait / des bei vns Cristen zuoerparmen / beleiben wellen zuobesorgen / das Er der Tuerkh / der nun ainest das Teutsch lanndt angegriffen / werde nit feiern / so lanng bis Er als ain gruemiger Leb vnd hungriger Wolf des Cristenlichen bluets / ain lanndt nach dem andern / wie Er dann der gestallt vil Kuenigreich vnd lanndt vnder sich gebracht / verschlikht vnd vertilgt habe.

Vnd wie nun solcher Abtzuog in der nacht beschehn / haben vorgedachter Ibraym Wascha vnd ander Haubtleut mit jm / am Freitag des morgens frue / in dem leger vnd veld / im nachzuog den gantzen tag vngeuerlich bei fünftzigkh oder sechtzigkh tausent zuo Ross in der Ordnung / wie dan kriegßbrauch den abtzuog zuoerhallten / gehalltn / aber nichts gehanndlt.

Vnd nachdem die Herrn Kriegßcommissari vorhin von ainem gefangnem Tuerkhn verstanden / wie der Ibraym Wascha willens waere / die gefangn Turkhn mit vnsern gefangn Cristen [28] gegeneinander zuoledigen: haben genant herrn kriegßcommissari ainen pottn hinaus zuo dem Ibraym Wascha mit ainem schreiben abgefertigt / vnd jme anzaign lassen / das sy dem kriegßgebrauch nach / auch der maynung waern die gefangn zuoerledigen / darauf Er der Ibraym Wascha / den herrn kriegßcommissarien vngeferlich die nachuolgendt mainung zuogeschrieben / vnd auff sein brief jnwendig sein handttzaigen hieneben betzaichent gestellt.

Ibraym Wascha von gots gnaden / hoechster vexirischer Secretari / Obrister Rat des durchleuchtigen vnd vnueberwindlichstn Kaisers Sultan Selleyman / Haubtman vnnd gubernator des gantzn seines Kaiserßthumbs vnd aller seiner sachn / jr Wolgeborn / großmechtign Obrissten vnd haubtleut. Als vns Ewr schreibn durch Ewrm Pottn zuekhomen / haben wir alle sachn verstanden. Vnd wisst / das wir nit kommen sein Ewr Stet eintzenemen / sondern zuosuechn Ewrn Ertz-hertzogn Ferdinandus / aber denselben nit gefunden / darumbn sein wir souil tag da beliben vnd auf jn gewart / aber Er ist nit komen / vnd als gestern haben wir drei ewrer leut gefangn / ledig gelassen / dergleichn wellet jr mit den vnsern gefangn auch handeln / wie wir dan ewrm Potn solchs euch mundlich anzuozaign beuolchn haben. So muegt jr deßhalben ainen von euch heraus zuo vns sich der gefangn zuerkhundigen altzeit schikhn / vnnd jr in solchm fall kain sorg oder forcht vnsers trawen vnd glawbens halbn tragen / dan das dennen zuo Ofen von vns nit glawbn gehallten worden / ist nit vnnser / sondern jr aign schuld gewesen. Geben vor Wienn in mittn Octobris / Anno M D. xxiiij.            Auch dem potten mündlich anzuozaign beuolchn / das die herrn als aufrichtig kriegsleut in dem fall dem kriegßgebrauch nach zuohandeln also bedacht sein wellen / dan dartzue komen das sy nun hin füro miteinander vil zuo handeln werden haben / vnd den Poten mit ainem Rottn damaschken rokh begabt / auch desselben tags den Cristoffen Zettlitz Graf Hannsens von Hardekh venndrich mit seiden vnd gulden stükhn beklaidt / ledig herein geschikht / mit beuelch den herrn Kriegßcommissarien dergleichn maynung auch an zuotzaign.

[29–30] Den anndern tag darnach ist Er mit ernennter antzall pherdt von dannen den kaiser auch nachgerükht / vnnd wie die kundtschafftn vnd die entrunnen Cristen sagen / dz die turkhen vasst eilnndt nit zogen / sondern mer geflochn sein / vnnd in funff tagn hinab gen Ofen xxxij gross meil wegs vnnder Wienn ankhomen sein / dennen vnglaublich vil Ross auff soelcher flucht vmbgefallen / auch vil leut von Tuerkhn selbs vnd von Cristen die nit nachuolgn muegen / auff der strassen / wie man augenscheinlich siecht / todt lign beliben.

Es sagen auch die Tuerkhn die man vor vnnd hinach der fluecht gefangn, das der Tuerkhisch Kaiser in diser belegerung an seinem volkh vor diser Stat / des merkhlichen hungers halbn so Sy diser zeit erlitten / vnd die aus der stat von vnserm geschütz / vnd vnserm außfalln / den Stürm / vnd sonst allenthalben im lanndt an dem straiffn vmbkhomen / vnd auch an Rossn vnd Chamelthiern / die vmbgefallen sein / grossen merkhlichen schaden emphangen habe. Vnd auch enntlich kundtschafftn / vnd die gefangen Tuerkhn selbs antzaign / das jme sein treffenlicher Wascha aus Natalia / von dem Kerner thurn mit dem grossen geschütz / als Sy am Abtziehn gewesen / erschossen seie worden.

Vrsach seines eilunden abtzugs / wie leüchtlich zuo bedenkhn gewesen / der groß hunger vnd mangl am profandt / so sein volkh / Roß vnd Chamelthier vnglawblich vor diser Statt vnd sonnst am herauff ziehn / erlitten / auch die strenng winter zeit vnd herttigkait dits lanndts / die sein volkh / so merer tail vber das Moer aus den warmen lannden komen sein / nit gewant / vnnd kains wegs erleiden mügn / Sonnderlich seine Janitscharn / vnnangesehen / das Er zuo jnen gesagt / Er welle so lanng da ligen / bis man den Schnee knie tieff von seinen Zelltn wegkh scharrn mueßn : nicht lenger / vnd wen Er jn alle tag hundert Aspern Sold gebe: beloiben wellen.

Dergleichn das Er der Türkh durch taeglich guet kundtschafft vernomen / wie Kue. Ma. vnnser genedigister herr / aus Behem mit grosser macht / vnd sonnst aus dem heilign Reich die Cristennlich Fürsten / mit treffennlicher hilff nit [30] jme ain Slacht zuthuen / antziehen / also machtlos vnnd gehelliget / solches zuetzugs (wiewol enntlicher maynung ain Slacht anzenemen / außgetzogen ist) nit erwartten wellen / vnnd also strackhs eilenndts mit mergkhlichen grossen Raub widerumben hinab auff Kriechischweyssennburg[15] in seine lanndt mit allem seinem volkh gerükht vnd zogn ist.

[Nachwort]

[29–30] Also habt jr Summarie vnnd gannts mit dem kurtzlichistn / an all sonnder vmb schwaiff / so daheer zuo gebrauchn mer verdrießlich dann diennstlich zuhoern waern angetzaigt / was von anfang des Tuerkhischen Kaisers für schlag biss zuo enndt seines abtzugs durch jn vnd durch die seinigen / zuo eroberung der Stat / vnd schermützln / vnnd entgegen von den Kriegßuolkh in der Statt / zuo Ritterlicher / trosstlicher vnd behertzigter gegenweer gehanndlt vnd zuo baidn seittn versuecht worden ist / welches alles dermassen augescheinnlich gesehen / vnd befunden worden / vnnd ain jeder des Es lisst alles zweifels frey sein sollt / Gott der Almechtig dem wir billich lob / Eer vnnd dannkh sagen sollen / welle hinfüro der Cristenheit allen Syg vnd gnad wider den grausamen Tyran vnnd veindt vnnsers heiligen glaubens verleichen.

Vnd damit menigkhlich wissen und sehen müg / was für ansehennlich / trefflich vnnd Ritterlich personen / die dem Tuerkhn in diser belegerung / mit aigner hanndt vnd Ratslegen / so ain treffenlichn widerstandt gethan / hab ich dieselben hernachtuolgendt hierjnnen mit jren namen vnd Tittln benenenn wellen.

Der durchleuchtig / hochgeborn Fuerst[16] vnd herr herr Phillips Phalltzgraff bei Rein / vnd Hertzog in Obern vnd Nidern Bairn etc.

Graf Niclas von Salm der elter Kue. May. Ratt / Chamrer vnd verwalter der Obrisstn Veldhaubtmanschafft.

Herr Wilhalm Freiherr zuo Rogenndorff vnd mollnnburg etc. Kue. Ma. Obrisster VeldMarschalch.

Herr Georg von Puechhan Freiherr zu Rabs vnd Krumpach Kue. Ma. Stathalter der Nideroesterreichischn lanndt.

Herr Wolffganng freyherr zuo Rognndorff vnd Mollnnburg etc. Kue. ma. Rat Chamerer / Lanndtmarschalch in Osterreich vnder der Enns / Obrisster vber die geruesst Osterreichische pherdt.

[31–32] herr Johann Graf zu Hardegkh / Glatz vnd Machlanndt / Haubtman vber ain anzall gerusster pherdt.

Herr Rueprecht Graf zu Mannderschidt vnnd Blannkhenhain vnnd Herr zu Geraltzstain.

Herr Niclas Rabnnhaubt von Sucha / Canntzler der Nideroesterreichischen lanndt.

Herr Liennhart freiherr zu Vells. Ku. Ma. Rat Chamrer vnd Haubtman vber die knecht des alten hauffens.

Herr Hanns Katzianer Ritter Kue. Ma. / Rat vnd lanndßhaubtman in Crain

Herr Egkh voe Reischach Ritter Kue. m. haubtman vber drei tausent knecht

Herr Niclas von Turn / ritter Obrisster vber den Steyrischen vnd Kernerischen hauffen.

herr Ruedolff von hoehenfeldt Kue. ma. ratt.

Herr Felician von Poetschach ritter Kue. Ma. ratt.

herr Marx Boekh von Leupolßdorff Doctor / Kue. May. ratt. / Vitztumb in Osterreich vnder der Enns / oebrisster profanntmaister.

Herr Hanns von Eibenswald Ku. Ma. ratt.

herr Troyan von Awrsperg Ku. May. ratt.

herr raymundt von Dornnberg Ku. Ma. ratt

herr helfridt von mekhaw Ku. ma. ratt.

herr hanns von Greysennegkh / ritter Ku. may. ratt.

Herr Gilg Freiherr zu Vels / haubtman vber ain venndle knecht

herr Erasm von Starrennberg Kue. ma. ratt vnd muendfurschneider.

herr Longinus von Puechham / vnd Herr Sigmunndt von Puechham Viertl haubtleutt / der lanndtschafft Osterreich.

herr Wolff matzeber Kue. may. ratt.

herr Wilhalm von Warttenburg / haubtman vber ain tausent Beh. knecht

herr reynprecht von Eberßdorff / haubtman vber ain venndle knecht.

herr Seifridt von Kollenitsch Doctor Ku. may. ratt.

herr melchior von Lamberg Kn. may. ratt.

herr Bernhardin ritschan ritter Ku. may. ratt.

herr Wilhalm von herbenstain Kue. may. ratt vnd haubtman zuo Pruegkh an der Leitta.

Erasm von Obrischan Kue. ma. ratt.

Vlrich Leusser / Ku. ma. ratt vnd Obrisster zeugmaister der Nideroesterreichischen lanndt.

michell Ott zeugmaister der obern Osterreichischen lanndt.

Herr Hanns von[17] Lapitz ritter / vnd Sebastian Hagn / viertl Haubtleutt der Lanndtschafft Osterreich.

herr hanns Apfltrer Kn. ma. ratt vnd vnder Veldmarschalch.

Liennhart Küttenfelder / Ku. ma. muesstermaister

Veit von Waldennburg Ku. ma. Obrisster Kriegßzallmaister.

hanns Weysperger Ku. ma. Kriegssecretari

Jobst Liliennberger Ku. ma. profanndmaister

Abl von holnegkh haubtman vber die Steirerischen knecht.

Ernnst von Brandenstain / oebrisster vber drei tausent Behemisch knecht

Caspar ritschan haubtman vber ain venndle knecht.

[32] maximilian Leusser / haubtman vber ain venndl knecht

Wolf hagn haubtman vber ain venndle knecht

Sigmund Leysser haubtman vber ain venndl knecht.

Hanns Lensser Wachtmaister.

Bartlme Weyssenegkher Leyttinger / herr Steffan Grasweins vber die Steirerisch gerusste pherdt.

hanns von Sirchennstain haubtman vber ain venndl knecht

hanns Joerg Purgkhstaller haubtman vber ain venndle knecht.

hanns Granmoser haubtman vber ain venndl knecht.

maximilian Awr haubtman vber ain venndl knecht.

Petter Perschyna haubtman vber zwa venndl Behemischer knecht

Petter Sprosschytz haubtman vber ain venndl Behemischer knecht.

hanns Vlrich von Rottnnburg Leyttinger

Eytl hanns von Fawlach haubtman vber ain venndl knecht

Staffel von Newn Fells           Wolff pfaffnlap.

hanns Dietrich von hohennegkh      haubtleutt

Cristof Saler haubtman vber die Kernerischn knecht.

Lienhart Lochner haubtman vber die Kernerischn knecht.

Anthoni Rud / haubtman vber ain venndl knecht

Joerg von Wolframanßtorff / Ku. may. Jegermaister.

Cristofl von Lamberg ritter

          haubtleut aus dem reich.

Joerg Lauffenholtz

Cristoff Jud

ruedolff marschalch

Wilhalm Talhaim

hanns Taubentanntz

Caspar Zamacher

Gross michel

Lugwig von Graffenegkh

Gregor Lampertter

hanns hablutzll

hanns mergl von memingen

hanns Gundlfingen

hanns von riedlingen

michel von Bamberg.

               hispanisch haubtleut.

Luys de Aualos maistre de Campo

Melchior de Villarnell

Jhan de Salynas

Jan de Agnilera.

Mit Kü. May. Gnad vnd Priuilegien.



Getruckht zue Wienn jn Osterreich /durch
Hieronymum Vietorem. Anno etc.
M. D. xxix.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. WS korrigiert: belegernng
  2. WS korrigiert: Hnngern
  3. heute: Belgrad
  4. Vorlage: junhalltenndt
  5. Vorlage: anch
  6. WS korrigiert: Tnrkhen
  7. WS korrigiert: anff
  8. WS korrigiert: anch
  9. WS korrigiert: Septtmbris
  10. WS korrigiert: Krießuolkh
  11. WS korrigiert; Vorlage: entrnnnen
  12. WS korrigiert; Vorlage: Wilhalbm
  13. WS korrigiert; Vorlage: Soedlner
  14. Vorlage: lent
  15. Griechisch-Weißenburg = Belgrad
  16. WS korrigiert; Vorlage: Fuest
  17. WS korrigiert: vou