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BIT Herodes ■ ■ Beiträge zur Geschichte des letzten jüdischen Königshauses Dr. Walter Otto


Herodes Beiträge zur Geschichte des letzten jüdischen Königshauses ■■ Von Dr. Walter Otto w ord. Prof. der alten Gesohiohte an der Universität Qreifswald Stuttgart J. B. Metzlersche Buchhandlung 1913. SPS I £3 • 3 02 ............ CARPENTIE^ J. B. Mtt2i*i toht Buchdiuckeiti, 0. m.b. H., Btuttgtit. Conrad Cickorius zum 25. Mai 1913. 754508 Vorwort. Umfassende selbständige Monographien über die Mitglieder des letzten jüdischen Königshauses, die auch das Quellenmaterial vollständig vorlegen, sind in den letzten Jahrzehnten so gut wie gar- nicht erschienen; Nichttheologen haben sich ver- hältnisiaäßig sehr selten mit diesen Männern und Frauen, von denen die meisten in ihrer Art be- merkenswerte Persönlichkeiten darstellen, ein- gehender befaßt . So habe ich mich entschlossen, meine Artikel, die ich über dieHerodeer und Herodias für den VIII. Bd. (S. 918ff.) und das 2. Supplementheft (S. lff.) von Pauly -Wisso was Realencyklopädie der klassischen Alter- tumswissenschaften verfaßt habe, auch gesondert (unter Beseitigung einiger kleiner Fehler, im übrigen aber nicht wesentlich verändert) erscheinen zu lassen, vor allem auch. um sie den Kreisen der Theologen, denen unsere Realencyklopädie als ständiges Ar- beitshilfsmittel zumeist nicht zur Hand sein dürfte, leichter zugänglich zu machen. Man erwarte je- doch nicht, hier auch die beiden Agrippa mit- behandelt zu finden, da auch der ältere von ihnen den Kamen Herodes niemals geführt hat (s. meine Bemerkungen in dem Artikel Herodes Agrippa I. in Pauly-Wissowas Realencyklopädie 2. Suppl.-Heft S. 167f.). Der Entschluß zur Sonderausgabe unterlag allerdings vielen Bedenken, die auch durch die er- mutigenden Freunde nicht ganz zerstreut worden sind: das, was ich als ßißUdu» herauszugeben wage, ist in seiner literarischen Form gar kein Buch — es ist leider ein Zwitter. Denn selbst- verständlich mußte ich bei der Ausarbeitung dieser Monographien auf den Charakter des großen Sammelwerkes Rücksicht nehmen und bin da- durch stark gehemmt worden, obwohl liebens- würdigerweise Redaktion und Verlag mir große Freiheit gelassen haben; das der Encyklopädie zugrundeliegende Schlagwörtersystem, sowie die Forderung möglichster Kürze haben nicht nur die Anordnung des Stoffes in jedem einzelnen Artikel, sowie seine Verteilung auf die verschiedenen aufein- anderfolgenden Artikel, sondern auch die Form der Darstellung und die Auswahl der näher zu behandelnden Tatsachen stark beeinflußt. So muß- Greifswald, am Himmelfahrtstage 1913. ten, um die Darlegung nicht zu sehr anschwellen zu lassen, manche Funde ganz zurückgestellt werden, und vieles, was ich nicht ganz unter- drücken konnte und wollte, mußte im Text oder in den Anmerkungen nebenbei abgemacht werden, obwohl es, wie z. B. die Chronologie oder die Ver- waltung des Reiches des ersten Herodes, eigene größere Kapitel erfordert hätte. Besonders habe ich bedauert, das bisher noch kaum in Angriff ge- nommene Quellenproblem nicht ganz erschöpfend behandeln zu können, obwohl es von grundlegen- der Bedeutung für den Aufbau der historischen Darstellung ist. Die Einzelanalyse der einschlägi- gen Partien des Josephus, die ich natürlich für mich ganz geführt habe, konnte ich nur gelegent- lich vorlegen und mußte oft selbst Andeutungen über die einer Nachricht zugrundeliegende Primär- quelle unterdrücken; wer aber an den Viten des Plutarch Quellenanalyse gelernt hat, wird auf Grund des von mir Gebotenen imstande sein, auch bei Josephus, wo die Verhältnisse sehr ähnlich liegen, leicht die ersten Quellen herauszuschälen. Schließlich bitte ich mancherlei Unebenheiten in der Gliederung zu entschuldigen; der Fortgang der Encyklopädie durfte nicht zu sehr aufgehalten werden, und so entstand der Zwang, die Artikel in zwei Absätzen, zwischen denen die Amtsarbeit des Wintersemesters und die Erfüllung anderer Verpflichtungen für Pauly-Wissowa lagen, und für die nur wenige Ferienwochen zur Verfügung standen, nicht nur niederzuschreiben, sondern auch zugleich zu drucken. Ich hoffe jedoch, durch das besonders ausführliche Inhaltsverzeich- nis, sowie durch das Register den Mängeln, die mit dem Encyklopädiecharakter der Artikel zu- sammenhängen, wenigstens etwas abgeholfen zu haben. Für treue Hilfe bei der Korrektur habe ich vor allem meinen Freunden Arnold 0. Meyer und Erich Pernice herzlich zu danken. Der, dem dieses Büchlein gewidmet ist, möge es freundlich annehmen als ein bescheidenes Zeichen des immerwährenden Dankes, den der Schüler für seinen Lehrer empfindet, als einen Beweis der freundschaftlichen Treue des Jüngeren gegenüber dem Älteren! Walter Otto. Inhalt. Seite Vorwort V Inhaltsverzeichnis VII—XII Nachtrag XHI-XIV 1) Herodes von Askalon 1—2 Die christliche Tradition über ihn und die Abstammung der Herodeer S. 1. — Die entgegenstehende des Josephus und des Nikolaos von Damaskos S. 1. — Askalon nach christlicher Tradition der Heimatsort der Herodeer; auch Ptole- maios von Askalon und Strabon dem widersprechend S. 1. — Ablehnung des H. als historische Persönlichkeit S. 2. 2) Herodes h 3—164 I. Quellen und neuere Literatur 3—17 1. Quellen 3—17 a) Quellen irgendwie monumentalen Charakters 3 Überreste der Bauten — Münzen — Inschriften. b) Die literarische Tradition 3—17 Urkunden S. 3 — Memoiren H.s I. S. 3. — Nikolaos von Damaskos S. 4. — Ptolemaios von Askalon S. 5. — Verschiedene weitere zeitgenössische Historiker (Strabon) S. 6. — Zeitgenössische jüdische Quellen (Assumptio Mosis) S. 6. — Verhältnis der Pvimärquellen zu einander S. 6. — Die Mittelquellen und ihr Verhältnis zu Josephus: Anonymus Nr. 1 (der helle- nistische) S. 7. Der jüdische Anonymus S. 11. — Josephus S. 14. — Iustus von Tiberias S. 16. — Die christlichen Chronographen, Zonaras, Josephus Gorionides, Moses von Khorene S. 16. — Die rabbinische Lite- ratur S. 16. 2. Neuere Literatur • 17 H. Darstellung 17—164 1. Leben bis zur Thronbesteigung (73—37 v. Chr.) 17—37 a) Herkunft und Jugend 17—19 Idumäiscbe, nichtjüdische Abstammung S. 17. — Geburtsjahr, um 73 v. Chr. S. 18. — Erziehung S. 18. b) Der Aufstieg zur Macht (47—41 v. Chr.) 19—25 Statthalter von Galiläa; Vorgehen gegen die .Räuber' S. 19. — Konflikt mit dem Synedrion; Flucht zu Sext. Iulius Caesar S. 19. — Aufnahme in die römische Provinzialverwaltung S. 20. — Rückkehr in die Heimat; enge Verbindung mit den römischen Machthabern in Syrien, vor allem mit C. Cassius S. 21. — Ermordung des Antipatros durch Malichos; Phasaels und H.s erfolgreiches Vorgehen gegen den Mörder S. 22. — Sieg über den in Palästina eingefallenen Hasmonäer Antigonos S. 22. — Verlobung mit Mariamme I.; Beurteilung der Folgen der Verbindung mit den Hasmonäern S. 22. — Verhältnis zu Antonius; Ernennung des H. und des Phasael zu Tetrarchen, Edikt des Antonius an Tyrus, Blutbad von Tyrus S. 23. c) Die Vertreibung der Antipatriden (40 v. Chr.) 25—29 Erfolgreicher Einfall der Parther und des Antigonos in Palästina; Be- lagerung von Jerusalem S. 25. — Hyrkanos II. und Phasael verräte- risch gefangen genommen; Entkommen des H. S. 26. — H.s Flucht zu dem Nabatäerkönige und nach Ägypten S. 26. — Verstümmelung Hyr- kanos' II.; Selbstmord Phasaels S. 27. — H.s Reise nach Rom; erlangt hier die jüdische Königswürde S. 27. — Rückgabe von Samaria an die Juden S. 29. VIII Inhalt Seite d) Der Kampf um die Herrschaft mit Antigonos (39—37 v. Chr.). 29—37 Antigonos' Erfolge vor dem Eintreffen des H. S. 29. — Einfall des Königs in Galiläa und Judäa; Gewinnung von Idumäa S. 29. — Ver- gebliche Belagerung von Jerusalem S. 30. — Winterfeldzug in Galiläa S. 30. — Kämpfe in Galiläa und Judäa in der ersten Hälfte des J. 38 v. Chr. S. 30. — Zug zu Antonius nach Samosata S. 31. — Mißerfolge der herodeischen Sache während H.s Abwesenheit S. 31. — Erfolge des Königs: Sieg bei Isana S. 32. — Verheiratung mit Mariamme F.; Be- lagerung und Eroberung von Jerusalem S. 32 (Zeitpunkt der letzteren S. 33**). — Hinrichtung des Antigonos durch Antonius S. 34. 2. Die Zeit der Herrschaft (37—4 v. Chr.) . 37—149 a) Sicherung des Regiments nach innen und nach außen (37 —28/7 v. Chr.) 37—57 Freundliche Stellung zu den Pharisäern; Proskriptionen des jüdischen Adels S. 37. — Einsetzung des Ananel als Hoherpriester S. 38. — Stellung zu den Hasmonäern: Befreiung Hyrkanos' II. aus der parthi- schen Gefangenschaft S. 38. Ernennung des Aristobulos zum Hohen- priester S. 40 (Zeitpunkt derselben S. 40**). Aristobulos' Ermordung S. 42. — Reise nach Laodikeia zu Antonius S. 42. — Hinrichtung des Reichsverwesers Joseph; Aufruhr in Palästina (damals noch kein Konflikt der Ehegatten) S. 43. — Sicherheitsmaßregeln des Königs gegen seine Gegner im Innern: römische Besatzung, Anlage von Befestigungen S. 44. Kleopatras Aspirationen auf Syrien; Schenkung von Jericho an sie S. 45 (Zeitpunkt der Schenkung S. 45*). — Zusammenkunft der Kleopatra mit H. S. 46. — Landpachtungen des Königs S. 47. — Kleopatras weitere Machinationen gegen H.: Übertragung des Krieges gegen den Nabatäerkönig an ihn S. 47. — Der Krieg mit den Nabatäern S. 48 (Zeit desselben S. 49*). — Abfall von Antonius zu Octavian: Zusammenkunft mit diesem in Rhodos S. 49. — Unterstützung Octavians auf dessen Zuge gegen Ägypten; Vergrößerung des jüdischen Reiches durch Octavian S. 51. Hinrichtung Hyrkanos' II. S. 51.— Konflikt mit Mariamme; deren Hinrichtung, Schonung der Alexandra S. 52. — H.s schwere Erkrankung; Hinrichtung der Alexandra S. 55. — Verschwörung des Kostobar; Hin- richtung der Babas (Sabba-)söhne S. 55 (Zeitpunkt derselben S. 56*). b) Herodes auf dem Höhepunkt seiner Macht: die Zeit des änßeren Glanzes und der inneren Ruhe (28/7 v. Chr.—14 v. Chr.) 57—125 Völkerrechtliche Stellung des Königs (keine Souveränität): ipiXos xal oififiayos, aber nicht foederatus Roms S. 57.— Äußere Auszeichnungen; persönliche Freundschaft mit den römischen Machthabem S. 57. — Keine eigene auswärtige Politik S. 58. — Befreiung des Landes von Tribut- zahlung S. 58. — Befreiung von römischer Besatzung S. 58. — Militär- hoheit S. 59 (das stehende Heer und dessen Offiziere S. 59. Die Militär- kolonisten [.Kleruchen'] S. 60. Flotte S. 61). — Gerichtshoheit S. 6L. — Finanzhoheit S. 61 (yij ev dmgeq S. 61). — Amtshoheit S. 62 (hero- deische Beamte; besonders der ,ä eni imv ngayfiäxmv' S. 63. — Be- schränkung der Münzhoheit S. 64. — Treueid für Augustus und für den König S. 64 (Zeitpunkt der Ableistung S. 64*). — Sonderprivilegien S. 65. — Designierung des Nachfolgers, später beseitigt S. 66. — Großes Wohlwollen der römischen Regierung S. 66. Der Glanz des Reiches nach außen: Eifrige Pflege des Kaiserkultes (Tempel und Spiele) S. 67. — Beteiligung am Araberkriege des Aelius Gallus; Dürre und Hungersnot in Palästina S. 69 (deren Zeitpunkt S. 69*). — Studienaufenthalt der ältesten Herodes-Söhne in Rom; neue Er- weiterung des Reiches S. 70 (Jahr der Reise, sowie das der Grün- dung von Kaisareia; Quellen S. 70*). — Besuch bei Agrippa in Mytilene S. 73. — Besuch bei Augustus in Syrien: letzte Vergrößerung des jüdischen Reiches S. 73. — Schaffung der Tetrarchie Peräa für den Bruder des Königs, Pheroras S. 73. — Weitere Zeichen des kaiser- lichen Wohlwollens S. 74. — Zweite Romreise, sowie zweiter Besuch bei Agrippa S. 75. — Besuch des Agrippa in Palästina S. 75. — Fahrt zu Agrippa nach dem Schwarzen Meere und Reise mit diesem durch Kleinasien bis nach Samos S. 75 (großartige Freigebigkeit des Königs S. 75. Erfolgreiches Eintreten für die Juden in der Diaspora S. 76). Inhalt — Die großen Spenden (Bauten nnd anderes) an die griechischen Ge- meinden, sowie an einzelne S. 77. Die Bauten im eigenen Lande: Städte- nnd Festungsgründungen, von denen die wichtigsten die von Sehaste und Kaisareia sind S. 78 (Zeit- punkt der Gründung von Sehaste, Quellen S. 79*). — Bauten in Jeru- salem ; unter ihnen der Königspalast und der Tempel S. 83 (Bauzeit des letzteren S. 84*)..— Die Residenzen in Jericho und an anderen Orten S. 85. Der Hofhalt: Das Personal S. 86.— ovrxgotpa; avyyevcTs und tplXot S. 86. — Die prinzlichen Hofhaltungen S. 87. — Die Nichtjuden (vor allem Griechen) am Hofe S. 88. Die Finanzen: Einzelne Ausgaben, die den Reichtum des Königs charakterisieren S. 90. — Die Einkünfte aus dem Reiche S. 91. — BÜs Privatgut (Landbesitz, Darlehensgeschäfte, Bergwerksausbeute) S. 92. Fürsorge für das Wohl des Landes: Sicherung nach Außen durch militärische Maßnahmen S. 93. — Innere Kolonisation durch Militär- kolonisten S. 94. — Entwicklung der natürlichen Hilfsquellen (Bauten, Landwirtschaft, Handel) S. 94. — Strafgesetzgebung S. 95. — Der Wohl- stand des Reiches gehoben S. 95 (Fürsorge in der Zeit der Dürre S. 95). — Steuernachlässe S. 96. — Finanzverwaltung (Steuern immerhin drückend) S. 96. , Sorge für die Sicherheit der Herrschaft im Innern: Rücksichtslose Strenge des Regiments (Hinrichtungen, Kabinetsjustiz) S. 97. — Sicher- heitsmaßnahmen (Geheimpolizei, Zwingburgen u. a.) S. 98. — Der Treu- eid für H. und den Kaiser S. 98. — Nachlassen der Verschwörungen des Volkes S. 99. Feindschaft der Juden gegen den König: Ehre Anklagerede vor Augustus S. 100. — Die Stellung der von Juden beeinflußten Literatur (auch des Neuen Testaments) S. 100. — Stellung des Volkes zum Tempelbau, sowie zur Schmückung des Davidsgrabes S. 100. — Verhalten der Phari- säer S. 101 (ihre messianischen Prophezeiungen S. 102. Stellung zum Treueide S. 102). — Essener S. 102. Versuche des Königs, die Juden für sich zu gewinnen: Auch noch in der letzten Regierungsperiode S. 102. — Besonders viele in der früheren Zeit, vor allem in dem zweiten Regierungsabschnitt S. 103. — Zu- rückweisung der Werbung des Nabatäers Syllaios um Salome S. 103. — Der Tempelbau S. 104 (Anbringung des goldenen Adlers erst später S. 104). — Beachtung des jüdischen Bilderverbots im eigenen Lande S. 105 (Münzen S. 105). Verstoße gegen das jüdische Gesetz und die jüdische Sitte: Das Gesetz über die Versklavung von Juden im Auslande S. 105. — Abschaffung des Prinzips der Lebenslänglichkeit und Erblichkeit des Hohenpriesteramtes S. 105. — Verletzung des Bilderverbots durch Bauten im Ausland S. 106. — Studienaufenthalt der Söhne in Rom S. 106. — Die Spenden ans Ausland S. 107. — Die Theater- und ähnlichen Bauten im Inland S. 107. H. als Freund und Verbreiter des Hellenismus: Seine Spenden, Spiele, Bauten und sein Hof S. 107. — Griechische Namen S. 108. — Die hellenistische Bildung des Königs und seiner Söhne S. 108.—Die Münzen S. 109. — Der. offizielle Gebrauch der griechischen Sprache S. 109. — Die Kalenderreform? S. 110. Das Königtum des H. war das absolute des Hellenismus: Die äußere Stellung des Königs und der Mitglieder der königlichen Familie (Insignien, Ehrenrechte, Landestrauer) S. 110. — Fehlen der Apotheose, die H. jedoch erstrebt hat (Adler am Tempelj S. 112. — Das Heer als Stütze des Regiments S. 113. — Unbeschränktheit der königlichen Macht auf den verschiedensten Gebieten des staatlichen Lebens S. 114. — Der König auch der Herr der Kirche S. 115. — Der Staatsrat S. 116. — Das jüdische Svnedrion S. 117. — Die Volksversammlung S. 118. — Kommunale Selbstverwaltung in Jerusalem und in den griechisch kon- stituierten Gemeinden (allerdings vielfach beschränkt) S. 119. — Keine Selbstverwaltung in den jüdischen Ortschaften S. 121. — Die Bestellung eines Tetrarchen für Peräa als einzige Beschränkung der absoluten königlichen Macht S. 122. — Keine offizielle Mitregentschaft S. 122. X Inhalt Mte Das alte jüdische Herrschaftsideal vom Gottesstaat der stärkste Gegen- satz zu H.s absolutem Regiment nach den Prinzipien des Hellenismus, dies ein wesentlicher Grund für die Gegnerschaft der Juden gegen H. S. 123. — Weitere Grunde S. 124. (Seine idumäische Abstammung 8.124. Weniger seine enge Verbindung mit Rom S. 124). c) Die unheilvolle Zeit des Unfriedens in der königlichen Fa- milie (14—4 v. Chr.) 125—149 Der Feldzug gegen die Nabatäer: Der Zeitpunkt desselben S. 125. — Die Räuber der Trachonitis von den Nabatäern unterstützt S. 126. — Der Schiedsspruch der syrischen Provinzialbehörden S. 128. — Der Feld- zug; Sieg bei Raepta S. 128. — Die Ungnade des Kaisers und ihre Fol- gen S. 128. — Aussöhnung mit Augustus durch Nikolaos, wenn auch nicht volle Restitution S. 129 (Quellen S. 129*). Die Wirren und Untaten in der königlichen Familie: Die Ehen und die Kinder des Königs S. 131. —Charakteristik der beiden Mariammesöhne. Alexandros und Aristobulos S. 132 (Quellen S. 132**). — H.s Schwester, Salome, ihre hauptsächliche Gegnerin und Verleumderin S. 133. — Zu- rückberufung und besondere Auszeichnung des ältesten H.-Sohnes Anti- patros; dessen Charakteristik S. 135. — Infolge Antipatros' Intrigen Anklage der Mariammesöhne vor Augustus; dritte Romreise, Aussöhnung des Vaters mit den Söhnen S. 135. — Regelung der Nachfolge nach der Rückkehr (Antipatros und die Mariammesöhne als Nachfolger) S. 136. — Neue Zerwürfnisse und zweite Aussöhnung der Mariammesöhne mit ihrem Vater S. 136. — Entlarvung der Salome und vor allem des Pheroras als Verleumder; Unwillen des Königs gegen letzteren wegen seiner Eheverweigerungen S. 137. — Anschuldigungen gegen Alexandros; der Haupthetzer ist Antipatros S. 137. — Alexandros' Gefangensetzung als Hochverräter; seine Aussagen in seinen Promemorias S. 138. — Inter- vention seines Schwiegervaters, des Kappadokerkönigs Archelaos; letzte Aussöhnung des Königs mit seinem Sohne, sowie mit dem gleichfalls angeschuldigten Pheroras S. 138. — Das verhängnisvolle Eingreifen des Eurykles in den Familienkonflikt S. 139. — Weitere Anklagen gegen die Mariammesöhne; ihre Gefangensetzung wegen Hochverrats S. 140. — Das Gericht von Berytos; die Verurteilung der Söhne zum Tode S. 140. — Die Gärung im Heere in Kaisareia; die Hinrichtung der Söhne S. 141. — Plan des zum alleinigen Nachfolger designierten Antipatros. seinen Vater zu beseitigen; Pheroras sein wichtigster Helfer, Salome seine Gegnerin S. 141. — Die messianischen Prophezeiungen der Phari- säer (der bethlemitische Kindermord S. 142**) und ihre Folgen; Bruch des Königs mit der bisher befolgten Politik der Rücksichtnahme auf die Juden und mit seinem Bruder Pheroras S. 142. — Antipatros' Reise nach Rom S. 144. — Tod des Pheroras; Entdeckung des An- schlages des Antipatros gegen den Vater S. 144. — Rückkehr und An- klage des Antipatros; Angehen der Entscheidung des Kaisers S. 145. — Antipatros' Intrigen gegen Salome S. 147. Tötliche Erkrankung des Königs S. 147. — Putsch der Pharisäer; Beseitigung des Adlers am Tempel, Bestrafung der Aufrührer S. 147. — Letzte Maßnahme des Königs zur Sicherung des Regiments S. 148. — Antipatros' Hinrichtung; die beiden letzten Testamente und der Tod S. 148. 3. Herodes als Mensch und Regent 149—164 Der Beiname ,der Große' S. 149. H. als Mensch: Sein Äußeres S. 150. — Körperliche Gewandtheit und Tapferkeit S. 150. — Militärische Tüchtigkeit S. 150.— Tatkraft, weiter Blick, diplomatische Gewandtheit, Redegabe S. 150. — Bildungstrieb S. 151. —Freigebigkeit und Prachtliebe S. 151. — Ehrgeiz und Herrsch- sucht S. 152. — Trotz mancher weicherer Gefühle, sogar starken Ver- wandtschaftsgefühls, keine moralisch feiner organisierte Natur S. 152. — Rücksichtelose Härte und finsterer Argwohn S. 153. — Sinnliche Natur, aber nicht ausschweifend S. 153. — Schlußurteil über den Menschen S. 154. H. als Regent: Grausamkeit und Strenge S. 154. — Schöpfung der Militärmacht und deren Verwendung S. 155. — Eifrigste Fürsorge für die Steigerung des Wohles des Reiches S. 155. — H. ein Organisation«- Inhalt XI seite und Verwaltungstalent S. 156. — Das Hauptstück der inneren Politik, die Bestrebungen, Judentum und Hellenismus zu verschmelzen S. 157 —. Das Mißlingen dieser Bemühungen; der Grund hierfür das allmähliche Wiedererstarken des Orients S. 159. — Schlußurteil über H. als inneren Regenten S. 161. — Die Führung der äußeren Politik; unbedingter An- schluß an Rom ihr Kennzeichen S. 161 (die Revillesche Hypothese S. 162). — H. nicht als großer Staatsmann zu werten S. 162. Schlußurteil über H.s Bedeutung S. 162. 3) Herodes Archelaos 165—174 Geburtszeit S. 165. — Studienaufenthalt in Rom; Verdächtigung durch Antipatros S. 165. — Nach anfänglicher Nichtberücksichtigung im letzten Testament Herodes' I. als jüdischer ßaodeis in Aussicht genommen S. 165. — Übernimmt nach dem Tode des Vaters die Reichsverweserschaft bis zur Bestätigung des Testaments durch Augustus S. 166. — Mißlingen des Versuches, die Juden zu gewinnen; Aufstand in Jerusalem niedergeworfen S. 167. — Reise nach Rom; seine Ansprüche be- kämpfen hier sein Bruder Herodes Antipas, Salome und ihre Gruppe, das jüdische Volk und die 'EXXijvl&eS nöXeis S. 167. — Die Entscheidung des Augustus in dem Erbschaftsstreit: Archelaos wird nur Ethnarch über einen Teil des väterlichen Reiches S. 169. — Die weiteren Aufstände der Juden während Archelaos' Abwesen- heit im wesentlichen niedergeworfen S. 170. Annahme des Herodesnamens S. 170. — Mißstimmung der Juden gegen ihn: römische Besatzung in Jerusalem S. 170. Willkürliches Absetzen der Hohenpriester S. 171. Verheiratung mit Schwägerin Glaphyra S. 171. Ausschweifungen ergeben S. 171. Sein tyrannisches Regiment; keine größeren positiven Leistungen S. 172. — Erhebung der Anklage gegen ihn durch Augustus; die Gründe dafür S. 172 (Zeit- punkt der Anklage S. 172 *). — Verurteilung, Absetzung und Tod S. 173. — Ur- teil über ihn S. 174. Neuere Literatur S. 174. 4) Herodes Antipas 175—198 Zeit der Geburt und Erziehung S. 175. — Reise nach Rom zur Verwirklichung seiner Erbansprüche; seine Helfer hierbei S. 175. — Sein Verhalten in Rom; vielleicht schließlich Einigung mit Archelaos S. 176. — Entscheidung des Augustus: Antipas Tetrarch von Galiläa und Peräa S. 177. — Annahme des Herodesnamens S. 178. — Zeit des Regierungsantritts S. 178. Anklage vor Augustus im J. 6 v. Chr. und Freisprechung S. 178 (Quellen des Josephus für die Herrschaft der Herodessöhne; seine nicht streng chronologische Anordnung des Stoffes S. 180 *). — Ergebenheit des Herodes Antipas gegen Augustus S. 181. — Seine Prachtliebe S. 182. — Die Gründung der Stadt Tiberias; deren Bedeutung als Charakteristikum der Regierung des Antipas S. 182: enges Verhältnis zu Tiberius S. 182. Stellung zur hellenistischen Kultur und den helle- nistischen Verwaltungsmaximen S. 183 {Saeogoi S. 183). — Griechische Ehrenin- schriften für Antipas S. 184. — Seine religiöse Gleichgültigkeit: Stellung zu Johannes dem Täufer S. 184. Stellung zu Jesus S. 184. Seine Ehe mit seiner Schwägerin Herodias S. 185. — Äußerlicher Zusammenhang mit dem Judentum S. 185. Verheiratung mit einer nabatäischen Prinzessin; araberfreundliche Politik S. 185. — Auflösung der ersten Ehe und Verheiratung mit Herodias S. 186. — Zeitpunkt dieses Ereignisses: Keims Ansatz auf 34 v. Chr. falsch (aus Josephus Stoffanordnung keine chronologischen Folgerungen abzuleiten) S. 186. Lebens- schicksale Agrippas L als Anhaltspunkt S. 188. Die Chronologie des Lebens Johannes' des Täufers ein weiterer S. 188 (Jesus Todesjahr S. 188*). Antipas' Romreise als chronologisches Indizium S. 190. Das Geburtsjahr der Salome ein weiteres S. 190. Das J. 14/5 v. Chr. gerade für die Romreise gut passend S. 191. Unglücklicher Krieg des Antipas mit den Nabatäern S. 192. — Vitellius, mit der Unterstützung des Antipas berauftragt, unterläßt sie nach dem Tode des Ti- berius S. 192 (Absetzungsjahr des Pontius Pilatus S. 192 *). — Feindschaft zwischen Antipas und Vitellius; der Grund für sie (Beteiligung des Antipas an dem Friedens- schluß mit den Parthem und Bericht über diesen) S. 193. — Anklage des Antipas XII Inhalt Seite durch Agrippa I. bei Gaius; Versuch des Antipas den Königstitel zu erlangen S. 195. — Absetzung und Verbannung des Antipas; sein Tod S. 195. — Charak- teristik des Antipas als Mensch S. 196 und als Regent S. 197. Neuere Literatur S. 198. 5) Die beiden den Herodesnamen als Individualnamen führenden Söhne He- rode«' I 199—202 a) Herodes, der Sohn Mariammes II • • 199—202 Sein Name (nicht Herodes Philippos) S. 199. — Geburtszeit S. 200. — Ver- lobung mit einer Tochter des hingerichteten Aristobulos (Herodias?) S. 200. — Verheiratung mit Herodias; Geburt der Salome S. 201. — Lösung der Ehe mit Herodias S. 201. — Private Stellung des H.; sein Aufenthaltsort S. 201. — Anteilnahme an dem Protest gegen die Anbringung goldener Weihe- schilde am Königspalast in Jerusalem S. 202. b) Herodes, der Sohn der Kleopatra 202 Jüngerer Bruder des Philippos S. 202. — Seine Lebensschicksale unbekannt. Geburtszeit S. 203. — Ihre erste Verlobung; Verheiratung mit Herodes ; Geburt der Salome S. 203. — Ehebruch. Verheiratung mit Herodes Antipas S. 203. — Steigender Einfluß auf ihren zweiten Gemahl S. 204. — Verheiratung ihrer Tochter mit dem Tetrarchen Philippos S. 204. — Veranlaßt ihren Gemahl, sich um den Königstitel zu bewerben S. 205. — Geht mit ihm in die Verbannung S. 206. — Charakter S. 206. — Neuere Literatur S. 206. 7) Herodes, König von Chalkis 207—210 Geburtszeit S. 207. — Erste Verlobung; Verheiratung mit Mariamme (Sohn Aristobulos) S. 207). — Verheiratung mit Berenike (Claudius der Brautwerber) S. 207. — Enge Verbindung mit Claudius; erhält das Königreich Chalkis S. 208. — Seme' Münzen (sein Porträt auf ihnen) S. 209. — Versucht sich als Förderer der jüdischen Interessen S. 209. — Erhält das ins circa sacra für Judäa S. 209. — Teilnahme an der Fürstenversammlung von Tiberias S. 209. — Anwesenheit in Kaisareia zur Zeit des Todes Agrippas' I. (Vorgehen gegen Silas) S. 210. — Tod S. 210. — Neuere Literatur S. 210. 8) Herodes, Sohn des Phasael, und Herodes, Sohn des Aristobulos .... 211—212 a) Herodes, Sohn des Phasael 211—212 Abstammung S. 211. — Er vielleicht der ,ä aefivöiaios' des Josephus S. 211. b) Herodes, Sohn des Aristobulos 212 Abstammung S. 212. — Leben unbekannt S. 212. S. 202. 6) Herodias 203—206 Register 213—254 a) Sachliches Register b) Griechisches Wörterverzeichnis 213—251 251—254 Tabellen Zeittafel für Herodes L Das Geschlecht Herodes' I. XIII Nachtrag. Zu meinem lebhaften Bedauern bin ich auf die sehr nützliche theologische Dissertation von G. Hölscher Die Quellen des Josephus für die Zeit vom Exil bis zum jüdischen Kriege (Mar- burg 1904) erst aufmerksam geworden, als der Druck so gut wie abgeschlossen vorlag und eine nachtragliche nähere Auseinandersetzung mit ihren Resultaten in der Darstellung nicht mehr mög- lich war. Hölscher lehnt die Destinonsche Anonymushypothese ab und glaubt Nikolaos von 10 Damaskos als direkt benutzte, und zwar so gut wie alleinige Quelle des bellum bis zur Absetzung des Herodes Archelaos nachweisen zu können (S. 4—36). All das, was Hölscher hierfür durch Analyse der antiquitates und deren Vergleich mit der Darstellung des bellum beibringt, beweist je- doch nur, daß Nikolaos von Damaskos als eine Hauptquelle der von Josephus verwerteten Tra- dition in Betracht zu ziehen ist, aber nicht mehr. Auch was der Verfasser aus dem bellum als im Stil 20 und in der Anschauung auf Nikolaos hinweisend anführt (S. 34f.), zeigt nur, daß kein Jude, son- dern ein hellenistischer Schriftsteller die zu Grunde liegende Quelle ist; es wird nichts von Hölscher nachgewiesen, was spezifisch auf Nikolaos hin- wiese. Außerdem werden die beiden uns erhal- tenen Fragmente des Nikolaos bei Joseph. ant. Ind. XHI 251 und XIV 9 (für das letztere über die Abstammung Herodes' I. s. u. S. 9 *), welche mit der Darstellung des bellum nicht überein- 30 stimmen, d. h. unser wichtigstes Handwerkszeug für die Analyse, nicht genügend berücksichtigt; die Art und Weise, wie Hölscher (S. 17) das erstgenannte mit der anderslautenden Darstellung des bellum ausgleichen will, ist methodisch un- zulässig, und bei dem zweiten hat er (S. 36) nicht beachtet, daß das bellum sehr wohl auf die Ab- kunft des Antipatros eingeht (I 123), und diese in einem Nikolaos entgegengesetzten Sinne ent- scheidet , so daß also der Bericht des Nikolaos 40 durchaus nicht, wie Hölscher annimmt, von dem exzerpierenden Josephus im bellum einfach übergangen worden ist. Im übrigen verweise ich auf meine gegen Nikolaos als direkt benutzte Quelle gerichteten Ausführungen auf S. 8f. Hierdurch. sowie durch meine weiteren Bemerkungen über die Abfassungszeit der Weltgeschichte des Niko- laos (s. u. S. 132 Anm; 134 Anm.) erledigt sich auch die Behauptung Hölschers S. 26f., Niko- laos habe das Leben Herodes' I. in sachlicher 50 Abfolge, d. h. gerade in der Form des bellum dargestellt (H 01 s c h e r ist sich übrigens bei dieser sehr entscheidenden Frage selbst nicht recht sicher; er hätte übrigens auch zu Nikol. Damasc. frg. 92 Stellung nehmen müssen, wonach im 123. und im 124. Buch der im ganzon 144 Bücher zählenden Weltgeschichte die Verhandlung vor Agrippa gegen die kleinasiatischen Juden, die im J. 14 v. Chr. stattfanden, behandelt worden sind. Ich freue mich dann mit Hölscher (S. 52flf.) darin übereinzustimmen, daß die im XV. Buche der antiquitates einsetzende neue Quelle von Jo- sephus nicht nur in diesem, sondern auch in den folgenden Büchern benutzt worden ist. Hölscher scheint mir jedoch einmal die Benutzung dieser Quelle gegenüber Nikolaos sehr oft nicht richtig abzugrenzen (s. auch z. B. Hölscher S. 54f.) und verkennt ferner vor allem ihren Charakter gründ- lich. wenn er in ihr eine Vita Herodis, deren Ver- fasser ein dem Könige wohlwollend gegenüber- stehender Nichtjude, vielleicht Ptolemaios von Askalon, gewesen sei, sieht. Es ist ja freilich mehr als wahrscheinlich (s. u. S. 6, 15, 134*), daß Ptolemaios von Askalon uns auch bei Josephus vorliegt, aber allem Anschein nach ist gerade er nur indirekte Quelle der antiquitates. Hölscher beachtet aber jedenfalls bei seinen Aufstellungen so gut wie gar nicht das dem König direkt un- günstige Moment, das mit dem XV. Buche der antiquitates in der Darstellung Herodes' I. einsetzt (z. B. ist XV c. 8 ganz falsch beurteilt, s. u. S. 79*) und das ganze Bild des Königs gegenüber dem des bellum erheblich ändert; er unterschätzt zugleich das spezifisch jüdische Element, das sich gleich- zeitig in der Tradition fühlbar macht (bewußt ist er sich dessen allerdings geworden [s. z. B. S. 27, 54f., 81f.j, jedoch ohne die nötigen Folgerungen zu ziehen). Insofern muß ich die Vita Herodis als die Hauptquelle für ant. lud. XV—XDI ab- lehnen,*) und erst recht die weitere Behauptung (S. 76ff.), daß Josephus eigentlich für die Ge- schichte Herodes' I. und der Mitglieder der letzten jüdischen Königsdynastie eine .Herodäer-

  • ) Mit der obigen Ablehnung fällt auch selbst-

verständlich Hölschers Annahme, daß die Me- moiren des Königs im Grunde genommen die wichtigste, wenn auch nicht direkte, sondern durch die Vita übermittelte Quelle des Josephus von Buch XV an gewesen seien; lägen sie in dem von Hölscher angenommenen Maße zugrunde, dann würde unsere Tradition wahrlich ganz anders aussehen. XIV geschichte' benutzt habe, die ihrerseits für Hero- des I. wieder auf die Vita zurückgehe. Was Höl- scher selbst auf S. 55f. anführt, spricht schon gegen diese auch nicht im geringsten bewiesene Behauptung. Außerdem hat S c h ü r e r (Theol. Lit. Ztg. 1904, 651) bereits mit Recht gegen die These auf die so ganz andere, stellenweise direkt dürftige Behandlungaweise der Nachkommen Herodes I. gegenüber der sehr eingehenden des Königs auf- merksam gemacht (s. auch u. S. 179f.). Die Quellen- verhältnisse in Bnch XVIII—XX müssen also darnach für Josephus ganz anders als für die vorhergehenden Bücher gelegen haben, und trotz- dem soll alles aus ein und demselben Werke ab- geleitet sein! Ich habe hier nur das wichtigste herausgreifen können; eine eingehendere Widerlegung ließe sich nur durch Vorlegung der vollständigen Quellen- analyse führen, was ein eigenes kleines Buch er- fordern würde. 1 2 1) Herodes von Askalon. Ein H. aas Askalon soll nach Iulius Africanus bei Euseb. bist. eccl. I 6, 2—3. 7,11 und Syncell. I 561 ed. Dindorf (s. etwa noch Epiphan. advers. haeres. I 1, 20) der Großvater Herodes' I., der Vater von dessen Vater Antipatros gewesen sein; er wird als Hierodule des askalonitischen Apollon- heiligtums und als ein in dürftigen Verhältnissen lebender Mann gekennzeichnet . Dagegen kennt Josephus diesen H. gamicht . Nach ihm heißt der Großvater des ersten Herodes vielmehr Antipa- tros und gehört einem vornehmen idumäischen Geschlecht an (ant . lud. XIV 10 ; bell. Ind. I 123; &. auch ant. lud. XIV 403. .Hierbei werden auch Nikolaos' von Damaskos Angaben über die Ab- stammung der Herodeer von den ersten aus Ba- bylonien zurückgekehrten Juden von ihm, ant. Ind. XIV 9, ausdrücklich abgelehnt). Josephus bezw. seine Quelle erwähnen aber auch nicht Askalon als Heimat der Herodeer, obgleich dies in An- betracht der sonstigen Angaben in ant . lud. XIV 10 gerade sehr nahe gelegen hätte, wenn etwas hiervon bekannt gewesen wäre. Für ein absicht- liches Verschweigen läßt sich nun auch nicht der geringste Grund anführen, und so wird man denn schon deshalb die erst später, und zwar zuerst bei Iustinus Martyr (dial . c. Tryph. 52) und seitdem immer wieder bei den christlichen Autoren auftretende Tradition von Askalon als Heimat der Herodeer als minderwertig bezeichnen und daher aufgeben dürfen (der von Ewald Gesch. d. Volkes Israel IV» 518 [s. auch Schürer Gesch. d. jüd. Volkes I» 292, 31 angebahnte Ausweg, dieHerodeer seien Idumäer, aber infolge der lokalen Berührungen einst in Askalon ansaßig geworden, erscheint nicht recht gangbar, da Askalon seit 104 v. Chr. eine unabhängige Stadt gewesen ist, und daher ein Askalonite von Josephus nicht ohne weiteres als Idumäer hätte bezeichnet werden können). Das eine Fragment, das uns ans dem Werk eines Ptolemaios über Herodes I. erhalten ist (Ammon. de adfin. vocab. diff. s. 'Idovfiatoi, weist uns übrigens dar- auf hin, daß auch er für die idumäische Abkunft des ersten Herodes eingetreten ist, und falls wir diesen Ptolemaios mit Recht mit dem Askaloniten gleichsetzen und als Zeitgenossen Herodes' L fassen (s. Schürer a. a. O. I» 349; auch S. 5f.), so würde man die Bedeutung der hier vorliegenden Tradition besonders hoch einschätzen dürfen. Auch ein anderer Zeitgenosse des ersten Herodes, Strabon, scheint sich schon für dessen idumäische Herkunft entschieden zu haben. Denn da er (XVI 765 *) den späteren König zuerst als einen ,xü>v iuro yevovs', d. h. dem Zusammenhang

  • ) Falsche Deutungen der Stelle z. B. von

Keim in Sehenkels Bibellexik, ni 27 und von Sieffert in Herzogs Realencykl. f. prot. Theol. u. Kirche VII» 760. nach als einen aus dem Adel (s. etwa Plutarch. Romulus 21) bezeichnet, dann aber noch die be- sondere Charakterisierung ,äv{jo emxmgios1 hinzu- fügt, so hat man buxcogios kaum als Hinweis auf das Judentum des Königs zu fassen — der Zusatz wäre dann nicht nötig, auch würde man lovdatos erwarten — sondern Herodes' I. soll gerade hier- durch nur als Landesangehöriger, eben als Nicht- jude gekennzeichnet werden*). 10 Mit Askalon als Heimat fallen natürlich zu- gleich alle Angaben des Africanus über unseren H., da sie inhärierend mit Askalon in Verbindung stehen; sie sind übrigens schon an und für sich — inhaltlich und infolge der für sie genannten Gewährsleute der ,xov Saixijgoz oi xaza aägxa ovyyevcis' — verdächtig und dürften als Ausfluß der jüdisch-christlichen Feindschaft gegen Hero- des I. zu fassen sein. Im speziellen durfte diese ganze askalonitische Tradition entstanden sein 20 durch die nahen Beziehungen, die bereite Anti- patros, der wahre Großvater des ersten Herodes, zu Askalon gehabt hat (Joseph. ant. lud. XIV 10) und die dann auch von Herodes I. weiter unterhalten worden sind (Schürer a. a. O. H* 122f'.), und ferner dadurch. daß wohl gerade infolge dieser Beziehungen die Namen Anti- patros und Herodes hier öfters vorgekommen zu sein scheinen (Schürer a. a. 0. I > 292, 3). Die Angaben über die dürftigen Verhältnisse des 30 H. dürften aus gelegentlichen Bemerkungen bei Josephus über die niedrige Herkunft Herodes' I. herausgesponnen worden sein (bell. lud. I 313. 477. 478. 522; ant. lud. XIV 430; auch XV 81. 220). Nach alledem hat man also H. von As- kalon als historische Persönlichkeit zu streichen und als eine christliche Erfindung anzusehen. Geizer Iulius Africanus I 258ff., der zuletzt für die askalonitische Tradition eingetreten ist, über- zeugt nicht. Schürer a. a. 0. I» 292, 3 (hier 40 weitere Literaturangaben- und Quellenstellen) ent- scheidet sich nicht, dagegen ist von den Neueren Wilcken in Pauly-Wissowas Realencykl . Bd. I S. 1509 s. Antipatros Nr. 16 für die Tradition des Josephus eingetreten. S. auch Trieber Nachr. Gött. Ges. Phil.-hist. Kl. 1895, 386f.

  • ) S. Strabon XVI 749. 760; ferner Joseph.

bell . lud. I 293 und ant. lud. XIV 398, wo buxcÖgiot direkt im Gegensatz zu lovdcüoi steht 50 und wo die geographische Situation ihre Identi- fizierung mit den Idnmäern mit Sicherheit ergibt; vgl. auch etwa Joseph. bell . lud. I 241 (Bezeich- nung der ersten Frau Herodes' I. als yvvaZxa iüv betxeogitav ovx aoijfun>') mit ant. lud. XIV 300 (hier darf man aus sachlichen Gründen das die erste Frau kennzeichnen sollende Aibozi s nur in der Bedeutung Landsmännin fassen). S. auch S. 23*). 1 3 4 2) Herodes I. I. Quellen and neuere Literatur. 1. Quellen. a) Quellen irgendwie monumentalen Charakters, die uns wichtigere historische Auf- schlüsse geben, sind nur wenig vorhanden: einige Überreste der vielen Bauten des H. in und außerhalb Palastinas (s. für sie die Angaben bei Schürer I» 388—392. 638. II* 34, 25. 134, 162. 197. Homsen Mitt. und Nachr. d. deutsch. Paläst.-Ver. 1912,72. T h i e r s c h Ztschr. d. deutsch. Paläst.-Ver. XXXVI (1913) 49. 52ff.); Münzen bei Madden Coins of the Jews p. 105ff.; griechische Inschriften bei Dittenberger Syll. (or.) I 414. 415. (zugehörig zu einer leider verlorenen Bildsäule des Königs) 416. 417 und IG IH 551. b) Die literarische Tradition. Urkundliches Material ist auch in ihr — die Monumente enthalten gar keine Urkunden — nur ganz wenig erhalten (s. etwa Joseph. ant. Ind. XVI 167ff., sowie 318, auch Schürer I» 85. Die Briefe ant. Ind. XVII 134ff. sind dagegen nicht als Urkunden zu werten, da sie nicht Wiedergabe der Originale sind, s. z. B. allein die Anrede § 139 ,'Axfii] ßaodel 'Hgcödfl1 und vgl. auch Joseph. bell. lud. I 641 ff.), denn die bei Josephus verwerteten vnofivqfiaza vov ßaot- Xecos 'Hgcödov sind der Gruppe der primären literarischen Quellen zuzuweisen, da man in ihnen nicht die offiziellen Tagebücher des Königs, sein Hof- und Geschäftsjournal, sondern seine Memoiren zu sehen hat; der Titel ließe freilich beide Annahmen zu. der Charakter des einen uns erhaltenen größeren Bruchstücks (Joseph. ant. lud. XV 174 und das Vorhergehende) schließt jedoch die erste aus (s. auch Schürer I» 48). Die Einwirkung dieses natürlich sehr subjektiven, die Tatsachen sogar bewußt entstellenden, aber anscheinend zumeist recht geschickt angefertigten und umfangreichen Elaborats auf unsere Über- lieferung wird allgemein unterschätzt*) (s. jedoch

  • ) Man lese z. B. Joseph. ant. lud. XV 74ff.;

der hier so eingehend skizzierte Brief des H. kann seinerzeit kaum so geschrieben und vor allem auf keinen Fall bekannt gemacht worden sein, sondern H. wird ihm erst später diesen In- halt zuerteilt haben; das kann in dieser ausführ- lichen Weise eigentlich nur in seinen Memoiren geschehen sein. Weiteres über diese s. S. 46 und 50. Bloch Die Quellen d. Flav. Joseph. in d. Archäo- logie 107ff. 140ff., der freilich im einzelnen un- genügend ist). Neben den Memoiren kommen als grund- legende Primärquelle für jede spätere Tradition vor allem die Werke des Nikolaos vonDamas- kos, des vertrauten Ratgebers des Königs in Betracht (Susemihl Gesch. der griech. Literatur in der Alexandrinerzeit II 309ff. Schürer Is 10 50ff.). Nikolaos ist zwar mit Sicherheit erst für das J. 14 v. Chr. in der nächsten Umgebung des H. bezeugt (Schürer a. a. 0.), aber die vertraute Stellung, die er damals bereits bei dem Könige ein- genommen hat, spricht dafür, daß er doch wohl schon früher an den jüdischen Hof gekommen ist; jedenfalls ist er trotz seiner Todfeindschaft mit dem ältesten Sohne des H., Antipatros, (s. z. B. frg. 5 [FHG in 351ff.]) — dies natürlich ein für die Beur- teilung seiner Geschichtsdarstellung sehr wich- 20 tiges Moment —, bei dem Könige bis zu dessen Tode in höchstem Ansehen geblieben. Seine Werke sind entsprechend der Stellung des Autors die Vertreter einer für H. durchaus günstigen Tendenz; Nikolaos ist sogar so parteiisch gewesen, daß er bewußte Geschichtsfälschungen im Interesse des Königs verbreitet hat (Joseph. ant. lud. XTV 9; auch XVI 183ff. *).

  • ) Der hier gegen Nikolaos erhobene Vor-

30wurf, er habe z. 8. zu Unrecht von kmßovXai der Mariammesöhne gegen ihren Vater berichtet, habe deren Schuld als erwiesen hingestellt, ist nicht, wie J. v. Destinon Die Quellen d. Flav. Joseph. I 114ff. nachzuweisen sucht, das Er- gebnis einer übertreibenden Polemik gegen Niko- laos, sondern charakterisiert die Ausführungen des Damasceners ganz richtig. Denn der Inhalt der Rede des Nikolaos gegen Antipatros bei Joseph. ant. Ind. XVn 108ff. (spez. 108—113), die un- 40 bedingt der Weltgeschichte entnommen ist (je- doch nicht in ihrem vollen Umfange; so fehlt • z. B. das bell. Ind. I 637 über Antipatros' Nach- stellungen gegen seine Geschwister Gesagte, vgl. hiermit Nikol. frg. 5 (FHG III 352J), zeigt deutlich, daß der Sprecher die Schuld der Ma- riammesömie trotz allen Mitleides mit ihnen ver- tritt (Destinons gegenteiliges Urteil über diese Rede steht mit ihren tatsächlichen Angaben im Widerspruch), und entsprechend der Rede muß 50 auch selbstverständlich die Darstellung des Ver- baltens der Mariammesöhne in der Weltgeschichte gewesen sein. Beachte auch ant. lud. XVI 371. Später, in seiner Selbstbiographie, hat dann frei- lich Nikolaos die Auffassung seiner Weltgeschichte nicht beibehalten, sondern die ,ätißovXaP für nicht erwiesen angesehen, also einen für H. un- 5 6 Herodes I . (I 1 b) Die erste Stelle unter seinen historischen Schrif- ten nimmt seine Weltgeschichte (/«iogia?) ein, die erst mit der Zeit des Todes des Königs (s. S. 177) geschlossen hat, die aber zum weitaas größten Teil schon bei Lebzeiten des Herodes, und zwar wohl als Handbuch für dessen historische Stu- dien, verfaßt worden ist (Nikol . Damasc. frg. 4 (FHG m 350f.]. Joseph. a. o. a. 0., bes. § 186), und die die Geschichte des Königs sehr aus- führlich behandelt hat. Auch nur in Fragmenten ist dann die erst nach dem Tode des H. ge- schriebene Selbstbiographie des Nikolaos erhalten (der überlieferte griechische Titel siegt xov ldlov ßt'ov xxX.' bei Suid. s. NixöXaos erscheint in An- betracht der in der dritten Person gehaltenen Darlegung wenig wahrscheinlich [die ganze Suidas- stelle ist ungenügend]. Für die Auffassung des ßios als Selbstbiographie s. auch neuerdings Misch Gesch. d. Autobiograph. I 183ff.). Da Nikolaos gerade an den wichtigsten Ereignissen in der zweiten Hälfte der Regierung des H. in bedeutsamer Weise teilgenommen hat (s. außer frg. 3, 4 und 5 noch Joseph. bell. lud. I574. 629ff.; ant. Ind. XVI 29ff. 299. 333ff. 370ff. XVÜ 99. 106ff.), so kommt der Schilderung seiner Lebensereignisse selbstver- ständlich besondere Bedeutung zu (s. im folgend, öfters). Auch in seiner uns gleichfalls nur fragmen- tarisch überkommenen Biographie des Augustus {ßios Kaloagos) dürfte Nikolaos auf H. zu sprechen gekommen sein. Der Endpunkt der Biographie ist freilich strittig; hätte Assbach Rh. Mus. XXXVII 297f. recht, daß die Biographie das ganze Leben des Kaisers umfaßt hat — seine eigenen Gründe sind jedoch nicht ganz zwingend—, so würde diese als Quelle stark in Betracht zu ziehen sein. Anders als der Hofhistoriograph scheint ein gewisser Ptolemaios, wohl der Askalonit (bei diesem wäre auch infolge der Beziehungen der Herodeer zu Askalon das Interesse für die Geschichte des Herodes besonders verständlich), dem Herodes gegenüber gestanden zu haben, auch er wohl noch ein Zeitgenosse des Königs (s. (Schürer I» 48ff.). Denn er hat in seinem wohl mehrere Bücher umfassenden Werke Hsgi 'Hgcodov eov ßaodicos*) (Ammon. de adfin. vo- günstigeren Standpunkt vertreten (frg. 5 [FGH in 351ff.]); von den für diesen Wandel (man beachte hierfür auch den Eingang von frg. 4 [FHG IH 350]) möglichen Gründen sei hier nur der inzwischen erfolgte Tod des Königs herausge- hoben.

  • ) Der in einem Zitat uns begegnende Titel

gestattet leider keine Entscheidung, ob es sich hier um die literarische Form der Biographie oder um eine Geschichte des H. handelt, s. z. B. das Schwanken in den Zitaten bei Leo Die griech. röm. Biographie 130; die Biographie ist mir aber wahrscheinlicher. Vielleicht darf man auch die Form des Titels zur Zeitbestimmung des Werkes heranziehen, insofern nämlich. als es zur Zeit seiner Herausgabe erst einen König H. gegeben haben dürfte. Denn zur Zeit der Re- gierung des Enkels des ersten H., des Königs Herodes von Chalkis (s. S. 207ff.) d. h. von 41 n. Chr. an, und auch nach seinem Tode hätte der Titel irreführen können; nur in der Zeit vor- her war er ganz eindeutig. cab. different. s. v. 'IdovfiaToi) allem Anscheine nach. ohne besondere Rücksichten zu nehmen, seine Auffassung dargelegt; jedenfalls hat er z. B. die idumäische Abkunft des Königs gegenüber der diese verleugnenden offiziellen Version (s. S. 1 u. 18) verfochten (daß er hierfür bei Joseph. ant. Ind. XfV 9 direkt verwertet worden ist, ist freilich nicht wahrscheinlich, s. S. 1 und S. 15*). Dagegen scheinen mir keine Anhaltspunkte da- ifür vorzuliegen, daß wir in Ptolemaios sogar die bei Josephus in den antiquitates uns ent- gegentretende, dem König ungünstige, juden- freundliche Quelle zu suchen haben (das eine uns bekannte Fragment gestattet nicht, aus ihm das Judentum seines Verfassers zu folgern, was — ab- gesehen von dem Aufgeben der Gleichsetzung unseres Ptolemaios mit dem Askaloniten — die unbedingt nötige Voraussetzung für die Identi- fikation wäre. Hier wird von den Juden in der dritten Person gesprochen, in der jüdischen Quelle aber gerade in der ersten. S. über diese S. llff. Neben Nikolaos und Ptolemaios ist dann noch eine ganze Reihe zeitgenössischer Histo- riker als primäre Quellen für H. in Betracht zu ziehen, sie jedoch zumeist nur für die Anfänge des Königs (s. Schürer I» 43ff.): Timagenes von Alexandrien, der überhaupt für die jüdische Ge- schichte ein größeres Interesse gehabt hat (Wachs- muth Einleit. in d. Studium d. alt. Gesch. 450), Asinius Pollio, der mit H. intim befreundet ge- wesen ist (Joseph. ant. lud. XV 343), Hypsi- krates (Schürer Is 45), Q. Dellius, der als diplo- matischer Agent des Antonius 39 v. Chr. für die Zurückführung des H. gewirkt hat (Joseph. bell. lud. I 290; ant. Ind. XIV 394) und 36 v. Chr. (ant. lud. XV 25. 27) in besonderer Mission bei diesem geweilt hat (seine Bedeutung als Quelle für die Zeitgeschichte ist freilich überschätzt worden, s. anch 0. Hirschfeld Melanges Boissier 293ff.), Livius (Joseph. ant. Ind. XIV 68) nnd schließlich anscheinend vor allem die wohl bis 27 v. Chr. rei- chenden loxogixä vnofivzjfiaxa Strabons. Seine Stellung zu dem Könige und zu dessen Handeln ist uns erfreulicherweise auch ganz anders greifbar als die der anderen zusammen mit ihm genannten Quellen. Er hat H. allem Anschein nach einiger- maßen objektiv gegenübergestanden und nichts beschönigt oder zu vertuschen versucht; man darf ihn jedoch nicht zum Vertreter der gegen den König gehässigen Richtung—hierzu neigen Ewald IV» 543, 1 und Wachsmuth a. a. 0. 445 — stempeln (man vgl. Joseph. ant. lud. XV 9f., wo im Anschluß an Strabon der Tod des Königs Antigonos erzählt wird, mit Joseph. ant. lud. XIV 489f., wo dasselbe Ereignis bereits erwähnt ist: auch Strabons Erzählung ist für H. nicht günstig [s. dagegen Joseph. bell. lud. I 357: Antigonos stirbt würdig seiner ayiveia; vgl. die Kennzeichnung des Hyrkanos § 271], aber die zweite Version zeigt uns, was eine antiherodia- nische Tradition aus demselben Vorgang zu machen versteht. S. ferner Strab. XVI p. 765, wo H.s Her- kunft und Regierung ganz ungeschminkt, aber doch nicht gehässig behandelt und beurteilt wird. Über Strabon als Quelle bei Josephus für H. s. auch weiter unten). Schließlich besitzen wir in der sogen. As- sumptio Mosis auch eine Veröffentlichung von 7 8 Herodes I. (I lb) jüdischer Seite, die man noch den Primir- worden sind. De st in on a. a, 0. 19ff. (bes. 39) quellen zatählen darf, wenn anch der Verfasser ist bereits für eine solche, einen Anonymus, der offenbar ein sehr viel gangerer Zeitgenosse des H. die hellenistisch-jüdische Geschichte behandelt gewesen ist und erst emige Zeit nach dessen Tode habe, energisch eingetreten, freilich nur für die geschrieben hat; diese Veröffentlichung ist jedoch Zeit bis auf H. (ant . lud. XII—XIII), während leider kein Dokument der Gesinnung einer der P. Otto Leipz. Stud. IX Suppl.-Bd. 231ff. und großen jüdischen Parteien, sondern mehr das Pro- Wachsmuth a. a. O. 44'2ff. die Benutzung dieses dukt eines Eigenbrötlers, der in H. gleichsam eine Werkes auch für die Regierung des H. annehmen. Gottesgeißel sieht (Schürer in* 264ff.). Da- Denn die besten Stüfzen für die Anonymushypc- gegen sind nicht als Primärquellen, welche zu-10 these, jene Hinweise des Josephus auf anderweitige gleich Stimmen aus dem jüdischen Lager dar- Behandlung irgendwelcher von ihm kurz erwähnter stellen, zu fassen, sondern einer anderen Epoche Ereignisse, velche wir dem Tenor des Vermerke« zuzuteilen: das Buch Koheleth (Grätz III ls nach (xatfioc xai iv &XX0is 6e dijXtaxatiiv [dedt'jX>oxai\ 286ff. hat allerdings bis zuletzt das Gegenteil ver- oder ähnlieh) als von Josephus selbst r behandelt: treten, s. jedoch etwa C. Siegfried Prediger näher behandelt annehmen müßten, die wir aber und Hoheslied, Kommentar 13ff.), sowie das ur- in seinen Werken nicht wieder erwähnt linden sprünglieh hebräisch geschriebene 4. Buch Esra — diese Hinweise, die daher von Destinun (gegen v. Gutsohmids Kl . Schriften II 271ff. als der Quelle des Josephus entnommen angesehen Ansatz in die herodianische Zeit s. Gunkel bei werden, fänden sich auch noch in der Dar- Kautzseh Apokryph. u. Pseudepigr. II 335ff.). 20 Stellung der Zeit des H. (ant . lud. XTV). Neuer- Welehe Primärquellen — um solche handelt es dings hat nun Laqueur Hermes XL VI 172ff. sich unbedingt — unter den fiUoi gemeint sind, darauf hingewiesen, daß das Anwendungsgebiet die mit der Darstellung des Todes des Hyrkanos dieser Formel in den antiquitates sich mit jenen in den inofitrffiaza des H. nicht übereinstimmen Teilen dieses Werkes deckt, in denen ausnahms- (Joseph. ant. lud. XV 174ff.), können wir leider weise der Buchanfang stilistisch im Text markiert nicht feststellen; ihr Standpunkt scheint dem ist (Buch XII—XV, auch VIII). Mit Recht hat er des Strabon verwandt gewesen zu sein, da sie diese neue Theorie der Stilisierung der Buchan- gegenüber den Beschuldigungen, welche H. im fänge als Entlehnung aus einer dem Josephus vor- J. 30 v. Chr. gegen Hyrkanos erhoben hat, für liegenden Quelle und zwar derselben, aus der jene dessen Unschuld eintreten. Da sie nun diese Be- 30 Formeln stammen *), erklärt und sieht darum in schuldigungen anders formulieren, als sie uns in seiner Beobachtung eine wichtige Stütze für die . • 11 TT • 3 TT T r . i T-. • • I . 1 q • TT_-1 1 i der offiziellen Version der H.-Memoiren entgegen- Des t in on sehe Annahme. Seine Beobachtung treten und auch gar nicht gegen diese polemisie- scheint mir übrigens zugleich geeignet, uns den ren, so erscheint es so gut wie sicher, daß der grundlegenden Einfluß der Anonymusquelle auf Typ dieser Darstellung bereits vor der Ausgabe Josephus besonders deutlich zum Bewußtsein zu jener Memoiren entstanden ist (ob er gar von Str*- bon herrührt?). Drüners Untersuchungen über Josephus, Die wichtige Frage, wie die genannten Pri- Marb. 1896, 70ff. und Schürers I» 82ff. gegen märquellen zu einander stehen, ist schwer zu die Anonymushypothese vorgebrachte Einwände entscheiden. Wir wissen nur von Strabon etwas 40 sind dem gegenüber nicht zwingend, auch der Näheres; er hat Timagenes, Asinius Poll», eine Ausweg Schürers (S. 93), der Anonymus Hypsikrates, Dellius und auch den Nikolaos ge- sei Nikolaus von Damaskos, ist nicht gangbar, kannt und verwertet (Joseph. ant . lud. XIII Im XIV. Buche der antiquitates, das die An» 319 [Timag.]. XIV 138 [Asinius Pollio]. 139 fänge des H. schildert, tritt uns allerdings ein [Hypsikr.]. Strab. XI p. 523 [Dell.]. XV p. 719 enkomiastisch gehaltenes Bild des Königs ent- [Nikol.] *), aber gerade in den vnonvqfiaza scheint gegen, das sich an sich sehr wohl mit Nikolaos er den Nikolaos noch nicht benutzt zu haben, vereinen ließe (Strabon, an den SchUrer auch während dieser seinerseits wieder anscheinend die denkt, ist deswegen natürlich ganz unmöglich). vnouvijfuiia nicht berücksichtigt hat (s. die von Trotzdem ist aber Nikolaos als direkt verwertete den soeben angeführten Stellen abweichende Zitier-50 Quelle ausgeschlossen. Das XIV. Buch ist ein- methode bei Joseph. ant. lud. XIII 347. XIV 68 mal aufs engste, wie eben dargelegt. mit den und 104. Triebers [Nachr. Gött. Ges. phil.-hist . Büchern XII und XIII verbunden, und daß auch Kl. 1895, 403ff.] gegenteilige Bemerkungen be- für sie Nikolaos die grundlegende, von Josephus ruhen auf falscher Emschätzung des hebräischen unmittelbar verwertete Quelle gewesen sei, läßt Gorionides [s. S. 16J und sind daher nicht sich durch nichts beweisen; die hier sich finden- zwingend). den Zitate ans Nikolaos sprechen sogar dagegen Der fast vollständige Verlust der Primärquellen (vgl . damit das Zitat XIV 9). Das XIV. Buch erschwert unser Urteil über deren Verwertung in steht dann ferner auch mit den entsprechenden der einzigen uns vorliegenden ausführlichen Dar- Abschnitten im I. Buche des bellum in engster stellung der Regierung des H. bei Josephus im60 Verbindung, sowohl dadurch, daß nicht in den bell. lud. I180-673; ant . lud. XIV 119f.-XVII 199 Werken des Josephus zu verifizierende Verwei- natürlich sehr, und zwar umsomehr, als wir auch sungen an derselben Stelle der Erzählung in den noch mit Mittelquellen zu rechnen haben, die antiquitates und im bellum wiederkehren (§119 von Josephus anscheinend sehr stark herangezogen und 122 = I 179 und 182), als anch durch die —, Übereinstimmung im Inhalt and in der Tendenz

  • ) S. auch Strab. XVI p. 765, wo möglicher-

weise Strabon direkt, wenn auch latent gegen *) Über die Quelle selbst äußert sich Laqueur Nikolaos polemisiert; vgl. S. lf.. nicht näher. 9 10 Herodes I..(IIb) des über H. Erzählten. Die Darstellung des bel- lum darf jedoch auf keinen Fall direkt auf Nikolaos zurückgeführt werden. Im belltun tritt uns nämlich anders als in den antiquitates ein einheitliches Bild des Königs entgegen-, auch die gewählte Danteilungsform — streng sach- lich und nicht chronologisch — spricht für diese Einheitlichkeit. Das Ganze hat nun zwar eine enko- miastische Färbung, aber es ist doch weit von einem iyxüfieov entfernt (Destinon a. a. 0. 101 hebt fälschlich nur das Positive hervor); denn es finden sich nicht nur einzelne das Verhalten des Königs scharf verurteilende Ausdrücke (I 493 ist von seiner ävofiia die Bede, s. ferner z. B. die §§ 452 und 533), sondern es werden auch alle seine Untaten von der Tötung des Hyrkanos und des jungen Aristobulos an ohne weiteres erwähnt und durchaus nicht unbedingt entschuldigt. Eine derartige, in keiner Hinsicht geschlossen günstige Darstellung mit der des Hof historiographen Niko- laos zu identifizieren, wie dies auch noch Schür er I» 84 tut, erscheint mir an und für sich nicht wahrscheinlich und ist auch unvereinbar mit den Angaben bei Josephus über die Stellung des Ni- kolaos zu den Untaten des Königs (ant. lud. XVI 183ff. und s. S. 4 *). Außerdem führt uns aber auch die im bellum vorliegende Darstellung nach sachlichen Gesichtspunkten von Nikolaos ab; eine solche konnte selbstverständlich erst nach dem Tode des Königs komponiert werden, wäh-: rend Nikolaos in seiner Weltgeschichte auch das Leben des H. wenigstens zum größten Teile noch bei dessen Lebzeiten behandelt hat, und zwar dem Charakter seines Werkes entsprechend im wesent- lichen in chronologischer Abfolge*). In dem bellum, dessen Herodes-Bericht in letzter Linie allerdings auf das Werk des Niko- laos zurückzuführen ist, kann uns also dieser selbst nicht vorliegen, sondern nur eine immer- hin starke Überarbeitung. Daß Josephus selbst' diese vorgenommen habe, erscheint jedoch ausge- schlossen. Es würde dies einmal nicht nur seiner ganzen sonstigen Arbeitsweise widerstreiten, son- dern auch gerade jener, die wir in dem H.-Abschnitt des bellum beobachten können. Denn hier schließt er sich abgesehen von den nicht nachzuweisenden Selbstzitaten in einem Falle, in dem er auf eine frühere Angabe hinweist, so schematisch an seine Quelle an, daß sein Verweis zwar seiner eigenen früheren Angabe nicht entspricht, wohl aber, wie. wir aus den Parallelstellen der antiquitates erkennen können, der Fassung der zugrunde liegenden Quelle (vgl. bell. lud. I 344 und 240f. mit ant . lud. XIV 467 und 300; s. Wachsmuth a. a. 0.443, 2). Die Schöpfung des H.-Bildes und der Darstellungs-

  • ) Auch auf einige gegen Nikolaos als Quelle

sprechende Einzelheiten sei hier hingewiesen: auf die Angabe über die Abkunft der Herodeer, die mit derjenigen des Nikolaos in schroffem Wider- spruch steht (vgl. Joseph. bell. lud. I 123 mit ant. lud. XIV 9), und ferner darauf, daß Nikolaos im bellum anders als in den antiquitates nicht be- sonders hervortritt; so fehlt z. B. seine große Rede vor Agrippa ganz, sein wichtiges Eintreten in Rom für H. in der Araberaffäre ist auch kaum erwähnt. So etwas darf man aber doch wohl kaum allein auf die kürzere Fassung des bellum zurückführen. form im bellum durch Josephus selbst würde dann ferner dessen hiervon abweichende Haltung in den antiquitates ganz unverständlich erscheinen lassen; so muß man denn die Überarbeitung des Niko- laos einer Mittelquelle zuweisen*), die eben kein anderer als der Anonymus sein kann.

  • ) Für die Mittelquelle spricht auch entschei-

dend die im bellum I 441ff. sich findende Version, daß H. bereits bei seiner Reise zu Antonius im J. 35 oder 34 v. Chr. (s. S. 42f.) den Auftrag zur eventuellen Tötung seiner Gemahlin Mari- amme, der dieser dann verraten wird, zurückge- lassen habe und sie tatsächlich nach seiner Rück- kehr habe hinrichten lassen. In den antiquitates wird dagegen bei der Erzählung der Ereignisse des J. 35/4 v. Chr. zwar der Auftrag, von seinen Folgen aber nicht die Hinrichtung berichtet — übrigens in einer dem bellum gegenüber er- weiterten Form (XV 65ff.). In den antiquitates wird vielmehr die Hinrichtung erst in das J. 29 v. Chr. verlegt im Anschluß an die Reise des Königs zu Octavian 30 v. Chr., vor deren An- tritt jener noch einmal den Auftrag, Mariamme zu töten, der auch wieder verraten wird, erteilt habe. Destinon a. a. 0. 113, Renan V 260,1 und Trieber a. a. 0. 405ff. haben, zum Teil un- abhängig von einander, mit Recht darauf hinge- wiesen, daß es s ich hier um die Verdoppelung desselben Ereignisses handele, und daß man dieses in die J. 30/29 v. Chr. zu setzen habe. Daß nun Nikolaos von Damaskos über die Zeit des Todes der Mariamme etwas Falsches berichtet habe, darf man als ausgeschlossen bezeichnen, und ferner ist es mir sehr unwahrscheinlich, daß Josephus das erstemal auf Grund des Werkes des Nikolaos eine zeitlich falsche Ansetzung geboten habe, um diese später, als er aus demselben Werke den Fehler erkannte, durch Dublierung des Er- eignisses und Erfindung einer Versöhnung der beiden Gatten zu rektifizieren; in diesem Falle hätte doch die andere richtige Datierung eine ein- fache und nicht besonders auffällige Lösung be- deutet. Vollverständlich wird dagegen das Ver- halten des Josephus in den antiquitates, wenn wir annehmen, daß der Anonymus sich die falsche Datierung hat zu schulden kommen lassen, was bei seiner Umbiegung der chronologischen Dar- stellung des Nikolaos in die sachliche sehr leicht vorkommen konnte (den Anlaß zu der falschen Datierung hat vielleicht die Nennung eines sonst nicht näher bekannten Joseph als Wächter der Mariamme neben Sohaemus zur Zeit der Fahrt zu Octavian gegeben [ant. lud. XV 185]; auch bei der Reise zu Antonius ist sie einem Joseph. dem Oheim des Königs, zur Obhut anvertraut worden, und der Verfasser mag dann beide Joseph zusammengeworfen haben). Es hätten eben dann Josephus, als er in den antiquitates noch andere Quellen neben dem Anonymus heranzog, zwei verschiedene Berichte über den Tod der Mariamme vorgelegen. Josephus hat sich nun keine der beiden Darstellungen entgehen lassen wollen und hat deshalb der ersten den tötlichen Ausgang genommen. Der dürftige Abschluß, der statt dessen bei Josephus (XV 87) steht, H. hätte sein Weib fast selbst getötet und habe seine Schwieger- mutter Alexandra ins Gefängnis geworfen, ist von 11 12 Herodes L. (I 1 b) Für diesen ergibt sich danach. daß er, der die ganze Zeit des H. — allerdings nicht in streng chronologischer Abfolge—noch mitbehandelt hat, dem König freundlich gegenübergestanden hat, ent- sprechend dem Charakter des von ihm als Quelle benützten Werkes des Nikolaos, freilich ohne sich hierdurch — doch wohl bestimmt durch die Be- nutzung von Werken, die H. nicht günstig ge- sinnt waren (s. außer S. 80 Anm. auch noch S. 72 Anm.) — von der Kritik des königlichen Handelns abschrecken und zur Verwischung der Untaten bestimmen zu lassen. Er hat dem Jo- sephus außer für das bellum auch bis zum Be- ginn des XV. Buches der antiquitates als die grundlegende Quelle für H. gedient. Von diesem an tritt er freilich zurück; dies zeigt uns außer den formalen Indicien — Verschwinden der Proömien und der Selbstzitate, Anwendung der chronologi- schen Anordnung anstatt der sachlichen in den ent- sprechenden Abschnitten des bellum — aufs deut- lichste die Gesamtbeurteilung des Königs, die zu der des XIV. Buches in scharfem Gegensatze steht und die enkomiastische Färbung verliert. Für den Quellenwechsel zu Beginn des XV. Buches könnte man schließlich auch darauf hinweisen, daß hier ein schon am Schluß des XIV. Buches erzähltes Ereignis, die Hinrichtung des Königs Antigonos, noch einmal, nun aber in anderer Form berichtet wird. Daß der Anonymus vom XV. Buche an gar nicht mehr von Josephus benutzt worden sei, was z. B. Wachsmuth a. a. 0. 445 annimmt, ist allerdings ein Irrtum. Denn einmal weisen uns die mitunter auch in diesen späteren Büchern auftretenden Spuren einer sachlichen Anordnung*) auf ihn hin, mag man auch die Streitfrage der Benützung des bellum durch Josephus bei der Abfassung der antiquitates in positivem Sinne entscheiden (s. z. B. Drüner a. 0. 51ff.), dann aber auch z. B. die Aufnahme der gerade vom Anonymus vertretenen Version vom frühzeitigen Konflikt zwischen H. und Mariamme (s. S. 10°), da diese Version in einer dem bellum gegen- über erweiterten Fassung geboten wird. Neben dieser H. günstig gesinnten Mittelquelle ist noch eine andere anzunehmen, die einen ent- gegengesetzten Standpunkt vertreten hat. Der Verfasser dieser Quelle tritt uns ganz deutlich in Josephus selbst erfunden; die Erfindung ad hoc ergibt sich sehr deutlich daraus, daß im folgen- den Alexandra stets als auf freiem Fuße befindlich erscheint und H. durchaus nicht als vollständig mit ihr zerfallen geschildert wird. Es besteht denn auch keine innere Verknüpfung zwischen den beiden Erzählungen bei Josephus, sondern in der zweiten wird nur ganz äußerlich durch ein Nebensätzchen auf die erste zurückgegriffen (ant. lud. XV 204).

  • ) So z. B. ant . lud. XVI 142ff., ein Abschnitt,

der aber direkt aus dem bellum (I 425) nicht entlehnt sein kann, weil er z. B. über Nikopolis mehr als dieses bietet; ebenso etwa XV403—409, wo auch eine infolge sachlicher Anordnung an falscher chronologischer Stelle erwähnte Tatsache ausführlicher als im bellum (I 401) erzählt ist. Beachte ferner das im folgenden gelegentlich über sachlich geordnete Abschnitte des Josephus Be- merkte. der großen Polemik gegen Nikolaos von Damaskos in Joseph. ant. Ind. XVI 183—187 entgegen, die allgemein als von Josephus selbst herrührend ge- faßt wird, meines Erachtens freilich durchaus mit Unrecht. Es wird hier nämlich im Anschluß an die Erzählung von dem Beraubungsversuche des Grabes Davids durch H. (§ 179—182) gegen Nikolaos der Vorwurf erhoben, er habe dies absichtlich ver- schwiegen — noXXä de xai xä>v efwpavtös adixcov äviioxevt'uvtv xai fina uäaijs onovdjjs beiXgvmö- fievos (§ 184). Gegen Schluß der Polemik heißt es dann (§ 186): ixeivco fiev ovv noXXijv av eis, d>s stpvjv, *j;oi xijv avyyvtöfivjv, obwohl ein solcher Gedanke vorher bei josephus nicht ausgesprochen ist. Will man nicht einen groben Irrtum des Josephus annehmen, was bei der Kürze des Ab- schnittes besonders unwahrscheinlich ist, so bleibt keine andere Erklärung, als daß sich hier Josephus wörtlich an eine Quelle angeschlossen hat (vgl. die vorher behandelten Selbstzitate), der man dann die polemischen Ausführungen in ihrer Gesamt- heit zuzuteilen hätte. Diese Erklärung wird durch die an die Polemik sich direkt anschließende nähere Charakteristik des Verfassers dieser Pole- mik (§ 187) gesichert; denn interpretiert man diese genau, so kann der Verfasser Josephus nicht gewesen sein. Die antiquitates sind bekanntlich 93/4 n. Chr. erschienen und so gut wie im direktem Anschluß an sie die Selbstbiographie des Jose- phus, beide Werke zu einer Zeit, wo der König Agrippa II. bereits gestorben war *). Der Ver- fasser des § 187 behauptet nun. er achte noXXovs xcov eyyövcüv xcbv exeivov (sc. H. I.) xai ßao i- Xevoveas, habe aber die Wahrheit höher als sie geschätzt und lege daher alle ngä£eis H.s I. xa- tiagäs xai dixat'cos dar; die noXXol seien jedoch darob erzürnt (das Schlußsätzchen des Abschnitts ist allerdings verderbt, doch erscheint der Sinn gesichert). Sieht man in dem Verfasser Josephus, so könnte man an und für sich an sein früheres Werk, das bellum, als den Stein des Anstoßes denken, aber Josephus hebt in seinen später als dieser Passus niedergeschriebenen Werken, in der vita und in seiner Schrift gegen Apion, ausdrück- lich hervor, daß Agrippa IL und andere Hero- dianer schriftlich sein Werk gebilligt und günstig beurteilt hätten (§ 362ff.; bezw. § 51f). Das Schlußsätzchen würde also zu diesen Angaben nicht recht stimmen. Ferner erwecken die Aus- führungen durchaus den Eindruck, als ob die noXXoi — xai ßaatXgvovies zum mindesten zumeist noch am Leben seien; ein Blick auf die Genealogie des herodianischen Hauses zeigt aber für die Zeit der Abfassung der antiqui-

  • ) Zuletzt Luther Josephus und Iustus von

Tiberias, Halle 1910, 54M; freilich nicht alle von Luther angeführten Belege sind zwingend. Bei der grundlegenden Stelle Joseph. ant . lud. XVH 28, in der von dem Anfall der zuletzt Agrippa II. gehörenden Judenkolonie in Bata- naia an die Römer die Rede ist (*ag cov (d. h. Agrippa I. undlI.) 'PmnaZoi desäfievoi eijv "Hx*!" xo*> M*v eXrv&igov xai aireoi ztjgovotv eijv ä£tcooiv xxX.) ist übrigens, abgesehen von dem gan- zen Tenor der Stelle, besonderes Gewicht auf nag' cov zu legen, wodurch Agrippa II. mit seinem toten Vater auf eine Stufe gestellt wird. 13 14 Herodes I. (IIb) tates die Unvereinbarkeit dieser Angabe mit den wirklichen Tatsachen, selbst wenn man — frei- lich zu Unrecht — mit anderen den Tod Agrip- pas II. erst nach dem Erscheinen der antiquitates ansetzt, und wenn1 man noXXoi ähnlich wie etwa manchmal' noXXaxis als nur zur Bezeichnung etwa einer Drei- oder Vierzahl dienend faßt (man be- achte auch die eigene Angabe des Joseph. ant. lud. XVHI128, wonach binnen etwa 100 Jahren fast alle Nachkommen des ersten H. gestorben sind). Schließlich stimmt auch das, was der Ver- fasser der Polemik über sich aussagt, nicht so ganz zu den einschlägigen Angaben des Josephus über seine Person. Auch jener zwar ist Jude aus priester- lichem Geschlecht, aber er hebt nicht wie Josephus (vita § 2ff.) die Verwandtschaft mit den Hasmo- näern besonders hervor, sondern rühmt nur, daß sein yivos der ersten der 24 Priesterklassen, aus der auch die Hasmonäer hervorgegangen sind, ange- höre, und sieht in dieser Zugehörigkeit eine be- sondere Auszeichnung (zu dem Sachlichen vgl. etwa Schürer TL* 290). Es gibt demnach in dem ganzen Abschnitt nichts, was unbedingt auf Josephus als Verfasser hinwiese, wohl aber vieles, was ihn ausschließt. Wir haben also das wichtige Resultat, daß uns in ant. XVI 179—187 der wörtliche Aus- zug aus einer Mittelquelle vorliegt, die als Gegenschrift zu der Darstellung des Nikolaos, aber selbstverständlich unter Verwertung des von ihm Gebotenen, von einem jüdischen Priester in griechischer Sprache verfaßt worden ist, ein Werk, das den ersten H. anscheinend schonungslos, wenn auch nicht direkt gehässig, behandelt (es cha- rakterisiert z. B. das Handeln des Königs als ifi- qnxvcos adixa, als

§ 184f.; vgl. aber auch zä nengayfieva bixaims e

#iu bei Josephus auch sonst in Stellen vorkommt, wo eine dem Könige ungünstige Tendenz obwaltet wie z. B. bell. lud. I 533 und ant. lud. XV 330; auch XVI 158; die zu zweitgenannte Stelle läßt sich dann auch gerade mit besonderer Bestimmt- heit auf den jüdischen Anonymus zurückführen (s. S. 72 Anm.). Vielleicht als Gegenschrift gegen Josephus ist dann ein Werk seines Zeitgenossen und scharfen Kritikers Iustus von Tiberias auf- zufassen. Es handelt sich um eine Chronik der jüdischen Könige von Moses bis auf Agrippa II., die einen Bestandteil eines größeren Werkes aeifi- uata gebildet hat, in dem man jedoch keine Weltgeschichte sehen darf, sondern ein Buch ver- gleichbar den xeoxoi des Iulius Afrieanus oder 10 den ozocofiaieis des Athenaios (Photios, bibl. cod. 33 p. 6 ed. Bekker und hierzu Diog. Laere. II 5, 41. Das Werk wird von Scbürer I» 58 nicht richtig charakterisiert, dagegen kommt Luther a. a. 0. 50ff. dem Richtigen schon nahe). Der Charakter des Werkes macht die Annahme so gut wie sicher, daß es nur eine kurze, wenn auch geschlossene Darstellung des Lebens H.s I. ent- halten hat. Erhalten ist von ihm nichts; wir wissen nur, daß die Chronik von christlichen 20 Schriftstellern. auch von Iulius Afrieanus, be- nützt worden ist (Schürer I» 61f.), aber ge- rade für unsere Zeit ist vorläufig noch nicht festgestellt, was auf Iustus bei späteren Autoren zurückgehen könnte. Wie er, der schließlich mit seinem Beschützer Agrippa II. auseinanderge- kommen zu sein scheint (Joseph. vita 355). zu dessen Urgroßvater gestanden hat, ist daher kaum zu entscheiden. Sollte er von den christ- lichen Schriftstellern etwa gerade für die Zeit 30 des H. intensiver herangezogen worden sein, so läge es nahe, ihm einen für H. nicht günstigen Standpunkt zuzuschreiben. Die christlichen Chronographen, die alle, von Iulius Afrieanus an, sich mit H. befaßt haben, bieten uns übrigens zumeist keine originellen A ngaben über ihn. Überhaupt keine selbständige Tradition für H. bietet dann die Erzählung des Zonaras V 12—26, da sie nur einen Auszug aus Josephus darstellt. Das gleiche ist dann auch bei dem in hebräischer, 40 arabischer und äthiopischer Version vorhan- denen Werke des sog. Josephus Gorionides der Fall; denn für dieses späte eigenartige Mach- werk einer jüdischen Geschichte von Adam bis zum Falle Jerusalems im J. 70 n. Chr. läßt sich nicht, wie Trieber a. a. 0. versucht hat, Niko- laos von Damaskos für die Zeit des ersten H. als unmittelbar benützte Quelle erweisen, sondern es geht nur indirekt auf Josephus zurück (s. Well- hausen Abh. Gött. Ges. phil.-hist. Kl. N. F. I 50 447ff.). Schließlich sind auch nicht als selbständige Tradieion für H. zu werten die Nachrichten, welche wir in der armenisch geschriebenen Geschichte Armeniens von Moses von Khorene (5. Jhdt. n. Chr.) finden, da sie, soweit es sich nicht um reine Erfindung des Moses handelt, durchweg aus Josephus ausgezogen sind (v. Gutschmid Kl. Schrift. III 308ff.). Dies alles besonders zu zitieren hat für gewöhnlich keinen Zweck; diese Quellen bedürfen also auch keiner näheren Charak- 60 teristik, ebensowenig wie verschiedene antike Autoren, die wie etwa Appian, Cassius Dio u. a. H. nur gelegentlich erwähnen. Zum Schluß sei hier noch als Quelle sekun- dären Charakters auf die rabbinische Literatur hingewiesen, die, wie nicht anders zu erwarten, dem König scharf feindlich gegenübersteht; sie gibt allerdings nicht sehr viel aus. Dire Angaben sind zusammengestellt von Derenbourg Essai 17 18 Herodes I . (11 b, 2 u. II 1 a) rar l'hist. et la geograph. de la Palestine I 145ff. Von umfassenderen Spezialuntersuchungen über die Quellen für H. L sind nur zu nennen die schon erwähnten von Bloch und Destinon, welche jedoch das Problem in keiner Weise erschöpfen *). 2. Neuere Literatur. Ich führe nur das Wichtigste an: H. Ewald Gesch. des Volkes Israel IV» 530ff. Hausrath Neutestam. Zeitgesch. I 196ff. (in den Einzelan- gaben vielfach wenig genau). Hitzig Gesch. des Volkes Israel II 512f1. Renan Hist. du peuple d'IsraSl V 198ff. Grätz Gesch. der Juden III 1* 178ff. (wohl einer der schärfsten Gegner des H.). Schürer Gesch. d. jüdischen Volkes I» 348ff. (hier die Einzelliteratur und die Quellen am voll- ständigsten vermerkt). Wellhausen Israel. und jüd. Geschichte« Sllff. (er tritt für H. ein; das Beste, was meines Erachtens bisher über den König geschrieben worden ist). Momm- sen Röm. Gesch. V 502ff. de Saulcy Hist. d'Herode. Vickers TheHistory of Herod(der Typ eines Rettungsversuches!). Keim in Schenkels Bibellexikon III 27ff. s. Herodes. Sieffert in Herzogs Realencvcl. f. prot. Theol. u. Kirche VHs 760ff. s. Herodes d. Gr. Woodhouse in Cheynes Encycl. Biblica II 2025ff. s. Herod the Great. Beurlier in Diction. de la Bible III 638ff. s. Herode le Grand. A. Reville Herodes d. Gr., Deutsche Revue XVIII 2. u. 3. Bd. Für die Chro- nologie ist seinerzeit (1856) grundlegend gewor- den, wenn auch heute vielfach zu modifizieren, van der Chiys Dissert. chronol.-histor. de Herode magno, Iudaeor. rege. II. Darstellung. 1. Leben bis zur Thronbesteigung (73—37 v. Chr.). a) Herkunft und Jugend. H. I. ist der Sohn des Antipatros, des all- mächtigen Maiordomus Hyrkanos' II. (über Anti- patros s. W i 1 c k e n in Pauly-Wissowas Real- encykl. I 2509 s. Antipatros Nr. 17) und seiner Gattin Ky pros, der Tochter eines vornehmen Araber- scheichs (Joseph. bell. lud. I 181; ant. lud. XIV 121). Da er väterlicherseits einer sehr vor- nehmen und reichen idumäischen Familie ange- hört hat (s. S. 1), floß also kein Tropfen jüdi- schen Blutes in seinen Adern, und er wird daher mit Recht bei Joseph. ant. lud. XIV 403 als fituwvdaTos bezeichnet, zumal die Idumäer die

  • ) An dieser Stelle mußte ich mich wegen

Raummangels im allgemeinen vor allem hin- sichtlich aller Einzelheiten auf Andeutungen be- schränken und konnte nur die großen Züge zeich- nen; einiges wenige Weitere in der Darstellung. jüdische Religion erst spät, gezwungen durch Jo- hannes Hyrkanos, angenommen haben. Wenn ge- legentlich sogar die zaneivözqs (bezw. äyiveta, dvayiveta) der Familie des H. erwähnt wird, so handelt es sich um eine Übertreibung im Munde von Gegnern, die durch die Gegenüberstellung der ehemaligen Untertanenfamilie mit dem königlichen Hause der Hasmonäer bedingt ist (s. vor allem ant. lud. XIV 403ff. 489. 491; auch XV 374; bell. lud. 10I432 und S 2). H. hat freilich versucht, seine Familie als eine echt jüdische hinzustellen. So mußte auch Nikolaos von Damaskos literarisch da- für eintreten, daß die Herodeer von den ersten aus Babylonien zurückgekehrten Juden abstamm- ten (ant. lud. XIV 9), und es scheint sogar, als ob H. sich nicht nur die jüdische Herkunft, son- dern sogar die Abknnft aus priesterlichem Ge- schlecht beigelegt habe, wobei zu berücksichtigen wäre, daß die Priester einen unverhältnismäßig 20 starken Bestandteil der Zurückgekehrten ausge- macht haben (s. Strab. XVI 765: nagadvs els xvjv Ugcoavvijv, eine Stelle, in der man — will man nicht unwahrscheinlicherweise einen ganz groben Irrtum Strabons annehmen — Iegaxtövej bereits in der Bedeutung von hgels fassen muß [Keim a. a, 0. 27 urteilt über die Stelle nicht richtig]; s. auch Assumpt. Mosis c. 6, wo dem H. gerade die Nicht- priesterqualität besonders vorgeworfen wird, und vgl. ant. lud. XIV 403f. In diesen Zusammenhang 30 wird man wohl auch die an sich natürlich zu bezweifelnde Nachricht bei Euseb. hist. eccl. I 7 einreihen dürfen, wonach H. die offiziellen jüdischen Geschlechtsregister vernichtet haben soll). H. war der zweitälteste unter fünf Geschwi- stern, und das einzige Kind des Antipatros, das einen griechischen, übrigens bei den Juden bis dahin anscheinend nicht gebräuchlichen Namen erhal- ten hat. Er dürfte um 73 v. Chr. geboren sein (s. 40 vor allem bell. lud. I 647; ant. lud. XVII 148, vgl. § 192: fast 70 Jahre alt, kurz vor seinem Tode, 4 v. Chr. S. ferner bell. lud. I 462 Tant. lud. XVI 134], 490 [ant. lud. XVI 233], 624 [ant. lud. XVTI 94]; ant. lud. XVI 355. 382. 402: an allen diesen Stellen wird schon vom J. 12 v. Chr. an das yjjgaz des Königs hervorgehoben. Demgegenüber ist die Altersangabe bei Joseph. ant. lud. XIV 158, nach der H. im J. 47 v. Chr. erst 15 Jahre alt gewesen ist, nicht aufrecht zu erhalten, und 50 ihre zuerst durch Bekker vorgenommene Ände- rung in 25 dürfte das Richtige treffen, mag nun ein Kopistenfehler oder — und dies ist mir wahrscheinlicher [schon Photios hat 15 gelesen, s. bibl. cod. 238] — ein ursprünglicher Irrtum da- hinterstecken [beachte vSo* naveaataotv; fiova hz) ; bell. lud. I 203: xofudfj vio?!]). Über H.s Jugend wissen wir wenig. In allen körperlichen Fertigkeiten muß er eine vorzüg- liche Ausbildung erhalten haben. Denn seine 60 spätere Meisterschaft in ihnen (bell. lud. I 429f.) wird er sich doch bereits als Jüngling erworben haben. Mit griechischer Bildung scheint er je- doch damals nicht näher bekannt geworden zu sein; denn die Angaben des Nikolaos von Damaskos in seiner Selbstbiographie (frg. 4. [FHG HI 350f.]) sind wohl dahin zu fassen, daß er erst den König in dessen späteren Lebensjahren in das Studium der Philosophie, Rhetorik und 19 20 Herodes I. (II 1 a u. b) Geschichte eingeführt habe. In einer legendari- schen, von Seiten der Essener ausgehenden Er- zählung (ant. Ind. XV 373ff.) wird dann zwar an den Gang des jungen H. zur Schule angeknüpft, aber man darf hieraus natürlich nicht, wie K e i m 28 dies tut, irgendwelche speziellen Folgerungen über die Erziehung des Knaben ableiten. Die vertraute Stellung, die sein Vater bei Hyrkanos II. einnahm, wird H. sehr früh mit dem Hofe in Verbindung gebracht haben. Er ist hier wohl zusammen mit anderen Söhnen der Aristokratie erzogen worden (bell. Ind. I 215; ant. lud. XIV 183. XV 18). Der Knabe hat es allem Anschein nach schon früh verstanden, die Blicke auf sich zu lenken (s. die soeben angeführte Erzählung) und hat sieh im besondern das Wohlwollen des Hyrkanos er- rungen, ist dessen erklärter Liebling geworden (bell. lud. I 211. 215; ant. lud. XIV 170. 183). b) Der Aufstieg zur Macht (47—41 v. Chr.). Antipatros hat es als der eigentliche Regent des jüdischen Staates alsdann vermocht, dem Sohne schon als jungem Manne von etwa 25 Jahren zu einer wichtigen Stellung zu verhelfen; er hat ihn im J. 47 v. Chr. zum Statthalter (ozgaxt]yös) von Galiläa ernannt (bell. lud. I203; ant. lud. XIV 158; bezüglich der Altersangabe s. vorher). Man darf wohl annehmen, daß Antipatros das wichtige Amt seinem Sohne nicht übertragen haben würde, wenn dieser sich nicht bereits unter ihm bewährt hätte. Das J. 47 v. Chr. hat den jungen H. auch zu einem Gliede des die Welt beherrschen- den Volkes gemacht, da damals sein Vater von C. Iulius Caesar für seine Verdienste um ihn und für seinen engen Anschluß an Rom das römische Bürgerrecht erhielt (bell. lud. I 194; ant. lud. XIV 137. XVI 53; s. ferner die seit der Zeit des 1. Agrippa bei Mitgliedern des herodeischen Hauses begegnende Iulierbezeichnung, Schür er I» 561, 41). In Galiläa ist H. im Interesse des augen- blickliehen Regiments sofort energisch einge- schritten. Das Land wurde nämlich in seinen an die römische Provinz Syrien angrenzenden Teilen von einem .Räuber'hauptmann Ezechias und seiner Schar unsicher gemacht (Joseph. bell. lud. I 204; ant. lud. XIV 159). H. nahm ihn mit vielen seiner Genossen gefangen und ließ sie hinrichten. Diese Tat hat bemerkenswerter- weise niebt bei den galiläischen Juden, wohl aber bei den Provinzialen und dem römischen Statt- halter in Syrien besondere Dankbarkeit ausge- löst (bell. lud. I 205; ant. lud. XIV 160) und des weiteren ein Vorgehen des jüdischen Syne- drions in Jerusalem gegen H. zur Folge gehabt. Die Sadducäer im Synedrion (s. hierzu Well- hausen Pharisäer u. Sadducäer 103ff.) haben näm- lich Hyrkanos bestimmt, H., da er durch die eigenmächtige Hinrichtung seine Kompetenz über- schritten habe, zur Verantwortung zu ziehen*).

  • ) Bell . lud. I 207ff.; ant. lud. XIV 163ff.

Es treten uns hier zwei Versionen entgegen, von denen die eine die Stellung des Hyrkanos zu H. weit weniger freundlich als die andere schildert (s. bes. bell. lud. I 207 f gegenüber § 211, vgl. ferner bell. lud. I 211f. mit ant. lud. XIV 177-179). Mit der das Verhältnis freundlich schildernden Das Verhalten all dieser Faktoren wäre nun nicht recht verständlich, wenn es sich bei den Hinge- richteten um gewöhnliche Räuber handelte; vor allem würden es dann die Sadducäer bei der all- mächtigen Stellung des Antipatros wohl kaum ge- wagt haben, in dieser schroffen Weise gegen den Sohn vorzugehen und sich so selbst zu gefähr- den. Sieht man dagegen in den .Räubern' des Josephus einen Rest aufständischer Juden, welche sich dereinst dem durch Pompeius entthronten Bruder des Hyrkanos, Aristobulos II., und seinen Söhnen bei ihren Putschen gegen die augen- blicklichen Herrscher und deren Beschützer Rom angeschlossen hatten und noch unbezwungen in Galiläa hausten (so schon richtig Grätz 0I l5, 178f; Wellhausen 311; zu der .Räuber'be- zeichnung bei Josephus vgl. auch S. 30), so er- klärt sich alles aufs beste, im besonderen auch das Einschreiten der Sadducäer: diese fühlten sich ja mit den Hingerichteten in der Abneigung gegen Rom und die augenblicklichen Herrscher verbunden, und ihnen muß es außerordentlich erwünscht ge- wesen sein, einen empfindlichen Schlag gegen die Antipatriden führen zu können, ohne sich zugleich mit demOdium zu belasten, sich gemeinerVerbrecher angenommen zu haben (auch der Sohn des Ezechias, Iuda, begegnet uns später, 4 v. Chr., als Freischaren- führer gegen die Herodeer und Rom, s. bell. lud. H 56; ant. lud. XVII 271 f.). H. hat sich damals dem jüdischen Senat in Jerusalem gestellt (bell. Ind. I 210ff.; ant . lud. XIV 169ff.), freilich erst, nachdem er die nötigen Sicherheitsmaßregeln ge- troffen hatte und in Gewißheit des Schutzes Roms als römischer Bürger. Als trotzdem eine Verurtei- lung bevorzustehen schien — die Einzelheiten über die Synedrionssitzung sind allerdings wohl phari- säisclie Erfindung, s. auch das Schwanken der Namen ant. lud. XIV172. XV 4 —, hat sichH., zumal der schwache Hyrkanos nicht gewillt war, offen für ihn einzutreten, der Urteilsfällung entzogen. Seine Zuflucht hat H. bei dem römischen Statthalter in Syrien Sex. Iulius Caesar gefunden; er ist zugleich in römische Dienste getreten und hat eine Stelle in der syrischen Provinzialverwal- tung erhalten. (Ebenso wie Mommsen Röm. Ge- schichte V 500, 1 [s. auch Raillard Die An- ordnungen des M. Antonius im Orient, Zürich 1894, 43] stehe ich der speziellen Angabe der Ernennung des H. zum axgaxtjyos KoO.zjs Svgias xai Satxagcias [bell. lud. I 213; ant. lud. XIV 180, hier fehlt Samaria] als einer Übertreibung zweifelnd gegenüber; bei dem Titel a^axtjyös muß man die alten oxgaxmol zum Vergleich heranziehen, die in diesen Gegenden von Pto- lemäern und Seleukiden eingesetzt worden sind. Irgendwelche Verwaltungskompetenzen für das damals nicht zum jüdischen Gemeinwesen ge- hörende Samaria sind H. allerdings sicher verliehen worden, s. bell . lud. I 229, auch z. B. 302; ant . lud. XIV 284; auch z. B. 411; sehr wichtig noch Appian. bell. civ. V 75. Koilesyrien ist alsdann bei Josephus ein ziemlich vager Begriff, Version stimmen übrigens die einschlägigen An- gaben über diesen Vorfall in der Mischna, San- hedrin 19 a überein, wo allerdings andere Personen eingesetzt sind (Zeit des Alexandros Jannaeus); s. jedoch Derenbourg a. a. O. 146ff. 21 22 Herodes I. (II 1 b) vgl. Hölscher Palästina in pers. u. hellenist. Zeit 98; bezüglich der damaligen Stellung des H. zu Koilesyrien s. die Vermutung S. 51). H. hat übrigens bald, gestützt auf ein Heer und wohl noch mehr auf das hinter ihm stehende Rom, die Rückkehr in die Heimat erzwungen (bell. lud. I 21Sff. 221; ant. lud. XIV 180ff. 274). Es zeigt uns dies die Ohnmacht der Gegner, die sich jedoch damals zuerst gegen H. und sein Ge- schlecht zu wehren begannen. Außer den Sad- dueäern hat auch offenbar Hyrkanos von jetzt an Stellung gegen Antipatros und die Seinen zu nehmen begonnen, und das jüdische Volk darf man sich keineswegs hinter H. stehend denken (die Angabe bell. lud. 1 213 ist falsch, vgl. S 215). Dagegen ist Bom auch die Stütze des H. seit den Vorgängen von 47/6 v. Chr. Da- mals hat dieser, soweit wir sehen, zuerst persön- lich mit den römischen Herren näher angeknüpft, um dann diese Beziehung sein Leben lang aufs angelegentlichste zu pflegen, und zwar mit jedem der hier im Osten gebietenden Machthaber ohne Ansehen seiner Partei (s. das Urteil ant. lud. XTV 274). So hat er 45 v. Chr. auf Seiten der Caesa- rianer vor Apameia gegen den in dieser Stadt be- lagerten Pompeianer Caecilius Bassus gekämpft (bell. Ind. I216f.; ant. lud. XIV 268f.), und ein Jahr später ist er ohne weiteres in das anticäsarianische Lager übergeschwenkt, als nach der Ermordung Caesars sich der eine der Caesarmörder, C. Cassius Longinus, gegen Ende des J. 44 v. Chr. der Provinz Syrien bemächtigte. Als dieser auch den Juden große Kontributionen auferlegte, hat es H. verstan- den, den auf sein Gebiet Galiläa entfallenden An- teil besonders schnell zur Ablieferung zu bringen und sich so bei Cassius in besondere Gunst zu setzen (bell. lud. I 220-224; ant. lud. XIV 272 —279). Vor dem Aufbruch zum Kriege gegen Antonius und Octavian soll Cassius sogar den H. zum ,2vgias caiäoijs imfuXijT^s' ernannt (bell. lud. I 225), bezw. ihm die ,aufieXcia &zaaa' und die Strategie von Koilesyrien anvertraut haben (ant. lud. XTV 280; die erste Angabe der antiquitates ist offenbar mit der des bellum zu gleichen); er soll ihm ferner nach Beendigung des Krieges die jüdische Königswürde in Aussicht gestellt haben. Die erste der mitgeteilten Tatsachen ist nun an und für sich schon nicht recht wahrscheinlich; sie wird aber durch die Form, in der sie in den antiquitates überliefert wird, noch unwahrscheinlicher, da die Übertragung der allgemeinen und die der Spezial- kompetenz eigentlich einander widerstreitet, und schließlich wird sie durch Appian. bell. civ. IV 63 direkt widerlegt, da hiernach Cassius vor sei- nem Abmarsch einem Neffen Syrien anvertraut hat. Auch der chronologische Ansatz der Er- nennung ist geeignet, Bedenken hervorzurufen, da die Einordnung in die Darstellung des Jo- sephus (vgl. bell. lud. I 231; ant. lud. XIV 289)' uns auf die erste Hälfte des J. 43 v. Chr. führt, wo von einem Kriege gegen Antonius und Oc- tavian noch keine Rede sein kann, sondern nur von dem Kampf gegen den rechtmäßigen syri- schen Statthalter Dolabella. Will man also von all dem etwas halten, so darf man höchstens an die Bemerkung über die Ernennung zum Strategen von Koilesyrien anknüpfen und hieraus etwa die Bestätigung des H. in seiner alten römischen Stel- lung (s. vorher) durch Cassius folgern. Die an sich so bedeutsame Angabe über das Versprechen der Königswürde steht mithin in sehr verdächtiger Umgebung; wir können sie um so eher fallen lassen, als kein Grund für die hierin liegende Zurücksetzung des Antipatros durch Rom und die Zustimmung seines Sohnes zu einer solchen ersichtlich ist (die hierauf folgenden Bemerkungen bei Josephus legen fast den Gedanken nahe, daß nicht H., sondern Antipatros von Cassius beson- dere Versprechungen erhalten hat). Denn Vater und Sohn standen sich durchaus gut; so ist H. gerade damals die wichtige rpvXaxi] x&v SnXmv von Antipatros anvertraut worden (ant. lud. XIV 278; vgl. bell. lud. I 224), d. h. er ist gleichsam zum Kriegsminister ernannt worden. Das J. 43 v. Chr. hat dann noch die Ermordung des Antipatros durch einen anderen Günstling des Hyrkanos, durch Malichos, gebracht (bell. lud. I 22*6ff.; ant. lud. XIV 280ff.). Persönliche Feind- schaft und politischer Ehrgeiz haben die Tat her- vorgerufen. Mit dem Mörder sympathisierte jeden- falls ein Teil des Heeres und des Volkes (bell. lud. I 227f. 236f.; ant . lud. XIV 283. 294ff.); auch Hyrkanos scheint der Tat nicht ganz fern ge- standen zu haben (Wellhausen 313). Gegen H. und seinen älteren Bruder Phasael, den Gouverneur von Jerusalem und Umgegend (bell. Ind.I 203.224; ant . lud. XIV 158. 278), wagte man freilich nicht vorzugehen; allerdings konn- ten es auch diese nicht wagen, sofort den Mord ihres Vaters zu rächen. Dies ist erst ge- schehen, als H. sich des Einverständnisses und der Unterstützung des Cassius für sein Vorgehen gegen die Partei des Malichos versichert hatte (bell. lud. I 230, auch 236; ant . lud. XIV 288, auch 295). Er hat Malichos in der Nähe von Tyrus ermorden lassen. Bald darauf erkrankte er zwar, aber es ist ihm doch noch möglich gewesen, seinen Bruder wenigstens bei der Niederwerfung der letzten Anhänger des Malichos zu unterstützen (bell. lud. I 231-238; ant . lud. XIV 289-296) und so zu der vollen Restitution seines Hauses beizutragen. Alle diese Vorgänge zeigen uns wieder die enge Verbindung der Antipatriden mit den Rö- mern, die für sie der unbedingt nötige Rück- halt sind. Als sie nach dem Abmarsch des Cassius aus Syrien dessen beraubt erschienen, da hat sofort der letzte Vertreter der jüngeren has- monäischen Linie, Antigonos, der zweite Sohn Ari- stobulos' IL, mit Unterstützung syrischer Dy- nasten einen neuen Versuch unternommen, sich der Herrschaft über die Juden zu bemächtigen. Seine Verbündeten haben einige feste Plätze in Galiläa okkupiert, und er selbst ist bis an die Grenze Judäas vorgedrungen. H. hat ihn jedoch in einer Schlacht besiegt (noch 43 oder erst 42 v. Chr.). Hyrkanos ist durch die von Antigonos dro- hende Gefahr und diesen Erfolg anscheinend wieder ganz für die Antipatriden zurückgewonnen wor- den; er hat H. einmal durch die Zuerteilnng eines oxiipavos, jenes den Machthabem, vor allem den Fürsten, in hellenistischer Zeit so allge- mein dargebrachten .Geschenkes', ausgezeichnet , und ferner hat er ihm, wohl in der Zeit der drohenden Okkupation, seine Enkelin Mariamme, die Tochter seiner Tochter Alexandra und seines Neffen Alexandros (ältester Sohn Aristobulos' DI.), 23 24 Herodes L (II 1 b) verlobt (teil. lud. I 238—241 [liier ist fälsch- lich bereits von der Heirat mit Mariamme die Rede]; ant. lud. XIV 297-300). H. hat sich daraufhin von seiner bisherigen Frau Doris, einer Idumäerin von guter, wenn auch nicht vornehmer Herkunft, getrennt, obwohl ihm diese bereits einen Sohn Antipatros geboren hatte *). Die Verheiratung mit Mariamme ist allerdings damals noch nicht er- folgt, aber doch wohl nur infolge zu großer Jugend der Verlobten (s. bell. lud. I437; ant. lud. XV 23f. 29. 34. 50. 56 über das Alter ihres Bruders). Die Verlobung mit der h&smonäischen Prinzes- sin bedeutet für H. einen großen Schritt vorwärts auf der Bahn seines Aufstiegs; schon die sofortige Entlassung seiner Frau zeigt, wie hoch er die Ver- bindung einschätzt. Wellhausen 339 sieht frei- lich ebenso wie mancher andere (s. z. B. Hausrath I223) in dieser Verschwägernng mit dem hasmonäi- schen Hause die Torheit seines Lebens, an der er zugrunde gegangen sei (ähnliches Urteil schon bei Josephus bell. lud. I 431f.), meines Erachtens jedoch zu Unrecht. Denn einmal war die Ver- bindung mit dem alten Herrschergeschlecht ge- eignet, ihn gegenüber seinem älteren Bruder nach außen hervorzuheben und seine außerge- wöhnliche Stellung im Staate zu legitimieren (s. auch bell. lud. I 240). Sie hat dann später die Einwurzelung seines Königtums, gerade die ersten schwierigen Jahre der Herrschaft, unbedingt er- leichtert. Daß sie jemals seine Herrscherstellung erschwert habe, ist durch nichts zu beweisen. Wäre H. nicht mit den Hasmonäern verschwägert gewesen. so hätte sich jeder von ihnen erst recht gegen ihn als den Usurpator erhoben; Mariamme hätte als hasmonäische Erbtochter nach jüdi- schem Recht zu einer steten Gefahr für ihn wer- den können (Derenbourg a. a. 0. 134f.). Um den Gegensatz zu dem alten Herrschergeschlecht, um den Kampf mit ihm bis aufs Mesäer, der ihm allerdings auch so nicht erspart geblieben ist und ihm schwere Wunden geschlagen hat, wäre er in keinem Falle herumgekommen. Und der böse Dämon seiner letzten Jahre, sein Sohn Antipatros, würde sich doch auf jeden Fall, auch wenn H. keine Hasmonäerin unter seinen Frauen gehabt hätte, verderbenbringend betätigt haben; das zeigt uns sein Vorgehen nach dem Tode der Mariamme- söhne gegen seine anderen Brüder und gegen seinen Vater (s. S. 141ff.). Der soeben erst neu gefestigten Stellung des H. ist sofort, noch im J. 42 v. Chr., eine neue Gefahr erstanden; in den Schlachten von Philippi wurde sein Gönner Cassius und dessen Partei vernichtet, und der eigentliche Sieger Antonius erschien im Osten, um auch hier die Herr- schaft der Triumvirn zu stabilieren. Von ihm erhoffte der jüdische Adel den Sturz des H.

  • ) Für Doris s. die Bemerkungen auf S. 2*) und

bell. lud. I 517. Die Angabe im bell. lud. I 432, Doris stamme aus Jerusalem, dürfte wohl nicht richtig sein, ebenso wie an dieser Stelle fälschlich die Scheidung von Doris erst in die Zeit des Regie- rungsantritts des H. verlegt wird; abgesehen von allgemeinen Erwägungen wird dies letztere durch bell. lud. I 264; ant. lud. XIV 353 widerlegt, wo- nach Doris schon zur Zeit seiner Flucht, 40 v. Chr., nicht mehr bei H. war. und seines Bruders; man klagte im J. 41 v. Chr. durch zwei Gesandtschaften die Brüder bei ihm an (nach Syncell . I p. 576 ed. Dindorf soll bei diesen Anklagen Antigonos dahintergesteckt haben, also bereits mit dem Adel im Bunde ge- wesen sein), aber beide Gesandtschaften waren erfolglos. H. verstand es, durch reiche Geschenke Antonius für sieh einzunehmen; vor allem war aber dieser schon seit seinem Aufenthalt in Sy- lOrien in den 50er Jahren mit der Familie des An- tipatros liiert (s. Joseph. bell. Ind. I 162: ant. Ind. XIV 84. Plut. Ant. 3) und kannte deren unbedingte Ergebenheit an Rom, während ihm die geringe Geneigtheit des saddueäischen Adels für die Römer natürlich nicht unbekannt war. Es vereinigen sich also persönliche und po- litische Momente bei der Entscheidung des An- tonius, die, anstatt die Brüder zu stürzen, ihre Stellung im Gegenteil weiter befestigte. Sie sind 20 nämlich damals beide durch ein Dekret des An- tonius zu Tetrarchen ernannt worden, d. h. zu Teilfürsten über das jüdische Gebiet (über den Titel s. Dobschütz in Herzogs Realencvklop. f. protest. Theol. u. Kirche XX« 627ff.; s. Te- trarch); gleichzeitig wird hervorgehoben, daß ihnen die Verwaltung des ganzen jüdischen Ge- biets anvertraut wurde (bell. lud. I 244; ant. Ind. XIV 326: näoav dioixsTv xijv 'lovdaiav inixgincoi — xä 'Iovdajcov imeqhee t ngäyfiaxa). Da jedoch 30 von einer Enthebung des Hyrkanos von seiner politischen Stellung als Ethnarch der Juden nicht die Rede ist (der Stellung des Hyrkanos als Ethnarch entspricht auch sein Auftreten in der Folgezeit; Schürer I» 362 urteilt hier talsch), so muß man in den Brüdern zwar weiter Unter- gebene des Hyrkanos sehen, aber nun solche fürstlichen Charakters, geforstete Statthalter, jeder von ihnen Herr eines Teiles des Reiches, und zwar entsprechend ihren alten Stellungen 40 der eine Herr im eigentlichen Judäa, der andere in Galiläa (ähnlich Raillard a. a. 0. 44; vgl. die spätere Stellung des Pheroras als Tetrarchen von Peräa s. S. 70f.). Bemerkenswert ist es, daß die beiden Brüder damals vollständig gleichmäßig behandelt worden sind, während uns in der Tra- dition — aber offenbar nicht mit Recht — H. stets als der Führende entgegentritt. Roms die Geschicke der Juden bestimmender Einfluß tritt uns in dieser Zeit nicht nur in diesem 50 in die innere Verwaltung des jüdischen Gemein- wesens stark eingreifenden Dekrete, sondern auch in einem Edikt des Antonius an Tyrus entgegen, durch das diesem befohlen wurde, die bei dem Einfall des Antigonos in Galiläa von den mit ihm verbündeten Tyriern genommenen Orte den Juden wieder zurückzugeben (ant. lud. XIV 314ff.; s. auch vorher § 313. Die Fälschung der Tradi- tion zugunsten des H. tritt uns hier einmal deutlich entgegen, da sie die Wiedergewinnung 60 jener Orte schon einige Zeit früher allein durch H., und zwar durch Gewalt, erfolgen läßt; was übrigens in dieser Tradition über die Art der Behandlung der in ihnen stationierten tvrischen Besatzung erzählt wird, paßt gerade gut zu frei- williger Übergabe, wie sie das Edikt des Anto- nius voraussetzt, bell. lud. I 238; ant. lud. XIV 298). In der Nähe von Tyrus ist es darauf noch 41 25 Herodes I . (U 1 b n c) 26 v. Chr. zu einem blutigen Nachspiel gekommen. hat er denn versucht, diese auf dem Wege der Der jüdische Adel wolke sich mit der Neuord- Unterhandlung zu erreichen und hat sich hier- nung der Verhältnisse, durch die Hyrkanos auch bei seines parthischen Verbündeten bedient. Man nach außen hin vollends zurückgeschoben wurde, ist auf der gegnerischen Seite merkwürdigerweise nicht zufrieden geben; er hat jüdische Volks- — die Lage war noch gar nicht verzweifelt — mengen zum Zuge nach Tyrus ins Hauptquartier darauf eingegangen, Phasael anscheinend in der des Antonius veranlaßt, um durch eine Massen- Absicht, die Parther von der Seite des Antigo- kundgebung gegen die Antipatriden zu wirken nos zu sich herüberzuziehen. (Dies letztere steht (so richtig Hitzig H 520). Es ist dabei — H zwar nicht direkt bei Josephus, aber mancherlei soll vergebens versucht haben, es zu verhindern 10 in dem Verhalten des Phasael den Parthern — zu einem Krawall gekommen, den die Soldaten gegenüber scheint mir für diese Vermutung zu des Antonius blutig unterdrückt haben, und An- sprechen, s. bell . lud. I 254. 259; ant. lud. tonius hat daraufhin verschiedene jüdische Adlige, XIV 341. 346). Der parthische Kommandeur die er schon vorher gefangen gesetzt hatte, hin- vor Jerusalem hat nun bezüglich aller näheren richten lassen (bell. lud. I 242—247; ant . lud. Verhandlungen den Phasael auf den parthischen XIV 301—329). Oberfeldherrn Bazapharnes, der noch in Galiläa stand, verwiesen, und Phasael hat sich mit c) Die Vertreibung der Antipatriden Hyrkanos trotz dringenden Abratens des H. zu (40 v. Chr.). diesem begeben. H. mag wohl einmal jede An- Es ist selbstverständlich. daß durch all diese 20 nähemng an die Parther im Hinblick anf Rom Vorgänge die Abneigung der Juden gegen H für politisch bedenklich gehalten haben, und wird und Phasael, sowie gegen deren Schutzherrn schon deshalb dagegen gewesen sein; speziell Kom noch gesteigert worden ist, und zwar um so dieser Versuch dürfte ihm aber aussichtslos und mehr als diese trotz ihrer Willfährigkeit gegen zugleich für die Gesandten gefährlich erschienen die Römer ihrem Lande die ihm von Iulius Caesar sein. Die Parther haben denn auch anschei- gewährte Freiheit von Abgaben an Rom (ant. nend gar nicht daran gedacht, ihren bisherigen lud. XIV 195. 201. 204) sowohl früher gegenüber Verbündeten nur irgendwie preiszugeben, und Cassius, als jetzt auch Antonius gegenüber nicht haben Hyrkanos und Phasael verräterischerweise aufrecht zu halten imstande waren (Appian. bell. gefangen genommen. H. sollte dasselbe Schicksal civ. V 7). Als daher im J. 40 v. Chr. der große 30 erleiden; bei ihm ist jedoch den Verbündeten ihre Einfall der Parther in Vorderasien erfolgte, der Absicht nicht geglückt, zumal er die Gefangen- Syrien in ihre Gewalt brachte, da schien end- setzung der Gesandten rechtzeitig erfuhr. Er lieh die Stunde der Vergeltung gekommen. S. für floh aus Jerusalem, begleitet nur von den bei ihm die Vertreibung der Antipatriden bell. Ind. I 248 befindlichen Gliedern seiner Familie, seiner Braut —267; ant. lud. XIV 330 —362. Der hasmo- Mariamme nebst deren ihm damals noch wohl- näische Thronprätendent Antigonos erkaufte sich gesinnten Mutter Alexandra (bell. lud. I 262; sofort die parthische Hilfe für einen neuen An- ant . lud. XIV 351) und der nächsten Diener- sturm gegen die augenblicklichen Regenten, was schaft. Trotz scharfer Verfolgung durch Parthei um so leichter gelang, als den Parthern ein jüdi- und Juden gelangte er glücklich bis nach seinem scher Herrscher von ihren Gnaden sehr willkommen 40 Stammbind Idumäa (die Erzählung, daß H. auf sein mußte. Bei seinem Vordringen fand dies- der Flucht einmal nahe daran war, sich selbst mal Antigonos großen Znlauf im jüdischen Volke, zu töten, ist nicht recht glaubhaft [ant. lud. XIV da die allgemeine politische Lage einen gün- 356ff.; der hier obwaltenden Tendenz widerspre- stigen Ausgang seinem Unternehmen zu verspre- chen eigentlich die Angaben vorher § 355]; die chen schien. Es scheint, als wenn Phasael und H. Erzählung scheint erfunden zu sein, um die Mut- durch die Schnelligkeit des Vorgebens überrascht terliebe des H. in besonderem Lichte erscheinen worden seien, wenn auch zum mindesten H. seit dem zu lassen, eine kleine Abschwächung freilich Erscheinen der Parther in Syrien seine Position als § 356). Hier, wo man ihm und den Seinen wirk- stark gefährdet angesehen haben dürfte (er hat lieh ergeben war, hatte er sofort größeren Zu- damals einen großen Teil seines Besitzes zur 50 lauf, aber er erkannte, daß er trotzdem für Sicherheit nach Idumäa geschafft, bell. lud. I sich allein nichts gegen seine jüdischen Gegner 268; ant. Ind. XIV 364). Jedenfalls hat sich und deren Verbündete ausrichten könne. So ent- Antigonos ohne größere Schwierigkeit nicht nur schloß er sich, seine Angehörigen dem Schutze des Landes, sondern sogar eines großen Teiles der starken idumäischen Festung Masada anzu- von Jerusalem bemächtigen können; er ist hier- vertrauen und selbst die Hilfe des Auslandes an- bei unterstützt worden durch einen Aufstand, der zugehen. in der Stadt selbst ausbrach. Nur die Königs- Der NabatäerkönigMalchus, von dem der Flücht- burg blieb noch in den Händen der beiden ling in Anbetracht der alten Verbindung seines Ge- Brüder. Ihre Lage gestaltete sich besonders be- schlechte mit den nabatäischen Arabern wenig- denklich. weil inzwischen das ganze Land, außer 60 stens Celdunterstützung erhofft hatte, hat ihn etwa Idumäa, vom Aufstand ergriffen worden war aber ohne weiteres abgewiesen (bell. lud. I 274 (s.^bell. lud. I 253. 256. 265; ant. lud. XIV —276; ant. lud. XIV 370-373); mit dem ver- 337. 359), dies das deutlichste Zeichen, wie triebenen Regenten, dem Gegner der augenblick- stark die Gegnerschaft gegen die Antipatriden im lieh so mächtigen Parther, wollte man keinerlei ganzen jüdischen Volke war. Verbindung haben. H. hat sich daraufhin nach Einige erfolgreiche Ausfälle der Belagerten Ägypten begeben; jedoch verfolgte er hierbei nicht haben jedoch den Antigonos die Schwierigkeit den Zweck, von Kleopatra Hilfe zu erbitten der endgültigen Bezwingung erkennen lassen. So (Keims Angabe 29, er wollte hier Antonius auf- 27 28 Herodes I . (II 1 c) suchen [ebenso noch Bouchä-Leclerq Hist. des Lagides II 240], ist falsch; dieser hatte damals Ägypten bereits seit etwa einem halben Jahre, näm- lich im Frühjahr 40, verlassen, s. n.), sondern er strebte nur darnach. auf diesem Wege — die andern waren durch die Parther verschlossen — mög- lichst schnell nach Rom zu gelangen (bell. lud. I 277—279; ant . lud. XIV 374—376). Denn nur die römischen Machthaber konnten helfen, zumal bei dem völligen Umsturze, der sich inzwischen daheim vollzogen, und von dem H. erst bei seinem Betreten Ägyptens gehört hatte (bell. lud. I 268 —273; ant. lud. XIV 363-369). Antigonos war inzwischen von den Parthern zum König eingesetzt worden und hatte Hyrkanos, um ihn für alle Zu- kunft als hohepriesterlichen Herrscher unmöglich zu machen, die Ohren abschneiden lassen oder sogar selbst abgebissen (bell. lud. I 270; ant. Ind. XIV 366). Die Parther haben darauf Hyrkanos als Gefangenen mit sich fortgeführt. Phasael, der den Tod aus Feindeshand nicht erleiden wollte, hat sich damals auf der Stelle selbst getötet*). H. sah sich also der bisherigen einheimischen Stützen seiner Regentenstellung für immer beraubt. Wenn er trotzdem das Anerbieten der Kleopatra, in ihren Dienst zu treten, abgelehnt und eilends, trotz der ungünstigen Jahreszeit — es war im Herbst 40 v. Chr. — die Reise nach Rom angetreten hat (für diese s. bell. lud. I180-185; ant. lud. XIV 377—389), so dürfte er wohl schon damals den festen Plan gehabt haben, Roms Hilfe nur noch für sich allein anzurufen, d. h. sich und keinem andern die Herrschaft über die Juden übertragen zu lassen. Tatsächlich hat er, wie uns Josephus in den antiquitates berichtet — im bellum ist die Darstellung unbestimmt —, in Rom sofort seinen alten Gönner Antonius direkt um die Ver- leihung der Herrschaft an ihn gebeten (ant. lud. XIV 382: er verspricht Geld, el yivotxo ßa- aiXevs; noch einmal aufgenommen § 384: Octa- vian geneigt: ngos xt)v al-lcooiv). Antonius hat sich hierzu bereit erklärt, hat seinerseits Octa- vian gewonnen, und der den Trinmvim willfäh- rige Senat hat dann durch einstimmigen Beschluß H. als König der Juden anerkannt (s. auch Strab. XVI p. 765. Appian. bell. civ. V 75. Tac. hist.

  • ) Joseph. bell. lud. I 269; ant. lud. XIV

365 spricht davon, daß beide von den Partbern als Gefangene dem Antigonos übergeben worden seien; ant. lud. XV 12f. kennt dagegen diese Übergabe nicht, und diese andere Auffassung tritt uns sogar auch in § 366 entgegen. Zumal dann später Hyrkanos durchaus als parthischer Gefangener erscheint, haben wir es bei den zwei Angaben also nicht mit einer Ungenauigkeit, son- dern offenbar mit zwei Traditionen zu tun, die uns wohl auch bei der Verstümmelung des Hyrkanos entgegentreten — das Ohrenabbeißen paßt gerade zu derjenigen, bei der Hyrkanos niemals Gefangener des Antigonos gewesen ist. sie ist wohl auch die richtigere. Eine dritte Version über das Ende des Phasael wird vertreten durch Julius Africanus bei Syncell. I 581 ed. Dindorf. Hier fällt Phasael in der Schlacht; sie mag wohl durch bell. lud. V 162 hervorgerufen sein; vgl. meine Ausfüh- rungen in Pauly-Wissowas Realencykl. Bd. VIII S. 1717 s. Hippikos. V 9). Bei Josephus sind allerdings an die Dar- stellung dieses Ereignisses Reflexionen geknüpft . wonach H. die Königswürde damals gar nicht für sich. sondern für den jungen Enkel des Hyr- kanos, den Aristobulos, erstrebt habe (ant. lud. XIV 386f.); H. wird hier davon freigesprochen, daß er die Absetzung des hasmonäischen Königs- geschlechts herbeigeführt habe: die Römer hätten sie vielmehr von sich aus veranlaßt. Diese 10 an sich wenig wahrscheinlichen Reflexionen der Darstellung bei Josephus vorzuziehen (dies tun z. B. Keim 29, A. Reville 2. Bd. 97. 221. Sieffert 762; sie scheinen freilich den Gegen- satz zu der Darstellung nicht zu empfinden. An- dere entscheiden sich in der Kontroverse nicht: s. aber de Saulcy 84, 2), erscheint mir jedoch unzulässig, und zwar um so mehr als H. sich damals kaum sieben Tage in Rom aufgehalten haben soll (ant . lud. XIV 387). Daß in dieser 20 kurzen Zeit sogar ein den ursprünglichen Ab- sichten entgegengesetztes Ergebnis zustande ge- kommen sein soll, trotzdem so verschiedene Fak- toren hieran beteiligt waren, erscheint ganz unglaublich. Die Kürze der Zeit legt es viel- mehr sogar nahe, daß H. schon vor seinem Ein- treffen in Rom für die Verwirklichung seiner Ab- sichten gewirkt haben muß. Bei dieser Annahme würde auch der Aufenthalt in Rhodos, durch den H. seine sonst so eilende Romfahrt unterbricht 30 (bell. Ind. I 280f.; ant . lud. XIV 377f.), voU verständlich werden; er war offenbar nötu?, um die Zeit für vorheriges Sondieren der römischen Kreise zu gewinnen. Für die Erhebung des H. zum König, die erst ganz gegen Ende des Jahres 40 v. Chr. erfolgt sein kann (s. Schürer I» 355, 3, der übrigens den Aufenthalt in Rhodos nicht in Rechnung stellt), sind natürlich — mag auch das Geld und die ganze Persönlichkeit des H. mitge- 40 wirkt haben — vor allem politische Gründe maß- gebend gewesen. Da man im Begriff war, end- lich gegen die Parther vorzugehen, durfte man den Partherfreund Antigonos, überhaupt ein rö- merfeindliches Regiment in Palästina, nicht dul- den. Der einzige noch vorhandene männliche Sproß der anderen Linie der Hasmonäer war noch ein Knabe (die Stellen s. auf S. 38), er- schien also schon deswegen als Führer der jüdi- schen Gegenaktion so wenig geeignet als mög- 50 lieh, während dessen Schwager H. als solcher alle Gewähr bot, die man sich nur denken konnte: persönlich bewährt, enragierter Römerfreund, der ohne Rom machtlos war, also nicht gegen den Stachel löcken konnte, und durch die letzten Er- eignisse ein unerbittlicher Gegner des Antigonos und der Parther. Wenn man ihm damals auch den /?aoi,U('s-Titel verlieh, der durch Pompeius den jüdischen Herrschern entzogen worden war, so mag dies als besonderer Anreiz für H. ge- 60 dacht gewesen sein; der Titel sollte ihm aber wohl auch sein Durchsetzen gegenüber dem gleichfalls mit dem Königstitel geschmückten Gegner beim jüdischen Volke erleichtem. Man wird auf den ßaoiXevs-litel mit um so leichterem Herzen zurück- gegriffen haben, als bei H. infolge seiner Abstam- mung die Gefahr, daß die Königswürde und das jüdische Hohepriestertum in einer Hand vereinigt werden könnten, ausgeschlossen zu sein schien. 29 SO Herodes I. (II 1 c u. d) Auch eine Erweiterung des jüdischen Gebiets ist damals erfolgt. Samaria, dessen Verwaltung H. schon seit langem persönlich übertragen war (s. S. 20), ist dem jüdischen Staate wieder zurück- gegeben worden; allerdings noch nicht zu unbe- schränktem, tributfreiem Besitz, sondern H. wurde für dieses Gebiet zur Entrichtung einer festen Steuersumme, eines ipöqoz, verpflichtet (Appian. bell. civ. V 75: H. wird wie andere von Antonius eingesetzte Fürsten ßaodsvs im ipögots iezayni- voi s ,Safiaoion>'. Vgl. ferner Joseph. bell. lud. I 299; 302"; ant. lud. XIV 408. 411). d) Der Kampf um die Herrschaft mit Antigonos (39—37 v. Chr.). Nach der Anerkennung als jüdischer König durch Rom ist noch eine längere Zeit vergangen, ehe H. seine Herrschaft wirklich auszuüben ver- mochte. Antigonos war selbstverständlich nach Erringung des Sieges um die Sicherung seines1 Regiments bemüht gewesen. So hatte er während der Abwesenheit des H. mit Hilfe der Parther sein Herrschaftsgebiet auch über das ihm noch feind- liche Idumäa (s. S. 26) auszudehnen versucht; die wichtige Stadt Marisa war (über sie Schürer H* 4) von ihm genommen worden (bell. lud. I 269 ; ant. lud. XIV 364). Dagegen vermochte sich Masada, der Zufluchtsort der Herodeer, zu halten (bell. lud. I 286f.; ant . lud. XIV 390f.). Die Lage des Antigonos hat sich dann bedeutend verschlechtert, als seine parthischen Verbündeten im J. 39 v. Chr. von P. Ventidius aus Syrien vertrieben wurden. Allerdings ist dieser von sich aus nicht ernstlich gegen Antigonos vorgegangen, und eben- sowenig sein Legat Silo, der nach seinem Abzug aus Judäa dort zurückblieb (der Gentilname nicht sicher, s. Gardthausen Augustus und seine Zeit II 113); denn beide waren von Antigonos bestochen (bell. lud. I 288t; ant. Ind. XIV 392f. Cass. Dio XLVIII 41). Es scheint kein zwingen- der Grund vorhanden, an der Tatsache der Be- stechung zu zweifeln; daß die römischen Führer so handeln konnten, zeigt uns auch. wie wenig sich Antonius damals um die Dinge im Osten kümmerte. Das Verhalten der römischen Führer hat sich auch nicht wesentlich geändert, als ihnen nach der Rückkehr des H. aus Rom Antonius durch den Historiker Q. Dellius die Weisung zukommen ließ, den neuen König zu unterstützen. Zwei- deutig war also in der ersten Zeit die Hilfe der Römer, aber sie hat dem König immerhin wenig- stens die Eröffnung des Krieges, etwa in der zweiten Hälfte des J. 39 v. Chr., ermöglicht (für den Feldzug des J. 39 v. Chr.: bell. lud. I 290—302; ant . lud. XIV 394—412). Er konnte in Ptolemais ein Heer aus Söldnern und Idu- mäern (äfiöipvXot im bell. lud. I 290; ant. Ind. XTV 394 ist doch wohl so zu fassen) sammeln und ist mit ihm in Galiläa eingedrungen. Es ist zwar eine sehr starke Übertreibung unserer Tradi- tion, daß dieses ihm sofort so gut wie ganz zu- gefallen sei (bell. lud. I 291; ant. lud. XIV 395 werden durch das spätere Verhalten der Land- schaft widerlegt; H. hat hier immer wieder Auf- stände zu bekämpfen, ihre Pazifikation ist sehr schwierig), aber bei seinem weiteren Vordringen scheint er doch einigen Zuzug auch aus jüdischen Kreisen erhalten zu haben. Die allgemeine politi- sche Lage war geändert, und die Plünderung Jeru- salems durch die Parther, die Antigonos zuge- lassen hatte, wird ihm auch manchen ent- fremdet haben (s. auch bell. lud. I 294; ant. lud. XIV 406. Später scheint jedoch von der damaligen Partherhilfe nur das positive Moment, die Errichtung des letzten von Rom unabhängigen Regiments, den jüdischen Patrioten in Erinnerung geblieben zu sein, man hat in ihr nur die Er- lösunggesehen; vgl. Darmesteter Joum. asiat. 9. Ser. IV 43ff.). Da auch Samaria von Rom dem Könige unter- stellt worden war, so hat dieser besonders leicht in Judäa eindringen können, allerdings zuerst nur in der Absicht, von hier aus Idumäa wieder ganz in seine Gewalt zu bekommen, im beson- deren die Feste Masada zu entsetzen. Nachdem er vorher noch Joppe erobert hatte, ist ihm dies auch gelungen. Durch den VViedergewinn des treuen Idumäa erfuhr seine Macht eine be- deutende Verstärkung, und da sich jetzt auch Silo mit ihm vereinigte, so konnte er sich sogar bereits gegen die Hauptposition des Feindes, gegen Jerusalem, wenden. Die Belagerung der Stadt ist jedoch völlig mißglückt und mußte aufge- geben werden. Der Winter war inzwischen heran- gekommen, und Silo wollte sich nicht länger an ihr beteiligen; sie allein durchzuführen war aber H. zu schwach. Es ist übrigens sehr wohl möglich. daß damals zwischen Silo und Antigonos offizielle Unterhandlungen wegen Abdankung des letzteren zugunsten eines anderen Hasmonäers geführt wor- den sind (ant. lud. XIV 403f.), und daß darum ein Waffenstillstand zwischen Antigonos und dem römischen Feldherrn geschlossen worden ist (eigent- lich nur bei dieser Annahme erklären sich bell. Ind. I 302; ant . lud. XIV 412. 418; auch dar- auf sei verwiesen, daß der letzte Grund der Auf- gabe der Belagerung bei Joseph. bell. lud. I 302; 1 ant . lud. XIV 411 gar nicht hervortritt). H. mußte zugleich mit dem Abbrechen der Belagerung Judäa, abgesehen etwa von Jericho, wieder aufgeben. Seinem Bruder Joseph vertraute er damals den Schutz Idumäas an; er selbst zog sich nach Galiläa, in dem sogar noch Truppen des Antigonos standen, zurück, um sich dieses jetzt ganz zu unterwerfen und so seine Basis für sein späteres Vorgehen gegen Judäa zu erweitern. In emem Winterfeldzuge hat er zuerst die wichtigste galiläische Stadt, Sepphoris, genommen. Dann hat sich der Kampf gegen die Galiläer, die sich dem H. nicht fügen wollten, um das Dorf Arbela konzentriert, und H. hat auch hier in einem Treffen einen Sieg über sie errungen. Bei Josephus werden diese Gegner, nnd zwar sicher fälschlich (anders z. B. Reville 2. Bd. 98; s. jedoch be- sonders Joseph. bell. Ind. I 312f.; ant . lud. XIV 429f. und das vorher über .Räuber* in Galiläa Bemerkte) als ,Räuber in den Höhlen' charakteri- | siert; er nimmt hier offenbar die Bezeichnung vorweg, die man diesen Leuten wohl auf Grund des von ihnen nach ihrer Niederlage aufgesuchten Zufluchtsortes, den Höhlen in der Nähe des Sees Genezareth. gegeben hat (für die Ereignisse des Winters 39/8 v. Chr. s. bell. lud. I 303—308; ant . Ind. XIV 413-419). Dieser Zufluchtsstätten hat sich H. erst im J. 38 v. Chr. nach hartem Kampfe bemächtigen 31 32 Herodes I. (II 1 d) können (bell. Ind. I 310—313; ant . Ind. XIV 421—430). Im Anschluß an diesen Erfolg hat er den Versuch gewagt, allein gegen Antigonos offensiv vorzugehen, mußte jedoch. da sieh Gali- läa in seinem Rücken sofort wieder erhob, dort- bin zurückkehren (bell. lud. I 314—316; ant . lud. XIV 481—433). Von neuem ist wieder vorgerückt, als neue ramische ihm zu Hilfe gesandt wurden. Silo war der Heimat die Situation für ihn rocht ungünstig gestaltet hatte. Sein Bruder Joseph. den er als Oberbefehlshaber zurückgelassen hatte, war näm- lich bei Jericho von Antigonos geschlagen wor- den und selbst im Kampfe gefallen. Das kaum sie Galiläa hatte sich daraufhin von erhoben, und selbst in Idumäa begann es zu garen (bell. lud. I 323—326; ant . lud. XIV 448—450. In § 450 wird anders wie im zu Anfang des J. 38 v. Chr. infolge der neu 10 bellum nicht von Gärungen gegen H. in drohenden Parthergefahr abberufen worden; da diese aber von Ventidius sehr schnell beseitigt worden war, konnte dieser auf Befehl des Anto- nius ein neues Hilfskorps unter Machairas an H. abgeben (über H. und Machairas: bell. lud. I 317 —320; ant. Ind. XIV 434—438.) Man ist wieder bis nach Judäa vorgedrungen (bell. lud. I 319; ant . lud. XIV 436); aber man hat hier auch dies- mal nichts erreicht, jedoch anscheinend nicht in- sondern in Judäa berichtet, doch geschieht dies zu Unrecht Hitzig II 529 urteilt hier nicht richtig; es handelt sich bei der Angabe der antiquitates wohl um eine Textverderbnis, da Judäa bisher noch gar nicht H. gehört hatte; vgl. auch bell. lud. 1 303, wo das ,ie<uifoi',V.>' für Idnmäa befürchtet wird). H. ist auf die Kunde von diesen Unglücksfalle:, eilends zurückgekehrt. Es war für ihn ein Glück, folge Bestechung des römischen Feldherrn durch 20 daß ihm für seine neuen Operationen (über diese. Antigonos (an sie glauben z. B. de Saulcy 98. Hitzig II 528), sondern infolge eines Zwistes zwi- schen jenem und H. — der Zwist die Folge einer verunglückten Expedition des Machairas gegen Je- rusalem und Räubereien desselben im Anschluß an sie (ant. lud. XIV 435 spricht freilich von Be- stechung; diese wird aber bell. lud. I 318 aus- drücklich in Abrede gestellt , auch spricht das Ver- halten des Antigonos gegenüber Machairas bei seiner Expedition, sowie das Belassen des Machai- 30 bei dem soweit sie im J. 38 v. Chr. stattfanden, bell. lud. I 328-342; ant. lud. XIV 451—464) sofort zwei römische Legionen zur Verfügung standen; auch Machairas hat weiter mit ihm zu- sammenoperiert (bell. Ind. I 334; ant. lud. XIV 457). So ist Galiläa schnell wiedergewonnen wor- den. Auch der Einbruch in Judäa scheint ohne weiteres geglückt zu sein. Hier ist H. bei einem Überfall auf seine Vorhut in der Nähe von Jericho, ras auf seinem Posten für den Schlußfeldzug gegen Bestechung *). H. mußte erkennen, daß er auf dem bisheri- gen Wege nicht recht vorwärts kam, daß viel- mehr nur tatkräftige römische Hilfe ihm den Thron verschaffen könne, da seine eigene Macht hierzu bei weitem nicht ausreichte; sein Anhang im jüdischen Volke war trotz allem viel zu gering- fügig. So entschloß er sich. persönlich seinen hmlich auf seine Person abge- sehen zu haben scheint (ant . lud. XIV 456: Kampf gegen ,xovs negi idv ßaodsa), verwundet worden. Antigonos hat darauf durch seinen Feldherm Pappos eine Diversion auf die Rückzugslinien des II., auf Samaria hin, ausführen lassen, um H. von Judäa, wo dieser diesmal furchtbar hauste, ab- zuziehen und so zugleich Abfallsgelüsten, die sich im Volke geltend zu machen begannen (s. auch bell. Ind. I 351. 358 ; ant . lud. XIV 479. XV alten Gönner Antonius, der 38 v. Chr. endlich wieder 40 2), vorzubeugen. Durch Machairas ist jedoch Pap- nach Vorderasien gekommen war und gerade vor Samosata am Enphrat lag, um neue Unterstützung zu bitten (für H. und Antonius s. bell. lud. I 320 —322. 327; ant. Ind. XIV 439- 447). Auf dem Marsche nach Samosata hatte er Gelegenheit , seine Tapferkeit und sein militärisches Geschick in einem Durchbruchsgefecht gegen die das römische Belagerungsheer beunruhigenden Kom- magener zu zeigen; Antonius nahm ihn darob be- pos in seinem Vordringen aufgehalten worden. H. ist herbeigeeilt, und bei dem Orte Isana und um den Besitz der Ortschaft (bell . lud. I 334 gibt wohl fälschlich Kanal ist es zu der Entscheidungs- schlacht des Krieges gekommen, in der H. nach schwerem, sehr blutigem Kampfe einen vollstän- digen Sieg errang. *) Dieser Sieg hat seine Herrschaft über das jüdische Land endgültig gesichert; nur noch die sonders gnädig auf und beauftragte schließlich 50 Hauptstadt Jerusalem blieb zu bezwingen. In- den neuen Statthalter Syriens, C. Sosius, H. aufs energischste zu unterstützen. Dieser günstige Ausgang der Reise war für H. ein besonderes Glück, da sich inzwischen in

  • ) Vergleicht man bell . lud. I 318f. mit ant.

lud. XIV 435f., so zeigt sich deutlich die Zu- sammenschweißung zweier einander widerstrei- tender Quellen in den antiquitates, ohne daß Jo- zwischen war aber der Winter 38/7 v. Chr. her- angekommen, und so konnte sich, zumal er sehr streng war, die Belagerung Jerusalems nicht sofort dem Siege anschließen. Sobald es je- doch die Jahreszeit erlaubte, d. h. wohl schon im

  • ) Im Anschluß an den Sieg findet sich bei

Joseph. bell. lud. I 340f.; ant. lud. XIV 462f. (in dem einzelnen von einander abweichend, es sephus einen Versuch der Ausgleichung gemacht 60 liegen zwei Versionen vor) ein Histörchen über hätte. Im bellum warnt nämlich H. den nicht bestochenen Machairas vor seiner Expedition; in den antiquitates, wo Machairas der Bestechung unterliegt und die Expedition nur zum Schein ausführt, ist auch dementsprechend von keiner Warnung die Rede, trotzdem fährt jedoch Jo- sephus im § 436 so fort, als ob er vorher die Warnung erzählt hätte. die wunderbare Errettung des H. am Abend des Schlachttages aus der Gewalt der Feinde, in die er sich unvermutet selbst begeben hat , eine Ge- schichte, die ihre vollständige Parallele in der Erzählung von den Vorgängen nach der Schlacht bei Leuthen — der bekannten unerwarteten Begeg- nung Friedrichs d. Gr. im Schlosse von Deutsch- Lissa mit österreichischen Offizieren — hat. 88 Herodes I . (II 1 d) 34 Februar 37 v. Chr., ist H. vor Jerusalem er- ein Ende gemacht. Durch den Widerstand erbit- schienen und hat mit den Belagerungsarbeiten tert, haben sowohl Römer als Juden furchtbar unter begonnen. Er selbst hat allerdings einige Zeit das den Belagerten gehaust. H. hat schließlich dem Belagerungsheer verlassen, um noch mitten im Blutbad und der Plünderung Einhalt getan; er Kriegsgetümmel mit seiner Braut Mariamme in wollte in der großen Menge keine zu große Erbitte- der Stadt Samaria Hochzeit zu halten. Jetzt, rung gegen sich aufkommen und die Blüte seiner wo der Sieg in naher Aussicht stand, wollte er künftigen Hauptstadt nicht vernichten lassen. Er endlich mit der Geliebten vereint werden, die soll damals die Plünderung Jerusalems den Römern ihm, wie er hoffen mochte, als seine Frau auch direkt abgekauft haben. in seiner neuen Herrscherstellung nützlich sein 10 Diese haben den bisherigen König Antigonos würde. Das Belagerungsheer hat dann, als H. gefangen mit sich fortgeführt. Antonius hat ihn aus Samaria zurückkehrte, eine sehr beträchtliche jedoch bald hinrichten lassen. Der lebende Prä- Verstärkung erfahren, da inzwischen auch Sosius tendent konnte schon allein durch sein Vorhan- mit dem römischen Hauptheer in Palästina er- densein der neuen Herrschaft gefährlich werden, schienen war. Trotz der großen Macht, über die die Belagerer verfügten, und trotz ihrer gewal- Juni—Juli oder Oktober (s. Schürer a. e. a. 0.). tigen Anstrengungen hat sich Jerusalem gute Auf die an erster Stelle angegebene Zeit wird fünf Monate gehalten. Für die Belagerten war es man durch die Angabe des Josephus bell. lud. ein Kampf um Sein oder Nichtsein; denn nicht I 343; ant. Ind. XIV 465 über den Beginn nur Antigonos, sondern auch der sadduccäische 20 der Belagerung geführt: XaxpTjoavxos bezw. Aijfav- Adel, der alte Gegner des H., waren sich bewußt, eos xov zei/«3vo? und durch die weitere über die daß der Sieger H. sie vernichten würde. Sie Dauer: fünf Monate (bell. lud. I351; sechs Monate konnten deshalb an Ergebung nicht denken, wozu werden V 398 genannt, doch ist die erste dem Laufe die Führer der Pharisäer schließlich geraten haben. der Erzählung eingeordnete Angabe wohl vorzu- Ihnen konnte das durch Antigonos wiederaufge- ziehen). Daß man später über die Belagerungs- nommene hohepriesterliche Königtum ebenso wenig zeit gut orientiert war, zeigen uns die über- wie das seiner hasmonäischen Vorfahren behagen, lieferten Zahlen für die Dauer der einzelnen großen und so waren sie keine fanatischen Anhänger Belagerungsabschnitte (ant. lud. XIV 476); den des Hasmonäers (ant. lud. XIV 176. XV 3. 262; fünf Monaten wird man also Vertrauen entgegen- s. Wellhausen Pharisäer u. Sadduc. 105*). 30 bringen dürfen. Wer sich nun für den Oktober Der tapferen Verteidigung hat schließlich erst entscheidet, knüpft an die Bemerkung des Joseph. etwa im Juli 37 v. Chr.**) die Erstürmung der Stadt ant . lud. XIV 487 an, daß die Eroberung ,xjj iogxfj xijs vTjaiejas' erfolgt sei, d. h. an dem

  • ) Die Namen sind strittig; Joseph. ant. lud. jüdischen Versöhnungsfeste, das in dem J. 37 v.

XV 3 u. 370 (vgl. XIV 172.175f.) nennt Pollion Chr. auf den 3. Oktober gefallen ist. Man rech- und Samaias, und man identifiziert sie zumeist net alsdann die fünf Monate der Belagerung von wegen der lautlichen Ähnlichkeit mit dem aus einem späteren Termin an, nicht von dem des Vor- der Mischna bekannten Schriftgelehrtenpaare Sehe- rückens des Königs vor Jerusalem, sondern von maja und Abtaljon (s. Schürer II* 422ff., vgl. dem der sogenannten eigentlichen Einschließung auch Grätz DI l5, 712f.). Hierbei ist jedoch40der Stadt, die man drei Monate später ansetzt, schon bedenklich, daß bei Josephus Pollion als etwa mit der Ankunft des Sosius vor Jerusalem der Lehrer des Samaias bezeichnet wird, wäh- in Verbindung bringt (s. z. B. Sieffert 762. rend nach der Mischna eher noch das Gegen- Gardthansen Rh. Mus. L 311ff.). Mit den An- teil der Fall sein könnte, vor allem aber ist die gaben bei Josephus läßt sich dies jedoch nicht lautliche Gleichung durch Nöldecke ZDMG LV vereinen. So berichtet er uns z. B. von drei 355 aus der Beweisfühnmg ausgeschaltet, da großen Belagerungswerken, mit denen H. sofort nach ihm TrbusN = AvxoXiaiv sein soll. Ferner nach seinem Erscheinen vor der Stadt begonnen kann Samaias lautlich auch mit dem Schrift- habe (bell. lud. I 344; ant. lud. XIV 466), und gelehrten Schammai zusammengebracht werden, verlegt deren Fertigstellung in den Sommer (ant. er dem auf Schemaja und Abtaljon zeitlich fol- 50 lud. XIV 473), d. h. in eine Zeit, wo Sosius offen- genden Schriftgelehrtenpaare angehört; bei ihm bar schon seit längerer Zeit zu H. gestoßen war. würde man sehr wohl an einen Schüler des Abtal- Von einer neuen einschneidenden Periode in den jon denken können. Daß für Josephus die Schrift- Belagerungsarbeiten seit dem Erscheinen des So- felehrtenpaare der Mischna schon bestanden haben, sius, wie Gardtbausen a. a. 0.313 will, kann ie doch zumeist reine Konstruktion sind, und also hiernach nicht die Rede sein; die Arbeit daß er unbedingt ein solches darob zusammen- an ebendenselben großen Belagerungswerken vor nennen muß, scheint mir schließlich eine falsche und nach dem Kommen der römischen Feldherrn Voraussetzung zu sein. Er könnte also sehr wohl verbietet vielmehr sogar, innerhalb dieser Zeitspanne Schammai mit Samaias wiedergegeben haben, und einen Termin anzusetzen, von dem man aus die Pollion würde dann eine Stufe höher gehören. 60 eigentliche Belagerungszeit gerechnet habe. Freilich wie Josephus zu der Einführung dieses Die Angaben über den Beginn und die Dauer Namens gekommen ist, wird wohl immer ein Rät- der Belagerung, sowie die über die Eroberung am sei bleiben, wenn man nicht frühe schwere Text- Versöhnungstage sind also unvereinbar. Man hat verderbnis annimmt. dies auch vielfach richtig erkannt und daher

    • ) Das J. 37 v. Chr. als Jahr der Eroberung versucht, eoqxij xjjs vejoxeias einfach ab eine

Jerusalems hat sich jetzt wohl allgemein durch- freilich falsche Bezeichnung des jüdischen Sab- gesetzt, s. Schürers Erörterungen Is 358, 11; baths aufzufassen, die Josephus gedankenlos aus der Monat ist dagegen noch strittig, entweder seiner mit den jüdischen Verhältnissen nicht ver- 2 35 86 Herodes I . (II 1 d) da das Volk in seiner großen Menge dieser durchaus abgeneigt und deswegen dem alten Herr- scher noch zugetan war; dem Antonius mußte trauten Quelle entnommen habe (s. hierzu etwa Kromayer Herm. XXIX 563ff.). An und für sich ist diese Umdeutung schon bedenklich (daß sie uns bei Cass. Dio XLIX 22 entgegentritt, be- sagt für den Juden Josephus natürlich nichts, sondern zeigt nur die Unkenntnis des Dio bezw. die seiner Quelle); sie ist aber so gut wie aus- geschlossen, wenn man die Quelle, der Josephus folgt, nicht als heidnische, sondern als eine jüdische feststellt. Nun tritt uns, wie ich nachgewiesen zu haben hoffe (s. S. 15*), eine solche jüdische, und zwar eine H. nichtfreundliche Quelle, d. h. eben der jüdische Anonymus, gerade von § 488 an ent- gegen, und da im § 487 die Einnahme von Jeru- salem als nä&os und avfKpoqä. charakterisiert - wird, so darf man die im übrigen rein chrono- logischen Ausführungen dieses Paragraphen auch in der Tendenz, nicht nur äußerlich als mit dem folgenden verbunden ansehen. Der bisher betretene Ausweg aus dem Dilemma ist also kaum noch gangbar; wir müssen vielmehr zugeben, daß uns zwei miteinander nicht verein- bare Traditionen über den Zeitpunkt der Eroberung bei Josephus vorliegen. Für diese Annahme läßt sich noch eine starke Stütze beibringen. In der Erzählung des Josephus von der durch H. be- fohlenen Erstürmung der Stadt finden wir die Teil- nahme der Juden im Heere des H. an dem Kampf und an dem in Jerusalem angerichteten Blutbad ausdrücklich erwähnt (bell. lud. I 351; ant . lud. XIV 479), d. h. der König und sie alle hätten sich gegen das Sabbathgebot, das in dieser Zeit den Juden allerhöchsten s die Verteidigung gegen einen Angriff, auf keinen Fall aber einen An- griff gestattete (s. Schürer 559), aufs gröb- lichste vergangen, wenn Jerusalem wirklich an einem Sabbath oder gar am Versöhnungstage er- stürmt worden wäre. Man darf nun wohl schon die absichtliche Übertretung des Gesetzes durch H. als höchst zweifelhaft erklären, da dieser sonst bestrebt gewesen ist, sich gegen das jüdische Gesetz nicht zu augenfällig zu vergehen, ein Grundsatz, den er in diesem besonderen Falle, wo er sich die jüdische Herrschaft definitiv erkämpfen wollte, sicher beson- ders streng innegehalten haben würde (vgl. die Bemerkungen des Josephus über die Lieferung von Opfertieren an die Belagerten durch H. [ant. lud. XIV 477], über seine Sorge für das Nicht- betreten des Tempels durch die nicht jüdischen Krieger nach der Eroberung der Stadt [bell. lud. I 354; ant. lud. XIV 182f.l. Der Ausweg, H. habe den Sturm nicht befohlen, sondern er habe sich hier, wenn auch widerwillig, dem Be- fehle des Sosius fügen müssen, ist nicht möglich. da H. und Sosius einander gleichgeordnete Befehls- haber waren [bell. Ind. I346; ant. lud. XIV 469]). Man kann aber ferner die Verletzung des Ge- botes durch die in H.s Heer befindlichen Juden als völlig ausgeschlossen bezeichnen. Die fort- laufende Erzählung des Sturmes, die mit dem Bericht über die Belagerung und somit mit der einen Zeitbestimmung für die Belagerung eng ver- knüpft ist, enthält also einen Bestandteil, der mit der kurzen chronologischen Angabe nicht zu ver- aber im Interesse Homs und auch in seinem eigenen sehr viel daran gelegen sein, in dem schwierigen Palästina ein festes und verläßliches Regiment einen ist; sie kann demnach die Erstürmung nicht auf einen Sabbath oder Festtag verlegt haben. So scheint mir denn die Annahme, daß bei Jo- sephus zwei Versionen über die Zeit der Eroberung vorliegen, voll gesichert. Von ihnen hat aber nur die erste, die den genauen Eroberungstag nicht gibt, die innere Wahrscheinlichkeit für sich; die Möglichkeit, auch den Oktober als Eroberungs- termin ins Auge zu fassen, ist somit wohl er- ledigt. Die Tradition, welche die Erstürmung Jerusalems auf den höchsten jüdischen Festtag ansetzte, ist selbstverständlich als eine dem König feindliche zu werten; es wird also durch diese Ausführungen auch das bereits oben erzielte Resul- tat der Verknüpfung des § 487 mit dem folgen- den weiter gesichert . Daß in jüdischen, H. abge- neigten Kreisen, dieser Eroberungstermin, der H. belasten und die Verteidigung zugleich von der Schmach der Niederlage entlasten sollte, aufge- kommen ist, braucht nicht zu verwundern, wenn wir uns erinnern, daß die Tradition auch die Er- oberungen Jerusalems durch Ptolemaios I., Pom- peius und Titus auf einen Sabbath bezw. Fest- tag angesetzt hat. (Als gewisse Parallele möchte ich darauf hinweisen, daß sowohl die Eroberung Jerusalems durch H. als die durch Titus von der jüdischen Tradition zeitlich mit einem Sabbath- jahr in Verbindung gebracht wird und die Ver- teidiger auch hierdurch entlastet werden [ant. lud. XIV 475. XV 7; über die Quelle der zu zweit genannten Stelle s. S. 38, aber auch die erste Stelle ist wohl dem jüdischen Anony- mus zuzuweisen, denn der Schluß des Paragra- phen paßt eigentlich gar nicht zu den vorher- stehenden Ausführungen. Spätrabbinische Lite- ratur für die Eroberung durch Titus bei Schü- rer Is 35]. Dieselbe Entlastung der Juden bei kriegerischen Mißerfolgen durch ein sie hemmen- des Sabbathjahr begegnet uns auch sonst in der jüdischen Tradition : I. Makk. 6, 48ff.; bell. lud. I 60; ant. lud. XHI 234. Es scheint mir daher recht wahrscheinlich, daß hierbei wenigstens mit- unter das Sabbathjahr erfunden ist. Schürer I$ 35f. macht denn auch die chronologische Ein- ordnung der Sabbathjahre immerhin Schwierig- keiten, und was speziell die Tradition über das Sabbathjahr zur Zeit der Eroberung Jerusalems durch H. anbetrifft, so stehen eigentlich die Angaben in ant. lud. XIV 471f. mit ihm in Widerspruch). Was schließlich die vielumstrittene Angabe in § 487 ,xij5 xqIec? fi>jvi', die sich direkt an die Angabe des Olympiadenjahres anschließt, anbelangt, so ist sie nach dem Wortlaut jeden- falls als Kalenderbezeichnung anzusehen (darin richtig z. B. Kromayer a. a. 0. 569). Daß sie sich auf die Dauer der Belagerung, und zwar wie manche seit dem Vorgange Herzfelds, Monatsschr. f. Gesch. u. Wissensch. d. Judent. FV 113f. wollen, nur auf einen Abschnitt der Bela- gerung, etwa auf die Zeit der Beschießung be- ziehe, läßt sich durch die Belagerungserzählung des Josephus nicht erweisen, und vor allem darf 37 38 Herodes I. (II 1 d u. 2 a) dauernd installiert zu haben (so schildert die Ur- sachen der Hinrichtung Strabon bei Joseph. ant. lud. XV 9f. Die Tradition [ant. lud. XIV 489f.], wonach H. Antonius, zu der Hinrichtung, die er an sich nicht gewollt habe, durch Geld bewogen hätte, verdient schon wegen der Form, in der sie auftritt — die hier herangezogenen eigenartigen Gründe, die den Senat eventuell gegen H. ein- nehmen könnten, falls Antigonos vor ihn gebracht würde! — weniger Glauben; durch ihre Zugehörig- keit zu der H. feindlichen Quelle wird sie jedoch vollends verdächtig. Die Neueren haben sich freilich zumeist ihr angeschlossen, richtig urteilt dagegen Wilcken in Pauly-Wissowas Realencykl. I 2420 3. Antigonos Nr. 9. Für die Belage- rung und Eroberung Jerusalems s. Joseph. bell. lud. I 343-358; ant. lud. XIV 465-Ende; XV 8—10, 262ff. Cass. Dio XLIX 22. Plut. Ant. 36. 2. Die Zeit der Herrschaft (37—4 v.Chr.). a) Sicherung des Regiments nach innen und nach außen (37—28/7 v. Chr.). Nach der schweren Erringung der Herrschaft stand als erste Aufgabe dem neuen König noch viel Schwereres bevor: das Gewonnene gegen Gegner im Innern und gegen äußere Feinde zu sichern, sein Volk an sich zu fesseln. Dieses war in seiner großen Menge immer noch von direktem Widerwillen gegen den Usurpator von Roms Gnaden erfüllt (Strabon bei Joseph. ant. lud. XV 9f.). Durch große Ehrungen seiner Anhänger (bell. lud. I 358; ant. lud. XV 2) und durch besonders freundliche Behandlung aller ihm nicht direkt feindlichen und dem alten Regiment jedenfalls nicht beson- ders geneigten Kreise wie der Führer der Pharisäer man natürlich nicht die aus einer anderen Tradi- tion stammende Erzählung und jene chrono- logische Angabe miteinander auszugleichen ver- suchen. Der Ausweg Kromayers a. a. 0., sie sei von Josephus gedankenlos aus seinem chro- nologischen Schlußpassus über die Belagerung Jerusalems durch Pompeius (ant. Ind. XIV 66), wo sie passenderweise die Dauer derselben an- gebe, herübergenommen, scheintmirinfolgedesoben gebotenen Quellennachweises großen Bedenken zu unterliegen. Demgegenüber ist es jedenfalls sehr beachtenswert, daß das Versöhnungsfest des J. 37 v. Chr. tatsächlich wohl in den dritten Monat des in diesem Jahre einsetzenden Olympiadenjahres gefallen ist (Kromayer a. a. 0. 569, 3). In- sofern scheint mir die rein chronologische Erklä- rung im Anschluß an den Olympiadenkalender vieles für sich zu haben. Der betrejfende jüdi- sche Historiker hätte dann freilich bei seiner Da- tierung ein schweres chronologisches Versehen begangen, indem er zwar die Olympiade, nicht aber auch das in Betracht kommende Jahr der- selben genannt hat, ein Fehler, der aber nicht ganz unmöglich erscheint. (Das Jahr der Olym- piade ist übrigens auch ant. Ind. XIV 66 nicht genannt). Eine Entscheidung in dieser Aporie möchte ich noch nicht treffen. (ant. lud. XV 3f.; die Erzählung über ihr scharfes Auftreten gegen ihn in der Synedrionssitzung von 47 v. Chr. ist jedenfalls Legende, s. auch S. 20) hat H. für sich Propaganda zu machen versucht. Er ist femer bestrebt gewesen, den sadduzäischen Adel, der immer der Führer der Gegenpartei ge- wesen war, möglichst unschädlich zu machen. So hat er nach der Eroberung von Jerusalem 45 Angehörige des vornehmsten Adels hinrichten lassen; 10 freilich mögen ihm manche der auf die Proskrip- tionsliste Gesetzten entkommen sein (bell. lud. I 358; ant. lud. XV 6; s. auch XVII 307; für das Entkommen mancher Proskribierter s. als Beispiel ant. lud. XV 261ff.). Als falsch zu verwerfen ist die Angabe, H. habe bei seinem Regierungsantritt alle Mitglieder des Synedrions außer dem Phari- säer Samaias getötet (ant. lud. XIV 175), da da- mals auch bereits die pharisäischen Schriftge- lehrten in dieser Körperschaft vertreten waren 20 (s. z. B. Schürer n* 242) und gegen sie an- scheinend gar nicht vorgegangen worden ist (so ist nach ant. Ind. XV 3 z. B. außer Samaias auch Pollion (?) am Leben geblieben; die Angabe ist zu werten als Teil der legendarischen Er- zählung über die Synedrions Verhandlung gegen H. [beachte auch wieder das Schwanken der Namen auf S. 20]). Die alten Adelsfamilien wur- den auch durch die Konfiskation der Güter der Proskribierten in ihrer Bedeutung für längere 30 Zeit geschwächt (ant . lud. XV 5ff.; sehr interes- sant ist es, wie im bell. lud. I 358 dies in H. günstigerem Sinne erzählt ist. Wir haben in den antiquitates von § 2—7 offenbar wieder den jüdi- schen Anonymus vorliegen wie am Ende von Buch XTV. Die Dublette § 8ff., die aus Strabon stammt, schließt dann unvermittelt an). Endlich hat sich H. auch vor jeder Maßnahme gehütet, die das Ansehen des alten einheimischen Priesteradels hätte erhöhen können. So hat er, da 40 erinfolgeseineridumäischen,nichtpriesterlich-jüdi- schen Abstammung anders als die Hasmonäer das wichtige Hohepriesteramt nicht mit der Königs- würde vereinigen konnte, zum Hohenpriester — die Stelle war infolge der Verstümmelung des Hyrkanos und der Hinrichtung des Antigonos frei — nicht einen Angehörigen des alten sadduzäischen Adels, sondern einen babylonischen Juden Ananel aus niederem priesterlichen Geschlecht ernannt (ant. Ind. XV 22. In § 39f. liegt eine zweite Tradition 50 vor, die dem Ananel äox^qanxov yivos zuspricht, was jedoch sachlich. wenn man nicht an die alte durch die Hasmonäer beseitigte Hohepriesterfamilie denken will, für diese Zeit unwahrscheinlich ist, da dieser Begriff sich anscheinend überhaupt erst seit dieser Zeit herausgebildet hat, vgl. act. Apost. IV 6. Eine dritte Tradition hat den Ananel zum ägyptischen Juden gemacht, Para 3, 5). Übergangen hat H. bei dieser Ernennung auch die alte Bohepriesterfamilie, die Hasmonäer, obwohl 60 ein Kandidat aus ihren Reihen vorhanden war, der Bruder seiner Gemahlin Mariamme, Aristobulos, der damals, 37 v. Chr., 15-16 Jahre alt war (bell . lud. I437; ant . lud. XV 23f. 29. 34. 50. 56). Diese seine Jugend stand allerdings nach der üblichen Sitte der Zulassung zu der Ausübung des Amtes entgegen (s. Schür er II* 284). So darf man also aus dieser Übergehung — mag die Möglich- keit dem König auch noch so willkommen gewesen 39 40 Herodes I . (II 2 a) sein — noch keine prinzipielle Gegnerschaft des H. gegen die hasmonäische Familie folgern, son- dern damals dürfte er noch durchaus die in seiner Heirat uns entgegentretende Politik, sich der Verbindung mit den Hasmonäem als Stütze seiner Herrschaft zu bedienen, befolgt haben (so auch Keville 2. Bd. 222). Denn mag er auch Hyrkanos aus der parthischen Gefangenschaft vornehmlich deshalb freigebeten haben, damit die Parther bei ihrem Kampfe gegen Rom and dessen Freunde diesen nicht als Prätendenten ge- brauchen könnten (bell . lud. I 433f.; ant. lud. XV 11—21f. *), so spricht die besonders ehren- volle Behandlung, die er dem Zurückgekehrten angedeihen ließ (ant. lud. XV 21), doch unbe- dingt dagegen, daß nur Mißtrauen oder gar Hinterlist den König geleitet hat. Diese Be- handlung scheint mir sogar ein sicheres Zeichen für die soeben gekennzeichnete Politik zu sein. Aber auch sein schließliches Nachgeben gegen- über den hasmonäischen Ansprüchen in der Hohen- priesterfrage darf man wenigstens zu einem Teil wohl mit dieser Politik in Verbindung bringen**). Seine Schwiegermutter, die sehr kluge Alexan- dra, die wegen der Zurücksetzung ihres Sohnes gegen H. sehr erbittert war — erst seit dieser Zeit dürfte ihre scharfe Gegnerschaft gegen ihren Schwiegersohn datieren — hatte sich nämlich an Kleopatra gewandt, um diese und durch sie Anto- nius für die Kandidatur des Aristobulos zu interes-

  • ) Die Lage des Hyrkanos bei den Parthera

wird zumeist verkannt. Von sich ans hätte er über die Rückkehr in die Heimat nicht ent- scheiden können, da er bis zuletzt trotz aller ihm gewährten Freiheiten parthischer Staatsgefangener gewesen ist, s. § 14. 18f. 21. Es scheint aller- dings daneben auch im Altertum bereits die ent- gegengesetzte Auffassung bestanden zu haben und gleichfalls bei Josephus vorzuliegen.

    • ) Vielleicht darf man auch die erste Heirat

seines Bruders Pheroras als ein Anzeichen dieser Politik in Anspruch nehmen. Denn man kann die Angabe im bell. Ind. I 483 (sie steht in einem als Einlage in die hier chronologische Darstellung zu fassenden Abschnitt, der Ereignisse aus den 30er und 20er Jahren nachholt, s. S. 133 Anm.) kaum anders fassen, als daß die erste Frau des Phero- ras, die dieser in den 30er Jahren geheiratet hatte, eine Schwester der Mariamme gewesen ist, so daß uns hier ein weiterer Versuch einer engeren Verbindung mit den Hasmonäern vorliegen würde. Die Zeit ergibt sich vor allem aus einem Ver- gleich von § 483/4 mit 486; insofern kann unter Uita yvvvj nur Mariamme zu verstehen sein, und die Bezeichnung der Verbindung des Pheroras als einer ,ßaodixos yäfios' paßt auch eigentlich nur auf eine Hochzeit mit einer Schwester von ihr und nicht auf die mit einer Schwester der anderen Frauen des H. Allerdings müßte man nach ant. lud. XV 23 annehmen, daß Alexandra nur zwei Kinder gehabt hat; aber die Ungenauigkeit an dieser Stelle kann sehr wohl daher herrühren, daß hier nur die historisch wichtig gewordenen Kinder genannt sind. Oder kann man etwa an- nehmen, daß die zweite Tochter der Alexandra aus einer zweiten Ehe entsprossen ist? Dann wären die Angaben a. a. 0. ganz korrekt. sieren. Antonius scheinen die Klagen der Alexandra nicht sehr willkommen gewesen zu sein (ant . lud. XV 25), doch hat Kleopatra allem Anschein nach ihn schließlich für den jungen Hasmonäer einzunehmen verstanden. Die hierbei Alexandra zugeschriebene weitere Rolle, wonach sie auf Bat des Q. Delling, um die Sinnenlust des Antonius zu reizen, ihre beiden sehr schönen Kinder hätte malen lassen und die Bilder dem Triumvirn zugeschickt habe (ant. lud. XV 26f.), ist jedoch legendär. Denn daß sie, die Jüdin, sich zu einer derartigen Über- tretung des Gesetzes habe bestimmen lassen, er- scheint ausgeschlossen (schon Wellhausen 318, 2 zweifelt. Im bell. lud. I 439 findet sich denn auch eine andere Version: hier wird allein Mari- amme von ihren Gegnern beschuldigt, sie habe sich für Antonius malen lassen, eine Beschul- digung, die sicher erfunden sein dürfte; aus ihr hat sich wohl schließlich die obige Erzählung heraus- entwickelt). Gibt man die Bildererzählung preis, dann darf man natürlich die sich aus ihr ergebenden Folgen (ant. lud. XV 28ff.) auch nicht als histo- rische Tatsachen betrachten; so dürfen wir das Verlangen des Antonius, den Jüngling bei sich zn haben, nicht verwerten, da dieses ja erst durch das Bild geweckt sein soll, und ferner auch nicht die Furcht des H., daß dieses Zusammen- sein, infolge der Sinnenhist des Römers, unange- nehme Weiterungen für ihn haben könne (sv auch den unglaubhaften Abschluß der ganzen Episode ant . lud. XV 30f.*). Man darf also, da wir über das Verhalten des Antonius gegenüber dem jungen Hasmonäer nicht klar sehen können, die sogar gegen das Gesetz verstoßende Ab- setzung Ananels und Aristobulos' Ernennung zum Hohenpriester, Ereignisse, die man entweder Anfang 36 oder gegen Ende dieses Jahres bezw. Anfang 35 v. Chr. anzusetzen hat**), nicht i *) Man darf übrigens auch nicht, wie es immer wieder geschieht, im Anschluß an § 31 als Grund für die Ernennung anführen und so die Auf- fassung, die der Darstellung bei Josephus zu- grunde liegt, stützen, daß H. durch sie den Aristobulos an Judäa habe fesseln wollen, da das Verlassen des Landes dem Hohenpriester verboten gewesen sei. Denn mag auch selbst ein solches Verbot bestanden haben, so war es jeden- falls damals schon oft übertreten worden; die i hasmonäischen Hohenpriester hatten sich nicht daran gehalten (s. z. B. die Teilnahme des Johannes Hyrkanos an dem Partherfeldzuge des Königs Antiochos VIII (VII) Sidetes oder die Reise Ari- stobulos' II. zu Pompeius nach Damaskus oder die Hyrkanos' II. zu Antonius nach Antiochien.

    • ) Für die Chronologie s. außer Schürer

I» 362 auch Kromayer Hermes XXLX 572f£ Der eine Grund Schürers für seinen Ansatz der Ernennung, Anfang 35, die Bilder seien an Anto- tnius nach Ägypten geschickt worden (bell. lud. I 439), fällt mit der ganzen Bildererzählung; inso- fern scheidet auch ein scheinbar sicherer terminus post quem aus, nämlich Antonius' ägyptischer Auf- enthalt 36/5 v. Chr. Ein wirklich sicherer ter- minus post quem für die Ernennung ist dagegen der Winter 37/6 v. Chr., da erst in diesem Kleo- patra und Antonius sich wieder vereinten, also auch erst von Alexandra angegangen sein können. 41 42 Herodes I. (II 2 a) ohne weiteres vornehmlich der Einmischung des Antonius und insbesondere der Kleopatra in die inneren jüdischen Angelegenheiten zuschreiben (auch sonst tritt uns kein überragender Einfluß der Eleopatra auf Antonius, hinsichtlich der Behand- lung der Juden entgegen; s. im folgenden). Man kann vielmehr, abgesehen von den anhaltenden Bitten seiner geliebten Gattin für ihren Bruder, auch den eigenen Entschluß des H., jede innere Es scheint mir nun nichts Zwingendes entgegenzu- stehen, die Ernennung des Aristobulos bald darauf, etwa ins zeitige Frühjahr oder gegen Schluß des Winters 36 v. Chr., anzusetzen (die zu große Jugend des Aristobulos für das hohepriesterliche Amt, die H. bei der späteren Ernennung für die dereinstige Nichtwahl im J. 37 v. Chr. geltend macht [ant. lud. XV 34], besteht doch auch noch im J. 35 v. Chr., und die Altersangaben: 16 und 17 Jahre für die Zeit vor bezw. die der Ernennung lassen sich auch sehr wohl mit den früheren Jahreszahlen vereinen. Da Aristobulos nur ein Laubhüttenfest als Hoherpriester mitgemacht hat und sein Tod bald darauf eingetreten ist [ant. lud. XV 50. 53; s. auch bell . lud. I 437], so muß sein Amtsantritt, zumal er etwa ein Jahr lang fungiert haben soll [ant. lud. XV 56], in den Be- ginn oder ganz an das Ende eines Jahres gesetzt werden). Der Tod der Aristobulos fiele im Falle der früheren Datierung Ende 36 v. Chr. (er wäre dann noch nicht 18 Jahre alt gewesen, vgl. ant. lud. XV 56), und die Verantwortung des H. vor Antonius im syrischen Laodikeia wegen der Ermordung des Jünglings in das J. 35 v. Chr.; Antonius ist in diesem Jahre tatsächlich sogar zweimal in Syrien gewesen, einmal ganz zu Beginn des Jahres zusammen mit Kleopatra (Kromayer a. a. 0. 577) und dann noch ein zweitesmal allein, etwa im Sommer (Plut. Ant. 53. Cass. Dio XLIX 33, 3). In dem später erdichteten Schreiben des H. aus Laodikeia (ant. lud. XV 74ff.; s. S. 3*) wird auch die Anwesenheit der Kleopatra bei Antonius vorausgesetzt. Es wäre jedoch bedenklich, auf diese Angabe zu viel zu vertrauen und deshalb die Vorladung des H. in den ersten Aufenthalt, d. h. in den Beginn des J. 35 v. Chr. zu setzen (bei Plut. Ant. 53 wird denn auch ein anderer Ort für das Zusammentreffen des Antonius und der Kleopatra genannt). Die bisher übliche Chronologie: Er- nennung .Anfang 35 v. Chr.* (da die Bilderge- schichte als chronologisches Moment ausscheidet, wäre auch Ende 36 v. Chr. möglich), Tod .Ende 35 v. Chr.', H. in Laodikeia ,34 v. Chr.* ist natür- lich nicht unmöglich. doch ist bei ihr immerhin zu beachten, daß im J. 34 v. Chr. Kleopatra nicht mit Antonius in Syrien geweilt hat, und daß sich dieser damals anscheinend in Syrien nicht länger aufgehalten, sondern es nur ganz eilends passiert hat (Kromayer a. a. 0. 574). Auf die Angabe in ant. lud. XV 80 ^eagaxifiyms ä ßaotXevs 'Avemviov bii IIäg&ovs' (nach Laodikeia) darf man nicht zu viel geben; denn die Angabe eines Krieges gegen die Parther stimmt ebenso- wenig für 34 wie für 35 v. Chr. In dem erst- genannten Jahre ist der Feldzug zur Bestrafung Armeniens unternommen worden, im zweiten war ein Feldzug zwar geplant, wurde aber schließlich nicht ausgeführt. Zwistigkeit, vor allem mit dem alten Herrscher- geschlecht zu meiden, das Bestreben, diesem keine andere Stütze als sich selbst zu eröffnen, hierbei in Rechnung stellen. Über die Ernennung des Aristo- bulos s. bell. Ind. I 437; ant . lud. XV 23—41. Allerdings hat das Verhalten des Königs die Einigkeit mit den Hasmonäern nicht wiederherge- stellt, da jetzt von Alexandra die Ziele für ihren Sohn wohl noch höher, auf die Gewinnung auch des weltlichen Regiments gesteckt worden sind (ant. lud. XV 33. 36). Zudem war H.s Mißtrauen durch die Machinationen der Alexandra geweckt, also auch von seiner Seite ein hinderndes Moment vor- handen, s. ant. lud. XV 42f. (man darf sich dieses jedoch nicht zu groß vorstellen — hier wird wieder in den Quellen übertrieben — da sonst H.s späteres Verhalten gegen Alexandra, vor allem nach dem Tode der Mariamme, ganz unverständlich wäre). Das Verhältnis zwischen H. und Alexandra dürfte daher wenig erquicklich gewesen sein, und diese soll des weiteren versucht haben, mit ihrem Sohne zu Kleopatra nach Ägypten zu flüchten (daß hier- bei von Antonius gar nicht die Rede ist, würde gerade für den Sommer 36 v. Chr. — die Zeit seiner Abwesenheit gegen die Parther — passen, s. S. 40). Diesen Fluchtversuch hätte H. zu ver- eiteln verstanden. Gegen die Veranlasserin sei er jedoch nicht eingeschritten; wohl mehr als die Be- sorgnis vor der königlichen Freundin der Alexandra (so zwar ant. Ind. XV 48, aber trotz der Kleopatra hat er dann den Aristobulos sogar umbringen lassen!) könnte hierbei das Bestreben jeden Eklat zu vermeiden maßgebend gewesen sein (ant. lud. XV 44-48). Wie dem nun auch sein mag, H. war nicht der Mann, ein seine Herrschaft auch nur irgend- wie gefährdendes Element gering einzuschätzen. Zum Vorgehen hat er sich entschlossen, als sich am Laubhüttenfest 36 oder 35 v. Chr. die Liebe des Volkes zu dem jungen Hohenpriester demonstrativ deutlich kundgab und er somit erkannte, daß Ale- xandra und die Ihrigen bei Plänen gegen ihn bei der Menge des Volkes den Rückhalt finden würden, der ihm selbst immer noch fehlte. Die orienta- lische Staatsraison des Verwandtenmordes hat auch er sich damals ohne jedes Bedenken zu eigen gemacht; jedoch hat er es nicht gewagt offen vorzugehen, vielleicht auch bestimmt durch die Liebe zu seiner Frau, vor allem aber wohl, weil er nach außen der großen Menge gegenüber den Bruch mit den Hasmonäern durchaus nicht hervortreten lassen wollte. So hat er den Jüngling, bald nach der Ijaubhüttenfeier im Anschluß an ein Fest in Jericho beim Bade ertränken lassen; bei scherz- haften Spielen im Wasser ist Aristobulos von den Helfershelfern des Königs solange untergetaucht worden, bis er erstickt war (bell. lud. I 437; ant. lud. XV 49—56. Die ausführliche Erzählung der antiquitates ist der Version des bellum über die Art der Ermordung, die nicht als Abkürzung zu fassen ist, s. z. B. die Angabe ,diä vvxxös\ vorzu- ziehen). Vor der Menge hat H., wenigstens zunächst, tiefe Trauer geheuchelt. Alexandra ließ sich allerdings hierdurch nicht täuschen, sondern klagte den König bei Kleopatra an, und diese bestimmte Antonius ihn nach Laodikeia zur Ver- antwortung vorzuladen (35 oder 34 v. Chr.). H. hat sich ohne weiteres, wenn auch wohl 43 Herodes I. (II 2 a) schweren Herzens gestellt und hat durch sein fates Geld und seine geschickten Vorstellungen en Antonius ganz für sein Handeln zu gewinnen verstanden*). Antonius hat ihn in Gnaden wieder entlassen, in der richtigen Erkenntnis, wie wert- voll eine gesicherte Herrschaft dieses Mannes für Eom sei (hell. lud. I 441; ant. lud. XV 57—65, 74—79; der Bericht üher die einzelnen Vorgänge in Laodikeia ist unglaubhaft, s. S. 3 *). Als H. nach Hause zurückkehrte, fand er hier anscheinend eine recht ernste Lage vor, über die wir jedoch nicht ganz sicher urteilen können. Noch immer ist zwar die Ansicht weit verbreitet, H. sei damals in den ersten offenen Konflikt mit seiner Frau Mariamme geraten, weil diese seinen Befehl, sie im Falle seiner Nichtrückkehr von Antonius zu töten, durch seinen Oheim und Schwager Joseph erfahren hätte (bell. lud. I 441 —444; ant. lud. XV 65—70, 80-87). Aber diese Auffassung besteht nicht zu Recht, da hier so- wohl hinsichtlich des Befehls als des Konflikts die Doppelung eines erst später eingetretenen Vorgangs vorliegt (vgl. gegenüber S c h ü r e r Is 385, 51 meine Bemerkungen auf S. 10*) und S. 53, sowie Wellhausen 319, 1). In- folge dieser Ablehnung fällt auch zugleich der Grund weg, warum H. nach seiner Rückkehr Joseph. den er für die Zeit seiner Abwesenheit zum Reichsverweser eingesetzt hatte (ant. lud. XV 65 und 68), hat hinrichten lassen (§ 87. Die gegen diesen erhobene Beschuldigung des unerlaub- ten Verkehrs mit Mariamme [§ 86] ist so eng mit der abgelehnten Erzählung verbunden, daß man sie kaum für sich als Grund beibehalten darf). Ohne sehr ernstlichen Anlaß ist aber auf keinen Fall die Hinrichtung dieses nahen Verwandten, dem der König bisher, wie seine letzte Stellung uns zeigt, vollstes Vertrauen geschenkt hatte (s. auch bell. lud. I 441), erfolgt . Wellhausen 319 knüpft bei seiner Erklärung der Bestrafung an das während H.s Abwesenheit aufgekommene Gerücht an, der König sei von Antonius hinge- richtet worden, und vereint hiermit die Angabe des Josephus, Alexandra und Mariamme hätten infolge drohender Unruhen ihre Zuflucht bei der damals bei Jerusalem gamisonierenden römischen Legion nehmen wollen (ant. lud. XV 71—73, 80); weil Josephus den Frauen hierbei zu helfen bereit ge- wesen sei, deshalb sei er mit dem Tode bestraft worden. Nun hätte den Frauen aber im Falle des Todes des Königs und beim Ausbruch von Unruhen kein besserer Schutz als unter den römi- schen Feldzeichen verschafft werden können, ein Schutz, der doch zugleich auch der bisherigen römer- freundlichen Potitik entsprochen, sie gleichsam fortgesetzt hätte; man hätte sich hierdurch sogar direkt in Gegensatz zu den nationaljüdischen An- sichten gestellt. Man wird also aus all dem keine Schuld Josephs konstruieren dürfen; auch ist ja H. gegen die Urheberin des Planes Alexandra nicht vorgegangen (die in ant. lud. XV 87 erwähnte Gefängnishaft Alexandras fällt zugleich mit der

  • ) Damals mag die Tötung des Aristobulos

auch offiziell zugegeben worden sein; vgl. die oben erwähnte Version des bellum, die dies vor- aussetzt und die ich gerade auf Nikolaos von Damaskos zurückführen möchte, s. auch S. 141*). Konflikterzählung und widerspricht auch dem ganzen Auftreten der Königinmutter in den folgen- den Jahren). Vielleicht führt uns jedoch die Er- zählung von drohenden Unruhen auf eine richtigei Spur, wenn wir mit ihr die bei Josephus, bell. lud. I 364 (für die Zeitbestimmung vgl. auch ant. lud. XV 109) freilich nur nebenbei sich findende Angabe verbinden, daß es erst im J. 33 v. Chr. H. gelungen sei, allerlei Unruhen in Judaa beizu- 10 legen und die Festung Hyrkania, deren sich die Aufständischen bemächtigt hätten und die bis da- hin von einer Schwester des Antigonos gehalten worden wäre — die Hasmonäer sind also bei die- sem Aufstande die Führer —, zu nehmen*). Sollte etwa Joseph als Regent den drohenden Unruhen gegenüber versagt haben und für die der nächsten Jahre verantwortlich gemacht und deshalb hin- gerichtet worden sein? Wie dem nun auch sein mag, jedenfalls zeigt 20 diese Hinrichtung zusammen mit den eben er- wähnten Aufständen, daß H. auch noch in der zweiten Hälfte der 30 er Jahre mit erheblichen offenen Widerständen im Innern zu tun hatte, an denen auch gerade Glieder der hasmonä- ischen Familie beteiligt waren. Daß diese sich nicht geschlossen hieran beteiligte, war un- bedingt sehr wichtig für den König und darf wohl als Folge seiner Heirat gewertet werden. Für die Beurteilung der inneren Lage ist schließ- 30 lieh auch die soeben erwähnte Anwesenheit einer römischen Legion in der Nähe von Jerusalem von größter Bedeutung. Daß eine solche in den 30 er Jahren allem Anschein nach als dauernde Besatzung trotz des die Freiheit von militäri- scher Besatzung gewährenden Ediktes Caesars (die Stellen für dieses siehe S. 25) aus Miß- trauen der Römer gegen H. im Lande gelegen habe, ist an sich wenig wahrscheinlich. Hier- gegen spricht auch die ausdrückliche Angabe bei 40 Josephus ant. lud. XV 72 ,lnl ipgovgif ijjs ßaot- Xeias'; römische Truppen sind vielmehr nötig ge- wesen, um die Herrschaft des Königs gegen seine inneren Gegner zu sichern. Zu diesem Zweck ist von ihm in diesen Jahren außer dem Wiederaufbau von Hyrkania (s. Anm. *) und Alexandreion auch Masada, das freilich auch gegen auswärtige Feinde Schutz gewähren sollte (bell. lud. VH 285—303), stärker befestigt worden (über die Reste von Masada s. Schürer I$ 638, 137), und offenbar ist auch 50 die Anlage der gewaltigen neuen Festungswerke in Jerusalem zum mindesten zum größten Teil bereits damals erfolgt. So z. B. die stärkere Befestigung der alten nördlich vom Tempel in Jerusalem gelegenen Burg Baris**); dann auch

  • ) Die Festung Hyrkania ist von Gabinius ge-

schleift (bell. lud. I 168; ant. lud. XIV 89) und von H. wieder aufgebaut worden; im J. 15 v. Chr. zeigt er sie dem Agrippa (ant. Ind. XVI 13). Da 60 nun das Sichhalten der Aufständischen in der ge- schleiften Festung ein Unding wäre, so muß H. die Festung in den ersten Jahren seiner Herrschaft wieder hergestellt haben, und es ist wohl ein deut- liches Zeichen für den Emst der Lage, daß sie in die Hand der Aufständischen fallen konnte.

    • ) Daß der Bau noch in diese Zeit fällt, zeigt

die gleichzeitige Umbeneunung der Burg nach dem Namen des Antonius in Antonia (bell. lud. I 401. 45 46 Herodes I. (II 2 a) sicher die Anlage des nach seiner zweiten Ge- mahlin Mariamme benannten Forts (bell. lud. II 439, V 170 VII 1) und wohl auch die Auffüh- rung der dem Mariammeturm nahegelegenen Forts Phasael und Hippikos (bell, lud. I 418. H 46. 439. V 161ff. VII 1. ant. lud. XVI 144. XVII 257. Für Hippikos s. meinen Artikel über ihn in Panly-Wissowas Realencykl. VIII1717. Erst um 33 v. Chr. ist die Sicherung der Herrschaft wenig- stens so weit vorgeschritten gewesen, daß von jetzt an jahrzehntelang die innere Ruhe nicht mehr durch große offene Rebellionen gestört wor- den ist. Ebenso schwierig wie die innere Lage war in den 30er Jahren auch die Stellung des Staates nach außen. Von dem Schutzhelm Rom hatte man zwar nichts zu fürchten; auch die Parther sind in all diesen Jahren dem Könige, dem die Befreiung des Hyrkanos aas seiner Gefangenschaft zur Anknüp- fung diplomatischer Beziehungen sehr erwünscht gewesen sein mag, nicht gefährlich geworden, wohl aber drohte ihm große Gefahr von Kleopatra. Schon ihre enge Verbindung mit Alexandra kennzeich- net sie als seine Gegnerin. Ob auch persön- liche Grunde hierfür maßgebend gewesen sind, wird sich kaum beweisen lassen, jedenfalls sind aber die politischen in den Vordergrund zu stellen. Kleopatra erstrebte die Wiedergewinnung des alten dereinst Ägypten entrissenen Gebietes in Syrien und hat solort nach ihrer Vereinigung mit An- tonius im Winter 37/6 v. Chr. dementsprechende Wünsche an Antonius gerichtet; so hat sie da- mals auch Judäa als alten ägyptischen Besitz von ihm verlangt. Antonius hat jedoch ihr Verlangen nur teilweise befriedigt; auch von dem König- reiche des H. hat er ihr nur einen Bezirk zuge- sprochen, allerdings einen besonders wertvollen, die reiche Landschaft um Jericho mit ihren im Altertum hochberühmten Palmen- und Balsam- pflanzungen (bell. lud. I 359— 362; ant. lud. XV 88—96. Plut. Ant. 36. Cass. Dio XLIX 32. Über die Landschaft bei Jericho s. Schür er is 880, 37. Über den Umfang des damals H. genommenen Gebiets s. Kromayer a. a. 0. 580, 3). Diese Schenkung ist noch in der ersten Hälfte des J. 36 v. Chr. erfolgt, als Kleopatra mit An- tonius in Syrien weilte*). V 238—245; ant. lud. XV 409. XVDI92; Tac. hist. V 11). Die sich findende zeitliche Verbin- dung des Burgbaus mit dem Bau des Tem- pels ist ebenso falsch wie die sachliche; ant. lud. XV 292 weist übrigens bezüglich des Um- baues der Burg auch auf eine frühere Zeit hin.

  • ) Die Zeit der Schenkung hat Kromayer

a. a. 0. 571 ff. richtig bestimmt; Schürers I» 362, 5 Einwände dagegen und sein Festhalten an seiner alten Datierung auf 34 v. Chr. sind nicht berechtigt, zumal auch Josephus nicht, wie noch Kromayer dem Schürerschen Stand- punkt zugesteht, die Schenkung ins J. 34 v. Chr. setzt. Kromayer geht bei seiner Annahme, wie alle anderen, davon ans, daß Josephus in diesem Abschnitte die chronologische Folge innegehalten habe und daß er die Schenkung, da er sie nach der Reise der H. nach Laodikeia erzählt, auch zeit- lich nach ihr angesetzt habe. Aber dem ist nicht bo. Wie schon Kromayer richtig hervorgehoben Auf der Rückreise nach Ägypten, die sie allein antrat, da Antonius inzwischen gegen die Parther aufgebrochen war, hat sie auch Judäa berührt. Hier soll sie ihre Netze auch nach H. ausgeworfen haben; dieser hätte sie jedoch nicht nur mit Unwillen zurückgewiesen, sondern habe sogar an ihre Beseitigung gedacht und sei nur mit Mühe durch seine ipiXot hier- von abgebracht worden (ant . Ind. XV 96—103). Wieweit diese novellenartige Erzählung tatsäch- liche Vorgänge wiedergibt, wird sich kaum ent- scheiden lassen. (Das genaue Detail über die Ge- danken des H., sowie über die Gegengründe der tptioi würde sich besonders gut erklären, wenn man hier die Memoiren des H. als letzte Quelle annähme [ähnlich Renan V 258]; s. auch das ex eventu gesprochene Urteil über Kleopatra und vgl. den Inhalt des erdichteten Briefes § 74ff., sowie die spätere Behauptung des H., er habe nach hat (auf die Angabe des Zieles des Feldzuges, vor dem die Schenkung erfolgt ist, mit ,ei s 'Agfieviav1 in § 96 ist nichts zu geben, da bell. lud. I 362 das Ziel desselben Krieges mit ,näg&ots' angegeben wird; vgl. bezüglich derartiger Verwechslungen auch bes. § 363), passen alle Einzelangaben des Josephus auf das Jt 36 v. Chr., das sich aus Plu- tarch und Cassius Dio mit Sicherheit als Schen- kungsjahr ergibt. Die Aporie hebt sich nun aufs einfachste, wenn wir in diesem Abschnitt des Jo- sephus, wie so manchmal, die sachliche und nicht die streng chronologische Darstellungsform als zu- grunde liegend annehmen. Josephus hat nämlich — ebenso wie ich oben im Text — zuerst alle mit den inneren Verhältnissen verknüpften Be- gebenheiten von 37 v. Chr. bis etwa 34 v. Chr. im Zusammenhang dargestellt (dies geht bis ant. Ind. XV 87) und sich dann erst der Schil- derung der äußeren Lage des Staates in diesen Jahren zugenandt. Gegen diese Lösung des Problems darf nicht ant. lud. XV 79 ange- führt werden, wo Josephus anläßlich der Zusam- menkunft von Laodikeia berichtet, Antonius habe der Kleopatra ihre Bitte um Judäa abgeschlagen und ihr nur Koilesyrien zugestanden. Denn Jo- sephus greift hiermit nicht etwa seiner späteren Erzählung der äußeren Ereignisse vor und bietet nicht ein der später berichteten Hauptschenkung vorhergegangenes Ereignis (so Schür er a. e. a. 0.), sondern er gibt an dieser Stelle nur den Inhalt jenes Briefes des H. wieder, der von die- sem später fingiert worden ist (s. S. 3 *); daß in diesem auch das damalige Hauptproblem der auswärtigen Politik, die Vergrößerungsgelüste der Kleopatra, zur Sprache gebracht wird, braucht nicht zu verwundern. Durch diese quellenkriti- sche Feststellung wird natürlich die Möglich- keit, daß H. in Laodikeia von Antonius bezüglich der Absichten der Kleopatra beruhigende Mit- i teilungen erhalten hat, nicht ausgeschlossen. Daß dies geschehen ist, ist an sich sogar sehr wahr- scheinlich. Genau die gleiche Darstellungsform — erst Abhandlung der inneren und dann Zurück- greifen auf die äußere Geschichte desselben Zeit- raumes — können wir übrigens noch einmal in den antiquitates nachweisen (s. S. 125 Anro.). Beide Beobachtungen sind selbstverständlich geeignet, sich gegenseitig zu stützen. 47 48 Herodes I . (II 2 a) Aktium dem Antonius die Beseitigung der Kleo- Eatra angeraten). DaB Kleopatra mit H. kokettiert at, nm ihn, wenn er sich vergäße, bei Antonius zu verderben, ist natürlich wohl möglich. Äußer- lich ist Kleopatra von H. damals sehr ehren- voll aufgenommen worden. Er konnte schließlich noch froh sein, daß sie ihm das entrissene wert- volle Gebiet für teures Geld verpachtete (bell. lud. I 362; ant. lud. XV 96. 106. Wegen des in § 106 angewandten Ausdruckes tpögot darf man diese Zahlung, wozu Mommsen Röm. Gesch. V 501, 1 neigt, nicht als Tributzahlung fassen, weil dadurch eine staatsrechtlich falsche Auffassung entsteht; ipögos bedeutet hier, wie so oft in hellenistischer Zeit, einfach den Pachtzins, das Entgelt für die dem H. überlassene Nutznießung der betreffenden Ländereien [die ngäaodoi sind nach § 96 an ihn verpachtet]). Auch das von Antonius der Kleopatra überwiesene Gebiet des Nabatäer- kcnigs pachtete ihr damals II. ab, um es seinerseits wieder dem alten Besitzer zu verpachten (ant. lud. XV 96 [hier die Pacht ganz deutlich]. 107f. 132. Schürer I» 383 und Wellhausen 320 scheinen mir das rechtliche Verhältnis nicht richtig aufzu- fassen). Von Seiten Kleopatras geschah dies wohl, weil die direkte Verpachtung an die Nabatäer der Königin nicht genügende finanzielle Sicherheit zu bieten schien, von Seiten des IL, weil er die ägyptische Verwaltung in diesen Gegenden nicht festen Fuß fassen lassen wollte. Trotz des ersten Mißerfolgs hat1 Kleopatra in der Folgezeit wohl noch verschiedene Versuche unternommen, Judäa ganz in ihre Gewalt zu be- kommen (bell. VII 301f.; ant. Ind. XV 97 [hierzu s. u.]). Die Unterstützung der Alexandra gegen H. ist unter diesem Gesichtswinkel zu betrachten, aber Antonius ist standhaft geblieben. So hat er auch die Bitte der Kleopatra, ihr wenigstens Idumäa zu schenken, abgelehnt (ant. lud. XV 258 *); allerdings scheint er auch damals die Ablehnung versüßt und wenigstens das wichtige Gaza demKönige genommen und Kleopatra überwiesen zuhaben**). Ob Antonius

  • ) Die genaue Zeit dieser Bitte ist nicht sicher

festzustellen; Kromayer a. a. 0. 586, 3 irrt, wenn er die in diesem Josephusabschnitt geschilderten Ereignisse nach der Hinrichtung des Oheims des H., Joseph. ansetzt. Er sieht offenbar ebenso wie Well hausen 319 n. 323 in diesem fälschlich einen Statthalter von Idumäa, der dieses Amt vor Kostobar verwaltet hat, indem er ihn wohl mit dem 38 v. Chr. gestorbenen Bruder des H., Joseph. zusammenwirft. Tatsächlich hat der Oheim Jo- seph — der Mann der Salome — die Statthalter- stelle niemals bekleidet, sondern Kostobar hat sofort 37 v. Chr. dieses Amt erhalten, ant. lud. XV 254 (eöv elXejtpöxa icgöiegov aviijv ist wegen des Ein- ganges des Paragraphen nur auf Salome zu beziehen, nicht auf ägxti)- Daß Kostobar, wie in ant. lud. XV 255ff. behauptet wird, Kleopatra zu ihrem Wunsche auf Idumäa angeregt, daß H. hiervon erfahren und ihn trotz seines Hochverrats nicht bestraft habe, ist in dieser Form auf jeden Fall unglaubwürdig.

    • ) Gaza hatte allerdings von Pompeius die

Freiheit erhalten; da aber nach Joseph. ant. lud. XV 254 im J. 37 v. Chr. Kostobar ausdrücklich zum agxan tris Idovfiaias xai rä^ijs ernannt wird, so muß eben in dieser Zeit — wohl bei auf die Dauer den Bitten der Kleopatra wider- stehen würde, mußte freilich dem Könige unter solchen Umständen besonders fraglich erscheinen; einen Ausweg aus dieser heiklen äußeren Situation gab es aber anscheinend kaum. Da schien sich ein solcher zu eröffnen, als der Kampf zwischen Antonius und Octavian zum Ausbruch kam und Antonius zu diesem die Könige des Orients auf- bot. Auch H. hat sofort eifrigst gerüstet (bell. lud I 364; ant. lud. XV 109), wohl in der Hoffnung, sich in dem Kriege besondere Ver- dienste zu erwerben und so seine Herrschaft zu sichern. Kleopatra konnte aber nichts ungelegener als dies sein; sie setzte es daher bei Antonius durch, daß H. statt der Teilnahme am großen Feldzuge die Führung des Krieges gegen den Araberkönig Malohus gestattet wurde. H. hatte nämlich einen solchen bereits geplant, da Malchus seine Pachtgelder in letzter Zeit nicht mehr regel- mäßig bezahlt hatte; jetzt wurde von Kleopatraoun- axia des Nabatäers als Kriegsgrund vorgeschoben und insofern der Kampf für notwendig erklärt (bell. Ind. I365; ant. lud. XV 107f. 110. Verbindet man Plut. Ant. C. 61 mit § 111 ,{mooxgiii>as 'Hgcödejs' [sc. von Antonius, der damals bereits in Kleinasien steht], so erscheint es nicht unwahrscheinlich. daß H. sich sogar schon dem nach dem Westen vor- rückenden Antonius angeschlossen hatte, als ihm die Rückkehr anbefohlen wurde). Kleopatra hoffte offenbar, die beiden Gegner würden sich in dem Kampfe miteinander verbluten und so dann beide ihr leichter zur Beute fallen. Ks ist daher sicher ganz in ihrem Sinne ge- wesen, daß ihr oxgax>jyös in Koilesyrien, Athe- nion, als H. in dem noch 32 v. Chr. ausgebro- chenen Kriege sehr schnelle Erfolge errang, diesen Einhalt tat und dazu beitrug, daß der König in einer Schlacht bei Kanatha empfindlich geschlagen wurde; selbst das jüdische Lager 'wurde damals genommen (bell. lud. I366—369; ant. lud. XV 111—119. Über die Schlacht lie- gen zwei Versionen vor; die des bellum versucht H. von der Schuld an der Niederlage ganz zu entlasten). H. mußte sich hierauf vorläufig auf den Kleinkrieg beschränken (bell. lud. I 369; ant . Ernennung des H. zum König — diesem die Stadt zurückgegeben worden sein (S c h ü r e r II*113f . und Benzinger in Pauly-Wissowas RealencykL VH 884f. s. Gaza Nr. 1, berücksichtigen bei der Ge- schichte der Stadt diese Stelle gar nicht; B. Stark Gaza 538f. hat dies dagegen bereits getan, wenn auch seine Ausführungen nicht ganz scharf sind). Nun erfahren wir aber, daß Gaza dem H. 30 v. Chr. von Octavian überwiesen worden ist (bell. lud. I 396; ant. lud. XV 217); es muß ihm also in der Zwischenzeit genommen worden sein. Diese Weg- nahme dürfte aber am passendsten mit dem Ver- langen der Kleopatra auf Idumäa zusammenzu- bringen sein. Daß Gaza nicht schon im J. 36 v. Chr. an Kleopatra gefallen ist, scheint mir aus ant. Ind. XV 94—96 und Plut. Ant. 36 hervor- zugehen, wonach H. damals nur Jericho verloren hat; die Angabe des Joseph. ant. lud. XV 95, daß Kleopatra damals von Antonius die phönizische Küste vom Eleutherosfluß an bis naen Ägypten erhalten habe, nimmt eben die späteren Verhält- nisse bereits voraus. 49 50 Herodes I . (II 2 a) lud. XV 120). Als dann im Frühjahr 31 v. Chr.*) Palästina durch ein ungewöhnlich furchtbares Erdbeben heimgesucht wurde, da war H. soweit, an Frieden mit den Arabern zu denken. Aber diese lehnten ihn ab und fielen sogar in das jüdische Ostjordangebiet ein; doch jetzt wandte sich das Kriegsglück. In einer Reihe von Kämpfen, die sich um eine Feste in der Gegend von Phila- delpheia abspielten, sind die Araber vernichtend besiegt worden (bell. lud. I 320—385; ant. lud. XV 121—160. Die Angabe, die Araber hätten infolge des Sieges H. als ngoaxäiis zov fflvovs anerkannt, ist vielleicht reine Erfindung; es ist aber auch möglich. daß hier ein terminus tech- nicus der hellenistischen Verwaltungssprache vor- liegt, der uns bisher noch fremd und darum un- verständlich ist, und daß Josephus ihn uns nicht korrekt überliefert hat, s. S. 63 *). Die Erklärung Wellhausens 320 befriedigt jedenfalls nicht). Dieser Sieg des Königs ist auf die Schätzung seines Reiches durch Rom in der Folgezeit unbedingt von Einfluß gewesen. Hatte er doch gezeigt, daß selbst unter ungünstigen Umständen der herodia- nische Staat der Aufgabe des Grenzschutzes, die ihm wie allen Kleinstaaten an der asiatischen Grenze gestellt war, d. h. jener Aufgabe, welche all diesen Staaten in den Augen Roms erst die Existenzberechtigung verlieh. voll gewachsen war (s. hierzu jetzt auch E. Täubler 30. Bericht der Lehranstalt f. d. Wissensch. des Judent . [1912] 91). Seines großen äußeren Erfolges konnte sich H. allerdings vorläufig nicht lange erfreuen; denn die

  • ) Bei der von Schwartz Nachr. Gött. Ges.

Phil.-hist. Kl. 1907, 266, 1 vorgeschlagenen Be- rechnung der bei Josephus genannten Regierungs- jahre des H. — 1. Jahr = Herbst 37-Herbst 36 v. Chr.—würde dieses Erdbeben erst in das Frühjahr 30 v. Chr., d. h., wie Schwartz selbst schreibt, nach Aktium fallen. Dies ist jedoch nach den klaren Angaben des Josephus für die Zeit des Erdbebens: im Frühjahr ,äx fiäCoveos vov negi "Axetov noüfiov' (bell. Ind. I 370, vgl. ant. lud. XV 121 ,iij5 int 'Axxlcp fiäxts aweaxafienjs Katoagt ngos 'Avxmviov') ausgeschlossen, da sie unbedingt auf die Zeit vor der Schlacht bei Aktium hin- weisen (vgl. auch bell. Ind. I 386; ant . lud. XV 101). Bei der Schwartz sehen Rechnung werden auch viel zu viel Ereignisse — Erdbeben in Palä- stina, Beendigung des Araberkrieges, Reise des H. nach Rhodos zu Octavian, seine Rückkehr in die Heimat — in die kurze Zeit von höchstens drei Monaten zusammengedrängt. Ein zwingendes Mo- ment für seine Rechnungsmethode, d. h. die nach chronographischen Regierungsjahren kann Schwartz nicht beibringen. Die nach ihm von Josephus öfters zu den Regierungsjahren hinzugesetzten Olympiaden und Konsulatsjahre wären schon an und für sich kein solches; vor allem findet sich aber der Zusatz, und zwar auch nur der Olympiade, nicht des Olympiadenjahres, nicht öfters, sondern nur ein einzigesmal (ant. Ind. XVI 136) unter den sechs Erwähnungen der Re- gierungsjahre. Schwartz' Berecbnungsmethode ist also aufzugeben und die von Nöldecke und Schür er vertretene — 1. Jahr beginnend mit 1. N'isan 37 v. Chr. — beizubehalten (über diese Schürer I» 415, 167). bald darauf erfolgende Niederlage des Antonius bei Aktium schien auch seinen Sturz unvermeidlich zu machen, da nun seine Hauptstütze dahin war. Aber es schien nur so. Denn H. hat die unhaltbare Lage des Antonias sofort richtig eingeschätzt, sich dem- entsprechend anscheinend sofort von ihm abge- wandt und sich für Octavian bekannt, obwohl sich Antonius eifrig bemühte, ihn auf seiner Seite zu halten; gegenüber dem Selbsterhaltungstrieb 10 gab es für ihn Dankbarkeit und Treue nicht (Plut. Ant. 71. 72. Auf sehr frühen Abfall weist auch die Unterstützung hin, die H. dem syrischen Statt- halter gegen die Gladiatoren des Antonius leistet, welche auf die Kunde von Aktium von ihrem Standort Kyzikos sofort nach Ägypten zu ziehen versuchten, sich aber in Syrien ergeben mußten; s. Cass. Dio LI 7 [beachte vdjjiova]; bell. lud. I 392; ant. lud. XV195. Demgegenüber ist der An- gabe des H. in seiner von Josephus überlieferten 20 Rede vor Octavian [bell . lud. I 390; ant. lud. XV 190], er sei anfänglich gewillt gewesen, bei Anto- nius auszuhalten, nur habe er die Beseitigung der Kleopatra gefordert, kaum Glauben zu schenken [so auch z. B. Keim 30]; denn diese Angabe geht in erster Linie auf den König selbst zurück, und die Rede, die er vor Octavian gehalten haben will, ist wohl ebensowenig in der überlieferten Form ge- sprochen worden wie seine Rede vor Antonius in Laodikeia. Die Rede vor Octavian und jener über die 30 andere Rede berichtende Brief sind auf eine Stufe zu stellen; auch sie stammt wohl aus den Memoiren des H.). H. hat sich. sobald Octavian nach seinem Abstecher nach Italien wieder im Osten erschienen war, schleunigst aufgemacht, um dem neuen Herrn persönlich seine Unterwerfung kundzugeben und zu versuchen, auch seine Gnade zu erlangen. Im Früh- jahr 30 v. Chr. erfolgte die Zusammenkunft der beiden Männer in Rhodos, durch die Octavian ganz für H. gewonnen wurde; zugleich erkannte ihn die- 40 ser in seiner Herrschaft an (durch Senatsbeschluß wurde das Vorgehen Octavians später bestätigt). H.s Nichtbeteiligung am Kampfe, sein sofortiges Einlenken, sein demütiges Verhalten dem neuen Herrn gegenüber (bell. lud. I 387 übertreibt aller- dings wohl, s. ant. Ind. XV 187) — sein Diadem hatte er vorher als verwirkt abgelegt — mögen zu der Annahme in Gnaden ebensoviel beigetragen haben, wie das Bewußtsein, in ihm eine besonders wertvolle Kraft für ein schwieriges Grenzgebiet, 50 sowie einen unbedingt zuverlässigen Römerfreund zu besitzen. Ob daneben, wie es der König selbst geschildert hat (s. o.), auch sein besonderer Freimut in dem treuen Bekenntnis zu dem früheren Herrn für ihn eingenommen hat, ist sehr zweifelhaft; denn ob und wie sich dieser überhaupt geäußert hat, ist nicht mehr zu ergründen (bell. lud. I 386—393; ant. lud. XV 187—196). Die Begnadigung des H. darf man übrigens nicht als etwas ganz Außergewöhn- liches ansehen (H. scheint dies verbreitet zu haben, 60 ant. Ind. XV 198), da außer ihm von den Antonius getreuen Königen des Orients, die bis Aktium bei diesem ausgehalten hatten, noch Archelaos von Kappadokien und Polemon von Pontus nicht ab- gesetzt worden sind. Mit der Begnadigung des H. durch Octavian ist die Zeit der äußeren Ge- fährdung seiner Herrschaft zu Ende; die Krisis im Römerreiche hat sich auch für H. heilsam erwiesen, ihn von seiner erbitterten Feindin befreit 51 52 Herodes I . (II 2 a) und ihn an den Segnungen des Weltfriedens teil- nehmen lassen. Zu seiner Freude erhielt H. bald Gelegenheit, seine Ergebenheit gegen das neue Regiment durch die Tat zu beweisen. Als Octavian im Sommer 30 v. Chr. durch Syrien gegen Ägypten zum letzten Kampfe zog, nahm H. nicht nur ihn selbst und sein Heer in Ptolemais mit wahrhaft königlicher Pracht auf. sondern unter- stützte auch den weiteren Vormarsch aufs wirk- samste durch die umsichtige Verproviantierung des Heeres (bell. lud. I394-396; ant. lud. XV 196-201 Sin § 196 u. 198ff. eine zweimalige Erzählung [esselben in etwas verschiedener Fassung; nach § 196 sollen nämlich H. und Octavian von Rho- dos gemeinsam nach Syrien bis Ägypten gezogen sein. Es sind also zwei Quellen hier benutzt]). Und nach der endgültigen Unterwerfung des An- tonius und der Kleopatra hat sich der König eilends zu dem Sieger nach Ägypten begeben, offenbar um ihm seine Glückwünsche darzubringen. Octavian hat sich für diese Ergebenheit erkennt- lich erwiesen; den Römerfreund möglichst zu stär- ken war zudem durchaus im Interesse Roms. H. erhielt daher etwa im Herbst 30 v. Cht nicht nur das ihm durch Kleopatra abgenommene Gebiet, Jericho und Gaza, zurück, sondern außerdem noch zu vollem Besitz: die Küstenorte Stra- tonsturm, Joppe und Anthedon*), wodurch dem jüdischen Staate der Zugang zur See erschlossen wurde, femer Samaria, für das eben damals die Zahlung des ipögos erlassen worden ist (s. S. 29), und schließlich die beiden zur sog. Dekapolis im Ostjordanlando gehörigen in der Nähe des See- Genezarefh gelegenen Städte Hippos und Gadara, welche einst von Pompeius den Juden genommen worden waren, auch sie wohl, weil vielleicht die staatlichen Verwaltungskompetenzen über sie von Rom bereits früher an H. übertragen worden waren (s. den an sich nicht recht bestimmbaren Titel des H.: oxgcMjyös KoiXtjs Svgias, den er 46 v. Chr. erhalten hat [s. S. 20] und beachte, daß diese Städte zu Koilesyrien gerechnet worden sind [Schürcr II* 149f.]J. Diese Schenkung ehemaligen jüdischen Gebietes mußte natürlich nicht nur seine äußere Stellung, sondern auch die im Inneren stärken. Zu dem- selben Zweck mag ihm damals Octavian auch einen Teil der keltischen Leibwache der Kleo- patra überwiesen haben (bell. lud. I 397; ant . lud. XV 217. Diese Überweisung der Söldner wirft ein interessantes Streiflicht auf das damalige Söldnerwesen). Denn im Innern war die Lage noch gar nicht so erfreulich wie nach außen. Zu deren Verschlechterung hatte freilich H. selbst

  • ) Ob erst damals außer den genannten Orten

noch andere Küstenstädte, wie Azotos und Jamnia (so Schürer II* 103, 22. 126f.), an H. gekommen sind, ist infolge der Nichtnennung zweifelhaft. H. könnte sie ähnlich wie etwa Gaza (s. S. 47 **) schon früher bekommen und sie nicht an Kleo- patra verloren haben; denn, wie schon bei der Geschichte Gazas bemerkt ist, scheint die Schen- kung der Küste an Kleopatra vom Eleutherosfluß an zunächst das Gebiet des H. gar nicht berührt zu haben, sondern eben nur die autonomen Städte der Küste; vgl. auch Kromayer a. a. 0. 580. das meiste beigetragen. Als ihm die gefährliche Reise zu Octavian bevorstand, war es ihm näm- lich zu bedrohlich erschienen, den letzten männ- lichen Hasmonäer *), den alten Hyrkanos, lebend zurückzulassen. Obwohl dieser schon in den 70em stand (so richtig Wellhausen 321, 2 gegen- über der Tradition, er sei schon über 80 Jahre alt gewesen) und an und für sich ungefährlich war, so mochte H. doch fürchten, daß während seiner Abwesenheit seine Gegner, die sich wohl infolge der ungünstigen äußeren Situation zu rühren begannen (ant. lud. XV 162f.), sich des Greises als Aushängeschild bedienen könnten. So ist denn auch Hyrkanos ein Opfer der Staats- raison geworden (s. das Urteil bell. Ind. I 434). Auch hier ist der König wieder sehr vorsichtig vorgegangen. Denn er legte die Schuldbeweise, einen gefälschten Briefwechsel des Hyrkanos mit dem Araberkönige Malchus, der die enge Verbindung mit dem Landesfeinde darzutun schien, dem Syne- drion vor und ließ Hyrkanos erst daraufhin, etwa im Anfang des J. 30 v. Chr., hinrichten (bell. lud. I 433; ant. Ind. XV 164—182. In den beiden hier vorliegenden Versionen über das Vorgehen gegen Hyrkanos wird die Verbindung mit dem Landesfeinde als Grund angegeben. Die Version der Memoiren des H. dürfte wohl den Vorgang im einzelnen richtiger darstellen, aber an irgendwelche Berechti- gung der Beschuldigung kann ich im Gegensatz zu anderen [s. z. B. Hitzigll 540. Keim 31] nicht flauben**). Da man auf der Gegenseite mit der aldigen Beseitigung des H. rechnete, so scheint keine Veranlassung vorzuliegen, daß man damals, wo gerade das Bleiben an Ort und Stelle von Wichtig- keit gewesen wäre, die Flucht des Hyrkanos zum Araberkönig betrieben hätte. Es fällt natürlich auch die Erzählung von dem entscheidenden An- teile der Alexandra an all diesen Dingen, die schon deshalb unwahrscheinlich ist, weil sie anders als Hyrkanos ganz unbehelligt geblieben ist). Dieses erneute Vorgehen gegen ein ganz unschuldiges Glied des hasmonäischen Hauses, das zugleich die Abkehr von der anfangs be- folgten Politik der Anlehnung an die Hasmo- näer bedeutet, scheint nun den ersten Anlaß zu dem unheilvollen Bruch in der königlichen Familie gegeben zu haben. H.s Gemahlin, Ma-

  • ) Bei den ant . lud. XIV 789 erwähnten naides

des hingerichteten Antigonos scheint ja wohl auch gerade an einen Sohn gedacht zu sein, aber außer der einen Tochter, die später die Gemahlin des Antipatros geworden ist (ant. Ind. XVII 92), ver- schwinden diese Kinder für uns vollständig; s. auch ant . lud. XV 266.

    • ) So ebenso bereits ant. Ind. XV 177f. 181 f.

Die ganze Hyrkanosgeschichte der antiquitates scheint mir aus dem jüdischen Anonymus ent- nommen zu sein, wofür die herodesfeindliche und hasmonäerfreundliche Tendenz spricht; s. beson- ders die Lobpreisung des Hyrkanos, die mit der son- stigen Darstellung des Josephus nicht recht über- einstimmt (besonders bemerkenswert ist dem- gegenüber das Urteil im bell. Ind. I 271 ,Tgxavö» äyevveaxaxov'); vgl. die bekannte Parallele ant. lud. XIII 319: das anerkennende Schlußurteil über Aristobulos I., das nicht zu den Einzelausfüh- rungen paßt. 53 54 Herodes I. (II 2 a) riamme, stand anscheinend schon lange schlecht mit seiner Mutter Kypros und seiner Schwester Sa- lome. Sie sah diese nicht für voll an, und Kypros und Salome konnten ihr nicht den hasmonäischen Stolz und Hochmut vergeben (bell. lud. I 438; ant . Ind. XV 80f. 185. 213. 219f.). Ob Mariamme ihren sie leidenschaftlich liebenden Gemahl je wirk- lich geliebt hat, ist schwer zu sagen (bell. lud. I 436f.; ant . lud. XV 238f.: bezüglich der früheren Zeit ist es jedoch unbedingt übertrieben, von direktem Haß der Mariamme gegen H. zu reden, s. ant . lud. XV 84. 211, auch 219). Im Anschluß an die Hinrichtung des Hyrkanos scheint es je- doch zu heftigen Szenen zwischen den beiden Ehegatten gekommen zu sein (bell. lud I 437; ant. lud. XV 239). Hinter Mariamme hat wohl ihre Mutter Alexandra gestanden. Als dann H. seinen gefährlichen Gang nach Rhodos antrat, da wollte er seine Familie nicht in Jerusalem zu- rücklassen, weil er sie hier bei etwaigen Unruhen nicht für sicher hielt, aber er wagte es auch nicht, die beiden Parteien an denselben Ort zu bringen. So sind Mariamme und ihre Mutter allein in der Feste Alexandreion untergebracht worden; seine Kinder hat er dagegen unter die Obhut der Kypros und der Salome in Masada gestellt. Daß H. da- mals die Kinder von der Mutter trennte, spricht schon deutlich für ein gewisses Mißtrauen gegen die Gattin (s. auch ant. lud. XV 203f.). Dieses und nicht allein seine eifersüchtige Liebe, son- dern beides vereint ist auch jedenfalls für seinen Befehl an den Festungskommandanten Sohaemus und an den Schatzmeister Joseph maßgebend ge- wesen, im Falle seiner Nichtwiederkehr die beiden Frauen zu töten (das bei Joseph stehende xafuaiav ist natürlich eine Dittographie für zafiiav; dieser Joseph verschwindet später in unserer Tradition ganz, weil er anders wie Sohaemus nicht Ver- rat geübt hat. also nichts von ihm zu erzählen war). Er sah eben in ihnen als Hasmonäerinnen die Gegner seines eigenen Geschlechts und fürchtete von ihnen für dieses. Die übliche Begründung des Be- fehls allein aus Liebe berücksichtigt nicht die zu- gleich angeordnete Tötung der Alexandra (s. ant. lud. XV 183ff. Daß der Befehl nur einmal erteilt worden ist, dafür s. S. 10 *). Daß man ihn und seine Folgen nicht im Anschluß an die Datierung bell. lud. I 441 bereits in die Zeit der Reise zu Antonius 35 oder 34 v. Chr. setzen darf, dagegen spricht , abgesehen von der inneren Unwahrscheinlichkeit, die Fünfzahl der Kinder der Mariamme. Aber auch sogar aus einer Stelle des bellum [I437] ergibt sich im Widerspruch zu der eigenen Datierung des bellum die Unrichtigkeit des früheren Ansatzes, da an dieser Stelle Vorwürfe der Mariamme gegen H. wegen des Todes ihres Großvaters Hyrkanos angeführt werden, also auf das J. 30 v. Chr. Be- zug genommen wird). Sohaemus hat nun den ihm gewordenen Befehl den Frauen verraten. Es war, zumal in Anbetracht alles früher Vorgefallenen, selbstverständlich. daß die stolze Hasmonäerin sich zum mindesten von jetzt an ihrem Gemahl ganz entfremdet fühlte und ihn dies auch nach seiner Rückkehr aus Rhodos deutlich fühlen ließ. was den König bei seiner Leidenschaft zu ihr aufs höchste beunruhigte und quälte (ant. lud. XV 202 —212). Diese ein Jahr andauernde Zeit der Verstim- mung haben Kypros und Salome geschickt be- nutzt, um den Liebhaber in H. aufzustacheln: sie bezichteten die Königin der ehelichen Untreue (bell. lud. I 438-440; ant. lud. XV 213—215). Schließlich ist es Salome gelungen, den könig- lichen Mundschenk zu bestechen und durch diesen Mariamme der Giftmischerei zu beschul- digen. Bei der darob angestellten Untersuchung bekannte dann der Leibeunuch der Mariamme den Verrat des Sohaemus und gab ihn als Grund der veränderten Haltung der Königin an. Dies genügte, um bei dem verschmähten, eifer- süchtigen Gatten die Verdächtigungen der Frauen zu voller Wirkung zu bringen; er glaubte, Sohae^ mus habe nicht nur seinen Befehl verraten, sondern seine Gemahlin hätte ihn auch mit diesem betrogen. Diese wurde darauf sofort vor ein Hofgericht gestellt, das sie wegen Giftmischerei zum Tode verurteilte (29 v. Chr.; ob erst gegen Ende des Jahres, wie Schürer Is 365 annimmt, ist mir sehr zweifel- haft, da das Jahr des ehelichen Zwistes doch wohl von der Rückkehr aus Rhodos und nicht von der zweiten Rückkehr des J. 30 v. Chr., nämlich aus Ägypten, zu rechnen ist). Das Urteil wurde um- gehend vollstreckt aus Angst, das Volk könnte sich zur Befreiung der Gefangenen erheben, auch dies ein Zeichen, für wie unterminiert noch immer der Boden gehalten wurde. Mariamme ist unbedingt schuldlos gewesen; sie ist gefallen als ein Opfer des unvermeidbaren Gegensatzes zwischen dem alten Königsgeschlecht und dem neuen Herrscher, zu dem die rasende Eifersucht des Mannes, der sich betrogen glaubte, hinzutrat (an den eigentlichen Verurteilungsgrund dürfte auch H. nicht geglaubt haben, — dieser wurde vielmehr nur nach außen vorgegeben — sonst würde auch die Giftmischerei und nicht nur die äoeXyeia der Mariamme von Nikolaos von Damaskos als Todesgrund hervor- gehoben worden sein, ant. lud. XVI 185). In den Sturz der Mariamme ist Alexandra nicht hineinge- zogen worden; sie stellte sich damals ganz so an, als sei sie von der Schuld ihrer Tochter über- zeugt und verdammte sie darob. Trotzdem wäre ihr vollständiges Unbehelligtbleiben durch H. auch nach dieser Katastrophe in Anbetracht der ganzen Art des Königs ein unfaßbares psycholo- gisches Rätsei, wenn all die Machinationen, die ihr in unserer Überlieferung vorgeworfen werden (s. vorher), wirklich von ihr betrieben und dem König auch bereits bekannt gewesen wären, wenn er z. B. noch ein Jahr vorher die Alexandra als die Veranlasserin des Landesverrats des Hyrkanos erkannt und gerade von ihr die Erregung von Empörungen gegen sein Regiment während seiner Fahrt zu Octavian erwartet hätte (ant. lud. XV 183). Begreiflich wird das Verhalten des Königs dagegen, wenn Alexandra erst nach ihrem Ende als seine Feindin par excellence erkannt und ihr dann darum noch über ihre wirklichen Intrigen hinaus solche angedichtet worden sind (s. ant. lud. XV 218-239 [hier und auch schon von § 202 an tritt uns das Zusammenarbeiten aus verschiedenen Quellen besonders greifbar entgegen, vgl. z. B. §219 mit § 237—239]. Im bell. lud. I 442ff. [vgl. ant. lud. XV 82—87 findet sich eine andere Version über die die Hinrichtung hervorrufenden Vor- gänge; da hier die aoiXyeta allein erseheint, darf man sie wohl dem Nikolaos zuschreiben. Die tal- 55 56 Herodes I. (II 2 a) madische Erzählung über den Tod der Mariamme [Baba-bathra 8b, vgl. Derenbourg 151C] ist ganz legendär, übrigens aufgebaut auf dem un- vereinbaren Gegensatz der Hasmonäer zu H.). Dem Ausbruch rasender Eifersucht, der den Tod seines Weibes veranlaßt hat, ist bei H. umgehend die tiefste Depression gefolgt. Er konnte es sich nicht denken, daß er das, was er so geliebt, selbst zerstört hatte, und Reue über sein Handeln überkam ihn (Wellhausen 322 leugnet dies; ihm gegenüber s. jedoch ant. lud. XV 243f.). Vor den trüben Gedanken und Bildern halfen keine Zerstreuungen; auch seine liebste Erholung, die Jagd, war ihm verleidet, und schließlich brach er auch körperlich zusammen. Eine Krankheit, die sich als schmerzhafte Entzündung des Genicks mit gelegentlicher Bewußtlosigkeit äußerte (wohl ein gefährliches Furunkel mit Eitervergiftung), brachte ihn an den Rand des Grabes. Jetzt glaubte endlich Alexandra die Stunde gekommen, in der die Hasmonäer über den Emporkömmling triumphieren könnten. Sie machte den Versuch. sich der beiden Jerusalem beherrschenden Zita- dellen zu bemächtigen, um in ihrem Besitz beim Tode des Königs Herrin der Lage zu sein. Der Vorwand, hierbei nur die Rechte und die Siche- rung ihrer Enkel im Auge zu haben, verfing jedoch bei den dem König treu ergebenen Burg- kommandanten nicht; sie machten bei H. Anzeige, und dieser hat daraufhin Alexandra sofort hin- richten lassen (je nach dem Ansatz des Todes der Mariamme Ende 29 oder Anfang 28 v. Chr.). S. bell. lud. I 444; ant. lud. XV 240-252. So war H. einer sehr verschlagenen und darum auch besonders gefährlichen Gegnerin ledig. Von dem alten Königsgeschlecht war jetzt so gut wie nichts mehr zu befürchten; von männlichen Angehörigen scheinen damals nur noch einige Seitenverwandte, die Söhne des Babas oder Sabba (welcher Name der richtige ist, ist wohl nicht zu entscheiden, s. Schürer I» 386, 54) gelebt zu haben (s. die Bemerkung ant. lud. XV 266 nach ihrem Tode). Sie hatten 37 v. Chr. auf der Liste der proskri- bierten jüdischen Adligen gestanden, waren aber damals von dem aus einem altem priesterlichem Adelsgeschlecht stammenden Idumäer Kostobar, dem späteren Statthalter von Idumäa, gerettet worden. Er hatte es durch ein geschicktes Ver- steck verstanden, die Geretteten dauernd der Hand des Königs zu entziehen. Der Grund dieser Handlungsweise ist zweifelhaft. Daß dies Kosto- bar aus politischer Berechnung, um sich eventuell später ihrer und ihres Einflusses bedienen zu können, getan habe (so ant. lud. XV 264), ist eine Behauptung ohne Beweis. Später scheint aller- dings Kostobar, der als einer der nächsten Ver- trauten des Königs galt und sogar 35 oder 34 v. Chr. dessen Schwester Salome zur Frau er- halten hatte, von H. abgerückt und das Haupt einer idumäischen Unabhängigkeitspartei geworden zu sein, die auch gegen die jüdische Religion Stel- lung nahm (die Abfallsgelüste darf man aber keinen- falls zu früh ansetzen, s. S. 47 *), anders Schürer P386. Wellhausen323). Wenigstens hat seine Gemahlin Salome, als sie sich von ihm trennte, diese Anklage gegen ihn erhoben; als Be- weis seiner hochverräterischen Absichten konnte sie damals auch auf sein Verhalten zu den letzten Sprossen der Hasmonäer hinweisen. Inwieweit die generelle Anklage der Salome zu Recht besteht, ist bei dieser Verleumdernatur schwer zu entscheiden. Da aber nicht nur Kostobar, an dessen Beseiti- gung Salome ein persönliches Interesse hatte, auf diese Anklage hin gefallen ist, sondern zugleich mit ihm eine Reihe anderer vornehmer Vertrauter des Königs (für den einen Dositheos s. z. B. ant. lud. XV 169f.), die als Mitwisser der Verschwörung von Salome namhaft gemacht wurden, so scheint es sich doch hier nicht um reine verleumderische Erfindung gehandelt zu haben. Eine gerade aus idumäischen Kreisen gegen H. geplante Erhebung muß freilich besonders auffällig berühren, da es sich hier um das Stammland der Dynastie handelt; wieweit persönlicher Ehrgeiz (als einzigen Grund nennen ihn ant. Ind. XV 255), wieweit etwa fehl- gegangene Hoffnungen hierbei mitgewirkt haben — die Idumäer mögen von der Herrschaft ihres Stammesgenossen besonders viel erwartet haben, was jedoch anscheinend nicht eingetroffen ist (s. hierzu S. 32) — läßt sich nicht entscheiden. Zu- gleich mit den Verschwörern sind die Babas(SabbaV söhne hingerichtet worden (ant . lud. XV 253-266). H. war also mit einem Schlage von mehreren gefährlichen Gegnern befreit. Die eine der feind- lichen Mächte, das alte Herrschergeschlecht, schien aus der Reihe der Feinde ganz ausgeschaltet zu sein, die andere, der alte hasmonäische Adel, war weiter geschwächt, irgendwelche Rivalen, die seiner Herrschaft gefährlich werden konnten, gab es für den Augenblick nicht mehr (so auch das Urteil ant . lud. XV 266); schließlich war das Stammland Idumäa wieder gesichert. Das J. 28/27 v. Chr., in das wohl, und nicht erst 25 v. Chr., *)

  • ) Zumeist wird das J. 25 v. Chr. als Jahr

der obigen Ereignisse angenommen auf Grund der Angabe der ant. lud. XV260, daß die Babas (Sabba-)- 1 söhne im ganzen 12 Jahre von Kostobar verborgen gehalten worden seien. Sieffert 763f. hat jedoch schon mit Recht darauf hingewiesen, daß bei Josephus die Kostobaraffäre in engster inner- licher — und das ist entscheidend und nicht der auch vorhandene äußere Anschluß — Verbindung mit der Krankheit des H. und der Hinrichtung der Alexandra, d. h. Vorgängen des J. 29/8 v. Chr., erzählt wird (ant. lud. XV 251f.), so daß eine Zwischenzeit von drei Jahren zwischen diesen Er- 1 eignissen und der Entdeckung der Verschwörung des Kostobar, wenn man die Darstellung des Jo- sephus nicht ganz verwerfen will, ausgeschlossen erscheint . Nun findet sich an jener Stelle als Wort für 12 nicht das, so weit ich sehe, bei Jo- sephus übliche dcödexa, sondern bemerkenswerter Weise dexadvo (so steht wenigstens in den besten Hss.). Da nun die Zahl 10 an unserer Stelle sach- lich sehr gut passen würde, weil sie uns auf das J. 28/27 v. Chr., also in eine den betreffenden . Ereignissen sich direkt anschließende Zeit führt, so scheint mir die Vermutung sehr viel für sich zu haben, daß ursprünglich nur dixa bei Josephus geschrieben war, das sich später in dexadvo und schließlich in dmdexa gewandelt hat (sollte etwa das dvo ursprünglich Zahlbestimmung zu dem kurz vorherstehenden ,xovs Säßßa (Bäßas) najda? gewesen und nur an falscher Stelle m den Text ge- kommen sein?). Auch auf den Fortgang der Erzäh- 57 58 Herodes I. (II 2 a u. b) alle diese Ereignisse zu setzen sind, bedeutet also für die innere Geschichte einen fast so wichtigen Abschnitt wie das J. 30 v. Chr. für die äußere, nur daß seit diesem die äußere Lage des Königs dauernd sichergestellt war, während dies hinsichtlich der inneren nicht in demselben Maß der Fall gewesen ist . Denn es blieb noch ein bedeutsamer Gegner des Herrschers bestehen, das jüdische Volk in seiner Mehrheit. Zu großen Kämpfen mit diesem Gegner ist es jedoch in der Folgezeit nicht ge- kommen, sondern nur zu einem ständigen Ringen, sich auch dieses gefügig zu machen. b) Herodes auf dem Höhepunkt seiner Macht: die Zeit des äußeren Glanzes und der inneren Ruhe (28/7 v. Chr.—14 v. Chr.). Es wird wohl von keinem bestritten, daß H. in dem zweiten und in dem Beginn des dritten Jahr- zehnts seiner Regiemng auf dem Höhepunkt seiner Macht gestanden hat . Allerdings darf man sich diese Macht wenigstens nach außen nicht sehr groß vorstellen. Denn trotz allen äußeren Glanzes war die völkerrechtliche Stellung des Königs nie- mals besonders günstig. Nikolaos von Damaskos spricht zwar in seiner Rede vor Augustus im J. 4 v. Chr. von dem Könige als .tpüos xai ovfifiaxos' Roms (ant . lud. XVII 246), und man darf hierin wohl die offizielle völkerrechtliche Bezeichnung des Königs sehen (der Zweifel von 0. Bohn Qua condic. iur. reges socii pop. Rom. fuerint, Berl . 1876, 14, 29, ob das der Fall gewesen sei, erledigt sich meines Erachtens durch die Stelle, wo die Bezeichnung uns begegnet; s. ferner Schürer I» 402, 106), aber trotz dieses Titels darf man nicht annehmen, daß die Stellung des H. zu Rom auf einem foedus beruht hat . Denn es erscheint mir nicht bewiesen, daß dies damals bei den reges socii prinzipiell der Fall gewesen ist (dies behaup- tet fälschlich K. J. N eumann in Pauly-Wissowas Realenzykl. VI 2826f'. s. Foedus; vgl. aber L. E. Matthaei Class. Quart. I 182ff.), und positive Beweise für den Abschluß eines foedus zwischen Bom und H. sind nicht vorhanden. Die Angaben des Josephus über die Form der Begründung der herodeischen Herrschaft im J. 40 v. Chr. und über ihre Bestätigung nach der Schlacht bei Aktium (bell. lud. I 284f. 391f.; ant . lud. XIV 384f. XV 195ff.; vgl . auch Appian. bell. civ. V 75) machen vielmehr die Annahme recht wahrscheinlich. daß die Grundlage lür die Stellung des H. nur eine magistratische Erklä- rung und ein diese genehmigendes senatus con- sultum gewesen ist. Es handelt sich hierbei na- türlich um eine Verpflichtung von einseitigem Charakter, H. allein ist der Verpflichtete. Ähnlich wie den Titel ,ipüos xai avfifiaxos' darf man auch die dem Könige von Rom zugestandenen äußeren Auszeichnungen nicht zu hoch einschätzen. So hat zwar H. den Königstitel von Anfang an besessen, er durfte alle Insignien der Königswürde, vor allem das Diadem, aber auch Szepter, Purpur und Krone führen (bell. lud. I 387. 393. 671. II 3; lung des Josephus, der noch ein Ereignis des J. 27 v. Chr. — die Neugründung von Samaria (s. 8. 79 *) — bringt, sei noch als Stütze für den Ansatz in das J. 28/7 v. Chr. und gegen das J. 25 v. Chr. verwiesen. ant. lud. XV 187. 195. XVH 197. 202), er konnte sich der persönlichen Freundschaft der römischen Herrscher, des Antonius und später des Augustus und Agrippa, rühmen (s. die Angaben S. 66f. und bes. bell. lud. I 400; ant . lud. XV 361, wo frei- lich übertrieben wird; ferner auch ant . lud. XV 318. XVI 141. 157), aber trotzdem hat ihm Augustus, als er es um das J. 10 v. Chr. gewagt zu haben schien, selbständig gegen die Araber Krieg zu führen (s. S. 125ff.), ohne weiteres in einem schroffen Schreiben angedroht, er werde ihn in Zukunft als {mijxoos behandeln (ant. lud. XVI290). Gerade dieser Vorfall zeigt H.s Abhängigkeit von Rom besonders deutlich; sein Staat besaß eben keine Souveränität (s. auch S. 61). Eine selbständige auswärtige Politik war dem- gemäß dem Könige ganz untersagt; dagegen mußte er die römische rückhaltslos unterstützen und selbst zu Kriegen in weit entfernten Gegenden Hilfskon- tingente stellen (s. S. 70 und S. 75). In den ersten Jahren seiner Herrschaft hat H. ferner sogar Tribut an Rom entrichten müssen; nicht für sein ganzes Gebiet, aber doch für Idumäa und Samaria (Appian. bell. civ. V 75 fs. S. 29]). Es ist ihm also seinerzeit nur das altjüdische Gebiet abgaben frei übertragen worden, d. h. Rom hat ihm hierin keine bessere Stellung gewährt, als sie be- reits Hyrkanos H. durch Caesar zugestanden worden war (s. S. 25; man wird wohl die Edikte Cae- sars gemäß der späteren Stellung des H. auch nur auf das eigentliche jüdische Gebiet beziehen und Idumäa von ihnen ausnehmen müssen). Wenn wir dann für das J. 30 v. Chr. von der Schenkung Sama- rias an den König H. durch Augustus hören, so ist diese wohl dahin zu interpretieren, daß ihm damals der tpögos für dieses Land erlassen worden ist . Über den Erlaß der Abgabe für Idumäa haben wir allerdings keine Nachrichten; er ist aber im Hinblick auf Samaria in hohem Grade wahrschein- lich, so daß in der Zeit des Augustus H.s Staat wenigstens immunis gewesen sein dürfte (Schürer I» 403. 525ff.). Frei übrigens nicht nur von Abgaben, son- dern auch von römischer Besatzung. Denn der Verlauf der Unruhen nach dem Tode des H. zeigt uns deutlich. daß damals keine römischen Truppen in seinem Lande gestanden haben, sondern daß sie erst im Anschluß an die Unruhen nach Palästina gelegt worden sind (s. vor allem bell. lud. II 40ff.; ant . lud. XVII 251ff. Demgegenüber darf man nicht bell. lud. II 11; ant. lud. XVII 215 als Beleg für das Vorhandensein römischer Truppen fassen. Denn wenn hiernach Archelaos zur Dämpfung der Unruhen einen xdtagxos mit einer oneTga änXi- xöiv entsendet, die von den Aufrührern großenteils niedergemacht werden, so kann es sich bei ihnen schon deswegen nicht um römisches Militär handeln, weil Rom später keine Schritte unternommen hat, um die Niedermetzelung seiner Garnison zu be- strafen; Josephus verwendet eben hier, wie auch sonst [vgl. S. 74 *) die Bemerkungen über den Gebrauch des Wortes biixgonos], die griechi- schen Wiedergaben römischer termini technici nicht in ihrer offiziellen Bedeutung). Auch hier ist wohl von Anfang an das, was bereits Caesar dem Hyrkanos bewilligt hatte, auch H. zuge- standen worden; wenn in den 30er Jahren eine römische Legion als Besatzungstruppe in Judäa 59 60 Herodes I. (II 2 b) erscheint, so hat man dies wohl nicht als Aus- fluß einer minderen völkerrechtlichen Stellung des Königs zu fassen, sondern muß es als Aus- nahmefall werten, der auf den Wunsch des H. nach vollem Schutz seiner Herrschaft zurück- zufahren ist (s. S. 44). Zwei wichtige Privilegien der Freistaaten im Römerreich hat mithin auch der jüdische Staat be- sessen, und ferner scheinen außer der Kirchenho- heit(s. S. 115) dem König die Militär-, die Gerichts-, 10 die Finanz- und die Amtshoheit unumschränkt zu- gestanden zu haben. So hat er eigenes Militär be- sessen, das sich aus fremden Söldnern *) und aus Landeskindern, vor allem anscheinend Idumäern und später aus Bewohnern von Sebaste, zusammen- gesetzt hat (s. etwa bell. lud. I290.355. II 52. 55 ; lud. XIV 394. XVI 292. XVH 270). Es sind ant. dies einmal stehende Truppen — Fußvolk und Reiterei — (s. z. B. bell. lud. I 366. 461. 528. 658. 666ff. II 3.12. 52; ant. lud. XV 247ff. 294.20 298. 317. XVn 172. 194ff. 202. 217f. 266), die einige 1000 Mann stark gewesen sind (vgl. bell. lud. II 52, auch 55; ant . lud. XVI 285 [292]. XVII 266, auch 270). Ob von Rom eine Höchst- zahl für das stehende Heer vorgeschrieben war, was an sich sehr wohl möglich wäre (vgl. etwa ant. Ind. XVIII 251f.), wissen wir nicht. Die Offi- ziere **), auch die Befehlshaber der Festungen Upgovgagx0e, s. bell. lud. I 528. II 18; ant. lud. XVI 317. XVn 223) durfte H. selbst ernennen 30 (bell. lud. I 461; ant. lud. XV 249f. XVH 223. 232). Einen gewissen Einfluß hat allerdings Rom auf das Heer des Königs auszuüben verstanden;

  • ) Es werden Kelten, Thraker und Germanen

genannt (bell. lud. I 290. 397. 437. 672; ant. lud. XIV 394. XV 217. XVII 198). Auf das starke Vorhandensein von Nichtjuden im Heere des Kö- nigs, und zwar gerade unter seiner Leibgarde, weisen auch die Orte Gaba und Eisbon hin, die 40 von H. zu Militärkolonien ausgestaltet worden sind (s. S. 82f.), und die zu Beginn des jüdi- schen Aufstandes wegen ihres heidnischen Charak- ters von den Juden überfallen wurden (bell . lud. n 458f.).

    • ) Wir kennen Jjyefiöves (s. z. B. bell. lud. I

491. 546. 550. 673; ant. lud. XVI 134. 386. 393. XVII 173. 195. Es scheint, als wenn fyepuöv bei Josephus zumeist, wenn auch nicht immer, keine bestimmte Offizierscharge anzeigen soll, 50 sondern als allgemeine Bezeichnung zu fassen ist), femer zagiagx0' (bell. lud. I461.491.673; ant . lud. XVH 199), Xoxarol (ant. Ind. XVH 199), xdl- agx01 (*• o.), Tnnagxoi (bell. lud. I 527), einen ozgaionedägxqs (bell. lud. I 535). Bezüglich der ozgaxijyoi s. S. 62. Daß die hier genannten griechischen Titel im allgemeinen auch wirklich geführt worden und nicht etwa nur mehr oder weniger genaue Wiedergaben aramäischer Titel sind, dafür spricht außer dem ganzen Charakter 60 des herodianischen Heeres mit seinen zumeist nicht jüdischen Soldaten und römischen Instruk- tionsoffizieren auch die Aufnahme der Titel ,xa!-l- agxos' und ,xdiagxos' als Lehnwörter ins Ara- mäische, s. S. Krauss Griech. u. lat. Lehnwört. i. Talmud, Midrasch u. Targum II 98. 285. Man wird wohl Griechisch als die Kommandosprache des Heeres annehmen dürfen. denn es begegnen uns in ihm in leitenden Stel- lungen römische Instruktionsoffiziere (s. den axga- eojiedögxns Volumnius, bell. lud. I 535; ferner wohl die Kommandeure der Infanterie und der Kavallerie zur Zeit des Todes des Königs, Rufus und Gratus, bell. lud. II 52; ant. lud. XVII266. Den Tnnagxos Iucundus bell. lud. I 527 darf man dagegen trotz seines Namens nicht als solchen fassen, da ihn der König ohne weiteres foltern läßt). Ob das Heer überhaupt nach römischem Muster orga- nisiert gewesen ist oder ob nicht doch das helle- nistische Heerwesen einen starken Einfluß aus- geübt hat, läßt sich. da uns eigentlich nur die Titel der Offiziere bekannt geworden und diese nicht eindeutig sind, nicht entscheiden. Außer dem stehenden Heer hat der König noch über allenthalben wohl zumeist als geschlossene Mi- litärkolonien angesiedelte alte Soldaten und andere Ansiedler verfügt, die von ihm mit Land ausge- stattet wurden (s. ant. lud. XV 290.296 [bell. lud. I 403]. XVI 285. 292. XVn 23-31; vgl . auch ant . lud. XVII 270 [bell. lud. II 55]. Für Kaisa- reia scheint mir schon durch bell . Ind. I 544 ; ant . lud. XVI 375 das Vorhandensein einer von H. L begründeten Militärkolonie zum mindesten sehr nahe gelegt zu werden; man darf aber wohl sogar mit einer solchen als etwas ganz Sicherem rechnen, dt uns zur Zeit Agrippas I. Katoagets neben den Seba- stenem als Bezeichnung einer Truppenabteilung begegnet, ant. lud. XIX 356—365. XX 176). Daß das den Angesiedelten zugewiesene Land in deren vollen Besitz übergegangen ist, dafür haben wir keinen Anhaltspunkt*); es spricht sogar der Be- richt über den besonderen Abgabendruck, dem die einzelnen Militärkolonisten in der Batanaia nach dem Tode des H. ausgesetzt waren, di- rekt dagegen (s. ant. lud. XVII25-28: der anfangs gewährten äieXeta ist zuerst eine Zeit der tcov- (poxe/Leta gefolgt und schließlich sind die Abgaben in vollem Umfange erhoben worden). Wir haben bei diesen Landanweisungen eben doch wohl an richtige xXjjgot, also an Militärlose, zu denken. Diese ,Kle- ruchen' sind wohl durchweg — für die Grenzer in der Trachonitis ist uns dies direkt belegt, and die Grenzmilitärkolonien Esbon und Gaba (s. S. 82) weisen uns wenigstens hierauf hin — m militä- rischen Diensten verpflichtet gewesen (ant. Ind. XVI 285. 292. XVII 23-31); auch haben sie, zum mindesten zu einem größeren Teil, den Ersatz für die stehenden Truppen geliefert (s. die Truppenabteilung der Seßaoetjvol zur Zeit von H.s Tode, bell. Ind. II 52 u. passim; vgl. ferner das soeben über die Katoagets Bemerkte und dann ant. lud. XVII 19ff., besonders 29—31, sowie auch Dittenberger Syll. (or.) I 425, wo wenn auch erst für die Zeit Agrippas II. — eine als lnneis xoXowTiai bezeichnete Truppe er- wähnt wird [s. meinen Artikel Herodes Nr. 22 in Pauly-Wissowas Realenzykl. Suppl.-Heft H 166f.]). Es haben also damals im jüdischen Reiche militärische Einrichtungen ähnlich denen der hellenistischen Reiche und der Kaiserzeit be-

  • ) Es ist z. B. sogar nicht nötig, daß das

Land der Kolonisten der Stadt Sebaste dem Stadt- territorium zugeschlagen und insofern Privateigen- tum geworden ist; für die ganze Frage s. Ro- stowzew Stud. z. Gesch. d. röm. Kolon. 248fl. 61 Herodes I. (II 2 b) 62 standen (vor allem wird man sich der ptolemäi- tragungen die Begründung von Lehensgütern sehen Kleruchen erinnern, wenn auch deren Cha- zu sehen haben (daß die Zuweisung von Ein rakter noch umstritten ist; s. Wilcken Papyrus- nahmen, nicht die Schaffung von Eigentum bei kunde I 1, 280f. 384f. und anders Lesquier Les diesen Landvergebungen im Vordergrund steht, instit. milit. de l'Egypte 30ff., deren Auffassungen ergibt wohl auch eine Vergleichung von ant. sich aber sehr wohl vereinen lassen. Es ist ferner lud. iVI 250 mit XVII 96 bezw. bell. lud. I zu beachten, daß auch in der jüdischen Literatur 625 fs. hierzu S. 91], wo an der zweiten Stelle der hellenistischen Zeit die xi^oi der Soldaten überhaupt nur von den Einnahmen des Antipa- eine Bolle spielen [s. 3. Esra 4, 56; Esther 9, 26]; tros, nicht von seinem Landbesitz die Rede ist), sie kann sehr wohl hierbei einheimische Verhält-10 Es begegnet uns also im Beiche des H. die ptole- nisse vor Augen gehabt haben. Willrich Ju- maische yzj i v dmgeq: auch sie hat ganze Dörfer um- daika 25 scheint mir nicht glücklich zu urteilen). faßt und ist an die Großen des Eeiches vergeben Neben dem Heer hat H. auch über eine Flotte, worden (s. Wilcken Papyrusknnde I 1, 284. die wohl als sein eigenstes Werk anzusehen ist, Zu der Landzuweisung an Antipatros möchte ich verfügt (ant. lud. XVT 21). auf die yjj i» ngooodcp x&v zexvmv xov ßaotXecos im Die Unumschränktheit der Gerichtshoheit des ptolemäischen Ägypten verweisen, Pap. Petr. III Königs tritt uns nicht nur bei dem Erlaß neuer Straf- 97,10. Vgl. auch die allgemeinen Ausführungen gesetze (ant. Ind. XVI lff.), sondern vor allem bei Bostowzews a. a. 0. 248ff. über die Landver- den vielen von ihm gefällten Todesurteilen (bis kurz gebungen in den hellenistischen Eeichen). vor seinem Tode, bell. lud. I 655; ant. lud. XVII20 Schließlich hat dem König auch die Amts- 167) entgegen. Sie wird denn auch ausdrücklich bei hoheit zugestanden. Entsprechend den Verhält- den Verhandlungen vor dem Kaiser gegen die Ma- nissen im Heere begegnen uns auch in der riammesöhne hervorgehoben (ant. Ind. XVI 106), ganzen Zivilverwaltung nur die eigenen Ange- d. h. gerade bei einer Gelegenheit, die an und für stellten des Königs. So hören wir von Ernen- sich Zweifel hinsichtlich der Unbeschränktheit auf- nungen der Provinzial- und Distriktsstatthalter kommen lassen könnte. Die Art des Vorgehens durch den König (&gxun> von Idumaa: ant. lud. des Königs sowohl gegen die Mariammesöhne, XV 254; fiegidiigx>is: ant. lud. XV 216; zu als später gegen Antipatros, das Aussetzen oder dem letzteren Titel vgl. I. Makk. 10, 60ff.). Aufschieben des eigenen Urteils, bis der Kaiser Andere Spitzen der Provinzialverwaltung, die auch gesprochen und die Vollziehung des Urteils ge- 30 militärische Funktionen besessen zu haben schei- stattet hat (s. etwa bell. lud. I 452ff. 535ff. nen — sie begegnen uns in den östlichen Grenz- 640. 661; ant. lud. XVI 90ff. 332ff. 356ff. XVII provinzen —, werden ausdrücklich als axgaxejyol 133. 182f.), darf jedoch nicht von dem Gesichts- xov ßaoiXecos bezeichnet (ant. lud. XVI 130. punkt der Gerichtshoheit beurteilt werden, viel- 274. S. für diese Erklärung von axgaxijyös die mehr muß man die völkerrechtliche Seite ins Anfangsstellung, die H. bekleidet hat — er war Auge fassen. Diese Urteile gingen nämlich auch axgaxijyös von Galiläa [vgl. S. 19] — und die Born direkt an, da es sich bei den Ange- Zusammenstellungen in meinem Art. Herodes klagten um die von ihm gebilligten designierten Nr. 22 in Pauly-Wissowas Realencykl. Suppl.- Herrschaftsnachfolger handelte (s. S. 65f.); allge- II 167; man erinnere sich der oxgaxejyoi der meine völkerrechtliche Rücksichten haben also hier 40 Seleukiden und der Ptolemäer in ihren auswär- die Aktionsfähigkeit des H. beeinträchtigt. tigen Provinzen, s. z.B. Cohen De ma- Die unbeschränkte Finanzhoheit des Königs gistr. Aegypt . extern. Lagid. regni provinc. ad- ergibt sich alsdann einmal aus seinem völlig min. passim). Denselben Titel hat dann wohl freien Schalten mit den Einnahmen seines Lan- auch der Vertreter der königlichen Gewalt in den des, die er nach eigenem Belieben durch ein- Städten geführt (belegt ist uns für Jerusalem ein malige oder auch sogar dauernde Steuererlasse solcher axgaxtjyäs, den wir hier die königlichen vermindert (bell. Ind. I 428; ant. Ind. XV 365. Interessen wahrnehmen sehen, und von dem XVI 64. XVII 25) oder durch neu aufgelegte immer nur als von dem axgaxejyos zoß ßaoi- Abgaben erhöht hat (ant. lud. XVII 205), die er Uok die Rede ist, so daß wir in ihm kaum irgend jedenfalls ganz nach seinem Gutdünken verwendet 50 einen beliebigen Heerführer sehen dürfen; s. bell. hat. Die Finanzhoheit zeigt sich aber weiterhin Ind. I 652. U 8; ant. lud. XVII 156. 209f. Da auch in seinem unbeschränkten Verfügen über den nun für die Zeit Agrippas I. ein axgaiijyäs xtfs Grund und Boden des Staates. Hat er doch diesen nöXecos für Kaisareia belegt [ant. lud. XIX 333] und nicht nur in kleineren Parzellen an Militärkolo- diese Strategeninstitution für die hellenistischen nisten verliehen, sondern auch große Landstriche mit Königreiche allenthalben bezeugt ist [vgl. Schu- bedeutenden Einnahmen und ganze Ortschaften an bart Klio X 68ff.], so scheint mir die Deutung trotz die ihm nahestehenden Großen seines Reiches, seinen des bei Josephus fehlenden xjjs nöXecos sicher; s. Sohn Antipatros, an den Reichskanzler Ptolemaios bezüglich des nicht genauen Titels auch S. 62 *). u. a., vergeben (bell. Ind. I524; ant . Ind. XVI250. Beachte auch den oigai^yos-Titel des Phasael, bell. XVH 190. 289 [bell. lud. H 69]). Da zu diesen 60 lud. I 203; ant. lud. XIV 258). Für die Finanz- Vergebungen an Private ganze Ortschaften ge- verwaltung zeigt uns die Weigerung der dioixzjzai hört haben, so ist es unwahrscheinlich, daß es nach dem Tode des H. gegenüber den Befehlen sich hier um Geschenke zu freiem Besitz gehan- eines römischen Procurators, daß auch sie königliche delt hat*), sondern man dürfte in den Über- xtöfnq des Ptolemaios erinnert übrigens lebhaft

  • ) Die Bezeichnung des Dorfes des Ptole- an die syrische xcofiq Baixoxautejrq eines De-

maios als sein xxzjfia erscheint mir gegenüber der metrios bei Dittenberger [Syll.] I 262, 6, allgemeinen Erwägung nicht durchschlagend; die die man auch nicht als freien Besitz zu fassen hat. 63 64 Herodes I. (II 2 a) Beamte waren. Schließlich sei hier noch an die Bestellung eines bilxgonos xjjs ägxvjs *i>' bat ngayttaxaiv erinnert, die der Konig vor seiner Reise nach Laodikeia zu Antonius ganz von sich aus vorgenommen hat (ant. lud. XV 65), und daran, daß ein so hoher Würdenträger wie der jüdische Reichskanzler Ptolemaios, der ä htl xätv ngayjiäicov*), sich rückhaltlos allen persönlichen

  • ) Dieser Ptolemaios führt ant. lud. XVI 191

den Titel ,Äioixije^ xä>v xjjs ßaodeias itgaynä- ecov' und wird wohl, weil er als duHxzjzfc be- zeichnet ist und nach dem Tode des Königs in Rom die Xoyiofiol xüv xsit"*z0»' und den Siegel- ring des Königs überreicht (bell. lud. II 24; ant. lud. XVII 228), allgemein als Finanzminister und Großsiegelbewahrer aufgefaßt. Den Siegelring hat jedoch Ptolemaios erst beim Tode des Königs von diesem anvertraut erhalten (bell. lud. I 667; ant. lud. XVII 195), und schon insofern möchte man ihn lieber für den ersten Beamten des Reichs und nicht nur für den Finanzminister halten. Der ersteren Stellung würde auch entsprechen, daß er dem Heer und dem Volke das Testa- ment des Königs verkündet (a. e. a. 0.), und die Überreichung des Xoytofiol wäre auch für den Inhaber des höchsten Reichsamtes ganz passend. Als solcher wird er ferner auch gerade an der Stelle, wo Josephns seinen Titel nennt, von die- sem gewertet, und der Titel selbst führt auch zu der gleichen Auffassung. Ant. Ind. XV 68 bezeich- net nämlich Josephns das Amt des von H. im J. 35 (34) v. Chr. eingesetzten Reichsverwesers als ydtoixtjots xüiv ev efj ßaotX$lif ngayfiaxan' (vgl. übrigens ant. lud. XVI 1), und diesen selbst hat er vorher ,biixgonos xjjt ägxqs *i" ei3v ixet ngaynäxan>' genannt. Ferner werden von ihm Antipatres, der Vater des EL, und seine Söhne Phasael und Herodes als ,bilxgonot xäv ngayfiäeam' unter Hyrkanos II. charakterisiert (ant . Ind. XIV 166; vgl. bell. lud. I 199. 244; ant. Ind. XIV 143. 326). Die Zusammengehörigkeit all dieser Titel ist wohl zweifellos, und da zwei von ihnen zur Bezeichnung des ersten Reichsbeamten dienen, so mnß man dieselbe Bedeutung auch dem dritten beilegen. Diese Erklärung wird dadurch weiter gesichert, daß uns ,ä hei xäv ngayfiäxmv' als der Titel für den iReichskanzler* in hellenistischen Reichen bekannt ist (s. C o r r a d i Saggi di stor. antic. e archeol. off. a G. Beloch 169ff. Die Auf- fassung Corradis, daß dieses Amt ursprüng- lich ein außergewöhnliches gewesen sei, bewahr- heitet sich auch im jüdischen Staate, wo aber unter H. das .Reichskanzleramt' auch zu einer dauernden Institution geworden ist) und ferner dadurch. daß von Josephns xä ngäyfiaxa gerade für den Inbegriff der Regierungsgewalt verwendet worden ist (bell. lud. I 461; ant. lud. XIV 326. XV 185. XVI1.115. Er schließt sich hier an einen offiziellen Sprachgehrauch an, s. die allgemeinen Bezeichnungen für die hellenistischen Beamten, zu- sammengestellt bei Paul M. Meyer Pap. Gießen I. Heft 3 p. 2). Man darf wohl annehmen, daß der offizielle Titel für den Reichskanzler im Reiche des H. nicht anders gelautet haben wird als in den anderen Staaten, und daß uns hier einer der häu- figen Fälle vorliegt, wo Josephus termini der helle- nistischen Amtssprache nicht korrekt, sondern um- Wünschen des Königs fügen mußte (bell. lud. 1473). Wir stoßen eben bei keinem Posten auf Beamte, die irgendwie von Rom ernannt und insofern von diesem abhängig gewesen sein könnten (anders ist z. B. Rom zur Zeit Hyrkanos' IL verfahren, wo der jüdische .Reichskanzler' Antipatros von Caesar ernannt worden ist),und dementsprechend trägt auch keiner römischen Charakter, sondern sie entsprechen den Beamten, die uns aus den hellenistischen König- reichen bekannt geworden sind (s. auch u. S. 100*). Trotz alledem hat dem Staat des H. sogar die volle Autonomie gefehlt. Denn einmal ist dem Könige die Münzhoheit nur in besonders be- schränktem Umfange zugestanden gewesen, da man das vollständige Fehlen von Silbermünzen und die alleinige Erhaltung von Kupfermünzen kaum auf einen Zufall zurückführen darf (allerdings haben anscheinend auch die Hasmonäer selbst in der Zeit ihrer vollen Unabhängigkeit nur Kupfermünzen ge- prägt, s. Schürer I« 403. II* 72ff.). Und ferner hat für die Untertanen des Königs ein doppeltes Untertanenverhältnis bestanden. Denn sie haben nicht nur ihm, sondern auch Augustus den Treueid schwören müssen, haben sich also insofern von den römischen Provinzialen nicht unterschie- den; diese weitere Beschränkung ist allerdings aller Wahrscheinlichkeit nach erst in die letzten Jahre der Regierung des H. zu setzen*). Daß sie in schrieben wiedergibt; ist er doch auch nicht kon- sequent in ihrer Verwendung und begeht dabei sogar grobe Fehler (besonders charakteristisch ist z. B. seine falsche Wiedergabe des bei Ps.-Ari- steas 182 stehenden Titels äaxideaxgos in Ant. lud. XII94, s. hierzu etwa Ho ff mann Die Make- donen 77 über ideaxgos; vgl. ferner mit einander Ps.-Arist. 33 gioxoipv/laxes mit ant. lud. XII 41, auch Ps.-Arist. 174 mit ant. Ind. XII87 usw. Die- selbe Beobachtung hat inzwischen auch Cohen De magistr. Aegypt . extern. Lagid. regni prov. ad- ministrat. 1912, 102 gemacht).

  • ) Joseph. ant. lud. XVII 42 erzählt von

dieser Eidesleistung und ihrer Verweigerung durch die Pharisäer bei seiner Darstellung des J. 6 v. Chr. Die Erzählung ist jedoch nicht Selbst- zweck, sondern soll nur dazu dienen, die Phari- säer und den Grund ihres nahen Verhältnisses zu der Frau des Pheroras zu beleuchten, so daß die Eidesleistung durch die Erwähnung an dieser Stelle nicht genau datiert wird. Es scheint nach der ganzen Darlegungsform allerdings, als wenn sie nicht allzulange vor dem J. 6 v. Chr. erfolgt wäre, und da die letzte Frau des Pheroras bei der Eidesleistung als Helferin der Pharisäer eine Rolle gespielt hat, und sie die rechtmäßige Gattin des Tetrarchen allem Anschein nach erst einige Zeit nach 12 v. Chr. geworden ist (ant . lud. XVI 19411.), so ergibt sich das Datum des Textes. Gegen diese Datierung spricht auch nicht , daß die Eidesleistung, wenn auch in etwas anderer Form, uns bereits in einem früheren Abschnitt der antiquitates (XV 368ff.) mitten unter den Ereignissen der 20er Jahre berichtet wird. Denn Wellhausen 330, 1 ist gegenüber Schürer I« 399, 96 im Recht, wenn er die beiden Berichte einander gleichsetzt . Ihre Verschiedenheit er- klärt sich durch die ihnen zugrunde liegenden verschiedenen Quellen. Der früher stehende Be- 65 66 Herodea I. (II 2 b) dieser Zeit erst eintrat, hängt wohl nicht mit innerjfldischen Verhältnissen zusammen, sondern mit der fortschreitenden Entwicklung des neuen monarchischen Regiments in Kom, in unserem Falle eben mit der Einführung des Treueides für den Kaiser (über diesen Schürer I» 399, 96). Gegenüber diesen Beschränkungen ist von Son- derprivilegien, welche bedeutend genug erschienen, um die Stellung des Königs als socius über die der anderen römischen Vasallen zu erheben, nur eins zu erwähnen. Denn jenes, welches die H. freundliche Tradition als etwas ganz Besonderes herausstreicht, die ihm zugestandene Erlaubnis, ,xöv ibz' avxov tpvyöoia xal fie) JiqoozjXovotjS nöXecos isayayetv (bell. lud. I 474), d. h. ein weitgehendes Auslieferungsrecht, ist als solches kaum zu werten; es war wohl bedingt durch die besonderen Ver- hältnisse der räuberischen Grenzlandschaften des herodeischen Reiches. Dagegen ist das Zugeständ- nis des Augustus vom J. 22 v. Chr., das im J. 12 v. Chr. ausdrücklich bestätigt worden ist (bell. lud. I 454. 458; ant. Ind. XV 343. XVI 92. 129), wonach H. seinen Nachfolger bereits bei Lebzeiten selber bestimmen durfte und Rom sich zur Annahme des Präsentierten bereit er- klärte, als eine sehr erhebliche Bevorzugung zu fassen. Wurde doch hierdurch dem Könige schon bei Lebzeiten die Aussicht auf Gründung einer erblichen Dynastie eröffnet; denn Rom verzichtete auf das nach römischem Staatsrecht ihm für die Klientelstaaten grundsätzlich zustehende Recht, erst nach dem Tode des betreffenden Herrschers zu prüfen, ob nicht die bisher gewährte Autonomie, die staatsrechtlich ein rein personales Zugeständ- richt gehört der dem H. abgeneigten Tradition, d. h. dem jüdischen Anonymus an, der von ant. lud. XV 365ff. (c. 10, 4) an wieder vorliegt (s. S. 72 Anm.; für das Vorliegen jüdischer Tradition in diesem Abschnitt spricht auch die Überein- stimmung einzelner Angaben (§ 366) mit denen der Assumptio Mosis c. 6); der sich an späterer Stelle findende ist jedenfalls auf Nikolaos von Damaskos zurückzuführen (die ganze Darstellungs- form zeigt, daß der betreffende Schriftsteller eine frühere Eidesverweigerung durch die Pharisäer nicht erzählt haben kann, auch dies ein Hinweis, daß der Vorgang nur einmal stattgefunden hat). Der erste will entsprechend seiner allgemeinen Tendenz die Pharisäer und ihre Bedeutung beson- ders herausstreichen und stellt daher ihre Eides- verweigerung so dar, als ob H. nicht gewagt habe, die Pharisäer deswegen zu bestrafen, der zweite hat solche Interessen nicht und berichtet daher die an und für sich selbstverständliche Be- strafung. Wenn schließlich in dem ersten Bericht nur die Leistung eines Eides für H. erscheint, so ist dies als eine Ungenauigkeit zu werten, die dadurch bedingt ist, daß es dem Erzähler auf die staatsrechtliche Bedeutung der Eidesleistung gar nicht angekommen ist; er will mit seiner Erzäh- lung nur ein weiteres Beispiel für das tyrannische Vorgehen des Königs liefern. Insofern darf man auch aus diesem Bericht keine Zeitbestimmung für die Eidesleistung entnehmen, sie ist uns hier völlig zeitlos überliefert; das sachliche Darstellungsprinzip des jüdischen Anonymus tritt in diesem Abschnitte besonders deutlich hervor; s. hierzu S. 79 *). nie darstellte, aufzuheben und das Land in un- mittelbare Verwaltung zu nehmen sei (s. hierzu Schürer I» 401f.): der mit dem König einge- gangene Lehnsvertrag wurde so schon bei seinen Lebzeiten über seinen Tod hinaus verlängert. H. hat denn auch im J. 12 v. Chr. seine Nachfolger offen pro- klamiert (bell. lud. I451. 458; ant. Ind. XVI133). Mit der Gewährung dieses Sonderprivilegs stehen jedoch die Verhältnisse nach dem Tode des Königs garnicht im Einklang. H. selbst hat nämlich die Verfügungen seines letzten Testaments vom J. 4 v. Chr. über die Nachfolge nur als vorläufig angesehen und alles von der Zustimmung des Augustus ab- hängig gemacht. Sein Sohn Archelaos fühlt sich ferner vor der Bestätigung durch Augustus nicht als Nachfolger des Vaters, in Rom kann sogar über die Einziehung des jüdischen Staates verhandelt werden*), die endgültige Entscheidung des Kaisers über die Nachfolge erscheint lange zweifelhaft, und sie hat sich schließlich auch nur teilweise an die Wünsche des verstorbenen Königs gehalten: die jüdische ßaodeia und mit ihr der jüdische Ein- heitsstaat ist beseitigt worden (s. S. 169 u. 177f.). Auch die Entsendung des Antipatros nach Rom im J. 5 v. Chr., bei der dieser neben anderem dem Kaiser das neueste Testament des H. vorlegen und offenbar seine Bestätigung erlangen sollte, aber nicht erlangt hat (bell. lud. I 573; ant. lud. XVII II 53; s. S. 144 u. 145), ist mit dem gewährten Sondervorrecht nicht recht vereinbar. Das alles wird dagegen verständlich bei der Annahme, daß jenes Sonderprivileg dem Könige nach 12 v. Chr. wieder genommen worden ist (Wellhausen 339 zieht diese Möglichkeit nicht in Betracht; über die möglichen Gründe der Aufhebung s. S. 131). Nach alledem wird man wohl der Auffas- sung Wellhausens 327 unbedingt beistimmen dürfen, daß ,die Stellung des H. als rex so- cius nicht gerade ausnahmsweise bevorzugt war', i Wenn sie uns trotzdem mitunter bevorzugt er- scheint, so beruht dies nicht auf irgendwelchen für H. besonders günstigen vertragsmäßigen Be- stimmungen, sondern allein auf dem Wohlwollen der leitenden römischen Kreise, das dem Könige und seinem Staate wenigstens im einzelnen manchen Nutzen gebracht hat. Man braucht hierbei üb- rigens nicht nur an politisch so bedeutsame Dinge wie die soeben erwähnten, die vollständige Er- lassung des Tributs und die besonders liberale i Regelung der Nachfolge oder wie die häufige Er- weiterung der Grenzen des Reiches zu denken, sondern kann hierfür etwa auch auf die ehren- volle Aufnahme verweisen, die H. und seine Söhne

  • ) Auch das sofortige Erscheinen eines römi-

schen Proknrators in Palästina nach dem Tode des Königs und dessen ganzes Auftreten daselbst (bell. lud. H 16ff.; ant. lud. XVH 221ff.) weist darauf hin, daß die Einziehung des jüdischen Staates, sowie der ganzen Hinterlassenschaft des H. in dem Bereich der Möglichkeit lag, daß man eben damals dem jüdischen Staat wie jedem anderen durch den Tod des Herrschers erledigten Vasallen- staat gegenüberstand. In dieselbe Richtung, auf die mögliche Ausübung des .Spolienrechts durch den römischen Staat, weist auch die Einreichung der Xoyiofioi xcov xgifiaicuv durch Archelaos an Augu- stus (bell. lud. II 24; ant. lud. XVII 228). 67 68 Herodes I . (II 2 b) bei ihren Besuchen am Kaiserhofe gefanden haben (ant. lud. XV 343. XVI 6. 87. 128), sowie ferner auf die mancherlei Geschenke des Augustus an H.: so z. B. auf die große Spende des Kaisers und seiner Gemahlin im Gesamtbetrage von 500 Talenten aus Anlaß der Einweihung von Kaisareia, die vor allem für die Ausstattung der Spiele be- stimmt war (Joseph. ant. lud. XVI 138f.), oder auf die kostbaren Weihgeschenke, welche Augustus und sein Haus dem Tempel von Jerusalem darge-10 bracht haben, sowie auf die kaiserliche Stiftung an diesen zur Bestreitung der Kosten der täglichen Opfer für den Kaiser (Philon leg. ad Gaium § 23. 40. Joseph. bell. lud. V 562), auch das letztere, wie uns das ablehnende Verhalten des Augustus gegenüber dem jüdischen Gotte nach dem Tode des H. zeigt (Suet. August. 93), vornehmlich der Ausfluß des Wohlwollens gegen den Herrscher, den man auf jede Weise in seiner schwierigen Stellung unterstützen und für seine Ergebenheit 20 und Treue belohnen wollte. Denn die unbedingte Ergebenheit gegen Rom, die H. von seinem ersten politischen Auftreten an gezeigt hat, tritt uns auch in der Periode des höchsten Glanzes als Charakteristikum seiner Herrschaft entgegen (schon Nikolaos von Damaskos hat in seiner Rede vor Agrippa das königliche Regiment ebenso charakterisiert, s. ant. lud. XVI 50f.). Dies zeigt uns einmal schon seine devote Stellung gegenüber dem Kaiserkult — eine De- 30 votion, die besonders bedeutsam ist, da er ja durch sie gegen die Forderungen seiner Religion verstieß. H. hat mit zu den ersten gehört, von denen wir es wissen, daß sie diesen Kultus ge- fordert haben (s. hierfür die Zusammenstellungen von Heinen Klio IX 139ff.). So ist es sehr wahrscheinlich. daß die von H. in Jerusalem zu Ehren des Kaisers begründeten und aufs voll- kommenste ausgestatteten vierjährigen Festspiele schon vor dem Beginn des Umbaus von Samaria, 40 also vor 27 v. Chr. und zwar im J, 28 v. Chr. eingesetzt worden sind *). Ist diese Annahme

  • ) Die Stelle, an der sie bei Josephus erwähnt

werden (ant. lud. XV 268ff.), weist auf die frühe Datierung hin (vgl. noch bes. § 292 gegenüber § 260); sie steht allerdings in einem sachlich ge- ordneten Abschnitt, so daß immerhin auch eine kleine chronologische Verschiebung möglich ist. Vgl. hierzu die Ausführungen über die Kom- 50 Position von § 253—298 auf S. 79 *). Wenn Drüner a. a. 0. 66ff. die Spiele in Jerusalem streicht und aus der Tradition bei Josephus nur solche in Kaisareia glaubt herauslesen zu dürfen, so sind seine Gründe nicht zwingend; die von ihm hervorgehobene Ähnlichkeit der Beschreibung beruht auf der gleichen Ausgestaltung der Spiele, worin man nichts Besonderes zu sehen hat, und seine Einzelinterpretation ist zum Teil un- genügend (so wird z. B. bei bell. lud. I 415 60 nicht genügend viel zitiert). Falls man, wie Hausrath I 244 und Grätz III 1», 218 es tun, die Spiele in Jerusalem mit der Einführung der Aktia in Nikopolis in Verbindung bringt, so wäre hierdurch das J. 28 v. Chr. als Einsetzungs- jahr gesichert. Für diese Annahme kann man nun außer auf die Tatsache, daß die aktischen Spiele an vielen Orten gefeiert worden sind (s. den richtig, so wäre in ihnen der Auftakt zu den weitergreifenden Maßnahmen zu sehen. Bereits im J. 27 v. Chr. hat nämlich H. nicht nur die von ihm erweiterte Stadt Samaria in Sebast« umbenannt, sondern er hat in ihr auch einen dem Augustus geweihten Tempel errichtet (bell. lud. I 403; ant . lud. XV 292. 296—298. Für die Zeit s. S. 79 *). Der Tempel ist neuerdings aus- gegraben worden und hat sich als ein impo- santes Bauwerk — .gelegen auf hohem Podium mit stolzer Freitreppe, von weiter Area umgeben, auf der höchsten Stelle der Stadt' — erwiesen; s. Thiersch Ztschr. d. deutsch Paläst. Vereins XXXVI (1913) 53f.). Auch in der Folgezeit hat sich der König die Pflege des Kaiserkultes be- sonders eifrig angelegen sein lassen: auch für Kaisareia, mit dessen Anlage er 22 v. Chr. be- gonnen hat, ist uns die Errichtung eines Seßa- oieTov, sowie die Einrichtung glänzender Spiele zu Ehren des Augustus (sie wurden zum erstenmal aus Anlaß der Einweihung der Stadt im März 9 v. Chr. gefeiert, s. S. 81) belegt (bell. lud. I 414f.; ant . lud. XV 339. XVI 136ff. Philon leg. ad Gaium § 38), und in der Landschaft Panias hat er anscheinend sofort nach deren Erwerbung im J. 20 v. Chr. und wohl als Dank hierfür einen Kaisertempel erbauen lassen (bell. Ind. I 404; ant. lud. XV 363f.). Wenn die Angaben des Jo- sephus genau sind, so wären das zuerst und das zuletzt genannte Heiligtum dem Augustus allein geweiht gewesen; nur in Kaisareia, dem vielleicht zuletzt vollendeten, wäre mit ihm zugleich die Roma verehrt worden. Außer den genannten Kaisertempeln soll H. übrigens noch eine Reihe von Caesareen auf römischem Provinzialgebiet er- richtet haben, jedoch keines auf dem eigentlich jüdischen Gebiet *). Art. Aktia o. Bd. I S. 1214), auch auf die bell. lud. I 398 uns begegnende Datierung ,fievä eijv ngcöxe]v axnäda' verweisen, deren Erscheinen bei Josephus ohne eine besondere Veranlassung nicht verständlich wäre, da nach Aktiaden sonst wohl nur in der Umgegend von Aktium gerechnet wor- den ist (s. griech. Inschr. Bull. hell. I 294); sie wird aber bei der Annahme der Feier von akti- schen Spielen in Jerusalem sofort begreiflich. (Man könnte in diesem Zusammenhange auch auf die Spenden des H. für Nikopolis hinweisen, s. im folg.). Die Datierung bei Josephus geht jedenfalls auf einen gleichzeitigen Brauch zurück, und so haben wir auch in ihr einen Beleg für die mancherlei Aufmerksamkeiten, die H. dem Kaiser erwiesen hat .

  • ) So darf man wohl die Angaben im bell.

lud. I 407 mit denen ant. lud. XV 328ff. ver- einen. Die letztere Stelle bietet uns eben die genauere Angabe, daß H. im eigenen Reiche das als ,ij e&v 'lovdatmv' zusammengefaßte Gebiet mit der Errichtung von Caesareen verschont hat (an sie ist wohl auf Grund des ganzen Zusammen- hanges bei den vaol in erster Linie zu denken). Da in der Stelle der antiquitates eine H.-feind- liche Tendenz vorliegt, verdient die Angabe be- sonderen Glauben. Zu dem als ,i/ eiüv 'Iovdaimv' bezeichneten Teile des Reiches wird man wohl außer Iudäa auch mindestens Galiläa, Samaria und Peräa hinzurechnen dürfen (s. hierfür etwa ant. lud. XIII 50. 125 und die Landesbeschrei- 69 Herodes

. (II 2 b) 70

- Außer beim Kaiserkurt hat der König auch sonst alle Gelegenheiten benutzt, um seine Er- gebenheit gegen Rom und dessen Herrscher nach außen deutlich hervortreten zu lassen (s. auch S. 68 Anm.). Im J. 25 v. Chr.*) ist sein Land durch bung im bell. lud. III c. S, ferner die eingehen- den Ausführungen von Kuhn Stadt, u. bürgert. Verfass. d. röm. Reiches II 336ff. und von Schü- rer II* 8ff. über die Ausdehnung des eigentlich jüdischen Gebietes. Die griechischen Städte haben jedoch außerhalb des jüdischen Gebietes gestan- den; ob Idumaea dem hier gemeinten jüdischen Gebiet zuzurechnen ist, wage ich nicht zu ent- scheiden). Wir sehen hieraus, daß das herodianische Reich gleichsam in zwei Hälften zerfallen ist, die wohl auch in der Verwaltung zum Aus- druck gekommen sein werden. Wenn es dann bell. lud. I 414 von Kaisareia heißt: ,äv£{h)xev (sc. H.) de xjj fiiv beagjln eijv nöXiv', so ist hier die Beziehung von biagxia auf die Provinz Sy- rien, die Kuhn Über die Entst. der Städte der Alten 428ff. vertritt, ganz unmöglich; man muß vielmehr bei biagx'a *n herodianisches Gebiet denken. Daß dies sehr wohl möglich ist, zeigt u. a. die bei Josephus sich findende Bezeichnung des Herrschaftsgebiets des Zenodoros als enagxia (s. ant. lud. XV 349. 352. Aus der Übernahme von azagxia als Lehnwort ins Aramäische [s. Krauss a. a. 0. II 116] sind sichere Folgerungen für die Terminologie der herodianischen Verwaltung leider kaum zu ziehen, da auf die Übernahme auch die Bezeichnung der römischen Provinz ein- gewirkt haben kann). Was im speziellen darunter zu verstehen ist, ob etwa alles nicht jüdische Ge- biet, ist schwer zu sagen; es scheint mir jedoch nicht ganz ausgeschlossen, in enagxia, da Kaisa- reia ihr zugewiesen wird, eine Vcrwaltungseinheit zu sehen, in der zum mindesten die verschiedenen griechischen nöXeis des Reiches des H. mit ihren Stadtgebieten zusammengeschlossen waren. (Es ist ein auch noch von Schürer H* 105f. begangener Fehler, in den Joseph. vita 33. 46 genannten Inagxoi spezielle Aufsichtsbeamte Agrippas I. bezw. Agrippas II. für Tiberias und Gamala zu sehen; es handelt sich hier vielmehr um einen militärischen Titel, und zwar wohl in beiden Fällen um den des Oberkommandeurs des Heeres. Das zeigt uns die in § 46 als Eparchos genannte Persönlichkeit — Philippos, Sohn des Jakim [s. Nieses Josephus- index] —, sowie der von Silas und Helkias zur Zeit des 1. Agrippa geführte Titel ,emxgxos nav- xös eov axgaievfiaxos' [ant. lud. XTY 299 und meinen Art. Helkias Nr. 1 in Pauly-Wissowas Bealencykl. Bd. VLTI S. 97]. Vgl. auch Dit- tenberger Syll. [or.] I 421. 422. Aus dem Titel .enagxos' sind also leider keine Schlüsse für den Charakter der hier genannten inagx'o abzu- leiten).

  • ) Die Zeitbestimmung ist leider nicht so

eindeutig, wie allgemein angenommen wird. Setzt man nämlich. was dem Wortlaut des Joseph. ant. lud. XV 299f. entsprechen würde, die Dürre, welche alle anderen Übel im Gefolge hat, in das 13. Jahr des H., also in die Zeit vom 1. Nisan 25—1. Nisan 24 v. Chr., dann kann die Hungersnot nicht schon im J. 25 v. Chr. in Palästina ausgebrochen sein. eine furchtbare Dürre, in deren Gefolge Hungers- not und Seuchen auftraten (ant. lud. XV 299ff.), schrecklich mitgenommen worden; der König hat aber auch in der Zeit der Not nicht daran ge- dacht, sich seiner Pflicht, Rom im Falle eines Krieges durch Stellung von Hilfstruppen zu unter- stützen, zu entziehen, sondern zu dem in den J. 25 und 24 v. Chr. stattfindenden Feldzuge des Aelius Gallus gegen das südliche Arabien ein Hilfskorps von 500 Mann seiner Gardetruppen gestellt (ant. Ind. XV 317. Strab. XVI p. 780; vgl. Schürer I« 367, 9). Direkte Vorteile konnte er von diesem sich weit von dem eigenen Ge- biet abspielenden Kriege nicht erhoffen — er ver- lief übrigens erfolglos —, aber die Hilfe, die H. in eigener schwierigster Situation leistete, mußte die leitenden römischen Kreise weiter für ihn ein- nehmen. Nicht lange darauf, wenn auch wohl erst im J. 22 v. Chr.*), hat H. die beiden ältesten Denn die Ernte in Palästina hat damals bereits im Nisan begonnen (s. z. B. Vogelstein Die Landwirtschaft in der Misnah. Bresl . 1894, 57ff.). Der Einfluß der Dürre des 13. Jahres kann sich also nicht mehr auf die Ernte desselben Jahres erstreckt haben, sondern nur auf die des folgen- den ; die Dürre wäre demnach in die Regenzeit des 13. Jahres, d. h. in die Wintermonate 25/4 v. Chr. zu setzen, und die Seuchen und die Hungersnot könnten erst im J. 24 v. Chr. zum Ausbruch ge- kommen sein. Nun hat der durch die Dürre her- vorgerufene Notstand noch bis ins folgende Jahr — das wäre das J. 23 v. Chr. — angehalten (Joseph. ant. lud. XV 302. 310. Die auch vonMommsen [Res gestae div. Aug. 2 106f.] vertretene Auf- fassung, daß auch noch die Ernte dieses folgen- den Jahres nicht geraten sei, beruht jedoch auf irriger Interpretation der Worte ,uijdk zö devxegov avdatjs njs yjjs' in § 302; denn sie dürfen sowohl dem Wortlaute als auch dem Zusammenhang nach nur auf die zweite Ernte desselben Jahres, die auf einem Teil der Felder sonst regelmäßig er- zielt wurde [Vogelstein a. a. 0. 18. 40. 58], bezogen werden). Das J. 23 v. Chr. ist als Not- standsjahr aber ganz unwahrscheinlich. da der Fortgang der Erzählung des Josephus für dieses bereits die Überwindung der Folgen der Dürre voraussetzt s. S. 71 *). Wir müssen also als die beiden eigentlichen Notstandsjahre die J. 25 und 24 v. Chr. ansetzen, d. h. die Dürre ist bereits im Winter 26/5 v. Chr. eingetreten; Jo- sephus hat eben die Ursache der näfh) und diese selbst ungenau in dasselbe Jahr verlegt. Die Festlegung des ersten Notstandsjahres auf das J. 25 v. Chr. und die obige Ansetzung der zweiten auch nicht erzielten Ernte in dasselbe Jahr er- geben übrigens mit Sicherheit, daß der von H. um Hilfe in der Not angegangene ägyptische Praefect Petronius bereits im J. 25 v. Chr. amtiert haben muß, und sichern somit die Ausführungen Majuris Saggi di stor. ant. e di archeol. off. a. G. Beloch 321ff. (spez. 327ff.) über die Zeit des Amtsantrittes des Petronius als Nachfolger des Aelius Gallus.

  • ) Für gewöhnlich wird allerdings das J. 23

v. Chr. angenommen, weil die Ankunft der Söhne in Rom in dieselbe Zeit wie die Schenkung der 71 72 Herodes I . (II 2 b) Söhne aus seiner zweiten Ehe, Alexandros nnd Aristobulos, nach Rom gesandt, um hier ihre Er- ziehung zu vollenden (bell. Ind. I 445; ant. lud. XVI 6), nnd hauptsächlich auch wohl, um ihnen die wichtige persönliche Bekanntschaft mit dem Kaiser, dem Kaiserhofe, überhaupt die Vertrautheit mit den römischen Verhältnissen zu vermitteln (ant. Ind. XV 342f.: cyvm ioiis TtaXdas avxov >iefi- Teeiv els 'Pcofiijv . . . ovvxevsafiivovs Kaioagi; ihr Absteigequartier war das Haus des dem König sehr nahestehenden Asinius Pollio). Damals hat sich Au- gustus nicht nur den Sühnen, sondern auch dem Kö- Landschaften Trachonitis usw. falle (ant. lud. XV 343) und diese nach bell. lud. I 398 ,finä xtfv iigiäxqv äxnäda', die am 2. September 24 v. Chr. ablief, erfolgt sei. Daß man diese chronologische Angabe, wie es geschieht, unbedingt auf das J. 23 v. Chr. beziehen müsse, scheint mir jedoch nicht nötig zu sein. An sich besagt doch eine derartige Datierung nur, daß das betreffende Ereignis in die zweite Aktiade gefallen ist (an deren Ende würde man freilich hei einer solchen Angabe nicht gern denken). Nun versucht Josephus in dem Herodesabschnitt der antiquitates im all- gemeinen eine chronologische Anordnung zu ge- hen, wenn er auch mitunter diese durch sachlich geordnete Abschnitte unterbricht, s. etwa S. 11*), 46 Anm., 80 Anm. und 125*). Vor seiner Er- zählung der Reise der Söhne nnd der Schenkung bietet er aber den Bericht über die Gründung von Kaisareia, welche ins J. 22 v. Chr. fällt; s. Schürer I» 368 und 372. Die Ausführungen Drüners a. a. 0. 61f., welcher die Gründung der Stadt bereits ins J. 25 v. Chr. setzt, sind unhaltbar. Einmal interpretiert er die in Frage kommenden Stellen: ant. lud. XV 341 u. XVI136 falsch (die Worte XV 341 ,17 fiev dq nöXis ovxcos e£e- xsXioihj dcodexaeiei xoövco' können auch schon wegen des l£exeXco&tj nicht als Angabe des Zeit- punkts der Gründung und zwar des 12. Regierungs- jahres des Königs gefaßt werden; ebenso unge- hörig ist es, dessen Erwähnung in XVI 136 anzu- nehmen, zumal in dieser Stelle bei der Nennung des 28. Regierungsjahres ausdrücklich ijjs Ögxqs hin- hinzugefügt ist). Aber auch der Zusammenhang bei Josephus in ant. lud. XV c. 9 führt nicht, wie Drüner will, auf das J. 25 v. Chr., sondern beträchtlich darüber hinaus. Aus diesem Kapitel ergibt sich einmal, daß die durch die Dürre des J. 25 v. Chr. hervorgerufene Not bis in das J. 24 v. Chr. angedauert hat (§ 302. 310 und s. vorher). Es wird ferner in § 318 ausdrücklich vermerkt, daß H. mit Bauten erst wieder begonnen habe, als die durch die Unglücksjahre hervorgerufene Not- lage wieder beseitigt war, also keinesfalls vor dem J. 23 v. Chr., und die nun folgenden großen Bauten erscheinen nach der Darstellung bei Josephus auch nicht auf einmal begonnen worden zu sein, sondern, wie an sich wahrscheinlich, nach ein- ander, so daß gerade auch sohon durch die Er- zählung bei Josephus das J. 22 v. Chr. für den Beginn der Erbauung von Kaisareia nahegelegt wird (die bei den christlichen Chronographen für die Bauten des H., so auch für die Gründung von Kaisareia angegebenen Daten differieren unter- einander und sind wertlos). Das c. 9 ist eben einmal wirklich chronologisch aufgebaut, s. schon nige sehr gnädig gezeigt. Er hat ihm die bereits er- wähnte frühzeitige Regelung der Nachfolge zuge- standen (s. S. 65f.), und damals ist auch. anscheinend zugleich mit dieser Erlaubnis, eine neue Erweiterung des jüdischen Reiches durch ihn vorgenommen wor- den. H. hat von Augustus drei Landschaften im Osten von Galiläa: Trachonitis, Hatanaia und Anranitis, die bisher dem Tetrarchen und Hohenpriester Zenodoros unterstellt gewesen, diesem aber von Rom wegen seiner ungenügenden Verwaltung abgenommen wor- den waren, zugewiesen erhalten trotz des Protestes des Zenodoros und des Nabatäerkönigs, dem Zeno- doros kurz vorher die Auranitis abgetreten hatte*) den Beginn in § 299. Dadurch. daß alsdann der Charakter des ganzen Kapitels auf Nikolaos von Damaskos als Quelle hinweist (nichtnikolaisches Gut findet sich z. B. nur in § 328—330; hier liegt vielmehr der jüdische Anonymus vor, beachte außer der ganzen Tendenz z. B. das jfüv' in § 329 und s. auch S. 80 Anm.), erfährt auch die Annahme der streng chronologischen Dar- stellungsform des Nikolaos eine weitere Stütze. Das c. 10, zu dessen Beginn die Reise der Söhne und die Schenkung erzählt wird, trägt nun (bis zum vierten Abschnitt, d. h. bis auf die §§ 365ff., die sowohl infolge der ungünstigen Beurteilung des Königs, als durch die sachlich geordnete Darstellungsweise ganz herausfallen) den gleichen Charakter wie c. 9, sowohl bezüglich der chronologischen Darstellungs- form, als auch in der sachlichen Beurteilung des Königs; wir dürfen also hier die Weiterbenützung des Nikolaos annehmen, so daß c. 9 und 10 sich quellenkritisch aufs engste aneinanderschließen. Insofern darf man die Anfangsworte von c. 10 xotovzots iov', mit denen die Reise der Herodes- söhne eingeleitet und durch sie in dieselbe Zeit wie die Gründung von Kaisareia gesetzt wird, nicht nur als eine möglicherweise inkorrekte Über- gangsforoiel, wie uns solche sonst bei Josephus öfters begegnen, ansehen, sondern als bewußte Verbindung und Gleicbsetzung der beiden Er- eignisse, d. h. die Reise darf nicht früher als 22 v. Chr. angesetzt werden.

  • ) Schürer I8 714f. bestimmt das Herrschafts-

gebiet des Zenodoros nicht richtig (auch Well- hausen 324 ist nicht ganz klar). Zenodoros hat nämlich nicht das ganze Gebiet des von Antonius hingerichteten Lysanias, Königs von Chalkis, das der Kleopatra von Antonius verliehen worden war, dieser abgepachtet (Schürer widerspricht auf S. 715 seiner S. 714. wenn er den Zeno- doros nur einen Teil des Gebietes pachten läßt; von einer teilweisen Pachtung steht auch nichts im Text), sondern nur den olxos des Lysanias (hell. Ind. I 398; ant. Ind. XV 344), d. h. hier den speziellen Privatbesitz dieses Herrschers (zu dem Ausdruck vgl. etwa Pap. Genf im Arch. f. Papyrusf. III 226: fua&coiai olito[v][(ngöxegov)] ßaodicos IlxoXefiaiov, s. auch Pap. Fay. 87. Bei Josephus tritt uns der Gegensatz zwischen dem Herrschaftsgebiet, der xä>ga, und dem olxos eines Fürsten besonders deutlich auch noch in ant. lud. XVH 355 [vgl. ant. Ind. XVHI 26] aus Anlaß der Absetzung des Herodes Archelaos entgegen; s. aber auch z. B. bell. lud. II 14. 09f. ; ant . lud. XVII 219. 321). Als sein Herrschaftsgebiet, von dem Zenodoros sogar an andere Könige abtritt, 78 74 Herodes I. (II 2 b) (bell. Ind. I 398f.; ant. Ind. XV 343—353). Der König sollte vor allem das Räubenmwesen, das sich unter Zenodoros mit dessen Einverständnis in der Trachonitis eingenistet hatte und das den Handelsverkehr des Ostens mit dem Mittelmeer empfindlich schädigte (ant.Iud.XV344f.348. XVTI 26. Strah. XVI 756), beseitigen; er ist sofort energisch gegen die räuberischen Araber einge- schritten und hat auch vorläufig Wandel ge- schaffen. Bald darauf fand sich für ihn eine neue Gelegenheit, seine Ergebenheit gegen Rom auch persönlich zu erweisen. Im Winter 22/1 v. Chr. (Schürer I» 369,11 hält auch den vorhergehen- den Winter für möglich. doch s. das auf S. 72 Anm. über die Chronologie von ant. lud. XV c. 10 Bemerkte) hat er .Agrippa, der sich damals, mit einem außerordentlichen Kommando für den Osten bekleidet, in Mytilene aufhielt, seine Aufwartung gemacht (ant. Ind. XV 350). Dieser Besuch. der übrigens erst erfolgte, als sich die seit 23 v. Chr. bestehende Spannungzwischen Augustus und seinem alten Freunde Agrippa zu lösen begann — H. hat sich zu seinem Besuche lty» Jahre Zeit gelassen (ganz anders handelt er bei dem zweiten Aufenthalt Agrippas im Osten, s. S. 75) — scheint den Grund zu dem intimen Verhältnis zwischen H. und Agrippa gelegt zu haben (bei Josephus wird dieses Verhältnis vorausgenommen. Gardthausens [Augustus I 734] spezielle Vermutungen sind, zumal in Anbetracht der neuen Chronologie des Besuches, abzulehnen). Nicht lange darauf, im J. 20 v. Chr., als Augu- stus auf seiner Fahrt nach dem Osten auch Syrien besuchte, ist hier auch eine Zusammenkunft des Kaisers mit H. erfolgt, die diesem neuen Länder- gewinn gebracht hat. Augustus verlieh ihm näm- lich den Rest der alten Tetrarchio des Zenodoros, die soeben durch dessen Tod freigeworden war, die Landschaften Ulatha und Panias mit den Nach- barbezirken, im Nordosten an Galiläa angrenzend und dieses mit der Trachonitis verbindend, so daß dem Könige jetzt hier ein ausgedehntes geschlos- senes Gebiet gehörte (bell. lud. I 400; ant. lud. XV 354- 360. Cass. Dio LIV 9). Aus dem Lande östlich des Jordans, aus Peräa, wurde damals frei- lich eine eigene Tetrarchie, also ein Teilfürstentum, gebildet, welches mit Genehmigung des Kaisers der einzige noch lebende Bruder des H., Pheroras, erhielt (bell lud. I 483; ant . lud. XV 362). Dem Pheroras dürfte sein Amt wohl nur für die Lebens- zeit des H. verliehen gewesen sein (ant . lud. XV 362 zeigt, daß die Einkünfte aus der Tetrarchie als nach dem Tode des Königs fortfallend an- gesehen werden). Die Oberhoheit des H. ist an- scheinend gewahrt geblieben (s. bell. lud. I 483; s. S. 122). Aber trotzdem muß man in der Schaffung der besonderen transjordanischen Tetrarchie eine Schwächung der Macht des jüdi- ist also dieser olxos nicht zu fassen (die Pach- tung des olxos scheint vor allem erwähnt zu sein, im die Einkünfte des Zenodoros zu illustrieren, ant. lud. XV 344), sondern seine yä>oa besteht, wie uns ant. lud. XV 349 und 352 zeigen, ein- mal aus den im Text erwähnten Landschaften und dann noch aus den Landschaften Ulatha und Panias, ant. lud. XV 360. scheu Königs sehen, zumal da die Einkünfte die- ses Gebiets durchweg dem Tetrarchen zuflossen. So wird man sie kaum, wie es nach Josephus scheinen möchte, als das alleinige Werk des H. ansehen — er wird nur von Augustus die Ein- setzung seines Bruders als Tetrarchen erbeten haben —, sondern viel eher als einen Ausfluß der römischen Politik, welche die schwierig zu be- herrschenden Landstriche zwar einer starken Hand unterstellen, aber zugleich deren Macht gewisse Schranken auferlegen wollte (man vgl. hierzu die Ernennung des H. und Phasael zu Tetrarchen durch Antonius, s. S. 24). Denn das Reich des H. hatte allmählich einen recht bedeutenden Um- fang erreicht, der fast das doppelte des früheren betrug; erstreckte es sich doch jetzt von dem Gebiet von Damaskos bis nach Ägypten! Direkte Schwierigkeiten wollte man selbstver- ständlich einem Manne wie H. nicht bereiten. Dies zeigt uns besonders deutlich das Verhalten, das man in jener Zeit gegenüber den Bewohnern der einst dem H. geschenkten griechisch-palästini- schen Stadt Gadara beobachtete, als diese sich wie- derholt bei Rom über das tyrannische Regiment des Königs beschwerten und ihm die größten Schandtaten vorwarfen; sowohl von Agrippa, als auch von Augustus sind die Beschwerdeführer in brüsker Form abgewiesen worden (ant. lud. XV 351. 354ff.; Münzen von Gadara mit dem Bilde des Augu- stus und der Umschrift Seßaoeös aus dem J. 20 v. Chr. sind wohl als eine feine Dankeskundgebung für die kaiserliche Entscheidung zu fassen, s. de Saulcy Numismat. de la Terre sainte 295). Augustus hat dann auch den Beamten der römi- schen Verwaltung in Syrien eingeschärft, durchweg im Einvernehmen mit H. die Angelegenheiten Syriens zu erledigen, hat aber natürlich dem Vasallen H. keine Aul'sichtskompetenzen über sie eingeräumt, obwohl eine Angabe des Josephus dies nahezulegen scheint.*)

  • ) Bell. lud. I 399: xazeoiijoev di avxbv xai

gexUas fiXijs belxooaov ... il>s fitjdev il-elvai dlxa xjjs ixeivov avfißovXtas zofe btixgönots dioixüv; ant. lud. XV 360: eyxaxafityvvoiv d' aixi/v xoTs iieiioonevovoiv xjjs Svoias ivxMti&fievoe fisxä zijc exelvov yvcofiejs xä nävxa notajv. Die Stellen sind dunkel, in der zweiten fehlt wohl einiges, jedenfalls scheint es mir ausgeschlossen, uel- xoonos hier in der technischen Bedeutung Pro- kurator aufzufassen, schon deswegen, weil nicht nur römischen Beamten, sondern auch H. diese Be- zeichnung zuerteilt wird (ebenso ist z. B. bei der Angabe der von Caesar dem Vater des H., Anti- patros, verliehenen Stellung das Wort htlxoonos bei Josephus nicht in der technischen Bedeutung gebraucht , bell. lud. I 199: näo>js enlxgonos lov- daias; vgl. ant . lud. XIV 143, auch 166). Ganz unmöglich ist es natürlich, mit Gardthausen a. a. 0.I 818 hieraus die Ernennung des H. zum Generalsteuerpächter Syriens zu folgern. Will man im bellum das SXijs nicht in KotXejs ändern (so zuerst Marquardt Röm. St.-V.« I 408, 2, der je- doch H.s ganze Stellung falsch wertet), so muß man die Angabe des bellum als starke Übertrei- bung fassen, die etwas Unmögliches, die Über- ordnung des Vasallen H. über eine ganze römische Provinz, ergibt (s. hierzu S. 21, wo das gleiche 75 Herodes I. (II 2 b) 76 Auch in der Zeit nach 20 v. Chr. hat H. Stoa und zur Bezahlung von Abgabenrückständen es sich angelegen sein lassen, so oft als mög- (Ähnliches wird auch für kilikische Städte bezeugt, lieh in persönlichen Verkehr mit Augustus und bell. Ind. I 428) die nötigen Gelder geschenkt hat. dessen Schwiegersohn und präsumtiven Nach- Für Chios machte er dann auch den erfolgreichen folger Agrippa zu treten. So hat er etwa 18 Fürsprecher bei Agrippa, und dasselbe tat er für oder 17 v. Chr. dem Kaiser in Rom einen Be- Bion (s. auch Kicol. Damasc. frg. S. [FHG III such abgestattet, wozu ihm das Abholen seiner 349f.]). dort noch befindlichen' Söhne einen sehr will- Schließlich hat er seinen Einfluß auch zu- kommenen Anlaß bot (ant . lud. XVI 6), und als gunsten der Juden in der Diaspora aufgeboten, im J. 16 v. Chr. Agrippa zum zweitenmal im 10 Er ließ nicht nur die Beschwerden der klein- Osten erschien, um hier anstatt des Kaisers nach asiatischen Juden über Bedrückung und Nicht- dem Rechten zu sehen, da hat H. ihn diesmal achtung ihrer Rechtsame durch seinen Vertrauten sofort aufgesucht und ihn zu einem Besuche in Nikolaos von Damaskos vor Agrippa vertreten Judäa aufgefordert (ant. lud. XVI12 — inetx&il;). (s. ant. Ind. XII 125—127. XVI 27—61. 167f.), Dieser ist im J. 15 v. Chr. erfolgt und hat einen sondern hat sich damals offenbar auch für seine für H. sehr erwünschten Verlauf genommen. Glaubensgenossen in Kyrene verwandt (ant. Ind. Agrippa ließ sich im ganzen Lande herumführen XVI 169t.). Agrippa hat daraufhin zugunsten und kam auch nach Jerusalem, wo er eine glän- der Juden entschieden: es sollte ihnen gestattet zende Aufnahme fand und sich für diese den Juden sein, nach ihren Gesetzen zu leben; sie sollten durch die Opferung einer Hekatombe im Tempel 20 am Sabbat vom Erscheinen vor Gericht ent- und durch eme Speisung des Volkes erkenntlich bunden sein und die Tempelsteuer ungehindert zeigte, so daß auch das jüdische Volk für ihn sehr nach Jerusalem schicken dürfen (s. besonders eingenommen wurde (ant. Ind. XVI 12—15. 55f. die Edikte des Agrippa, ant. lud. XVI 167f. Philo leg. ad Gaium § 37). Darnach und nach der Formulierung des Bescheides Ein Jahr darauf treffen wir H. wieder bei des Agrippa, ant. lud. XII 126, bezw. XVT 60: Agrippa ^ant. lud. XVI 16-26). Diesmal hat xoJ5 avxdv Iffeai /gijoöai, bezw. ev xoTs oixctots es sich jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach dtaieXeTv f&eaiv, sind die weitergehenden For- nicht um einen aus eigenem Antriebe unter- derungen der Juden, sie nicht zum Kriegsdienst nommenen Besuch gehandelt, sondern Agrippa und zur Leistung von Liturgien zu zwingen (ant. scheint den König zur Hilfeleistung für die von30lud. XVI 28), abgelehnt worden [selbst Will- ihm beabsichtigte bewaffnete Intervention im bos- rieh lud. u. Griechen vor d. makkab. Erheb. 9 poranischen Königreiche aufgeboten zu haben, hält sie noch für bewilligt]; diese Ablehnung ist Denn die Angabe bei Josephus, H. sei in Sinope jedoch bei Josephus durch die obige allgemeine mit seiner Hilfsflotto dem Agrippa ganz uner- Formulierung der Entscheidung geschickt verdeckt), wartet gekommen (ant. lud. XV 21), ist doch Die Fahrt des H. zu und mit Agrippa zeigt uns wohl eine Erfindung des Nikolaos zur Verherr- den König auf dem Gipfel seiner Macht. Sie läßt lichung des Hilfszuges. Berichtet dieser doch auch. uns die seit Jahren ständig gestiegene Bedeutung daß H. damals dem Agrippa im Kampfe beigestan- erkennen, die man ihm und seinem Staate in römi- den habe (ant. lud. XVI 22), während der Römer sehen Kreisen beimaß; sie zeigt seine enge Verbin- tatsächlich gar nicht in die kriegerische Aktion ein- 40 dung mit dem zweiten Manne des Reiches, und führt getreten ist; die bosporanischen Wirren haben viel- uns schließlich auch besonders deutlich vor Augen, mehr schon durch sein Erscheinen im Schwarzen welch bedeutsame Stellung sich der König über Meer ein Ende gefunden (Cass. Dio LIV 24, 6f.). sein Land hinaus in den Kreisen der Reichsunter- Auf der Heimreise aus dem Schwarzen Meer hat tanen im Osten des Mittelmeerbeckens errungen H. seinen hohen Freund und Gönner durch einen hatte. Es ist freilich zu beachten, daß Ehren- großen Teil des inneren Kleinasiens bis an die inschriften, welche uns dies auch urkundlich ionische Küste und schließlich nach Samos be- bezeugen würden, so gut wie ganz fehlen — nur gleitet. drei sind uns überkommen —, aber das Schweigen Er hat damals allenthalben eine verschwen- der Inschriften wird man doch wohl eher auf einen derische Freigebigkeit entfaltet (die zeitlos über- 50 Zufall zurückführen dürfen, als aus ihm Schlüsse lieferten Angaben im bell. Ind. I 425 über H.s negativer Art abzuleiten. Die ,Agrippa'fahrt zeigt Geschenke an Lykier, Samier und an Ionier wird uns auch. auf welchem Wege H. sich seine an- man wohl auch auf diese Reise beziehen dürfen), gesehene Stellung verschafft hat. Denn das hilfs- Vor allem sind uns Einzelheiten für die Insel bereite Auftreten des Königs auf dieser Reise ent- Chios bezeugt, der der König zur Wiederherstellung spricht vollkommen der Freigebigkeit gegenüber der im mithridatischen Kriege zerstörten großen demnicht-jüdischen.vorallemdemgriechischenAus- lande, die H. schon seit langem geübt hatte (Wi 11- Unmögliche schon einmal abgelehnt ist), und muß richs Behauptung bei ZieDarth Ztschr. f. vergl. die Erklärung auf die Stelle der antiquitates — vor Rechtsgesch. XVI 277, 35, die meisten der da- allem yvmfiv) (das avfißovXia im bellum stellt schon 60 maligen Stiftungen des Königs seien auf Agrippas wieder eine Verstärkung dar) — aufbauen. Bei Einfluß zurückzuführen, erweist sich schon aus die- Änderung des SXqs in Koüijs im bellum ließe sem Grunde als verfehlt; eine Begründung für diese sich ja die bellum-Stelle zur Not halten, wenn Hypothese erscheint überhaupt ausgeschlossen), man sie mit Angaben wie bell. lud. I 213; ant. Diese begegnet uns zum erstenmale bereits im Ind. XIV 180 auf eine Stufe stellt; da aber die J. 40 v. Chr.der Insel Rhodos gegenüber, als H. sich Änderung einen Widerspruch zu der antiquitates- dort als Flüchfling auf seiner Reise nach Bom auf- Stelle in der überlieferten Fassung herbeiführt, so hielt (ant. lud. XIV 378). Es ist ferner wahrschein- erscheint es mir methodischer, sie zu unterlassen. lieh. daß die großen Geldspenden, welche H. für die 77 78 Herodes I . (II 2 t>) Errichtung der öffentlichen Gebäude in Nikopolis beisteuerte, das von Augustus zur Erinnerung an seinen Sieg über Antonius in der Nähe von Aktium gegründet worden war, in die Zeit bald nach 30 v. Chr. fallen, da die erste Feier der aktischen Spiele im J. 28 v. Chr. in Nikopolis (s. Reisch in Pauly-Wissowas Realencykl. Bd. I S. 1213 s. Aktia) die Stadt als im wesentlichen vollendet vor- aussetzt, vielleicht die Einweihungsfeicr bedeutet. Zumeist sind uns aber diese Huldbeweise ans Aus- land zeitlos überliefert (auch in den antiquitates, s. S. 11 *), und wir werden wohl nicht fehlgehen, wenn wir die große Reihe der Schenkungen erst in der zweiten Periode seiner Regierung beginnen lassen. Denn in der chronologischen Darstellung der antiquitates finden wir die Hilfstätigkeit des Königs nach den Angaben für.das J. 40 v. Chr. zum erstenmal wieder anläßlich der großen Hungersnot vom J. 25/4 v. Chr. erwähnt, die damals dem unter der Dürre ebenso wie Palästina leidenden Syrien durch umfangreiche Getreide- und Saatfruchtlie- ferungen zugute gekommen ist (ant. lud. XV 311—314; s. auch bell. Ind. I 424), und erst bei der Darlegung der Ereignisse des J. 23 v. Chr. ist eine kurze kritische Würdigung seiner großen Spenden an fremde Städte und Völker — sie bestanden zumeist in der Errichtung großer Bau- werke — eingeschaltet. Außer dem, was soeben im Anschluß an die Reise des Agrippa gesagt worden ist, wissen wir vor allem von den verschiedensten von H. errichteten Nutz- und Luxusbauten für die See- städte der syrisch-phönikischen Küste; so sind von ihm in Laodikeia, Tripolis, Byblos, Berytos, Sidon, Tyrus, Ptolemais und Askalon Stadtum- mauerungen, Marktanlagen, Kanalisationen, Bäder, Gymnasien, Tempel, Säulenhallen und Theater errichtet worden. Aber auch die beiden großen syrischen Binnenstädte, Damaskos und Antio- chien, haben die fürstliche Freigebigkeit des Königs erfahren; die Hauptstraße Antiochiens ist auf seine Kosten besonders kostbar gepflastert und zu beiden Seiten mit Säulengängen ge- schmückt worden (s. auch Dio Chrysost. XLVII 16). Von ferner gelegenen Gemeinden hat er Rho- dos ausnehmend reichlich bedacht; er ließ hier den abgebrannten Tempel des pythischen Apollo auf seine Kosten wieder aufrichten und steuerte des öfteren Gelder für den Bau der rhodischen Flotte bei. Auch andere berühmte Centren des Griechen- tums wie Athen, Sparta und Pergamon sind von H. reich beschenkt worden; um Athen scheint er sich mehrere Male verdient gemacht zu haben, da das athenische Volk ihn durch zwei Ehreninschriften geehrt hat (Dittenberger Syll. (or.) I 414; IGIII551. Schürer I»391,72 und 724und ebenso andere wollen zwar die zu zweitgenannte Inschrift nicht auf den ersten H., sondern auf den König Herodes von Chalkis beziehen, weil die Titulatur der Inschriften verschieden sei, in der ersten Qdo- gmfiatos, in der zweiten Evoißifs xal 4>tXoxaIovg. Die Beziehung auf Herodes von Chalkis erscheint mir jedoch ausgeschlossen, weil dieser nach seinen Münzen den offiziellen Titel Qdox/Lavdios und gerade sein Bruder Agrippa I. den Titel 4>do- xcüoag geführt hat. Für den ersten H. — ein weiterer König H. kommt für die Inschrift nicht in Betracht — ist dagegen die Bezeichnung als QdoxaToag sehr wohl verständlich; er hat eben durch sie das zuerst von ihm geführte Qdogä>- fiatos ersetzt, welches er sich wohl in der Zeit vor der Alleinherrschaft des Augustus als Bei- namen gewählt hatte und vielleicht auch noch einige Zeit während dieser beibehalten haben mag. Man vgl. zu diesem Wechsel der Beinamen die wechselnden Beinamen der Partherkönige auf ihren Münzen). 10 Außer Geldern für Bauten wird als häufige Gabe des H. auch die Überweisung von Lände- reien u. dgl. erwähnt, und besonders interessant sind seine einmaligen Zuwendungen und Kapital- stiftungen (inezvjowl ze xai dizjvexcls ngoaodot) für verschiedene griechische Gymnasien und für die olympischen Spiele. Durch die ersteren — nur für eine Stiftung, nämlich die für Kos, wird auch der Ortsname angegeben — sollte das immer kost- spieliger werdende Amt des Gymnasiarchen vor allem 20 von den Aufwendungen fürEhrenpreise entlastet wer- den (vgl. z. B. Inschriften von Delos Bull. hell. XIII 413. XXXIV 146 Nr. 34); durch die Stiftung eines Kapitals für Olympia, wo er einmal sogar gelegent- lich einer Reise nach Rom als ayawo&ixejs bei den Olympien fungierte und als solcher natürlich mehr oder weniger die Kosten der Feier bestritt, wollte er den in Verfall geratenen Spielen wieder dauernd ihren Glanz sichern (s. Ziebarth Ztschr. f. vergl. Rechtsgesch. XVI 277f.). Diese Stiftung 30 für Olympia fällt allerdings schon aus unserer Periode heraus ins J. 12 v. Chr. (Ziebarth a. a. O. setzt sie irrig ins J. 15 v. Chr.; dies ist jedoch unmöglich. da H. gelegentlich einer Rom- reise die Agonothesie für die gerade zu feiernden Spiele übernommen hat und für das Jahr 15 v. Chr. keine Romreise bezeugt ist [bell. lud. I 427: äycovo&eezjs, >jS cneevxev nevxaexijgldos els 'Pcofiiyv, naganXioyv tyivexo; ant . lud. XVI 149 gegen Schluß]; über die Romreisen des H. und ihre 40 Zeit s. S. 126 Anm.). Schließlich sei hier noch. wenn auch sie wie vielleicht auch einige der vorhererwähnten Spen- den erst in die letzten Jahre des Königs fallen, der riesigen Geschenke gedacht, die H. zwei Ausländem, die seinen Hof besuchten, dem kap- padokischen König Archelaos und seinem Ge- folge, sowie dem Spartaner Eurykles, gemacht hat: der erstere hat außer Eunuchen und einer Beischläferin — echt orientalischen Gaben — noch 50 einen goldenen mit Edelsteinen verzierten Thron- sessel und 70 Talente (bell. lud. I 511; ant. lud. XVI 269), der andere neben verschiedenen Ge- schenken 50 Talente erhalten (bell. Ind. 514. 530; ant. lud. XVI 301. 309). Für die Spenden des H. ans Ausland vgl. außer dem schon Zitierten noch bell. lud. I 422-428; ant. lud. XVI146-149; vgl. auch XV 328—330. Ebenso wie die Schenkungen des Königs ans Ausland darf man wohl auch die meisten der groß- 60 artigen Bauten, die er in seinem eigenen Reiche er- richtet hat, und deren Reste noch heute unsere Be- wunderung erregen, in die zweite Periode seiner Regierung setzen, wenn auch hier ebenso wie dort vieles undatiert überliefert ist; beides zu- sammen ist wohl besonders geeignet den da- maligen Glanz des herodischen Regiments zu illustrieren. Von Bauten in Palästina, die in die ersten 10 Herrschaftsjahre fallen, lassen sich 79 80 Herodes I. (II 2 b) nur Festungsbauten feststellen (s. S. 42), was in Anbetracht der ganzen Lage des Königs sehr verständlich ist. Dagegen muß eine weitausge- dehnte Bautätigkeit etwa in der ersten Hälfte der 20er Jahre eingesetzt haben; denn im An- schluß an den Bericht über die große Not des J. 25 v. Chr. wird bei Josephus besonders hervor- gehoben, daß der Staatsschatz infolge der großen Aufwendungen für Städtegründungen gerade er- schöpft gewesen sei. Tatsächlich kennen wir auch eine solche Stadtgründung für das J. 27 v. Chr., den glänzenden Umbau der alten Stadt Samaria*);

  • ) Die von Schürer I» 366, 8 für 27 v. Chr.

als Gründungsjahr aus den Münzen beigebrachten Gründe scheinen mir entscheidend zu sein. Auch Josephus läßt sich sehr wohl mit der Chronologie der Münzen vereinen, was jedoch sowohl Schürer, als auch Siefiert 764 nicht recht geglückt ist. Auszugehen ist hierbei davon, daß in ant . lud. XV1 259—266 das Ende des Kostobar erzählt wird, welches ins J. 28/7 v. Chr. fällt (s. 8. 56*), und daß in ant. lud. XV 299 in unmittelbarem Anschluß an die Erzählung der Gründung von Sebaste das J. 25 v. Chr. erwähnt wird. Es ist nun bereits von Drüner a. a. 0. 65ff., wenn er auch im einzelnen irrt, ganz richtig empfunden worden, daß die §§ 267-295 sachlich aus der übrigen Dar- stellung herausfallen. Schürer möchte noch die §§ 296—299, welche die Gründung von Sebaste näher beschreiben, hinzuziehen, aber dies ist falsch. Denn in den vorhergehenden §§ 292/3 ist die Gründung von Sebaste bereits erwähnt und zwar derartig, daß der bei der ganzen Darstellungsform an sich schon wenig wahr- scheinliche Ausweg, das Spätere als eine nähere, mit dem Vorhergehenden in Verbindung stehende Ausführung zu fassen, unmöglich ist (dies tut Sieffert). Der Charakter dieses vorhergehenden Abschnittes von § 292-295 ist nämlich völlig verschieden von dem des folgenden; in jenem reiht der Verfasser Sebaste in die Gruppe der von H. gegen die Juden errichteten Zwingburgen ein und geht näher auf diese ein, auch das erst 22 v. Chr. begonnene Kaisareia wird hier bereits ge- nannt, während in diesem das Moment der Siche- rung der Herrschaft als Grund für diese Bauten zurücktritt gegenüber der iptXonfiia des Königs, gegenüber dem Wunsche des H., der Nachwelt ein Denkmal seiner Größe zu hinterlassen (bes. § 298 Schluß, s. aber auch § 296; vgl. ferner XV 328—330, wo dieselben Gedanken sich finden). Worauf schon die Doppelung in der Erzählung des Ereignisses hinweist, wird also durch die sachliche Prüfung bestätigt: es sind hier zwei Quellen mit- einander vereinigt, die ihrem Charakter nach stark voneinander abweichen. Die an erster Stelle stehende, ist eine dem Kflnig abgeneigte Quelle mit jüdischer Tendenz, während die sich an- schließende (der Anschluß erfolgt allein durch ,xöxe', was auch hier einen Verlegcnheitsanschluß darstellt, s. S. 180 *) einen mehr objektiven, dem König günstigen Charakter aufweist, frei- lich nicht so uneingeschränkt günstig, daß man hier Nikolaos von Damaskos als direkt vorlie- gend annehmen dürfte; durch die besondere Hervorhebung der cpdonfua als Grund der die Gründung schließt sie sieh vielmehr den entspre- die erweiterte und zugleich stark befestigte Stadt nannte H., wie schon bemerkt, zu Ehren seines kaiserlichen Gönners in Sebaste um (bell. Ind. 1 chenden Ausführungen im bell. lud. I403 an (§ 296 und § 403: eö tpdöxtfu>v), sodaß man an die Benüt- zung des im bellum zugrundeliegenden Anonymas Nr. 1 denken könnte. Die für § 292-235 nachgewie- sene Quelle liegt nun aber auch bereits den 267 —291 zugrunde; der sachliche Charakter der Aas- führungen zeigt genau die gleiche H.-feindliche, na- tionaljüdische Tendenz (die Wendungen in § 237: iö uäxgia flhj, vgl. § 281 und ijdixqih)fiev braucht man durchaus nicht Josephus selbst, sondern kann sie sehr wohl seiner Quelle zuschreiten, s. z. B. ant. lud. XV 7. 329. 425: tfoO; es würde sich dann wieder um eine wörtliche Entlehnung handeln s. S. 14). Wir haben also in § 267—295 den von mir nach- gewiesenen jüdischen Anonymus vor uns, der dar- nach in der nicht rein chronologischen, sondern zum Teil sachlichen Gruppierung der Tatsachen (die sachliche Anordnung tritt besonders deutlich in § 292ff. hervor, beachte auch den unvermittelten ubergang in § 291 zu 292, an dem wohl der exzerpierende Josephus schuld ist) mit dem Ano- nymus Nr. 1 zusammentrifft, und zwar dieser doch wohl durch den anderen beeinflußt (für diese Annahme spricht auch das soeben hervorgehobene Zusammengehen der Tendenz von ant. lud. XV 298 mit der von XV 328—330, einer Stelle, die dem jüdischen Anonymus zuzuweisen ist, s. S. 72 Anm.). Die Quellenkritik verbietet also § 267 —298, spez. 295—298 (d. h. das ganze c. 8) mit dem folgenden § 299 näher zu verbinden, obwohl dies formal bei Josephus durch .*aia xovxov fiev ovv xöv ivtavxöv igioxaidexaxov Svxa xjjs "Hqcodov ßaodelas' geschieht. Die Quellen- kritik gestattet aber auch ferner nicht, wie S c h ü r e r es vorschlägt, § 299 direkt an § 266 anzuschließen. Denn während von § 299 an uns Nikolaos von Damaskos vorliegt, ist dies für § 266 unmöglich. da hiervon dem gesetzwidrigen Handeln des Königs die Rede ist (nagavonovfieva, vgl. XVI185: .ta^a- vofii&evza), und da auch in der vorhergehenden Erzählung von dem Ende des Kostobar durchweg ein jüdischer, antiidumäischer Standpunkt hervor- tritt (s. § 255. 259f.). Es schließt sich viel- mehr sowohl formal (s. den Übergang von § 266 zu 267) als sachlich c. 8 an das vorher ausge- führte an. (Die Kostobarerzählung wirkt auch stilistisch gegenüber dem vor ihr stehenden Ab- schnitt wie eine Einlage, s. § 252 und 253; es ist auch für die Quellenkritik wichtig, daß in ihr uns wieder das sachliche Darlegungsprinzip — das Leben des Kostobar wird uns ganz vorgeführt — entgegentritt). So darf man denn auf jene Anschlußformel xaxa xovxov fih> ovv xov iviavxov xxX. nichts geben, sie nicht als chronologisches Indizium für die Gründung von Sebaste im J. 25 v. Chr. verwerten, sondern nur wieder als Zeichen dafür, daß Josephus wörtlich aus seinen Quellen abgeschrieben hat . Es wäre natürlich möglich. daß er sich dieses Anschlusses bedient hätte, weil bei Nikolaos von Damaskos tatsächlich vorher von Sebaste die Rede gewesen ist, freilich dann nicht von seiner Gründung, sondern etwa von der Vollendung des Umbaus im J. 25 v. Chr. 81 82 Herodas X (II 2 b) 403; ant. lud. XV 292f. 296-298. Außer demTempel [s. S. 68] dürften noch einige andere bei den Aus- grabungen in Samaria zu Tage gekommene Reste von Bauten, wie z. B. zwei Tortürme der hero- dianischen Zeit zuzuschreiben sein; ob auch die schon lange bekannte Säulenstraße herodianisch ist, ist dagegen zweifelhaft; s. Thiersch a. a. 0. 56, auch 54). Noch eine andere, und zwarH.s wich- tigste Stadtgründung läßt sich genau datieren, die von Kaisarcia, das an der Stelle des alten im Verfalle begriffenen Stratonstunn im J. 22 v. Chr. errichtet worden ist. Zugleich mit der Stadt ist auch ein großartiger Hafen, der Seßaoxös XtfiTjv (bell. lud. I 613; ant. lud. XVII 87; Münzen, erwähnt von Schürerü* 135, 167) — größer als der Piräus — durch kunstvolle Molenanlagen (auf ihnen war auchu. a. ein Drususturm erbaut) geschaffen worden, und dieser Hafen an der hafenarmen Küste hat der an sich schon sehr großzügig angelegten Stadt (auch ihre besonders geschickte Kanalisationsanlage ist kennzeichnend) eine gewaltige wirtschaftliche Be- deutung verliehen. Für die Großartigkeit des hier Geschaffenen spricht auch die Dauer der Arbeiten, 12 Jahre, und es entsprach ihr die pomphafte Einweihungsfeier in den ersten März- tagen des J. 9 v. Chr. (bell. lud. I 408—415; ant. lud. XV 293. 331-341. XVI 136—141 [in § 136 steht fälschlich dexazq; statt dcodexaici}, s. auch XV 343. Sollte etwa diese falsche An- gabe irgendwie mit der an und für sich falschen Verknüpfung der Vollendung von Kaisareia durch jagt xov xqov°* eovzov' mit der Anklage der Ma- riammesöhne in Aquileia vom J. 12 v. Chr. in Verbindung stehen ?]; Philo leg. ad. Gaium § 38; Plin. n. h. V 69; Malalas Chron. IX 289. Die genaue Einweihungszeit liefert Euseb. de mart. Palaest. XI 30; s. Schwartz Nachr. Gött. Ges. Phil.-hist . Kl. 1907 , 266. Über die Reste von Kaisareia s. Schürer n< 34, 25. 134, 162). Etwa in dieselbe Zeit wie die Begründung von Kaisareia dürfte der Wiederaufbau der alten See- stadt Anthedon fallen, da ihr neuer Name Agrip- peion (oder Agrippias) doch wohl noch zu Ehren des lebenden Agrippa gewählt sein dürfte (bell. lud. I 87. 416: ant. lud. Xm 357; Chron. pasch. I 367 ed. Dindorf). Neugründungen ganzer Ort- schaften begegnen uns noch verschiedene: zwei Städte im eigentlichen Judäa, Antipatris nordöstlich von Joppe und Phasaelis im Jordan tal nördlich von Jericho (beU. lud. I417f.; ant . lud. XVI 142f. 145. Steph. Byz. s. 'Anmaigis und 9aoatjils*), sowie

  • ) Nach der Anordnung in den antiquitates

müßte man diese Gründungen allerdings erst in die Zeit nach 10/9 v. Chr. setzen (so z. B. Keim 35. Sieffert 766); es ist mir jedoch sehr wahr- scheinlich. daß der mit § 142 einsetzende, sach- lich geordnete Abschnitt wie so oft bei Josephus durch eine irreführende chronologische Floskel an das vorhergehende angeknüpft ist (s. die Bemer- kungen über diese inkorrekten Anknüpfungen auf S. 180 *), so daß aus seiner Stellung keine chro- nologischen Folgerungen abgeleitet werden dürfen. Es ist zu bedauern, daß die Zeitangabe bei Stephanos für die Gründung von Antipatris ,bel 'Avxcovlov Kat'aagos' gerade verderbt ist. Die bisherigen Hei- lungsversuche — ,'Oxzaj)lov oder Avyovaxov an- statt 'Avxan>iov — sind sachlich unmöglich; sollte östlich des toten Meeres Machairus *). Diesen Ort, die stärkste Festung Palästinas nach Jeru- salem (Plin. n. h. V 72), legte H. als Grenz- festung gegen Arabien an (bell. lud. VII 172 —177); da sie in dem großen Araberkrieg gar keine Rolle gespielt hat und die Anlage der- artiger neuer Trutzburgen mit der von Kleo- patra für diese Gegenden befolgten Politik nicht recht vereinbar ist, so wird man auch ihre Entstehung erst in die 20 er Jahre zu setzen haben und sie als Folge des Araberkrieges bezeich- nen dürfen. Eine andere der großen Burganlagen des Königs, die des Herodeion drei Stunden südöst- lich von Jerusalem, können wir wieder genau datieren, nämlich in die Zeit 23/2 v. Chr. (bell. lud. I 265. 419ff.; ant. Ind. XIV 360; XV 323 -325 [diese Stelle gestattet die genaue chronologische Festlegung, s. S. 71 Anm.]; XVI13. Reste von den königlichen Bauten sind noch heute sichtbar, Schürer I» 390, 66); hier war allerdings die Burg nicht Selbstzweck, sondern sie diente nur zum Schutze der Residenz, die sich der König an diesem Orte in der Nähe der Hauptstadt schuf und die er trotz mancher natürlicher Schwierig- keiten besonders prächtig ausgestaltete (das nötige Wasser mußte er aus großer Ferne herleiten lassen). Ein zweites Herodeion hat dagegen reinen Burg- charakter getragen; es war ähnlich wie Machai- rus eine Grenzfeste gegen Arabien und wird wohl auch zu gleicher Zeit wie dieses entstanden sein (bell. lud. I 419. Die Identifizierung dieses Herodeion mit Machairus durch Clermont-Gan- neau erscheint mir nicht gerechtfertigt). In der- selben Gegend östlich der Jordanmündung ist schließlich noch Esbon als Grenzfestung ange- legt worden und im Westen von Galiläa Gaba, beides wie Sebaste und wohl auch Kaisareia zugleich Militärkolonien (ant. lud. XV 294, s. auch bell. lud. in 36). man etwa einfach ein xai oder >j zwischen die beiden Eigennamen einzufügen haben ? Dann würde die Gründung der Stadt jedenfalls in die ersten Regie- rungsjahre des H. zu setzen sein.

  • ) Über die Reste von Machairus s. Schürer

I» 638, 135. Über die Überreste von Phasaelis teilt mir mein Kollege Alt, der soeben mit Dal- man zusammen das Jordantal bereist hat, lie- benswürdigerweise mit, daß in dem Gebiet nörd- lich von Jericho, dessen Identifizierung mit dem von Phasaelis, von allem anderen abgesehen, durch die sich hier findende Ortslage ,chirbet fasä'il' gesichert erscheint, sich keine größere Ansiedlung befunden haben dürfte, sondern daß die Über- reste höchstens auf ein ehemaliges Bauerndorf hinweisen (die englische Karte des Egypt. explo- ration fund ist nicht genau), auf eine Siedelung, die sich z. B. mit dei von Archelaos gegründeten, in der Nähe gelegenen xmfiij Archelais (s. S. 172) keinesfalls hätte messen können. Näheres hierüber wird vermutlich Dalman Palästina-Jahrb. IX (1913) mitteilen. Wie man den archäologischen Be- fund mit der Angabe des Josephus über die Gründung einer nöXts (bei Steph. Byz., der auch von nöhs spricht, liegt keine besondere Tradition, sondern Josephus zugrunde) ausgleichen soll, vermag ich vorläufig nicht zu sagen; er muß aber Zweifel an der Genauigkeit des Josephus erwecken. 88 84 Herodes I. (II 2 b) Seine Hauptstadt hat H. durch gewaltige Festungsanlagen weiter zu sichern versucht (bell. lud. I 401. 418. n 46. 439. V 161—175. 238 —245. VH 1; ant. lud. XV 409. XVI 144. XVII 2571 und auch das wichtige Jericho durch eine neue Burg, nach seiner Mutter Kypros genannt, gedeckt (bell. lud. I 407. 417; ant, lud. XVI 143); die Anlage der Festungswerke in Jerusa- lem ist allerdings mindestens zum großen Teil schon vor dieser Periode erfolgt (s. S. 44f.). Die weiteren Bauten in der Hauptstadt, die zum Teil reine Luxusbauten sind, wird man dagegen alle später ansetzen dürfen (für die Bauten des Königs in Jerusalem s. C. Mommert Topograph. d. alt . Jerusal. Vgl. auch Schürer I» 388, 58 u. 59, sowie 392, 73 über die heute noch vorhan- denen Reste). So dürfte wohl die Errichtung des Theaters und eines Amphitheaters in der Ebene bei Jerusalem etwa um 28 v. Chr. erfolgt sein (ant . lud. XV 268. 272ff.; für die Chrono- logie s. S. 67 *) und vielleicht zu derselben Zeit auch die Erbauung des in der Nähe des königlichen Palastes gelegenen Hippodroms (er- wähnt — wenn auch nicht seine Errichtung durch H. — bell. Ind. U 44; ant. lud. XVH 255. Die Zweifel von Fr. Marx Arch. Jahrb. X 141, 16, ob es sich hier um einen richtigen Hip- podromos und ob es sich nicht um eine gestatio in modum drei oder um eine Gartenanlage handelt, werden widerlegt durch ant . lud. XV 271, wo Wagenrennen in Jerusalem erwähnt werden). Etwa um 23 v. Chr. hat H. in der Oberstadt mit dem Bau seines riesigen Königspalastes be- gonnen, der als prächtigster von all semen Bauten ganz besonders glänzend mit Gold, Marmor und seltenen Steinen ausgestattet war; er war auch. wie dies bei den Königsschlössern der hellenisti- schen Zeit üblich war (s. Gothein Athen. Mitt. XXXIV I34. 138f.), von einem großen Parke um- geben. Die beiden schönsten Gemächerreihen in ihm waren ebenso wie in dem Schlosse von Jericho, das eine nach Angustus, das andere nach Agrippa benannt. Der Palast ist auch zugleich als starkes Kastell ausgebaut worden (bell. lud. I 402. V 176—182. 245; ant . lud. XV 318); er hat auch wie seinerzeit der Palast Salomos mit dem Tempel in direkter Verbindung ge- standen (ant . lud. XV 410; vgl. auch 424). Das J. 20/19 v. Chr. hat dann wohl den Bau- beginn des bemerkenswertesten unter allen Bau- werken des Königs gebracht, den Neubau des Tempels in Jerusalem an Stelle des alten, von Serubabel errichteten. Da das neue Heiligtum eine größere Ausdehnung als das bisherige er- halten sollte, mußte das alte Tempelareal aui dem Tempelhügel erst durch die Anlage künst- licher Terrassen erweitert werden, und auch sonst ist von H. alles aufgeboten worden, um nicht nur das eigentliche Tempelhaus, sondern auch die dieses umgebenden Hallen und Vorhöfe be- sonders glänzend herzustellen, so daß die Pracht des herodianischen Tempels sprichwörtlich ge- worden ist. Trotz eines kolossalen Aufgebots von Bauleuten — man spricht von 10000 Laien und 1000 priesterlichen Arbeitern — ist der Neubau erst nach einer Bauzeit von fast 91/2 Jahren, und auch da nur in den Hauptzügen, so weit fertig gewesen, daß man an seine Einweihung denken konnte; es ist jedoch an dem Tempel in der Folgezeit noch Jahrzehnte lang weitergearbeitet worden *).

  • ) S. Joseph. bell . Ind. I 401. V 184—227;

ant. lud. XV 380—425; Philon de monarch. H 2; Matth. XXIV 1; Marc. XHI 1; Luk. XXI 5; Misehnatraktat Middoth; Sukka 51 b; Baba- bathra 4a (Derenbourg 154). Für den Tempel bietet eine gute Literaturzusammenstellung Kittel in Herzogs Realencykl. f. prot. Theol. u. Kirche XIX 488ff.; zu ihr sind jetzt etwa noch hinzu- zufügen Dal man Palästina-Jahrb. V 29ft. und Kennedy Expository Times XX 24ff. 66ff. 191ff. 270ff. Die Angaben über das Baubeginnjahr im bell. lud. I 401 — 15. Regierungsjahr — und ant . lud. XV 380 — 18. Regierungsjahr — wider- sprechen sich und dürfen auch nicht , wie es ver- sucht wird, durch die Annahme, daß das frühere Jahr sich auf die ersten Bauvorbereitungen be- zöge, miteinander ausgeglichen werden. Denn ge- rade in den antiquitates werden in das 18. Jahr die allerersten Vorbereitungen zum Bau angesetzt; man müßte also dies, will man die Angaben mitein- ander vereinen, als ungenau streichen. Auch die an sich naheliegende Ausgleichung, die verschie- denen Zahlen der Regierungsjahre seien durch einen verschiedenen Anfangstermin der Zählung — das Jahr 40 oder das Jahr 37 v. Chr. — be- dingt (Josephus zieht in bell. lud. I 665; ant . lud. XVII 191 beide Anfangstermine in Be- tracht; die christlichen Chronographen rechnen die Regierungsjahre sogar nur von dem früheren an. Man erinnere sich auch der doppelten Zäh- lung der Regierungsjahre Agrippas IL), ist be- denklich (Hitzig 547f. macht sich die Sache zu einfach); denn bei allen anderen in den anti- quitates genannten Regierungsjahren des Königs kommt nur das J. 37 v. Chr. als Anfangstermin in Betracht, und unser Datum dürfte doch aus derselben Quelle wie die anderen Daten stammen. Die Einordnung des Tempelbauberichtes bei Jo- sephus (sowohl im bellum als in den antiqui- tates), auf die Schürer I 369, 12 als für das J. 20/19 v. Chr. sprechend besonderes Gewicht legt, erscheint mir allerdings in Anbetracht meiner Bemerkungen über die chronologisch oft recht ungenügende Anknüpfung bei Josephus nicht als zwingendes Indicium, zumal Josephus im bellum das 15. Jahr, in den antiquitates das 18. Jahr an den syrischen Besuch des Augustus im J. 20 v. Chr. anschließt und da die Ein- ordnung in den antiquitates mit einer falschen chronologischen Auffassung des hier genannten 18. Jahres durch Josephus zusammenhängen könnte. Ferner erscheint mir Ev. loh. II 20 zu irgend einer sicheren Entscheidung über die Be- ginnzeit des Tcmpelbaus erst recht nicht ge- eignet und ebensowenig für die Zeit der Beendigung die Stelle ant. lud. XVI 115, wo Alexandros im J. 12 v. Chr. in seiner Rede vor Augustus von dem Besuch des herodianischen Tempels spricht. Man wird also doch wohl mit einer fehlerhaften Angabe im bellum rechnen müssen und nicht mit der Möglichkeit einer hier zu- grunde liegenden verschiedenen Zählung; ganz ausgeschlossen braucht freilich das letztere nicht zu sein. Die Bauzeit ergibt sich aus einer Zusammenrechnung der in § 420 und 421 ge- 85 86 Herodes I . (II 2 b) Außer in Jerusalem hat H. noch bei Jericho eine besonders große Anzahl von Lumsbauten geschaffen, einen Palast mit großen Garten- und Teichanlagen, ein Theater und ein Amphitheater, eine ganze kleine Ortschaft neben der alten Stadt (Joseph. bell. lud. I 407. 437. 666; ant. Ind. XV 54. XVII 161. 194. Strab. XVI 763. Be- züglich des Hippodromos in Jericho [bell. lud. I 659; ant. lud. XVTI 175 u. 8.] s. Marxa. a. 0., der mit Recht auf den Zusatz xaXovfievos im bellum verweist nnd es daher richtig mit den Parkanlagen in Jericho in Verbindung bringt. Neuerdings vorgenommene Versuchsgrabungen lassen auch jetzt noch die Großartigkeit der An- lagen erkennen, s. Thiersch a. a. 0.49). Schlösser hat sich der König außer den genannten noch allenthalben in seinem Reiche errichtet: in Masada schon in den 30er Jahren, (s. vorher und bell. lud. VH 289), in Machairus (bell. Ind. VH 175), in Kaisareia (acta apost. XXIII 35), in Sepphoris in Galiläa (ant . lud. XVII 271), in Bethramphtha in Peräa (bell. lud. II 59; ant . lud. XVII 277) and außerhalb der Reichsgrenzen in Askalon (ant. lud. XVII 321). S. auch die allgemeinen An- gaben bei Joseph. ant. lud. XVII 74. Über die Bauten des Königs vgl. auch heute noch Hirt Abhandlung Akad. Berlin 1816/7 ph.-h. Kl. lff. Die Pracht all dieser Bauwerke, der Glanz der von dem Könige gefeierten Spiele, die bedeutende Stellung, die er sich durch seine Freigebigkeit im griechischen Osten zu bereiten verstanden hatte, das besondere Ansehen, in dem er bei den römi- schen Herren stand, schon dies würde genügen, um von dem äußeren Glänze des herodianischen Regiments als einer unbestreitbaren Tatsache sprechen zu dürfen. Es läßt sich aber noch Verschiedenes anfuhren, was diesen Eindruck verstärkt. So schon das wenige, was wir von der Hofhaltung des Königs erfahren, die darnach ganz den Zuschnitt der großen hellenistischen Fürstenhöfe gehabt haben muß. So sind bei seinem Leichenbegängnisse allein 500 seiner olxe- eai und axeXev&egoi zugegen gewesen (bell. lud. I 673; ant. lud. XVTI 199). Zu den Hofbe- diensteten haben nicht nur Sklaven, sondern auch Freie gehört (bell. lud. I 584; ant. Ind. XVII 64). Ferner scheinen Eunuchen, wie an jedem orientalischen Hofe, unter ihnen zahlreich ver- treten gewesen zu sein (s. bell. lud. I 511). Sie haben sowohl bei den königlichen Frauen, (ant. lud. XV 226), als auch beim König selbst in hohem Ansehen gestanden (s. auch ant. lad. XVH 44f.); so sind sie von diesem z. B. zu den Ämtern des olvoxöos, eines deutvotpögos und des 6 bii xov xotzätvos verwandt worden (bell. lud. I 488; ant. lud. XVI230; vgl. XV 223 und act. Apost . Xn 20). Wir hören dann ebensowohl von ol bei &vgais (ant. lud. XVII 90) und den Hof bar- bieren (xovgeis xoC ßaodcms bezw. ex xtjs avXvjs: bell . lud. I 547; ant . lud. XVI 387), als von dem agxixvvejyos des Königs (ant. lud. XVI 316; s. hierzu auch bell. Ind. I 429). Die jüdischen Prinzen haben ebenso wie die Pto- lemäer and Seleukiden ihre eigenen Erziehungsgou- nannten Jahre, die nach dem Wortlaut und auch nach den Angaben in § 425 nicht gegen einander aufgerechnet werden dürfen. verneure (b> iats xgoipajs xai h> ifj natdelq s. ant. Ind. XVI 243; vgl. über den Begriff des ,xgoipcvs' Perdrizet Ann. du service des antiq. del'Egypte IX 243ff.) und ihre avvxgoipoi, junge Adlige, die mit ihnen zusammen erzogen wurden, besessen (act. apost. XIII 1 wird uns ein ovvxgotpos des He- rodes Antipas genannt; über diese Bezeichnnng — nicht bloßer Ehrentitel — s. Corradi Rev. fH. class. XXXIX 504ff. Beachte auch bell. lud. 101 576). Ferner begegnet uns auch am Hofe des H. ebenso wie an allen hellenistischen Höfen die Institution der Hofrangklassen. Mit Sicherheit lassen sich unter den ol negi ee)v avXijv (ant. Ind. XVI 133) avyyevejs und tpiXot*), vielleicht auch

  • ) Der titulare Charakter der Bezeichnungen

ov/yeveis und ipiXoi tritt uns ganz besonders deut- lich bell. lud. I 460 entgegen, wo EL sich die Zuweisung von ovyyevets xai cpiXoi an seine Söhne, 20 denen er einen Hofstaat errichtet (s. § 465), vor- behält. Vgl. ferner z. B. die Parallelstellen bell. lud. I 537 und ant . lud. XVI 357, wo die tdiot ovyyevejs der einen Stelle an der andern durch tpdlq rs xai a£uöuaxi bwpaveis umschrieben werden. S. dann die Parallelstellen bell. lud. I 491 und ant. lud. XVI 234, wo &egancia iw dvvaväv (vgl. im folg.) und tpiXot einander gleich- gesetzt werden. Weiterhin: bell. lud. I 538 und ant. Ind. XVII 93, wo das einemal Pheroras und 30 Salome, das anderemal Salome neben den tpiXoi und ovyyevejs genannt werden; bell. lud. I 494f. (vgl. auch bell. lud. I 658; ant. lud. XVI 243. 246. XVII 198), wo sowohl rpü.oi als ovyyevets als bestimmte geschlossene Gruppen erscheinen (§ 495: oettpos und ovvzayfiaxa der ovyyeveTs, vgl. hierzu Polyb. XXXI 3, 7: ipiXavv ovvxayfia); bell. Ind. I 535 ("OXvunos ™öv ipiXmv [Genitiv!); s. auch ant. lud. XVII 219; vgl. ferner bell. lud. I 592 mit ant. lud. XVII 70, wo xls zw iiatgon> 40 und eis xojv tplXan> sich entsprechen; ebenso sind pto- lemäische und seleukidische Beamte betitelt, Polvb. XXX 11, 1. 25, 16). Sehr charakteristisch sind schließlich all die Stellen, wo H. die iplXoi oder die tptXm xai ovyyeveis zur Beratung heranzieht, eine ovXXoyos oder ein ovvedgiov aus ihnen beruft; s. ant. Ind. XV Slff. 98ff.; bell. lud. I 556 (ant . lad. XVH 13). 571 (ant. lud. XVn 46). 620 (ant. Ind. XVII 93); Nikol. Damasc frg. 5 (FHG HI 353). S. auch im folgenden die Angaben 50 über die ovyyeveTs und iplXoi der H.-Söhne und des Pheroras. Es sei noch bemerkt, daß Jo- sephus an zwei Stellen, wo er unbedingt von Blutsverwandten des Königs spricht, nicht den Ausdruck ovyyeveTs, sondern dxetoi gebraucht hat (bell. lud. I 419; ant. lud. XVI159); s. auch bell . lud. I 473, wo die königlichen Verwandten als ol adeXtpoi xov ßaoddojs xai näoa >j yeveä bezeichnet werden. Selbstverständlich können und werden zu den ovyyevets sehr viele wirkliche Verwandte des 60 Königs gehört haben; es werden ferner auch mit- unter nur sie bei der Erwähnung der ovyyevets ge- meint sein, nur darf man das Verwandtschafts- prinzip bei dem Gebrauch des Wortes ovyyevels nicht allein in Betracht ziehen und daraufhin so- gar allgemeine Schlüsse über das Hervortreten des einheimischen idumäischen Elementes auf- bauen, wie dies z. B. Wellhausen 327 getan hat . 87 88 (Herodea I . (U 2 b) amfiaxotpvXaxss nachweisen*), und es scheint, als oh es unter den ipiXiH Abstufungen gegeben habe (s. z. B. den als xtfiuaxaxos xüv >plXmv im bell. Ind. I473 bezeichneten Reichskanzler Ptolemaios; ebenso wird Ptolemaios, der Bruder des Nikolaos, genannt [bell. lad. II 21; ant . lud. XVII225], auch die evnfioxavoi x&v ipiXcov in ant. lud. XV 242 seien erwähnt; vgl. zu ihnen die Liv. XL 54 er- wähnten honorati amiei am makedonischen Hofe; s. ferner noch ant. lud. XVI 242: ävdoas ävmSev qiüovs**). Das hellenistische Hofzeremoniell macht sich auch in der den ipiXoi zustehenden Erlaubnis des freien Zutritts zum König bemerkbar (bell. lad. I 494; ant. lud. XVI 237. 241ff. [§ 243 als bezeichnet]; man erinnere sich hierbei an den äamands xov ßaodicos am Ptolemäerhofe, Ps.- Arist. § 304, und den Morgengruß der tpjXoi bei den Seleukiden [Polyb. VHI 23, 1] und den der amici Caesaris). Neben dem königlichen Hof- staat und der Hofhaltung, für die sich ebenso wie für die Alexanders des Großen, der Ptolemäer oder die des späteren makedonischen Hofes die Bezeichnung &eganeta belegen läßt***), hat es zum

  • ) Ant . lud. XV 317 wird die Entsendung

von 500 belXexxoi xriSv ocofiaxotpvXäxcov als Hilfs- korps für den arabischen Feldzug berichtet; es erscheinen also hier die amfiaxotpvXaxes als ein Gardetruppenkorps (s. auch die äiüLexxoi Imieis und ant. lud. XV 294). Dagegen werden sie bei der Leichenparade des Königs nicht genannt, sondern an ihrer Statt begegnen uns als Garde- trappen die dogvtpogoi (bell. lud. I 672; ant. lud. XVII 199); diese treten uns als königliche Leib- garde auch ant. lud. XVI 182. XVII187 entgegen (über sie s. Breccia Diritto dinast. 70). Dagegen wird aconavotpvXa$ unbedingt ti tular gebraucht ant. lud. XVI 313, da hier zwei Zunoqxoi des Königs (vgl. bell. lud. I 527) zugleich als ocofiaxoipvXaxes bezeichnet werden; auch bell. lud. I576 (ant . lud. XVII 55) scheint mir die titulare Verwendung des Wortes sehr wahrscheinlich. Ich möchte aus dem allen nicht folgern, daß am jüdischen Hofe >jo>- fiaioqwXag als Titel erst allmählich aufgekommen ist und auf diese Weise die erste Angabe des Jose- phus erklären, sondern ich sehe lieber in dieser wie- der eine Ungenauigkeit in der Wiedergabe offizieller Bezeichnungen (s. S. 63*); die Tautologie der Ausdrucksweise scheint mir hierfür ausschlag- gebend (Liüexxoi würde für sich allein zur Be- zeichnung der Gardetruppen genügen , s.. z. B. Lesquier Les institut. militaires de l'Egypte s0us les Lagid. 21ff.). Titulare aojfiavoqwlaxes sind uns für die Seleukiden (Athen. I 19 d) und für Pergamon (Dittenherger Syll. [or.] I 329, 5 und hierzu Cardinali Regno di Pergamo I 210f.) bezeugt . Vgl. auch Breccia a. a. 0. 78f.

    • ) Man darf die obigen Bezeichnungen natür-

lich nicht ohne weiteres als offizielle Titel fassen; es mag sich wohl auch hier um nicht korrekte Wiedergabe von Worten der hellenistischen Amts- sprache handeln, s. die vorige Anm.

      • ) Die obige Auffassung von &eganüa folgt

aus bell. lud. I 465, wobei § 460f. zu beachten ist, und dann aus Nikol. Damasc. frg. 5 (FHG HI 352), wo den ,ol cueö xfjs &eganetas' das oxoa- norxixöv gegenübergestellt ist. Die ßaodocij &sga~ neia im technischen Sinne des Wortes dürfte wohl mindesten noch die ähnlich organisierten Hof- haltungen der beiden Mariammesöhne und des ältesten H.-Sohnes Antipatros, sowie des Tetrarchen Pheroras gegeben. Auch in ihnen begegnen uns z. B. die avyyeveU und tpUoi; es werden solche ihnen direkt zugewiesen (s. vor allem bell. lud. I 460. 465. 485. 495f.; ant. lud. XVI 252 [iiSv iplXcov ol h> xeXei]. 266. XVII 70 [bell. Ind. I 592]. 90. 93 [bell. Ind. I 617. 620]. Vgl. übri- gens auch ant. Ind. XVII 205). Als Zeichen für den Glanz des Hofes des ersten H. darf man schließlich auch die ständige oder vor- übergehende Anwesenheit von allerlei Fremden an ihm verwerten. Von immerhin geringerer Bedeu- tung ist selbstverständlich das Zusammenströmen von Leuten aus weiter Feme — Schauspielern und Zuschauern — zu den großen Spielen in Jerusalem (ant. lud. XV 269—274), dagegen ist sehr cha- rakteristisch. daß das kappadokische Königshaus eine der Königstöchter, die Glaphyra, als Ge- mahlin des Mariammesohnes Alexandros an des jüdischen Hof ziehen ließ (s. z. B. bell . lud. I476; ant. lud. XVII 11), daß ein Mann wie Agrippa dem Reiche und Hofe des H. einen längeren, sehr gnädigen Besuch abgestattet hat (s. S. 75), und daß selbst angesehene Griechen sich an ihm zusammenfanden und hier blieben. Schon die nach dem Tode des Königs erhobene Forderung des jüdischen Volkes auf Beseitigung der "EXXejvx; (Nikol. Damasc. frg. 5 [FHG IH 353]) weist darauf hin, daß es deren eine ganze Reihe gegeben haben muß und daß sie eine angesehene Stellung eingenommen haben müssen. Wir kennen denn auch verschiedene mit Namen, obwohl man hier- bei sehr vorsichtig sein muß, da die Leute mit griechischem Namen in der Umgebung des Königs — und deren hat es sehr viele gegeben — doch zumeist Juden gewesen sein dürften*). auch ant. lud. XV 199 gemeint sein (zweifelhaft ist dagegen bell. lud. I 573). Daß zu der &eoa- Tieia am jüdischen Hofe auch gerade die Hof- würdenträger gerechnet worden sind, ergibt sich außer aus dem erwähnten § 460 ganz klar auch aus der im bell. lud. I491 genannten fcgansia x&i dvvaicSv (vgl. hierzu § 511, wo die dvvaxoi des H. erwähnt werden), zumal wenn man diesen Aus- druck mit dem von Joseph. ant. lud. XII 215 für den Ptolemäerhof gebrauchten ,ol mq'i njr avXijv dvvaxoi' zusammenbringt; der letztere wird näm- lich von Josephua in XII 218 durch ,ol neoi x^v &e- gamlav xov ßaodecos' wiedergegeben (die Gleichset- zung ergibt sich. weil in den beiden Paragraphen die- selben beiden Personengruppen — die zweite sind der >piXoi — genannt werden). Mit der Ungenauig- keit der Wiedergabe offizieller Bezeichnungen ist auch hier wieder zu rechnen. Die Belege für die &eoansia Alexanders d. Gr. bei Arrian. IV 16,6, für die des makedonischen Hofes bei Polyb. IV 87, 5.

  • ) Besonders instruktiv ist hierfür ant . lud.

XV 252, wo uns noch ein semitisch-griechischer Doppelname radtas xa).ovfievos 'Avxbeaxgos be- gegnet. Auch der ebd. genannte Dositheos ist sicher ein Jude, da Brüder von ihm sich unter den von Antonius vor Tyrus getöteten Juden (s. S. 25) befunden haben und da er ferner als Ver- wandter des königlichen Oheims, des Josephus, be- 89 90 Herodes I . (II 2 b) Der bekannteste unter den Ausländern ist jeden- falls der Polyhistor Nikolaos von Damaskos, in dem sich H. einen Stern erster Größe für seinen Hof gewonnen hatte (s. über ihn S. 4 f. und S. 76). Er war nicht nur als Gelehrter und Hof philosoph das Haupt des literarischen Kreises am jüdischen Hofe, sondern wie so mancher Gelehrter der hel- lenistischen Zeit ist auch er der vertraute Rat- geber seines königlichen Gönners geworden; er hat für ihn wichtige diplomatische Missionen erfolgreich erledigt und ist hierdurch auch den römischen Herren näher bekannt und bei Augustus sogar sehr beliebt geworden. Von Nikolaos ist zeichnet wird (ant . Ind. XV 169); er dürfte nach alledem wohl kein auswärtiger Jude, sondern am ehe- sten ein jüdischer Idumäer gewesen sein. Hierfür s. auch seine enge Verbindung mit Kostobar, ant. lud. XV 260. Seine von Niese [Index zu Josephus s. v.] und dann von Willrich Judaika 5ff. ver- tretene Gleichsetzung mit dem Dositheos, Sohn des Kleopatridas, 'AXciavdgevs erscheint mir daher nicht wahrscheinlich. da wir in diesem doch einen Juden aus Alexandrien zu sehen haben, der dort das Bürgerrecht erlangt hatte; s. etwa Berl. Griech. ürk. IV 1140, 2f. und hierzu Schubart Arch. f. Papyrusforsch. V 109. Wenn dann ferner Willrich a. a. 0. ihn mit dem in der Unter- schrift der griechischen Bearbeitung des Esther- buches genannten Dositheos identifiziert, der Prie- ster und Levit gewesen und der nach Willrich für das J. 48/7 v. Chr. bezeugt sein soll, so kann ein idumäischer Dositheos für diesen jedenfalls nicht in Betracht kommen, falls die Standesan- gaben richtig sind; da könnte man noch eher an den alexandrinischen denken. Beachtenswert ist freilich. daß in der Unterschrift zusammen mit Dositheos ein Lysimachos aus Jerusalem genannt wird, und daß diese beide Namen auch ant. lud. XV 252. 260 miteinander ver- bunden erscheinen. Da jedoch auch die Zeit des Dositheos des Estherbuches nicht ganz sicher zu bestimmen ist (Wendland Berl. Phil. Woch. 1900, 1198 ist wieder für 114 v. Chr. eingetreten), so ist es jedenfalls richtiger, die Frage der Iden- tifikation offen zu lassen. Die Willrichsche Hypothese, daß der Dositheos aus der Zeit des H. der Verfasser des Estherbuches sei, be- darf wohl kaum der Widerlegung. Als Juden trotz ihres Namens sind ferner zu fassen: der soeben erwähnte Lysimachos, dann Alexas, der letzte Gemahl der Salome, und natürlich sein Sohn Kalliaa (s. etwa bell. lud. I 566; ant. Ind. XVII 9. 10 und vgl. ant. Ind. XVI 225), Theu- dion, der Oheim des H.-Sohnes Antipatros (bell. lud. I 592), der htlxgonos des letzteren, der Sama- riter Antipatros (belL lud. I 502), dann auch wohl Hippikos, der intime Jugendfreund des Königs (s. meinen Artikel Hippikos in Pauly-Wissowas Eealencykl . Bd. Vffl 1717), der königliche Hof- barbier Tryphon (bell. lud. I 547ff.). Dagegen ist z. B. leider keine Entscheidung, ob Jude oder Ausländer, möglich bei dem Premierminister des H., Ptolemaios (bell. lud. I 473; ant . lud. XVI 191; s. über ihn S. 63 *), oder bei dem Truppen- führer gleichen Namens (hell. lud. I 314ff.; ant. Iud.XI V 431 ff.) oder dem Hipparchen Tyrannos (bell. lud. I 527; ant. lud. XVI 314. 327) und anderen. sein Bruder Ptolemaios nachgezogen worden, des- sen nähere Stellung wir zwar nicht kennen, der aber auch von H. ganz besonders geehrt worden ist (bell. lud. II 21; ant. Ind. XVII 225). Ferner begegnet uns ein bedeutender griechischer Rhetor Eirenaios als Mitglied der Hofgesellschaft (bell. lud. II 21; ant. lud. H 226). Ein Grieche dürfte auch jener Diophantos gewesen sein, der der Sekretär des Königs (ygafifiaievs xov fiaoäscos) 10 war (bell. Ind. I 529; ant. Ind. XVI 319; der Name scheint mir gegen einen Juden zu sprechen]. Als Prinzenerzieher haben ein Grieche und wohl sogar ein Römer, Andromachos und Gemellus, fungiert; sie mögen von Haus aus angesehene Per- sönlichkeiten gewesen sein, haben auch nachher noch zu der nächsten Umgebung des Königs ge- hört und sind ebenso wie Nikolaos zu allerlei Staatsgeschäften verwandt worden*). Unter den ocofiaxoifi\axes tritt uns endlich in besonders ver- 20 trauter Stellung ein Araber Korinthos entgegen, der schon in seiner Jugend an den Hof gekommen ist (bell. lud. I 576; ant. lud. XVII 55ff.). Auch zu einem kurzen Gastbesuche scheint der Hof des Königs vornehme Griechen des öfteren angelockt zu haben. Wir hören zwar nur von dem Besuch des vornehmen Spartaners Eurykles, der freilich ein Abenteurer schlimmster Art war, aber trotz- dem sogar bei Augustus viel gegolten hat — er war durch Aussicht auf große Geschenke zu dem 30 Besuche veranlaßt — (bell. Ind. I 513—531; ant . Ind. XVI 301—310. Strab. VIII 363. 366) und von dem gleichzeitigen Besuch des Koers Euaratos (bell . Ind. I 532; ant. lud. XVI 312. Über beide s. Schürer I» 305, 84 u. 85); wir dürfen aber wohl annehmen, daß es solcher Gäste viele und zwar zu allen Zeiten gegeben hat. Denn wären nicht jene beiden in den Zwist des Königs mit den Mariammesöhnen hineingezogen worden, so würden wir auch von ihnen schwerlich etwas erfahren haben. 40 Der ganze Zuschnitt des herodianischen Hof- haltes muß in uns den Eindruck, den schon die vielen großartigen Bauten und die reichen Spenden an das Ausland hervorgerufen haben, noch ver- stärken, daß der König über ganz besonders reiche Mittel verfügt hat. Dieses Reichtums wird denn auch des öfteren bei Josephus rühmend gedacht (ant. lud. XV 109. 318. 387), und auch das, was wir, abgesehen von den Geschenken, zufällig von anderen Aufwendungen erfahren, weist uns auf ge- 50 waltige Einnahmen hin. So sei hier an die 800 Talente erinnert, die H. im J. 30 v. Chr. dem Octa-

  • ) Ant. lud. XVI 242ff.; ebenso können wir

spätere Verwendung zu Staatsgeschäften auch z. B. für die ptolemäischen Erziehungsgouverneure des öfteren belegen (verschiedene Beispiele bei Per- d ri z e t a. a. 0.). Daß es sich bei den obengenannten nicht um jüdische Untertanen des Königs handelt, zeigt auch dessen späteres Verhalten gegen sie; H. 60 entzieht ihnen zwar seine Gnade, geht aber sonst in keiner Weise gegen sie vor. Der Name Ge- mellus (daß bei dem Schluß aus den Namen größte Vorsicht nötig ist, dazu mahnt der königliche Offizier Iucundus, s. S. 60) legt es um so mehr nahe, bei seinem Träger an einen Römer zu denken, als dieser auch der Begleiter des Ma- riammesohnes Alexandros während dessen römi- schen Aufenthaltes gewesen ist. 91 92 Herodes I. (II 2 b) vian bei dessen Vormarseh gegen Ägypten wohl als Entgelt dafür, daß er von ihm als Herrscher aner- kannt worden ist, überwiesen hat(ant. Ind. XV 200); ferner an die 300 Talente, die er als Aussteuer für seine mit Pheroras verlobte Tochter bestimmt hatte (bell. lud. I 483), sowie an die gleiche Summe, die er seinem Sohne Antipatros als Reisegeld auf dessen zweite Romreise mitgegeben hat (bell. lud. I 625; ant. lud. XVII 96). Seinem Bruder Pheroras hat er im J. 20 v. Chr. ein jährliches Einkommen von 100 Talenten neben den Ein- künften, die diesem aus seiner Tetrarchie Peräa zuflossen, aussetzen (bell. Ind. I 483; ant. lud. XV 362) und seinem Sohne Antipatros einen Landstrich, der jährlich 50 Talente einbrachte, gleichsam als fundierte Apanage zuweisen können (ant. lud. XVI 250 gibt zwar 200 Talente, doch ist dies die Behauptung des jungen Alexandros, der allen Grund zum Übertreiben hatte. H. selbst spricht XVII 96 [ebenso bell. Ind. I 625] nur von 50 Talenten, die Antipatros von ihm als Einnahme zugeteilt erhalten hatte — die Gleichsetzung der beiden Stellen scheint mir sicher — und ihm wird man wohl in diesem Falle glauben dürfen). S. ferner z. B. noch ant. Ind. XVI 228. XVII 65. Nun sind aber die regulären Einkünfte, die H. aus seinem Reiche bezog, nicht sonderlich hoch ge- wesen, haben wohl nicht sehr viel mehr als 1000 hebräische Talente betragen, d. h. über 10 Millionen attische oder 12 Millionen phönizische Drachmen*). Selbst wenn man neben den Geldeinnahmen noch beträchtliche Einkünfte in natura annimmt**), so darf man es als ausgeschlossen bezeichnen, daß

  • ) über das Talent, mit dem Josephus rechnet,

s. Hultsch Klio II 70ff., der auch auf ant. lud. XIX 352 hätte verweisen können. Mommsen R. G. V 511, 1 berechnet die Einkünfte zu hoch. Wellhansen 328, 2 wohl zu niedrig. Die Ein- nahmen aus dem Reiche des Königs in der Zeit nach dessen Tode werden ant. lud. XVII 318ff. auf 900 Talente angegeben (bell. lud. II 95ff. gibt eine zu niedrige Summe — 700 Talente; gegen sie spricht auch ant. lud. IIA 352); es sind nun zu diesen die 60 Talente hinzuzuzählen, welche das aus altem herodianischem Gebiet be- stehende Erbteil der Salome dieser eingetragen hat (bell. lud. II 98; ant. lud. XVm 321), so- wie die nicht genau zu bestimmenden Erträge der Städte, welche nach dem Tode des Königs vom Reiche abgetrennt worden sind (bell. lud. H 97; ant. lud. XVH 320), und es ist zu be- achten, daß die Abgaben der Provinz Samaria damals um 25% ermäßigt worden waren. Zum Vergleich sei darauf hingewiesen, daß die Ein- nahmen des H. etwa ty7 der Einkünfte des zweiten Ptolemäers aus Ägypten darstellen, die 14800 Talente betragen haben (in Ägypten ist bekanntlich auch die phönizische Drachme ange- nommen gewesen); s. Hieron. ad Daniel. XI 5 p. 1122 (Bened.).

    • ) An sie ist auch im jüdischen Reiche zu

denken, s. etwa I Makk. 10, 30. Joseph. ant. Iud.XIII49. XIV 202-207. XV 303. Mommsen a. a. 0. scheint sie mir zu Unrecht als in der genannten Geldsumme mitberechnet anzusehen, s. dem gegenüber etwa Hieron. a. a. 0. mit ihnen der König all seine Ausgaben hätte bestreiten können. Wir müssen vielmehr, da gegen ihn niemals der Vorwurf des Schuldenmachens wie gegen seinen Enkel Agrippa I. — gegen diesen noch als König (ant. lud. XIX 352) — erhoben wird, annehmen, daß ihm neben den Staatsein- künften noch weitere, und zwar große Einnahmen zugeflossen sind, d. h. daß er vor allem ein großes Privatvermögen besessen hat. 10 Daß es ein Privatgut des Herrschers (o'W) auch im jüdischen Staate, wie allenthalben in den hellenistischen Reichen, gegeben hat, ist uns für die Zeit des Archelaos mit Sicherheit bezeugt (s. S. 72 *) und damit wenigstens indirekt auch für die Zeit des Vaters. Aber auch direkte Be- lege besitzen wir. So aus der Zeit vor Hs Vertreibung, wo wir von seinen nach Idumaa in Sicherheit gebrachten Schätzen (s. S. 25) und von Geldforderungen hören, welche die Anti- 20 patriden noch von ihrem Vater her an den naba- täischen König und vornehme Araber hatten (bell. lud. I 276; ant. lud. XIV 372). Von Land- besitz des Königs in Arabien — es ist Weide- land, das H. den Arabern verpachtet hat — er- fahren wir dann aus späterer Zeit (ant. lud. XVI 291); es dürfte sich hierbei um alten Familien- besitz mütterlicherseits handeln. Königliches Schatullgut sind ferner wohl die berühmten und besonders wertvollen Palmen- und Balsampflan- 30 zungen bei Jericho (über sie s. Schürer I* 380,3) fewesen (s. Horaz Epist. II 2, 184; beachte auch trabons XVI 763 Angabe, daß das Königsschloß gerade mitten in ihnen gelegen hat). Besonders deutlich tritt uns schließlich das große königliche Hausgut in dem Testament des H. entgegen; denn in ihm hatte dieser nicht nur all seinen vielen Kindern, Enkeln und andern Verwandten bedeu- tende Legate an Geld und Landbesitz, seiner Schwester Salome allein 500 Talente, ausgesetzt. 40 sondern auch Augustus und dem kaiserlichen Hause eine große Summe — 1500 Talente (auch wieder hebräische) — vermacht (bell. lud. II 99f.; ant. lud. XVII 146f. 189f. 321ff.). Das Vor- handensein dieses besonders großen Hausgutes be- ruht bei H. wohl vor allem auf den Vermögens- konfiskationen, durch die er im J. 37 v. Chr. den jüdischen Adel so schwer getroffen hat (s. S. 38. Auch hier werden ebenso wie in Ägypten [s. z. B. Pap. Amh. H 31. Strab. XVII 797f.] und wie 50später in Rom ls. Hirschfeld Kaiserl. Ver- waltungsbeamte2 46] die konfiszierten Güter dem Herrscher persönlich zugefallen sein); aber auch später sollen ja solche Konfiskationen noch häufte erfolgt sein (ant. lud. XVII 305. 307). S. übri- gens auch bell. lud. I 316, wonach H. allein den faliläischen Ortschaften nach dem Aufstande vom . 38 v. Chr. eine Kontribution von 100 Talenten auferlegt hat. Dann ist hierbei noch zu be- achten, daß der König allem Anschein nach ein 60 gewiegter Geschäftsmann gewesen ist, der seine Ein- künfte geschickt zu mehren verstanden hat . Als solcher tritt er uns, wenn auch politische Mo- mente dabei mitspielten, schon bei seinen Land- pachtgeschäften mit Kleopatra und dem Nabatäer- könige Malchus in den 30er Jahren (s. S. 47) ent- gegen. Wir wissen ferner, daß er später dem Naba- täerkönig ein Darlehen von mindestens 60 Talenten gewährt hat (ant. lud. XVI279; nach § 343 sollen 93 94 Herodes l (II 2 b) es sogar 500 Talente gewesen sein); er hat also wohl gelegentlich auch .Bankier'geschäfte betrieben, und schließlich sehen wir ihn sich sogar der In- dustrie zuwenden: im J. 12 v. Chr. hat er die Ausbeute der kaiserlichen Kupferbergwerke zu Soloi auf Kypern zur Hälfte übernommen, und zwar gegen einmalige Zahlung einer Pauschalsamme von 300 Talenten (ant. lud. XVI128; soweit ich sehe, ist die Stelle bisher noch nicht richtig auf- gefaßt worden. Josephus spricht hier fälschlich von gegenseitigen Schenkungen des H. und des Augustus, den 300Talenten und ieijjfitocia ngöoodos der Bergwerke. Er fügt dann ausdrücklich hinzu, daß H. für diese ijfiioeia die imjüXeta erhielt; von der anderen ist garnicht die Rede. Es ist also falsch. von der Verpachtung des ganzen Berg- werkes gegen die Hälfte des Gewinns zu reden, so Marquardt Römische Staatsverwaltung II2 261, 1). Der Glanz des herodianischen Regiments, der uns zum mindesten von den 20er Jahren an allent- halben entgegentritt, ist nicht rein äußerlich gewesen; hat doch unter ihm das jüdische Reich einen Umfang erreicht, wie später nie mehr und vorher nur etwa zu den Zeiten Davids, und ist doch der äußere Glanz begleitet von einer Reihe po- sitiver Leistungen zum Wohle des Reiches, die wir vor allem, nachdem dem Könige die Sicherung seiner Herrschaft gelungen war, beobachten können! So ist die Sicherheit des Landes nach außen eine der vernehmlichsten Sorgen der Regierung wäh- rend ihrer ganzen Dauer gewesen (s. auch ant. Ind. XV 383). Der Sieg über die Nabatäer im J. 31 v. Chr. hatte den König keineswegs sorg- los gemacht, sondern er hat die Grenzwacht gegen sie nie vernachlässigt: die Anlage der Festungen Machairus, Herodeion und Esbon legt hiervon Zeugnis ab, und durch die Begründung einer Militärkolonie in Esbon versuchte er zu- gleich die Grenzgebiete östlich des Jordans enger an sein Reich zu schließen (s. S. 82). Die zur Sicherung und Angliederung der Grenzmarken so wichtige Kolonisation hat er sich mit Recht auch sonst sehr angelegen sein lassen. So hat er auch den Süden und den Nordwesten durch Festungs- anlagen und eine Militärkolonie — Masada und Gaba (s. S. 44 und 82) — geschützt. Ferner ist er in den von ihm erworbenen östlichen Landschaften gegen das Räuberunwesen aufs energischste und auch erfolgreich vorgegangen (s. S. 73 und ant. lud. XVI273-285) und hat später auch dies Gebiet zu- nächst durch eine idumäische Militärkolonie von 3000 Mann in der Landschaft Trachonitis (ant. lud. XVI 285. 292) und dann durch Ansiedlung eines starken Trupps militärisch besonders er- probter babylonischer Juden in dem Nachbar- distrikt Batanaia (ant. lud. XVII 23—28) gegen die stets drohenden Einfälle der arabischen Be- duinen und gegen die eigene räuberische Bevöl- kerung (ant . lud. XV 351ff. XVI 277ff.) zu sichern verstanden. Wie sehr ihm an der Gewinnung dieser jüdischen Militärkolonisten gelegen war, zeigen die besonderen diesen zugestandenen Bedingungen: nicht nur — wenigstens eine Zeit lang (s. S. 60) — vollständige Befreiung von der Abgabe von Grund und Boden und sonstigen die Untertanen betreffenden Lasten, sondern auch die Gewährung einer gewissen Autonomie (so wird man wohl die chvftenja in § 28 deuten dürfen *). Infolge der mili- tärischen Vorsichtsmaßnahmen des Königs ist denn auch der jüdische Staat unter ihm vom J. 31 v. Chr. an von jeder größeren feindlichen Invasion verschont geblieben, was um so höher zu werten ist, als die arabischen Feinde infolge der völligen Gebundenheit des Königs in Fra- gen der äußeren Politik an den Willen Roms einen Angriffskrieg, jedenfalls einen großen Stils, kaum zu fürchten hatten (s. ant . lud. XV 353, wo freilich der H. zu seinem Verhalten bestim- mende römische Zwang verschwiegen wird, vgl. ferner XVI 276. 289. Der noch zu erwähnende Araberkampf des H. zeigt uns die Schwierigkeit seiner Lage besonders deutlich, s. S. 125ff.). Aber nicht nur vom militärischen Gesichtspunkt aus sind diese Kolonisationen von großer Bedeu- tung, sondern ebenso sehr auch vom wirtschaftlichen and kulturellen. Denn durch den kolonisatorischen Eifer des Königs sind in der Nordostmark große bisher nicht ausgenützte Ländereien der Land- wirtschaft erschlossen, es ist hier wertvolles Kulturland geschaffen, und so sind auch diese öst- lichen Gegenden der Zivilisation zugeführt worden (s. ant. lud. XVI 271. Das Edikt Agrippas L oder II. bei Dittenberger Syll. [or.] I 424 scheint mir mit Recht von Dittenberger als für die allgemeinen Kulturzustände dieser Gegenden nichts beweisend aufgefaßt zu sein. Vgl auch Wellhausen 346. Auch hierdurch wird man bei diesen jüdischen Kolonisten an die ägyp- tischen Kleruchen erinnert, s. z. B. die feinen Bemerkungen von Rostowzew a. a. O. 9ff.). Verdienstliche Maßnahmen des Königs auf dem Gebiete der inneren Politik lassen sich noch verschiedene aufzeigen. So waren von großem positivem Nutzen für das Reich auch manche seiner Bauten, vor allem die Anlage neuer Städte, bei der militärische Gesichtspunkte (Festungen und Militärkolonien!) mit wirtschaftlichen ver- einigt waren, sowie seine großartigen Bewässe- rungsanlagen. Im Anschluß an die Gründung von Phasaelis ist es ihm gelungen, ein frachtbares, aber bisher nicht recht angebautes Gebiet der Kultur zu erschließen, auf dem von ihm vor allem große Palmenpflanzungen angelegt worden sind (s. Schür er II* 204). Ermöglicht wurde dies, sowie überhaupt die Hebung des fruchtbaren Jordantales bei Jericho durch die Verwertung des Wassers der Gebirgsquellen, das in stundenlangen Wasserleitungen in Bassins in die Ebene geleitet worden ist, um von hier aus auf das kultivierte

  • ) Bei diesen zum Teil in kleine Kastelle ver-

teilten Juden wird man lebhaft an die eastellani der Kaiserzeit — auch ihnen sind ja Landereien unter Steuerfreiheit zugeteilt gewesen — erinnert; s. Mommsen Histor. Schrift . III 210ff. Aber auch an Arrian I16, 5, wonach Alexander d. Gr. den Eltern bezw. Kindern der am Granikos Ge- fallenen vollständige Freiheit von der Bodenab- gabe und von allen anderen persönlichen und dinglichen Lasten verliehen hat; es handelt sich offenbar auch hier um .Kleruchen', aus deren Reihen sich das Heer rekrutiert (K. F. Neu- mann Entwickl. u. Aufgab, d. alt. Gesch. 47 scheint mir mit seiner Deutung der Arrianstelle als Hinweis auf Hörigkeit nicht im Recht zu sein). 95 96 Herodes I. (II 2 b) Land verteilt und eventuell für die sommerliche Trockenheit aufgespeichert zu werden. (S. Thom- sen Mitt. u. Nachr. des deutschen Paläst.-Ver. 1912, 72; das weitere verdanke ich den freund- lichen Mitteilungen meines Kollegen Alt; in der Schaffung jener Teiche soll Dal man den techni- schen Hauptfortschritt des herodianischen Bewässe- rungswerks sehen — sicher ganz mit Recht). Mit der Anlage von Kaisareia und dessen groben Hafen hat H. für seinen Staat ferner ein »ehr wichtiges Seehandelszentrum geschaffen, und auch der Wiederaufbau von Anthedon dürfte der Hebung des Seehandels gedient haben. Auch den wichtigen Osthandel von Mesopotamien zum Mittelmeer hat er durch die Sicherung der durch sein Reich gehen- den Karawanenstraßen (s. S. 73) gefordert. Auch der Erhaltung des Landfriedens sei hier gedacht . Diesen hat er nicht nur bei der Kolo- nisation der Traehonitis im Auge gehabt, son- dern auch sonst . So hat er ein für jüdische Ver- hältnisse besonders strenges Oesetz gegen Diebe und Räuber erlassen, für die der Verkauf als Sklaven ins Ausland als Strafe festgesetzt wurde (ant . lud. XVI 1—5). Für die Strafgesetzgebung und deren Reform scheint er überhaupt sehr viel und zwar Heilsames getan zu haben (ant. lud. XVI 1. Die hier gezollte Anerkennung wird man um so mehr als berechtigt anzusehen haben, als gerade im Anschluß hieran an H. Kritik geübt wird, also eine für den König ungünstige Quelle vorliegt). Die Entwicklung der natürlichen Hilfsquellen des Landes, verbunden mit dem Bestreben, das Volk zur Arbeit anzuhalten (ant . lud. XV 366 Anfang; hier, wo eine H. feindliche Quelle vor- liegt, ist dies allerdings durch den Zusammen- hang etwas verwischt), muß unbedingt das jü- dische Nationalvermögen gehoben haben. Wir hören daher auch, daß das Land unter H.s Regierung sehr gut angebaut gewesen ist (ant. Ind. XV 109), und H. soll selbst vor den Juden den allgemeinen Wohlstand rühmend hervorge- hoben haben (ant. lud. XV 383). Wenn dem- gegenüber die Juden in ihrer Anklagerede vor Augustus nach H.s Tode behaupten, daß infolge der Bedrückungen und Erpressungen des Königs das ehedem wohlhabende Land vollständig verarmt sei (bell. lud. II 86 ; ant. lud. XVII 306f.), so macht dies ganz den Eindruck einer durch die Situation der Rede bedingten Übertreibung, und zwar um so mehr, als in den früheren Klagen der Juden vor Archelaos nichts Derartiges enthalten ist (bell. lud. II 4; ant . lud. XVII 204f.), und als vor allem das jüdische Reich in der Zeit nach H. gar nicht den Eindruck eines ausgesogenen Staates erweckt. Ein kleines Land wie das jüdische hätte auch nicht jahrzehntelang die ungeheuren Aus- gaben des herodianischen Regiments tragen können, wenn sein Wohlstand im Abnehmen gewesen wäre. Es wäre dies ja auch dem Interesse des König« ganz entgegen gewesen. Wie sehr diesem vielmehr gerade das Blühen seines Landes am Herzen lag (s. auch das Urteil ant. lud. XV 326), zeigt uns sein rückhaltsloses Eintreten für sein Volk, als Palastina im J. 25 v. Chr. durch eine furchtbare Dürre und im Anschluß an sie durch Hungersnot und Seuchen heimgesucht wurde. Er hat damals und im folgenden Jahre alle seine Energie und seine Geldmittel bis zu deren Erschöpfung auf- geboten, um den Übeln zu steuern. Er ließ in Ägypten große Mengen Getreide aufkaufen und unter seine Untertanen verteilen; für die Kranken und Alten wurden Brote gebacken (an 800000 attische Medimnen Getreide sind im ganzen ver- braucht worden), die armen Leute erhielten im Winter warme Kleidungsstücke, und im J. 24 v. Chr. hat er für die rechtzeitige Einbringung der neuen Ernte Sorge getragen (ant . lud. XV 299—316. 318. Er soll damals sogar all seine kostbaren Gold- und Silbersachen haben ein- schmelzen lassen, um Geld zu schaffen. Da der ganze Abschnitt eine enkomiastische Tendenz zeigt . ist dies jedoch vielleicht übertrieben; s. auch z. B. g299 gegenüber XV 243, dann 304; vgl. hierzu die Bemerkungen über diesen Abschnitt — Niko- laos ist die Quelle — auf S. 72 Anm. Schließ- lich hat er infolge des allgemeinen Notstandes wohl im J. 24 v. Chr. die Steuern um ein Drittel ermäßigt*). Ein zweiter Steuernachlaß, und zwar von einem Viertel der Abgaben, ist uns für das J. 14 v. Chr. bezeugt (ant. lud. XVI 64). Man darf zwar diese allgemeinen Steuerer- lasse dem Könige nicht zu hoch anrechnen, da dies in hellenistischer Zeit nichts so Außerge- wöhnliches gewesen ist (besonders für Ägypten sind uns viele bekannt geworden), aber schon ihr Vorkommen muß uns immerhin gegenüber dem von den Juden gegen H. erhobenen Vorwurfe, er habe durch seine Steuern das Volk bis aufs Blut ausgepreßt (bell. Ind. I524; ant. lud. XVI 153ff. [hier hegt der jüdische Anonymus vor]), zur Vorsicht mahnen (römische Steuern sind selbstverständlich im Reiche des H. nicht erhoben worden; s. hierzu Schürer I» 508ff.); dieser Eindruck wird noch verstärkt durch die schon erwähnte Steuerver- günstigung für einzelne Gegenden des Reiches, die den ausgesprochenen Zweck hatten, durch Verzicht auf augenblickliche Einnahmen die kul- turelle Blüte jener Gebiete zum Besten des ganzen Reiches möglichst rasch zu fördern. Tatsächlich hat auch später Agrippa I. höhere reguläre Ein- nahmen als H. —1200 Talente (ant . lud. XIX 352) — aus dem jüdischen Reiche gezogen, und dies, trotzdem ihm eine Reihe bedeutender Städte, welche H. besessen hatte, nicht unterstanden Sber sie s. Schür er II* 103). Immerhin wird . die Steuerschraube sehr stark angezogen haben (ant. Ind. XVI154). Er mag manche neuen Steuern, die besonders unangenehm empfunden wurden, wie die ieXi] bii ngäaean> tj covats, eingeführt haben **), und die Steuereintreibung scheint nicht

  • ) Wohl allgemein, so z. B. auch von Schürer

I» 401, wird dies erst später, etwa ins J. 20 v. Chr. gesetzt, weil Josephus den Bericht hierüber durch iöir an Ereignisse dieses Jahres anknüpft, ant. lud. XV 365. Es wird jedoch hierbei einmal verkannt, daß von Josephus hier ein sachlich geordneter Ab- schnitt aus einer anderen — der jüdischen Quelle — an die vorherige chronologische Darstellung ange- reiht ist. Die Verbindung mit eoe« gehört nun zu den häufigen chronologischen Verlegenheitsan- knüpfungen des Josephus (s. S. 180*1; denn die Worte ,iuf ävaXäßoiev (sc. die Juden) tx xvjs ätpo- glas' zeigen deutlich, daß der Steuererlaß im Anschluß an die große Dürre erfolgt ist .

    • ) Bell . lud. II 4; ant. Ind. XVII 204f. 308.

97 98 Herodes I. (II 2 b) nur sehr streng, sondern es scheinen bei ihr in echt antiker Weise auch Überschreitungen, der Zwang, große Bakschisch zu geben, sehr einge- rissen gewesen zu sein (ant. lud. XVI154. XVII 308; nagaxaiaßotf hat man hier natürlich nicht in dem technischen Sinne des Wortes zu fassen. Ob im Reiche des H. für die Steuererhebung Regie oder Pacht im Gebrauch gewesen sind, läßt sich leider nicht entscheiden, da bei den sich be- reichernden ipUoi usw., sowie bei den als Ein- nehmer verwandten dovXot, sowohl königliche Beamte und Sklaven, als auch Pächter mit ihren Privatsklaven gemeint sein können. Das Wahr- scheinlichste ist eine Mischung der beiden Systeme; sind doch auch in der Steuerverwaltung der Kaiser- zeit Sklaven sowohl von den Pächtern als auch von den Prokuratoren, d. h. private wie kaiser- liche/beschäftigt worden; s. z. B. Hirschfeld a. a. 0. 59ff. 75. 86. 88. 105. 108). Hiervon ab- gesehen scheint die Finanzverwaltung sehr wohl- geordnet gewesen zu sein; nach dem Tode des Königs konnten ohne weiteres die Abrechnungen dem Kaiser zur Prüfung vorgelegt werden (bell. lud. II 24; ant . lud. XVII 228), und es muß sogar so etwas wie ein genaues Budget aufgestellt gewesen sein, da man nicht nur über die Höhe der Einnahmen aus den verschiedenen Provinzen, son- dern auch über die aus einzelnen Orten genau orien- tiert gewesen ist (s. auf S. 91 die Angaben über die Einnahmen der als Herrscher bestellten H.- Söhne und der Salome, sowie die über die Einkünfte des dem Antipatros zugewiesenen Landstriches). Die rücksichtslose Strenge, die uns bei der Steuereintreibung entgegentritt, darf man als- dann als ein weiteres wichtiges Merkmal des herodianischen Regiments überhaupt bezeichnen, und man muß sich bei aller Anerkennung der Fürsorge des Königs für sein Land immer vor Augen halten, daß seine Rücksichtslosigkeit sehr oft in schlimmste Grausamkeit ausgeartet ist. Rücksichtslose, ja grausame Strenge hat er schon als junger Mensch, als er die Statthalterschaft von Galiläa erhielt, geübt (s. S. 19), durch sie ist auch der Anfang seiner Regierung mit ihren Hinrichtungen und Konfiskationen gekenn- zeichnet, und sie begegnet uns immer wieder während ihrer Dauer sowohl in seinem Vor- gehen gegen die Mitglieder seines Hauses als gegen seine Untertanen. Von zahlreichen Hin- richtungen, vor allem der vornehmen politischen Gegner, als einem Charakteristikum der Herr- schaft, spricht ebensowohl die Anklagerede der Juden vor Augustus (ant. lud. XVII 305ff.), als Schürer Is 476 faßt die genannten *ü>] zu speziell auf, wenn er sie unter Beziehung auf ant. Ind. XV Iii 90 als einen Marktzoll erklärt (Goldschmid Rev. et. juiv. XXXIV 201, 1 faßt sie ähnlich als Oktroiabgabe); auf Grund der allgemeinen Bezeichnnng hat man vielmehr in ihnen überhaupt Abgaben auf Käufe, Verkäufe, Pachten und Verpachtungen zu sehen. Wir wissen sonst leider nichts Näheres über das damalige Steuersystem. Selbstverständlich werden manche der später unter den Römern erhobenen Abgaben schon damals bestanden haben; über sie handelt auf Grund der jüdischen Tradition Goldschmid a. a. O. 192ff. (in manchen nicht recht genügend). der jüdische Anonymus (ant. lud. XV 366) und der Verfasser der Assumptio Mosis (c. 6), und solcher Hinrichtungen sind uns denn auch genü- gend bekannt geworden (sehr kennzeichnend sind z. B. solche allgemeine Angaben wie ant . lud. XVI 238 ff; 258). Es soll sich zudem hierbei vielfach um Akte einer geheimen Kabinettsjustiz gehandelt haben; die Festung Hyrkania spielte die Rolle der Bastille. Bei H.s Tode waren die Gefängnisse voll von Gefangenen, die hier schon lange schmachteten (bell. lud. II 4; ant. lud. XVII 204). Im Strafen war er von unerbitter- licher Strenge gegen alle Übertreter seiner Ver- ordnungen (ant. lud. XV 326. 366-368; in § 326 waltet eine enkomiastische Tendenz vor!). Seine Untertanen sind in ihrer bürgerlichen Frei- heit aufs empfindlichste beschränkt worden; das Versammlungs(Vereins-)recht war ihnen ganz ge- nommen. Eine über das ganze Land verteilte Geheim- polizei diente zur Beobachtung und zum Ausspio- nieren des Volkes (bell. Ind. I 492; ant. Ind. XV 285. 366f. XVI 82. 236. Der jüdische Anonymus [ant . lud. XV 367] erzählt, daß sich H. auch selbst in Bürgerkleidung zur Nachtzeit unter das Volk gemischt und spioniert habe. Diese echt orien- talische Erzählung ä la Harun al Raschid wird man wohl aber streichen dürfen). Es ist je- doch übertrieben, mit dem jüdischen Anonymus die vielen von H. angelegten Festungen vor allem als Zwingburgen gegen das eigene Volk zu fassen (ant. lud. XV 291 ff.). Denn ein gut Teil von ihnen, wie Macbairus, das ostjordanische Hero- deion, Esbon und Gaba, war allein zum Schutze gegen äußere Feinde bestimmt; den Typus der von H. eigens angelegten Zwingburg vertritt eigent- lich allein Sebaste, da Jerusalem, Masada, Hyr- kania und Alexandreion von ihm nur stärker be- festigt oder nur wiederaufgebaut worden sind, freilich auch sie dazu bestimmt, ihn und seine Schätze gegen seine inneren Gegner zu sichern (s. S. 44, auch ant . lud. XV 383 und für Ale- xandreion bell. lud. I 308; ant. lud. XIV 419. Siehe auch die für die Zweckbestimmung wich- tigen Stellen, wie z. B. ant. lud. XV 184. 247ff. 424. XVI 317). Sehr charakteristisch ist es auch, daß die drei von H. neu gebauten Residenzschlösser in Jerusalem, Jericho und im judäischen Herodeion durch starke Befestigungs- anlagen geschützt worden sind. Dagegen wird man kaum als weiteres Mittel zur besonderen Sicherung der Herrschaft den Huldigungseid fassen dürfen (anders auch noch Wellhausen 339 im Anschluß an die Auf- fassung, die der jüdische Anonymus, ant . lud. XV 368, von diesem Eid hat), den das jüdische Volk in den letzten Jahren der Regierung des H. ihm und dem Kaiser hat leisten müssen (s. S. 64f.). Da die frühere Ablegung eines Treu- eides für H. allein nicht zu belegen und auch nicht wahrscheinlich ist, so wird man mit der Annahme wohl nicht fehlgehen, daß der Anstoß zur eidlichen Verpflichtung von der römischen Regierung ausgegangen ist; diese hat eben den Treueid, welcher in den hellenistischen Reichen für den König üblich"gewesen zu sein scheint*),

  • ) S. Cumont Rev. 6t. gr. XIV 44; beson-

ders instruktiv ist außer dem Eid der Paphla- 99 100 Herodes I . (II 2 b) auch für den Kaiser verlangt, und H. hat in die übliche Formel nur sein« Person mit eingeschoben (vgl. ant. lud. XVII 42 ,evvoijaetv Kaioagi xai eois ßaodscos ngäyfiaoiv' mit dem uns bekannt gewor- denen, dem Kaiser Augustus geleisteten Papilla- goniereid Z. 9 .civotfaetv Kaioagi ^eßaoico'. Es scheint mir auch beachtenswert, daß H. nicht als Person wie der Kaiser genannt wird, sondern nur za ßaodecos ngayfiaxa; er rückt auch dadurch gewissermaßen an die zweite Stelle). Aber auch! selbst wenn H. von sich aus zur Einführung des Treueides geschritten sein sollte und den Kaiser nur in diesen aufgenommen hätte, so würde er nicht etwas ganz besonders Neues geschaffen, sondern nur einen üblichen Brauch des helle- nistischen Staatsrechts wie so manches andere aus diesem (s. vor allem S. 110ff.) auch für sich angenommen haben. Immerhin wäre dann die eidliche Verpflichtung, da sie für das jüdische Volk anscheinend etwas ganz Ungewohntes dar- stellte, als ein geschickter Schachzug seiner inneren Politik zu werten. Sehr willkommen wird sie ihm jedenfalls gewesen sein, wenn er auch hei ihr nur einem Wunsche Roms gefolgt sein sollte (sie ist denn auch nach dem Tode des H. von Archelaos beibehalten worden, s. bell. lud. I 670, wo nicht nur das Heer, sondern auch das Volk diesem die evvota gelobt; ant. lud. XVII 195 fehlt dieser letztere Zug). Denn die Sorge um die Sicherheit seiner Herrschaft im Innern hat H. niemals während seiner ganzen Regiernng aus dem Auge lassen dürfen. Nur so erklärt es sich, daß es seit 33 v. Chr. zu großen Auf- ständen gegen ihn nicht mehr gekommen ist — der Aufstand, der nach Aktium in der Luft lag, konnte noch verhütet werden —, und daß die letzte für H. gefährliche Verschwörung, die des Kostobar, ins J. 28/7 v. Chr. fällt. Die andere uns noch bekannte Verschwörung, welche wohl nicht zu lange nachher, vielleicht noch ins J. 27 v. Chr., anzusetzen ist, hat weitere Volkskreise und hohe Reichsbeamte nicht umfaßt. Es hatten sich bei ihr nur zehn besonders fanatische Juden zur Ermordung des Königs zusammengetan; ihr Plan ist jedoch vorzeitig verraten, und sie sind sofort hingerichtet worden*). Von dieser Zeit an hat, bis etwa um 14 v. Chr. die Familienzwistig- keiten einsetzen, vollständige Ruhe im Reiche geherrscht, aber auch in der Folgezeit hat we- nigstens das jüdische Volk, abgesehen von dem Putsch kurz vor dem Tode des Königs, sich ganz ruhig verhalten. H. hat es sogar wagen dürfen, vor allem anlaßlich der Fahrt mit Agrippa, bei der er viel länger, als nötig war, wegblieb, aber auch während seiner Romreisen (s. S. 75 und 135) sein Land auf längere Zeit zu verlassen. gonier (Dittenberger Syll. [or.] II 532) der der Magneten, Dittenberger Syll.for.) I229,61.

  • ) Ant. Ind. XV 280—289. Da hier ein sach-

lich geordneter Abschnitt vorliegt, ist die Chrono- logie nicht ganz sicher, aber infolge der Einord- nung dieser Verschwörung zwischen die Kosto- barverschwörung und die Einführung der Spiele in Jerusalem einer- und der Begründung von Se- baste andererseits doch sehr wahrscheinlich; (auch sachlich ist sie mit der Einführung der Spiele ver- knüpft); s. S. 67*) und S. 80 Anm. Diese Ruhe ist allerdings als kein Zeichen der Ergebenheit des Volkes an das herodianische Regiment zu fassen; denn dieses, das seit Be- ginn der politischen Laufbahn des Königs gegen ihn war (s. S. 21 und vgl. die Angaben Strabons über die Abneigung der Juden gegen H. im J. 37 v. Chr., ant. lud. XV 8ff.), hat sich auch im Laufe der Jahre nicht an ihn gewöhnen oder sich gar mit ihm zufrieden geben können: die Juden sind vielmehr ständig seine erbitterten Gegner geblieben, und sogar wohl immer erbitterter geworden, haben sich eben nur zähneknirschend gefügt. Es liegt auch kein Anlaß zu der Annahme vor, daß sich nur bestimmte Schichten des Volkes in dem stän- digen, wenn auch latenten Kriegszustande mit ihrem Herrscher befunden haben, und daß die große Menge der Untertanen gar nicht so un- zufrieden gewesen sei. Welcher riesige Haß sich bei den Juden gegen ihren König aufgespeichert hat, das zeigt vor allem ihre flammende Anklage- rede gegen ihn vor Augustus nach seinem Tode (bell. lud. n 84—90; ant. lud. XVII 304—343), sowie das Bild, das die rabbinische Literatur von ihm entworfen hat, wo er als der Sklave der Has- monäer, als Mörder und Gottloser gekennzeichnet wird, dessen Todestag zum jüdischen Festtag ge- worden ist (Derenbourg 146ff. de Saulcy 238. 372). Dies zeigt uns aber auch das Neue Testament sehr deutlich, in dem doch ganz andere Volks- schichten als in der pharisäisch orientierten rabbi- nischen Literatur zur Sprache kommen; wenn auch das Neue Testament H. als den Typus des blutdür- stigen Tyrannen hinstellt (Matth. II lff. Vgl. auch wohl Jon. X 8), so hat diese Schilderung mit per- sönlichen Erfahrungen der Christen nichts zu tun, sondern sie ist zurückzuführen auf das in der jüdischen Nation lebende Bild des Königs und von den Christen nur in ihrem Sinne verwertet worden (s. hierzu auch S. 142**). Auch diejenigen Aus- ' fuhrungen des Josephus, in denen der jüdische Anonymus noch unverfälscht vorliegt, bezeugen uns ebenso wie der Verfasser der assumptio Mosis eine stetig andauernde erbitterte Mißstimmung und Unzufriedenheit mit dem Herrscher, die sich nur nicht offen hervorgewagt hat (ant. lud. XV 267—291. 365. 369). Wie bezeichnend für das Mißtrauen der Juden ist doch ihr Verhalten, als H. ihnen den Plan des Tempelneuhaus bekannt gibt! Nicht Freude, i sondern nur Bestürzung ergreift sie, da sie diesem Herrscher eine solche Handlung nicht zutrauen (ant. Ind. XV 388f.). Sehr kennzeich- nend hierfür erscheint mir aber auch die bei Joseph. ant. lud. XVI 179—187 (vgl. VH 394) sich findende jüdische Legende, H. habe aus Geldmangel nach Schätzen im Grabe Davids gesucht; die hierdurch verletzte Gottheit habe dabei zwei seiner Leibwächter durch eine aus dem Grabinnern hervorbrechende Flamme ge- I tötet, und H. habe darob zur Sühne ein weißes Marmordenkmal bei dem Grabe errichtet. Die ganze Erzählung hat schon an und für sich einen wenig glaubhaften Charakter. Sie wird noch un- glaubhafter, da die Beraubung des Davidgrabes auch Johannes Hyrkanos zugeschrieben wird (ant. lud. VH 393. XHI 249); wir haben es hier offenbar mit einer Dublette zu tun. Ent- standen dürfte die Legende sein infolge der 101 Herodes

. (lL-2b) 102

Errichtung des Marmordenkmals, das auch Niko- laos erwähnt hat (Joseph. ant. lud. XVI 183): H. hat wohl hierdurch dem jüdischen National- gefühl schmeicheln wollen; es war eine seiner Handlungen, die das Volk für ihn gewinnen sollten. Dieses hat aber an keine uneigennützige Hand- lung seines Herrschers glauben können und hat daher in der Errichtung des Denkmals nur den Ver- such der Sühnung einer königlichen Untat gesehen. Der Platz des Monuments, sowie die Hyrkanoserzäh- lung haben dann zur Bildung der obigen Legende geführt. Endlich sei hier auch an das sofort nach dem Tode des Pheroras im Volke aufgekom- mene Gerücht, H. habe seinen Bruder ver- giftet, erinnert (bell. lud. I 581). Wenn demgegenüber bei Josephus an anderen Stellen von einem Schwanken in der Volksstimmung, sogar von gelegentlicher voller Aussöhnung mit der herodianischen Herrschaft die Rede ist, so hat man hierin Übertreibungen der dem Könige günstigen Tradition (Mkolaos) zu sehen, welche schwache An- sätze zu der gewünschten Besserung des Verhält- nisses als die Erfüllung des Wunsches hingestellt hat*). Das Gefühl, das den König beherrscht haben soll, sein Volk hasse und verachte ihn und freue sich über sein Unglück (ant. lud. XVI155. XVII 148), hat ihn nicht betrogen. S. auch noch als recht lehrreich für die Volksstimmung ant. lud. XV 8. 286. 304. XVI 4L Man darf auch selbstverständlich nicht die Pharisäer als dem herodianischen Regiment wenig- stens nicht abgeneigt hinstellen (hierzu neigte Wellhausen Pharis. u. Sadduc. 105ff.; s. jedoch jetzt Israel. u. jüdisch. Geschiehteß 330). Eine solche Stimmung mag ja zu Beginn der Re- gierung in ihren Kreisen geherrscht haben (s. S. 33 und 37f.). da der neue König der Gegner ihrer Gegner, der Sadducäer, war; sie hat sich aber unbedingt sehr schnell verflüchtigen müs- sen, weil ja gerade sie als die Vertreter der strengsten jüdischen Richtung die Träger einer den Grundsätzen der herodianischen Herrschaft unver-

  • ) Vgl. ant. lud. XV 308. 315f. mit 365;

an beiden Stellen wird die Stimmung des Volkes nach dem Eingreifen des Königs während der großen Hungersnot geschildert, und es ist kein Grund vorhanden, der zweiten, welche die trotz allem vor- handene Unzufriedenheit hervorhebt, den Glauben zu versagen, da hier der über das jüdische Volk besonders gut orientierte jüdische Anonvmus vor- liegt. S. ferner bell. lud. I 213 und demgegen- über § 215 (s. S. 21). Auch ant. lud. XVI 65 wird darnach als Übertreibung zu fassen sein. Die Steinigung der sog. Mitschuldigen der Mariamme- söhne naeh dem Gericht von Berytos, durch das Volk (ant . lud. XVI 393), sowie das ähnliche Ver- halten des Volkes von Jericho kurz vorher (ant. lud. XVI320), darf man kaum zur Hlustration des Ver- hältnisses der Juden zu H. verwerten, da es sich hier wohl um Taten des Pöbels handelt, der zu Gewalt- taten immer bereit ist. Zudem hat sich der erst- genannte Fall in Kaisareia abgespielt, dessen Be- völkerung doch wohl von Anfang an einen stark unjüdischen Charakter besessen haben dürfte, s. bell. lud. III 409; immerhin soll es im J. 66 n. Chr. auch an 20000 Juden in der Stadt ge- geben haben (bell. lud. H 457). einbar entgegenstehenden Weltanschauung waren. DireVerweigerung des Treueides in den letzten Jah- ren des Königs (s. S. 64 *) zeigt uns denn auch deutlich. daß sie dessen weltliche Herrschaft nicht offen anerkennen wollten (Wellhausen Pharis. u. Sadduc. 108 stellt zu Unrecht die Eidesver- weigerung der Pharisäer mit der der Essener auf eine Stufe, da von diesen anders als von den Phari- säern jeder Eid aufs strengste verworfen wurde, )Schürer Ui 662); sie haben dementsprechend auch den baldigen Sturz des Königs und seines Hauses geweissagt, in Erwartung der baldigen Erscheinung des erlösenden Messias (ant. lud. XVII 43—45, von Wellhausen Pharis. u. Sadduc. 24ff. richtig gedeutet. Die gewisse Unklarheit bei Jo- sephus rührt offenbar, abgesehen von der Unklar- heit, die der pharisäischen Weissagung wie allen Weissagungen an und für sich angehaftet haben wird, daher, daß seine Quelle, Nikolaos, die mes- ) sianischen Weissagungen nicht recht verstanden hat). Ihre Charakteristik bei Joseph. ant. lud. XVII 41, sie hätten sich zwar vorsichtig zurück- gehalten, der König habe aber bei ihnen auf noXe- fieTv und ßXänxeiv gefaßt sein müssen, wird wohl das Richtige treffen; tatsächlich ist j a auch der Putsch kurz vor dem Tode des Königs von ihnen inszeniert worden (s. S. 147). H. hat übrigens lange gehofft, gerade die Pharisäer für sich zu gewinnen. Da sie zu seiner ) Zeit bereits mehr als 6000 Mitglieder zählten (ant. lud. XVII 42), stellten sie eine mächtige Körper- schaft innerhalb des jüdischen Volkes dar, und ihre Gewinnung erschien um so wichtiger, als eine Einigung mit ihren Gegenspielern, den Saddu- cäern, für ihn ausgeschlossen erschien. (Wend- land Die hellen.-röm. Kultur 2189 scheint mir sehr zu irren, wenn er behauptet, auch H. hätte den jüdischen priesterlichen Adel hinter sich gehabt; vgl. dagegen auch Derenbourga. a. 0.159). So 5 sind die pharisäischen Führer von ihm besonders geehrt worden (ant. lud. XV 3. 370. Über die Namen s. S. 33 * und 38. Es ist jedoch nicht be- rechtigt, in den damaligen pharisäischen Führern, den Schulhäuptern, oder gar in dem Essener Mena- hem die Synedrialpräsidenten zu sehen, die dieses Amt mit Zustimmung des Königs erlangt hätten; gegenüber Grätz III 1*. 206ff. s. Schürer II* 254ff.). Als sie und ihre ganze Fraktion später den Treueid zu leisten sich weigerten, da hat H. sie, ) anders wie die große Menge der Pharisäer, gar nicht bestraft, und diese auch nur mit einer Geldstrafe belegt (die anderen Eidesverweigerer wurden ge- tötet, ant. lud. XV 369; er mochte wohl religiöse Bedenken gelten lassen. So wird man wohl ant. lud. XV 370 mit XVII 42 ausgleichen dürfen). H. hat hier eben so lange geschont, als es nur irgend möglich war. Auch die Sekte der Essener soll er begünstigt und geschont haben (ant. lud. XV 378); so hat er auch sie, da ihre religiösen Grundsätze 3 es ihnen verboten, von der Leistung des Treueides entbunden (ant. lud. XV 371). Diese Handlungsweise des Königs bei der Eides- leistung ist um so bemerkenswerter, als sie in seine letzten Regierungsjahre fällt; sie zeigt uns, daß H. bis in sein hohes Alter immer wieder versucht hat, sein Volk oder wenigstens dessen wichtigste Gruppen für sich günstig zu stimmen. Daß solche Versuche nicht nur, wie wohl allgemein ange- 103 104 Herod'es . I. (II 2 b) nommen wird, in die beiden frfiheren Perioden seiner Regierung fallen, dafür darf man ferner wohl auch die Bemühungen des Königs, seine Familie als eine echt jüdische hinzustellen, ja sich sogar Abkunft aus priesterlichem Geschlecht bei- zulegen , verwerten, da er mit der literarischen Propaganda hierfür Nikolaos von Damaskos be- auftragt, hatte (s, S. 18) nnd dessen Tätigkeit für diesen Wunsch des Königs erst in dessen letz- tes Jahrzehnt fallen dürfte. Diese Verleugnung der idumäischen Herkunft des H. durch seinen grie- chischen Hofhistoriographen in einem griechischen Geschichtswerk ist bei den engen Beziehungen, die der König mit der griechischen Welt unterhielt, und in Anbetracht der Geringschätzung der Juden durch diese als ein vielsagendes Zeugnis für seine Bemühungen um die Gunst seines Volkes zu be- werten. Selbstverständlich dürfte die Behauptung jüdi- scher Abstammung auch schon in früherer Zeit ver- treten worden sein, wie uns denn überhaupt ans dieser reichliche Belege für das Bestreben des Königs, sich sein Volk zu gewinnen, vorliegen. So kann man hierfür an solche einzelnen Züge, wie seine Rück- sichtnahme auf die jüdischen religiösen Gefühle, während der Belagerung und bei der Eroberung Je- rusalems durch die Lieferung von Opfertieren, sowie die Sorge für das Nichtbetreten des Tempels durch die nichtjüdischen Krieger (s. S. 35 Anm.) er- innern, und man darf wohl auch die des öfteren unternommenen Versuche des Königs hervorheben, sich seinem Volke als der besondere Schützling des Gottes der Väter hinzustellen (bell. Ind. I 331; ant. lud. XIV 455. 462. XV 198). Vor allem sind aber sehr kennzeichnend die einschlägigen Nachrichten aus der zweiten Pe- riode des herodianischen Regiments, in der sich der König ganz besonders um die Gunst seines Volkes bemüht hat. Denn außer seiner Hilfe in den Notstandsjahren und seinen allgemeinen Steuererlassen fällt in diese Zeit sein Eintreten anf der Fahrt mit Agrippa für die Forderungen der Juden in der Diaspora, der kleinasiatischen und der in Kyrene, durch das er diesen die un- beschränkte Ausübung ihrer religiösen Pflichten verschafft hat (s. S. 76). Welch große Bedeu- tung für sein Verhältnis zum jüdischen Volke er diesem seinem Eintreten beimaß, zeigt sein den Juden nach der Rückkehr erstatteter Bericht, in dem er vor allem dieses sein erfolgreiches Da-, zwischentreten hervorgehoben hat (ant. Ind. XVI 63). In denselben Zeitabschnitt wird man auch die Zurückweisung des allmächtigen nabatäischen Ministers Syllaios bei seiner Bewerbung um die Hand der Salome zu setzen haben; sie ist er- folgt, weil sich dieser nicht dazu verstehen wollte, sich vor der Heirat dem Judentum anzuschließen. Da diese Heirat dem Könige aus politischen Gründen nur hätte willkommen sein können (die Zurück- ( Weisung hat die arabische Feindschaft für H. recht gefährlich werden lassen, s. S. 125ff.), so hat man in der Forderung keinen willkommenen Vor- wand zur Abweisung, sondern eine starke Rück- sichtnahme auf die religiösen Gefühle der Juden zu sehen (ant. Ind. XVI 220—225. [Hier stand eben dem Handeln des Königs seine Vorliebe für den Hellenismus nicht hindernd im Wege]. Infolge der Einordnung der Syllaioscrzählung bei Josephu« setzt man den Vorgang allgemein viel zu spät an, etwa um 12—11 v. Chr. [so auch Clermont- Ganneau Ree. d'arch. orient. VII 314ff.], be- achtet dabei aber nicht, daß Syllaios zur Zeit seiner Bewerbung ausdrücklich noch als junger Mann bezeichnet wird, während er uns bereits für das J. 25 v. Chr. als der allmächtige Minister des Nabatäerreiches bekannt ist [Strab. XVI 780ff.]. ) Man wird also seine Werbung um die seit 28/7 v. Chr. verwitwete Salome nicht längere Zeit von diesem Zeitpunkt abrücken können; vgl. auch bell, lud. I 487 und hierzu S. 131, sowie die Bemer- kungen zu ant. lud. XVI 275 anf S. 125 *). Ant . lud. XVII10 besagt über die Zeit der Werbung nichts, da hier Angaben nachgetragen werden). Schließlich gehört in diese Zeit auch der Bau des Tempels, und dieses Werk verdankt seine Entstehung sicher nicht so sehr der Prachtliebe (des Königs, als dem Wunsche, durch ein der- artiges Zeichen seines Eifers für die jüdische Re- ligion das Volk für sich zu gewinnen, sich ihm als guter Jude zu zeigen (schon die jüdische Tradition hat den Tempelbau so beurteilt; ob die Erzählung von dem den König zum Bau bestimmenden Juden historisch ist [Bamidbar-rabba XIV bei Deren- bonrg 152], ist dagegen sehr zweifelhaft). Bei der Ausführung des Baus hat H. allen Wünschen der jüdischen Kreise sorgsam Rechnung getragen I (ant. lud. XV 388ff.). Zum Bau des eigentlichen Tempelgebäudes hat er nur Priester verwandt (ant. lud. XV 390), und wenn auch beim Vor- hof und den diesen umgebenden Säulenhallen der Baustil des Hellenismus vorherrschte (ant . lud. XV 391, s. Schürer IIi 64), so sind doch beim Tempelhans die althergebrachten Bauformen beibehalten worden. Auch sonst hat er sich ängstlich gescheut, bei dem Bau religiöse Empfin- dungen zu verletzen (s. z. B. ant. lud. XV 420 i nnd ferner das von ihm an der Umgrenzung des inneren Vorhofes angebrachte Verbot, wonach Heiden hei Todesstrafe diesen Vorhof nicht be- treten durften, ant. lud. XV 417. S. hierüber Schürer II* 329, der die weiteren für die Folge- zeit in Betracht kommenden Stellen — auch die Inschrift Dittenberger Syll. [or.] II 598 — an- führt und richtig bewertet. Derenbourgs und Grätz' [s. III 1» 224, 2] gegenteilige Auffassung ist falsch. da ihr die Auffassung von Zeitgenossen, 1 wie Philon und Josephns, entgegensteht). Es erscheint mir schon hiernach ausgeschlos- sen, obwohl auch Schürer I» 398 und Well- hausen 337ff. dies anscheinend als selbst- verständlich annehmen, daß H. bereits beim Abschluß der ersten großen Bauperiode über dem Haupttor der Tempelanlagen jenen goldenen Adler habe anbringen lassen, den das Volk kurz vor seinem Tode heruntergerissen hat (bell. lud. I 630; ant. lud. XVII 151f.). Denn er mußte sich sagen, daß die Nichtbeachtung des jüdischen Bilderverbots gerade bei dem Zentral- bau des jüdischen Kultus das Volk aufs höchste verletzen, daß sie den Bauzweck illusorisch machen würde (wenn später im 2. und 3. Jhdt. n. Chr. galiläische Synagogen infolge laxer religiöser Auf- fassung mit allerlei Tierornamenten geschmückt worden sind [s. Schür er II* 521 f.], so darf man dies nicht auf eine Stufe stellen). 105 106 Herodes I . (II 2 b) Diese Tat eines schon kindischen Mutwillens, die einen ganz fremden Zug in das Bild des Königs bringen wurde, ist ihm aber auch deswegen nicht zuzutrauen, weil er sich sonst gerade ge- hütet hat, das jüdische Bildergebot im jüdischen Lande zu übertreten. Er hat auf keiner seiner vielen Bauten Bilder angebracht, und als die Juden unter den im Theater zu Jerusalem er- richteten kaiserlichen xgönaia verborgene mensch- liche Figuren vermuteten, da hat er es sich ange- legen sein lassen, Bie umgehend über ihren Irrtum durch Vorführung der Konstruktion der xgönaia auf- zuklären (ant. lud. XV 272. 276—279. Woelke Bonner Jahrb. CXX 126ff. hat sich in seiner eqö- naia-Abhandlung diese interessante Stelle ent- gehen lassen). Er hat es ferner wegen des Bilder- verbots sorgsam vermieden, auf altjüdischem Ge- biet Caesareen oder irgendwelche anderen Tempel zu erbauen (ant. lud. XV 328f. und hierzu s. S. 68 *) und hat bei dem Volke sogar den Ein- druck zu erwecken versucht, als ob er anderswo derartige Bauten nur notgedrungen, den Anord- nungen Roms gehorchend, errichte (ant. lud. XV 330). Auf den Münzen, die er schlagen ließ, hat er im allgemeinen kein Menschen- oder Tierbild anbringen lassen; nur eine Münzgruppc zeigt das Bild eines Adlers (Madden Coins of the Jews 114). Als einen Zufall darf man das Zusammen- treffen dieses Münztypus mit dem Adler des Tempels kaum ansehen, und die Annahme Th. Reinachs (Les monnaies jnives 37, s. auch Rev. it. juiv. 1887, CXCVHI), daß die Münzen in die letzte Zeit des Königs gehören, wird man auch auf den Tempeladler übertragen dürfen. Es muß also dar- nach eine Zeit gegeben haben, in der H. anders wie vorher die Rücksichten auf das jüdische Ge- setz und die Juden ganz aufgegeben hat; infolge seines Verhaltens bei der Eidesverweigerung der Pharisäer kann man aber für sie nur die allerletzten Jahre der Herrschaft in Anspruch nehmen (eine Vermutung über die genaue Zeit s. S. 143). Ob sein Gesetz über die Versklavung von Juden ins Ausland, durch das er entgegen den Bestim- mungen des jüdischen Gesetzes, das nur zeitweise Schuldknechtschaft in der Heimat gestattete, einen im griechisch-römischen Rechtsleben allgemein gültig gewordenen Rechtssatz auf die Juden über- trug, auch erst in diese späte Zeit gehört, ist kaum zu entscheiden (die Einordnung bei Josephus antiquitates in die Zeit um 20 v. Chr. würde die frühe Datierungnoch nicht nötig machen; es handelt sich um einen kurzen sachlichen Abschnitt [XVI 1—5], an den dann das weitere durch die trüge- rische Formel ,iv vovzcp np xatgm' [§ 6] ange- knüpft wird). Sollte das Gesetz früher erlassen sein, so wird man es als absichtliche Brüskierung der Juden kaum fassen, sondern aus dem für Griechen und Römer selbstverständlichen Gefühl, dem Mitbürger die Demütigung der Sklavendienste im eigenen Lande zu ersparen, erklären dürfen. Dagegen war es eine bewußte Verletzung des gesetzestreuen Judentums, wenn H. das Prin- zip der Lebenslänglichkeit und Erblichkeit, das bisher mit dem hohenpriesterlichen Amte ver- bunden gewesen war, beseitigt und wiederholt den amtierenden Hohenpriester abgesetzt hat (s. ant. lud. XV 39f. mit der Charakteristik des Vorgehens als feagävofia noiüv'; ferner XV 322. XVTI 78. 164). Sein erstes Durchbrechen des erb- lichen Prinzips sofort nach seinem Regierungs- antritt mag immerhin noch entschuldbar er- schienen sein, da die hasmonäische Hohepriester- familie keinen allen Anforderungen entsprechenden Kandidaten stellen konnte (s. S. 38), und sein Zurückgreifen auf den abgesetzten Ananel nach dem Tode des Aristobulos (ant. lud. XV 56) konnte auch noch günstig gedeutet werden. Daß er je- doch in der Folgezeit zum mindesten drei Hohe- priester abgesetzt hat (über den Ausgang Ananels wissen wir nichts), zeigte das rücksichtslose Hin- wegsetzen über die geheiligte Tradition, das um so schlimmer wirken mußte, als es auf rein persön- lichen Gründen oder politisch-weltlichen Motiven beruhte. Und da ist es wieder besonders beach- tenswert, daß zwei von diesen Absetzungen in die beiden letzten Jahre des Königs gehören. Sollte man nicht auch dies als ein Anzeichen für seine Sinnes- änderung in der letzten Zeit verwerten dürfen? Irgendwelche weitere Gesetzesverletzungen scheint sich jedoch der König bei allen seinen Maßnahmen, Handlungen und Reden, die sich auf Verhältnisse seiner jüdischen Untertanen be- zogen, nicht zu schulden haben kommen zu lassen (s. auch ant. Ind. XVI 365, wo er sich in seiner Anklagerede in Berytos ausdrücklich auf das-" jüdische Gesetz beruft; vgl. ferner XV 135ff. Die Reden sind selbstverständlich mehr oder weniger 1 frei komponiert, aber die Grundsätze, nach denen dies geschehen ist, sind doch wohl zu ver- werten). Und trotzdem ist ihm von jüdischer Seite gerade die starke Verletzung des Gesetzes zum Vorwurf gemacht worden (s. ant. lud. XV 328 und 365, wo dies besonders klar zum Ausdruck kommt; femer bell. lud. I 649; ant. lud. XV 40. XVTJ 151. Bei den Bemerkungen in ant. lud. XV 266 und XVI 183 ist offenbar auch an andere gesetzlose Handlungen, als nur an die gegen das 1 jüdische Gesetz gedacht); ist doch hierin einer der Gründe für die Abneigung und den Haß der Juden gegen ihn zu sehen. Dieser scheinbare Widerspruch erklärt sich jedoch sehr einfach; denn H. hat sich bei seinen Handlungen, wenn es nicht seine jüdi- schen Untertanen anging, um das Gesetz nicht sonderlich bekümmert. Gerade das Bilderverbot hat er durch die Errichtung der Caesareen und anderer Tempel auf nicht jüdischem eigenen und fremden Gebiet, wobei er auch auf die Statuen > besonderen Wert gelegt zu haben scheint (s. bell. lud. I 414), immer wieder übertreten, und hat es femer geduldet, daß ihm selbst im Tempel des Baalsamin bei Kanatha in der Batanaia von einem Privatmann eine Statue errichtet wurde (Dittenberger SyU. [or.] I 415; vgl. hierzu ant. lud. XVI 158. Welchen Sturm der Entrüstung muß es in allen gesetzestreuen Kreisen hervorgerufen haben, daß der jüdische König seine im J. 23 v. Chr. i zur Erziehung nach Rom gesandten Söhne unter völliger Nichtachtung der kritischen Reinheits- gesetze (vgl. hierzu Schürer H* 91 ff.] in dem Hause eines Römers, des Asinius Pollio, Woh- nung nehmen ließ (ant . lud. XV 343. Etwa 15 Jahre später sind freilich Archelaos, An- tipas und Philippos, als sie nach Rom geschickt wurden, allem Anschein nach bei einem Juden [die Textgestaltung Nies es dürfte wohl richtig 107 Herodes (H 2 b) 108 sein] untergebracht worden [ant. lud. XVII 20f.]; man kann jedoch dies auch als Anzeichen des verminderten Ansehens des Königs in römischen Kreisen fassen, braucht dies nicht auf größere Rücksichtnahme auf die religiösen Bedenken seines Volkes zurückführen — wäre dies letztere der Fall, so wäre dies Verhalten des Königs in Anbetracht der Zeit, in die es fällt, von Wichtigkeit —, und so wird man, zumal auch noch die Angabe selbst nicht ganz sicher ist. es besser unterlassen, weiter- gehende Schlüsse auf sie aufzubauen). Großen Unwillen scheinen femer auch die vielen Bauten außerhalb des Reiches, ebenso wie die son- stigen Spenden des Königs an die griechische Welt hervorgerufen zu haben; wurde doch hierdurch jüdisches Geld, dessen Aufbringen von dem Volke sehr schwer empfunden wurde, für die Heiden und zudem zum Teil gerade für so unsympathische Dinge wie den Bau heidnischer Tempel und Theater, sowie die Ausstattung von Götterspielen und Gymnasien in Unmengen aufgewandt (die Ent- rüstung hierüber spiegelt sich noch ant. Ind. XIX 329 wieder). H. sündigte durch dies alles doppelt in den Augen des Volkes. Der jüdische Anonymus legt auch großen Nach- druck auf die groben Verstöße, die H. gegen Aienäxgia (olxeTa) l&i) durch Einführung neuer Sitten und Ein- richtungen begangen habe; man befürchtete durch sie die Auflösung der alten Frömmigkeit, man sah in ihnen große Gefahren für das ganze Volk (ant. lud. XV 267. 281. 328. 330. 365). Wie sfark in fanatisch-jüdischen Kreisen der Unwille gerade hierüber gewesen ist, das zeigt die Verschwö- rung des J. 27 v. Chr., deren Ziel die Ermor- dung des Königs als des Verderbers des Volkes war (ant. lud. XV 281ff.). Den Anlaß zu dem besonderen Ausbruch des Unwillens haben, wie es der jüdische Anonymus wohl richtig darstellt, der Bau des Theaters und Amphitheaters, sowie auch wohl des Hippodroms und die Einführung der Festspiele in Jerusalem gegeben. Daß von jetzt an gerade hierher, in die Hochburg des Judentums, auf die Aufforderung des Herrschers, die dieser ähnlich wie die hellenistischen Fürsten und Städte an alle Welt hatte ergehen lassen, von allen Seiten Athleten, Schauspieler und Musi- kanten herbeiströmten, daß sich gerade hier die heidnischen GrjiuelderGladiatoren-und Tierkämpte, des Zirkus und des Theaters, alle Formen des griechisch-römischen Amusements entfalteten, das mußte die Entrüstung aller streng Gesinnten um so mehr entflammen, als sicher manche Juden sich von dem Glanz der Spiele betören ließen (ant. lud. XV 268—276. 280). Dnd in der Folgezeit zeigten die glänzenden Einweihungsfeierlichkeiten von Kaisareia, sowie die Festspiele, die auch hier eingerichtet wurden (bell. lud. I415; ant. lud. XVI 137-140), ebenso wie die Theaterbauten an diesem Orte (bell. lud. I 415; ant. lud. XV 341) und sogar in Jericho (s. S. 85), daß H. sich nicht scheute, in der Heimat weiter an der Untergrabung der alten jüdischen Sitten zu arbeiten. Der König stand eben der jüdischen Kultur, die derartige Dinge verabscheute, fremd gegenüber; dagegen zog es ihn unwiderstehlich hin zu der damaligen Weltkultur, zum Hellenismus: er war dessen überzeugter Vertreter und Verbreiter bei seinem Volke. Er soll dies auch selbst ausge- sprechen haben (ant . lud. XIX 329): "Etttjai niiov i) lovdaiois olxcicos lxetv > se'n Handeln entspricht jedenfalls diesen Worten. Der Hellenismus gab seinem Wesen und Wirken das Gepräge. Man erinnere sich außer an die Spenden des Königs ans griechische Ausland und die Feier der Spiele auch an seine Bauten in der Heimat, die ent- weder einen geradezu unjüdischen Charakter hatten oder doch wenigstens zumeist im Stil der helle- nistischen Architektur errichtet wurden (hat doch dieser Stil selbst beim Tempelbau Anwendung gefunden, s. S. 104). Das ganze Milieu de» königlichen Hofes hat sich ferner, wie schon be- merkt (s. S. 85ff.), von dem der hellenistischen Fürstenhöfe kaum unterschieden. Man denke nur an die Hoftitel und die vielen Griechen, die durch H. in sein Reich und an den Hof gezogen worden sind und hier eine besonders angesehene Stellung als Literaten und als Staatsmänner einnahmen.

  • Ein Mensch wie Eurykles ist an diesem Hofe

ganz allein, weil er Spartaner war, mit der größten Auszeichnung behandelt worden (bell. lud. I 515). Man darf es weiterhin wohl nicht als einen Zu- fall fassen, daß uns in den letzten zwei Jahrzehnten des Königs in seiner näheren Umgebung nur ein einziger Mann begegnet, der einen einheimischen Namen getragen hat, sein Vetter Achiab (bell. lud. I 662; ant. lud. XV 250. XVn 184; bei dem >pOo; des H. Sannjvos bezw. Sanvwios oder Scatpmos i wage ich keine Entscheidung, da der Name zu unsicher überliefert ist, ant. lud. XIV 377. XVI 257; bell. Ind. I 280), während in der Zeit vorher verschiedene solche Männer vorhanden sind — zwei Josephs (s. S. 43 und 53), Kostobar, Sohaemus und Gadias (ant. Ind. XV 252). Der König selbst trug anders als die Hasmonäer nur einen griechischen Namen und keinen griechisch- jüdischen Doppelnamen; er hat auch seinen vielen Kindern. abgesehen von dem Namen seiner ge- i liebten Geschwister, seines Bruders Phasael und seiner Schwester Salome, nur griechische Namen gegeben, und selbst jene Namen hat er nicht in erster Linie verwandt. Auch die Namen seiner vielen Frauen sind zumeist griechisch gewesen (s.die genealogische Tabelle). Der König hat sich dann noch als älterer Mann, etwa als guter 50er, eifrigst bemüht, tiefer in die griechische Bildung einzudringen, hat mit Nikolaos von Damaskos philosophische, rhetorische • und historische Studien getrieben, hat diesen zu seinem Hofhistoriographen gemacht und sich von ihm ein Handbuch der Weltgeschichte in griechi- scher Sprache für seine historischen Studien ver- fassen lassen (Nikol. frg. 4 [FHG III 350f.]; ant . lud. XVI183. Der Beginn der Studien des Königs fällt vor seine Romreise im J. 12 v. Chr., da ihn auf dieser und nicht auf der früheren vom J. 18/7 v. Chr. Nikolaos begleitet [man beachte die spätere Stellung von frg. 4 zu dem ein Ereignis d. J. 14 v. Chr. be- ) handelnden frg. 3 in den konstantinischen Exzerpten gi agczjjs; eine späteregibtes nicht,s.S. 126Anm.] und mit ihm, der sich schon griechische Bildung angeeignet hatte, philosophische Gespräche geführt hat). Die Widmung eines anderen Werkes des Niko- laos, dessen Schrift zur vergleichenden Kulturge- schichte, dernagadä£cov I0cüv ovvaymyej (Triebers Zweifel an der Echtheit sind unbegründet, s. auch D ü mm 1 e r Rh.Mus. XLII192), hat er angenommen 109 110 Herodes I. (H 2 b) Sogar selbst literarisch tätig ist H. in griechischer Sprache gewesen; hat er doch in ihr, wie uns der Titel besagt, seine Memoiren geschrieben. Er hat also die griechische Sprache vollkommen beherrscht. Die literarische Tätigkeit am Hofe des Königs kann man sich nun ohne eine ansehnliche griechische Hof- bibliothek kaum vorstellen, und so wird man denn auch die Schaffung einer solchen den königlichen Bemühungen zur Förderung der hellenistischen Kultur bei den Juden anreihen dürfen. Sehr bezeichnend für die Gesinnungsweise des Königs ist auch die Berufung von Nichtjuden zu Erziehungsgouverneuren der Mariammesöhne (s. S. 90), die doch wohl in das erste Jahrzehnt der Re- gierung zu setzen ist; sie ist einer der allerdings wenigen Belege, daß H.s Neigungen von ihm schon früh nach außen hervorgekehrt worden sind. Aber dies ist ihm noch nicht genügend erschienen, und so hat er die Prinzen, ebenso wie später hält, wohl als ein Anzeichen dafür fassen können, daß im Reiche des H. nicht nur im Heer (s. S. 59 **), sondern auch sonst die griechische Sprache offiziell Anwendung gefunden hat. In welchem Umfange dies geschehen ist, das vermö- gen wir leider nicht näher festzustellen; ein Fall, der besonders bezeichnend ist, sei aber hier wenigstens hervorgehoben: die wichtige Verhand- lung gegen Antipatros vor dem Staatsrat des Königs 10 (s. S. 146) ist in griechischer Sprache geführt worden (dies ergibt sich aus dem Auftreten des Ni- kolaos von Damaskos als Ankläger und daraus, daß Varus ihr ohne weiteres folgen kann). Sollte übrigens H., was jedoch nicht ganz sicher ist, anstatt des alten primitiven jüdischen Mond- jahres das julianische Sonnenjahr eingeführt haben, wobei er den umgestalteten tyrischen Kalender zu- grunde gelegt haben würde, so hätte man auch hierin eine Handlung zu sehen, die das Volk seine Söhne Archelaos, Antipas und Philippos, zur 20 immer wieder auf die Beseitigung des Alten und Vollendung ihrer Erziehung nach Rom gesandt (bell. Ind. I 435. 445. 602. 623; ant. lud. XV 342f. XVII 20f. 80), also an einen Ort, wo sie selbst- verständlich nur ihre hellenistische Bildung ver- vollkommnen konnten (s. auch ant. lud. XVII107). Die antijüdische Gesinnung des Königs ist schließlich dem ganzen jüdischen Volke beson- ders eindringlich und immer wieder zu Bewußt- die Einführung der Bräuche der umgebenden hellenistischen Welt hingewiesen hätte (für die jüdische Kalenderänderung tritt nach dem Vor- gang von Niese Herm. XXIJI 197ff. Schwartz Christi, u. jüdisch. Ostertafeln, Abh. Gött. Ge- sellsch. Phil. hist. Kl . N. F. VHI 6, 141ff. ein ; gegen sie Schürer I» 756ff. und Ginzel Handb. d. mathem. u. technisch. Chronol. II 68ff.). Das vollständige Schweigen der die Kaiendaria sein gebracht worden durch die von ihm aus- gegebenen Münzen. Denn auf diesen hat er die 30 behandelnden jüdischen Überlieferung über diese unter den Hasmonäern neben der griechischen Kalenderänderung würde uns die heftige Verstim üblich gewesene hebräische Münzinschrift aufge- geben und nur die griechische beibehalten. Da- gegen werden wohl die von H. neugewählten Münzembleme, wie die makedonische xavoia und der makedonische Schild (s. Madden Coins of the Jews 109), kaum auf die große Masse des Volkes einen Eindruck nach irgend einer Richtung gemacht haben; an und für sich sollten sie aller- mung, die sie in jüdischen Kreisen hervorgerufen hätte, deutlich zeigen (Schwartz Nachr. Gött. Gesellsch. Phil.-hist . Kl . 1906, 345, 2 folgert das Nichtvorhandensein einer Opposition zu Unrecht aus dem Schweigen des Neuen Testaments; s. auch Schwartz Ztschr. f. neutest. Wissensch. VII 7). Diese Hinneigung und Förderung des Hellenis- mus durch den König, bei der er ständig gegen dings auch die hellenistischen Neigungen des 40 das jüdische Herkommen verstoßen bat, ist ein Königs nach außen dokumentieren, sollten auch ihn als einen Nachfolger des großen Alexander und der makedonischen Könige erscheinen lassen (übertrieben ist es dagegen, wenn von Cavedoni Bibl. numism. H 28 bis auf A. J. Rein ach Bull . hell. XXXIV 458,2 immer wieder behauptet wird, durch die Münzen habe H. makedonische Abstammung für sich prätendiert; hiergegen schon de Saulcy Rev. numism. 1857, 291). weiterer Grund für den unüberbrückbaren Ab- grund, der zwischen ihm und seinem Volke klaffte; denn wenn sich auch dieses, zumal in seinen höheren Schichten, der hellenistischen Kultur nicht hatte entziehen können, von ihr durchaus nicht unbeeinflußt geblieben war (die beste Material- sammlung für diese Frage, die sich aber noch vermehren ließe und die die Entwicklung nicht genügend berücksichtigt, bei Schürer TL* 57ff.), Die griechische Aufschrift der Münzen wird man, 50 so bestand doch wenigstens bei den palästinischen znmal wenn man sie mit den vielen uns überlieferten griechischen Beamten- und Hoftiteln*) zusammen-

  • ) Siehe die S. 62ff. genannten Beamten. Es

sei hier auch auf die von den Mariammesöhnen als Typus des kleinen Beamten erwähnten ttmfio- jgafifiottis (bell. lud. I 479; ant . lud. XVI 203) hingewiesen, sowie darauf, daß in der rabbini- schen Literatur als Lehnwörter Beamtentitel wie: Juden der herodianischen Zeit in ihrer großen Masse auch nicht das geringste Verlangen nach ihr, sondern man stand ihr infolge des herrschenden pharisäischen Einflusses sogar direkt abgeneigt ge- genüber. Diese Abneigung mußte sich selbstver- ständlich gegen ihren königlichen Vertreter wen- den, und zwar um so stärker, als die Organisation, die dieser dem jüdischen Staate gegeben hatte, oxgaie)yös, inificXtjiqs, Xoyun>js, obcovöfios begeg- 60 mäischen Begriff, sondern auch mit dem aus nen (s. S. Krauss Griech. u. lat. Lehnwört. II 40. 83. 106. 308. 459), d. h. gerade in den helleni- stischen Reichen übliche Beamtentitel. Zu wel- cher Zeit diese Titel Aufnahme als Lehnworte gefunden haben, ist leider nicht festzustellen; ge- schehen ist es aber, weil im jüdischen Gebiete die betreffenden Beamten im heimischen aramäischen Idiom nicht nur mit einem entsprechenden ara- dem Griechischen übernommenen Titel bezeichnet worden sind. Wir brauchen hiernach also nicht anzunehmen, daß die von Josephus erwähnten griechischen Beamtentitel nur mehr oder weniger sinngemäße Übertragungen einheimischer Bezeich- nungen darstellen, sondern dürfen damit rechnen, daß sie ebenso wie die Offiziertitel (s. S. 59 **) im allgemeinen zuH.s Zeit wirklich geführt worden sind. 111 112 Herodes I. (II 2 b) von dem Geist des Hellenismus erfüllt, eine rein weltliche war, die des absoluten hellenistischen Königtums, dem, wie selbstverständlich, auch die Kirche untergeordnet war. So hat sich einmal rein äußerlich betrachtet die Stellung des Königs kaum von der der anderen Fürsten seines Zeitalters unterschieden. Er hat wie sie die damals üblichen Insignien der Königs- würde geführt — auch der Siegelring hat unter diesen eine Rolle gespielt (s. über den Siegelring bell. Ind. I 667. II 24; ant. lud. XVII195." 228 und für die anderen S. 57) — und hat sich offi- zielle Beinamen beigelegt, wie 4>dogiüfiatcs und später Evaeßijs xai 4>doxaloag (s. S. 77 f. Ihr Mchtvorkommen auf den Münzen darf man nicht als Beweis gegen ihre offizielle Führung verwerten; finden sich doch auch z. B. die Beinamen der Ptolemäer und Seleukiden nur unregelmäßig auf ihren Münzen, und ein Zeitgenosse des EL. der König Ariarathes X. von Kappadokien, hat auf seinen Kupfermünzen auch niemals einen Bei- namen anbringen lassen; s. Head HN2 752. H. wollte vielleicht nicht auch noch durch die Bei- namen das den Juden seit den Hasmonäern ge- wohnte Münzbild ändern). Auch H. ist von Hof- chargen und einer Leibgarde umgeben gewesen (s. S. 86ff.) und hat allem Anschein nach jeden Monat die Feier seines Regierungsantritts be- gangen *). Ferner ist auch er bestrebt gewesen, das Andenken an sich und die Mitglieder seiner Familie möglichst zu verewigen durch Gründung von Ort- schaften und Burgen, die er sich selbst oder diesen zu Ehren Herodeion, Antipatris, Kypros, Mariamme, Phasael und Phasaelis nannte (s. S. 81ff.). An den Ehrenrechten, die ihm als König zustanden, haben auch in seinem Staate die Mit- glieder des Königshauses mehr oder weniger An- teil gehabt (s. für die hellenistischen Staaten die vorläufige Zusammenstellung von Breccia a. a. 0. 158ff., für das kaiserliche Rom Mommsen St.-R. II» 818ff.), allerdings nicht ohne weiteres, sondern auf Grund besonderer Verleihung. So hat er im J. 12 v. Chr. seinen Söhnen Antipa- tros, Alexandros und Aristobulos ausdrücklich die nfiij ßaodeias bezw. nfial ßaodecov ver- liehen, zu denen ebensowohl die königliche Ge- wandung und ein eigener Hofstaat (io&ijs xai &ega- neia ßaodixtj), als auch vielleicht sogar der Titel ßaodevs, was besonders beachtenswert wäre**),

  • ) Ant. lud. XV 243. Daß es sich hier nicht um

die jährliche, sondern um die in hellenistischer Zeit übliche monatliche Feier (s. Dittenberger Syll. [or.] I 56. 5. 383, 83ff.) handelt, darf man wohl daraus folgern, daß das Tempeleinweihungs- fest am Tage der Feier des Regierungsantritts begangen worden ist und daß die beiden Feste anscheinend nicht zu willkürlich zusammengelegt worden sind; bei einem alle Jahre nur einmal wiederkehrenden Feste müßte man daher ein zu- fälliges Zusammentreffen annehmen, was bei der monatlichen Feier nicht nötig ist. Man darf nun natürlich nicht mehr mit Schürer Is 369, 12 dies Zusammenfallen der Feste zur Berechnung der Zeit des Beginns des Tempelbaus verwerten.

    • ) Nach bell. lud. I 458, verglichen nament-

lich mit § 461, erscheint die Verleihung des ßaodevs-Titeh sicher; s. auch bell. lud. I 631. gehört hat*). Auch seinem Bruder, dem Te- trarchen Pheroras, sind alle königlichen Vorrechte außer dem Diadem zugestanden gewesen (bell. lud. I 483). Die bei seinem Tode von H. für ihn an- geordnete allgemeine Landestrauer (bell. Ind. I 581; ant. lud. XVDZ 59) darf man als eine auch der jüdischen ßaodela zustehende letzte Ehrung ansprechen, da sie auch bei H.s Tode anbefohlen worden ist (bell. Ind. H 5. 88; ant . lud. XVH 311; bell. Ind. II 1 und ant. lud. XVII 200 ist von der privaten Trauer die Rede. Über die Landestrauer in hellenistischer Zeit s. Breccia a. a. 0. 84). Nicht zuteil geworden ist H. von den Ehren der hellenistischen Herrscher nur eine, und zwar gerade diejenige, die die Überlegenheit dieser Herrscher über ihr Volk am deutlichsten nach außen hervortreten ließ, die von den Untertanen ihnen erwiesene göttliche Verehrung. Nach dem Urteil des jüdischen Anonymus hat H. freilich auch hiernach. wenn auch erfolglos, verlangt (ant. lud. XVI 157f.). Die ihm im Tempel zu Kanatha er- richtete Statue (s. S. 106) könnte man aller- dings als einen Ansatz hierzu ansehen, und viel- leicht darf man mit diesen Wünschen nach Vergöttlichung die Anbringung des Adlers am Tempel und auf den Münzen in den letzten Jahren Vergleicht man jedoch die entsprechende Stelle ant. lud. XVI 133, so steht in dieser nur die Designierung der Söhne zu ßaodeU für den Fall des Todes des H., und man könnte hierfür auch auf den zweiten Teil des § 458 verweisen, wo auch nur von der dtadoxq die Rede ist . Mir ist auch bisher kein Beleg aus hellenistischer Zeit bekannt (wohl aber z. B. aus dem mittelalterlichen Spanien), daß der ßaodsv^-Titel von einem nicht- regierenden Mitgliede einer Königsfamilie getragen worden sei; s. hierzu Dittenberger Syll. (or.) I p. 648. Breccia a. a. 0. 134 , 2. 139. 165. Wilcken Arch. f. Papyrusf. III 319. Laqueur Hermes XLIV 147 drückt sich nicht prägnant aus; jedenfalls ist aber die Bezeichnung Ptole- maios' Eupator in der Überschrift des Epigramms Anth. Pal. VII 241 als ßaodevs mit der obigen Beobachtung zu vereinen, da Eupator Mitregent seines Vaters Philometor für Kypern war und als solcher Anspruch auf den Königstitel hatte, wenn er auch nur Scheinkönig war.

  • ) Joseph. bell. lud. I 458—465; s. hierzu

§ 631; ant. lud. XVI 114. XVn 90. 96. 102; auch bell. lud. I 561. Ob man aus der Schil- derung des Auftretens des Antipatros bei seinem ersten römischen Aufenthalt (13—12 v. Chr.) im bell. lud. I 451, sowie aus der Angabe des Alexandros in seiner Verteidigungsrede vor Augu- stus über die nfiai ßaodemv (ant . lud. XVI 114) schließen darf, daß die Söhne verschiedene könig- liche Ehrenrechte schon vor 12 v. Chr. erlangt | haben, ist nicht sicher. Die Darstellung bell. lud. I 458ff. spricht eigentlich dagegen; in vollem Umfange ist die Verleihung jedenfalls erst 12 v. Chr. erfolgt . Wenn ferner bell. lud. I 503. 623 den beiden Mariammesöhnen Anteil an der ßaodela zugesprochen wird, so hat man dies nur in dem obigen Sinne und nicht als Anteil an der Herrschaft zu verstehen; dagegen sprechen unzwei- deutig bell. lud. I 458ff.; ant. lud. XVI 134. 113 114 Herodes X (II 2 b) des Königs in Verbindung bringen. Cumont (Kev. hist. relig. LXII 119fT.; s. hierzu auch Deubner Köm. Mitt . XXVII lff.) hat wohl mit Becht darauf hingewiesen, daß für die Form der römischen Kaiserapotheose die der Seleukiden vor- bildlich gewesen sei und daß speziell der bei den Kömern begegnende Adler, der den vergötterten Kaiser zum Himmel, zu den Göttern hinauftrage, für Syrien bezeugt sei, wenn auch gerade nicht als Geleiter eines Herrschers des Orients zu den Göttern, wohl aber als Totengeleiter überhaupt. Hätte übrigens Deubner (a. a. 0. 6ff.) mit seiner Erklärung einer sassanidischen Gemme recht, so würden wir immerhin wenigstens etwas der römi- schen AdlerapotheoseÄhnliches (ein geflügelter Bock als Geleiter des Toten) auch für orientalische Fürsten nachweisen können. Wie dem nun auch sei — in Italien ist jedenfalls in Nachahmung der Kaiscrapo- theose der Adler auch von gewöhnlichen Sterblichen zur Darstellung ihrer Apotheose verwandt worden,' und ebenso dürfte wohl auch die orientalische Ent- wicklung verlaufen sein; der Adler erscheint mir somit für die seleukidische Apotheose gesichert (Cumont a. a. 0. 145 verweist auch mit Recht auf das besonders häufig auf Seleukidenmünzen erscheinende Adlerbild). Sollte nun nicht der greise H. bei dem Tempeladler gerade an den Adler der seleukidischen Apotheose angeknüpft haben? Daß er nur, um irgend ein Bild an den Tempel zu bringen, den Juden durch die Anbringung des Adlers direkt ins Gesicht geschlagen hätte — der Adler auf den Münzen ist das Akzedenz zu dem am Tempel —, halte ich für so gut wie ausgeschlossen; er muß sich vielmehr hierbei von einer ganz bestimmten Idee haben leiten lassen, die ihm wichtig genug erschien, um seine bisherige Be- achtung des jüdischen Gesetzes im eigenen Lande fallen zu lassen*). Wir wissen nun, daß der König bei Lebzeiten seine Vergötterung erstrebt hat, sie aber nicht hat erreichen können. Sollte er nicht gerade in der Zeit, in der er sich seinem Lebens- ende nahe fühlte, sie wenigstens nach dem Tode erhofft haben? Der Adler, den er am Tempel seines Gottes anbrachte, wäre dann als ein Symbol zu fassen, durch das der jüdische König zum Ausdruck bringen wollte: auch er sei von dem Glauben Syriens ergriffen; er hoffe dereinst wie die Seleukidenkönige von dem Sonnenvogel zum Himmel emporgetragen und vergöttert zu werden! (Deubner verweist übrigens auf einen Tempel in Galiläa, der vielleicht dem Kaiserkult geweiht war, — natürlich ans späterer Zeit —, an dessen Tür ein fliegender Adler angebracht war). Der glänzenden äußeren Stellung des Königs entspricht die Unbeschränktheit seiner Regierungs- gewalt. Das ganze staatliche Leben hängt von seinem persönlichen Willen ab; er braucht auf niemanden als auf Rom Rücksicht zu nehmen. Neben dem allein von ihm abhängigen und wohl ziemlich zahlreichen Beamtenheer, das sich in seiner Zusammensetzung, in seinen Titeln grund-

  • ) Reville 2. Bd. 366. 3. Bd. 87 ist, soweit

ich sehe, bisher der einzige, der ein ähnliches Empfinden geäußert hat; seine Erklärung ist jedoch. da sie mit seiner verfehlten Hypothese über H.s letzte Ziele zusammenhängt (s. S. 162f.) abzu- lehnen. sätzlich kaum von dem der Ptolemäer und Seleukiden unterschieden haben dürfte (s. S. 109*, sowie den dem Joseph, dem einen Wächter der Mariamme, beigelegten Titel ,xafiiasi), bilden die stehenden Truppen und die allenthalben angesiedelten Soldaten die wichtigste Stütze seiner Macht. Sie sind auf ihn als den ober- sten Kriegsherrn verpflichtet (Joseph. bell. lud. I 461. 666f. 671. H 3; ant. Ind. XVI 134. XVII 194f. 202). An der Leistung des Treueides für Augustus (s. S. 64f.) wird selbstverständ- lich auch das Heer teilgenommen haben, doch möchte ich diese Mitverpflichtung für den Kaiser noch nicht als Aufhebung der Militärhoheit des Königs ansehen Is. etwa den § 64 der deutsehen Reichsverfassung). Die Soldaten haben wohl auch zu Lebzeiten des Königs niemals in ihrer Treue ernstlich gewankt (nur nach der Verurteilung der Mariammesöhne hören wir von einer Gärung im Heere, die von H. aber sofort energisch unter- drückt wird, bell. Ind. I 546; ant. lud. XVI 383. 386. Nik. Damasc. frg. 5 [FHG HI 352]). Sie sind dementsprechend von ihm stets mit be- sonderer Vorsicht und Auszeichnung behandelt worden (s. z. B. bell. lud. I 491f.; ant. lud. XVI 234, wonach die Anschuldigung, die Mariamme- söhne konspirierten außer mit den Großen des Reiches auch mit den Führern des Heeres, das Vor- gehen gegen die Söhne sofort auslöst; s. ferner die besondere Berücksichtigung des Heeres, die H. diesem noch kurz vor seinem Tode zuteil werden läßt, das jedem Soldaten und Offizier ausgesetzte außerordentliche Geschenk [bell. lud. I 658; ant. lud. XVH 172: 50 Drachmen dem gemeinen Sol- daten], sowie das besondere an das Heer gerich- tete Handschreiben, in dem er es zur Treue gegen seinen Nachfolger ermahnt [bell. lud. I 667; ant. lud. XVII194]). Besondere Rechte haben jedoch in der jüdischen Militärmonarchie dem Heere wohl 1 kaum zugestanden; denn wenn wir davon hören, daß es nach dem Tode des H. dessen Sohne Archelaos das Diadem angeboten, d. h. ihn aufgefordert hat, die Königswürde des Vaters anzunehmen (bell. Ind. II 3; ant . lud. XVH 202), so wird man aus diesem Vorgehen staatsrechtliche Folgerungen über ein Recht der Truppen auf die Mitwirkung bei der Regelung der Nachfolge nicht ableiten dürfen, sondern wird in dem ganzen wohl nur eine mehr oder weniger von Archelaos inszenierte Komödie | oder höchstens eine spontane Stimmungsäußerung des Heeres zu sehen haben. Der Absolutismus des Königs tritt uns ferner besonders greifbar bei seinem völlig ungehinderten Verfügen Uber die Staatseinnahmen und den Staats- besitz (s. S. 61f.) entgegen, und den gleichen Eindruck von der Unbeschränktheit der könig- lichen Gewalt gewinnen wir auf allen Gebieten des staatlichen Lebens: ob wir nun die Gesetz- gebung, die allein vom König gehandhabt worden »ist *), und die Gerichtsbarkeit mit dem unbe- schränkten Walten des Königs über Tod und Leben seiner Untertanen, ihrer Kabinetsjustiz,

  • ) Bell. lud. I 403; ant. lud. XVI lff.:

Josephus spricht von dem Erlaß von vöfu», was immerhin beachtenswert ist, vgl. die vom ägyp- tischen König erlassenen vöfu>t. 115 116 Herodes I . (II 2 b) ins Auge fassen*) oder ob wir auf seine allge- meinen Verwaltungsmaßnahmen blicken wie etwa die Gründungen neuer Städte, deren Bevölkerung, zumal wenn wir von 6000 Neubürgern in Sebaste hören (bell. lud. I 403), doch wohl mindestens zum Teil einfach gezwungen durch den Befehl des Königs an ihre neue Stätte übergesiedelt sind (s. S. 183), oder ob wir an die von ihm immer wieder in Angriff genommene Regelung der Nach- folge (s. den nächsten Abschnitt) denken. Auch auf das Sakralwesen hat sich die Allmacht des Königs erstreckt, gegenüber der es — H. er- weist sich auch hierin als ein echt hellenistischer Herrscher, sein Vorgehen unterscheidet sich z. B. kaum von dem der Ptolemäer — keine Kirche neben dem Staate, sondern nur eine diesem unter- geordnete gab. So hat er dem jüdischen Hohen- priester, der jahrhundertelang zugleich das weltliche Oberhaupt des jüdischen Staates ge- wesen war und daher eine ganz außergewöhn-! liehe Stellung eingenommen hatte, durch Beseiti- gung des Prinzips der Erblichkeit und der Lebens- länglichkeit dieses Amtes (vgl. S. 105f.) seine besondere Macht zu nehmen verstanden und hat ihn in die Stellung eines vom Könige abhängigen Kultusbeamten herabgedrückt, der wie jeder andere Beamte die Absetzung zu befürchten hatte, nicht nur wenn er die königliche Politik nicht genügend unterstützte (besonders instruktiv die Absetzung nach der Herunterreissung des Adlers vom Tem- • pel, ant. lud. XVII 164), sondern auch dann, wenn der König aus rein persönlichen Gründen das Amt frei haben wollte (ant . lud. XV 319—322). Man darf es auch nicht gering einschätzen, daß H. das Prachtkleid des Hohenpriesters, das dieser bei der Verrichtung seiner priester- lichen Funktionen anzulegen pflegte, bei sich aufbewahrt und nur immer wieder zum Ge- brauch herausgegeben hat (ant. lud. XV 404. XVH 92); denn hierdurch hatte er den Hohen- priester eigentlich ständig in seiner Gewalt (die Bedeutung der Aufbewahrung zeigt uns die spätere Geschichte des Prachtgewandes [Schürer I»483. 565] und Josephus' Bemerkung m XVIII 92, daß das Volk deswegen nicht gegen H. rebelliert habe; darnach muß man also doch derartiges für mög- lich gehalten haben). Klugerweise hat H. auch zumeist nicht palästinische Juden, Babylonier und Alexandriner, deren Volksgenossen er sich dadurch zugleich verpflichtete, für das Amt be- vorzugt; auch sein eigener Schwiegervater und sein Schwager haben es verwaltet (Joseph. ant. lud. XV 319ff. XVII 164); er wollte diesen wichtigen Posten eben nur sicheren Leuten an- vertrauen (s. hierzu auch die Ausführungen von Derenbourg 154ff.). Er selbst hat ihn je- doch nicht übernommen: in der ersten Zeit, um nicht das Gesetz zu verletzen (s. S. 38), und später, wo er vielleicht solche Bedenken nicht mehr gehabt hat, mag ihm die Bekleidung eines Amtes für den allmächtigen Herrscher nicht mehr angemessen erschienen sein (auch mit der Gegner-

  • ) Sehr charakteristisch ist für sie z. B. sein

Vorgehen gegen Sohaemus — auch er ist hinge- richtet worden vgl. S. 53f. —, Alexandra, Kostobar und dessen Anhänger, ant. lud. XV 229. 251f. 266; beachte auch S. 97f. schaft Roms gegen eine derartige Handlung könnte man rechnen. Sollte es aber nicht einmal auch eine Zeit gegeben haben, wo H. doch an die Übernahme des Amtes gedacht hat? Dann würde der von ihm wohl unternommene Versuch, sich sogar priesterliche Abstammung beizulegen [s. S. 18], erst ins rechte Licht gerückt sein). Außer der Ernennung des Hohenpriesters wird wohl schon H. die Oberaufsicht über den Tempel, sowie über den Tempelschatz für sich beansprucht haben. Rom hat später beides zugleich mit dem Recht, die Hohenpriester zu ernennen, sowohl dem König Herodes von Chalkis (s. S. 2«>9]. als auch Agrippa II. verliehen (i£ovoia zov vem xci x&v Ug&v xoqfiäxaiv, bezw. enifieXeta vov Uoov ant . lud. XX 15. 222; s. Schürer IH 338), ünd wir dürfen wohl annehmen, daß nicht erst von den Römern diese Gerechtsame miteinander ver- eint worden sind, sondern daß sie von dem Augen- blick an, wo der Staat die Kirchenhoheit für sich in Anspruch genommen hat, d. h. seit der Zeit des ersten H. den Inbegriff derselben gebildet haben. So darf man wohl die Vornahme des Tempelneubaus durch den König als Anzeichen für die von ihm in Anspruch genommene imfieXeia zov Ugov fassen (vgl. hierzu z. B. bell. lud. V 37), und vielleicht darf man auch die eigentümliche griechische Bezeich- nung des nach dem Hohenpriester ranghöchsten Priesters, dem die Aufrechterhaltung der Ordnung im Tempel oblag, mit oxganiyos zov Ugov, aram. als 1>9 (s. über ihn Schürer II* 320ff. Brieß Wien. Stud. XXXIV 356f.) hierfür verwerten. Nimmt man nämlich an, daß auch dieser hohe und wichtige Tempelbeamte vom König ernannt worden ist — auch sein Amt ist nicht lebens- länglich gewesen, wie uns die Mehrzahl der uns mitunter begegnenden oxgazejyoi zeigt*) — nimmt man die königliche Ernennung an, so erklärt sich der Titel ohne weiteres: er ist ein Analo- ' gon zu den anderen staatlichen oxgaiejyoi-Titeln, vor allem zu dem oxgaitjyds zov ßaodiojs, der vom König für Jerusalem bestellt worden ist (der mit ihm schon verglichene ä ini zov Ugov in Smyrna, der dem städtischen Strategenkollegium angehört hat, würde dann erst recht mit ihm auf eine Stufe zu stellen sein, und vielleicht darf man noch besser die imoväxai i&v Uqüiv des ptolemäi- schen Ägyptens mit ihm vergleichen [zu ihnen s. Otto Priest, u. Temp. im hell. Ägypt. I38fr. n 72ff. 'und zum Teil berichtigend OertelDie Liturgie, Leipzig 1912, 39ff.], da auch hier die Übertragung der reinen Verwaltungsfunktion für den Tempel an einen Priester gerade durch den Staat erfolgt sein dürfte. Wir hätten dann hier wieder die Über- nahme von allgemein-hellenistischen Verwaltungs- maximen durch den Staat des H. vor uns). Gegenüber der alles umfassenden königlichen Macht hat es im Staate des H., soweit wir sehen, kein Organ gegeben, das ihr auf Grund seines ' eigenen Rechts hätte hemmend entgegentreten können. Denn wenn wir davon hören, daß H. bei

  • ) Untere axgazvjyoi neben ihm mit Schür er

anzunehmen, erscheint mir verfehlt . Die Mehrzahl der oxganjyol hat man vielmehr ebenso wie die Mehrzahl der mit ihnen zusammen genannten ägxiegüs zu beurteilen; auch die nicht mehr amtie- renden sind unter ihnen zu verstehen. 117 118 Herodes L (II 2 b) wichtigen Entscheidungen seine tplXai nnd ovyye- vek, überhaupt die ihm Nächststehenden, zur Beratung herangezogen, einen ovXXoyos oder avv- eAgiov berufen hat (die Belege s. S. 86 *), so haben wir hierin nur einen unter dem Vor- sitz des Königs tagenden Staatsrat zu sehen. Daß dessen Gutachten mehr als beratenden Charakter gehabt hat, daß er in bestimmten Fällen gehört werden mußte, dafür liegen keine Anzeichen vor; dies würde auch dem Charakter des Staatsrats widersprechen, wie er uns sonst in den hellenistischen Reichen entgegentritt (Beioch Griech. Gesch. m 1, 389). Daß er diesem ganz gleichartig war, ergibt sich auch aus seiner gelegentlichen Verwendung als Gerichts- hof in Staatsprozessen, wie in dem gegen Ma- riamme I. und den ältesten H.-Sohn Antipatros (ant. Ind. XV 229, und vgl. damit etwa Polyb. V 16. 5ff. und Vni 23, lff., wo Parallelvorgänge vom makedonischen und seleukidischen Hof ge-1 schildert werden; bell. Ind. I 620ff.; ant. lud. XVn93ff.; Nikol. Damasc. frg. 5 [FHG III 352]). Ebensowenig wie in diesem Staatsrat darf man in dem jüdischen Synedrion, dem Senat von Jerusalem. dessen Kompetenz als Gerichts- und Verwaltungsbehörde sich aber über das ganze jüdische Land erstreckte*), eine die königliche Macht irgendwie einschränkende Institution sehen. Es war allerdings lange Zeit die oberste jüdische Behörde gewesen, deren Anteil am Regiment ge- rade für die hasmonäische Zeit klar bezeugt ist; wird es doch auf den hasmonäischen Münzen seit Johannes Hyrkanos neben dem Herrscher genannt, was bei einer rein beratenden Behörde ausgeschlossen erscheint (die Deutung der Mün- zen richtig bei Wellhausen 281, 2 gegen- über Schürer I» 269. Willrichs Judaika 155, 1 Angaben über die Münzen sind falsch. vgl. Madden a. a. 0. 87—101). Dagegen kann von einer Mitregierung des Synedrions unter H. keine Rede sein. Die Mitnennung auf den Münzen findet sich nicht mehr, und auch sonst liegt uns hierfür nicht das geringste Anzeichen vor; die Ernennung des damaligen Synedrialpräsi- denten, des Hohenpriesters (s. Schürer II* 254), durch den König spricht sogar direkt dagegen. Selbst nicht als beratendes Organ dürfte es dem König gedient haben, da ja diese Stelle sein Staats- rat einnahm. (Matth. II 4 darf man hierfür kaum verwerten, sondern nur als ein Anzeichen für das Fortbestehen des Synedrions unter H.) Von H. ist bei seinem Regierungsantritt eine größere Anzahl von Mitgliedern hingerichtet worden (s. S. 38), und er scheint es verstan- den zu haben, sie durch gefügige Elemente zu ersetzen. Denn das einzige Mal. wo uns das

  • ) Über das jüdische Synedrion handelt sehr

klar Wellhausen 280fE.; s. ferner Schürer II* 238 ff. Der Name Senat erscheint mir für das Synedrion die glücklichste Übertragung zu sein, weil es wie der römische Senat von einer Stadt aus, als deren Institution, das ganze mit dieser verbundene Land beherrscht hat. Jerusalem ist eben für das jüdische Land die noXis; ihm ist dieses wie das Stadtgebiet einer griechischen Stadt beigeordnet; s. hierzu Kuhn Die städt. und bürgert. Verfass. d. röm. Reichs II 338ff. Synedrion mit Sicherheit während der Regierung des H. amtierend entgegentritt, bei der Anklage gegen Hyrkanos II. im J. 30 v. Chr. (s. S. 52), scheint es dem König irgend welche Opposition nicht gemacht zu haben. Für die damalige Stel- lung des Senats ist es auch sehr bezeichnend, daß nicht dieser, sondern allem Anschein nach allein der König das Urteil in dem Prozeß des Hyrkanos ge- fällt hat; vor dem Senat hat nur die Verhandlung stattgefunden (ant. lud. XV 173; vgl. Well hau- sen 321, 1). H. hat ihn ofienbar als Forum be- nützt, um zumal in jener kritischen Zeit seinem Vorgehen in den Augen des Volkes ein besseres Re- lief zu verleihen; er rechnet also noch mit ihm als einer bedeutsamen Größe. Es mag ja auch seine Kompetenz selbst in herodianischer Zeit di» der obersten Gerichts- nnd Verwaltungsbehörde von Jerusalem überschritten haben — in der Zeit nach H.s Tode ist uns dies wieder direkt be- zeugt —, aber man wird auch hier an eine starke Beschränkung durch den König denken müssen. Das Synedrion war eben damals eine Behörde und nicht eine mitregierende Körperschaft. Das jüdische Volk darf man schließlich erst recht nicht als einen Faktor ansehen, dem unter H. rechtlich irgend ein Einfluß auf die Staatsleitung zugestanden hat. Unter den Has- monäern hat freilich anfangs die jüdische Volks- versammlung, d. h. wohl praktisch im wesent- lichen der dijfios von Jerusalem eine Rolle neben dem Leiter der Gemeinde gespielt (s. z. B. die Belege hierfür bei Wellhausen 281, 1), und auch unter H. erwähnt Josephus mehrmals die Einberufung von Volksversammlungen im Tem- pel von Jerusalem (s. die Stellen ant. lud. XVI 132; auch XVII 200; bell. lud. II 1, die uns den Versammlungsort kennen lehren. Es ist be- achtenswert, daß Josephus das einemal die Teil- nahme von vielen Leuten aus der ;tiöga hervorhebt i [ant. Ind. XVI62]; zumeist dürften aber doch wohl im wesentlichen nur die Jerusalemiten sich zu ihnen eingefunden haben). Wir hören des öfteren von Reden, die H. an das versammelte Volk ge- halten hat: um es zu ermutigen in den Zeiten der Bedrängnis des Araberkrieges von 31 v. Chr. (bell. Ind. I 372ff.; ant. Ind. XVI 126ff.), um ihm die wichtige Mitteilung von dem beschlossenen Tempelneubau zu machen (ant. lud. XV 380ff.), um es von dem Erfolg seines Zusammenseins mit > Agrippa zu unterrichten (ant. lud. XVI 62) und schließlich im J. 12 v. Chr., um ihm die er- wählten Nachfolger vorzustellen (bell. lud. I 457; ant . lud. XVI 132ff. *) In einem Falle ist das Volk von Jericho sogar zu einer Art von Gerichtssitzung von H. versammelt worden, nämlich als es sich

  • ) Bei bell. lud. I654 ist nicht an die ixxiejoia

in Jerusalem zu denken. Dies zeigt uns deutlich die Parallelstelle ant. lud. XVII 160ff., wonach der betreffende Vorgang sich in Jericho abgespielt hat (s. auch § 173) und es sich auch nicht um das jüdische Volk, sondern nur um ,ol ev eüet' der Juden handelt . Es scheint auch dies eine größere Menge gewesen zu sein, da H. sie im Theater von Jericho versammelt. Hingewiesen sei auch auf die Volksversammlung, die Archelaos bald nach H.s Tode abgehalten hat, bell. Ind. II lff.; ant. lud. XVII 200ff. 119 120 Herodes I . (II 2 b) um den Prozeß gegen die .Mitschuldigen' der Ma- 354]. Joseph. hell. lud. II 97f.; ant. lud. XV riammesöhne handelt. Es scheint hierbei jedoch 355. XVII 320f.). sehr tumultuarisch hergegangen zu sein; die Änge- Die Königsgewalt des H. ist also durch städ- schuldigten sind auf der Stelle gesteinigt worden tische Autonomie nicht eingeschränkt gewesen, (ant. lud. XVI 320); man hat den Eindruck, sie hat sich vielmehr, so weit wir sehen, auch als wenn es sich um eine Tat des Pöbels han- den Städten gegenüber stark fühlbar gemacht; delt. Das gleiche — Heranziehen des Volkes die dringende Bitte, die griechische Städte so- zu einer öffentlichen Gerichtssitzung — ist uns wohl bei Lebzeiten des Königs als nach seinem übrigens auch für das Volk von Kaisareia in Tode an den Kaiser richten, sie vom jüdischen einem späteren Stadium des Prozesses gegen die 10 Reiche zu lösen und sie der Provinz Syrien Mariammesöhne, bei der Massenanklage gegen die einzuverleiben (ant. Ind. XV 355. Nikol. Da- aufsässigen Soldaten, bezeugt (hell. lud. 1. 550; masc. frg. 5 [FHG III 3541), ist hierfür der ant. lud. XVI 393f.); auch hier werden die An- beste Beweis (man darf selbstverständlich bei geschuldigten sofort von dem Volke gesteinigt. dieser Stellung des H. zu den Städten nicht ein Irgendwelche Gerichtshoheit des Volkes hieraus dem König eigentümliches Verhalten annehmen, zu folgern, dazu scheinen mir aber die .Gerichte' sondern muß es aus dem üblichen Verhalten von Jericho und Kaisareia keine Berechtigung der hellenistischen Fürsten den Städten gegen- zu geben. Und so wird man denn, zumal da über, das die Reichsgewalt zumeist scharf he- bei den anderen Volksversammlungen das Volk tonte [s. Kaerst Gesch. d. hellen. Zeitalt. II 1, sich in keiner Weise aktiv — sei es beratend, 20 3531l'.], erklären). Dem jüdischen Provinzialgebiet sei es abstimmend — beteiligt, irgend welche sind diese nöXeis allerdings nicht eingegliedert ge- effektive Mitwirkung der Volksversammlung an wesen, sondern sie haben neben diesem bestanden (s. den Staatsgeschäften nicht annehmen dürfen. den Titel des Kostobar ,agxo>v ijjs Idovnaias xai Ganz etwas anderes ist es, wenn man geneigt räCejs', ant . lud. XV 254 und die Zugehörigkeit ist, die Mitwirkung des djjfios bei der Ver- von Kaisareia zur hiagxia, s. S. 69 Anm.); sie waltung der Stadt Jerusalem anzunehmen, wie haben vielleicht alle dem als enagxia bezeich dies für die Folgezeit direkt bezeugt ist (ant. Ind. neten Verwaltungssprengel angehört. Anderer- XX 11), wenn man überhaupt ein gewisses kommn- seits dürfte wohl aber für jede Stadt ein beson- nales Selbstregiment in Jerusalem vorausseezt, zu derer königlicher Beamter bestellt gewesen sein, dessen Beaufsichtigung der schon erwähnte könig- 30 der die Staatsgewalt in ihr vertrat, sei es nun. liehe ozgazzjyos bestimmt war, und wenn man dem- daß ein besonderer Beamter hierfür eingesetzt nach diesen Ort mit den verschiedenen griechischen worden ist oder daß man einem Provinzialgouver- nöXets im Reiche des H. auf eine Stufe stellt, neur diese Aufgabe übertragen hat (s. S. 62; für Solcher griechisch konstituierter Gemeinden hat den letzteren Fall s. o. Kostobar. Die Verallgemei- «s eine größere Anzahl gegeben: Gaza, Anthedon- nerung scheint mir gestattet, da man doch wohl als Agrippeion. Azotos, Jamnia, Joppe, Apollonia, Ergänzung für die beiden Belege aus der Zeit Gamala. Hippos, Gadara, Abila, Pella, Skytho- H.s I. die entsprechenden Zeugnisse aus der Zeit polis, Kanatha, Dion, Gerasa und Philadelpheia seiner Nachfolger [Schürers II* 106f. Liste ist sowie die von H. neugegründeten Städte Pha- nicht korrekt, s. S. 69 Anm.] heranziehen darf; saelis (?, s. S. 82 *), Antipatris, Sebaste. Kaisa- 40 s. ant. lud. XIX 333 [Kaisareia]; Joseph. vit . 74 xeia, Gaba (llöXis benemv), Esbon*). Daß eine [Kaisareia Philippi]; vgl. auch den von Josephus •dieser Städte der Kategorie der verbündeten freien während seiner galiläischen Statthalterschaft für Städte angehört, also zu H. nur in einer ganz die Stadt Tiberias eingesetzten axgan)yöc, vit . losen Verbindung gestanden habe, dafür haben 89. 272; bell. lud. II 616 [charakteristisch sind wir keinen Beleg, wir haben vielmehr allem An- hier wieder die von Josephus gebrauchten um- schein nach in all diesen nöXeis Untertanenstädte schreibenden Ausdrücke]), zu sehen (bei den erst von Augustus dem König Etwas Näheres über die Geltendmachung der geschenkten, sowie bei den von diesen neugegrün- Königsgewalt gegenüber den Städten erfahren deten Städten ist dies selbstverständlich), bei wir nur für die neugegründeten Städte Sebaste denen von irgendwelcher Autonomie nicht die 50 und Kaisareia, sowie für Gadara. Mögen auch Bede sein kann, sondern nur von einem mehr die Gadarener im J. 20 v. Chr. bei ihren Klagen «der weniger unbeschränkten kommunalen Regi- gegen den König vor Augustus stark übertrieben ment (s. auch Nikol. Damasc. frg. 5 [FHG ÜI haben, so folgt doch aus diesen, daß der König sich nicht mit einer allgemeinen Kontrolle be-

  • ) S. die ausgezeichneten Zusammenstellungen gnügt, sondern sowohl durch seine Erlasse in

über diese Städte bei Schürer II* 110ff. (sollte die Stadtverwaltung herrisch eingegriffen, als nicht auch Gamala als griechische Stadt aufzu- auch eigenmächtige Handlungen in der Stadt fassen sein? s. den Index in Nieses Josephus). vorgenommen und sie finanziell stark belastet Bei einigen von den genannten Orten schwankt hat (man spricht von den agnayai des H.), d. h. Schürer, ob man sie dem Reiche des H. zuzählen 60 unumschränkt das Recht der Besteuerung aus- darf. Bei Philadelpheia entscheidet sich dies in geübt hat (ant. lud. XV 354—357). Sehr be- positivem Sinne durch bell. lud. I 380, wonach zeichnend für das Verhältnis des Königs zur bei diesem Orte der große Arabersieg des H. im Stadt sind schließlich jene von Gadara geprägten J. 31 v. Chr. stattgefunden hat; die Araber waren Münzen, welche den königlichen Dank für die aber damals in jüdisches Gebiet eingedrungen; Abweisung der Klagen der Gadarener durch für die anderen Städte wie z. B. Skythopolis ge- Augustus zum Ausdruck bringen sollten (s. S. 74): nügt dann ein Blick auf die Karte, da wir von H. hat also auch in die kommunale Prägung. Enklaven im Reiche des H. nichts wissen. wenn er sie auch nicht unterdrückt hat, einge- 121 122 Herodes I. (II 2 b) griffen. Die kurze Notiz bell. Ind. I 403 über die Gründang von Sebaste zeigt uns ferner, daß der König, wie nicht anders zu erwarten (man vgl. das bekannte Astynomengesetz von Perga- mon, Dittenberger Syll. [or.] II 483), der von ihm neugeschaffenen nöXts zum mindesten das Stadtgrundgesetz, die noXiieia, vielleicht aber auch ihr bürgerliches Gesetzbuch. den noXi- nxoj vofios, gegeben hat, wozu die allgemeine Ausdrucksweise ,rfaig«iov vois iv avxcß (sc. Se- baste) nag&oxev (sc. H.) evvofitav' gut passen würde *). Auch die Verfassung von Kaisareia mit ihrer ursprünglich vollen Gleichstellung des jüdi- schen und des .griechischen' Elements (bell. lud. H 266. 284 ant. lud. XX 173. 183) weist uns dar- auf hin, daß sie das eigenste Werk des Königs ge- wesen ist: gerade die Vorgänge in Kaisareia zur Zeit Neros (Schürer II* 137) zeigen, daß die Städter von sich aus eine solche Verfassung nicht gewährt haben würden ; dagegen paßt diese noXt- uia vortrefflich zu den allgemeinen Verwaltungs- prinzipien des Königs (s. S. 158). Es ist schließlich höchst wahrscheinlich — es würde dies ein weiteres Zeichen von der voll- ständigen Unterwerfung der nöXis unter den Wil- len des Königs sein —, daß H. ganz ebenso wie sein Sohn Antipas bei der Gründung von Tiberias verfahren ist (s. S. 183) und den Be- wohnern der von ihm neugegründeten Städte, zu- mal sie ihm auch zu militärischen Zwecken dienen sollten, zum Teil direkt als Militärkolonien angelegt waren, den Zwang, in ihrer Stadt zu bleiben, aufgelegt hat, d. h. daß auch er der Lehre des Hellenismus von der I6ia gehuldigt hat (s. Rostowzew a. a. 0. 305ff.). Die be- kannte Lukasstelle II lff. scheint mir zusammen- gehalten mit dem Vorgehen des Antipas sogar ge- eignet, die Gebundenheit an die Heimatsgemeinde als eine für das jüdische Gebiet auch zu H.s Zeit allgemein übliche Vorschrift 'wahrscheinlich zu machen, wie wir wohl überhaupt ein in den Grund- zügen einheitliches Verhalten der Staatsgewalt ge- gen die alten und die neuen nöXeis annehmen dürfen, wenn auch selbstverständlich die Anwendung der Prinzipien mitunter milder, mitunter strenger ge- wesen sein wird. Für die nicht griechisch konstituierten jüdi- schen Ortschaften des herodianischen Reiches darf man anders als wie für die griechischen nicht ein- mal eine auch nur irgendwie entwickelte kom- munale Selbstverwaltung, die konkurrierend neben den vom König gesetzten Gewalten gestanden hätte, annehmen; sie haben höchstens nur schwache An-

  • ) Schubarts Klio X 44ff. Auffassung des

noiixixds vöfios als Ausfluß der .yvjtplofiaxa der Stadtgemeinden in Ägypten ist mir immer ver- fehlt erschienen; ich kann jetzt meine Gegen- gründe unterdrücken und einfach auf die Be- merkungen der Graeca Halensis, Dikaiomata 37flf. im Anschluß an den Pap. Halensis 1, 8 lff. ver- weisen, die auch das schon von Kaerst a. a. 0. verwertete Parallelmaterial aus anderen hellenisti- schen Reichen und auch richtig Wilcken Papy- rusknnde I 2 nr. 27, 17ff. heranziehen. Hierdurch erscheinen mir die nachträglich erschienenen Bemer- kungen von Par t s ch Arch. f. Pap. V455f., sowie die von S e m e k a Ptolem. Prozeßrecht I139,1 erledigt. sätze zu einer solchen besessen (gerade das von Schürer II* 223ff. vorgelegte Material scheint mir diese Schlußfolgerung nahezulegen, wenn wir auch für die Zeit des H. besonders ungenügend unterrichtet sind; sehr bezeichnend scheint mir aber einmal das Vorgehen des Josephus als Statt- halter von Galiläa zu sein — er setzt von sich aus die Ortsbehörden ein und ordnet ihr Ver- hältnis zur Provinzialbehörde [bell. lud. II 570f.] — und ferner die Bezeichnungen für palästini- sche Ortschaften als xcofionöieis und fiijxgoxcii- fiiat, Belege bei Schürer 227f. Wir haben hier offenbar Verhältnisse vor uns, zu denen die des ptolemäischen Ägyptens die beste Parallele liefern). Trotz aller Unbeschränktheit ist aber auch der Macht des H. in seinem Staate, und zwar für einenTeil des Staatsgebietes, eine gewisse Grenze gesetzt ge- wesen, nicht in einer von Haus aus vorhandenen In- stitution des Staates, wohl aber seit dem J. 20 v. Chr. in einer Person, in der seines Bruders Pheroras, des Tetrarchen von Peräa. Er wird von Josephus als ,dvväfiet xai xoivcovä; xfjs ßaotXeias' (ant . lud. XV 195) gekennzeichnet, dem nur das Diadem gefehlt habe (bell. lud. I483). Ihn deswegen als offiziellen Mitregenten zu fassen, erscheint mir jedoch nicht angängig, da nach allem, was wir vom herodiani- schen Regiment wissen, Pheroras niemals eine, sei es auch der königlichen noch so sehr nachstehende Stellung eingenommen hat, die als analog der des Königs aufzufassen wäre, d.h. eine Stellung, die ihm irgendwelchen, und sei es auch nur nominellen An- teil an der Verwaltung des ganzen Reiches, einge- räumt hätte. Wenn Josephus ihm Anteilnahme an der Ausübung der Königsgewalt zuschreibt, so beruht diese Charakterisierung nur auf der ihm verliehenen Tetrachie Peräa, für die ihm eben alle Herrscherrechte des Königs zugestanden ge- wesen sein werden — so auch z. B. der Bezug aller Einkünfte (bell. lud. I483); nur in dem Fehlen des Diadems ist eine gewisse Unterordnung unter seinen königlichen Bruder, den man als den Ober- herrn aufzufassen hat, zum Ausdruck gekommen. Es hat sich hier also unter H. I. auf den Wunsch Roms (s. S. 73f. u. 139) ein ähnlicher Zustand heraus- gebildet, wie er bereits unter Hyrkanos II. durch die Ernennung H.s und Phasaels zu Tetrarchen (s. S. 24) in Erscheinung getreten war, wie er nach dem letz- ten Testament des Königs von diesem für die Herr- schaft seiner Söhne in Aussicht genommen worden ist (s. S. 149, 166 u. 170), und wie er uns ähnlich in den großen hellenistischen Reichen begegnet. Wir haben mithin hier einmal eine rechtliche Beschränkung des persönlichen Herrscherwillens. Tatsächlich wird sie aber kaum in Erscheinung getreten sein, da Pheroras bis kurz vor seinem Tode nicht in seiner Tetrarchie residiert hat, sondern sich stets in Jerusalem am königlichen Hoflager auf- gehalten zu haben scheint, also wohl ganz unter dem Einfluß des Königs gehandelt haben dürfte. Ebensowenig wie in Pheroras darf man in den beiden Mariammesöhnen, sowie sogar nicht in Antipatros offizielle Mitregenten des Königs sehen; ihnen sind zwar, wie schon bemerkt (s. S. 111) die Ehrenvorrechte der königlichen Stellung ein- geräumt worden und Antipatros hat auch augen- scheinlich großen Einfluß auf das Regiment aus- geübt; ein Rechtsanspruch auf dieses auf Grund bestimmter ihm verliehener Rechte hat aber, so- 123 124 Herodes L (II 2 b) weit wir sehen, auch ihm nicht zugestanden. (Für diese Auffassung sind Ton grundlegender Bedeu- tung die Ausführungen beul lud. I 458ff.; ant . lud. XVI 633ff. Demgegenüber und gegenüber den sonstigen Stellen über die Verleihung der ,nfial ßaodecos' [s. S. 111] können sich die Bemerkun- gen bell. I503. 623 über den Anteil der Mariamme- söhne an der ßaodsia auch nur auf die äußere Stellung, nicht auf das Regiment beziehen. Für Antipatros ergibt sich größter Einfluß auf die I Herrschaft, aber auch nicht mehr aus Stellen wie ant. lud. XVII 3 ,avvf,gxev i>£ »avgj oidb äXXo >j <ls ßaotXevs &v' und XVII 115 vjjs ßaodeias >5v zoZs fgyois'. Eine Stelle wie ant. lud. XVII 96 [bell. lud. I 625 ist die Pa- rallelversion] hat man mit ant. lud. XVI 191 zusammenzuhalten; Antipatros wird durch sie als der nicht nur infolge seiner Ehrenvorrechte erste Mann im Reiche nach dem König gekenn- zeichnet. S. auch bell. lud. I 561. Wer etwa aus! bell. lud. I 631. 632 offiziellen Anteil des Anti- patros am Regiment folgern wollte, dem würde dieParallelstelle ant. lud. XVII102 widersprechen). Die hier geschilderte Allmacht des Königtums, bei der ebenso wie bei dem von ihm geleiteten Staate der Hellenismus Pate gestanden hat, eine Allmacht, die keine spezifisch jüdischen Züge auf- weist, sondern vielmehr einen rein weltlichen Cha- rakter trägt, steht im schreiendsten Gegensatz zu der jüdischen Theokratie und jener Auffassung der : menschlichen Herrschaft, die sich bei ihren fana- tischen Vertretern allmählich herausgebildet hatte. So hatte es schon in den Zeiten des Propheten Hosea eine starke Strömung unter den Juden ge- geben, welche jedes menschliche Königtum prin- zipiell verwarfen (s. die Kaisergeburtstagsrede von Cornill Das alte Testament und das König- tum, Schlesisch. Zeitung 1910 Nr. 73 u. 76). Die deuteronomistische Gesetzgebung hat dann zwar das Königtum nicht grundsätzlich abgelehnt, aber sie hat bereits die von dem Propheten Ezechiel in seinem Programm über die Zukunft Israels aus- gesprochene Auffassung vorbereitet: der weltliche Arm müsse dem geistlichen dienen. In der nach- exilischen Zeit, wo als Folge der Fremdherrschaft die jüdische Nation gegenüber der jüdischen Reli- gionsgemeinschaft zurücktritt, ist schließlich der Gedanke an einen weltlichen König ganz in den Hintergrund gedrängt worden; an seine Stelle ist als der für eine vollentwickelte Theokratie von Haus aus gegebene Herrscher der Hohepriester ge- treten, der nun auch das weltliche Oberhaupt ge- worden ist: der jüdische Kirchenstaat ist begründet worden. Unter dem Hohenpriestertum der Has- monäer hat sich allerdings dieser Staat und sein Herrscher gewandelt; an Stelle des .Papstes' ist ein König getreten, der zugleich Hoherpriester gewesen ist. Gegen diese Wandlung hat sich jedoch im jüdischen Volke sofort die schärfste Opposition erhoben; die Pharisäer, die das Volk allmählich ganz für ihre Ideen gewonnen hatten, haben selbst vor dem Landesverrat nicht zurück- geschreckt, um dieses neue Reich von weltlichem Gepräge zu Fall zu bringen, um die Theokratie mit dem Hohenpriester als Vertreter Gottes auf Erden wieder zu errichten. Sie haben schließlich für die römische Fremdherrschaft direkt gewirkt und Rom als Oberherrn — anfangs sogar gern — auf sich genommen, da sie nur so ihr Ziel er- reichen konnten (s. hierzu Wellhausen Pharis. u. Sadduc. 92 und meinen Art. Hasmonäer in Pauly-Wissowas Realencykl. Bd. VH S. 2497ff.). Daß bei derartigen Auffassungen des jüdischen Volkes schon die Form des herodianischen Regi- ments bei den Juden den größten Abscheu her- vorrufen, daß sein Träger — und wäre er der beste Herrscher gewesen — als der Gegner des Volkes erscheinen mußte, ist selbstver- ständlich. Schien doch die alte Theokratie für immer verloren zu sein. Nun maßte sich aber dieser rein weltliche Herrscher sogar noch die Herrschaft über die Kirche an; der geistliche Arm sollte von jetzt an dem weltlichen dienen. Und ferner: es war kein Jude, kein An- gehöriger der eigenen Nation, der diese Herr- schaft dem Volke aufzwang, sondern zum ersten- mal, seitdem es ein jüdisches Volk gab, trug ein Stammesfremder, ein Idumäer, die jüdische Krone (dies hat schon richtig Eusebius bist, eccl. I 6, 1 betont; s. ferner die Vorwürfe, die in ant. lud. XIV 403 die Anhänger des Antd- gonos gegen H. gerade wegen seiner idumäischen Abstammung erheben. Die verschiedenen abfäl- ligen Bemerkungen über die Herkunft der Herc- deer (s. S. 2) dürften wohl auch — wenigstens zu einem Teil — durch die idumäische Abkunft bedingt sein). Anstößig muß schließlich der Masse des VoUces — weniger den Pharisäern — auch die enge Ver- bindung der neuen Herrschaft mit Rom erschienen sein, daß ihr König von diesem geschaffen und von dessen Gnade ganz abhängig ward. Gerade durch die hasmonäische Periode war ja nach Jahr- hunderte lang ruhig ertragener Fremdherrschaft das nationale, staatliche Bewußtsein bei dem VoUxe wieder erwacht und anders als bei den Pharisäern durch das religiöse Moment nicht wieder ganz zu- 1 rückgedrängt worden. Das rücksichtslose Schalten Roms mit dem jüdischen Vasallenstaat seit dem Anrufen des Pompeius muß nun die neue Fremdherrschaft besonders unangenehm fühlbar gemacht haben. Die Abneigung gegen diese in nerodeischer Zeit zeigt uns ebensowohl der Kampf des Antigonos, der doch nicht allein ein Kampf um die Herrschaft über die Juden ist, sondern sich auch gegen die Herrenstellung Roms richtet, wie auch das Aufkommen der starken Partei des i Galiläers Juda, welche die jüdische Unabhängigkeit auf ihre Fahnen geschrieben hatte und mit der H. ernstlich zu rechnen hatte (ant. lud. XV Iii 23; vgl. XVII 271). Freilich. man soll andererseits diese Abneigung sich nicht zu stark und zu all- gemein vorstellen. Unter der Regierung des H. hat sich. seitdem Augustus das Regiment führte, kein sonderlicher Druck Roms fühlbar gemacht, vielmehr hatten die Juden allerlei Vorteile von diesem erlangt; ein Mann wie Agrippa hat durch I sein Verhalten während seiner Anwesenheit im Lande das Volk sogar für sich zu gewinnen ver- standen (s. S. 75). Die Abneigung gegen die Herodeer ist denn auch nach dem Tode des Kö- nigs viel größer gewesen als die gegen Rom; hat man doch damals von diesem sogar die direkte Unter- ordnung unter sein Regiment erbeten (s. S. 168). Die Pharisäer mit ihrer politischen Gleichgültigkeit mögen vor allem dieses Vorgehen bewirkt haben. 125 126 Herodes I. (II 2 b u. c) aber bei der damaligen Erregung der Massen er- scheint ein solches undenkbar, wenn diese von glühendem Patriotismus und besonderem Römer- haß erfüllt gewesen wären. Dieser hat vielmehr erst allmählich infolge der Bedrückung durch die römischen Prokuratoren die großen Massen des Volkes ergriffen; immerhin ist noch zur Zeit Jesu eine starke Partei, die Herodianer (s. für diese meinen Art. Herodianoi in Pauly-Wissowa Real- encykl . Suppl.-Heft II S. 200ff.), für den Anschluß an Rom eingetreten (Wellhausen Pilaris, u. Sad- duc. 109ff. hebt die Entwicklung nicht genügend hervor, richtiger schon Wendland Die hellen.-röm. Kultur2 188). Daher sollte man H.s Stellung zu Rom bei der Frage nach den Gründen des Volks- hasses gegen ihn nicht in den Vordergrund schie- ben. In unserer ganzen Tradition, die doch H. alles mögliche vorwirft, findet sich der Vorwurf zu großer Romfreundlichkeit, soweit ich sehe, niemals. c) Die unheilvolle Zeit des Unfriedens in der königlichen Familie (14—4 v.Chr.). Das J. 14 v. Chr. hat den Höhepunkt in der Regierung des Königs gebracht, aber mit ihm setzt auch zugleich bereits der Umschwung ein. H.s letztes Jahrzehnt unterscheidet sich daher auch so wesentlich von der vorhergehenden Zeit. Nicht so sehr allerdings hinsichtlich der Regierungs- prinzipien. Denn diese haben sich nur in einem Punkte, und auch nur in den allerletzten Jahren, gewandelt, in der Stellungnahme zum jüdischen Gesetz im eigenen Lande: Die bisherige Rücksichtnahme auf dieses ist fallen gelassen worden (s. S. 105 und 143). Nicht erhalten hat sich dagegen einmal der seltene äußere Glanz, der bis dahin das herodeische Regiment ausge- zeichnet hatte; er ist stark gemindert worden. Reichtum und äußere Pracht sind zwar geblieben; es fallen in diese Zeit sogar Ereignisse, die die äußere Stellung des Königs besonders glänzend erscheinen lassen, wie die Übernahme der Agono- thesie der olympischen Spiele durch ihn und die Einweihungsfeierlichkeiten von Kaisareia (s. S. 81). Aber erschüttert wird das besondere Wohlwollen Roms und seines Herrschers für H. und damit das Fundament des Glanzes, ohne das dieser einen rein äußerlichen Anstrich hatte und sogar jederzeit ganz erlöschen konnte. Die besonders großen Spenden, die Augustus und Livia noch zur Einweihung von Kaisareia, d. h. doch wohl spätestens schon ganz zu Beginn des J. D v. Chr., dem König zukommen ließen (ant. lud. XVI 138f.), zeigen uns, daß damals die Freundschaft noch ungetrübt gewesen sein muß. H.s Feldzug gegen die Araber, der die Trübung hervorgerufen und sogar eine Zeitlang zur schärfsten Ungnade des Kaisers geführt hat, muß also dem- nach entweder ganz gegen Ende 10 v. Chr. (die Kunde kann eben später nach Rom, als die kaiser- lichen Gaben nach Palästina gelangt sein) oder spätestens unmittelbar nach der Einweihung von Kaisareia erfolgt sein *). Die Gründe zu ihm

  • ) Aus der Einordnung dieser Ereignisse bei Jo-

sephus sind ganz sichere chronologische Schlüsse nicht zu ziehen. Nachdem er ant. lud. XVI 90ff. den Besuch des H. bei Augustus vom J. 12 v. Chr. reichen bis ins J. 12 v. Chr. zurück (ant. lud. XVI 130. 271-282. 343f. 347f.). Damals, als H. seine zweite Romreise angetreten hatte, hatte sich die räuberische und vom König noch nicht gebändigte Bevölkerung der Trachonitis auf das erzählt hat, läßt er zunächst einen Bericht über die innere Geschichte bis § 270 folgen (übrigens auch nicht streng chronologisch. sondern sachlich geordnet, vgl. c. 5 und 7f.), die er bis zu dem durch das Auftreten des Königs Archelaos ge- kennzeichneten wichtigen Einschnitt innerhalb der Familienwirren herabführt. Erst mit § 271 wendet er sich der äußeren Geschichte derselben Periode zu (über dasselbe Verfahren im XV. Buch s. S. 45 Anm.). Denn daß sich die in § 271 be- richtete Rückkehr aus Rom auf die Reise des J. 12 v. Chr. und nicht auf eine spätere bezieht, folgt, worauf auch schon Schwartz Nachr. Gött. Ges. phil.-hist. Kl . 1906, 356, 2 hingewiesen hat, mit unbedingter Sicherheit aus § 273 (aus den Angaben in § 271. 273. 276 hat man nicht, wie dies auch noch Schürer Is 372, 17 tut, die Er- wähnung einer dritten späteren Romreise des Königs zu erschließen, sondern sie alle auf die Reise des J. 12 v. Chr. zu beziehen. Gegen die dritte Reise schon Kor ach Monatsschr. f. Gesch. u. Wissensch. d. Judent. XXXVm 533ff., der je- doch $ 276 noch nicht richtig deuten konnte, weil er die Bewerbung des Svllaios um Salome fälsch- lich erst dem J. 11 v. Chr. zuteilt [s. S. 103f.]; setzt man diese dagegen vor das J. 12 v. Chr. an, so erwächst aus dem mit dieser Bewerbung als bereits erfolgt rechnenden § 275 kein Zwang, die in § 276 erwähnte Romreise von der des J. 12 v. Chr. zu unterscheiden. Daß § 270 keine neue Romreise des Königs bezeugt, geht aus seinem Schlußsatz und vor allem, wie schon Korach und Schwartz a. a. 0. bemerkt haben, aus einem Vergleich mit der Parallelstelle, bell. lud. I 510, hervor. Es bleibt also als Anzeichen für eine Romreise nach 12 v. Chr. nur die meines Wissens in letzter Zeit allein von Wellhausen 333, 2 beachtete Stelle bell. lud. I 481 übrig. Sollte man aus ihr wirklich eine solche folgern wollen, so würde jedenfalls bestehen bleiben, daß in den antiquitates eine solche nicht erwähnt wird. Aber schon diese Nichterwähnung mahnt zur Skepsis; in der bellum-Stelle wird zudem auch nur von der Absicht der Reise gesprochen, von dieser selbst aber mit keinem Worte, und so wird man denn wohl annehmen dürfen, daß es zu dieser beabsichtigten Reise nicht gekommen ist. Sollte sie etwa infolge der Trübung des Ver- hältnisses mit Augustus unterblieben sein?) Der arabische Feldzug, der in dem mit § 271 begin- nenden Abschnitte geschildert wird, fällt also nach 12 v. Chr. Daß er jedoch sehr bald nach diesem Zeitpunkt stattgefunden haben müsse, ist aus § 271 nicht zu folgern; denn die Gliederung des Abschnittes § 271—299 ist etwa mit der, die wir in ant. lud. XVm § 96—105 und § 109 —115 beobachten können, auf eine Stufe zu stellen: auf eine Art von Überschrift folgt erst die Vorgeschichte des in der Überschrift in Aus- sicht gestellten Ereignisses, und wenn wir be- achten, daß an der einen Parallelstelle die Vor- geschichte trotz der dies nicht andeutenden Dar- 127 128 Herodes I. (II 2 c) falsche Gerücht von seinem unterwegs erfolgten Tode erhoben. Der Aufstand war zwar von den königlichen Statthaltern niedergeschlagen worden, aber 40 Haupträdelsführern war es gelungen, sich zu den Nabatäern durchzuschlagen, wo da- mals seit langen Jahren anstatt des schwachen Königs Obodas als allmächtiger Minister Syll&ios gebot, der ein erbitterter Feind des Königs seit der Zurückweisung seiner Werbung um Salome war. Syllaios hat die Flüchtlinge an dem festen Platze Raepta, übrigens nicht zu nahe der Grenze (s. § 283), angesiedelt; sie haben dann bald großen Zulauf erhalten und das jüdische Gebiet allent- halben beunruhigt und gebrandschatzt. Außer Gewaltnaßregeln gegen die in der Heimat zurück- gebliebenen Angehörigen der Räuber vermochte H. gegen diese nichts auszurichten, da sie sich des Schutzes der Araber erfreuten; denn der Auf- forderung zur Auslieferung der Räuber leisteten die Nabatäer keine Folge, auch nicht, als H., um einen Druck auf den Araberkönig auszuüben, von stellung eine lange Spanne Zeit umfaßt hat (s. S. 186f.; vgl. auch ant. lud. XVHI 39-52), so kann man auch hier sehr wohl einen Zwischen- raum von einigen Jahren annehmen. Setzt man nämlich den Feldzug bald nach 12 v. Chr. an, so muß man auch noch die Aussöhnung mit Augustus in die Zeit vor 9 v. Chr., d. h. vor die Einweihung von Kaisareia verlegen, da selbst- verständlich in der Periode der größten Spannung der Kaiser dem Könige keine Geschenke gemacht haben wird; aber nicht nur dies, sondern außer- dem auch die Streitigkeiten mit den Mariamme- söhnen in ihrem ganzen Verlauf bis kurz vor dem Urteile von Berytos, da die Aussöhnung mit dem Kaiser und die Einsetzung des Gerichts in Berytos in engstem zeitlichem und sachlichem Zu- sammenhang miteinander stehen (s. § 333 und 354ff.). Ein Vorrücken der Hinrichtung der Ma- riammesöhne etwa in das J. 9 v. Chr. oder gar noch früher ist jedoch so unwahrscheinlich wie nur möglich; es würde dann zwischen dieser Hin- richtung und dem Vorgehen des Königs gegen seinen Sohn Antipatros, das vor die 2. Hälfte des J. 5 v. Chr. nicht anzusetzen ist, eine viel zu lange, nicht recht auszufüllende Lücke klaffen. Ferner ist es aber nach den Angaben von § 355 auch kaum glaublich. daß Augustus selbst nach der Aus- söhnung dem Könige noch so große Geschenke wie die für die Einweihung von Kaisareia bestimm- ten gemacht haben sollte (s. S. 130f.). Schließ- lich würde dann auch in der Lebensgeschichte des Syllaios ein Abschnitt, den man gerade sehr kurz anzusetzen geneigt wäre, eine größere Reihe von Jahren umfassen; es ergäbe sich damit eine weitere große Unwahrscheinlicbkeit (vgl. § 352f. mit XVII 54; s. über das Leben des Syllaios Clermont- Ganneau Ree. d'arch. orient. VII 305ff. und S. 130 Anm. und 145). Dagegen ergeben sich bei der Ansetzung im Text keinerlei Schwierigkeiten. Da mithin der arabische Feldzug mit ziemlicher Sicherheit festgelegt werden kann, sind die von Schwartz a. a. 0. gegen die Gutschmidsche Chronologie der Nabatäerkönige erhobenen Zweifel unbegründet; denn ant. lud. XVI 294 zeigt, daß der Tod des Königs Obodas ziemlich bald nach dem Feldzuge erfolgt sein dürfte. diesem ein ihm gewährtes größeres Darlehen zu- rückverlangte (§ 279, vgl. § 343. Wellhausens 345 Vermutung, daß es sich hier um schuldige Weidepachtgelder handelt, ist nicht richtig). Und einen Krieg wagte der König aus Rücksicht auf die römische Regierung, die jeder kriegerischen Verwicklung an der Reichsgrenze abgeneigt war. nicht zu führen. Schließlich hat er die Vermittlung der obersten 10 syrischen Provinzialbehörden angerufen, welche von Syllaios das Versprechen der Bezahlung der Schuld binnen 30 Tagen erreichten, unter gleich- zeitiger Verpflichtung, die im nabatäischen Reiche befindlichen Untertanen des H. gegen etwaige bei H. sich aufhaltende Araber auszuliefern (es ist bemerkenswert, daß hierbei von dem weit- gehenden Auslieferungsrecht, das H. zugestan- den gewesen sein soll [s. S. 65], gar nicht die Rede gewesen zu sein scheint. Übrigens 20 tritt uns hier einmal das Prinzip der ldia für ganze Reiche entgegen; man beachte, daß in § 281 nicht nur an arabische Verbrecher gedacht ist). Syllaios ist jedoch seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, sondern hat sich, um die Sache weiter zu verschleppen, nach Rom begeben. Über all dem sind etwa zwei Jahre verflossen, ohne daß der König weiter gekommen wäre, wohl der deutlichste Beweis für die vollständige Unselb- ständigkeit seiner äußeren Politik und ihrer Ab- S0hängigkeit von Rom. für sein demütiges Fügen unter den Willen der römischen Herren. Vor allem die Nichtbeachtung des Schieds- spruches der römischen Beamten wird dann den damaligen syrischen Statthalter, C. Sentius Sa- turninus, veranlaßt haben, dem Könige auf dessen Bitten zu gestatten, sich endlich mit Gewalt Recht zu verscharfen. Mit einem Heer drang dieser in Ara- bien ein, nahm Raepta, schleifte es und besiegte dar- auf auch ein arabisches Heer, das wohl nicht nur 40 zum Schutze der Räuber, sondern wohl noch mehr zur Abwehr von etwaigen auf die Schuldforderung sich stützenden Okkupationsgelüsten des Königs herbeigeeilt war. Arabisches Gebiet zu besetzen wagte dieser jedoch hierauf nicht, sondern zog sich zurück und suchte nur seine Grenzmark durch neuangesiedelte idumäische Militärkolo- nisten zu sichern. Trotzdem hat Augustus. dem allerdings durch Syllaios der Zug des H. als ein großes kriegerisches 50 Unternehmen und die Niederlage der Araber sehr übertrieben dargestellt worden war, das Vorgehen des Königs aufs schärfste gemißbilligt; er sah in ihm einenBruch desLandfriedens an der östlichen Grenze, ein Durchbrechen des Prinzips, das den Vasallen- fürsten eigene Kriegführung und vor allem Krieg- führung untereinander untersagte. So ist denn H. bei dem Kaiser, der jede Verteidigung des Königs durch dessen ständigen Vertreter am römischen Hofe sofort abschnitt (zu ant. lud. XVI289 vgl. den 60 XVII 343 genannten Gesandten des Archelaos in Rom; diese ständigen Gesandtschaften darf man wohl verallgemeinern), in Ungnade gefallen; Augu- stus hat ihm in einem Handschreiben in schroff- ster Weise die Entziehung seines Wohlwollens verkündet (s. S. 58), und eine Sondergesandt- schaft, durch die sich H. rechtfertigen wollte, wurde garnicht erst vorgelassen. Die Ungnade des Kaisers ist bald bekannt geworden. H.s 129 130 Herodes I. (II 2 c) äußere Stellung wurde hierdurch empfindlich er- schüttert; beruhte sie doch bei der Unmöglichkeit einer eigenen äußeren Politik zum größten Teile auf dem kaiserlichen Wohlwollen. Die immer noch nicht ganz gezähmte Bevölkerung der Tra- chonitis wagte sich von neuem zu erheben, unter- stützt von den Nabatäem, die zugleich den alten herodeischen Familienbesitz in Arabien (s. S. 92) in Beschlag nahmen. H. wagte nicht recht, hier- gegen einzuschreiten, um nicht etwa von neuem 10 in kriegerische Verwicklungen mit den Nabatäern zu geraten, und so ist in den Grenzdistrikten volle Anarchie entstanden. Erst nach längerer Zeit — etwa gegen Ende des J. 8 v. Chr. — ist es dem Geschick des treuen Nikolaos von Damaskos, der zum Gesandten in Rom ernannt worden war (s. ant. lud. XVI 336), gelungen, den Kaiser wieder zu versöhnen. Nikolaos klagte nämlich im Bunde mit den in damals Augustus dem König verzieh. so ist es übrigens sehr wahrscheinlich. daß die infolge der Ohnmacht des jüdischen Königs an der Grenze fühlbar werdenden anarchischen Zustände (s. die ant. Ind. XV 351 erwähnten Beschwerden der Städte hierüber, sowie die Berichte der Provinzial- behörden) das meiste hierzu beigetragen haben, indem Augustus allmählich die Unrichtigkeit seines Verhaltens erkannte. Aber die Aussöhnung hat nicht die volle Restitution des Königs gebracht. Es heißt zwar, Augustus habe damals einige Zeit sogar daran gedacht, H. anstatt des neuen, dem Kaiser wenig genehmen Nabatäerkönigs Aretas die arabische Krone zu verleihen, aber der jüdische König soll ihm schließlich für einen neuen wichtigen Posten doch bereits zu alt erschienen sein, und außerdem sollen ihn die unerquicklichen Ver- hältnisse in der königlichen Familie, der bereits Rom befindlichen Gesandten des neuen Araber- 20 zum schlimmsten gediehene Streit des Königs königs Aretas IV., der sich des allmächtigen, selbst nach der Krone strebenden Vezirs gern entledigt hätte, diesen vor Augustus an und ver- mochte dabei dessen übertriebene Angaben über das Verhalten des H. richtig zu stellen *). Wenn

  • ) Für den arabischen Feldzug und seine Fol-

gen s. ant. lud. XVI 283—299. 335—353. Nikol. Damasc. frg. 5 Anfang (FHG HI 351), Der Be- richt des Josephus stammt ans Nikolaos von 30 Söhne durch H. geprägte bittere Wort des Damaskos, wie uns nicht nur der Vergleich mit Kaisers, er möchte lieber ein Schwein (vs) als mit seinen Söhnen, gegen H. gestimmt haben (ant. lud. XVI 353—355). Jedenfalls haben wir von jetzt an keinen Beleg mehr für besonderes Wohlwollen oder gar für Freundschaft des Kaisers für den König, vielmehr tritt uns das Gegenteil entgegen (die schon auf S. 106f. erwähnte Ein- quartierung der jüngeren Söhne bei einem Juden in Rom könnte vielleicht auch kennzeichnend für diese spätere Zeit sein). Das auf die Tötung der dessen Ausführungen, sondern auch der Tenor des ganzen Berichtes über den Aufstand der Tracho- nitis und seine Folgen zeigt, s. z. B. etwa gleich den Beginn in § 272; er scheint mir zu Gunsten des Königs stark gefärbt zu sein, und da wir keinen Parallelbericht haben, so werden wir wohl nie- mals ganz klar sehen. An manchen Unklarheiten mag zwar auch die Bearbeitung schuld sein. ein Sohn (vlös) des H. sein, ist allerdings nicht ganz gesichert (es ist nur bei Macrob. Sat. II 4, 11 überliefert und wird hier mit dem bethle- hemitischen Kiudermord in Verbindung gebracht, was selbstverständlich ganz verkehrt ist; immer- würden, ohne daß es zu kriegerischen Aktionen käme. Das Zögern des H. bei seinem Vorgehen So wird z. B. das nicht zurückgezahlte Darlehen 40 auch nach der Erlaubniserteilung, von dem als einer der Gründe für das Vorgehen des H. angegeben; Nikolaos stellt sogar vor Augustus den Feldzug im wesentlichen als eine Pfandungs- aktion großen Stils dar — die Bezwingung der Räuber erscheint hier erst in zweiter Linie —, und doch ist bei der Schilderung des Feldzuges von irgendwelchen Maßnahmen zur Befriedigung dieser Forderung nicht die Rede, sondern nur von dem Kampf gegen die Rauber. Sollte nun Nikolaos ausdrücklich berichtet (s. § 345), wäre dann ohne weiteres begreiflich; H. hat eben das Bedenkliche, das in der Erlaubniserteilung lag, erkannt . Wäre von der römischen Provinzial- behörde dem Könige ein Feldzug im Nabatäer- reich klipp und klar zugestanden worden, so wäre das spätere Verhalten des Kaisers nicht ver- ständlich. da er den syrischen Statthalter, der den kaiserlichen Intentionen so stark entgegen- nicht H. beabsichtigt haben, durch seinen Zug 50 gehandelt hätte, nicht abberufen hat . Kenn- ein Pfandobjekt zu gewinnen und sich vor allem hiergegen die kriegerische Aktion der Araber ge- richtet haben? Die Okkupation arabischen Be- sitzes scheint auch gerade von der römischen Provinzialbehörde gestattet worden zu sein (s. § 345 Mfißävetv iä gvota'. In § 283, vgl. § 285, wird die Erlaubniserteilung recht unbestimmt wiedergegeben), aber nicht größere kriegerische Maßnahmen, wie sie H. — wenn auch zum zeichnend für den ganzen Bericht des Josephus erscheint mir auch die Angabe in § 352, daß Syl- laios wegen seines Verhaltens von Augustus zum Tode verurteilt worden sei. Schon der Schlußsatz von § 352 spricht eigentlich dagegen, und ferner vor allem nicht nur die damalige Entlassung des Syllaios aus Rom (§ 353). sondern auch sein ganzes Verhalten in der Folgezeit (bell. lud. I 574ff.; ant . lud. XVII 54ff.). Nikolaos a. a. 0. Teil wohl gegen seinen Willen — vorgenommen 60 hat dagegen anscheinend ganz richtig unter- hat (den Angaben, die H. über die gefallenen Araber macht , wird man ebenso mißtrauisch gegen- überstehen müssen, wie denen des Syllaios hier- über; was der eine zu viel angibt, gibt der andere zu wenig). Man hatte offenbar gehofft, daß die Nabatäer dem bewaffneten Druck, hinter dem zudem Rom stand — ähnliche Fälle sind im heutigen Völkerleben häufig — nachgeben schieden zwischen der damaligen Verurteilung des Syllaios, die offenbar nur ein Unterliegen in seiner Streitsache mit H. bedeutet, und seiner später erfolgenden Verurteilung zum Tode, vgl. Strab. XVI 782. Clermont-Ganneau Ree. d'arch. orient. VII 320f. urteilt hier nicht richtig; bei Josephus handelt es sich einfach um eine falsche Angabe. 5 131 132 HerodesL (II 2 c) hin wäre die feine Pointe, die nur im Grie- chischen voll zum Ausdruck kommt, ganz im Einklang mit dem, was wir von dem tref- fenden Witz des Kaisers wissen). Aber es fallt, wie schon hervorgehoben (s. S. 66), in die Zeit nach 12 v. Chr. die Aufhebung des wichtigen dem Könige erteilten Sonderprivilegs, seinen Nachfolger selbst bestimmen zu können, mit der sicheren Aussicht, daß Rom den Pvä- sentierten annehme; ob die Araberaffäre oder die 10 ständigen Familienwirren zu der Aufhebung, die von der Tradition verschwiegen wird, geführt hat, ist nicht zu entscheiden. Immerhin ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß der unheilvolle Un- friede, der sich in dem letzten Jahrzehnt der Regie- rung in der königlichen Familie eingenistet hatte, nicht nur die bisherige Ruhe im Innern emfind- lich gestört, sondern auch die äußere Stellung mit erschüttert hat; auf jeden Fall hat er vor allem diesen letzten Jahren des Königs das Siegel 20 einer Zeit des Niederganges aufgedrückt. Wie in so vielen hellenistischen Reichen ist auch in dem des ersten H. die Geschichte der könig- lichen Familie mit Blut geschrieben. Nach den Hinrichtungen der Mariamme und der Alexandra war allerdings seit 28 v. Chr. eine längere Zeit des Friedens auch im königlichen Hause einge- treten, der wohl nur vorübergehend durch die fehlgegangene Hoffnung der Salome auf Ver- heiratung mit Syllaios und durch eine Anschul- 30 digung gegen Pheroras, er sinne auf die Er- mordung des Königs, getrübt sein dürfte (für die Zeit der Salomeaffäre s. S. 103f.; vgl. femer bell. lud. I 485—487, wo die zeitliche Fixierung der Anschuldigung gegen Pheroras mit ,xozei nicht verleiten darf, an die Zeit der Familienwirren nach 12 v. Chr. zu denken; wir werden vielmehr durch die Erwähnung des Kostobar, der jedoch trotzdem in der Zeit der Anschuldigung nicht mehr am Leben gewesen zu sein braucht, und durch die 40 Verknüpfung mit dem gescheiterten Verlöbnis der Salome auf die 20er Jahre geführt; s. für die Stelle auch S. 133 Anm. H. ist in dieser Zeit eine Eeihe von neuen Ehen — im ganzen acht (bell. lud. I 562f.; ant. lud. XVII 19—21) — eingegangen, von denen wir eine, die mit der Hohenpriester- tochter Mariamme, auf das J. 23 v. Chr. datieren können (ant. lud. XV 319ff.; für die Zeit s. die Bemerkungen über § 318 auf S. 71 Anm.). 50 Es ist dies die einzige Ehe, deren Eingehung von Josephus erzählt wird, und zwar offen- bar nicht um ihrer selbst willen, sondern wegen der bei ihr zutage tretenden Verknüpfung von Liebe und königlicher Kirchenpolitik [Erset- zung des bisherigen Hohenpriesters durch den Vater der Mariamme]. Es scheint mir daher falsch hieraus, wie es wohl allgemein geschieht, zu folgern, daß diese Ehe die zeitlich früheste der nach dem Tode der ersten Mariamme ge- 60 schlossenen Ehen gewesen sein müsse. Die Tat- sache, daß, abgesehen von den Nachkommen aus den beiden ersten Ehen des Königs, die ältesten Kinder aus zwei anderen Ehen stammen [s. S. 165 und 202], mahnt zum mindesten zur Vorsicht. Die Reihenfolge der Frauen in den Aufzählungen des Josephus ist, wie auch ein Vergleich der beiden zeigt, nicht streng chrono- logisch. sondern durch sachliche Gesichtspunkte bestimmt). Aus allen Ehen des Königs, außer aus zweien, sind Kinder entsprossen; wir kennen im ganzen 15 Kinder — 10 Söhne und 5 Töchter (s. für die Frauen und Kinder des Königs die genealogische Tabelle). In den beiden ältesten Söhnen der ersten Ma- riamme, Alexandros und Aristobulos (der jüngst« war jung gestorben, bell. lud. I 435), hat H. lange Zeit seine Nachfolger (ant. lud. XV 342f., vgl. auch XVI 78f. und bell. lud. I 435) gesehen; seine alte auf Anlehnung an die Hasmonäer gerichtete Politik kommt hierin, wie in so manchem anderen, wieder zum Vorschein. Als die Jünglinge im J. 18 oder 17 v. Chr. von ihrem Studienaufenhalte aus Rom zurück- kehrten, vermählte er Alexandros mit Glaphyra, der Tochter des Kappadokerkönigs Archelaos, und Aristobulos mit seiner Nichte Berenike, der Tochter seiner Schwester Salome (bell. lud. I 446 ; ant. lud. XVI11); die eine Heirat sollte der Förderung des äußeren Ansehens, die andere aber der Verschmelzung der Idumäer und der Hasmonäer dienen. (Dasselbe Prinzip begegnet uns dann auch wieder bei der Verheiratung seines ältesten Sohnes Antipatros mit der Tochter des letzten hasmonäischen Königs Antigonos, ant. lud. XVTI 92). Die jungen Prinzen waren wohl- gestaltete und wohlunterrichtete junge Lente, tüchtige Soldaten und gewandte Redner, der ältere, Alexandros, der bedeutendere von beiden*). Stolz, ja sogar anmaßend waren sie jedoch beide und außerdem rasch fertig im Urteilen und Ab- urteilen und unüberlegt in ihren Äußerungen (s. hierfür einmal die zusammenfassende Charak- teristik ant. lud. XVI 399**); femer etwa bell.

  • ) Ant. lud. XVI 6f. 247.400f. Daß Alexandros

der bedeutendere war, dafür s. z. B. sein Ver- halten in Aquileia, ant. lud. XVI 104ff.; auch bell. lud. I 452ff.; vgl. femer ant. lud. XVI 255f.; bell. lud. I 498f. Er tritt uns überhaupt immer als der Führende des Brüderpaares entgegen; s. z. B. bell . lud. I 469f. 488ff. 516ff. 528. 549; ant. lud. XVI 206ff. 231ff. 245ff. 273. S02ff. 314ff. 325ff. 390. Beachte auch das Auftreten des falschen Alexandros nach dem Tode des H., ant . lud. XVH 324ff.

    • ) Der ganze Abschnitt — § 395—404 —

scheint mir ein besonders wertvolles Urteil über die Söhne und das Verhalten des Vaters zu ihnen zu enthalten. Man wird ihn auf den jüdischen Anonymus zurückführen dürfen, zu dessen Ge- samtauffassung er mit seiner den König und seine Handlungen in keiner Weise schonenden Dar- stellungsweise paßt; auch sonst können wir solche zusammenfassenden Schlußurteile über Persön- lichkeiten gerade dem jüdischen Anonymus zuer- teilen, s. z. B. das über Hyrkanos ant. lud. XV 179—182 und hierzu S. 52**), dann das über H., ant. lud. XVI 150—159 und hierzu S. 15*) (sie alle können uns übrigens in mehr oder we- niger gebrochener Form vorliegen; man vgl . z. B. dasjenige über Mariamme, ant. lud. XV 237—239, das man auf Nikolaos, obwohl hier so viel auf ihn hinweist, nicht ohne weiteres zurückführen darf, und zwar wegen der in § 237 erwähnten tyxgäxeia der Mariamme, da nach XVI 186 Niko- 133 134 Herodes I. (II 2 c) lud. I 446f. 449. 468f. 478ff. ant. lud. XVI 67. 69. 83f. 201ff.). Es war kein Wunder, daß auf der einen Seite das Volk sich für sie, in denen man nicht die .Söhne ihres Vaters, sondern vor allem die Abkömm- linge des alten Herrschergeschlechtes sah, be- laos gerade ihre äaiXyeta hervorgehoben hat). Daß in diesem Abschnitt Nikolaos auf keinen Fall zugrunde liegt, zeigt deutlich § 404; ein Urteil, wie es hier über Antipatros und seine Verbre- chen gefällt wird, würde Nikolaos bei seiner Tod- feindschaft zu diesem niemals niedergeschrieben haben. Man darf überhaupt für all die Darle- fungen über die Affäre der Mariammesöhne in en antiquitates Nikolaos zumeist höchstens als indirekt verwertete Quelle in Betracht ziehen. Denn einmal muß Nikolaos in seiner Weltge- schichte die von ihm in dieser als erwiesen dar- gestellten ImßovXai der Mariammesöhne (s. S. 4*) ganz anders hervorgehoben haben, als wie dies in den antiquitates, aber auch selbst im bellum (s. z. B. I 539) geschieht. Er hat dann ferner, wie uns sein frg. 5 (FHG III 352) zeigt — diese Einzel- heit erscheint mir besonders lehrreich —, Anti- patros als denjenigen bezeichnet, der seinen Vater nach dem Urteil von Berytos bewogen habe, die Hinrichtung der Söhne zu vollstrecken, während in der Darstellung dieser Ereignisse in den anti- quitates, aber auch in der des bellum, Antipatros nicht einmal genannt wird, sondern andere Gründe den König zum Vollzug des Urteils bestimmen. Und schließlich kann Nikolaos, der die Affäre der Mariammesöhne doch noch zu Lebzeiten des Königs niedergeschrieben hat (s. hierfür ant. Ind. XVI 184f.), in seinem Werke Salome und ihre Gruppe, sowie ihre Machinationen gegen die Mari- ammesöhne nicht so geschildert haben, wie dies in den antiquitates der Fall ist. Es ist denn auch sehr beachtenswert, daß in den entspre- chenden Abschnitten des bellum, wo Nikolaos, wenigstens für das meiste, wenn auch indirekt und neben anderen Quellen, zugrunde liegt, die Verleumdungen der Salome als erster Anlaß zum Argwohn des Königs garnicht erwähnt wer- den (vgl. etwa bell. lud. I 447 mit ant . lud. XVI 8ff. 66—75. Das Weitere zeigt, daß hier nicht etwa zufallig infolge der Epitomierung die Namen der ersten Verleumder der Söhne fehlen); im bellum wird ferner die Gegnerschaft der Sa- lome und des Pheroras erst durch Antipatros hervorgerufen (I 475), Salome veranlaßt (I 479) anders als wie in den antiquitates (XVI 201. 205), ihre mit Aristobulos verheiratete Tochter nicht zur Hinterbringung von dessen Äuße- rungen, sondern diese tut es von selbst (s. auch immerhin bell. lud. I 534ff.) — der be- wußte alleinige Verderber der Mariammesöhne ist hier Antipatros (bell. Ind. I 483ff. wird zwar ein Ansatz dazu gemacht, die Feindschaft der Salome und des Pheroras zu schildern, aber was sie getan haben, wird garnicht erwähnt, sondern es wird hier zurückgegriffen, und es werden nur Anschuldigungen gegen die beiden Geschwister vor H. aus den 30er und 20er Jahren erzählt; s. § 485—487; mit der ßaodis in § 485 kann natürlich nur Mariamme I. gemeint sein. Wir haben es hier eben allem Anschein nach mit einer 10 geisterte (bell. lud. I552.560; ant. Ind. XVI7.400), und daß andererseits die alte Gegnerin ihrer Mut- ter, Salome, und ihr Anhang ihren Haß gegen die Tote auf sie übertrug, und zwar um so gründ- licher, als die jungen Prinzen von Anfang an keinen Hehl aus ihrem Mitleid mit ihrer so schmählich hingemordeten Mutter und ihrer Ver- achtung der idnmäischen Sippe gemacht zu haben scheinen *). Salome griff wieder, wie einst Einlage in der Vorlage des Josephus zu tun, die aus einer anderen Quelle herrühren muß, und zwar wird man hier an den jüdischen Anonymus zu denken haben, den ja Josephus' Hauptquelle im bellum gekannt hat, s. S. 11. Wir würden dann aus dieser Einlage ersehen, daß der Anonymus ebenso rücksichtslos offen, wie H., auch dessen Geschwistern gegenübergestanden hat, eine Beob- achtung, die durch den Charakter der Erzählung 20 der antiquitates ihre Bestätigung erhalten würde). Darf man, was mir so gut wie ganz sicher er- scheint, annehmen, daß das Bild des seine Brüder verderbenden, an Geburt und an Gesinnung unedlen Antipatros von Nikolaos in seiner Weltgeschichte entworfen worden ist, so würde für die Nieder- schrift bezw. die Herausgabe des Abschnittes über den Konflikt mit den Söhnen der Mariamme selbst- verständlich erst die Zeit nach dem Sturze des Anti- patros in Betracht zu ziehen sein, d. h. die letzten 30 Monate der Regierung des H. Weitere Einzelheiten, die uns den von den antiquitates trotz aller Über- einstimmung immerhin abweichenden Charakter der bellum-Darstellung — hinsichtlich des Ver- haltens und der Beurteilung der Mariamme- söhne und des Antipatros — erweisen, kann ich hier leider nicht anführen, da dies nur zugleich mit einer eingehenden Textanalyse Zweck hätte.

  • ) S. ant . lud. XVI8—10. 66—72. Es handelt

40 sich hier trotz des Einganges von § 66 um eine Dublette, da der Gesamtcharakter derselbe ist. In beiden Abschnitten wird zuerst der Haß der Salome geschildert, und es werden dann die ins Volk gestreuten Verleumdungen gegen die Jüng- linge erwähnt, deren Unwillen über den Tod ihrer Mutter und ihre haßerfüllte Gesinnung gegen Salome und ihre Gruppe. § 73 zeigt forner, daß trotzder Einordnung der §§ 66ff. nach H.s Fahrt zu Agrippa die in diesen geschilderten Vorgänge 50 als bereits vor dieser einsetzend aufgefaßt sind, also ebenso wie die in § 8—10 erwähnten. Ab- gesehen von der größeren Ausführlichkeit des späteren Abschnitts weicht dieser in Nuancen von dem früheren ab. Vgl. z. B. § 9 mit 72, wo an der späteren Stelle als Tatsache angegeben wird, was an der ersten Stelle nur den Inhalt der Ver- leumdung bildet; die falsche Paraphrase dürfte an der zweiten Stelle vorliegen, da das Umge- kehrte wenig wahrscheinlich ist . Trotzdem er- 60 scheint es mir zu unsicher, hier die Verwertung von zwei Quellen anzunehmen. Denn da Nikolaos und der Anonymus Nr. 1 infolge bell. Ind. I445 ff. als Vorlagen ausgeschlossen erscheinen, so könnte man wohl nur Ptolemaios von Askalon als eine der beiden Quellen in Erwägung ziehen; dessen direkte Verwertung durch Josephus läßt sich aber allem Anschein nach sonst nicht belegen. Man wird also wohl doch beide Male an den jüdischen Ano- 135 136 Herodes I . (II 2 c) bei Mariamme so auch bei den Jünglingen, zu dem Mittel der Verleumdung, da« um so leichter zu handhaben war, als die Söhne wohl von An- fang an ihrem Vater als dem Mörder ihrer Mutter nicht zugetan waren und dies wohl auch zu er- kennen gaben (ant. Ind. XVI 67 scheint mir ein richtiges Urteil zu fällen, vgl. § 399; dagegen dürfte § 72 verglichen mit § 9 übertreiben, und vor allem bell. lud. I 445, wo der Haß der Jüng- linge als ebenso selbstverständlich und ur- sprünglich wie der ihrer Mutter hingestellt wird, hier eben die Darstellung des Nikolaos zugrunde liegend). Bis zum J. 14 v. Chr. scheint jedoch alles fried- lich verlaufen zu sein; das Mißtrauen des Königs gegen seine Söhne ist erst nach seiner Rückkehr von der Fahrt mit Agrippa geweckt worden, als Salome und Pheroras diese zum erstenmal offen vor dem Vater der Konspiration gegen ihn ver- klagten (ant. lud. XVI 73ff.; vgl. bell. lud. I 447). Um ein Gegengewicht gegen sie zu haben und um sie zu demütigen und einzuschüchtern, ent- schloß sich H. darauf, seinen Sohn aus erster Ehe, Antipatros, der mit seiner Mutter zusammen ver- stoßen worden war (bell. lud. I 433), an den Hof zu berufen (bell. lud. I 448; ant. lud. XVI 78—80). Mit ihm tritt der böse Dämon des Königs in Erscheinung; er war ebenso klug wie skrupellos, ein Mensch. der vor nichts zurück- schreckte, um sein Ziel, die uneingeschränkte Nach- folge des Vaters, zu erreichen. (Es ist allerdings zu beachten, daß in unsern Quellen ein Todfeind des Antipatros, Nikolaos, zu Worte kommt, aber auch der jüdische Anonymus hat Antipatros und sein Verhalten verurteilt; denn wir finden in unserer Tradition an keiner Stelle irgendwelches Eintreten für ihn, vgL auch ant . lud. XVI 404). Antipatros verstand es sehr geschickt, durch Schmei- chelei und Verleamdung den Vater völlig für sich und noch mehr gegen Alexandros und Aristobulos • einzunehmen. Seine Mutter Doris wurde gleich- falls zurückberufen, er selbst als erstberechtigter Thronerbe in das väterliche Testament aufge- nommen und im J. 13 v. Chr. im Gefolge Agrippas nach Rom gesandt, um ebenso wie seine Brüder mit dem Kaiser und den römischen Verhältnissen vertraut zu werden. Selbstverständlich war infolgedessen die Miß- stimmung der Mariammesöhne gegen ihren Vater im steten Wachsen (bell. lud. I 449-451; ant. lud.. XVI 81—86; s. auch 124). Auch von Rom aus hat Antipatros seine Intrigen gegen seine Brüder fortgesetzt und seinem argwöhnischen Vater schließ- lich die Auffassung beigebracht, diese trachteten ihm nach dem Leben (bell . Ind. I 451; ant. lud. XVI 87—90). Der König entschloß sich darauf, nach Italien zu reisen und seine Söhne vor dem Kaiser persönlich anzuklagen; zu den völkerrechtlichen Gründen, die für diese Art des Vorgehens gegen sie maßgebend waren (s. < S. 61), mag sich damals noch der Zweifel an der Richtigkeit seiner eigenen Auffassung hinzugesellt haben und ihm auch insofern die Anrufung des nymus als Quelle denken müssen und würde hie- raus ersehen, wie zwei Paraphrasen ein und der- selben Vorlage doch recht verschieden ausfallen können. fremden Richters erwünscht erschienen sein *). In Aquileja ist im J. 12 v. Chr. die Anklage vor dem Kaiser zur Verhandlung gekommen; es ge- lang der kaiserlichen Autorität, den mit sich selbst zwiespältigen König von der Grundlosigkeit seines Verdachtes zu überzeugen und Vater und Söhne miteinander zu versöhnen. Bei der Rückkehr in die Heimat hat H., wie ihm von Augustus gestattet worden war (s. S. 65), seine 1 Nachfolge geregelt. und zwar ist ihm, entspre- chend den schon in seinem Reiche bestehenden Verhältnissen (s. das staatsrechtliche Verhältnis zwischen H. und seinem Bruder Pheroras, vgl. S. 122) eine lokal begrenzte Mitregentschaft als die glücklichste Lösung des schwierigen Problems erschienen. Er hat nämlich seinen ältesten Sohn als Oberkönig für den ganzen Staat in Aussicht genommen, unter dem Alexandros und Aristobulos als Unterkönige bestimmte Landesteile beherrschen sollten (s. bell. lud. I 458. 467; ant . lud. XVI133. Vor allem zeigt der Schluß der erstgenannten Stelle, daß die Angabe in den antiquitatea nicht auf einen eventuellen Ersatz des an erster Stelle als Nachfolger in Aussicht genommenen Anti- patros durch seine Brüder gedeutet werden darf. Vgl. ferner die Ausführungen auf S. 122f.). Es- begegnet uns hier also bereits eine ähnliche Re- gelung der Nachfolge, wie sie H. später in seinem, letzten Testament in Aussicht genommen hat (s. S. 149, 166, 175 und 177f.); denn diese hätte- sich von der früheren prinzipiell nur dadurch unterschieden, daß der Titel ßaodevs allein dem Oberherrscher zugekommen wäre. Diese Ordnung der Nachfolge hat keine der beiden feindlichen Parteien, deren jede der an- deren garnichts zuerkennen wollte, befriedigt; der soeben erst beigelegte Unfriede am Hofe ist sofort wieder in Erscheinung getreten (bell. lud. I 467 —480; ant. lud. XVI 188—205). Antipatros hat sein verschlagenes, geschicktes Intrigenspiel, und zwar immer noch unter der Maske der be- sorgten Bruderliebe, sofort wieder aufgenommen und seinen Vater weiter zu umgarnen verstanden. Auf der anderen Seite ist der Unmut der Ma- riammesöhne noch gewachsen. Durch ihren und der Glaphyra großen Stolz schufen sie sich dazu immer neue Gegner, vor allem auch im könig- lichen Harem; selbst Aristobulos' Frau scheint durch den Stolz ihres Mannes gekränkt und so zum willfährigen Werkzeug ihrer Mutter, der sie- die abfälligen Äußerungen ihres Gemahls bewußt

  • ) Für die Anklage vor Augustus s. bell. Ind.

I 452—455; ant . lud. XVI 90—127. Im bellum ist fälschlich nur von der Anklage des Alexandros die Rede; doch beachte hier außer § 453 auch die Worte in § 454 ,öutoyv&vai avx&v zä xaei/yogij- fiiva'. Ob ein Versehen des Josephus oder seiner Quelle vorliegt , ist schwer zu entscheiden. Be- merkenswert ist aber immerhin ant . lud. XVI 273> wo bei der kurzen Erwähnung der Anklage nur eine gegen Alexandros gerichtete genannt wird. Da, in diesem Abschnitt Nikolaos als Quelle vorliegt, dürfte dieser Fehler doch wohl auf Josephus zu- rückzuführen sein. Ungenauigkeiten begegnen uns in der kurzen Darstellung des bellum de» öfteren, vgl . z. B. gerade vorher § 451 über die Zurückberufung der Doris mit ant. lud. XVI 85. 137 138 Herodes I. (II 2 c) «der unbewußt verriet, geworden zu sein. So wurde die Stellung des Königs und des Hofes zu den Junglingen immer unfreundlicher; immer- hin hatte damals das Mißtrauen das väterliche 1Gefühl noch nicht ganz erstickt, und so ist es Tjei einer Aussprache zu einer Versöhnung mit den Söhnen gekommen (bell. lud. I 481f.; ant. lud. XVI 205. Es ist jedoch nicht ganz ausgeschlossen, daß diese Aussöhnung auf einer Dittographie des Josephus beruht, der in diesem ganzen Abschnitt, 10 wie uns vor allem ein Vergleich von bell. lud. I 468—487 mit ant. lud. XVI188-228 zeigt, der Gliederung seines Stoffes nicht gewachsen gewesen ist. Immerhin ist das Bild, das Josephus von der zu zweit von ihm geschilderten Aussöhnung .entwirft, von dem der ersten so verschieden, daß man wohl beide beibehalten kann. Well- hausen 333, 2 scheint nur eine Aussöhnung in Betracht zu ziehen). Nicht lange darauf haben jedoch Pheroras20 and Salome den Versuch gemacht, Alexandros gegen seinen Vater durch die Mitteilung, dieser unterhalte ein Verhältnis mit Glaphyra, von neuem aufzuhetzen. Alexandros hat aber auf diese Mitteilung hin umgehend eine offene Aus- sprache mit dem Vater herbeigeführt, und bei ihr sind die beiden Geschwister, die sich gegen- seitig beschuldigten, als Verleumder entlarvt worden (ant. lud. XVI 206—219. Im bellum fehlt die entsprechende Schilderung; es ist in ihm in 30 § 483 nur die Einleitung zu ihr vorhanden, die jedoch offenbar wegen der auf sie folgenden Einlage fs. S. 133 Anm.] nicht fortgeführt worden ist). Der König ist daraufhin von Unwillen gegen seine Geschwister erfüllt gewesen; gegen Pheroras auch noch deswegen besonders, weil dieser damals zum zweitenmal die Heirat mit einer Tochter des Kö- nigs ausgeschlagen hatte, da er sich trotz aller Versprechungen von seiner langjährigen Geliebten, die er dann schließlich auch geheiratet hat, nicht 40 trennen konnte (ant. lud. XVI 196—200. 215. 267; bell. lud. I 506; vgl. XVII 34ff. Für die erste Weigerung des Pheroras, eine Ehe mit einer königlichen Prinzessin einzugehen, die wohl noch in die 20er Jahre zu setzen sein dürfte, s. bell. Ind. I 483f.; ant. lud. XVI 194f.). Leider hat in der Folgezeit der junge Alexan- dros selbst dazu beigetragen, den Argwohn des Vaters von neuem anzufachen (bell. lud. I489-491; ant. lud. XVI 229-234). Er gebrauchte die drei 50 vertrautesten Eunuchen des Königs als seine neu- dixä; als dies H. angezeigt wurde — bei der Anzeige steckte wohl Antipatros dahinter, ant. Ind. XVI 232 — ließ dieser die Eunuchen peinlich verhören, und diese bekannten auf der Folter, daß Alexandros in der Erwartung auf die Unterstützung des Heeres und der Großen des Reiches unter Nichtberücksich- tigung der Thronfolgeordnung dereinst allein König zu werden hoffe, eine Aussage, die wohl der Wahr- keit entsprochen haben wird (daß die Gefolterten 60 kein gegen H. bei dessen Lebzeiten geplantes Komplott des Alexandros bekannt haben, scheint mir aus der Darstellung der antiquitates zu folgen; ähnlich urteilt im Gegensatz zu anderen Well- hausen 333). Der König geriet über diese Aus- sagen außer sich vor Wut und Schrecken. Er glaubte niemandem, selbst alten Vertrauten, mehr vertrauen zu können; sein Argwohn wurde nun krankhaft. Ein Schreckensregiment brach herein; das königliche Spionagesystem wurde noch weiter ausgebaut, und den mannigfachen Verleumdungen und Anzeigen fielen sehr viele zum Opfer. Der Haupthetzer bei allem, der den König zu immer weiterem Vorgehen anspornte, war Antipatros. Schließlich sagte einer der An- hänger des Alexandros auf der Folter das aus, was Antipatros wünschte: Alexandros habe sogar dio Ermordung des Vaters und darauf die Flucht nach Rom geplant . Es fand sich zudem ein Brief des jungen Mannes an seinen Bruder mit allerlei Klagen über den Vater und verstärkte den Un- mut des Königs. Alexandros wurde als Hochverräter gefangen gesetzt, und hierauf gelang es, bei weiteren Fol- terungen, noch mehr Belastungsmaterial heraus- zupressen, wobei die Angaben nicht nur immer spezieller, sondern auch übertriebener wurden (bell. lud. I 488-497; ant . lud. XVI 229-254. In den antiquitates dürfte der letzte Anlaß zur Ver- haftung richtig angegeben sein; wenn im bellum das zur Verhaftung führende Moment erst für die Zeit nach dieser berichtet wird, so hängt dies wohl damit zusammen, daß hier die weiteren nach der Verhaftung erpreßten Aussagen gegen Alexandros ganz übergangen sind). Alexandros mochte sich bereits verloren glauben, aber er wollte nicht allein fallen, sondern seine Gegner mit ins Verderben hineinziehen. Er gab wieder- holt, in vier Schriftstücken an seinen Vater, das Komplott gegen diesen zu und nannte zugleich Mitverschworene, und zwar außer den höchsten Würdenträgern des Reiches auch Pheroras und Salome (bell. lud. I 498; ant . lud. XVI 255 —260). Dieses Eingeständnis der eigenen Schuld wird man wohl als eine Tat der Verzweif- lung zu fassen haben, und nicht als eine Be- stätigung für die Wahrheit der Anklage; denn nach dem Tode des Königs hat selbst Nikolaos von Damaskos die Nachstellungen der Mariamme- söhne gegen ihren Vater als nicht bewiesen angesehen (frg. 5 [FHG Dil 351] und hierzu S. 4 *). S. ferner ant . lud. XVI 255, wo gleich- falls das ganze als .Verleumdung' charakteri- siert wird. Auch die immer weitergehenden An- schuldigungen [§ 253f.], die auf der Folter er- preßt werden [ihre Falschheit ist schon damals festgestellt worden; s. auch die Angabe über den Partherkönig, dessen falscher Name wohl ein- fach auf die Unwissenheit des Angebers zurück- zuführen sein dürfte], lassen die erste Aussage unwahrscheinlicher erscheinen). H. geriet auf diese Enthüllungen hin in die wahnsinnigste Aufregung. Es war ein Glück, daß damals der schlaue Kappadokerkönig Arche- laos, Alexandros' Schwiegervater, herbeieilte, um wenn möglich durch sein Eingreifen Vater und Sohn auszusöhnen (hierüber bell. Iud.I 499—512; ant. lud. XVI 261—270, dies letztere wohl nach Nikolaos). Er ging zunächst auf die fixen Ideen des Königs scheinbar ganz ein und schien sogar diesen an Zorn noch zu übertrumpfen. So gewann er dessen Vertrauen. Bei H. begann aber gerade gegenüber den Zornesausbrüchen des Archelaos seine eigene wahnsinnige Wut zu schwinden. Ferner mag dem Könige der große Eklat, den sein Vorgehen gegen seinen Sohn 139 140 Herodes I . (II 2 c) hervorrufen mußte, gerade durch das Verlangen des Kappadokers auf Scheidung der Ehe und seine Mitteilung, er habe bereits über alles in Rom Bericht erstattet, so recht zu Bewußtsein gekommen sein (das letztere, unbedingt recht wichtige Moment wird von der Tradition wohl nicht an der richtigen Stelle hervorgehoben, bell. lud. I 510; ant. lud. XVI 276); auch das väterliche Gefühl mag sich noch einmal geregt haben. Jedenfalls gelang es schließlich Archelaos den Zorn des Königs vor allem auf Pheroras abzulenken, und diesen als den Hauptschuldigen hinzustellen, und es glückte ihm weiter, Pheroras, der sich doch wohl mit Alexandros irgendwie eingelassen, d. h. diesem vielleicht bei dessen An- sprüchen auf die alleinige Nachfolge seine Unter- stützung versprochen hatte und sich insofern schuldbewußt fühlte, solche Angst zu machen, daß dieser einwilligte, sich H. als den Haupt- schuldigen hinzustellen; Archelaos versprach ihm für diesen Fall seine Fürbitte. (Ganz klar sehen wir hier nicht. Pheroras muß aber damals, ganz abgesehen von der noch bestehenden Mißstimmung zwischen den beiden Brüdern, Grund gehabt haben H. zu fürchten, d. h. eben gegenüber den An- schuldigungen des Alexandros sich nicht frei von Schuld gefühlt haben; sonst wäre sein Bekennt- nis ganz unverständlich. Sein damaliger Anschluß an Alexandros ist infolge der Verstimmung der Brüder wohl begreiflich). Das schlaue Spiel des Archelaos war von vollem Erfolg gekrönt. H. nahm seinen Sohn wieder in Gnaden an und ließ sich auch be- stimmen seinem Bruder zu verzeihen. Daß für diese Verzeihung, ebenso wie für die immer wieder zu beobachtende milde Behandlung dieses Bruders selbst bei groben Vergehungen allein die Bruderliebe des Königs (s. über sie ant . lud. XVii 59) bestimmend gewesen ist, scheint mir kaum glaublich; stimmt man dagegen der Annahme zu, daß Pheroras Tetrarch von Gnaden und auf Wunsch Roms gewesen ist (s. S. 73f.), so wird das ihn schonende Verhalten des H. ganz verständlich. Vgl. auch S. 144*). Die Intervention des Kap- padokerkönigs darf man wohl noch ins J. 9 v. Chr. setzen (s. die Bemerkungen auf S. 125*) über die Anordnung der Darstellung im XVI. Buche der antiquitates: Josephus führt die auf die Interven- tion folgende Darlegung der äußeren Geschichte vom J. 12 v. Chr. bis etwa ins J. 9/8 v. Chr. herab, um sich dann wieder der inneren Geschichte zuzuwenden; er dürfte also wohl vorher diese bis etwa zu demselben Zeitpunkt behandelt haben). Der Frieden in der Familie hat jedoch nicht lange gedauert; es konnte auch eigentlich nicht anders sein. Denn der Argwohn des Königs, der beleidigte Stolz der Mariammesöhne und der Haß des Antipatros, dies alles war ja durch ihn nicht endgültig beseitigt worden. Ein skrupelloser griechischer Glücksritter, der Spartaner Eurykles, der jetzt am jüdischen Hofe erschien, hat hier ver- hängnisvoll eingegriffen. Antipatros gewann ihn für sich; es gelang darauf Eurykles sich in das Ver- trauen des Alexandros und auch in das des Königs einzuschleichen, und er hat H. den Unwillen der Söhne, dem vor allem Alexandros zu ihm offen Ausdruck gegeben hatte, wohl in stark übertrei- bender Form verraten (bell. lud. I 513—526. 530f.; ant . lud. XVI 300—310. Man wird wohl der Darstellung der antiquitates hier ebenso wie im folgenden den Vorzug geben dürfen. Denn wenn z. B. im bellum der Plan H. zu ermorden bereits als eine Mitteilung des Eurykles an H. erscheint , so stimmt das darauf Folgende nicht so recht zu dieser Darstellung; die falsche An- gabe dürfte sich wohl dadurch erklären, daß die Rede des Eurykles offenbar zu der Version de» 10 Nikolaos gehört, und dieser Veranlassung hatte, das Komplott der Söhne als vielfach bezeugt hinzustellen). H. wurde von neuem wieder für alle An- schuldigungen ohne weiteres zugänglich. Nach Nikolaos von Damaskos hat Antipatros auch ge- rade diejenigen, die das Verderben der Brüder besiegelten, direkt veranlaßt (s. bell. lud. I 527; in den antiquitates spielt dagegen hierbei Anti- patros gar keine Rolle, was doch wohl nicht auf 20 Zufall, sondern auf einer anderen Tradition be- ruhen dürfte, s. auch S. 141 *). Zwei von H. ihrer Stellung entsetzte Hipparchen sagten näm- lich auf der Folter aus, sie seien von Alexan- dros zur Ermordung des Königs auf der Jagd gedungen worden; ein Brief des Alexandros zeigte ferner, daß die Jünglinge den Befehlshaber der Feste Alexandreion für sich gewonnen hatten, ihnen in dieser Zuflucht zu gewähren. Es dürfte diese Bitte aber wohl einfach mit der von ihnen 30 geplanten Flucht zu Archelaos und weiter nach Rom zum Kaiser in Verbindung zu bringen und in dem Brief nicht ein Zeugnis für ein Komplott gegen den Vater zu suchen sein*). Jetzt hat auch Salome wieder gegen die Jünglinge gehetzt, und so hat sich H. entschlossen, sie gefangen zu setzen und ihnen wegen Hochverrats den Prozeß zu machen, obwohl sie jede Schuld abstritten und nur den Fluchtversuch zugaben (bell. lud. I 534f.; ant. lud. XVI 320—331; vgl. auch 334). 40 Für sein endgültiges Vorgehen glaubte der König die Zustimmung des Kaisers einholen zu müssen (s. S. 61); jedoch sollten seine Gesandten Augustus nur dann das Gesuch vortragen, wenn inzwischen dessen seit dem Araberkriege gegen ihn bestehender Zorn von Nikolaos beschwichtigt worden wäre. H. hätte also die Verurteilung seiner Söhne wohl nicht vorzunehmen gewagt, um nicht etwa von neuem in Rom anzustoßen, wenn nicht damals die Aussöhnung mit dem Kaiser erfolgt 50 wäre. Sie bedeutet mithin zugleich den Unter* gang seiner Kinder. Denn Augustus gab H. Voll- ♦) Bell. Ind. I 527—529; ant. lud. XVI 311 —319; die Schilderungen sind in der Anordnung- des Erzählten, sowie auch in diesem selbst — im bellum machen z. B. die Hipparchen keine Aus- sage — von einander abweichend. Auch hier scheint die Darstellung der antiquitates das Wahr- scheinlichere zu bieten, wenn wir auch. da die 60 Primärquellen nur gebrochen vorliegen, nicht ganz klar sehen können. Die Form des Briefes in den antiquitates macht bei ihrer Unbestimmtheit einen recht vertrauenerweckenden Eindruck. Er kann sehr wohl, trotzdem Alexandros ihn als unecht bezeichnet hat, echt gewesen sein, da ein gefälsch- ter Brief doch wohl einen viel bestimmteren In- halt gehabt haben würde, etwa einen Inhalt , wie er uns im bell. lud. I 528 skizziert wird. 141 142 Merodes J. (II 2 c) macht, mitäMeanaeh seinem Gutdünken zu ver- fihi ■. er riet aber, die Jünglinge vor einen Ge- richtshof in Berytos zu stellen, der aus römischen Beamten, den Großen Syriens und Anhängern des Königs zusammengesetzt sein sollte. Augustus hoffte wohl auf diese Weise die Jünglinge noch retten zu können, aber das Gericht, das H. nach den Wünschen des Kaisers berief und vor dem er sich bei seiner Anklage gegen die Söhne wie ein Rasender gebärdete, hat, ohne die Jünglinge zu hören, sie fast einstimmig zum Tode verur- teilt. Es war die Farce einer Gerichtsverhand- lung (bell. lud. I 535—543; ant. lud. XVI 332 —335. 354—369). Den Vollzug des Todesurteils hat Nikolaos, der gerade von Rom zurückkehrte, noch für einige Zeit aufzuhalten verstanden; er gab dem Könige vor allem unter Hinweis auf die Stimmung in den höheren römischen Kreisen den Rat, Gnade für Recht ergehen zu lassen (wenigstens hat er dies selbst behauptet, Nikol. Damasc. frg. 5 [FHG m 352]; ant. lud. XVI 370-372). H.s Zögern ist jedoch bald ein Ende gemacht worden. Im Heer begann sich Mitleid mit den Verurteilten zu regen und daneben Unwille gegen Antipa- tros, in dem man mit Recht ihren Verderber erblickte. Ein alter Veteran in Kaisareia, Namens Tiron, wagte es sogar als Sprecher dieser Stim- mung offen vor den König zu treten, als sich dieser in jener Stadt aufhielt. Jetzt glaubte H. nicht mehr zögern dürfen, zumal Antipatros die Gefährlichkeit der Bewegung dem Könige besonders eindringlich vorgestellt zu haben scheint. Die der Sympathie für die Mariammesöhne ver- dächtigen Mitglieder des Heeres ließ der König von dem Volke von Kaisareia in einer tumul- tuösen Gerichtsverhandlung steinigen, seine Söhne in Sebaste erdrosseln*). Der jetzt zumeist üb- liche Ansatz des Todes der Mariammesöhne ins J. 7 v. Chr. dürfte wohl das Richtige treffen (s. Schürer I» 373, 18). Der häusliche Unfriede ist trotz der Beseiti- gung der Mariammesöhne nicht geschwunden; das Elend ist in der Folgezeit sogar noch größer ge- worden. Antipatros war zwar seiner Nebenbuhler ledig, er wurde zum alleinigen Nachfolger desig- niert (s. S. 144), er war der unumschränkt mäch- tigste Mann im Staate, der auf seinen doch nun auch schon alt gewordenen Vater einen unheim- lichen Einfluß auszuüben verstand, aber er fühlte,

  • ) Bell. lud. I 544—551; ant. lud. XVI 373

—394. Nikol. Damasc. a. a. 0. Für die Dar- stellung des Nikolaos ist diese Stelle, wie schon hervorgehoben (s S. 133 Anm.) sehr typisch; er übergeht alle Ereignisse, die uns die Stimmung des Heeres wiederspiegeln, und läßt nur Anti- patros auf die Gefahr, die von dem von den Jünglingen gewonnenen Heere und von den Hof- würdenträgern drohe, hinweisen und hierdurch dem Könige Angst machen. Antipatros trägt so ganz allein die Schuld. Es spricht sich in dieser Darlegung der ganze Haß des Damaszeners gegen diesen aus. Charakteristisch erscheint mir auch. daß H. nach Nikolaos bei Nacht, sozusagen heimlich. den Befehl zur Hinrichtung erteilt hat; vgl. die ähnlichen Angaben über den Tod seines Schwagers Aristobulos, bell. lud. I 437. daß er beim Volk und, was ihm noch bedenklicher erschien, auch beim Heer verhaßt war; er fürchtete zudem, daß sein Intrigenspiel doch einst zu Tage kommen und ihn selbst vernichten könne, und er beobachtete mit Mißtrauen, daß H. sich der Kinder der Hingerichteten liebevoll annahm und durch frühzeitige Verlobungen mit anderen Familienmit- gliedern auch ihre Zukunft sicherer zu stellen suchte. In ihnen erschienen ihm neue Rivalen zu erstehen. So begann bei Antipatros der Gedanke an die Beseitigung des Vaters an Boden zu ge- winnen ; denn nur so schien ihm das Ziel all seiner Ränke, die Herrschaft, sicher zu sein. Zunächst war er durch reiche Spenden fieberhaft bemüht, sich Freunde im väterlichen Reiche und in den einflußreichen römischen Kreisen zu erwerben und verstand es ferner den mit seinem Bruder wegen seiner Heirat immer noch gespannten Pheroras und seine Gruppe — Pheroras stand übrigens ganz unter dem Einfluß seiner Frau, seiner Schwiegermutter und Schwägerin — für sich und seinen Plan zu gewinnen; aus dem königlichen Harem stand auf seiner Seite außer seiner Mutter noch die zweite Mariamme (bell. lud. I 599; ant. lud. XVII 78). Dagegen gelang es Antipatros nicht, auch Salome auf seine Seite zu brin- gen, sondern sie, die vielleicht allein von allen ihm in der Kunst der Intrige gewachsen war, wurde sogar seine Gegenspielerin*). Salome denunzierte zunächst ihrem Bruder die auffällig große Vertraulichkeit des Antipatros mit Pheroras und den Seinen und ließ sich auch nicht täuschen, als die Verbündeten ihr Einver- nehmen von jetzt an ängstlich nach außen zu verbergen suchten. Es gelang ihr außerdem, zu erkunden, daß die Frau des Pheroras in engster Verbindung mit Pharisäern stand, welche mes- sianische Weissagungen verbreiteten, und mit diesen, die auf die Prophezeiung des baldigen Sturzes des Königs und seines Hauses hinaus- liefen und auch so verstanden wurden, sogar in den Kreisen der Hof leute des Königs Anklang fanden; Pheroras' Frau hat aus ihnen sogar Hoffnung auf die eigene Herrschaft geschöpft. Auf die Kunde hiervon ist H. aufs energischste eingeschritten; er hat alle schuldigen Pharisäer, sowie die von ihnen betörten Hofleute hinrich- ten lassen (bell. lud. I 569f. 571, ant. lud. XVII 36—46**). Er bricht also damals — es

  • ) Bell. lud. I 552-562. 564f. 567f.; ant . lud.

XVIl 1—9.12—18. 32-35. Nikol. Damasc. frg. 5 (FHG HI 352). Für die Verhaßtheit des Antipatros s. auch bell. lud. I 606. 614 ; ant . lud. XVII 82. 88. Nikolaos übertreibt jedoch, wenn er auch von der allgemeinen Verhaßtheit außerhalb des jüdischen Reiches und sogar in Rom berichtet; bell. lud. I 554 bietet zwar dieselbe Tradition, s. aber ant. Ind. XVn 6f. 52; auch bell. lud. I 573. Es ist dies für die Tendenz des Niko- laos bezeichnend. Quellenkritisch ist auch ein Vergleich von bell. Ind. I 568 mit ant . lud. XVII 34 sehr interessant , weil er uns zeigt, wie aus derselben Tatsache zwei ganz verschiedene Angaben entstehen können, vgl. bell. lud. I 571; ant. lud. XVH 46.

    • ) Das Einschreiten des Königs gegen die Ver-

breiter der messianischen Weissagungen scheint mir 143 144 Herodes I . (II 2 c) handelt sich wohl um das J. 6 v. Chr. (C. Sen- fürst hat, sei es freiwillig, sei es anfreiwillig, tius Saturninus scheint aber noch Statthalter von den königlichen Hof verlassen und sich in seine Syrien gewesen zu sein, a. bell. Ind. I 577; ant. Tetrarchie zurückgezogen *). Seinem Sohne Anti- Iud. AVil 57) — mit der bisher befolgten Rück- patros hatte H. nach den lefzten Enthüllungen den sichtnahme auf die Pharisäer; denn er sieht ein, weiteren Verkehr mit Pheroras und den Seinen daß diese doch zu nichts führe, sondern daß sc- untersagt, jedoch ohne Erfolg hierbei zu haben, gar auch von ihnen seinem Regiment direkte Ge- Immerhin scheint Antipatros der Boden am fahr drohe. Sollte nun nicht vielleicht gerade jüdischen Hof allmählich zu heiß geworden zu diese Erfahrung den König veranlaßt haben, end- sein. Er fürchtete die Entdeckung seiner Um- lieh definitiv mit jeder Rücksichtnahme auf das 10 triebe gegen den Vater und wollte wohl auch Judentum, auf das jüdische Gesetz zu brechen, vor allem in der Ferne weilen, wenn das ge- sollte man nicht von dem J. 6 n. Chr. an jene plante Attentat auf den Vater vor sich ginge, Zeit zu rechnen haben, in der H. »eine bis da- um so einen Verdacht von sich leichter abwälzen hin befolgte Verschmelzungspolitik endgültig auf- zu können. Er ließ sich daher als Gesandter gegeben hat? (s. S. 105. Wellh ausen 336 ver- nach Rom senden, setzte jedoch noch vorher bei kennt die Bedeutung der damaligen Ereignisse; seinem Vater durch, daß er dessen neuestes Te- s. auch das folgende). stament, in dem dieser Antipatros zum alleinigen Im Anschluß an diese Vorgänge hat H. in einer Nachfolger und nur im Fall von Antipatros' vor- Staatsratssitzung an seinen Bruder die Forderung zeitigem Tode seinen und der zweiten Mariamme festellt, sich von seiner Frau zu trennen, eine 20 Sohn Herodes als Ersatzerben bestimmt hatte, 'orderung, der jedoch Pheroras nicht nachge- dem Kaiser zur Bestätigung vorlegen sollte; denn kommen ist. Schließlich ist das Verhältnis der erst wenn diese erfolgt war, war Antipatros' Nach- beiden Brüder unhaltbar geworden, und der Vier- folge voll gesichert, und das Vorgehen gegen den Vater hätte dann ohne Sorge für die Zukunft er- vor allem den Anlaß gegeben zu haben zu der folgen können (bell. lud. I 572f.; ant. lud. XVII Bildung der Legende vom bethlehemitischen Kinder- 50—54. Vgl. bell. lud. I 592; ant. lud. XVil mord (Matth. n 13ff.). Vollverhürgte Geschichte 69. Es steht hier nichts davon, obwohl es all- kann ich anders als etwa Zahn Das Evangel. d. gemein angenommen wird, daß erst damals d. h. Matth. 182ff. in diesem Bericht des Matthäus nicht etwa zwei Jahre nach dem Tode der Mariamme- sehen; schon seine unlösliche Verbindung mit der 30 söhne H. dies Testament gemacht hat; es wäre legendarischen Erzählung von dem Besuch der drei dies auch nicht wahrscheinlich. Es handelt sich Weisen aus dem Morgenlande spricht, abgesehen hier vielmehr nur um den Versuch. seine Bestäti- von dem hier vorliegenden sagenhaften Motiv, gung durch Rom noch vor dem Tode des Königs zu von allen Einzelheiten und dem sonstigen Nicht- erlangen, s. S. 66). bezeugtsein der Erzählung (Macrob. Sat . II 4, 11 Da starb vorzeitig der Bundesgenosse in der ist selbstverständlich als eigenes Zeugnis nicht Heimat, Pheroras, nachdem sich noch H. mit zu fassen), gegen die Geschichtlichkeit (s. hierzu ihm auf dem Sterbebette ausgesöhnt hatte. Phero- etwa Keim 37. Reville 3. Bd. 83, 1. H. J. ras' Frau wurde nun sofort nach dem Tode ihres Holtzmann in seinem Synoptikerkommentars Mannes beschuldigt, diesen vergiftet zu haben, z. St. und E. Klostermann in Lietzmanns40aber die hierauf angestellte Untersuchung führte Handb. z. Neuen Testament II 1,160f. 165). Wollte zu keinem Resultate (Clermont-Ganneaus man auch Jesus mit dem gefürchteten König Ree. d'arch. orient. VII 316, 2 Auffassung von in Verbindung bringen, so konnte aus chrono- .— logischen Gründen allerhöchstem! seine früheste *) Bell. lud. I 571f. 578f.; ant. lud. XVII Kmdheit und H.s allerletzte Zeit in Betracht ge- 46—50. 58. In der Tradition ist zwar von der zogen werden. Daß der Feind aller Juden auch Verbannung des Tetrarchen durch H. die Rede, dem Jesuskinde Feind gewesen sein mußte, schien Es ist aber zu beachten, daß die damalige Nicht- selbstverständlich. und da man von messianischen hestrafung nicht nur des Pheroras, sondern auch Verfolgungen in den letzten Jahren des Königs vor allem der Seinen allein bei der Annahme, wußte, so schien die Verfolgung des Messias m 50 daß H. gegen den Vierfürsten als einen von Rom seiner Kindheit auch direkt bezeugt. Allgemein bestellten Herrscher nicht vorzugehen wagte, bekannt war dann die Tötung der eigenen Kin- recht verständlich wird (s. S. 139). Durch die der durch H.; wer so handelte, dem durfte man Entfernung des Pheroras vom Hofe wurde nun die Ermordung fremder Kinder erst recht zu- jedoch dessen Stellung dem Könige gegenüber trauen. Man glaubte ferner auch an den wahn- sehr viel mächtiger, verlor dieser seinen Ein- sinnigen Mordbefehl, den H. kurz vor seinem fluß auf das Regiment des Bruders; H. schä- Tode zur Vernichtung der angesehensten Juden digte sich also durch die Verbannung des Bruders gegeben haben sollte (s. über diesen Befehl S. 148*), selbst. Andererseits scheint Pheroras der Auf- jenen Mordbefehl, der allenthalben Trauer in enthalt am Hofe gefährlich erschienen zu sein; Israel entfachen sollte; der Glaube an den ebenso 60 denn sein späteres Nichtkommen auf die Einla- wahnsinnigen Mordbefehl gegen die Kinder in dung des Königs (bell. lud. I 579; ant. lud. und bei Bethlehem kann daher sehr wohl gerade XVII 58) darf man doch wohl auf die Furcht, mit unter dem Eindruck des Wissens von jenem ihm könnte am Hofe etwas zustoßen, zurück- anderen entstanden sein, wozu selbstverständlich führen; vgl. bell. lud. I 590. Insofern erscheint die Erinnerung an die Geschichten von der Be- mir ein freiwilliges Verlassen des Hofes durch drohung und Errettung berühmter Männer in Pheroras ganz wahrscheinlich. und auch Stellen ihrer Kindheit d. h. allgemeine Sagenmotive wie bell. lud. I 586; ant. lud. XVII 67 scheinen beigetragen haben werden. mir hierfür zu sprechen. 145 146 Herodes I . (II 2 c) der Schuld der Frau und der Mitschuld des Syl- laios erscheint mir zu wenig begründet). Da- gegen kamen bei ihr die Umtriebe der Verbün- deten gegen den König zutage (inwieweit die An- gabe des Nikolaos a. a. 0., daß Antipatros auch an die Beseitigung sämtlicher Söhne und Enkel gedacht habe, die auch im bell. lud. I 588. 637 — nicht so in den antiqnitates — wieder- kehrt, Glauben verdient, ist schwer zu entscheiden. Die Intrigen, die er von Rom aus gegen Arche-10 kos und Philippos angestellt hat, zeigen aller- dings, daß er noch weitere seiner Brüder zum mindesten unschädlich zu machen versucht hat, s. bell. lud. I 602-606; ant . lud. XVII 80f.). In dem weiteren Verlauf der Untersuchung wurde auch von dem enlxgonos des Antipatros und der Frau des Pheroras eingestanden, daß das Gift zur Ermor- dung des Königs bereits in den Händen des Ver- storbenen gewesen sei, und auch ein Rest von diesem Gift noch vorgefunden. Bestätigt wurden 20 diese Aussagen durch die Abfassung einer weiteren Giftsendung, die Antipatros gerade zu dieser Zeit aus Rom seinen Verbündeten übersandte *). H., der nicht allzulange vorher erst einem von Syllaios angezettelten Attentatsplan seines arabischen ocofiaiotpMaS Korinthos entronnen war (bell. Ind. I 576f.; ant. lud. XVII 55ff.), sah nun schon wieder sein Leben bedroht. Er hat sofort die nötigen Schritte zu seiner Sicherung unternommen. Seine Frau Doris wurde wieder 30 verstoßen, und er trug Sorge, daß Antipatros von den Vorgängen in der Heimat nichts erfuhr. Galt es doch vor allem, Antipatros wieder in die Hei- mat zurückzulocken. Dieser hatte inzwischen in Rom auch eine neue Anklage gegen Syllaios geführt (bell. lud. I 574. 605. 633; ant. lud. XVII 54) und hatte diese Aufgabe anscheinend glücklich erledigt (bell. lud. I 607. 633; ant. lud. XVH 83. 103f. Daß Antipatros die Bestätigung des Testaments erlangt 40 hat, wird jedoch nicht gesagt, und wenn man auch vielleicht ein absichtliches Verschweigen dieses Erfolges Nikolaos zutrauen könnte, so läßt sich die» natürlich nicht beweisen); er war schon zur Heimreise gerüstet. Auf ihr erfuhr er noch in Tarent zu seiner Trauer den Tod seines Helfers- helfers Pheroras, von allen weiteren Vorgängen in der Heimat aber nur — und zwar auch erst in Kilikien und wohl allein durch ein im übrigen sehr herzlich gehaltenes Schreiben seines 50 Vaters — von Klagen gegen seine Mutter und deren Verstoßung. Trotz mancher ihm darob aufsteigen- der Bedenken ist er heimgekehrt in der Hoffnung, ge- rade hierdurch alles wieder einrenken zu können **).

  • ) Bell. lud. I580-601; ant. lud. XVH 59-79.

Nikol. Damask. a. a. 0. Die Wahrheit der Einzel- heiten in der Aussage der Frau des Pheroras, derzufolge ihr Mann kurz vor seinem Tode das geplante Attentat aufgegeben habe, — bellum 60 und antiqnitates differieren auch hier in manchem von einander — sind übrigens schon früh nicht allseitig geglaubt worden; der Gebrauch der Floskel ,i!>s ftpaoav ol noXXol jäiv av&g'laean> in ant. Ind. XVII 72 weist auf die zugrunde liegende zeit- genössische Quelle hin; s. auch ant. lud. XVH 133.

    • ) Bell. Ind. I 606-613; ant. lud. XVII 82

—87. Die allgemein übliche Darstellung dieser Aber sofort nach seiner Ankunft in Jeru- salem — sie dürfte in die letzten Monate des J. 5 v. Chr. anzusetzen sein — hat ihn H. vor Gericht gestellt. Er konstituierte seinen Staats- rat als solches und zog als Beisitzer noch den Statthalter Syriens, P. Quinctilius Varus, den er zur Besprechung über die von ihm zu ergreifen- den Maßregeln zu sich gebeten hatte, und dessen nächstes Gefolge hinzu. Die Anklage hatte H. dem treuen Nikolaos anvertraut, von dem sie seinem Haß gegen Antipatros entsprechend mit größtem Nachdruck geführt worden ist. Anti- patros hat zu seiner Entlastung anscheinend nichts anzuführen vermocht, zumal da jetzt, wo der einst allmächtige Mann vernichtet erschien, von allen Seiten Belastungsmaterial beigebracht wurde (die wenn auch leisen Zweifel Revilles 3. Bd. 81 an der Schuld des Antipatros scheinen mir nicht berechtigt). Auf den Rat des Varus wurde er vorläufig ins Gefängnis geworfen, und da es sich wieder um den Thronfolger handelte, dem Kaiser Bericht erstattet und dessen Entschei- dung angerufen (bell. lud. I 614—640; ant. lud. XVII 88—133. Nikol. Damasc. a. a. 0.). Jetzt konnte auch noch durch aufgefangene Briefe ein Anschlag des Antipatros gegen Sa- Heimkehr scheint mir mit den Quellen nicht ver- einbar. Denn von einer Abberufung des Anti- patros aus Rom durch H., die den Sohn zur Heim- reise bewogen hätte, ist nirgends die Rede, viel- mehr meldet jener dem Vater die bevorstehende Heimkehr von sich aus, und das ihn zu eilender Heimreise mahnende Schreiben des Vaters erreicht ihn erst auf dieser in Kilikien (bell. Ind. I 667ff.; ant. lad. XVI I 83ff.). Allerdings hat Josephus oder vielleicht schon seine Quelle einen groben Fehler begangen, der wohl vor allem die fal- schen Vorstellungen veranlaßt hat: er behauptet nämlich. daß zwischen den Verhören in der Hei- mat und der Heimkehr des Antipatros sieben Monate gelegen hätten (s. bell. lud. I606; weniger deutlich ant. lud. XVTI 82). Unwahrscheinlich ist hierbei aber schon, daß H. so lange Zeit jedes Vorgehen gegen den Sohn unterlassen haben soll, und ferner, daß in diesem langen Zeitraum trotz aller Überwachung — seine Gemahlin und seine Mutter, die ihn nach der Heimkehr sofort aufklären (bell. Ind. I 619; ant. lud. XVII 92), sind zudem nicht gefangen gesetzt worden — keine Kunde von den Vorgängen daheim zu Antipatros ge- drungen sein sollte, während er doch von dem Tode des Pheroras unterrichtet worden ist. Aber auch diese Nachricht hat ihn erst auf der Heimreise erreicht, und so wird man denn auch den Tod des Pheroras von dieser nicht zu lange abrücken und demnach auch nur einen kurzen Zwischenraum zwischen der Entdeckung des Komplotts und der Heimkehr annehmen dürfen. Bei einem solchen erklärt sich das späte Abbe- rufungsschreiben des H. und die Nichtbenachrich- tigung des Antipatros ohne weiteres. Vgl. auch bell. lud. I 620; ant. lud. XVH 93, wonach Doris auch erst kurz vor der Heimkunft den Sohnes diesen zu benachrichtigen versucht hat . Bei den sieben Monaten des Josephus handelt es sich offenbar um die ganze Zeit der Abwesenheit des Antipatros. 147 148 Herode« I. (II 2 c) lome nachgewiesen werden; er hatte nämlich eine jüdische Dienerin Akme der Kaiserin Livia gedungen, H. einen gefälschten Brief der Sa- lome an Livia in die Hände zu spielen, in dem die Schwerter hm der »" auf den Sturz des Bruders hinarbeitete. AnT den König hat diese weitere Entdeckung bei seiner Liebe za seiner Schwester besonders niederschmetternd gewirkt. Er hätte sich übrigens fast bestimmen lassen, daraufhin dem Kaiser allein die Aburteilung des Antipatros zu überlassen (bell. lud. I 641—644; ant. lud. XVII 134—145; zumal die hier mitge- teilten Briefe nicht als Wiedergabe der Originale zu fassen sind [s. S. 3], erscheint mir alles einzelne unsicher. Nikolaos a. a. 0. spricht dann auch von einem ,fuaq6v .. . noXv fieTCov xü>v ejs ed yivos nagavofitjfiäxm*', das Antipatros gegen das Kaiserhaus begangen habe; man wird wohl hierunter, da bei Josephus nichts anderes steht, die Gewinnung der Akme. durch die die geheiligte Person der Kaiserin in die Mordpläne des Anti- patros hineingezogen worden ist, zu verstehen haben, wenn dies auch natürlich eine starke Über- treibung und damit ein Zeichen für den beson- deren Servilismus des Damaszeners ist; Nikolaos' Angabe, er habe das Angehen des Kaisers in der Antipatrosaffäre mitbewirkt, wird man wohl allein auf dieses zweite Stadium beziehen dürfen). Die vielen Aufregungen des letzten Jahres haben den greisen und wohl auch schon kränkeln- den König (bell. Ind. I 579; ant . lud. XVII 58) niedergeworfen. Er erkrankte schwer, und im Volke rechnete man bereits mit seinem baldigen Tode. Den Pharisäern erwachte jetzt der Mut, gegen das königliche Regiment offen vorzugehen, das J. 6 v. Chr. zu rächen. Zwei beim Volke sehr beliebte Schriftgelehrte, Juda und Matthia, stachel- ten zunächst ihre jungen Schüler dazu auf, das eine ihnen besonders anstößig erscheinende Wahr- zeichen dieses Regiments, den wohl noch nicht lange am Tempel angebrachten goldenen Adler (s. S. 104f.), herunterzureißen. Die fanatischen Jüng- linge haben denn auch unter großem Tumult der Menge den Adler beseitigt. Die Täter und eine Reihe anderer an dem Putsch Beteiligter, sowie die An- stifter sind jedoch sofort von dem königlichen Gouverneur in Jerusalem ergriffen worden, und der König hat sie am 13. März 4 v. Chr. teils hinrichten, teils sogar lebendig verbrennen lassen (der genaue Tag ist durch eine Mondfinsternis bestimmt, s. Boll in Pauly-Wissowas Realencykl. VI 2359 s. Finsternisse). Der Hohepriester wurde abge- setzt, und die von dem König umgehend zusammen- gerufenen Vornehmsten des Volkes wurden auf die Gefährlichkeit solcher Vorgänge aufs energischste hingewiesen (bell. lud. I 645-655; ant. lud. XVTI 146—167). Trotz seiner schweren Erkrankung hat der König noch einmal seine alte Energie ent- faltet, dann ist er jedoch vollends zusammenge- brochen. Seine Krankheit scheint Darmkrebs gewesen zu sein (bell. Ind. I 656; ant . lud. XVII 168 —170). Sie ist dann von H.s feindlicher Seite übertreibend ausgeschmückt worden; der Würmer- fraß, der als Strafe so manchen Frevler getroffen haben soll, wird auch hier verwertet . (Vgl. hierzu act. apost . XII 23 über die Todeskrankheit Agrippas' I. und jetzt die allgemeinen Bemerkungen von Wendland Die hell.-röm. Kultur* 330, 6. Merrinsin seinem mir erst nachträglich bekannt gewordenen Aufsatz in The Bibliotheca sacra LXI 548ff. faßt H. s Krankheit als die sag. Bripfafaeäe Krankheit und deutet die Würmer ata Maden, die «eh TirWge TJnreinlichkeit in Geschwüren ent- wickelt hätten). Obwohl die Ärzte alle erdenkbaren Mittel angewandt haben, ist der Verfall sehr schnell vor sich gegangen (bell. lud. I 657f.; 10 ant . lud. XVII 171—173). Der todkranke König, der keine Rettung mehr vor sich sah, hat dann allem Anschein nach noch kurz vor seinem Hin- scheiden einen letzten Beweis seiner großen Regie- rungskunst geliefert. Er sah voraus, daß bei seinem Tode das Volk versuchen würde, das ver- haßte und nur aus Furcht vor ihm ertragene idumäische Regiment abzuschütteln. Damit sich nun trotzdem der Übergang der Herrschaft auf seinen Nachfolger in möglichster Ruhe vollzöge, 20 hat er die angesehensten Männer «us allen Orten des Reiches in Jericho inhaftieren lassen, um in ihnen seinen Nachfolgern Geiseln für die Bewah- rung des Friedens zu hinterlassen. Es wäre denn auch wohl zu dem großen Judenaufstande nach dem Tode des Königs nicht gekommen, wäre diese seine Maßregel nach seinem Tode nicht durch seine Schwester Salome durchkreuzt worden, welche offenbar, um sich selbst populär und um zugleich den neuen Herren Schwierigkeiten und sich so 30 die Bahn für ihre eigenen ehrgeizigen Pläne frei zu machen (s. S. 168), die Entlassung der Inhaf- tierten von sich aus bewerkstelligt hat , noch ehe der Tod des Königs allgemein bekannt geworden war*). Die letzten qualvollen Tage seines Lebens

  • ) In bell. Ind. I 659f. 666; ant . lud. XVH

173—179. 193 werden allerdings der Inhaftie- rung ganz andere Beweggründe, als wie ich sie 40 oben vermutet habe, untergeschoben; H. hätte hiernach den Auftrag gegeben, die Gefangenen nach seinem Tode umzubringen, um sich so noch als Toter an seinem Volke zu rächen und sich eine allgemeine Landestrauer zu sichern (in den Scholien zum Megillat Taanith § 25 wird das Ganze fälschlich von Alexander Jannäus berichtet, vgl. Derenbourg 164f.). Die scharfe Ablehnung dieser Erzählung durch Wellhausen 338, 2 scheint mir vollkommen berechtigt zu sein, 50 sein eigener Deutungsversuch jedoch nicht glück- lich; denn die völlige Erfindung der Gefangen- setzung und der Entlassung der Gefangenen halte ich tür ausgeschlossen, und zwar um so mehr, als gerade Salome bei der letzteren eine Rolle spielt . Es ist nun aber zu beachten, daß das einzige Zeug- nis für den Blutbefehl des Königs die An- gabe seiner Schwester bei der Freilassung der Gefangenen ist; daß diese den Blutbefehl ein- fach erfunden haben kann, um der Freilassung 60noch ein besonderes Relief zu geben, ist bei deren Charakter an sich höchst wahrschein- lich. Zudem war H. nicht der Mann der nutz- losen Grausamkeiten, und er hat stete Rücksicht auf seinen Oberherrn Rom genommen, dessen Wohlwollen ihm damals für die Nachfolgeord- nung besonders notwendig erschienen sein muß: daß aber ein derartig unerhörter Blutbefehl bei Augustus gerade das Gegenteil von Wohlwollen 149 150 Herodes I. (II 2 c u. 3) hat H. in Jericho zugebracht . Hier erreichte ihn rungen zu erleichtern, gewährt bat, und daß auch noch der Bescheid des Kaisers, er könne ,ä fidyas' hier gar nicht ,den Großen', sondern Antipatros ganz nach seinem Gutdünken bestrafen, vielmehr nach hebräischer Sprachweise einfach und fünf Tage vor dem eigenen Tode hat der den Älteren bezeichnen soll (an diese erinnert König noch den Befehl zur Hinrichtung seines auch Ewald IV» 546. Einen Hinweis auf ältesten Sohnes gegeben (bell. lud. I 661-664; einen Titel wie ,ßaodevs ficya^ [so Keim 36] ant. lud. XVn 182—187. Nikol. Damasc. a. a. darf man in dem Beiwort des Josephus nicht 0.). Kurz vor seinem Hinscheiden hat er auch sehen, da H. diesen Titel niemals geführt zu die Thronfolge noch einmal neu geordnet. Nach haben scheint; das Fehlen auf den Münzen ist dem Sturze des Antipatros hatte er seinen Sohn 10doch wohl beweisend. Auch Schürer I» 418, Antipas als alleinigen Thronfolger ins Auge ge- 169 kann ich nicht zustimmen). Man muß sich faßt unter Übergebung der beiden älteren Söhne also bewußt sein, daß man bei der in der mo- Archelaos und Philippos, gegen die infolge der dernen Literatur üblichen Anwendung des Bei- Intrigen des Antipatros sein Argwohn erregt namens ,der Große' für H. sich nicht auf alten worden war (bell. Ind. I 664: ant. Ind. XVII antiken Brauch stützen kann, sondern daß diese 146). In seinem letzten Testament hat er jedoch Bezeichnung erst nachträglich geprägt worden ist. nicht nur einen Personenwechsel vorgenommen, Der Mensch in H. hat jedenfalls diesen Ehren- sondern sich sogar für ein ganz anderes Erbfolge- titel nicht verdient, wenn man auch die Lichtseiten Prinzip entschieden; neben Archelaos als Inhaber seines Wesens nicht unterschätzen, sich dessen stets der ßaodeta über das ganze R«ich sollten Anti- 20 bewußt sein soll, daß auch bei ihm, wie gerade pas und Philippos als Tetrarchen über einzelne bei so vielen bedeutenden Männern, sehr viel Teile — Galiläa und Peräa, bezw. Gaulanitis, Gegenteiliges, große Vorzüge und große Fehler, mit Trachonitis, Batanaia und Panias — gebieten (bell. einander vereinigt waren. Ind. I 664. 668; ant. Ind. XVII 188f. 194; vgl. Die Natur hatte den König selten reich aus- hierzu die Bemerkungen S. 166 und 175). Einen gestattet; Nikolaos von Damaskos, der der Charak- Grand für diese ebenso plötzliche wie gänzliche teristik bei Joseph. bell. lud. I 429f. zugrunde Willensänderung bietet uns die Tradition nicht. liegt (das Berichtete erscheint glaubwürdig), rühmt, Sollte hier nicht etwa Augustus zugleich mit seiner daß H. nicht nur geistig, sondern auch körper- Entscheidung über das Geschick des Antipatros lieh bevorzugt gewesen sei. Eine nähere Schil- dem Könige Direktiven für die Rom allein genehme 30 derung seines Äußeren besitzen wir jedoch nicht; Nachfolgeordnung haben zukommen lassen und das Fehlen jedes Bildnisses, das ihn uns auch hierdurch die plötzliche-Änderung bewirkt haben? äußerlich näher kennen lehren würde, ist da- Gegen Ende März oder in den allerersten Tagen her besonders zu bedauern. Wir erfahren nur, des April des J. 4 v. Chr. ist H. gestorben (bell. daß sich der König durch Gewandtheit und lud. I 665; ant. lud. XVII 195. Über die Todes- Stärke ausgezeichnet hat; er war ein geschick- zeit unterrichtet sehr gut Schürer I» 415, 167). ter Reiter, ein vortrefflicher und begeisterter In seiner Residenz Herodeion ist er beigesetzt Jäger (ein Rapport aus dem Hofjagdbericht ist worden. Der äußere Glanz, den er bei Lebzeiten bei Nikolaos verwertet; vgl. auch ant. lud. XV so sehr geschätzt hatte, hat ihn auch auf seinem 244), und ein Meister in allen kriegerischen letzten Weg begleitet; es war ein wahrhaft könig- 40 Übungen. An seinem persönlichen Mute, an seiner liches Leichenbegängnis (bell. lud. I 670—673; Tapferkeit ist kein Zweifel möglich; denn eben- ant. Ind. XVII 196—199). so wie er, ohne zu zaudern und dadurch viel- leicht alles zu verderben, die ihm Verderben zu bringen scheinenden Reisen zu Antonius nach q u.„j.. * „„j t>„„„„4.*> Laodikeia und zu Octavian angetreten und sich 3. Herodes als Mensch und Regent*). dem ^ femdUchen Synedrion ohne weiteres ge- stellt hat, so hat er auch im Kampfe, wenn nötig, Josephus gibt H. aus Anlaß einer langen genea- sich selbst an die Spitze der Truppen gestellt logischen Erörterung den Beinamen ,ä fifyas' (ant. und tapfer mitgekämpft und sich nicht mit der Ind. XVHI 130. 133.136). Sonst wendet er diesen 50 Leitung der militärischen Operationen begnügt jedoch niemals an. und da auch die zeitgenössi- (s. etwa bell. lud. I 264. 322. 336; ant. lud. sehen Quellen (siehe etwa den Titel des Werkes XIV 442). Auch ein sehr tüchtiger Soldat, viel- des Ptolemaios S. 5 *) den Beinamen nicht ge- leicht sogar ein guter Stratege ist H. gewesen; kannt zu haben scheinen, so hat die Annahme nur selten ist ihm der militärische Erfolg ver- sehr viel für sich. daß es sich hier nicht um sagt geblieben, obwohl er zumeist unter sehr- die Wiedergabe einer nur irgendwie offiziellen schwierigen Verhältnissen zu kämpfen hatte (daß oder wenigstens früh aufgekommenen Bezeich- seine Feldherrnqualitäten schon früh bekannt und nnng handelt, sondern daß vielmehr Josephus das auch weithin geschätzt worden sind, dafür scheint Beiwort nur aus praktischen Gründen, um die mir auch der Versuch der Kleopatra im J. 40' Unterscheidung in den genealogischen Ausfüh- 60 v. Chr., H. als Feldherrn für sich zu gewinnen, zu sprechen, s. bell. lud. I 279). ausgelöst haben würde, das mußte sich jeder Ebenso unbestreitbar wie sein Mut ist seine Tat- Verständige sagen. Daß bei der Stellung des kraft bei der Ausführung des von ihm als richtig Volkes zu H. die Angabe der Salome ohne weiteres Erkannten, seine selbst im Unglück, im hohen Alter vollen Glauben fand, ist nicht zu verwundern. und in schwerster Krankheit bis kurz vor seinem.

  • ) Belege für meine Aufstellungen biete ich in Tode nicht erlahmende Energie; er war ein Mann

diesem Abschnitte nur dann, wenn sie sich ans der Tat, den auch das widrigste Geschick nicht der bisherigen Darlegung nicht von selbst ergeben. niedergeworfen hat. Er war außerdem ein emi- 151 152 Herodes I. (II 8) nent klager Mensch, vorsichtig und weitsichtig (charakteristisch hierfür erscheint mir ein an sich so kleiner Zug wie die rechtzeitige Ber- gung seiner Schätze, als im J. 40 v. Chr. die Parthergefahr drohte), ein Mensch. der seihst un- erwartet eintretende Verhältnisse klar zu durch- schauen imstande war und dann schnell seine Entschlüsse zu fassen vermochte (man denke allein an die häufjgen Wechsel der römischen Herren, denen H. sich anzuschmiegen verstanden hat). Auch die Gabe, die Menschen für sich zu ge- winnen, muß ihm in reichem Maße verliehen ge- wesen sein (s. speziell auch ant . lud. XVI 22. 24); scheinen doch selbst Männer wie Antonius, Agrippa und Augustus unter seinem Bann ge- standen zu haben. Er war das Muster eines ge- schmeidigen Diplomaten (man muß sich bewußt sein, daß er diese seine Diplomatengabe auch seinem Volke gegenüber betätigt hat; hier hat allerdings sogar seine Diplomatie versagt, s. S. 157ff.). Seine' Redegabe mag ihm hierbei sehr zu Hilfe gekommen sein (von der Tradition werden uns immer wieder Beden des Königs berichtet, was doch wohl nicht allein durch die Prinzipien rhetorischer Darstellung bedingt sein dürfte; er hat also offenbar auch sehr gern gesprochen). Die antike Tradition*) bat zwar recht, wenn sie in H. ein Kind des Glückes sieht (man denke nur an den Sturz der Kleopatra und des Antonius), aber trotzdem darf man behaupten, daß H. die Erlangung seiner königlichen Stellung und deren Behauptung vor- nehmlich der eigenen Tüchtigkeit verdankt; durch diese vermochte er sein Glück zu zwingen. Von guten Eigenschaften des Königs sei ferner noch sein großer Bildungstrieb, der Lerneifer, den er selbst als älterer Mensch noch bekundet hat, hervorgehoben. Auch Sinn und Verständnis für die Kunst wird man ihm nicht absprechen dürfen (Schürers I» 394 Urteil über den .Barbaren' H. kann ich nicht unterschreiben; oder sollte es rein moralisierend gemeint sein?**). Besonders kennzeichnend für H. ist schließlich auch seine ganz ungewöhnliche Freigebigkeit und Wohltätigkeit (selbst ant. lud. XVI 150 wird dies anerkannt, trotzdem hier der jüdische Anonymus zugrunde liegen dürfte; vgl. hierzu auch das all- gemeine Urteil ant. lud. XV 826f., sowie XVI 140f.). Den Vorwurf der Verschwendung (so schon ant. lud. XVI154, aber auch zum Teil die Neueren, a. %. B. Keim 35) wird man ihm jedoch trotz seiner riesigen Spenden nicht machen dürfen, da er für alle nötigen Ausgaben stets genügende Mittel besessen hat ***), da er außerdem niemals Schulden gemacht und bei seinem Tode sogar ein großes Privatvermögen hinterlassen hat. Man

  • ) Bell. lud. I 665; ant. lud. XVII191. Kenn-

zeichnend für die Quellenfrage ist die Umbiegung des Urteils über H. in den antiquitates; s. auch ant. lud. XV S76.

    • ) Auf die eine Liebhaberei des Königs, die

Taubenzucht, sei hier noch hingewiesen; s. die Bemerkungen von Schürer I' 394, der außer bell. lud. V 181 auch die Belege aus der Mischna anführt.

      • ) Die ant. lud. XV 303 berichtete augen-

blickliche Erschöpfung des Staatsschatzes hängt mit H.s Städtegründungen zusammen. wird wohl die Freigebigkeit des Königs mit seiner außergewöhnlichen Prachtliebe in Verbindung brin- gen dürfen; der Wunsch. allenthalben zu glänzen und weithin gefeiert zu werden, mag bei ihm stark maßgebend gewesen sein. Denn zu der Pracht- liebe haben sich als bestimmende Momente hinzn- gesellt Eitelkeit, von der sich H. auch sonst nicht frei gezeigt hat*), und Ehrgeiz; man sollte jedoch nicht mit der antiken Tradition**) ehr- geizige Motive als die alleinige Triebfeder ffir seine Freigebigkeit annehmen (auch politische Gründe haben ihn hier geleitet, s. S. 158), zu- mal schon H.s rückhaltsloses Eintreten für sein Volk in den schweren Zeiten der Dürre und Hungersnot genügt, uns die Unwahrscheinlichkeit dieser These zu erweisen (s. auch das Urteil ant Ind. XV 298). Selbstverständlich wird man trotzdem einen glühenden Ehrgeiz als einen der am meisten charakteristischen Züge im Wesen des Königs annehmen dürfen, als den Zug, dem er außer seiner Tatkraft wohl vor allem seine Erfolge zu verdanken hat. Mit dem Ehrgeiz steht seine Herrschsucht in engster Verbindung (s. hierzu auch den jüdischen Anonymus, ant. lud. XVI 156ff„ der jedoch bei seinem Urteil andere wich- tige Momente nicht genügend berücksichtigt). Er, der die Macht über alles liebte, konnte sich zwar bücken und schmeicheln, wenn Mächtigere 1 in Frage kamen, aber bei allen ihm Unterge- benen konnte er auch nicht den geringsten Wider- stand ertragen. Er wollte der unumschränkte Herrscher sein, dem sich alles beugte, und wer, wie seine Schwester Salome oder sein Sohn Anti- patros, hierfür besonders eifrig zu wirken schien, der hatte gewonnenes Spiel bei ihm. Seine Stel- lung zu behaupten, und zwar selbst mit den an sich verwerflichsten Mitteln däuchte ihm daher selbstverständlich; erschien sie ihm auch nur 1 irgendwie bedroht, dann galten Menschenleben für ihn nichts mehr, dann gab es für ihn die Begriffe Treue, Dankbarkeit, Freundschaft und Verwandtschaft nicht mehr (s. anch S. 50). An und für sich sind ihm diese jedoch durchaus nicht fremd gewesen (man denke auch an die Ehrung seines Freundes Hippikos, s. S. 45, oder etwa an sein Verhalten gegenüber Archelaos nach dessen Vermittlung, wo man doch die besonders reichen Geschenke an diesen als Ausfluß der Dankbarkeit • auffassen darf)- Auch weicherer Gefühle, sogar der Reue, ist H. fähig gewesen, und gewaltig, wie alles, hat auch sie sich bei ihm geäußert (außer den Bemerkungen auf S. 55 über die Zeit nach der Hinrichtung der ersten Mariamme s. etwa noch bell. lud. I 555; ant. lud. XVI 75ff. [hier liegt freilich Nikolaos zugrunde] 240). Allerdings war

  • ) So hat er sich in seinem Alter sein Haar

schwarz gefärbt (bell . Ind. I 490; ant . lud. XVI 233); jedoch mag hier nicht bloß rein mensch- liche Eitelkeit dahinter stecken, sondern einer Herrschernatur wie H. dürfte es auch unerträg- lich gewesen sein, sein Altern, sein äußeres Ab- nehmen der großen Menge zum Bewußtsein kom- men zu lassen.

    • ) Außer ant. lud. XVI 153f. s. auch ant.

lud. XV 296. 328ff.; es liegt hier die H. abge- neigte Uberlieferung zugrunde. 1S8 Herodes L (H 8) 154 seine Reue nicht jene echte, welche den Men- Bemerkungen Schürers I» 406, 127 über die sehen läutert, sondern nur jene, welche in dem Gesetzlichkeit dieser Vielweiberei). Schlimmen Wüten gegen sich selbst, gegen das eigene un- Ausschweifungen scheint er jedoch nicht ergeben bedachte Handeln sich nicht genug tun kann, gewesen zu sein (wenn die Juden in ihrer Anklage- aber schließlich ohne Nachwirken vergeht . Auch rede vor Augustus von der Schändung der jüdischen dies ein Zeichen, daß der König keine moralisch Frauen und Mädchen durch H. sprechen [ant. Ind. auch nur irgendwie feiner organisierte Natur, XVII 309], so ergibt die Form dieser Anklage sondern daß er gerado das Gegenteil einer sol- — man will die einzelnen Fälle mit Still- chen war. So hat er Lug und Trug nicht ver- schweigen übergehen! — daß selbst diese Haupt- schmäht (besonders charakteristisch hierfür er-10 ankläger Sicheres hierüber nicht vorbringen konn- scheint mir das, was wir von dem Inhalt seiner ten; man darf also dies nicht gegen den König Memoiren wissen, s.S. 3*), 46f. und 50; s. auch verwerten. S. hierzu auch den Tenor der Er- etwa ant. lud. XV 330), und so erklärt sich auch Zählung in ant. lud. XV 319ff. Der ant. lud. sein anscheinend so widerspruchsvolles Verhalten XVII 44 erwähnte Lustknabe des Königs ist nach zu seiner Familie. Denn H. ist keinesfalls als eine den damaligen Sitten zu beurteilen und hieraus lieblose Natur aufzufassen, eher als eine geradezu für H. auch kein besonderer Vorwurf abzuleiten, liebebedürftige; hing er doch mit zum Teil leiden- Ewald IV» 575f. urteilt über dies alles gans schaftlicher Liebe an seiner Mutter *), seinen Ge- falsch. Und wenn uns schließlich von Trink- schwistern **), seinen Frauen, auch an seinen Kin- gelagen erzählt wird, durch die H. seinen Schmerz dem und Enkeln (die Liebe des Königs auch zu 20 über den Tod der ersten Mariamme zu betäuben den Mariammesöhnen wird ant. Ind. XVI11, d. h. versuchte [ant. lud. XV 241], so liegt kein An- an einer Stelle, wo keine für H. freundliche Quelle laß vor, dies zu verallgemeinern. Das Schweigen vorliegt [s. S. 134*)] ausdrücklich hervorgehoben; der Tradition über Ausschweifungen des Königs 8. dann auch außer seinem Verhalten in Aquileja scheint mir auch geeignet, sie als nicht vor- und dem König Archelaos gegenüber etwa bell. handen zu erweisen). lud. I473. 481; ant. Ind. XXI 205. Für die Liehe Die Hauptfehler des Menschen H., egoistische zu den Enkeln s. hell. Ind. I 555ff.; ant. lud. Härte und Argwohn, mögen mit den Jahren ge- XVn 12ff.). wachsen sein; das Milieu seines Hofes mit den Wahrer Aufopferung war jedoch diese seine vielen Weibern, den Eunuchen, den Buhlknaben Liebe nicht fähig, das eigene Ich ging immer30und Hofschranzen, mit seinen vielen schlechten vor. Sie begründete nicht einen Zustand des Elementen, seinem Sohn Antipatros und seinen vollen Vertrauens zu denen, die er liebte, und Geschwistern Salome und Pheroras an der Spitze, so hat H. auch diese, selbst Weib und Kinder, mag auch einen ungünstigen, sein Mißtrauen und nicht geschont, wenn sie gegen ihn zu sein sein Allmachtsgelüste steigernden Einfluß ausge- schienen. Und zwar hat er sie nicht nur in übt haben, aber man hat hier doch mit einer blinder Wut, in Übereilung vernichtet, sondern ursprünglichen Veranlagung zu rechnen (s. auch — seine Söhne wenigstens — wenn auch nach das Urteil ant. Ind. XVI 10) und darf daher langem Schwanken, so doch nach reiflichster auch die Schuld, die der Mensch H. infolge die- Uberlegung in der festen Überzeugung, so han- ser Fehler auf sich geladen hat, nicht mehr dein zu müssen. Er war eben hart und rück- 40 oder weniger auf die Verhältnisse und auf seine sichtslos, ja sogar wild und grausam (s. auch Umgebung abwälzen (dies möchte Willrich ant. lud. XVII 191. XIX 329). Diese Züge seines Judaika 28 tun). Denn wenn ein Mensch von Charakters traten vornehmlich in Erscheinung, der Urteilskraft und dem Scharfblick des Kö- wenn sein leicht entzündliches furchtbares Miß- nigs sich von dem Gesindel um ihn so leicht trauen geweckt war. Dieser fjnstere, schon fast umstricken ließ, so ist dies eben geschehen, weil krankhaft zu nennende Argwohn des Königs, seine Natur geneigt war, dem Bösen Glauben unter dem er selbst sehr zu leiden hatte (s. z. B. zu schenken. Er hat das Schlechte um sich bell . lud. I 492ff.; ant. Ind. XVI 235ff. 251f.), zum Teil selbst groß gezogen, und hat sich war überhaupt sein Verhängnis. Denn ihm ge- selbst trotz alles äußeren Glücks unglücklich genüber verließ ihn sein sonst so scharfer Blick. 50 gemacht (s. ant. lud. XVTI 192). Andrereseits Dann ließ er sich leicht von anderen beeinflussen, sollte man aber auch nicht das Bild des Königs bis endlich sein vulkanisches Wesen sich in einer dadurch verzeichnen — selbst Mommsen R. G. furchtbaren Explosion entlud. Sich selbst zu zügeln, V 506 tut dies immerhin —, daß man die seine Leidenschaften, vor allem seinen Zorn zu Greueltaten in dem Königshause als etwas ganz, beherrschen, war ihm nicht gegeben. Besonderes hinstellt. Ähnliches oder sogar noch Er war schließlich auch eine stark sinnlich ver- Schlimmeres begegnet uns in der hellenistischen anlagte Natur, für Frauenschönheit sehr empfäng- Geschichte allenthalben — man braucht nur an lieh (hierauf weisen uns seine vielen Heiraten hin, den großen Mithridates zu denken, der doch für die vor allem die Schönheit der Frauen, die er in noch ganz anderem Maßstabe als H. der für sich besitzen wollte, maßgebend gewesen sein 60 Henker seiner Familie gewesen ist —, aber auch soll, s. bell. lud. I 477; charakteristisch ist die Er- die Geschichte der Renaissance oder die manche» Zählung von seiner Verheiratung mit der zweiten orientalischen Königshofes (s. z. B. die interes- Mariamme; ant. lud. XV 319ff. S. auch die santen Angaben bei v. Gutschmid Gesch. Irans 117, 1) zeigen uns dieselben blutigen Bilder.

  • ) Das Geschichtchen ant. lud. XIV 356ff. ist Das, was uns das Bild des Menschen H. trübt,

freilich erfunden, s. S. 26. wirft auch seine Schatten auf den Regenten.

    • ) S. außer seinen Handlungen auch die Ur- Die Staatsräson des Verwandtenmordes, der H.

teile bell. lud. I 275. 485. ebenso wie mancher andere Gewaltmensch der 155 156 Herod« i. (II 3) hellenistischen Zeit skrupellos gehuldigt hat, steht auf einer Stufe mit den mancherlei Grau- samkeiten, die er sich gegen seine Untertanen hat zuschulden kommen lassen (s. S. 97f.) und bei denen er doch sehr viel unschuldiges Blut vergossen hat. Ohne bewußte Härte wäre der König allerdings nicht durchgekommen; der Haß seines Volkes hat ihn dazu gezwungen. Er mußte, wie die Verhältnisse nun einmal lagen, durch un- erbittliche Strenge im Volke Furcht vor seiner Person und seiner rücksichtslosen Tatkraft er- wecken, um schon hierdurch jeden Gedanken an Auflehnung gegen sein Regiment zu unter- drücken (s. hierzu auch das Urteil in der assumptio Mosis c. 6); er mußte die Machtmittel des Staates, die hinter ihm standen, wenn nötig, erbarmungslos handhaben. Er hat denn auch sehr viel getan, um diese Machtmittel zu stärken. Denn die für die Ver- hältnisse des jüdischen Staates große Militär- macht, die ihm an stehenden Truppen und an- gesiedelten Soldaten zur Verfügung gestanden hat, dürfte ebenso wie die Flotte seine ureigenste Schöpfung sein; der niedergehende Staat der Hasmonäer erweckt nicht den Eindruck, als ob er über nur irgendwie bedeutende militärische Kräfte verfügt habe. Der Gedanke an die Siche- rung der Herrschaft im eigenen Lande hat je- doch nicht allein zu der Fürsorge für das Heer geführt. H. ist eben nicht der Typus des blut- dürstigen Tyrannen, der alle seine Regierungs- maßnaiimen nur auf sein eigenes Wohl zuschnei- det, nur herrschsüchtig ist, sondern er ist sich vielmehr, wenn man von den ihm von seiner harten Grausamkeit diktierten Maßnahmen ab- sieht, stets seiner Herrscherpflichten voll bewußt gewesen. Er, der absolute Herrscher, war ein wahr- haft großer innerer König (s. hierzu auch das Urteil von Mommsen R. G. V 507). So hat er durch den Ausbau des Heeres seinem Lande einen fast dreißigjährigen Frieden und alle dessen Seg- nungen verschafft; seine militärische Begabung ist ihm hierbei natürlich sehr zu statten ge- kommen. Auch zur inneren Kolonisation ist das Heer von ihm verwendet worden ; es hat ihm dazu gedient, Zivilisation und Kultur weiter zu verbreiten. Sein Reich und dessen natürliche Hilfsquel- len zu heben hat er sich auch sonst auf jede •Weise angelegen sein lassen, was um so leich- ter möglich war, als die für das wirtschaftliche Gedeihen des Landes unbedingt nötige Voraus- setzung, die volle Sicherheit im Innern, in weite- stem Umfange gewährleistet war. Das Volk wurde energisch zur Wirtschaftlichkeit angehalten. Land- wirtschaft und Handel sind in gleicher Weise ge- fördert, und der Seehandel dem jüdischen Reiche, dem der König seine Küste wiedergewonnen hatte, überhaupt erst ermöglicht worden. Auch seine Städtebauten haben zum großen Teil dem Zweck der wirtschaftlichen Hebung des Landes gedient (Kuhn S$dt. u. bürg. Verfass. d. röm. Reiches il 347 urteilt hier nicht richtig), und H. hat ge- rade bei seinen Städtegründungen seinen die Ver- hältnisse richtig abschätzenden Blick aufs glän- zendste bewährt; die Anlage von Kaisareia und seines Hafens hat dem Osten des Mittelmeers für Jahrhunderte ein neues großes Handelsemporium geschenkt. H.s vortreffliches Organisations- und Verwal- tungstalent tritt uns immer wieder entgegen; am handgreiflichsten allerdings wohl bei seiner großen Hilfsaktion für sein unter Senehen und Hungers- not leidendes Land, aber auch sonst. Sa waren die Finanzen des Staates unter ihm stets in bester Verfassung. Ihre Organisation muß vor- trefflich gewesen sein; nur so werden die vielen Werke verständlich. welche der kleine Staat des H. geschaffen hat, ohne das Volk durch den Steuerdruck aufzureiben. Außer für die Recht- sicherheit hat H. auch für die Rechtspflege manches Heilsame geleistet, wenn auch hier seine will- kürliche Kabinettsjustiz einen bösen Flecken in seiner Verwaltung bedeutet. Dagegen darf man die mancherlei Übertretungen, die bei den Steuer- eintreibungen vorgekommen sein sollen, nicht ohne weiteres als Anzeichen einer nicht wohlgeordneten Verwaltung deuten; dann müßte man diese wohl jedem Staate des Altertums absprechen. Auch die Klagen der Gadarener gegen das Regiment des Königs, die einzigen, die zu seinen Lebzeiten er- hoben worden sind, wird man, zumal da sie von Agrippa und Augustus schroff abgewiesen wurden, doch wohl nur als Ausfluß des Gegensatzes zwi- schen dem absoluten Staat und der Selbstverwal- tung, die durch jenen unterdrückt wurde, fassen und nicht gegen H. verwerten dürfen. Denn wir besitzen einen meines Erachtens unumstößlichen Beweis für die Tüchtigkeit der herodeischen Ver- waltung als Ganzes: selbst in der Zeit der kaiser- lichen Ungnade, wo sich alle Gegner des Königs rührten, und sogar seine Absetzung in den Bereich der Möglichkeit gerückt erschien, hat das jüdische Volk keine Beschwerde gegen seinen Herrscher bei Augustus erhoben, bei dem Haß gegen ihn doch wohl aus keinem anderen Grunde, als weil eben die königliche Verwaltung keinen An- halt zu wirklichen Klagen geboten hat*). Auch den äußeren Glanz des Reiches hat der König durch seine zahlreichen prächtigen Bauten ge- hoben. Alles in allem, das schon im Altertum ge- fällte Urteil über das Regiment des Königs, du er nicht nur durch Furcht, sondern auch durch wahre Fürsorge für das Wohl seines Reiches sein Volk im Zaume gehalten habe (ant . lud. XV 326), können wir nur unterschreiben; denn die Blüte des Landes unter ihm ist nicht zu bestreiten. Und selbst wenn wir nichts weiteres wüßten, als daß die Juden trotz ihres erbitterten Hasses fasf ein Vierteljahrhundert lang keinen Aufstand gegen H. gewagt haben, während sie sich nach seinem Ableben sofort in hellen Scharen erhoben, w müßten wir schon hieraus die glänzende Regi*- rungskunst des Königs erschließen. Auch Borns Verhalten H. gegenüber ist ein einwandfreier Be- weis für sie. Denn hier hätte man ihm seinen häufigen Parteiwechsel nicht ohne weiteres ver- ziehen , wenn man in ihm nicht eine für das

  • ) Vgl. hiermit das ganz andere Verhalten

des Volkes gegen Archelaos, s. S. 172; Nikolaos hat denn auch später bei der Anklage der Juden nach dem Tode des Königs vor Augustus ausdrücklich hervorgehoben, daß sie zu dessen Lebzeiten keine vorgebracht hätten, ant . lud. XVII 315. -157 158 Herodes L (II 3) schwer zu regierende Land in seltener Weise ge- eignete Kraft erkannt hätte. Die stete Erweite- rung des Reiches (besonders charakteristisch ist •die Unterstellung des Räuberstaates der Trachoni- tis), sowie später seine Nichtabsetzung trotz schärfster kaiserlicher Ungnade und die Wieder- aussöhnung mit Augustus sind gleichfalls nur unter diesem Gesichtspunkt verständlich. Schließlich müssen wir bei unserem Urteil über den Regenten H. anch noch in Betracht ziehen, daß dieser, abgesehen von der allge- meinen Fürsorge für sein Volk sich auch durch «ine große Reihe einzelner Handlangen aufrich- tig Mühe gegeben hat, seine Untertanen für «ich zu gewinnen. Wenn ihm das nicht ge- lungen ist, so ist dies zu einem Teil abhängig von Bingen, deren Abstellung dem König nicht möglich war, von seiner idumäischen Abstammung — auch hier hat er übrigens durch das Vor- geben jüdischer Herkunft die Abstellung wenig- stens versucht — und von seiner äußeren Politik, dem engen Anschluß an Rom (s. S. 128 und 161f). Dann aber vor allem von dem Hauptstück seiner inneren Politik, seiner Stellung zum Hellenis- mus und den hierdurch bedingten Verschmelzungs- bestrebungen, dem Versuche, auch das jüdische Volk der Weltkultur einzugliedern. In dem Staate der Hasmonäer hatten sich zwar schließlich auch allerlei hellenistische Elemente und Institutionen eingenistet*). Aber erst unter H. und durch sein Regierungssystem ist das jüdische Gemeinwesen ein Staat geworden, der sich in seinem ganzen Aufbau kaum von den anderen hellenisti- schen Reichen unterschieden hat, der anch vor allem den Charakter als Gottesstaat, der unter den Hasmonäern durch die Vereinigung der höchsten weltlichen und geistigen Macht in der Person des Königs wenigstens noch scheinbar festgehalten worden war, d. h. gerade das spezifisch Jüdische ganz verloren hatte (charakteristisch für die jüdische Stimmung erscheint mir die wohl dem jüdischen Anonymus zuzuteilende Ausführung in ant. lud. XV 403f., wo die Hasmonäer als ßaodejs xai agyiegcTs dem ßaotXevs H. gegen- übergestellt werden). Aber nun ist ja nicht nur in der Gestaltung des Staates der Hellenis- mus von H. propagiert worden, sondern ebenso- sehr durch den ganzen Charakter seines Hofes, durch seine Bauten und durch die Förderung echt hellenistischer und dem Judentum verhaßter Sitten und Einrichtungen, überhaupt durch sein ganzes Auftreten. Und dies nicht nur im eigenen Reiche, sondern darüber hinaus in dessen näherer Umgebung und auch in weiter Ferne. Dem Volke ist übrigens auch dieses starke Eintreten für die hellenistische Kultur außerhalb der Reichsgrenzen sehr wohl zu Bewußtsein gekommen, wenn auch H. versucht hat, gerade dies in einem für ihn möglichst günstigen Lichte erscheinen zu lassen,

  • ) S. meinen Art. Hasmonäer in Pauly-

"Wissowas Realencykl. Bd. VTI S. 2496f. Das dort Genannte läßt sich noch vermehren; so findet sich Hellenistisches z. B. auch bei den Beamten, in den Titeln, in den Ehrenauszeichnungen, im -Namen des jüdischen .Senats' usw., doch kann ich hier natürlich nicht nebenbei diese bisher noch kaum in Angriff genommene Frage erledigen. indem er sich mit Zwang durch den römischen Ober- herren entschuldigte (ant lud. XV S29f.). Immerhin zeigt uns diese Entschuldigung schon deutlich. und dieser Eindruck wird auch durch sein sonstiges Verhalten bestätigt, daß der König Zwang nicht anwenden wollte, um sein Volk für den Hellenismus zu gewinnen, sondern daß er es durch seine propagandistischen Maßnahmen ganz all- mählich zu bekehren oder zum mindesten ein kul- l0turell einigermaßen tolerantes Judentum zu er- ziehen hoffte. Es mag ihm wohl als warnendes Beispiel Antiochos' Epiphanes gewaltsames Vor- gehen gegen die Juden vor Augen geschwebt haben. Er hat, denn auch anders als dieser den jüdischen Kultus, das jüdische Gesetz nicht aufzuheben ge- wagt. Selbstverständlich nicht aus innerer Anhäng- lichkeit am jüdischen Glauben, da sich sonst seine Gesetzesverletzungen außerhalb des eigentlichen jüdischen Gebietes nicht erklären ließen, sondern 20 aus der richtigen Erkenntnis, dass das Judentum als eigenes Gebilde sich nicht mehr beseitigen ließ. Die Gleichstellung von Juden und "EXX>jves in der noXiiet'a von Kaisareia erscheint mir insofern di- rekt als Symbol für die Absichten des Königs. Man darf j edoch die Hellenisierungsbestrebungen nicht allein auf H.s Vorliebe für den Hellenismus zu- rückführen, sondern ebenso wie einst bei Antiochos JEpiphanes sind auch für das Vorgehen des jüdi- schen Königs Gründe der hohen Politik mitbestim- 30 mend gewesen. So mag ihm einmal das absolute, rein weltliche Königtum des Hellenismus als das sicherste Mittel zur Festigung seiner Herrscher- stellung erschienen sein. Ferner muß es auch sei- ner ganzen Natur unerträglich gewesen sein, daß er der Herrscher eines weithin verachteten Volkes war, und er mochte hoffen, daß die allgemeine Stellung der Juden, wenn sie erst hellenisiert wären, sich heben würde. Seine riesigen Spenden ans Ausland zeigten jedenfalls schon inzwischen 40 der Welt, daß auch ein Jude seine ablehnende Exklusivität aufgeben und sich ihr einfügen konnte. War dann der jüdische Staat nicht mehr ein kultureller Fremdkörper im Römerreiche, dann schien auch die Hoffnung viel größer zu sein, daß sein Reich und seine Dynastie dauernd Be- stand hätten. Die äußere, auf den Anschluß an Rom gerichtete Politik hat also auch auf die innere eingewirkt (s. auch Ramsay Was Christ born at Bethlehem? 174). 50 Die Hellenisierungstendenz als ein Grund- pfeiler der inneren Politik wird man als von Anfang an vorhanden annehmen dürfen. Auf staatlichem Gebiet tritt sie uns jedenfalls seit den ersten Herrschaftsjahren deutlich entgegen (s. z. B. das Verschwinden der hebräischen Münz- aufschrift); s. im übrigen S. 106ff. Aber der jüdische Anonymus (ant. lud. XV 267) wird Recht haben, wenn er erst von der zweiten Periode der Herrschaft an, als H. diese für gesichert an- 60 sah. ein stärker nach außen in Erscheinung tre- tendes Übertreten der jüdischen Sitten, d. h. eben ein besonders starkes Betonen der Verschmelzungs- bestrebungen einsetzen läßt. H. hat nun auch ganz richtig erkannt, daß er besonderer Helfer bedürfe, wenn er sein großes Werk zum glück- lichen Ziele fuhren wollte. So darf man wohl sein Eintreten für die Juden in der Diaspora, abgesehen von dem hiervon erhofften guten Ein- 159 160 Herodes I . (II 3) druck auf das eigene Volk, gerade als Aus- fluß der Verschmelzungspolitik erklären; er hatte offenbar die Hoffnung sich hierdurch wichtige Elemente des Judentums zu verbinden und in ihnen leichter zu gewinnende Helfer zu finden, da er diesen Juden infolge ihrer Trennung vom Mutterlande und ihres Wohnens in Gebieten der hellenistischen Kultur geringere Antipathie gegen seine Bestrebungen zutraute. Im Mutterlande selbst hat er dagegen gerade die Vertreter der strengsten Sichtung, die Pharisäer, von denen selbstverständlich der schärfste Widerstand zu er- warten war, für sich zu gewinnen versucht, wohl nicht in der Hoffnung, auch sie zum Hellenismus bekehren zu können, wohl aber, um in ihnen nicht zu erbitterte Gegenspieler auch gerade gegenüber seiner Verschmelzungspolitik zu besitzen. Ein Erfolg ist dem König jedoch trotz aller seiner Bemühungen nicht beschieden gewesen, jedenfalls keiner, der über die Gewinnung ein- zelner hinausgegangen wäre, und als er wohl im J. 6 v. Ch. erkennen mußte, daß die Pharisäer un- versöhnlich seien, da hat er diese Politik aufgege- ben : er hat von jetzt an das Judentum nicht mehr als einen mit zu berücksichtigenden Faktor be- handelt, sondern ist nunmehr auch im eigenen Lande für den Hellenismus ohne jede Rücksicht auf jüdisches Gesetz und Herkommen eingetreten. Das völlige Scheitern dieser Verschmelzungs- politik darf man nicht zurückführen allein auf ge- ringe Geschicklichkeit des Königs*), mag er auch manchmal durch seine Maßnahmen das Judentum stark und auch sogar unnötig verletzt haben. Daß derartiges vorkam, war eben unvermeidlich; das lag in der Sache selbst, in der vollständigen Unverein- barkeit von Hellenismus und Judentum. Beidem konnte man in jener Zeit nicht mehr gerecht wer- den ; denn das Judentum befand sich damals ge- rade in einer Periode der neuen Erstarkung. Es herrschte eine ganz andere Atmosphäre als zu der Zeit des Antiochos Epiphanes, wo der jüdische Hohepriester es wagen konnte, in Jeru- salem ein Gymnasion zu errichten, wo selbst Priester sich an den Wettkämpfen beteiligten und man sich seiner Beschneidung schämte (I. Makk. 1, llff. II. Makk. 4, llff. Joseph. ant . lud. XH 240f.). Die makkabäische Erhebung hatte das jüdische Volk aufgerüttelt; sie war das erste deutliche Anzeichen, daß der neu erstarkende Orient sich nicht nur politisch, sondern auch. kulturell von der griechischen Herrschaft wieder freizumachen bestrebt war (hier ist zum ersten-

  • ) Man darf nicht die Popularität Agrippas I.

beim jüdischen Volke als Beweis für das Gegen- teil verwerten. Der erste Agrippa hat allerdings in mancher Hinsicht nicht anders gehandelt, als sein Großvater; so hat auch er den Hellenismus ausserhalb des Reiches stark begünstigt. Aber den Juden gegenüber hat er als König anders als der erste H. eine streng jüdisch-nationale Politik verfolgt und nicht daran gedacht, wohl gewarnt durch das Vorgehen des Großvaters, irgendwelche Hellenisierungstendenzen im eigenen Lande zu verfolgen; er hat sich vielmehr dort, ab- gesehen von der Anbringung des Bildnisses auf seinen Münzen. als bigotter Jude gegeben (s. Schürer I» 553ff.). mal in der orientalischen Reaktion das politische Moment dem kulturellen nachgefolgt und nicht wie bis zu dieser Zeit das letztere dem enteren). Diese allgemeine kulturelle Gegenaktion des Orients hatte nun aber seitdem nicht still gestanden, der Hellenismus war seit dieser Zeit weiter orien- talisiert worden; der Orient war zwar noch sehr weit davon entfernt, der Herr der Kultur des Ostens zu werden, aber die ersten Anzeichen dieser i zukünftigen Entwicklung sind doch schon da- mals vorhanden gewesen.*) So hatte auch das Judentum seit den Zeiten des fünften Antiochos S!V.)**) ein ganz anderes, viel starreres Geprägi nrch das Auftreten der Pharisäer erhalten (be- achte auch die Bemerkungen von Geffcken Neue Jahrb. f. klass. Altert. XXIX 601 f.). ,Die Religion war zum bürgerlichen und geistlichen Recht geworden' (Wellhausen 299), und es ist wohl kaum ein Zufall, daß gerade die berübmte- I sten jüdischen Schriftgelehrten, die für die Aus- prägung des jüdischen Glaubens und der Sitte in einzelnen von besonderer Bedeutung geworden sind, dem 1. vorchristl. und dem Anfang des 1. nachchristl. Jhdt . angehört haben (Schürer II * 421ff.). Sehr charakteristisch für das palästi- nische Judentum jener Zeit erscheint mir schließ- lich auch die synoptische Tradition, deren Ent- stehung man auf diese jüdischen Kreise zurück- zuführen hat: in ihr findet sich echt griechisches Gut mit Sicherheit so gut wie garnicht; das religiös-philosophische Denken war hier eben im wesentlichen orientalisch (s. Harnack Lukas der Arzt 118 und jetzt auch Norden Agnostos Theos

  • ) Eine Geschichte der Entwicklung des Hel-

lenismus im Osten und des allmählichen Wieder- erstarkens des Orients fehlt bisher noch ganz, und doch scheint es mir, daß wir nur, wenn wir die Entwicklung stets im Auge behalten, manche Streitfrage zu lösen vermögen. So glaube ich z. 6., daß die bekannte Streitfrage über den Hellenis- mus in Syrien zwischen Mommsen Röm. Gesch. V 449ff. und Nöldecke ZDMG XXXIX 392ff. nur auf einer falschen Problemstellung, der nicht genügenden Berücksichtigung des entwicklungs- geschichtlichen Moments beruht, und daß ihre Lösung sich bei dessen Heranziehung ohne weite- res ergibt . Welches interessante und die ganze Frage sehr fördernde Problem erwächst dann z. B. allein ans der Beobachtung des Wiederauflebens der alteinheimischen Sprachen des Ostens und dem Zurückweichen des Griechischen vor ihnen; welche grundlegenden Folgerungen für die gesamte Entwicklung lassen sich allein hieraus ziehen! Weite Perspektiven hat hier der Aufsatz von K. Holl Herm. XLUI 240ff. für Kleinasien eröffnet; daneben ist aber natürlich Ägypten und die Schöpfung des Koptischen seit dem 3. Jhdt. n. Chr., sowie die Entwicklung des Aramäisch-Syrischen (seit dem 3. Jhdt. n. Chr. kann man von dem letzteren sprechen) und manches andere sprachliche Momene zu beachten. Aber selbstverständlich er- öffnet nicht nnr die Sprache einen Einblick in die Entwicklung, sondern ebensowohl alle anderen Kulturfaktoren, vor allem natürlich die Religion.

    • ) Bezüglich der Umnumerierung des Antio-

chos Epiphanes s. meinen Art. Heliodoros Nr. 6 in Pauly-Wissowas Realencykl. VHI 14f . 1305. 161 162 Herodes I . (II 8) lllff., sowie allenthalben in seinem Buche; aller- dings ist Norden leider geneigt, manchmal zu stark zu ,orientalisieren'). H. hat bei der Inangriffnahme seiner Verschmel- zungspolitik die Zeichen der Zeit nicht richtig ein- zuschätzen verstanden; die Zeitströmung war stär- ker als der Wille und die Kraftanstrengung des Ein- zelnen. Sein Kampf, der eine Etappe in dem großen Kampf zwischen Hellenismus und dem wieder- erstarkenden Orient darstellt, mußte daher ver- loren gehen, dieser Ausgang gewissermaßen eine Vorbedeutung für die endgültige Entscheidung des Riesenringens, ein Hinweis auf den schließ- lichen Triumph des Orients im Islam. H. ist bei seinen Verschmelzungsbestrebungen einer Utopie nachgejagt und ist wie viele Staatsmänner vor und nach ihm an der Verschmelzungspolitik ge- scheitert; vor allem utopistisch war es, wenn er hierbei gerade auch an die Pharisäer angeknüpft und wenigstens ihre Gunst zu erlangen gehofft hat. Es ist dies jedoch wohl der einzige Fehl- griff, den wir dem Regenten H. in seiner inneren Politik nachweisen können (seine Ver- schwägerung mit den Hasmonäern fasse ich nicht als solchen, s. S. 23), und wir werden ihn trotzdem als einen wirklich bedeutenden Herrscher bezeichnen können, bei dem auch in seinen aller- letzten Jahren kein merkliches Nachlassen zu spüren ist. Wohl aber kaum als einen großen Staatsmann; ein solcher soll eben nichts Unmög- liches zu einem Grundpfeiler seiner Politik machen, mag auch gerade ihm manches als möglich er- scheinen und gelingen, was die Welt für unmög- lich hält . Allerdings darf man bei Beantwortung dieser Frage nicht allein die innere Politik in Betracht ziehen, sondern muß auch selbstverständlich die Fährung der äußern Politik in Rechnung stellen, soweit man bei H. überhaupt von einer solchen reden darf. Denn infolge seines Vasallenverhält- nisses zu Rom war dessen Regelung eigentlich deren einziger Gegenstand. Durch seinen unbedingten Anschluß an Rom war er König geworden (so ur- teilt auch schon Strab. XVI 765), und er hat klar erkannt, daß er und sein Staat, sowie die Zukunft seiner Dynastie von der Gnade der Römer ganz abhängig seien, daß ohne diese seine Stellung direkt unhaltbar sei. Er hat sich dem- nach stets als der eifrige und demütige Anhänger der Römer gezeigt, seine Ergebenheit bei allen irgendwie möglichen Gelegenheiten bekundet und sich auf eine eigene auswärtige Politik gar nicht erst eingelassen. Der König hat auch eifrig die persönliche Freundschaft der römi- schen Oberherren zu erwerben gesucht und sie auch erlangt. Diese Politik hat ihm reiche Frucht durch die sehr bedeutende Vergröße- rung seines Reiches getragen. Sein häufiger Parteiwechsel bis zum J. 30 v. Chr. hat ihm nicht geschadet, da man in Rom anerkannt hat, daß dieser Wechsel durch den Selbsterhaltungs- trieb des Vasallen bedingt war; seine große diplomatische Begabung hat ihm hier vielmehr stets den gewünschten Erfolg verschafft, auch wenn die Sache noch so bedenklich erschien. Sein diplomatisches Meisterstück hat er wohl aber in den 30er Jahren geleistet, als er immer wieder mit Kleopatra als Gegnerin bei Antonius um sein Reich kämpfen mußte und in diesem Kampfe nicht unterlag (gerade dieser Erfolg des H. mahnt in der Frage nach dem Einflusse der Kleopatra auf Antonius zur Vorsicht). Einen starken Mißerfolg hat H. jedoch auch in seiner auswärtigen Politik erlitten; hat er sich doch in- folge seines zweiten arabischen Feldzuges, ob- wohl er auch ihn wie seinerzeit den ersten nicht auf eigene Faust, sondern mit Zustimmung Roms unternommen hatte, die kaiserliche Ungnade zu- gezogen. Ob man ihm aber hier irgendwelche Schuld beimessen darf, ist recht zweifelhaft, und jedenfalls ist es ihm gelungen, den Mißerfolg wieder gut zu machen. Daß der König wirklich innerlich für Rom be- geistert gewesen ist, und daß nicht allein kühle Nütz- Hchkeitsberechnung seine auswärtige Politik ge- leitet hat, läßt sich nicht beweisen, aber eben so wenig das Gegenteil. Und vor allem ist eine Hypothese Re vi lies ohne jede Wahrscheinlichkeit und von ihm durch nichts erwiesen, wonach H. die weitest- gehenden Pläne, Weltherrschaftspläne, gehabt habe, und für sie auch tätig gewesen sein soll, da er einen baldigen Zusammenbruch des Römer- reiches für sehr wohl möglich gehalten habe (3. Bd. 84ff.; vgl. Rev. hist. relig. XXVHI 283ff. XXIX 1 ff.). Wir müßten H., wenn er gerade zur Zeit der Reichsregeneration unter Augustus dies angenommen haben würde, jede Spur von Er- kenntnis politischer Realitäten absprechen und würden damit uns mit unserem ganzen sicheren Wissen über den König in schärfsten Widerspruch stellen; erscheint doch H. uns sonst gerade als der große Realpolitiker. Es fällt mithin schon die unbedingt nötige Voraussetzung derRevilleschen Hypothese. Und die weiteren wichtigsten Gründe, wie die großartigen Schenkungen des Königs ans Ausland, seine Verschmelzungspolitik, die Teilung des jüdischen Reiches nach H.s Tode, sind gleich- falls hinfällig; denn all diese Handlungen sind auch ohne die phantastische Annahme R e v i 11 e s ein- wandsfrei zu erklären (diese im einzelnen genauer zu widerlegen, erscheint mir unnötig; gerade wer das einzelne liest — auch der goldene Adler am Tempel wird verwertet! —, wird hierdurch von dem Gegenteil überzeugt werden). Geschick und große diplomatische Gewandt- heit hat H. in seiner auswärtigen Politik unbe- dingt bewiesen; da ihm aber hier infolge ihrer Beschränkung die Lösung großer verwickelter Probleme garnicht gestellt worden ist, so darf man auch nicht auf Grund der Betrachtung der äußeren Politik von dem großen Staatsmanne H. sprechen, mag er auch mancherlei staats- männische Fähigkeiten besessen haben. So wenig erfreulich in vieler Hinsicht H. als Mensch auch ist, so gehört er doch nicht nur als Herrscher, sondern sogar als Mensch zu den bemerkenswertesten Erscheinungen der hellenisti- schen Zeit, die wahrlich an bedeutenden Männern nicht arm ist. Und von allen jüdischen Königen kann ihm nur David an Bedeutung gleichgestellt werden. Wie stark er auf die Mitwelt gewirkt hat, zeigen auch die mancherlei Legenden und Geschichtchen, die schon bei Lebzeiten oder bald nach seinem Tode von ihm erzählt worden sind 163 164 Herodes I . (II 3) (so z. B. der Bericht über die Synedrionverhand- lung unter Hyrkanos, das ,,Leuthen"-Histarchen' die Erzählung von seiner wunderbaren Errettung bei einem Hauseinsturz [bell. lud. I 331f., ant. lud. XIV 454f.], die Prophezeiung des Esseners Menahem, die erst nach dem Tode des Königs entstanden sein kann [ant. lud. XV 373ff.], die Legende von der Beraubung des Davidsgrabes und die vom bethlehemitischen Kindermord). Ee ist unbedingt etwas GroBes an dem Manne, der alle Großen seiner Zeit für sich zu gewinnen verstanden hat, aber trotz alledem sollte ihm die Geschichte den Beinamen „der Große", der nicht auf alte Tradition zurückgeführt werden kann, nicht von sich aus zuerkennen. Denn das, was er geschaffen, hat nicht Bestand gehabt; es war auf seine Person zugeschnitten und ist mit seiner Person vergangen. Die Italiener der Renaissance würden als Zeitgenossen für H. vielleicht einen richtigeren Beinamen geprägt haben, den des Medicäers Lorenzo: II Magniflco! 165 166 3) Herodes Archelaos. Herodes Archelaos (eigentlich Iulius Herodes Archelaos s. S. 19), ältester Sohn Herodes I.; aus seiner Ehe mit der Samariterin Malthake (Joseph. bell. lud. I 562. H 39; ant. lud. XVII 20. 250; vgl. S. 175). Er scheint über- haupt der älteste Sohn aus den späteren nach der Hinrichtung der Hasmonäerin geschlossenen Ehen seines Vaters gewesen zu sein (Ewald IVs 586 und Keim 38 irren, wenn sie Herodes, den Sohn der 2. Mariamme, für den älteren halten; s. dagegen Joseph. bell. lud. I 664, auch 646). Da nun He- rodes I. aus seiner Ehe mit Mariamme H. bereits etwa im J. 22 v. Chr. sein Sohn Herodes geboren sein kann, so könnte man die Geburt des Arche- laos schon etwa um 23 v. Chr. ansetzen (s. über die Reihenfolge der Heiraten Herodes' I. S. lSlf.). Viel früher allerdings auch nicht, da Archelaos etwa im J. 5 v. Chr. von seinem ältesten Bruder Antipatros noch als fieigaxtov bezeichnet wird (Jo- seph. bell. lud. I 602; ant. lud. XVII81) und seine veön)s damals ausdrücklich herausgehoben wird (Joseph. bell. lud. I 604). Zu der Geburt um 23 v. Chr., d. h. zu einem Alter von etwa 18 Jahren, würde es auch gut passen, daß die Beendigung seines Studienaufenthaltes in Rom — auch ihn sandte sein Vater, wie einst die Mariammesöhne, zur Vollendung der Erziehung in die Hauptstadt — etwa in den Beginn des J. 5 v. Chr gefallen ist (Joseph. bell. lud. I 602f.; ant. lud. XVH 20. 80). Schon während seines römischen Aufenthaltes scheint sich das besonders enge Verhältnis zu seinem Stiefbruder Philippos angeknüpft zu haben, das wir auch in der Folgezeit finden. Beide zu- sammen, deren tpgövijfia hervorgehoben wird, sind bald Antipatros verdächtig geworden; sie schienen ihm ihrer ganzen Anlage nach offenbar geeignet, anders als die anderen Brüder, seinen eigenen Aussichten auf den väterlichen Thron gefährlich zu werden. So hat er Archelaos und Philippos noch während der letzten Zeit ihrer An- wesenheit in Rom und auch später nach ihrer Heimberufung durch Briefe römischer Helfershelfer und eigene Schreiben aus Rom verleumdet, sie seien gegen ihren Vater, ähnlich wie die Mariamme- söhne, erbittert und hätten dem auch offen Aus- druck gegeben (Joseph. bell. lud. I 602—605; ant. lud. XVII 80f.). Die Verdächtigung — ob irgend etwas Tat- sächliches ihr zugrunde lag, ist nicht zu ent- scheiden — hat, trotzdem damals gerade Anti- patros' Tücke entlarvt wurde, ihre Wirkung auf den mißtrauischen König nicht verfehlt, und so hat dieser bei der Neuordnung der Nachfolge den Archelaos trotz dessen Alters ebenso wie Philippos zunächst ganz übergangen (Joseph. bell. lud. I 646; ant. lud. XVH 146. Die Behaup- tung des Joseph. bell. Ind. I 606, daß man da- mals in dieser Verdächtigung bereits allgemein einen zweiten Brudermord erkannt hätte, ist mit ihrem Erfolge nicht zu vereinen; sie nimmt offen- bar die erst allmählich sich bildende Erkenntnis vorweg. Der im J. 4 v. Chr. in der einen Anklage- rede vor Augustus von den Gegnern des Arche- laos genannte Grund für seine Nichtberücksichti- gung, seine Grausamkeit, dürfte kaum für die Ent- 10 scheidung des Königs in Betracht zu ziehen sein [Joseph. bell. lud. fi 31; ant. lud. XVH 237f.]). Kurz vor seinem Tode scheint aber Herodes I. noch die wahre Natur der Verdächtigung erkannt zu haben — oder sollte etwa auf die Änderung ein äußerer Faktor, Rom, von Einfluß gewesen sein? (s. die Vermutung auf 8. 149) —, jedenfalls hat er Archelaos zu seinem Nachfolger in der ßaoi- Xeia bestimmt, d. h. ihm die Oberherrschaft über das jüdische Reich zugedacht, von dem allerdings die 20 Landschaften Galiläa und Peräa, sowie Gaulanitis, Trachonitis, Batanaia und Panias als Vasallenteil- fürstentümer (Tetrarchien) seinen Brüdern Antipas und Philippos zufallen sollten (Joseph. bell. lud. I 664. 668; ant. Ind. XVTJ 188f. 194. XVIII 93). Daß die Einheit des Reiches gewahrt werden sollte, geht auch daraus deutlich hervor, daß von Herodes ein Sonderbesitz für Archelaos nicht festgelegt worden ist (s. auch Joseph. bell. lud. II 38; ant. lud. XVTJ 249. Nikol. Damasc. frg. 5 [FHG HI 30 353] und S. 175 und 177. Strab. XVI p. 765 drückt sich hier nicht korrekt aus). Der sterbende König hatte alle diese Be- stimmungen mit dem Vorbehalt der Bestätigung durch Augustus getroffen (Joseph. bell. lud. I 669. n 2f. 26. 35; ant . lud. XVH 195. 202. 231f. 236 244. 246f. und hierzu die staats- rechtlichen Ausführungen auf S. 65f.); Archelaos mußte es sich also angelegen sein lassen, diese Zustimmung baldigst einzuholen. Nach dem 40 Tode des Königs hat er sich als der vorläufige Reichsverweser, obwohl seine Gegner ihn m Rom später des Gegenteils bezichtigten (Joseph. bell. lud. H 26ff.; ant. lud. XVLT. 230ff.), sicherlich ganz korrekt benommen, um nicht durch Anmaßung ihm nicht zustehender Rechte in Rom anzustoßen; wären die Vorwürfe der Gegner berechtigt gewesen, so hätte sich Au- gustus nicht später zu ihm so freundschaftlich gestellt. Archelaos hat denn auch das ihm vom 50 jüdischen Heere angebotene Diadem als das Zeichen der Königswürde abgelehnt und ebenso auf den Königstitel verzichtet (Joseph. bell. lud. n 3; ant. lud. XVII 202). Die Führung der Regierungs- geschäfte hat er allerdings in vollem Umfange übernommen (Joseph. bell. Ind. II 2711'.; ant. lud. XVH 232ff.). Daß er hiermit nichts Ungehöriges getan hat, geht auch aus dem Verhalten des syri- 167 168 Herodes Archelaos sehen Statthalters Varus hervor; dieser hat näm- lich die Forderungen des Procurators Sabinus, der auf die Kunde vom Tode Herodes' I. sozusagen als römischer Ministerresident zur Kontrolle hin- gesandt worden war, als zu weitgehend sistiert: der jüdische Staatsschatz und die Festungen sollten vorläufig nicht mit Beschlag belegt werden (Jo- seph. hell. Ind. II 16f.; ant. lud. XVII 221f. Eine besonders enge Verbindung des Varus mit Archelaos darf nicht allein als Grund des Vor- gehens des Statthalters angenommen werden; s. bell. Ind. II 80; ant. Ind. XVII 300). Archelaos hat zunächst den Versuch gemacht, das jüdische Volk für sich zu gewinnen; dies schien ihm in Anbetracht der Unsicherheit seiner noch nicht bestätigten Stellung besonders wich- tig. Vor einer großen Volksversammlung im Tem- pel zu Jerusalem versprach er die Abstellung der Unbilden des bisherigen Regiments, vor allem Abgabenerleichterung und eine Amnestie (Joseph. bell. lud. H 1—4; ant. lud. XVH 200-205). Durch die Nachgiebigkeit ermutigt, hat dann das Volk, das noch über die erst vor kurzem von Herodes I. verfügte Hinrichtung der Schrift- gelehrten Juda und Matthia (s. S. 147) aufs höchste erregt war, weitere Forderungen ge- stellt, und zwar Absetzung des soeben von Hero- des I. eingesetzten mißliebigen Hohenpriesters und Bestrafung der Räte des verstorbenen Königs, überhaupt die Beseitigung des hellenistischen Ele- mentes am Königshofe (s. speziell Nikol. Damasc. frg. 5 [FHG HI 3531). Es hat also auch das kul- turelle Moment, das jüdische Nationalgefühl, auf die damaligen Vorgänge bestimmend einge- wirkt. Archelaos, der seine Autorität durch weitere Be- willigungen aufs Spiel gesetzt hätte, hat zunächst noch versucht, das Volk durch Verhandlungen von seinem Verlangen abzubringen; er kommt den Juden also sehr weit entgegen. Auch als das Ver- . halten des Volkes bereits den Charakter des Auf- standes annahm, der infolge der zum bevorste- henden Passafeste in Jerusalem zusammenströ- menden Volksmengen besonders gefährlich wer- den konnte, ist er anfangs mit Zwangsmaßregeln nur zögernd vorgegangen und hat erst, als die Gefahr zu handgreiflich wurde, sich mit seinen Truppen gegen die Volksmassen gewandt, nun aber auch mit aller Energie; der Aufruhr ist in Blut erstickt worden (Joseph. bell. lud. II 5. -13. 30; ant . lud. XVII 206—218. 237. Nikol. Damasc. a. a. 0.). Die Juden haben damals dieses Vorgehen des Archelaos gegen sie heraus- gefordert ; irgendwelche Schuld an dem Bluthade scheint ihn nicht zu treffen (sehr wichtig für das Urteil ist das Zugeständnis in der einen Anklage- rede gegen Archelaos vor Augustus, Joseph. ant. lud. XVH 231: cuv xai adixovvxmv). Nach der Niederwerfung des Aufstandes hat sich Archelaos eilends nach Rom hegeben, um dort die i Anerkennung als König zu erlangen. Die durch den Volksaufstand schon an und für sich bedenk- liche Situation des neuen Regiments begann sich jedoch immer bedenklicher zu gestalten; denn sein Bruder Antipas erhob gleichfalls Ansprüche auf die ßaodeia und wollte sich auf Verhandlungen nicht einlassen. Auch dieser ist nach Rom aufge- brochen, um die Entscheidung des Augustus anzu- rufen (s. S. 175ff.). Es war ein Glück für Archelaos, daß der Reichskanzler Ptolemaios (s. S. 63) und Nikolaos von Damaskos unbedingt auf seiner Seite standen, der letztere von großer Wichtig- keit infolge seiner intimen Kenntnisse der römi- schen Verhältnisse und durch seine diplomatische Redegabe. Auch sein Bruder Philippos stand treu zu ihm; ihn ließ Archelaos als Reichsverweser zu- rück, und dieser hat ihn dann auch später in i Rom unterstützt (Joseph. bell. lud. H 83; ant . lud. XVII 303. Keim S. 39 urteilt nicht rich- tig, wenn er auch Philippos als Prätendenten gegen Archelaos bewertet). Ebenso schien die alte Heuchlerin, Archelaos' Tante Salome, mit ihrem Anhang anfangs seine Sache unterstützen zu wollen; sie reiste mit ihm nach Rom, um sich dort ebenso wie die anderen avyyeviU, allerdings so- fort von ihm abzuwenden und ihre eigenen selbstsüchtigen Pläne zu verfolgen, welche unter i Zerstückelung des Reiches auf die Begründung eigener kleiner Herrschaften hinausliefen (Joseph, bell. Ind. II 14—22; ant. lud. XVH 219—227. Nikol. Damasc. a. a. 0.). Gegen Archelaos ver- suchte in Rom außer den eigenen Verwandten schließlich auch das jüdische Volk zu wirken. So erschienen bald nach seiner Ankunft 50 jüdische Gesandte in der römischen Hauptstadt (Joseph. bell . lud. II 80; die Entsendung ist noch vor dem neuen Aufstande der Juden erfolgt. Nikol. Damasc. frg. 5 [FHG IH 354]. Ewald 1Vs 592. Keim 39 u.a. setzen fälschlich die Entsendung erst nach dem Auf- stande — durch die Anordnung des Josephns be- wogen —, was zu falschen allgemeinen Urteilen und zu falscher Chronologie führen muß). Man wollte gegen alle Herodeer als Herren protestieren und um die direkte Unterordnung unter das römi- sche Regiment bitten; man erstrebte eben die Ab- schaffung der einheimischen weltlichen Herrschaft und wollte anstatt ihrer offenbar nur ein geist- liches jüdisches Regiment, d. h. man hat hier pharisäische Tendenzen vor sich. Sowohl diese jüdische Partei als die der Salome waren im Not- fall, wenn ihre eigenen Wünsche unerfüllbar er- schienen, bereit, für Antipas gegen Archelaos ein- zutreten (Joseph. bell. lud. II 22 ; ant. lud. XVII 277. Nikol. Damasc. a. e. a. 0.). Man darf dies wohl dadurch erklären, daß man von Archelaos ein strengeres Regiment als von Antipas befürch- tete, ein Regiment, das die eigenen Wünsche ganz zunichte machen würde, und darf es nicht auf irgendwelche Urteile über die Moral der beiden Brüder oder über ihre mangelhafte Regentenfähig- keit zurückführen (Joseph. ant. lud. XVII 227: Xv- ainXeoiegov 'Agx'Xäov eov üvzurav Xoyt£öfjevot). Schließlich sind auch. um die ganze Situation für Archelaos noch weiter zu erschweren, Gesandte der zu Herodes' I. Reich gehörenden griechischen Stadtgemeinden nach Rom gekommen, welche Befreiung von der jüdischen Herrschaft und Eingliederung in das römische Provinzialregi- ment forderten (Nikol. Damasc. a. e. a. 0.); ob es sich hierbei nur um die Städte Gaza, Gadara und Hippos handelt, die Augustus bei seiner Entscheidung der jüdischen Erbschaftsangelegen- heit tatsächlich unter die unmittelbare Oberhoheit Roms gestellt hat (Joseph. bell. lud. II 97; ant . lud. XVH 320), oder ob noch weitere Städte um Autonomie, wenn auch erfolglos, gebeten haben, 169 170 Herodes Archelaos Ist kaum zu entscheiden (s. freilich die ausdrück- liche Charakterisierung der genannten Städte bei Josephus als 'EXXTjvides nöXeis, obwohl auf einige der bei Josephus vorher genannten Orte auch diese Charakterisierung zuträfe, und die gleiche Bezeich- nung, allerdings ohne Namensangaben, bei Nikolaos). In Anbetracht dieser zahlreichen Gegner hat Kikolaos dem Archelaos geraten, nicht gegen alle anzukämpfen, sondern die griechischen Städte aufzugeben und sich mit seinem Bruder zu einigen (s. Nikol. a. e. a. 0. und S. 176). Es ist sehr wohl möglich. daß Archelaos diesen Rat schließlich be- folgt hat. Wir wissen jedenfalls nur von Verhand- inngen vor Augustus, in denen Nikolaos die Sache seines Herrn gegenüber den Ansprüchen und An- schuldigungen der Salomepartei und der Juden ver- treten hat (Joseph. bell. lud. II 25-36. 80—92; ant. lud. XVII 229—247. 304—316 und S. 176f.). Augustus hat sich von Anfang an dem Archelaos gnädig gezeigt (Joseph. bell. lud. II 37; ant. lud. XVII 248), aber auch von Anfang an scheint er die schließlich gefällte Entscheidung, die Aufhebung der jüdischen ßaotXeia, d. h. Beseitigung der Ein- heit des jüdischen Reiches im Auge gehabt zu haben (Joseph. bell. lud. II 38; ant. lud. XVII 249. 303). Der jüdische Vasallenstaat ist eben der römischen Regierung zu mächtig erschienen, zumal er den Mittelpunkt der großen jüdischen Weltgemeinde darstellte. Die inneren Verhältnisse waren ferner besonders heikel, und offenbar glaubte man nur bei einer Persönlichkeit wie Herodes I. ohne Gefahr für sich den Einheitsstaat dulden zu können. Und so hat sich denn Augustus zur Teilung entschieden. Er hat nicht, wie allgemein angenommen wird, das Testament Herodes' L im wesentlichen bestätigt. Denn für Archelaos wurde ausdrücklich nur die Hälfte der alten ßaodeia bestimmt, nicht diese ganz, wie es sein Vater er- hofft hatte. Es wurden ihm Judäa, Samaria und Idumäa, abgesehen von einigen der Salome zu- gedachten Ortschaften, zugewiesen; die andere Hälfte der ßaodela wurde ihm ganz entzogen und seinen Brüdern, Herodes Antipas und Phi- lippos, als selbständige Fürstentümer zugeteilt. Archelaos wurde ferner auch nicht ßaodevs, son- dern nur ilhägxqs, eine Würde, welche einst schon Hyrkanos n. bekleidet hatte, aber anders wie dieser Hyrkanos Ethnarch auch nur über den ihm zugefallenen Besitz; der jüdische Einheits- staat war beseitigt (Joseph. beÜ. lud. H 93—99; ant. Ind. XVH 317—321; s. speziell § 93: iö fiev fjfuov ijjs ßaodeias 'AgZ'^V dldcooi e&väg- Xtjv ngoosincov; § 317 : 'AgxiXaov ßaodea fihv ovx anoepalveiat, ejjs d' t]fiiasojs £cooa; ijiieg Hgcödfl {amÜM i&vägxv xa&ioxauu und vgl. hiermit die Bestimmungen des Testaments und die Forde- rungen des Archelaos [die Stellen auf S. 166 u. 177]. Matth. H 22 nennt fälschlich Archelaos ßaodsvs). Im Falle des Wohlverhaltens wurde freilich Arche- laos der Königstitel für die Zukunft versprochen. Die ihm zugewiesene Hälfte des Landes war übri- fens der bei weitem wertvollste Teil des alten eiches, da sie, obwohl Augustus für die Landschaft Samaria wegen ihrer Treue während des letzten Auf standes eine 25% ige Herabsetzung der Steuern verfügt hatte, doppelt so viel eintrug als die Ge- biete der beiden Brüder zusammen, nämlich 600 Talente (Joseph. ant. lud. XVH 320; im bell. lud. II 97 lesen wir allerdings nur von 400 Talenten, s. aber S. 91 *). Das Talent beträgt 10000 attische Drachmen, s. S. 91). Diese Entschei- dung mag um die Mitte des J. 4 v. Chr. gefallen sein (s. S. 178). Der Ethnarch dürfte nach ihr wohl schleu- nigst nach Hause zurückgekehrt sein, da hier in- zwischen fast das ganze Reich in Aufruhr geraten war. Das Auftreten des römischen Procurators Sabinus, welcher entgegen den Weisungen des Varus die Auslieferung der Festungen und des königlichen Schatzes durchzusetzen versucht hatte, hatte schon bald nach der Abreise des Archelaos zu einem neuen, zweiten Aufstande der Juden ge- führt. Dieser war zwar von Varus schnell unter- drückt worden, aber das Verhalten des Sabinus, der die Juden rücksichtslos bedrückte, hatte beim Pflngstfest 4 v. Chr. den Aufstand um Jerusalem von neuem zum Ausbruch gebracht, und jetzt wurde das ganze Land, außer Samaria, von ihm ergriffen. Die jüdischen Truppen machten zum großen Teil mit den Aufständischen gemeinsame Sache; allent- halben erhoben sich Freischarenführer, und Sa- binus mit seiner Schutztruppe wurde sogar in Jerusalem belagert*). Der Aufstand ist jedoch im wesentlichen noch vor der Rückkehr des Archelaos aus Rom von Varus mit blutiger Strenge niedergeworfen worden. Archelaos hatte nur noch gegen den einen Freischarenführer, Athronges, zu kämpfen; er hat sich persönlich an diesem Kampfe mit bestem Erfolg beteiligt, hat allerdings schließ- lich mit dem letzten Reste der Aufständischen paktiert (Joseph. bell. Ind. n 64. 66—79; ant . lud. XVH 284. 286—298). Als Ethnarch hat Archelaos ebenso wie sein Bruder Antipas als offiziellen Namen den Namen Herodes angenommen, was uns seine Münzen (Madden Coins of the Jews 114ff.) deutlich zeigen (auch Cass. Dio LV 27 nennt ihn Herodes, da- gegen gebrauchen Josephus und Matthaeus [II 22] stets nur den alten Indiridualnamen. Aus der ganz verstümmelten Inschrift CIG DI 4537 Add. sind, sollte sie sich wirklich auf Archelaos be- ziehen, keine Schlüsse über den Namen zu ent- nehmen. Über das prinzipiell Bedeutsame der Namensänderung s. S. 178). Während seines Regiments ist der Ethnarch anscheinend von weiteren Aufständen seines Vol- kes verschont geblieben, obwohl dieses gegen ihn als den Schützling Roms nach den Ereig- nissen der letzten Monate, zu denen sein eigenes Vorgehen das Vorspiel gewesen war, von An- fang an besonders erbittert gewesen sein dürfte. Zur Erhaltung der Ruhe hat jedoch sicher sehr viel beigetragen, daß Varus nach Niederwerfung der großen Erhebung eine Legion als Besatzung in Jerusalem zurückgelassen hat (Joseph. bell. lud. H 79; ant. lud. XVH 299). Diese Stütze der

  • ) Joseph. bell. lud. II 18. 39—65; ant. lud.

XVII 222. 250—285. Für die ersten Ereignisse ist, was von manchen fehlerhafterweise nicht geschehen ist, allein die Darstellung der anti- quitates in Betracht zu ziehen. Die abkürzende des bellum widerspricht sich und ist auch an sich weniger wahrscheinlich. Über die Vorgänge in dem auch aufständischen Idumäa unterrichtet da- gegen das bellum allein richtig. 171 Herodes Archelaos 172 Herrschaft war allerdings eine weitere Beschrän- denken als rücksichtslosen, tyrannischen Herrscher kung der Autonomie und wohl ein weiterer Anlaß bezeichnen können. Sein gewaltsames Vorgehen zur Mißstimmung in jüdischen Kreisen, da seit nach dam Tode des Vaters darf man freilich als dem Untergang des Antonius keine römischen Beleg hierfür nicht verwerten, da er sich zu Truppen mehr im Lande gestanden hatten (s. diesem nur zögern J und notgedrungen entschlossen S. 58f.). hat. Trotzdem wird man das allgemeine Urteil Archelaos hat auch anscheinend nichts getan, über die ü>fiöit)s und vvgawk seiner Regierung um die Unzufriedenheit seiner Untertanen zu heben. als gerecht anerkennen dürfen, und zwar nicht nur Sollte es ihm mit seinen Versprechungen nach deshalb, weil hier die jüdische mit der christlichen dem Tode des Vaters wirklich emst gewesen sein, 10 Überlieferung zusammengeht (bell. Ind. EI 111; was allerdings nicht zu beweisen ist, so hat er sie ant. lud. XVII 342. Matth. II 22. Luk. XIX 11 ff.), jedenfalls später nicht erfüllt. Die seinerzeit auch sondern vor allem, weil gegen Ende der Regie- vom Volke geforderte Absetzung des augenblick- rung, als es galt, sich über diese bei Augustus liehen Hohenpriesters Joasar ist zwar erfolgt, zu beschweren, auch die Samaritaner, die zur Zeit aber nur weil ihn der Ethnarch des Einverständ- des großen Aufstandes allein treu geblieben waren, nisses mit den Aufständischen beschuldigte (so sich gegen ihren Herrscher erhoben und zu seiner richtig Brann 249 gegenüber Grätz m 15 252); Beseitigung sogar mit ihren alten Todfeinden, die beiden Nachfolger hat er jedoch auch nur kurze den Judäern, zum erstenmal seit Jahrhunderten Zeit im Amte gelassen und hat schließlich sogar gemeinsame Sache gemacht haben, wieder auf Joasar, der eine durchaus servile Natur 20 Diese allgemeine Mißstimmung ist auch durch- gewesen zu sein scheint, zurückgegriffen (Joseph. aus begreiflich, da das Regiment des Archelaos ant . lud. XVII 339. 341. XVIII 3. 26). irgendwelche größere positive Leistungen anschei- Anßer diesem willkürlichen Schalten mit dem nend nicht gezeitigt hat. Denn die glänzende Re- höchsten geistlichen Amt — er übt also wie sein stauration des irr der Revolutionszeit zerstörten Vater das ius circa sacra aus (ant. Ind. XX 149) — königlichen Palastes in Jericho, sowie die Grün- kennen wir noch eine das jüdische Empfinden aufs dung einer immerhin bedeutenden Ortschaft (xa>- höchste verletzende Handlung des Archelaos, seine ^17), die er nach altem hellenistischem Herrscher- Heirat mit seiner Schwägerin Glaphyra, der Witwe gebrauch nach sich Archelais benannt hat, selbst seines Stiefbruders Alexandros, die von ihrem die hiermit in Verbindung stehende sorgsame zweiten Gemahl, König Juba II. von Mauretanien, 30 und wirtschaftlich wertvolle Anlage von neuen geschieden war. Diese stand am jüdischen Hofe Palmenpflanzungen in der Ebene von Jericho (Jo- infolge ihres Hochmuts in keinem gnten Andenken, seph. ant. lud. XVII 340) sind ab solche kaum zu und vor allem verstieß diese Ehe des Schwagers werten (über Archelais und die dortigen Bewässe- mit der Schwägerin gegen das jüdische Gesetz, da rungsanlagcn s. Guthe Mitt . u. Nachr. Deutsch. Glaphyras Ehe mit Alexandros Kinder entsprossen Paläst.-Ver. 1911, 65ff. und hierzu Thomsen waren. Archelaos hat damals seine erste Gemahlin ebd. 1912, 71ff. Vgl. die Bemerkungen S. 82*). Mariamme, die vielleicht seine Nichte war (s. die Wenn man sein Vorgehen in der Zeit der Reichs- genealogische Tabelle), — die Zeit können wir verweserschaft nicht als reine Heuchelei und das leider nicht näher bestimmen, doch jedenfalls mehr Versprechen des Augustus, ihn eventuell später gegen Ende der Regierung des Archelaos — ver-40zum ßaodevs zu ernennen, nicht als bloße Re- stoßen. Glaphyra ist übrigens bald nach dieser densart fassen will, so wird man das Urteil fällen Heirat gestorben, was im jüdischen Volke als dürfen, daß er als Herrscher das nicht gehalten Gottesurteil gegolten zu haben scheint (Joseph. hat, was er zu versprechen schien, und zwar wohl bell. Ind. II 114—116; ant. lud. XVII 341. 349 nicht allein den Untertanen, sondern auch Rom —353; der Traum, welcher Glaphyra ihren Tod gegenüber. Denn es ist sehr wahrscheinlich. daß ankündigt, ist wohl, zumal er von Josephus im gegen Archelaos im J. 6 n. Chr.*) nicht allein Anschluß an einen Traum des Archelaos erzählt wird, als Produkt jüdischer Legendenbildung zu *) Für die Chronologie s. Schürer I» 416 werten, an der die Essener besonders beteiligt und 453, 13. Josephus1 Angabe über die Länge gewesen zu sein scheinen [Joseph. ant. XV 373ff. 50 der Regierungszeit im bell. Ind. II 111 unter- XVII 346]). scheidet sich von der der ant. lud. XVII 342 und Die uns in der Heirat so offen entgegen- vita 5, da nach der ersten der Sturz im 9., nach tretende Verletzung des jüdischen Gesetzes darf der zweiten im 10. Regierungsjahre erfolgt ist. uns jedoch nicht verleiten, in Archelaos einen Da in der an die Erzählung des Sturzes sowohl besonders rücksichtslosen Übertreter jüdischer im bellum als in den antiquitates sich anknüpfen- Sitte zu sehen. Das Schweigen unserer Archelaos den jüdischen Legende das einemal die Zahl 9, nicht günstigen Überlieferung spricht schon da- das anderemal die Zahl 10 eine Rolle spielt (bell, gegen, und noch entscheidender sind seine Mün- lud. II 112f.; ant. lad. XVTI 345—347), so zen, auf denen er sich ebenso, wie sein Vater, scheint es sich nicht um ein Versehen in dem gehütet hat, ein Menschenbildnis anzubringen. 60 einen Falle, sondern um zwei Rechnungsweisen Seine Heirat darf man also wohl vor allem als zu handeln. Nimmt man das 10. Jahr als das ein Anzeichen einer über alle Sitte sich hinweg- richtige an (mit dem 9. würde man übrigens setzenden Sinnlichkeit fassen. Aach sonst scheint auch noch auf das auch durch Joseph. ant. lud. er seinen Begierden zügellos nachgegangen zu XVIII 26 und Cass. Dio LV 27 gesicherte J. 6 sein; für große Trinkgelage hat er eine ganz be- n. Chr. kommen), so erklärt sich die Angabe des sondere Vorliebe gehabt (Joseph. bell. Ind. II 9. Jahres durch ein Mißverständnis oder eine 29; ant. lud. XVTI 234 . 344). Flüchtigkeit gegenüber der bekannten Tatsache Ferner wird man den Ethnarchen ohne Be- von 9 bereits verflossenen Regierungsjahren, viel- 173 174 Herodes Archelaos wegen seines tyrannischen Regiments, sondern vor allem wegen nicht korrekter Erfüllung seiner Vasallenpflichten — sogar eine schwere Verfeh- lung erscheint nicht ausgeschlossen — von Rom die Anklage gegen ihn erhoben worden ist; er ist dorthin nebst seinen Brüdern zitiert worden (s. S. 178ff.). Man könnte übrigens zur Stütze dieser Annahme immerhin auch auf seine Münzen verweisen und sie als Zeichen seiner geringen Ergebenheit gegen Rom, eines gewissen Selbst-10 bewußtseins, verwerten, da auf ihnen, anders wie auf denen seiner Brüder, nur sein eigener Name und niemals der Name des Kaisers oder wenigstens, wie auf den ersten Münzen des Antipas, eine auf den Kaiser hinweisende Be- zeichnung (bei Antipas: Tiberias) erscheint (die Nichtanbringung des Kaiserbildes ist dagegen ein- fach als Ausfluß der Befolgung des jüdischen Gesetzes zu fassen, obwohl Philippos dem Kai- ser zuliebe auch hiergegen verstoßen hat, aller-20 dings nicht bei Münzen, die im jüdischen Kern- land Judäa kursierten, Madden Coins of the Jews 123ff.). Archelaos folgt in seiner Münz- prägung ganz dem Brauche des Vaters; es ist aber hierbei zu beachten, daß seitdem der Prinzipat weiter eingewurzelt war, und daß seine, des Duodez- fürsten, allgemeine Stellung eine ganz andere war als die seines königlichen Vorgängers. Aber auch darauf kann man hinweisen, daß auch sonst von seiner Seite anders, als von seinem Vater und von 30 seinen Brüdern, nichts erfolgt zu sein scheint, was nach außen seine Ergebenheit gegen den Kaiser hätte dokumentieren können; so ist die von ihm gegründete Ortschaft nach ihm, nicht nach Mit- gliedern des Kaiserhauses benannt worden (anders handelt z. B. sein Bruder Philippos, der in der- selben Zeit, und zwar unbedingt noch vor dem J. 2 v. Chr., dem Verbannungsjahre der Kaiser- tochter Iulia, zum mindesten eine Stadt Iulias, benannt nach der Tochter des Kaisers, gegründet 40 hat, Joseph. bell. lud. H 168; ant . lud. XV7II 28; ähnlich Herodes Antipas, s. S. 181f.). Ob etwa auf seine Gesinnung gegen Augustus dessen seine Hoffnungen nur teilweise erfüllende Ent- scheidung vom J. 4 v. Chr. verstimmend und so für ihn verhängnisvoll werdend eingewirkt hat, das können wir uns leider nur fragen, aber nicht entscheiden. Anders als seine Brüder hat sich Herodes Archelaos vor dem Kaiser nicht gegen die erhobene 50 Anklage rechtfertigen können. Er ist zudem von diesen im Stich gelassen worden und scheint auch von seiner alten Gegnerin Salome in Rom angeschwärzt worden zu sein; denn das Ge- schenk der von Archelaos gegründeten Ortschaft Archelais an sie (Joseph. ant. lud. XVIII 31) kann sehr wohl als kaiserlicher Dank für ihre Mitwir- kung bei der Anklage des Neffen gedeutet wer- den (s. übrigens auch Joseph. ant . lud. XVII 344: uvks xarfyogot). Archelaos ist damals nicht 60 leicht bedingt durch die jüdische Legende, bei der wohl die Zahl 9, d. h. die Zahl der vollen Regierungsjahre zunächst Verwendung gefunden hat. nur seiner Herrscherstellung entsetzt worden, son- dern hat auch seinen gesamten Privatbesitz ver- loren. Das Gebiet des Ethnarchen wurde ein- gezogen und prokuratorische Pvovinz (Joseph. bell. Ind. II 111. 117. 167; ant . lud. XVII 344. 355 [staatsrechtlich ist hier bemerkenswert die Unter- scheidung zwischen dem der Provinz Syrien bei- gefügten Herrschaftsgebiet des Archelaos und seinem oixor, vgl. S. 72* und S. 92]; XVHI 2f. 26). Archelaos wurde verbannt, und als Aufenthaltsort wurde ihm die Hauptstadt der Allobroger, Vienna, angewiesen. Hier ist er auch. und zwar wohl noch vor 18 n. Chr., gestor- ben (Strab. XVI 765: ev ipvyfj diezeXei. Die Stelle zeigt, daß Archelaos bei ihrer Niederschrift bereits tot war; über die Abfassungszeit von Strabons Geographika s. Christ-Schmid Griech. Liters/ turgescn. II 1 *, 316). Wenn das später bei Bethlehem gezeigte Grab wirklich das des Archelaos gewesen ist, so muß man annehmen, daß sein Leichnam in die Heimat geschafft und dort bei- gesetzt worden ist (so scheint sich mir die Stelle des Hieronymus, Onomast . p. 101 ed. Lagarde mit Strabon auszugleichen). Kinder hat er allem Anschein nach nicht hinterlassen. Ein abschließendes Urteil über die Persön- lichkeit des Archelaos ist nicht ganz einfach. Ausschweifend, sinnlich und grausam ist er un- bedingt gewesen, darin der echte Sohn seines Vaters, obwohl wir nicht wissen, inwieweit seine Grausamkeit durch das Verhalten seiner Unter- tanen erst hervorgerufen worden ist (man be- achte sein Handeln nach dem Tode seines Vaters). Aber ob man in ihm nur den rohen Tyrannen, wie es zumeist geschieht (nur Grätz HI 1* 252f. entschuldigt ihn), zu sehen hat, ist doch zweifelhaft, zumal wenn man die schwierige Lage berücksichtigt, in der er sich als Sohn Herodes' I. und infolge des großen, so blutig niedergeworfenen Aufstandes seinen Untertanen gegenüber befunden hat. Es ist sehr wohl mög- lich. daß er sich auch große politische Ziele ge- steckt hat, die ihn dann freilich von der unbe- dingt romfreundlichen Politik seines Vaters ab- geführt hätten, und an denen er schließlich ge- scheitert wäre. Die zu größeren Plänen nötige Energie und Tatkraft scheint er immerhin be- sessen zu haben (s. das Vorgehen des Antipatros und später der Salomegruppe gerade gegen ihn). Mommsen R. G. V 509 dürfte ihm mit seiner Charakteristik .unwürdig und unfähig' doch nicht ganz gerecht werden. Neuere Literatur: Ewald Gesch. d. Volk. Israel IVs 585ff. Hansrath Neutest . Zeitgesch. H 284ff. Hitzig Gesch. d. Volk. Israel II 559ff. Grätz Gesch. d. Jud.HI 1 »246ff. Schürer Gesch. d. jüd. Volkes I« 418ff. 449ff. Wellhausen Israel. u. jüd. Gesch.* 339ff. Keim s. Arche- laos in Schenkels Bibellexik. IH 38ff. Brann De Herodis, qui dicitur magni filiis patrem in imperio secutis I, Bresl. Diss. 1873, ISff. und Monatsschr. f. Gesch. u. Wissensch. d. Judent. XXH 241ff.; Prosop. imp. Rom. I 127 nr. 832; Encyclop. biblic. II 2031f. s. Archelaos. 175 176 4) Herodes Antipas. Herodes Antipas (eigentlich Inline Herodes, s. S. 19), Sohn Herodes' I. aus seiner Ehe mit der Samariterin Malthake, jünger als sein Brnder Arche- laos, da dieser und nicht er zu den ältesten Söhnen seines Vaters gezählt wird (Joseph. bell . lud. I 646. 664. II 21; ant . lud. XVH 226, auch 146 \nmimos ist hier wohl nicht mit Rücksicht auf alle Söhne Herodes' L, sondern nur auf die hier genannten gesagt]; vgl. ferner Nikol. Damasc. frg. 5 [FHG III 353f.]: hier nur als vccoxegos bezeichnet. Dem-10 gegenüber muß natürlich die Reihenfolge in der genealogischen Aufzählung bei Joseph. bell. I 562; ant. lud. XVil 20, wo Antipas vor Archelaos er- scheint, zurücktreten). Der Altersunterschied zu Archelaos kann aber nur sehr unbedeutend gewesen sein — also auch er wohl noch vor oder um 20 v. Chr. geboren —, da er nach dem ersten Unter- richt in der Heimat (s. den act. apost. XIII 1 er- wähnten ovvxgorpos des Herodes Antipas) von seinem Vater zusammen mit Archelaos zurVollendung seiner 20 Erziehung nach Rom geschickt worden ist (Joseph. ant. lud. XVII 20). Seinem ganzen Auftreten nach ist er denn auch im J. 4 v. Chr., zur Zeit des Todes seines Vaters, bereits einigermaßen er- wachsen gewesen. Auch Herodes Antipas ist wie seine Brüder Archelaos und Philippos noch vor dem Tode des Vaters aus der römischen Hauptstadt nach Palä- stina zurückgekehrt, da uns für das J. 4 v. Chr. eine Reise des Herodes Antipas von dort nach 30 Rom bezeugt ist (Joseph. bell. lud. TL 20; ant. lud. XVH 224). Diese Reise wurde durch den Streit um die Erbfolge nach Herodes' L Tode veranlaßt. Dieser hatte nämlich nach dem Sturz seines ältesten Sohnes Antipatros etwa zu Beginn des J. 4 v. Chr. ein drittes Testament gemacht, durch das er An- tipas zu seinem Nachfolger in der ßaodcia be- stimmte (Joseph. bell. lud. I 646; ant. Ind. XVH 146. 188). Kurz vor seinem Tode hatte der König jedoch dieses wieder umgestoßen und Antipas nur 40 zum Teilfürsten, zum Tetrarchen von Galiläa und Peräa, ernannt, während die jüdische ßaotXela, d. h. die Oberherrschaft auch über die Länder des Antipas seinem alteren Bruder Archelaos zuge- dacht war (Joseph. bell . lud. I 664. 668; ant. lud. XVII 188). Diese letzten Bestimmungen des Königs bedurften freilich. ehe sie wirksam werden konnten, der Bestätigung durch Augustus (s. z. B. Joseph. bell . lud. II 2. 35; ant . lud. XVH 202. 209. 247 und hierzu die staatsrechtlichen Aus- 50 führungen auf S. 65f.). Um sie einzuholen, hat sich Archelaos als der designierte Chef des Hauses schleunigst, sobald es ihm die innere Lage des Landes zu gestatten schien, nach Rom begeben. Eile schien besonders not zu tun, da Antipas nicht gewillt war, die letzte Anordnung des Vaters anzuerkennen und sich Archelaos zu fügen. Er ist zu seinem Widerstande vor allem ermutigt wor- den durch seine Tante Salome und andere An- gehörige des Königshauses und hat alle Aner- bietungen, sich in Güte mit seinem Bruder zu einigen, abgelehnt. So hat auch er eilends die Reise nach Rom angetreten, um persönlich vor dem Kaiser seine Ansprüche auf die ßaodiia zu vertreten (Joseph. bell. II 20f.; ant. lud. XVII 224—226). Auch seine Mutter Malthake hat sich schließlich für ihn entschieden (s. Joseph. bell. Ind. H 21; ant. lud. XVII 225. Die Stellen belL Ind. II 15, bezw. ant. lud. XVH 219 sprechen nur von ihrem Anschluß an Archelaos auf der Reise nach Kaisareia, nicht auf der nach Rom; so und nicht, wie Brann Diss. 14 will, löst sich die schein- bare Aporie der Stellen). Von den alten Räten seines Vaters waren für seine Sache gewonnen der Rhetor Eirenaios, der seine Interessen in Rom ver- treten sollte, und Ptolemaios, der Bruder des Ni- kolaos von Damaskos. Auch Nikolaos selbst, der freilich auf Seiten des Archelaos stand, scheint ihm wohlwollend gegenübergestanden zu haben und hat auch anscheinend zu einer Verständigung der Bruder geraten (Nikol. frg. 5). Er erkannte offenbar die Gefahr, die beiden Brüdern von der Intrigantin Salome nebst den anderen Verwandten, sowie von Seiten des jüdischen Volkes drohte, welche alle die vollständige Zerstückelung des jüdischen Reiches zur Begründung eigener kleiner Herrschaften, bezw. die direkte Einordnung in das römische Provinzialregiment erstrebten (Joseph, bell. Ind. n 15, 22; ant . lud. XVII 220. 227). Salome dürfte überhaupt wohl vornehmlich in der Hoffnung, aus dem Streite der Brüder für sich selbst Vorteile bei Augustus zu erlangen, Herodes Antipas gegen Archelaos aufgestachelt haben; in Rom, wo sie ihre und der ihrigen Ziele offen enthüllte, hat sie jedenfalls anfangs Antipas nicht unter- stützt (Nikol. frg. 5: ov zip vemvegq) [sc. Antipas] avvaymviCöftevot. Joseph. bell. lud. II 22; ant. lud. XVH 227 nimmt mit seinen anderslautenden Be- merkungen, nach denen Salome in Rom sofort für Antipas eingetreten sei, die spätere Entwicklung voraus). So hat denn auch bei den ersten Ver- handlungen, die über die Nachfolge vor Augustus geführt wurden, ihr Sachwalter, ihr Sohn Anti- patros, die Sache des Antipas gegenüber den An- sprüchen des Archelaos zwar als die bessere hin- gestellt, ist aber allem Anschein nach nicht positiv für ihn eingetreten (s. bell. lud. II 23—36 [in § 24 wird auch ausdrücklich die besondere Klage- schrift der Salome hervorgehoben]; ant. lud. XVH 228—247. Die hier mitgeteilte Erwiderung des Nikolaos gegen Antipatros richtet sich denn auch nicht gegen diesen als den Vertreter der Ansprüche des Antipas, und Nikolaos selbst be- richtet in seiner Selbstbiographie, daß er gegen 177 178 Herodes Antipas Herodes Antipas überhaupt nicht aufgetreten sei, frg. 5 auf p. 354. Ewald IV 588 und Schürer I» 419 urteilen hier nicht richtig). Von Antipas' Bemühungen in Rom erfahren wir nur, daß auch •er ein Promemoria dem Kaiser eingereicht hat 'Joseph. ant. lud. XVII 229). Wie und ob hierüber verhandelt worden ist,

  • ird uns, obwohl uns die Bemühungen der anderen

Gegner des Archelaos, der Salome und ihrer Gruppe, sowie der Abgesandten des jüdischen Volkes, genau geschildert werden (s. S. 168f.), licht berichtet; auch der Sachwalter des Anti- jas, Eirenaios, verschwindet in unserer Tradi- tion ganz. Hieraus etwa den Schluß zu ziehen, •daß er mit seinen Ansprüchen bald zurückge- treten sei, erscheint mir nicht angängig; denn vdr müssen Josephus entnehmen, daß Salome uad die Ihrigen, als sie die Aussichtslosigkeit ihrer eigenen Hoffnungen erkannten, sich schließ- lich für Antipas erklärt haben (siehe vorher). Las in unseren Quellen uns entgegentretende völlige Zurücktreten des Antipas in Rom ist wohl vielmehr quellenkritisch zu erklären. Der Dar- stellung des Josephus über die Vorgänge in Rom liegt, wenn auch nicht direkt, Nikolaos von Damaskos zugrunde, und dieser hat eben offen- lu nur die Verhandlungen vor August us, in dinen er selbst mitgewirkt hat — gegen Antipas ha„ er ja nicht gesprochen — näher geschildert. In.merhin erscheint es nicht ausgeschlossen, daß infjlge der Bemühungen des Nikolaos noch vor der Entscheidung des Kaisers eine Einigung der beiden Brüder erfolgt ist (bei den letzten Ver- handlungen vor Augustus werden als Gegner des Nikolaos die jüdischen Gesandten, welche bei Augustus die volle Beseitigung der Herrschaft der Herodeer erstreben, und die Gruppe der Ver- wandten erwähnt, aber nicht eine Gruppe des Antipas, Joseph. bell. lud. n 82; ant. lud. XVTI 302). Durchgedrungen ist Antipas mit seinen An- sprüchen auf die ßaodeta bei Augustus jedenfalls nicht. Dieser hat vielmehr damals das jüdische Königtum wieder beseitigt. Für diese Stellung schien ihm offenbar keiner der streitenden Brüder geeignet, und durch die Beseitigung war auch der Hauptzankapfel aus der Welt geschafft. Antipas erhielt von dem Erbe des Vater das, was dieser ihm zuletzt bestimmt hatte, die beiden Land- schaften Galiläa und Peräa mit dem Titel Tetrarch (Jos. bell. lud. II 94f.; ant. lud. XVH 318. Der ßaodevs-Titel wird ihm fälschlich nur Matth. XIV 9; Marc. VI 14 und 22 beigelegt, während das Neue Testament ihn an anderen Stellen richtig als Tetrarchen bezeichnet, Matth. XIV 1; Luk. HI 1 und 19. IX 7; act. Apost. XHI 1). Der Steuerbetrag aus dem Herodes Antipas zugewie- senen Besitz, der allerdings nicht geschlossen zusammenlag, war auf 200 Talente (das Talent zu 10000 attischen Drachmen, s. auch S. 91) ge- schätzt. Die Beseitigung der jüdischen ßaodeia bedeutet für ihn einen Vorteil, da bei ihrem Fort- bestehen sein eigenes Regiment dem Träger der ßaaiUia unbedingt unterstellt gewesen wäre(Nikol. frg. 5 auf p. 353 spricht denn auch davon, daß Archelaos nach der 51q äqxq strebt, und setzt sie dem Begriff ßaodeta gleich; s. auch vor allem S. 166), wie etwa früher die Tetrarchie desPheroras dem Herodes I. (s. S. 122), während er jetzt ganz selbständig dastand. Antipas hat im Anschluß an seine Einsetzung als Tetrarch seinen Namen geändert (dies geht ganz deutlich aus Josephus hervor, der zugleich mit der Übernahme der Herrschaft durch Antipas den Namen Antipas nicht mehr anwendet, vgl. auch bes. bell. lud. II 167); er hat jetzt ebenso wie sein Bruder Archelaos den Namen Herodes ange- nommen, d. h. die Brüder erheben den Herodes- Namcn zum Dynastienamen, zu einem Attribut des selbständigen Herrschers (der bescheidenere Philippos, der dritte der zur Herrschaft gelangten Söhne Herodes' L, hat sich auch hier zurückge- halten). Sie knüpfen hierbei an an die Traditionen der großen hellenistischen Dynastien *). Die Münzen des Herodes Antipas (über sie Madden Coins of the Jews 1188.) und die dem Tetrarchen errichteten Inschriften (Dittenberger Syll. [or.] I416.417) zeigen uns, daß wenigstens im offiziellen Gebrauch der alte Individualname Antipas ganz geschwunden ist (auch das Neue Testament ge- braucht ihn niemals). Der Regierungsantritt des Herodes Antipas fällt etwa um die Mitte des J. 4 v. Chr. (Branns [307 und vorher 253ff.] Ansatz auf 3 v. Chr. ist nicht zu halten, da Antipas, ebenso wie seine Brüder seine Regierungsjahre erst von dem Zeit- punkte der Bestätigung durch den Kaiser ge- zählt haben kann und wir durch Annahme des J. 3 v. Chr. als Anfangsjahr auf ein falsches Endjahr der Regierung geführt würden, s. u. Anders als Brann muß man auch gerade an- nehmen, daß die Entscheidung des Kaisers ge- fallen ist, noch bevor in Rom der Aufstand der Juden in vollem Umfang bekannt geworden war [ant . lud. XVn 251 verglichen mit 222 zeigt klar, daß in Rom bisher nur der während der Abwesenheit der Brüder zwischen Ostern und Pfingsten ausgebrochene Aufstand von Varus ge- meldet worden war], denn sonst hätte Nikolaos in seiner Gegenrede gegen die dem Archelaos feind- lichen Gesandten der Juden [Joseph. bell. lud. TL 92; ant . lud. XVH 315f.] diesen Aufstand be- sonders verwertet). Das erste bedeutendere Ereignis aus der Regierung des Herodes Antipas, das wir sicher datieren können, fällt ins J. 6 n. Chr. Da Jo- sephus von ihm ganz schweigt und wir nur kurze Andeutungen bei Strabon XVI p. 765 und Cassins Dio LV 27 besitzen, ist es bisher, soweit ich sehe, noch niemals berücksichtigt worden. Strabon erzählt in seinem kurzen Exkurs über Herodes I. und seine Söhne auch von dem Testament des Königs: .ucuidas axreois (sc. Söhne) äjeodovs'. Er erwähnt dann die zifdj dieser Söhne, sowie der Salome und deren Tochter Berenike durch Augustus, wobei er unbedingt die Bestätigung des Testaments des alten H, und vor allem die Einsetzung der genannten Personen in eigene Herrschaften, d. h. die Ereignisse des J. 4 v. Chr.

  • ) So hat auch z. B. der spätere König Se-

leukos HI. Kallinikos, als er, der nicht für den Thron bestimmt war, zur Regierung gelangte, seinen Individualnamen Alexandros abgelegt, s. Euseb. Chron. I 253; vgl. femer Strack Dynast, d. Ptolem. 7ff. 179 180 Herodes Antipas im Auge haben muß. Das Glück der Söhne — es kann sich nur um Archelaos, Antipas und Phi- lippos handeln — hat jedoch nach Strabon nicht angedauert: sie sind angeklagt worden and der eine d. h. Archelaos (s. S. 172f.) ist auch im Anschluß an die Anklage nach Gallien verbannt worden, wäh- rend die beiden anderen — Antipas und Philippos — ßeqanejq noXXfj fioXis evgovxo xa&odov, xeitjaoytas &nodeix8cloe]s exazigcp'. Aus der letzten Be- merkung darf nun auf keinen Fall geschlossen werden, daß die beiden überhaupt erst damals im Anschluß an die Anschuldigungen ihre Tetrarchien erhalten haben. Dies würde unserem ganzen sonstigen Wissen, aber auch der Darstellung Stra- bons selbst widerstreiten, der ja vorher von der nuvj aller Söhne gesprochen hat. Es ist also hieraus nur zu folgern, daß man Herodes Antipas und Philippos damals ihre Tetrarchien gelassen hat, daß sie in deren Besitz neu bestätigt worden sind; dies hat allerdings Strabon, da er hier zugleich eine genauere Angabe über die vorher erwähnte nu>j der Söhne nachholen will, nicht ganz glücklich ausgedrückt (vgl. übrigens Joseph. ant. lud. XVIII 27 und hierzu S. 181). Wir erfahren also aus Strabon, daß zusammen mit Archelaos auch Herodes Antipas und Philippos im J. 6 n. Chr. vor Angustus angeklagt worden sind, daß sie sich jedoch anders als der älteste Bruder haben recht- fertigen können, und daß ihnen die Rückkehr in ihre Reiche gestattet worden ist. Freilich geschah dies fiöXis, was auf den Ernst der Situation hin- weist, und &xgeuicuf noXXfj. Vielleicht gestattet uns nun Cassius Dio durch seine Angabe über den Grund der Verbannung des Archelaos: ,aliiav iiva äno züv adeXtpätv Xa- ße!n>, ein Urteil, worin unter anderem diese &e- ganeia bestanden hat. Sollten etwa die Brüder, um sich selbst zu retten, alle Schuld auf Arche- laos geschoben haben? Es erhebt sich natürlich sofort die Frage, worin die gegen Antipas und seine Brüder erhobene Anschuldigung bestanden hat; die gleichzeitige Anklage und Entscheidung, sowie das allem Anschein nach erfolgte Abwäl- zen der Anklage auf einen weisen uns darauf hin, daß ein und dieselbe Beschuldigung gegen alle erhoben worden sein muß. Joseph. bell. lud. II 111; ant. lud. XVII 342ff. gibt nun als Grund für die Anklage und Verurteilung des Archelaos nur die Klagen seiner Untertanen wegen seines tyrannischen Regiments. Man kann hiergegen als einzigen Grund jedoch schon an und für sich Be- denken hegen. Die außergewöhnlich brüske Art des Vorgehens des Augustus gegen Archelaos — der jüdische Gesandte am römischen Hofe wurde angewiesen, seinen Herrn schleunigst zur Verant- wortung nach Rom zu bringen, einer direkten Aufforderung wurde dieser gamicht mehr ge- würdigt — verstärkt alsdann die Bedenken noch beträchtlich. daß allein die Bedrückung der Unter- tanen zu dem Vorgehen mit all seinen Folgen ge- führt habe. Da Schließlich der Grund des Josephus der soeben aufgestellten Forderung einer alle Brüder in gleicher Weise treffenden Beschuldigung nicht gerecht wird (s. auch bezüglich des Regi- ments des Philippos das uneingeschränkte Lob bei Joseph. ant . lud. XVHI 106f.), so darf man wohl annehmen, daß Josephus auch hier, wie er überhaupt über das Regiment der Herodessöhne nur ganz aphoristisch berichtet*), nicht ausreichend orientiert gewesen ist; es muß vielmehr zu der An-

  • ) Zwei der Hauptquellen des Josephus für

Herodes I., Nikolaos von Damaskos und der jüdi- sche Anonymus, haben offenbar beide diese Zeit nicht behandelt, und der von ihm auch in diesen späteren Abschnitten noch verwertete anonyme Universalhistoriker hat eben ausführlichere An- 10 gaben nicht enthalten (über die genannten Quellen s. meine Bem, auf S. 4ff.). Die weitere Verwertung des Universalhistorikers nimmt auch Wachsmuth Einleit. i. d. Stud. d. alt. Gesch. 445 an unter Ver- weis auf Joseph. ant. Ind. XVIII 54. Für ihn spricht auch die durchaus sachliche, nicht chrono- logische Gruppierung der Tatsachen in den der Regierung der einzelnen Herodessöhne gewidmeten Abschnitten (diese Anordnung auch schon von Ewald V105,1 als bemerkenswert hervorgehoben) 20 und der ganze Charakter der Darstellung des Jo- sephus mit ihren großen, offenbar durch die Quelle und durch Materialmangel für das eigentliche Thema bedingten Exkursen über nichtjüdische Geschichte und dem ganz verunglückten Versuch. die sachlich geordnete Darstellung der Quelle in eine chrono- logisch orientierte Erzählung umzuwandeln (s. z. B. ant. lud. XVU1 106, wo ein Ereignis des J. 34 n. Chr., der Tod des Tetrarchen Philippos, durch idw an Vorgänge des J. 36 n. Chr. angeknüpft 30 wird; femer ant. lud. XVIII 109ff., wo zeitlich weit auseinanderliegende Ereignisse durch ein ein- leitendes h> xovicp auf das J. 34 n. Chr. gestellt werden |vgl. hierzu S. 186] und s. auch die Be- merkungen über § 90, wo sogar bereits ein Ereignis des J. 37 n. Chr. vorausgenommen ist [S. 192 *]. Schließlich ist für die ganze Darstellungsform, wenn es sich hierbei auch um kein Ereignis aus der jüdischen Geschichte handelt, besonders kennzeich- nend die Verknüpfung des Todes des parthischeo 40 Königs Phraates IV. im J. 3/2 v. Chr., durch xovxov eo» xgövov1 mit Vorgängen aus der Regie- rungszeit des Tiberius, s. § 39 gegenüber § 35—38. Dieselbe Art der ungenügenden chronologischen Verknüpfung findet sich bei Josephus auch in den vorhergehenden Büchern, wodurch die Neueren immer wieder irregeleitet worden sind; nur an den bekanntesten Beleg sei hier erinnert, an die früher allgemein übliche falsche Ansetzuwr des Hohenpriesters Iochanan, des persischen Statt- 50halters Bagoas usw. unter Artaxenes III. statt unter Artaxerxes II. [dies haben uns die aramä- ischen Papyri von Elephantine erkennen lassen, s. Sachau Aram. Papyr. nr. lff.]; sie ist gegenüber den ausdrücklichen Angaben des Textes bei Joseph. ant. lud. XI297 allein im Vertrauen auf die falsche chronologische Angabe in § 304 vorgenommen worden. S. auch den 2. Abschnitt: Herodes I. passim. Die Bedeutung dieser Anknüpfungsprin- zipien ist für die Quellenanalyse bei Josephus 60bisher noch nicht erkannt worden). Täubler (Die Parthernachr. bei Joseph., Berl. Dissert. 1904 , 58ff.) nimmt freilich z. B. für die in diesem Zusammenhang gebotenen parthischen Nachrichten selbständige Verwertung der Pri- märquellen, s0 auch die von ,Memoiren des Herodes Antipas', durch Josephus an. Dies ist jedoch unbedingt verfehlt. Denn hätte Josephus wirklich ein Werk wie Memoiren des Antipas 181 182 Herodes Antipas schuldigung der Untertanen des Archelaos noch etwas anderes als Anklagegrund hinzu getreten, vielleicht durch jene ausgelöst worden sein. Als solcher Anklagegrund würde nun die Annahme, daß Archelaos seine Pflichten als römischer Vasallen- fürst nicht genügend erfüllt, daß er den Geboten der römischen Regierung, die natürlich nicht allein die mehr oder weniger tyrannische Behandlung der Juden betrafen, entgegengehandelt hat, eine an sich befriedigende Lösung darstellen; man würde auch eine Stütze für diese Auffassung in den von Josephus allerdings nur auf die grausame Behand- lung der Juden gemünzten Worte (ant. lud. XVlI 342): fiäXtoxa biei fyvcooav (sc. die Juden) avxov (sc. Archelaos) nagaßeßijxöia xas kvxoXas avxov (sc. Augustus) xzX. finden können. Wir hätten also anzunehmen, daß auch über das Wohlverhalten des Herodes Antipas und seines Bruders Philippos ernste Bedenken in Rom auf- gestiegen sind, daß darob auch gegen diese beiden die Anklage erhoben worden ist, daß sie sich aber, wenn auch unter Preisgabe des Bruders gerechtfertigt hätten und so in ihren Herrschaf- ten von neuem bestätigt worden sind. (Mög- licherweise darf man als einen wenn auch un- klaren Hinweis auf alle diese Vorgänge die Worte bei Joseph^ ant . lud. XVTH 27 fassen, welche sich an die Erzählung von der Einziehung des Reiches des Archelaos anschließen: Ugcodvjs [sc. Antipas] dk xai QlXuinos xexgagxiav exäxegos xijv iavxov nagsdejqyöiss xa&lozavxo vgl. bell. Ind. II 167. Ich möchte auch noch auf ein koptisches apo- kryphes Evangelienfragment [s. Revillout Journ. asiat. X. Ser. V 443ff.] hinweisen, demzufolge Hero- des Antipas seinen Bruder, den Tetrarchen Philip- pos, der hier fälschlich für H., den Mann der Hero- dias steht, bei Tiberius denunziert haben soll, wo- rauf der Kaiser diesen zum Verlust all seines Be- sitzes verurteilt habe. Ob sich hierin vielleicht eine Erinnerung an das Vorgehen des Herodes Antipas gegen Archelaos wiederspiegelt?). Ob Herodes Antipas wirklich irgendwie schuldig gewesen ist, laßt sich leider ebensowenig ermitteln wie die spe- zielleren Gründe der Anklage gegen ihn. Nach außen hat sich jedoch Herodes Antipas auf jeden Fall auch schon unter Augustus als der dem Kaiserhause ergebene Vasall erwiesen. So hat er die Ortschaft Bethramphtha in Peräa, welche bei dem großen jüdischen Aufstande im J. 4 v. Chr. vorgelegen, dann würde er es doch nicht nur in einem einzigen Falle, bei dem Friedensschluß Roms mit dem Partherkönige Artabanos, heran- gezogen , sondern auch sonst verwertet haben; von einer eingehenderen Kenntnis des Lebens des Antipas findet sich aber im übrigen auch nicht die geringste Spur, wenn man von dem Bericht über die Verbannung des Tetrarchen ab- sieht, der aber als inhärierender Teil der Agrippa- erzählung aufzufassen ist und seiner Tendenz nach nicht auf Memoiren des Antipas zurückgehen kann (Joseph. ant. lud. XVIII 240ff.). Die direkte Benützung von Antipasmemoiren, aber auch von etwas Ahnlichem, durch Josephus ist also zu streichen; die eine wirklich genaue Schilderung in § lOlff. muß ihm demnach vielmehr gerade indirekt zugeflossen sein. Welches hier die Primär- quelle ist, bleibe noch unentschieden. teilweise zerstört worden war, bei ihrer Wiederher- stellung und ihrem Ausbau als Grenzfestung gegen die Araber nach der Gemahlin des Kaisers Livias genannt und sie später nach dem Tode des Augustus pflichtschuldigst entsprechend der Namensände- rung der Kaiserin in Iulias umgetauft (Joseph, bell. n 59. 168; ant. Ind. XVII 277. XVHI 27 und bezüglich des Namens Schürer II* 214f.). Da es sich hier um die Wiederherstellung eines 10 zerstörten Ortes handelt, wird man diesen Bau ganz in den Beginn seiner Regierung setzen dürfen. In dieselbe Zeit dürfte dann auch der Wieder- aufbau des in demselben großen Aufstande durch Varus niedergebrannten und entvölkerten Sepphoris in Galilaea fallen, das Antipas zugleich als Festung zur Sicherung der Grenzen Galiläas ausbaute, sich zu seiner Hauptstadt erkor und vielleicht in Kaiserstadt (AvxoxgoxoqU) umraufte (Joseph. bell. II 68; ant. lud. XVII 289. XVin 27. vita 37 20 und weiteres über den Ort bei Schürer II* 210ff.). In der Pracht, die er hierbei entfaltete, erwies sich der Tetrarch schon als der echte Sohn seines Vaters. Diese Bauten sind aber immerhin Nütz- lichkeitswerke, welche die dem Lande durch den großen Aufstand geschlagenen Wunden heilen und es nach außen sichern sollten; dagegen ist allein als Ausfluß seiner echt herodeischen Pracht- liebe seine bedeutendste Schöpfung zu fassen, der Bau einer neuen Reichshauptstadt in der besten 30 Gegend Galiläas, am See Genezareth, der Stadt Tiberias (über sie Schürer II* 216ff.). Der Name weist uns für die Zeit ihrer Erbauung auf die Regierung des Tiberius hin, und es ist nicht aus- geschlossen, daß die Gründung bereits ins J. 17 n. Chr. zu setzen ist*). Die Gründung von Tiberias ist jedoch nicht nur als Bekundung der Prachtliebe, sondern auch nach verschiedenen anderen Seiten hin für Herodes Antipas sehr bezeichnend: sie zeigt den Sohn 40 ganz auf den Bahnen des Vaters. So dokumen- tiert die Benennung der neuen Hauptstadt nach dem Kaiser so recht deutlich die beson- dere Loyalität des Tetrarchen gegen diesen. Jo- sephus (ant. lud. XVHI 36) erwähnt denn auch ferade bei der Erzählung der Gründung von iberias ausdrücklich. daß Herodes Antipas mit Tiberius besonders eng liiert, ja wohl direkt be- freundet gewesen sei. Dieses nahe Verhältnis zu dem Kaiser ist dann bis zu dessen Tode erhalten 50 geblieben, So hat z. B. Tiberius den Tetrarchen benutzt, um sich inoffiziell über die Verhandlungen des syrischen Statthalters Vitellius mit den Par- thern im J. 36 n. Chr. unterrichten zu lassen (Joseph. ant. lud. XVIII 104. Sollte etwa die Luk. XXII 12 berichtete Gegnerschaft des Pontius Pilatus zu Herodes Antipas auf ähnliche Berichte

  • ) Joseph. bell. lud. IV 168; ant . lud. XVIII

36—38. Mit Schürer II* 217 aus der Einord- 60 nung der Gründungserzählung bei Josephus nach Angaben über das J. 26 n. Chr. irgend einen chronologischen Schluß zu ziehen ist ungehörig, da Josephus hier keine chronologische Darstellung bietet, sondern Sachabschnitte aneinanderreiht, die uns nur eine chronologische Anordnung vor- spiegeln (e. S. 180 *). Daher sind allein die Mün- zen von Tiberias für die Datierung zu verwerten; sie sind allerdings nicht eindeutig. 183 184 Herodes Antipas über das Tun des Pilatus zurückzuführen sein?). Wir erfahren ferner, daß in demselben Jahre der jüdische Herrscher seine Niederlage gegen die Araber sofort dem Kaiser gemeldet hat, der unver- züglich seine Unterstützung anordnete (§ 115). Ebenso ist es für das Verhältnis des Tetrarchen zum Kaiser bedeutsam, daß Tiberiut die Anklage Agrippas I. gegen ihn, die gleichfalls in das J. 36 n. Chr. fällt, ohne weiteres zurückgewiesen hat (Jo- seph. bell. lud. II 178). Außer für die äußere Politik ist die Gründung von Tiberias auch für die innere Politik, für die Stellung des Tetrarchen zum Judentum und zum Hellenismus, sehr kennzeichnend. So hat er sich bei ihr ohne weiteres über gewichtige, der Gründung entgegenstehende Bestimmungen des jüdischen Gesetzes (Verunreinigung der jüdischen Bewohner durch an der Baustätte befindliche alte Gräber) hinweggesetzt; er hat in Tiberias einen rücksichtigung des argumentum e silentio die Aporie ergäbe, daß unter Tiberius zwar nicht Herodes Antipas, wohl aber seine Hauptstadt ge- prägt haben würde). Die neue jüdische Stadt in ihrer echt griechi- schen Form bedeutet selbstverständlich an und für sich schon einen Schlag ins Gesicht des strengen Judentums, und dieser mußte noch verstärkt wer- den, da man in ihr eine bewußte Nebenbuhlerin 10von Jerusalem, der immer noch, wenigstens im strengen Sinne, einzigen jüdischen Stadt, sehen mußte (Sebaste in Samarien und Kaisareia galten ja als solche nicht). Die Zuneigung des Tetrarchen zu griechischer Kultur und seine Verbindung mit dem Griechentum beweisen alsdann auch zwei griechische Ehrenin- schriften. Die eine von der Insel Kos zeigt uns, daß Herodes Antipas die Insel wohl gelegentlich einer seiner Romreisen besneht haben muß und zum Greuel der Frommen mit Tierbildern ge-20bei einem Kocr abgestiegen ist (Dittenberger schmückten prächtigen königlichen Palast (Joseph. vita 65ff.), und auch ein Stadion erbaut (Joseph. bell. lud. II 618. III 539 ; vita 92. 331) und der doch wohl von Anfang an vornehmlich von Juden bewohnten Stadt eine echt hellenistische Ver- fassung mit ßovh') und den einschlägigigen Be- amten gegeben. Die Einrichtung der Hauptstadt als echt grie- chische nöXis zeigt uns schon die Beibehaltung der Syll . for.] I 416; seine Datierung der Entstehung der Gastfreundschaft, auf die Agrippafahrt des ersten Herodes im J. 14 v. Chr. ist wegen des da- maligen Alters des Tetrarchen — er war noch ein kleiner Knabe — ausgeschlossen). Der Besuch war augenscheinlich eine Folge der Vorliebe seines Vaters für die Insel (Joseph. bell. lud. I 423). Die andere in Dolos gefundene Inschrift (Ditten- berger Syll . [or.] I 417) weist uns anf irgend- hellenistischen Verwaltungsmaximen des Vaters (s. 30 welche, uns leider nicht näher bekannte Verdienste S.ll0ff. u.157). Herodes Antipas hat bei dieser Stadt- gründung aber auch im übrigen nicht anders als alle hellenistischen Herrscher gehandelt; so hat er wie diese Zwang angewandt, um die nötigen Be- wohner aus anderen Orten heranzuziehen, und auch den Bürgern den für die hellenistischen Ortschaften üblich gewordenen Zwang auferlegt, in der neuen Hei- mat bleiben zu müssen (s. Kuhn Über d. Entsteh. d. Städte d. Alten 427. Rostowzew Stnd z. Gesch. des Tetrarchen um diese Insel hin, für die Athen und die Delier ihren Dank abstatten. So ist es auch verständlich. daß Herodes Anti- pas den religiösen Bewegungen im Judentum seiner Zeit, wie der von Johannes dem Täufer entfachten messianischen Bewegung und Jesus' Auftreten, religiös ganz indifferent gegenübergestanden zu haben scheint. Denn sein Vorgehen gegen Johan- nes hat mit Religion nichts zu tun (Marc. VI 20 ist d. Kolonats 305f.). Gerade die Zwangsbestimmungen 40 tendenziöse Erfindung); man wird vielmehr Joseph. sind zumeist nicht richtig gewertet worden, so- daß man den Charakter der Bevölkerung zu minder- wertig eingeschätzt und hiernach auch das ganze Vorgehen des Tetrarchen nicht richtig beurteilt hat. Das, was über die Aufnahme von änogot und sogar von Sklaven von Josephus berichtet wird, ist übrigens mit Vorsicht aufzunehmen, da die Tendenz der hier zugrundeliegenden Quelle für Herodes Antipas nicht günstig ist (wieder ein ant. Ind. XVIII108 Glauben schenken dürfen, daß die Furcht, das Auftreten des Täufers könnte zu politischen Unruhen führen, allein die Gefangen- setzung des Johannes veranlaßt hat. Diese Furcht wird alsdann besonders begreiflich. wenn man die Angabe der Synoptiker, Johannes habe die zweite Ehe des Fürsten scharf getadelt (Matth. XIV 3f. Marc. VI 17. Luk. HI 19), hiermit verbindet; wer so frei redete, mußte als ein besonders gefähr - Moment, das gegen die Verwertung von Memoiren 50 liches Element erscheinen (die Evangelien irren des Antipas durch Josephus spricht, vgl. S. 180 *). Die übliche Wiedergabe des Wortes cbeogoi (Keim 44. Brann 314. Schürer I» 433) mit .Bettler' geht zudem viel zu weit; man hat in cwogoi vielmehr einen terminus technicus der hellenistischen Verwaltungspraxis, das Gegenstück zu den evnoooi, zu sehen, d. h. Leute, welche den für Liturgien erforderlichen, durch den Be- sitz bestimmter Vermögenskategorien bedingten natürlich. wenn sie diesen Tadel, also ein rein persönliches Moment, als den einzigen Grund für das Vorgehen des Tetrarchen hinstellen. Eine Vereinigung ihrer Angaben und der des Josephus hat auch schon Schürerls 437f. versucht. Für die Zuverlässigkeit des Josephusberichtes tritt auch. wie ich nachträglich sehe, Dibelius Die urchristl. Uberlief, von Johann, dem Täuf. 120ff. [s. auch S. 85f. 138] ein; sein vollständiges Ver- nogos nicht besaßen (s. schon Otto Priest, u. 60 werfen der Angabe der Evangelien erscheint mir Tempel im hellen. Ägypten II 185, 5, und jetzt jedoch nicht begründet) Wilcken Papyruskunde I 1, 343). Die neue Hauptstadt hat der Tetrarch sich auch als seine Münzstätte gewählt (s. bei Mad- den Coins of the Jews 119f. die Münzen mit der Aufschrift des Reverses .Tiberias', die man als direkte Stadtmünzen von Tiberias [s. Schür er II* 219] nicht fassen darf, da sich sonst bei Be- Wie man ferner die Stellung des Fürsten zu Jesus später in christlichen Kreisen beurteilt hat, zeigt vor allem die Erzählung Luk. XXI I7ff, wonach der Tetrarch die feindselige Haltung der Juden zu Jesus zur Zeit von dessen Prozeß durch- aus nicht geteilt haben soll (für sein früheres Verhalten gegenüber Jesus s. Näheres in meinem 185 186 Herodes Antipas Art. Herodianoi in Pauly-Wissowas Real- encyklop. Snppl.-Heft H 201. Ob Luit. XHI 31t wirklich, wie viele wollen [so auch noch Schflrer I» 442f.], für Herodes Antipas' Stellung zu Jesus etwas ausgibt, ist sehr zweifelhaft, da selbst, wenn man den Vorgang als ganz histo- risch faßt, die Pharisäer ganz von sich aus mit der Feindschaft des Tetrarchen gedroht haben können). Als Zeichen der religiösen Gleichgültigkeit des Tetrarchen ist auch seine zweite Ehe, die mit seiner Schwägerin und Nichte Herodias, zu werten, da diese allen Juden als blutschänderisch und somit als grobe Gesetzesverletzung gelten mußte. Andererseits hat freilich Herodes Antipas durchaus nicht mit dem Judentum gebrochen, sondern den Zusammenhang mit ihm gerade nach außen betont. So dürfte wohl noch von ihm die besonders prächtige Synagoge in Tiberias herrüh- ren (Joseph. vita 277). Zu großen jüdischen Festen in Jerusalem ist er wohl regelmäßig erschienen (Luk. XXHI 7fT.; Joseph. ant. lud. XVETI 121; auch 241). Er mag auch einer der vier Söhne seines Vaters gewesen sein, die nach Philon leg. ad Gaium § 38 Gegenvorstellungen bei Pontius Pilatus gegen die Anbringung der den Juden an- stößigen goldenen Schilde am königlichen Palast zu Jerusalem erhoben haben (s. S.202), und schließ- lich hat er es ebensowenig wie sein Bruder Arche- laos und im Gegensatz zu seinem Bruder Philip- pos gewagt, seine Münzen mit einem Bildnis zu versehen, dies trotz seiner völligen Ergebenheit gegen das kaiserliche Regiment. Einen Schritt vorwärts, der von den jüdischen Münzgewohn- heiten abführte, scheint er erst ganz gegen Ende seiner Regierung getan zu haben: aus seinem letzten Regierungsjahr (39/40 n. Chr.) sind Münzen, die wenigstens den Namen des Kaisers Gaius tragen, erhalten (Madden a. a. 0. 121f.); diese Änderung dürfte jedoch allein als Ausfluß seiner damaligen Politik, die Gaius auf alle Weise für sich und seine Wünsche zu gewinnen bestrebt war (s. im folgenden), aufzufassen sein. Wir haben auch trotz seines Sturzes keinen Grund an der Aufrichtigkeit seiner steten will- fährigen Treue gegen die römische Regierung zu zweifeln. Diese war für ihn in den späteren Jahren seiner Herrschaft um so notwendiger, als er da- mals des Schutzes Roms gegenüber einem äußeren Feinde, dem Nabatäerkönig Aretas IV., sehr bedurfte. Daß der Tetrarch sich diese gefährliche Feindschaft zugezogen hatte, daran war er ganz allein schuld; Familiengeschichte und Geschichte der äußeren Politik verknüpfen sich bei ihm ver- hängnisvoll miteinander. In der ersten Zeit seiner Regierung hat nämlich Herodes Antipas mit den arabischen Feinden seines Vaters durchaus freund- schaftlich gestanden; hatte er doch eine Tochter des Araberkönigs geheiratet (Joseph. ant . Ind. XVHI 109. Clermont-Ganneau Ree. d'arch. Orient. II 378 [s. auch Da Im an Neue Petra- forsch. 106f.] vermutet, daß diese Tochter Phasael geheißen habe, doch ist diese Vermutung recht unsicher; s. meinen Art. H u 1 d u in Pauly- Wissowas Realencyklop. Bd. Vm 2553). Für den an das Nabatäergebiet grenzenden Tetrar- chen , der nur über eine geringe Macht ver- fügte, mußte ja die Sicherung vor den Arabern ein Hauptziel seiner äußeren Politik sein, und die Verschwägerung mag ihm als das einfachste Mittel dazu erschienen sein. Man darf die Heirat und damit die Inaugurie- rung einer araberfreundlichen Politik wohl so ziemlich in den Beginn der Regierung des Hero- des Antipas setzen-, denn er soll bereits lange Zeit verheiratet gewesen sein (Joseph. ant. lud. XVIII 109), als er zur Auflösung seiner Ehe und zu 10 seiner zweiten Ehe mit seiner Schwägerin und Nichte Herodias, der Frau seines Bruders Herodes (s. S. 199ff.) schritt. Es erfaßte ihn zu dieser bei einem Besuche in deren Hause, den er aus An- laß einer Romreise abstattete, eine so wilde Leidenschaft, die von ihr auch erwidert wurde (s. S. 204), daß er nicht nur alle Rücksicht auf seinen Bruder und auf das jüdische Ge- setz vergaß, sondern sogar auch mit seiner bisherigen auswärtigen Politik brach. Herodias 20 entschloß sich nämlich zwar auf sein Drängen, ihren bisherigen Gemahl zu verlassen und eine neue Ehe mit ihm einzugehen, aber nur unter der Bedingung, daß er seine bisherige Gemahlin verstoße; eine zweite Gemahlin wollte die stolze Frau bei ihrem Gatten nicht neben sich dulden. Nach der Rückkehr aus Rom ist die neue Ehe geschlossen worden. Die Araberin, die von den Abmachungen mit Herodias erfahren hatte, hat es aber zu der Schmach der Verstoßung nicht 30 kommen lassen, sondern sie hat ihrerseits ihren Gatten heimlich verlassen und sich zu ihrem Vater begeben (Joseph. ant . lud. XVIII109—112). Sie ist hierbei von dem Kommandanten der jüdi- schen Grenzfeste Machairus und den nabatäischen aigaiejyol im arabischen Grenzgebiet unterstützt worden. (Die vielbehandelte Frage, wem damals Machairus gehört hat . ist durch die nene Lesung Nieses in § 112 erledigt , s. Schürer I« 436, 20.) Man braucht sich nicht darüber zu wundern, daß 40 die Fürstin dem jüdischen Kommandanten Weisung gegeben hat, alles für eine Wüstenreise Nötige vorzubereiten, und daß die nabatäischen Strategen ihrerseits die weiteren Vorbereitungen hierfür im voraus getroffen haben. Man darf eben diese Reise nicht als offene Flucht auffassen, sondern die Frau wird ihrem Manne gegenüber, um von ihm ohne Schwierigkeit loszukommen, einfach eine Reise in die Heimat zu ihrem Vater vorgeschützt haben und nicht eine an sich wenig wahrscheinliche 50 Reise nach Machairus. Die Zeit dieser Trennung und der zweiten Ehe ist nun sehr strittig; von Keim 45 wird sie z. B. erst in das J. 34 n. Chr. gesetzt, andere wie Brann 411ff. nehmen als terminus ante quem das J. 24 n. Chr. an und Grätz m 15 315, 2 denkt schließlich sogar an die ersten Jahre der Re- gierung des Tiberius. Keims Ansatz auf 34 n. Chr., der sich auf die Anordnung in der Darstellung des 18. Buches der antiquitates stützt, wobei er 60 eine genaue Chronologie bei Josephus als selbst- verständlich voraussetzt (ähnlich wie Keim [s. folgend.] argumentiert offenbar Wellhausen 347) wird schon dadurch hinfällig, daß eine solche im 18. Buche nicht vorliegt, da die scheinbaren zeit- lichen Verknüpfungen verschiedener Ereignisse mit ,xaxa xovzov xov jgdvov, zöie, h> xoiicp' nur Verlegenheitsphrasen des Josephus bedeuten (s. o. S. 180 *). Es ist ferner gegenüber Keim 187 188 Herodes Antipas zu beachten, daß Josephus nur den Ausbruch des Streites zwischen Herodes Antipas und dem Araberkönige in die Zeit um 34 n. Chr. legt*) <ant. lud. XVIII 109), und daß er ausdrücklich die Ehescheidung nicht als Anlaß des Krieges, sondern nur als aijxq lx&gas zwischen den beiden Herrschern bezeichnet (§ 113; s. hierzu auch B r a n n 410, 2] und den Kriegsausbruch. der tatsächlich im J. 36 n. Chr. erfolgt ist, vielmehr mit Grenz- streitigkeiten in Verbindung bringt. Wieviel Zeit zwischen der &qx*1 fyßgas xu>d dem Ausbruch von Feindlichkeiten verstrichen ist, läßt sich aus der Darstellung des Josephus auch nicht im ent- ferntesten erschließen **). Ein Zwang, die og/"? ex&gas und den Krieg nicht zu lange voneinander zu trennen, scheint mir nicht vorhanden (anders z. B. Keim 44; aber auch v. Gutschmid Kl . Schrift. II 317f.). Josephus' aphoristische Darstel- lung, in der zudem in § 113 gerade eine Lücke ist, besagt nur, daß die durch die Heirat be- seitigte alte arabisch-jüdische Feindschaft durch die Trennung der Ehe wieder aufgelebt ist, und daß nun wieder die Möglichkeit zu Verwicklungen vorhanden war. Daß aber aus dieser Möglichkeit ein Krieg schon nach kurzer Zeit hat entstehen müssen, ist durchaus nicht sicher, zumal der Araberkönig doch nicht nur mit Herodes Antipas, sondern vor allem mit dessen Schützer, der römischen Regie- rung zu rechnen hatte; es kann somit ebensowohl eine ganze Reihe von Jahren vergangen sein, bis der Feindschaftsgrund zum Ausbruch eines Krieges ge- führt hat. Wir müssen also unter Ausschaltung der An- ordnung der Ereignisse bei Josephus nach anderen Anzeichen für die Zeit der Ehetrennung suchen.

  • ) Die Gliederung dieses den Streit zwischen

Herodes Antipas und Aretas IV. und seine Ur- sachen erzählenden Abschnittes ist etwa ähnlich der Gliederung der vorhergehenden §§ 96—105, wo die römisch-parthischen Streitigkeiten der J. 34—36 n. Chr. berichtet werden; dadurch. daß man den Aufbau als ein Schema erweist, wird er weiter gesichert. In beiden Fällen wird der Erzählung gleichsam eine Überschrift voraus- geschickt, in dem einen Falle ,Tiberius bereit Frieden mit den Parthern zu schließen', in unserem .Kampf zwischen Herodes Antipas und Aretas'. Es folgt dann in beiden Fällen zuerst eine Darlegung, wieso es zu den durch die Über- schriften in Aussicht gestellten Ereignissen ge- kommen ist, und dann erst wird das eigentliche Thema behandelt (vgl. § 113 in unserem Falle, § 101 in dem anderen; wie ich nachträglich sehe, hat be- reits Täubler a. a. 0. 38 richtig erkannt, daß in § 96 und 101 dasselbe Ereignis berichtet wird, das nach seiner Auffassung von Josephus verdoppelt wird). Vgl. S. 12« Anm.

    • ) Als Parallele sei auf Joseph. ant. lud.

XVIH 39—52 verwiesen, wo Josephus im An- schluß an die Erwähnung des Todes des parthi- schen Königs Phraates IV. die parthische Ge- schichte, sowohl für einige Zeit vor dem Tode, als auch für die folgenden 20 Jahre bietet, und wo niemand aus der Darstellung des Josephus folgern könnte, daß sie etwa 30 Jahre umfaßt {vor allem würde man die 10 letzten Jahre [§ 46ff.] unbedingt nur als eine kurze Zeit einschätzen). Einen etwas früheren terminus ante quem als das Jahr 36 n. Chr., das Jahr des Ausbruches des Araberkrieges, liefern uns die Lebensschicksale Agrippas I., der vor seiner Reise nach Italien im J. 36 n. Chr. (Joseph. ant. lud. XVHI 126 und dazu Schürer I» 330f.), die Unter- stützung seiner Schwester Herodias erhalten hat, und zwar zu einer Zeit, wo diese bereits mit Herodes Antipas verheiratet war. Josephus' Be- richt über das Leben Agrippas I. vor 36 n. Chr. (ant. lud. XVIII 143ff.) ist jedoch chronologisch so ungenügend fundiert, daß die Zeit des Angehens der Schwester sich nicht näher feststellen läßt (so auch v. Gutschmid a. a. O. LT 319f., der den Versuch Branns 411 ff., das J. 24 n. Chr. als den betreffenden Zeitpunkt festzulegen, mit Recht zurückweist; B r a n n hat jedoch wieder seiner- seits Keims 44 Ansatz auf 34 n. Chr. mit Recht abgewiesen; für weiteres s. den Art . Iulius A g r i p p a L). Nun liegt aber zwischen dem An- Sehen der Schwester und Agrippas Ankunft in Ita- en im Frühjahr 36 n. Chr. ein Aufenthalt in Ti- berias, ein anscheinend immerhin längeres Ver- weilen bei dem syrischen Statthalter L. Pomponius Flaccus, der spätestens zu Beginn 35 n. Chr., vielleicht aber schon 34 oder gar 33 n. Chr. gestor- ben ist (s. Schürer I» 332^, ferner ein Aufent- halt in Ptolemais und schließlich die mit allerlei größeren Hindernissen und dem Umweg über Ale- xandrien verbundene Italienfahrt; also darf man wohl auf Grund der Chronologie des Lebens Agrip- pas I. mit Sicherheit den terminus ante quem für die zweite Heirat der Herodias auf den Beginn der 30 er Jahre herabrücken. Die Chronologie des Lebens Johannes' des Täu- fers gestattet alsdann eine weitere Begrenzung, da gegen die Richtigkeit der Angabe bei Luk. IH 1, Johannes sei im J. 28/9 n. Chr. aufgetreten*), ein durchschlagender Einwand, der eine Abände- rung des Datums um mehrere Jahre nötig machte, nicht erhoben werden kann**). Denn schon nach

  • ) Das von Dibelius a. a. O. 50f. auch als

möglich angenommene J. 26/7 n. Chr. ist ausge- schlossen, da die Regierungsjahre des Tiberius niemals schon von 11 n. Chr. an gerechnet wor- den sind.

    • ) Die Chronologie des Todestages Christi ist

leider nicht so gesichert, als daß sie zur Berechnung der Zeit des Auftretens des Täufers mit Anspruch auf ein sicheres Ergebnis verwandt werden könnte. Es stehen sich bekanntlich hier die Angabe der Synoptiker: Freitag, der 15. Kisan, und die des Johannesevangeliums, die eine Stütze in einer von der sonstigen Darstellung des Marcus abweichen- den Notiz bei Marc. XIV 1 findet (s. Well- hauscn Das Evang. Marci 114f. 117ff.): Freitag, der 14. Nisan, gegenüber. Aber selbst wenn man sich für die eine oder die andere Tradition ent- scheidet, besteht noch die Schwierigkeit, das zu dem betreffenden Freitag gehörende Jahr zu er- mitteln ; mit irgendwelcher Sicherheit ist dies trotz Zuhilfenahme der Astronomie bisher noch nicht gelungen. Vgl. die über die Schwierigkeiten ausgezeichnet orientierenden Darlegungen von Schmiedel Protest. Monatshefte VLTI 325ff. gegenüber den für ein genaues Jahr eintretenden, in manchem jedenfalls direkt fehlerhaften Aus- 189 190 Herodes Antipas dem bisher Ausgeführten ist Keims (Geschichte Jesu I 621 ff. III 484ff.) Versuch abzuweisen, Johannes' Hinrichtung ins J. 34 n. Chr. anzu- setzen, da er zum Teil basiert ist auf der fal- schen Voraussetzung, daß die Veratoßung der arabischen Gemahlin des Herodes Antipas, dessen Heirat mit Herodias und der Krieg mit Aretas zeitlich eng zusammengehörende Ereignisse seien. Aber auch die andere Voraussetzung Keims, daß das Volk die Niederlage des Tetrarchen im Araberkriege als gSttliche Strafe nur dann mit der Hinrichtung des Täufers habe in Ver- bindung bringen können (so Joseph. ant. lud. XVIII116), wenn die beiden Vorgänge möglichst nahe aufeinander gefolgt seien, hat nichts Zwin- gendes; denn derartige kausale Verknüpfungen pflegen auch zwischen zeitlich weiter entfernt liegenden Ereignissen von der Mit- und Nachwelt hergestellt zu werden (s. Schürer I» 444; übrigens handelt es sich hier garnicht um ein allgemeines Volksurteil, sondern nur nvhs ecov lovdaicov haben so geurteilt, was der Auffassung Keims noch mehr jede Grundlage entzieht). Johannes' Auftreten wird nun von den Synoptikern nicht nur in die Zeit der Ehe des Herodes Antipas mit der Hero- dias verlegt, sondern sein ganzes Geschick ist nach ihnen mit dieser Heirat so eng verknüpft (Matth. XIV 3ff. Marc. VI 17ff. Luk. m 197), daß man, mag man auch gegen das Einzelne ihres Berichtes skeptisch sein, den zeitlichen Ansatz für den Täufer unbedingt für die Datierung der Ehe ver- werten darf und für diese somit als weiteren terminns ante quem das Ende der 20 er Jahre erhält. Man darf jedoch nicht, wie dies zu- meist geschieht, auch den Abschluß der Ehe ge- rade in diese Zeit setzen, weil Johannes nach der evangelischen Tradition die blutschänderische Ehe des Tetrarchen scharf getadelt habe. Denn Jo- führungen von Achelis Nachr. Gött. Gesellsch. Phil.-hist. Kl. 1902, 707ff. (s. hierzu Achelis Christi. Welt 1903, 382) und Preuschen Ztschr. f. d. neutest. Wissensch. V lff.; vgl. auch Sicken- berger Bibl. Zeitschr. UI 203. Die jüngste mir nachträglich bekannt gewordene Behandlung der Frage von J. Bach Monatstag und Jahr des Todes Christi (1912) bietet nichts entscheidendes Neues, und begeht sogar einen grundlegenden Irrtum, da sie glaubt die Angaben der Synoptiker und des Johannes auf denselben Tag vereinen zu können. Es scheint ja freilich, als wenn von den für Jesus' Todesjahr in Betracht kommenden Jahren der Statthalterschaft des Pontius Pilatus das J. 30 n. Chr. besonders viel für sich hätte (s. hierzu jetzt auch Harnacks S.-Ber. Akad. Berl. 1912,673ff. chrono- logische Fixierung des .Tages von Damaskus' im Leben des Paulus), aber selbst wenn dieses fest- stände, so würde immer noch nicht die Schwierig- keit ganz gelöst sein, wie sich Jesus' Auftreten zu dem des Täufers zeitlich verhalten hat. Denn es ist doch nur Vermutung, daß nach Lukas Jesus in demselben Jahre wie der Täufer aufgetreten und nach einjähriger Wirksamkeit gestorben sei; vgl. auch Joh. II 20f. Erst bei einwandsfreier Lösung auch dieser Schwierigkeit würde die Chro- nologie des Todestages Christi die Zeit des Auf- tretens und des Todes des Täufers mit Sicherheit bestimmen lassen. hannes kann in seinen Bußpredigten ein solches das Volk natürlich sehr erregendes Verhalten seines Fürsten sehr wohl auch noch lange nach der Verheiratung zur Sprache gebracht haben, zumal das Faktum noch allen vor Augen stand, und gegen die allgemeine Auffassung spricht auch entscheidend ein bisher noch nicht für die Chronologie gewertetes Moment in der Erzählung des Josephus über die Eheirrung, nämlich die 10 Angabe, daß sie in die Zeit einer Romreise des Herodes Antipas falle. Diese Reise, die den Zweck hatte, wichtige Angelegenheiten in der Hauptstadt zu erledigen — das Nähere wird uns leider von Joseph. ant. lud. XVIII 111 nicht angegeben — kann nur in der Zeit bis 26 n. Chf., dem Jahre, in dem Tiberius für immer die Hauptstadt verlassen hat, erfolgt sein. Denn daß der Tetrarch Italien, aber nicht seinen Gönner Tiberius aufgesucht, 20 sondern diesen geschnitten hätte, erscheint mir ausgeschlossen. Vielleicht darf man nun diese Reise und damit den Eheskandal sogar in den Anfang der Regierung des Kaisers setzen. Grätz a. a. 0. ist hierfür schon eingetreten im An- schluß an die Darstellung des Josephus ant. lud. XVLLL 136 in seiner Genealogie der Herodeer, in der die zweite Heirat der Herodias, d. h. die mit Herodes Antipas, an ihre erste durch die Worte angeschlossen wird: ,xat avxois (sc. Herodias und 30 Herodes, ihr erster Gemahl) SaXcöfitj ylvreat, fie&' fjs xäs yovös Ugcodiäs... yafielvat' den Herodes Anti- pas. In der Formel ,/«#' fjs ias yoväs' eine reine me- chanische Übergangsformel zu sehen (hierfür spricht sich Brann a. a. 0. 352ff. aus) scheint mir in An- betracht der Stelle, wo sie sich befjndet, der knapp- gefaßten, aber auch mit einigen wenigen sach- lichen Angaben versehenen Genealogie ungehörig; Josephus muß vielmehr eine bestimmte Absicht mit ihr verbunden haben, und so bleibt denn 40 wohl keine andere Erklärung, als daß bald nach der Geburt der Tochter — der Ehebruch der Herodias wird dadurch noch verschlimmert — die zweite Heirat der Herodias erfolgt sei. Für die Zeit der Geburt der Salome liegen allerdings keine ganz sicheren Anhaltspunkte vor. Die bisherigen Ansätze 10n.Chr. (Keim47 und v. Gutschmid a. a. 0. 319) oder z. B. auch schon 2 n. Chr. (Brann a. a. 0. 359, 1) beruhen auf unsicheren Schätzungen des Geburtsjahres ihrer 50 Mutter (s. S. 203), und der einzige vorhandene Anhaltspunkt ist nur mit Vorsicht zu verwenden. Denn die Erzählung bei Marc. VI 21ft'., die von Matth. XIV 6ff. übernommen worden ist, von dem Tanz der Salome als xogaoiov bei der Geburttsags- feier ihres Stiefvaters, für welchen sie auf Betreiben der Herodias als Lohn das Haupt Johannes des Täufers von dem Tetrarchen verlangt und auch — freilich nur ungern — erhält, unterliegt vielen Be- denken. Sie bietet eine Reihe einzelner falscher 60 Angaben, die erst von Matthäus berichtigt werden*), aber auch der ganze Inhalt hat so stark novellen-

  • ) S. z. B. Brann a. a. 0. 348ff. Auch

Dibelius a. a. 0. 77ff. hat sich mit Recht für die Priorität des Berichtes des Markus aus- gesprochen. Einen besonders anschaulichen Pa- rallelbericht bietet ein koptisches Evangelien- fragment bei Revillout a. a. 0. 449ff. 191 192 Herodes Antipas artigen Charakter, daß man sehr wohl in ihr die legendarische Ausgestaltung der Hinrich- tung des Täufers sehen kann (Dibelius a. a. 0. 77ff. charakterisiert die Erzählung als eine .mär- chenhafte Anekdote über Herode«'). Immerhin ist in ihr die allgemeine Situation ganz richtig ge- zeichnet, und insofern hat es methodisch kein Be- denken, die eine Voraussetzung, auf der die ganze Erzählung beruht, das Vorhandensein einer noch jugendlichen Tochter der Herodias zur Zeit des Todes 10 des Täufers, um das Jahr 29 n. Chr., als historische Tatsache anzunehmen. Man würde also die Ge- burt der Salome kaum viel unter 14/5 n.Chr.herunter- rücken dürfen, denn sonst würde ihre Bezeichnung als xogäoiov durch die Evangelien, zumal wenn man die frühe Entwicklung der Orientalinnen in Betracht zieht, nicht mehr zu Recht bestehen*). Ein Moment, das zwingend gegen diesen An- satz spricht, scheint es mir nicht zu geben (s. auch S. 203), und wir hätten mit ihm einen, 20 wenn auch hypothetischen, terminns post quem gewonnen, nach dem, und zwar nicht längere Zeit nach ihm, die Heirat der Herodias mit He- rodes Antipas stattgefunden haben würde. Setzt man diese, und damit die Romreise des Tetrar- chen, in den Beginn der Regierung des Tiberius, dann wäre auch der Grund für diese Reise fest- gestellt; der Vasallen fürst wollte dem neuen Kai- ser selbst huldigen (so auch Grätz a. a. 0.), und auf dieser Huldigungsreise würde sich dann 30 auch offenbar das enge Verhältnis zwischen He- rodes Antipas und Tiberius angesponnen haben Es scheint übrigens, als ob koptische apokryphe Evangelienfragmente (s. Revillout a. a. 0. 443 —448) gerade auf das J. 15 n. Chr. einen Besuch des Herodes Antipas bei Tiberius ansetzen, bei dem jener seinen Bruder H., den Mann der He- rodias (es wird allerdings auch hier fälschlich als dieser erste Gemahl der Herodias der Tetrarch Philippos genannt, s. S. 199f.), bei dem Kaiser 40 denunziert habe. So verworren hier auch alles ist, so erscheint es doch nicht ausgeschlossen, daß uns hier eine gute chronologische Tradition für den Besuch vorliegt. Die Verbindung mit Herodias, die dem Tetrar- chen lange Zeit das Glück seines Lebens erschienen sein mag, hat ihm später eine empfindliche Nieder- lage eingetragen und ihn schließlich sogar seine Herrschaft gekostet. Seit der Trennung der Ehe mit der arabischen Prinzessin war die alte Feindschaft 50 der Nabatäer gegen die Juden wieder aufgelebt, und wenn sie sich nicht bald im offenen Kampfe geäußert hat, so dürfte Herodes Antipas dies

  • ) Keims (47f.) Deutung der Salome als junge

Witwe, die nach dem Tode ihres Gemahls Phi- lippos an den Hof der Eltern zurückgekehrt sei, widerstreitet dem Begriff des xogäaiov und ist schon deshalb hinfällig. Man hat eben die Ehe der Salome erst etwa um 30 n. Chr. anzu- 60 setzen; die Heirat eines älteren Mannes von etwa 50 Jahren mit einem jungen Mädchen ist doch nicht etwas so Ungewöhnliches, daß man des- halb an der Überlieferung herumdeuteln müßte. In die Annahme der späten Heirat fügt sich übrigens auch die Kinderlosigkeit der ersten Ehe der Salome besonders gut ein (in ihrer zweiten Ehe hat sie ihrem Mann drei Söhne geboren). allein seinem römischen Schutzherrn zu verdanken haben. Nach langen Jahren ist es dann jedoch zu Grenzstreitigkeiten um die Landschaft Galaa- ditis gekommen (Joseph. ant. lud. XVHI 113 u. hierzu Schürer I» 445, 36 nach Vorgang von Keim) und endlich im J. 36 n. Chr. anscheinend ganz überraschend sogar zum Kriege. Die Araber glaubten wohl damals auf einen Erfolg hoffen zu können, weil Rom durch den Kampf mit dem Könige Artabanos III. von Parthien voll in An- spruch genommen zu sein schien und der Tetrarch gerade zu den Verhandlungen über die Beilegung dieses Krieges abwesend gewesen sein dürfte (s. im folg.). Der Feldherr des Herodes Antipas ist in diesem Kriege völlig besiegt worden, und sein Herr hat daraufhin sofort die Intervention des Kaisers angerufen, obwohl Aretas wohl aus Furcht vor Rom, das gerade den Parthern gegenüber freie Hand erhalten hatte, gegen sein Land nicht weiter vorgegangen zu sein scheint . Tiberius hat trotz dieses Zurückstoppens wegen des eigenmächtigen Angriffs des nabatäischen Va- sallenfürsten dem syrischen Statthalter Vitellius die sofortige Eröffnung des Angriffskrieges gegen diesen befohlen. Im Frühjahr 37 n. Chr. ist dies auch geschehen, Vitellius hat eigentlich bei seinem Vormarsch gegen Petra mit seinen Truppen, bei denen sich auch Herodes Antipas befand, Judäa durchziehen wollen, hat dann jedoch auf Bitten der Juden, die das drohende Erscheinen der mit den Kaiserbildern geschmückten römischen Standarten erregte, hiervon Abstand genommen und hat sich allein mit dem Tetrarchen nach Jerusalem begeben, um in der Provinz, deren Statthalter Pontius Pilatus soeben abgesetzt worden war, nach dem Rechten zu sehen *). Zu dem römi-

  • ) Die Absetzung des Pontius Pilatus wird

zwar zumeist schon in die Zeit vor Ostern 36 n. Chr. gesetzt (nur Dobschütz Herzogs Real- encykl . f. Theol. u. Kirche XV 398 s. Pontius Pilatus, auf den ich nachträglich aufmerksam wurde, hat sich für Anfang 37 n. Chr. ausge- sprochen, allerdings ohne die Frage ganz zu er- ledigen; s. auch Peter N. Jahrb. f. kl. Altert. XIX 13). Man läßt sich jedoch hierbei durch eine von Josephus angerichtete Verwirrung täuschen, die mit der sachlichen Darlegungsweise des XVHI. Buches der antiquitates zusammenhängt. In dem Abschnitt über die Vorgänge in der römischen Provinz Judäa (§ 55ff.) berichtet Josephus gegen Ende (§ 89) die Absetzung des Pilatus durch Vitellius, der ihn zur Verantwortung nach Rom sendet: Pilatus qnriyeio dorthin, kommt aber dort erst nach dem Tode des Tiberius an (also frühe- stens etwa März—April 37 n. Chr.). Bei dem üb- lichen Ansatz für seine Absetzung hätte er, der sich sogar eilends nach Rom aufgemacht haben soll, über ein Jahr zu der Fahrt gebraucht, und diese lange Dauer ist, zumal er zur Verantwortung als Angeklagter hingeschickt wurde, so gut wie ausgeschlossen, da die Reise doch nicht allein von seinem Willen abhing (Cass. Dio LIII 15, 6, auf welche Stelle Dobschütz besonderen Wert legt, scheint mir in diesem besonderen Falle nicht von ausschlaggebender Bedeutung zu sein — es handelt sich bei ihr eben nicht um außergewöhnliche Ver- hältnisse —, wenn man auch an die hier berichtete 193 194 Herodes Antipas sehen Angriffskriege und zu der Sicherung des Te- trarchen vor seinen gefährlichen Feinden ist es jedoch nicht mehr gekommen; Tiberius starb, als noch Vi- tellius in Jerusalem weilte, und dieser hat darob, da seine Vollmacht erloschen sei, den Feldzug aufge- geben, was ihm sehr willkommen gewesen sein mag (Joseph. ant. Ind. XVIII 113—115. 120—125). Denn seit dem J. 36 n. Chr. stand er mit Herodes Antipas auf schlechtem Fuße. Damals hatte der Tetrarch bei den Friedensverhandlungen zwischen Rom und Parthien eine Rolle gespielt; er hatte bei ihnen den Unparteiischen abgegeben. Bei ihm waren nämlich die beiderseitigen Unterhändler, Vitellius und der Partherkönig ArtabanosIU., zusammenge- troffen ; da keiner des anderen Gebiet betreten wollte, hatte der jüdische Fürst mitten auf einer Brücke über allgemeine gesetzliche Bedingung erinnern darf, daß von der Ankunft des Nachfolgers bis zur Rückkehr eines Beamten nach Rom höchstens drei Monate verfließen sollten). Auf Grund der Ankunftszeit und der Tatsache, daß Vitellius nach der Absetzung zur Zeit des jüdischen Passafestes nach Jerusalem kommt, um hier selbst alles zu ordnen, müßte man also schon geneigt sein, die Entsetzung erst in den Beginn des J. 37 n. Chr. zu setzen. Zu diesem Ansatze würde es dann auch durchaus passen, daß der offizielle Nachfolger des Pilatus nicht mehr von Tiberius, sondern erst von Gaius ernannt worden ist (ant. Ind. XVTH 237). Bei der bisherigen Datierung muß man da- gegen annehmen, daß ein Interimistikum von über einem Jahre in der wichtigen Prokuratur von Judäa bestanden hat — denn der von Vitellius an Stelle des Pilatus eingesetzte Marcellus ist natürlich nicht als offizieller Prokurator zu betrachten: zu dessen Ernennung fehlten ja dem Vitellius die nötigen Kompetenzen. Für die Absetzung erst im J. 37 n. Chr. ist schließlich auch auf Eusebius' Chronik ad a. 2042 zu verweisen, die den Amtsantritt in das J. 26/7 n. Chr. setzt; da nun Josephus eine 10jährige Amtsdauer überliefert, so kommen wir tatsächlich bei der Rechnung des Eusebius in den Beginn des J. 37 n. Chr. Eusebius weist aller- dings in der bist. eccl. I 9 daraufhin, daß Jo- sephus den Amtsantritt und damit eben auch die Entsetzung des Pilatus um ein Jahr früher datiere, d. h. es ist bereits im Altertum aus der Darstellung des Josephus derselbe falsche Schluß wie von den Neueren gezogen worden. Dieser Schluß ist nämlich bedingt durch die Annahme, daß Josephus im XVTII. Buche der antiquitates gut chronologisch darstelle; da er im § 122ff. einen Besuch des Vitellius in Jerusalem für das J. 37 n. Chr. berichte, so müsse dessen früher (in § 90) erwähnter Besuch in das J. 36 n. Chr. fallen. Die hier zugrunde liegende allgemeine Annahme glaube ich jedoch schon im Vorhergehenden als falsch nach- gewiesen zu haben (s. S. 180 *). Es wird zwar im Anschluß an den in § 90ff. geschilderten Be- such des Vitellius in Jerusalem ein Ereignis aus den römisch-parthischen Verwicklungen erzählt, das ins J. 36 n. Chr. fällt, aber in Verbindung mit diesem Ereignis, gleichsam unter dessen Überschrift, wird uns auch Früheres aus diesen Verwicklungen mitge- teilt (§ 96ff.). Es wird hieran dann ein Vorgang des J. 34 n. Chr. angeschlossen (§ 106ff.), und diesem folgt schließlich in § 109ff. die Behandlung der den die feindlichen Länder trennenden Enphrat ein Zelt aufgeschlagen, damit gleichsam auf seinem Grund und Boden die Verhandlungen geführt werden könnten. Über ihren Erfolg hatte er dann eilends noch vor Vitellius an Tiberius berichtet und sich so diesen, der sich hierdurch zurückge- setzt fühlte, zum Feinde gemacht (Joseph. XVIII 101—105; s. hierzu Täubler a. a. O. 39, der vor allem die Richtigkeit des Ansatzes dieses Ereig- nisses noch unter Tiberius, und nicht erst unter Gaius, erwiesen hat). Unter Gaius hat sich jedoch nach Joseph. ant. lud. XVJJ1 105 für Vitellius Gelegenheit geboten, sich an Herodes Antipas zu rächen; man darf also wohl annehmen, daß jener, der sich bei dem neuen Kaiser auf jede Weise lieb Kind zu machen suchte (Tac. ann. VI Beziehungen zwischen Herodes Antipas und den Arabern, wobei bis etwa in die Regierung des Augustus zurückgegriffen wird. Diese werden dann bis in den April §7 n. Chr. dargestellt . Den Schluß bildet ein Besuch des Vitellius in Jerusalem zu einem großen jüdischen Feste, das kein anderes als das Passafest gewesen sein kann, da bei ihm Vitellius die Kunde von dem Tode des Tiberius erhält (§ 122-125; Täubler a. a. O. 41, 1). Bei dieser Sachlage darf man meines Erachtens aus der Stellung, die Josephus in seiner Erzählung dem ersten Besuch des Vitellius anweist, keine chronologischenFolgerungen ableiten, sondernmuß die allgemeinen Gründe für den Ansatz der Ab- setzung des Pilatus ins J. 37 n. Chr. in den Vorder- grund schieben und somit auch den in § 90ff. ge- schilderten Besuch des Vitellius auf das Passa 37 n. Chr. verlegen, d. h. es ist bei Josephus als Folge seines sachlichen Anordnungsprinzips der- selbe Besuch des Vitellius zweimal erwähnt, das eine Mal bei der Schilderung der Ereignisse in Judäa, das andere Mal im Anschluß an den ara- bischen Feldzug. Erst bei dieser Gleichsetzung wird auch das Kommen des Vitellius nach Jeru- salem aus Anlaß des arabischen Feldzuges, wobei er sogar sein Heer allein gegen den Feind vor- rücken läßt, recht verständlich; infolge der Ab- setzung des Pontius Pilatus und bei dem Fehlen eines regelrechten Statthalters war eben seine An- wesenheit zur Regelung der jüdischen Verhält- nisse dringend nötig. Gegen einen Aufenthalt des Vitellius im Frühjahr 36 n. Chr. in Judäa darf man übrigens auch die allgemeine politische Lage dieses Jahres anführen; der Kampf in Armenien und mit den Parthern dürfte gerade in dieser Zeit dem Vitellius kaum Zeit zu Inspektionsreisen ge- lassen haben. Eine Crux bleibt allerdings. Jo- sephus berichtet nämlich sowohl bei dem sog. ersten, als auch bei dem sog. zweiten Besuch von der Absetzung des jüdischen Hohenpriesters durch Vitellius. Dies könnte man an und für sich sogar für die Dublierung des Besuches verwerten. Aber Josephus nennt an den beiden Stellen (§ 95 bezw. 123f.) verschiedene Namen, das zweitemal den Bruder des an der ersten Stelle genannten. Allein auf diese Namensverschiedenheit darf man wohl nicht zu viel geben, sondern wir haben aus ihr nur zu folgern, daß es verschiedene Traditionen über die Zeit der Einsetzung der beiden Brüder als Hohepriester gegeben hat, Traditionen, die uns beide vorliegen. 195 196 Herodes Antipas 32. Gass. Dio LIX 27), den Tetrarchen bei Gaius angeschwärzt und so der Anklage Agrippas' I. gegen seinen Schwager vorgebaut hat. Diese ist im J. 39 n. Chr. erfolgt (über sie Joseph. bell. lud. H 181—183; ant. lud. XVIII 240-253. Für die Chronologie s. Schürer I* 448, 46; man kann auch die Nennung des im J. 39/40 n. Chr. ge- storbenen Partherkönigs Artabanos III. als angeb- lichen Bundesgenossen des Tetrarchen zur Zeit seines Sturzes für sie verwerten). Die Anklage sollte ein Paroli sein gegenüber dem Bestreben des Herodes Antipas, bei dem neuen Kaiser an- statt des bisherigen Tetrarchentitels den Königs- titel zu erlangen und so mit Agrippa I., den Gaius zum ßaodevs ernannt hatte, auf eine Stufe zu kommen. Von sich aus hätte der Tetrarch diesen Plan freilich nicht aufgegriffen; er wurde ihm vielmehr durch seine ehrgeizige Gemahlin Herodias direkt aufgezwungen, da dieser der höhere Titel des Bruders, dem sie einst durch die Stellung als äyogavöfios von Tiberias ein Gnaden- brot verschafft hatte (Joseph. ant. lud. XVIII 149), als er als tief verschuldeter Abenteurer die Welt durchzog, keine Ruhe ließ. Herodes Antipas hat daher auf seine alten Tage noch einmal eine Reise nach Italien angetreten, begleitet von Hero- dias, um dem Kaiser persönlich sein Anliegen vor- zutragen. Man hoffte durch die nötigen Geld- spenden Gaius für seine Wünsche geneigt zu machen, und versuchte auch sonst alles, um dem Kaiser möglichst zu schmeicheln; s. die schon erwähnten Münzen aus dem J. 39 n. Chr. mit dem Namen der Gaius, der von einem Lorbeerkranz um- geben ist. Agrippa I. war jedoch nicht gewillt, den Königstitel mit einem andern, mit dem er sich zudem früher während seiner Wirksamkeit in Tiberias völlig überworfen hatte (Joseph. ant. lud. XVm 150), zu teilen, und da er fürchten mußte, daß Gaius, in dessen Regierung ja Geld alles bedeutete, den Schätzen des Tetrarchen er- liegen würde, so erhob er in einem Schreiben eine Anklage auf Hochverrat gegen diesen (Joseph. bell. lud. H 183 spricht fälschlich davon, daß Agrippa persönlich die Anklage vertreten habe; dies be- ruht auf flüchtigem Exzerpieren aus der Quelle, s. ant. lud. XVHJ 247). Er beschuldigte ihn des früheren Einverständnisses mit Sejan — schon dies genügt, um die Haltlosigkeit der ganzen An- klage zu erkennen — und der Verschwörung gegen Gaius mit dem Partherkönig Artabanos; als Be- weis wurde auf die Unmasse des von Herodes Antipas angehäuften Kriegsmaterials verwiesen. In Bajä sind gleichzeitig die Bitte des Te- trarchen und die Anklage Agrippas vor Gaius zur Verhandlung gekommen; Agrippa triumphierte. Die Verhandlung gegen Herodes Antipas scheint mehr oder weniger eine Farce gewesen zu sein. Denn schon allein auf das Eingeständnis des großen Waffenvorrats, dessen Anschaffung sich durch die wohl immer noch drohende Arabergefahr ein wandsfrei erklärt, soll die Verurteilung des Tetrarchen erfolgt sein, bei der Gaius wohl nicht allein seinem Freunde Agrippa, sondern noch mehr seinem Geldbeutel zuliebe gehan- delt hat; gerade die großen Aufwendungen des Vasallenfürsten werden seine Geldgier gereizt haben. Dieser wurde seiner Länder und seines Vermögens verlustig erklärt und zu ewiger Ver- bannung nach Lugdunum Convenarum in Gallien am Nordabhang der Pyrenäen (s. zu der Ortsbe- stimmung Hirschfeld S.-Ber. Akad. Berl. 1895, 399,1. der richtig die differierenden Angaben des bell. Ind. II 183 und der ant. lud. XVITI 253 vereinigt hat) verurteilt; in die Verbannung ist ihm auch Herodias freiwillig gefolgt. Hier ist er auch gestorben, ohne Nachkommen zu hinterlassen; die Zeit seines Todes ist uns nicht bekannt (der 10 Versuch Schürers Is 449, 7, auf Grund von Cass. Dio LIX 8 die Hinrichtung des Verbannten durch Gaius festzustellen, beruht auf einem > _ Mißverständnisse; so schon richtig Willrich ! III 304, 1). Herodes Antipas wird vielfach (so z. B. von Brann 306) vor allem als ein ruhiger, schlaffer, sogar träger Mensch beurteilt, aber wohl nicht mit Recht. Seine Bewerbung um den Thron im J. 4 v. Chr., mag auch Salome ihn hierzu er- 20 mutigt haben, zeigt uns eigentlich schon deutlich das Gegenteil — wie anders verhält sich z. B. sein Bruder Herodes (s. S. 201), aber auch sein ganzes Verhalten in der Zeit des Tiberius — es sei nur an seine umgehende Berichterstattung über die römischen Parthererfolge oder an sein rücksichts- loses Handeln bei der Gewinnung der Herodias er- innert — spricht gegen diese Charakteristik. Be- sondere Tatkraft und Energie wie sein Vater hat er allerdings wohl nicht besessen. So finden wir ihn 30 gegen Ende seines Lebens, als er sich zu der Bitt- reise zu Gaius entschließt, sehr stark unter dem Einflusse seiner Frau stehen, und dies soll nach Joseph. ant. lud. XVIII 246 auch sonst der Fall gewesen sein, aber man soll auch hieraus keine zu weitgehenden Folgerungen ableiten. Denn gerade die Salomeerzählung der Evangelien — der Zweifel an ihrer Geschichflichkeit hindert ihre Verwer- tung in diesem Zusammenhange nicht — setze keine unbedingte Fügsamkeit des Tetrarchen gegen- 40 über den Wünschen seiner Frau voraus; sie kann vielmehr nur durch List ihr Ziel erreichen. Auch der Widerstand, den er nach der vollkommen glaubhaften Schilderung des Josephus den hoch- fliegenden Königsplänen der Herodias trotz seiner großen Liebe zu ihr entgegengesetzt hat (ant. lud. XVHI 241 ff.), spricht gegen einen von Haus aus schlaffen und stark phlegmatischen Menschen. Josephus (ant. lud. XVIII 245) charakterisiert ihn allerdings als äycaecov iv)v fjovxiav (vgl. hierzu bell . 50 lud. II 182), aber bei diesem Urteil handelt es sich doch um den altgewordenen Fürsten, der sich in seinen alten Tagen auf große neue Unternehmungen, wie die Königspläne der Herodias, nicht mehr ein- lassen will, dessen vielleicht nie besonders ent- wickelter Ehrgeiz völlig befriedigt ist. Für das Ge- sam turteil darf also die Josephusstelle, mag sie auch für den gealterten Herrscher ganz zu Recht bestehen, kaum verwertet werden, ebensowenig wie man aus dem Nichtvorgehen seines ältesten Bruders Antipa- 60 tros gegen ihn, als dieser im J. 5 v. Chr. die beiden anderen Brüder Archelaos und Philippos bei dem Vater anschwärzt, schließen darf, daß Antipatros ihn für zu unbedeutend gehalten habe und nur des- wegen sich nicht auch gegen ihn gewandt habe. Denn es kann dies ebensogut eine Folge eines klugen, den Antipatros täuschenden Verhaltens des Antipas gewesen sein. Ein solches kann auch. abgesehen von der Erkenntnis seiner gegenüber Archelaos 197 198 Herodes Antipas geringeren Tatkraft sehr wohl der Grund gewesen sein, um dessentwillen seinerzeit im J. 4 v. Chr. Salome und die jüdischen Gesandten geneigt waren, im Notfalle für ihn gegen Archelaos einzutreten. Antipas würde dann also schon in seiner Jngend der schlaue ,Fuchs' gewesen sein, als den ihn der Evangelist Lukas (XIII 32) uns charakterisiert. Seiner Schlauheit, die sich freilich mit unwürdiger Kriecherei mischte, hatte er es dann auch wohl vor allem zu verdanken, daß er im J. 6 n. Chr. die gefahrliche Anklage vor Augustus glücklich überstand. Seine Klugheit tritt uns ferner in seiner ersten Heirat mit der arabischen Prinzessin ent- gegen, er beweist sie uns in der geschickten Be- handlung eines Mannes wie Tiberius, den er ganz für sich zu gewinnen versteht, und sie spricht sich schließlich auch in dem Mißtrauen aus, mit dem er, der doch nur vom Hörensagen das Treiben des neuen Kaisers Gaius kennt, diesen und seine Kreise betrachtet hat (Joseph. ant . lud. XVHI 245). Ein echter Herodeer war er auch in seiner maßlosen, sich über jede Sitte hinwegsetzenden Leidenschaftlichkeit und Sinnlichkeit, für die seine Heirat mit Herodias ein vollgültiger Beweis ist . Diese Heirat zeigt uns auch seine Rücksichts- losigkeit in hellem Lichte, für die wohl auch das Preisgeben seines Bruders Archelaos im J. 6 n. Chr. verwertet werden darf. Auch Ausschwei- fungen ist er stark ergeben gewesen; er hat sich vor allem beim Trunk leicht fortreißen lassen (Joseph. ant . lud. XVEI 150. Matth. XIV 6ff. Marc. VI 21 ff.). Dagegen scheint er keine grau- same Natur gewesen zu sein; die ihm an sich nicht geneigten Evangelisten (s. z. B. Luk. HI 19) machen ihm keine derartigen Vorwürfe, sondern sie entlasten ihn sogar bezüglich der Hinrichtung des Täufers (Marc. VI 26: nsql- hmos yevöfievos ä ßaodevs, vgl . Matth. XIV 9). Oberhaupt tritt uns aus den Evangelien nicht das Bild eines direkt schlechten Regenten entgegen (das stärkste gegen ihn bei Luk. VII 19), und auch die Angaben des Josephus führen zu keinem anderen Urteil. Es ist auch zu beachten, daß Agrippa in seiner Anklage vor Gaius das innere Regiment des Herodes Antipas nicht als Anklage- grund verwertet hat. Allerdings dürfte er seine Untertanen mit Steuern stark belastet haben, da sonst der große Reichtum, über den er trotz seiner Prachtliebe am Ende seines Lebens ver- fügte (Joseph. ant. lud. XVIII 243ff.), sich kaum erklaren ließe. Die Sorge für sein Reich zeigen uns seine Bauten zu Beginn seiner Regie- rung, für sie sprechen ferner seine arabische Heirat und zum Schluß seiner Regierung sein eifriges Rüsten gegen die drohende Arabergefahr. Als verständiger, die Realitäten gut abschätzender Politiker tritt er uns dann vor allem in seiner römischen Politik, der Politik der unbedingten Ergebenheit gegenüber der Allmacht Roms, ent- 10 gegen. Nur zweimal hat er als Politiker ver- sagt, beidemal fortgerissen von seiner Leidenschaft zu der Frau: seine Heirat mit Herodias hat nicht nur durch die Trennung seiner ersten Frau von ihm seine mühsame Araberpolitik zu nichte ge- macht, sondern sie hat ihn, indem er seine Po- litik dem Ehrgeiz der Herodias auch in der Folge- zeit unterordnete, sogar schließlich sein Reich gekostet. So ist das Glück seines Lebens sein Un- glück geworden. Ein seines bedeutenden Vaters 20 unwürdiger Sohn ist Herodes Antipas anscheinend nicht gewesen; auch daß ein Mann wie Tiberius ihn besonders geschätzt hat, spricht zu seinen Gunsten. Neuere Literatur*). Ewald Gesch. des Volk. Israel IV» 585ff. Vs 99ff. Hausrath Neu- testam. Zeitgesch. I 284fT. 292ff. 329ff. Grätz Gesch. d. jüd. Volk, m l & 246ff. 268f. 279f. 315f. 320f. Schürer Gesch. d. jüd. Volkes I» 418flf. 30431 ff. Wellhausen Israel. u. jüd. Gesch.« 339f. 346ff. Keim s. Antipas in Schenkels Bibel- lexik. HI 42ff. Brann De Herodis, qui dicitur, magni flliis patrem in imperio secutis I, Bresl. Diss. 1873, 13ff. (Diss. zitiert) u. Monatsschr. f. Gesch. und Wissensch. des Judent. XXII 305ff. Prosop. imp. Rom. U 141 nr. 109; Encykl. bibl . II 2030f. s. Antipas; Diction. de la bible HI 647ff. s. Herode Antipas. 40 *) Bei den Quellenangaben habe ich die Zo- narasstellen über Antipas, da sie nur das gleiche wie Josephus bieten (s. S. 16), nicht angegeben, ebenso sind auch alle Stellen der Kirchenväter, da sie keine neuen Tatsachen ergeben, über- gangen. Als ganz wertlos sind auch die ein- schlägigen Angaben bei Josephus Gorionides (s. hierüber z. B. Brann 463f.) nicht angegeben und erst recht nicht behandelt worden. Nach demselben Prinzip sind auch die anderen Artikel über die 50 Nachkommen Herodes' I. mit Belegen versehen. 199 200 5) Die beiden den Herodesnamen als Individualnamen führenden Söhne Herodes' I. Herodes (eigentlich Iulius Herodes, s. S. 19), Sohn des Königs Herodes I. aus seiner Ehe mit Mariamme II., der Tochter des aas Alexan- drien stammenden Hohenpriesters Simon, des Sohnes des Boethos (Joseph. bell. lud. I 557. 562; ant . Ind. XVH 14. 19. XVIII 109. 136). Es ist falsch, ihm, wie es immer noch öfters geschieht, außer dem Dynastienamen auch noch den Namen Philippos beizulegen*). Denn wenn bei Marc. VI 17 an einer Stelle, wo man den Namen H. 10 erwartet, ein Philippos erscheint (die Parallelstellen Matth. XIV 3 und Luk. m 19 geben in der Über- lieferung keinen Namen), so ist es unmethodisch. hieraus einen Namen Herodes Philippos zu kon- struieren. Doppelnamen finden sich nämlich von Haus aus bei den Herodcern nicht, und auch der Ausweg, Philippos habe später den Dynastienamen angenommen, ist ungangbar, da ein solches Ver- halten bei ihm, der stets Privatmann geblieben ist, ausgeschlossen ist. Außerdem sei noch ein 20 entscheidendes Moment gegen die ursprüngliche Fuhrung des Namens Philippos durch H. hervorge- hoben: bei Josephus, der bei den Herodeern die Individualnamen vor dem Dynastienamen bevor- zugt (s. Herodes Archelaos, auch Herodes A n t i p a s), erscheint der Name Philippos für unsern H. niemals, sondern aus ihm (a. e. a. 0.) ergibt sich gerade H. als der Individualname; dagegen setzt im Gegensatz zu Josephus das Neue Testament gerade die Individualnamen gegenüber dem Dy- 30 nastienamen zurück (s. vor allem Herodes Anti- pas; auch Agrippa I., vgl. meinen Art. Herodes Agrippa I. in Pauly-Wissowas Realencykl. Suppl.- Heft II 167f.), so daß man hier die Anwendung des Namens H. im Falle des Vorhandenseins eines Doppelnamens erwarten würde. Die Nennung des Philippos bei Marc. VI 17 ist demnach nicht als eine bedeutsame Erweiterung unserer Kenntnisse, sondern vielmehr als ein genealogisches Versehen aufzufassen; sie ist auf die falsche Auffassung zu- 40 rückzuführen, daß der erste Gemahl der Herodias

  • ) Schürer Gesch. d. jüd. Volk. I» 435, 19 ist

mit seiner gegenteiligen Auffassung unbedingt im Recht, wenn auch seine Gegengründe nicht alle zwingend sind. So z. B. der eine, daß der Name Philippos bereits unter den Söhnen Herodes' I. ver- treten sei; denn die zweimalige Anwendung des- selben Namens für Geschwister begegnet uns in hellenistischer Zeit sehr häufig, und auch gerade in 50 der Familie Herodes' I. findet sich hierfür ein Beispiel — nicht so sehr die zweimalige Verwen- dung des Namens Herodes, als die Benennung zweier Söhne mit Antipatros und Antipas; denn der letztere Name ist ja nur die ionische Abkürzung des ersten Namens, und beide Namen treten uns als durchaus identisch gerade bei dem Vater des Königs entgegen ; s. W. Schulze Ztschr. f. vergl. Sprachforsch. XL 409, 3. deren Oheim, der Tetrarch Philippos. gewesen sei, was sich wiederum aus der besonderen verwandt- schaftlichen Verbindung der beiden Personen — Philippos war der Gemahl der Tochter der Hero- dias — erklärt (dieselbe falsche Auffassung, die durch die Evangelienstelle hervorgerufen sein dürfte, hat übrigens schon den slavischen Bear- beiter von Josephus' bellum Iudaicum bewogen, entgegen den Angaben des griechischen Josephus den Tetrarchen Philippos als ersten Gemahl der He- rodias zu bezeichnen; s. den slavischen Zusatz zu bell. lud. H 9 c. 1, publ. von A. Berendts Die Zeugnisse vom Christentum im slavischen ,de beUo Iudaico' d. Joseph., Text. u. Unters, z. Gesch. d. altcbristl. Liter. N. F. XIV 4. Berendts geht freilich völlig in die Irre, wenn er diesen Zusatz als auf Josephus selbst zurückgehend an- nimmt, wodurch. wenn dies richtig wäre, die ganze hier behandelte Frage ein anderes Gesicht erhalten würde. Gegen Berendts auch bereits mit Recht Schürer Theol. Lit.-Ztg. 1906, 265ff. Auch ein koptisches apokryphes Evangelienfragment nennt als ersten Gemahl der Herodias einen Philippos, publ. von Revillout Journ. asiat. X. Ser. V 443ff.). H. kann, da die Hochzeit der Eltern um 23 v. Chr. stattgefunden hat (s. S. 131ff.), um 22 v. Chr. geboren sein. Seine beiden Stiefbrüder Archelaos, der älteste Sohn der Malthake, und Philippos, der älteste Sohn der Kleopatra (s. S. 165 und 202), sind allerdings älter als er gewesen (Joseph. bell. lud. I 646; ant . Ind. XVII 664), doch braucht man deswegen seine Geburt nicht weiter, als es geschehen ist, von der Hochzeit seiner Eltern abzurücken; denn es ist möglich. daß Herodes I. die beiden anderen Frauen nicht erst nach der zweiten Mariamine, sondern schon vor ihr geheiratet hat (s. S. 131). Um 6 v. Chr. hat Herodes I. unseren H. mit einer der Töchter seines hingerichteten Sohnes Aristobulos verlobt (bell. lud. I 557; ant . lud. XVTI 14). Mit welcher ist nicht angegeben; da jedoch später Herodias seine Gemahlin ge- worden ist, so wird man dazu neigen, in ihr und nicht in ihrer Schwester Mariamme seine Verlobte zu sehen. Aber sicher ist dieser Schluß nicht. Die andere der Töchter des Aristobulos wird nämlich gleichzeitig mit dem Sohne des ältesten Herodes-Sohnes, des damals allmäch- tigen Antipatros, verlobt, und aus allgemeinen Gründen, auch aus der Form der Erzählung des Josephus kann man geneigt sein, in dieser Tochter die ältere Schwester, d. h. eben doch wohl Hero- dias (s. S. 203) zu sehen. Diese Tochter ist schließlich sogar auf den Wunsch des Antipatros diesem selbst verlobt worden (Joseph. bell. lud. I 565; ant . lud. XVTI 18), was auch auf die ältere hinweist. Mit seinem Sturz ist sie natür- lich freigeworden. Es ist nun aber wahrschein- 201 Die beiden den Herodesnamen als Individualnamen führenden Söhne Herodes' I. 202 lieh, daß damals auch das Verlöbnis des H. gelöst worden ist, denn auch er und seine Mutter, die um Antipatros' Umtriebe gewußt hatte, sind in dessen Sturz mithineingezogen worden; Mariamme wurde vom Hofe verbannt, und er, den sein Vater vor kurzem in seinem Testamente zum Nachfolger ein- gesetzt hatte, falls der eigentliche Thronfolger Antipatros vor dem Könige sterbe, ist vollständig enterbt worden (bell. lud. I 573. 588. 600; ant. lud. XVII 53. 78). Daß trotz dieser vollen Un- gnade das Verlöbnis bestehen geblieben sei, ist kaum anzunehmen; im J. 5 v. Chr. wären also somit beide Töchter des Aristobulos wieder frei- geworden. Denn Keim Schenkels Bibellexikon 46 setzt die Verheiratung des H. mit Herodias un- bedingt zu Unrecht schon in das J. 5 v. Chr., und zwar noch vor den Sturz des Antipatros, da damals Herodias noch viel zu jung zur Heirat ge- wesen wäre (s. S. 203). Wann die Heirat mit Herodias wirklich er- folgt ist, läßt sich auch nicht vermutungsweise irgendwie genauer angeben. Auch die Zeit, wo diese Ehe, aus der eine Tochter, Salome, ent- sproß (Joseph. ant. lud. XVIII 136), wieder ge- löst wurde, ist schwer ganz genau zu bestimmen und noch sehr strittig. Vor 26 n. Chr. dürfte es allerdings sicher gewesen sein und vielleicht schon um 14/5 n. Chr. (s. S. 186ff.). Die Lösung der Ehe ist von Seiten der He- rodias ausgegangen (Joseph. ant . lud. XVITI 109ff.), um eine neue Ehe mit ihrem Onkel Herodes Antipas eingehen zu können. Dieser hatte eine leidenschaftliche Zuneigung zu ihr gefaßt; auch sie scheint sich in ihn verliebt zu haben (s. S. 204). und außerdem mag der ehrgeizigen Frau das Leben mit dem ganz anders gearteten Gatten nicht mehr zugesagt, ihr garnichts für die Zukunft versprochen zu haben. Denn H. ist, trotzdem ihn einst sein Vater als Thronfolger ausersehen hatte, sein Leben lang Privatmann geblieben und hat sich anscheinend auch gar nicht nach der Krone gesehnt: als im J. 4 v. Chr. in Rom die verschiedensten Bewerber um die Herrschaft Herodes' I. auftraten, hat er allein keine Ansprüche auf sie geltend gemacht (Josephus bietet uns hierüber nichts, und daß sein Schweigen den Tatsachen entspricht, scheint mir Nikol . Damasc. frg. 5 [FHG III 353f.] zu be- stätigen, wo die verschiedenen Bewerber kurz neben- einander aufgezählt werden und unser H. unter ihnen nicht erscheint). Er scheint also anders als seine Frau und seine Brüder keinen Ehrgeiz besessen zu haben. Er ist, soweit wir sehen, in der Heimat geblieben. Die sich auch sogar noch in der Encykl. bibl. II 2032 findende (ganz falsch Diction. de la bibl. III 649) Behauptung, er habe in Rom gelebt, als sich die Eheaffäre in seinem Hause abspielte, ist schon von Brann Monatsschr. f. Gesch. u. Wissensch. d. Judent. XXII 408, 2 mit Recht zurückgewiesen worden. Sein Aufenthaltsort dürfte vielmehr damals eine jüdische Hafenstadt gewesen sein, da Herodes Antipas direkt von ihm aus seine Reise nach Rom zu Schiff angetreten zu haben scheint (Joseph. ant. lud. XVIII 111). Grätz Gesch. d. Juden HI 1», 345, 2 denkt meines Erachtens mit gutem Recht an den besten Hafen Palästinas, Kaisareia, andere (s. Brann a. a. O. 408) an Azotos, weil diese Stadt einst die Großmutter der Herodias (Salome) besessen und diese sie aus der Erbschaft erhalten habe, dies letz- tere jedoch eine sehr unwahrscheinliche Vermutung (Rom dürfte vielmehr die Stadt wohl eingezogen haben; s. aber immerhin Schürer a. a. 0. II* 126). Möglicherweise gehört schließlich auch unser H. zu jenen vier Söhnen Herodes' L, welche nach Philon leg. ad Gaium § 38ff. bei Pontius Pilatus 10 gegen die Anbringung goldener Weiheschilde mit dem Namen des Kaisers und des Pilatus im könig- lichen Palast zu Jerusalem protestierten und die sich dann wohl auch dem darob an Tiberius ab- gehenden Bittgesuch der vornehmsten Juden an- geschlossen haben*). H. würde dann noch in den 30er Jahren in Palästina gelebt haben. Herodes (eigentlich Iulius Herodes, s. S. 19), Sohn Herodes' I. und seiner Gemahlin Kleopatra, 20 einer Jüdin aus Jerusalem, der jüngere Bruder des Tetrarchen Philippos. In der genealogischen Auf- zählung bei Josephus (bell. lud. I 562; ant. lud. XVII 26) wird er zwar vor diesem genannt, aber Philippos wird an anderer Stelle ausdrücklich neben Archelaos als der älteste Sohn des Königs bezeichnet (bell. lud. I 646): eine bedeutungsvolle Warnung, der genealogischen Reihenfolge bei Josephus nicht unbedingt Glauben zu schenken (s. S. 175). Der Ausweg, H. sei zwar der ältere 30 Bruder gewesen, sei aber jung vor Philippos ge- storben (so z. schon B. Nolde Histor. Idumaea II 370) und werde daher von Josephus in der zweiten Stellengruppe nicht berücksichtigt, ist wenig wahr- scheinlich. da sich in diesem Falle wohl ein ein- schlägiger Vermerk in der einige andere Vermerke bietenden Genealogie finden würde. Wann H. ge- boren ist, läßt sich nicht näher bestimmen. Da aber sein Bruder Philippos zur Zeit des Todes des Vaters, 4 v. Chr., seinem ganzen Auftreten nach 40 bereits einigermaßen erwachsen gewesen sein muß — im J. 5 v. Chr. ist sein Studienaufenthalt in Rom beendet gewesen (Joseph. bell. lud. I 602f.; ant. lud. XVTI 80), — so könnte auch H. noch um 20 v. Chr. geboren worden sein. Über sein Leben erfahren wir nichts. Sollte er einer der vier Söhne Herodes' I. sein, deren Be- schwerde bei Pontius Pilatus wegen der An- bringung anstößiger goldener Weiheschilde mit dem Namen des Kaisers und des Pilatus am könig- 50 liehen Palast zu Jerusalem von Philon leg. ad Gaium § 38 erwähnt wird (s. den vorigen Artikel), so würde er noch um 30 n. Chr. in Palästina ge- lebt haben.

  • ) Schürer a. a. O. I» 434. 491f. Brann a. a.

O. 319ff. erhebt zwar gegen die ganze Philonerzäh- lung Bedenken, weil Pilatus durch die Anbringung der Schilde nicht eine nach dem jüdischen Gesetz anstößige Handlung begangen habe; es ist ja nun 60 sehr wohl möglich. daß Philon den ganzen Vor- gang seinem besonderen Zweck entsprechend ab- geschwächt wiedergegeben hat, aber zu beseitigen ist Hü Ions Erzählung nicht, und die Erregung kann sehr wohl durch das jüdische Mißtrauen einer mög- lichen Gesetzesverletzung (s. den gleichen Vorgang bei der Aufstellung der xgonaia durch Herodes I., Joseph. ant. lud. XV 276) verursacht worden sein. 203 204 6) Herodias. Herodia«, Tochter des Aristobulos, des Sohnes Herodes' I. (aus der Ehe mit der ersten Mariamme) und der Berenike, derTochter derSalome(Schwester Herodes' I.) und des Kostobar. Darf man einmal der Reihenfolge in der genealogischen Aufzählung bei Josephus Glauben schenken, so wäre sie die ältere der beiden Töchter des Aristobulos gewesen (bell. lud. I 552: auch ant. lud. XVIJI 136); Keims 46 Behauptung, sie sei die jüngere, ist jedenfalls geizigen Frau, kann sich auf die Dauer an der Seite ihres gar nicht ehrgeizigen Gatten nicht befriedigt gefühlt haben, und dieses Gefühl des Unbefriedigtseins wird dann viel dazu bei- getragen haben, sich so rasch ihrem bereite mit einer nabatäischen Prinzessin verheirateten Schwager und Onkel, dem Tetrarchen Herodes Antipas, in die Arme zu werfen und seine Werbung zu erhören, als er auf einer Romreise einen Ab- nicht genügend begründet. Ihr Geburtsjahr läßt 10 stecher in ihr Haus machte und sich dabei leiden' sich auf Grund der Dauer der Ehe ihrer Eltern nur ganz allgemein als zwischen 15 und 8 v. Chr. fallend angeben, da wir das Verhältnis ihrer Geburt zu dem ihrer Brüder nicht festlegen können (vgl . S. 207. Keims Ansatz der Geburt auf 14 v. Chr. oder der v. Gutschmids Kleine Schriften II 318 auf 9 v. Chr. berüchsichtigen diese Schwierigkeit nicht. Wegen ihrer Ver- lobung im J. 6 v. Chr. würde man die frühest möglichen Jahre vorziehen). Es ist alsdann auch nicht mit Sicherheit zu entscheiden, ob sie oder ihre Schwester Mariamme von ihrem Großvater im J. 6 v. Chr. mit dessen Sohne Herodes verlobt oder ob sie für den Sohn des ältesten Herodessohncs, des Antipatros, und dann sogar für diesen selbst bestimmt worden ist (Joseph. bell. lud. I527.565; ant . lud. XVII14.18). Jedenfalls hat die erste Verlobung keinen Bestand gehabt; zugleich mit dem Sturz des Antipatros im schaftlich in sie verliebte. Es wurde zwischen ihnen die Trennung von den beiderseitigen Gatten für die Zeit der Rückkehr des Herodes Antipas ver- abredet. Die stolze H. war nämlich nicht gewillt, als zweite Frau neben der arabischen Königstoch- ter in das Haus ihres zukünftigen Gemahls ein- zuziehen, sondern wollte ganz allein in diesem herrschen. Wie verabredet ist es auch gekommen (Joseph. ant, lud. XVIII 109ff.; weiteres s. S. 186). 20 Es ist jedoch verfehlt, mit Ewald Gesch. d. Volks Israel V » 103 anzunehmen, daß zu diesem Doppel- ehebruch und der neuen gegen das jüdische Ge- setz verstoßenden Ehe allein der Ehrgeiz die Prinzessin getrieben habe; daß H. ihren zweiten Mann auch wirklich geliebt hat, zeigt ihr Ver- halten nach dessen Sturze (s. u.). H. hat auf ihren zweiten Gemahl während des ganzen Verlaufs ihrer Ehe großen Einfluß auszuüben verstanden (Joseph. ant. Jud. XV1U J. 5 v. Chr. ist sie — wer auch der Verlobte war — 30 246), der sich wohl mit den Jahren gesteigert gelöst worden (für alles Nähero s. S. 200f., wo auch Keims früher Ansatz der ersten Heirat der H. zu- rückgewiesen wird). Der eventuelle Verlobte der H., ihr Onkel Herodes, ist später ihr erster Gemahl geworden. Aus dieser Ehe ist eine Tochter Salome entsprossen (Joseph. ant. lud. XV Iii 136. Die Angabe der slavischen Überarbeitung von Josephus, bell. lud. zu n 9 c. 1, aus der ersten Ehe seien sogar vier Kinder hervorgegangen, ist wohl reine haben dürfte; denn die Ausgestalter der Salome- erzählung der Evangelien rechnen nicht mit einem den Tetrarchen auch in staatlichen Angelegen- heiten völlig bestimmenden Einfluß seines Weibes, sondern lassen H. ihren Wunsch der Hinrichtung des Täufers nur durch List erreichen (s. Matth. XTV 3ff. Marc. VI 17ff. und über den Charakter der Salomeerzählung vgl. S. 190f.). Mag auch das einzelne, was die Evangelisten über den An- Erfindung; den Text s. bei Berendts Die Zeug-40 teil des H. an der Hinrichtung des Täufers er- nisse vom Christent. im slav. ,De bello Iudaico' d. Joseph. Text. u. Unters, z. Gesch. d. altchristl. Liter. N. F. XIV 4; s. hierzu S. 200). Die Geburt der Salome darf man allem Anschein nach kaum viel früher als etwa 14 n. Chr. ansetzen (das Nähere s. S. l90f.). Aus der Zeit der Geburt der Tochter auf die Zeit der Verheiratung der Mutter zu schließen, ist leider nicht möglich. da es sich um eine Spätgeburt gehandelt haben kann. Nicht lange Zeit nach dieser Geburt ist dann 50 der Bruch mit ihrem Gatten erfolgt (für die Chro- nologie s. S. 186f£ Hierzu sei noch bemerkt, daß die Verwertung des etwaigen Alters für die Zeit der Eheirrung der H., wie dies mitunter geschiebt, kaum am Platze ist. Die femme de trente ans kann ebensowohl plötzliche Leidenschaften ent- fesseln wie eine jüngere). H., der Typus der ehr- zählen, legendarischen, novellenartigen Charakter tragen, so dürfte doch der von ihnen bezeugte Haß der Herodias gegen Johannes, weil dieser in seinen Bußpredigten ihre neue Ehe aufs schärfste getadelt hatte, als historische Tatsache zu fassen sein, und sie kann daher auch sehr wohl zu der Vollstreckung des Todesurteils an dem Täufer viel beigetragen haben; beides würde zu dem Charakter- bild der H. gut passen. Um 30 n. Chr. hat H. noch die Freude ge- habt, daß ihre junge Tochter Salome den bisher noch unvermählten Bruder ihres Gemahls, den Tetrarchen Philippos, geheiratet'hat, eine Heirat, die man bei dem großen Altersunterschied der Ehegatten (wohl einige 30 Jahre) doch wohl als Ausfluß des politischen Ehrgeizes der Salome an- sehen darf (s. Joseph. ant. lud. XVITI 137 und 205 206 Herodias vgl. hierzu, vor allem für die Chronologie, S. 191). Da Philippos jedoch schon 34 n. Chr. starh (Jo- seph. ant. Ind. XVIII 106), die Ehe kinderlos blieb nnd das Reich des Philippos nach seinem Tode von Eom eingezogen wurde, so hat H. mit dieser Ehe keine für ihre Familie dauernden Er- folge erzielt. Sie mußte dann die Niederlage ihres Gemahls im Araberkriege miterleben, an der sie die eigent- liche Schuldige war, und mußte es schließlich mit ansehen, daß ihr liederlicher Bruder Agrippa I., dem sie einst in der höchsten Not eine Beamten- stellung in ihrer Hauptstadt Tiberias verschafft hatte (Joseph, ant. lud. XVIII 119), infolge der Gunst des neuen Herrn in Rom, seines Freundes Gaius, einen höheren Rang als ihr Gemahl, näm- lich die Königgwürde, erlangte. Dieser Glücks- wechsel hat der ehrgeizigen und stolzen Frau keine Ruhe mehr gelassen. Die bisherige Stellung ihres Mannes, dessen großer Reichtum genügten ihr nicht mehr, und in heftigen Szenen hat sie es schließ- lich durchgesetzt, daß Herodes Antipas zu dem Entschluß kam, den Kaiser auch für sich um die Verleihung des Königstitels anzugehen. H. hat dadurch selbst ihren Sturz herbeige- führt. Denn Agrippa verstand es Gaius gegen den Tetrarchen einzunehmen, und diesem ist statt der Königswürde die Absetzung und die Ver- bannung in eine kleine gallische Provinzstadt zu- teil geworden (Joseph. bell. lud. II 181—183; ant. lud. XVIII240-252 und vgl. hierzu S. 195f.). Im Unglück hat sich H. als die treue Ge- fährtin ihres Mannes bewährt. Gaius hat ihr näm- lich, als er erfuhr, sie sei die Schwester seines Freundes Agrippa, nicht nur ihr Privatvermögen gelassen, sondern er hat auch im übrigen sie nicht das Geschick des Gatten teilen lassen wollen. H. hat jedoch diese Gnade stolz abge- lehnt: sie, die Gefährtin der glücklichen Tage ihres Gatten, wollte diesen auch im Unglück nicht verlassen (Joseph. ant . lud. XVHI 253f.). Diese Treue der Frau ist geeignet, ihr Bild freundlicher erscheinen zu bissen, das im übrigen, will man nicht ihren maßlosen Ehrgeiz hierfür gelten lassen, lichte Züge kaum aufzuweisen hat. Denn sie war hart und rücksichtslos, herrisch und neidisch. eine Frau, die in ihrer Leidenschaft sich über alle Gebote der Sitte hinweggesetzt hat (man lese das von Johannes Chrysostomos in einer Predigt von ihr gezeichnete Bild, das freilich die Feder eines Feindes entworfen hat; s. Mignes Patrologia im VHL Band der Werke des Joh. Chrys. Col. 485f£). Nach der christlichen Über- lieferung soll H. sehr alt geworden sein (Nikeph. Kall. bist. eccl. I 20). Neuere Literatur. Außer den bereits S. 198 angeführten Werken s. Keim s. Herodias in Schenkels Bibellexikon III 46ff. Sieffert Real- enzykl. f. protest. Theol. und Kirche VH» 769f. s. Herodias. Diction. de la bibl. III 652 s. Hero- diade. Prosop. imp. Rom. n 143 nr. 116. 207 203 7) Herodes, König von Chalkis. Herodes (eigentlich Iulius Herodes, s. S. 19), der älteste Sohn des Aristobulos (Sohn Herodes' L und der Hasmonäerin Mariamme) und der Berenike (Tochter von Herodes' I. Schwester Salome und ihres zweiten Gemahls Kostohar), wenn wir der Reihenfolge in der Aufzählung der Kinder bei Joseph. bell. lud. I 552 Glauben schenken dürfen; s. auch ant . lud. XVTJI 133f. 137. Da sein Bruder Agrippal, im J. 10 v. Chr. geboren war (ant. lud. XIX 350) und da die Hochzeit seiner Eltern etwa 10 im J. 16 v. Chr. stattgefunden zu haben scheint (vgl. Joseph. ant. lud. XVI 11 mit § 12, der die Rückkehr des M. Vipsanius Agrippa in den Osten in zeitliche Verbindung mit der Hochzeit bringt), so muß seine Geburt in die Zeit zwischen 15 und 11 v. Chr. gefallen sein, und zwar wohl mehr an 15 v. Chr. heran, zumal ihn sein Großvater etwa um 6 v. Chr. bereits verlobt hat, nämlich mit einer Tochter seines Stiefoheims Antipatros (Joseph ant. Ind. XVn 14). 20 Diese Verlobung dürfte zugleich mit dem Sturze des Antipatros im J. 5 v. Chr. aufge- hoben worden sein. AVir kennen dann kein Er- eignis aus seinem Leben bis zu seiner Verheira- tung mit seiner Base Mariamme, väterlicherseits einer Enkelin Josephs, des Bruders Herodes' L, und mütterlicherseits eine solche des Königs selbst (s. für all diese Verwandtschaftsverhältnisse die genealogische Tabelle). Dieser Ehe entsproß ein Sohn Aristobulos, der spätere König von Klein- 30 armenien und schließlich der Landschaft Chal- kidike (s. Wilcken in Pauly-Wissowas Realencykl. Bd. n S. 910 s. Aristobulos Nr. 10). Es handelt sich jedoch meines Erachtens bei dem Reiche des Aristobulos nicht um das Reich seines Vaters, um Chalkis am Libanon, sondern um Chalkis ad Belum im nördlichen Syrien, da jenes bei Josephus immer nur durch Xälxis und nicht durch XaXxtdixij bezeichnet wird; diesen Land- schaftsnamen finden wir dagegen bell. lud. VH 40 226 zur Bezeichnung des Reiches des Aristobulos; über die Landschaft s. Benzinger in Pauly- Wissowas Realencykl. Bd. HI S. 2074 s. Chal- kidike Nr. 3). Vor dem J. 41 n. Chr. muß H. Witwer ge- worden sein (falls man nicht Scheidung annimmt); denn wir finden für dieses Jahr als seine Ge- mahlin bereits seine Nichte Berenike, die Toch- ter Agrippas I. genannt; s. Joseph. bell. lud. H 217; ant. lud. XIX 277; auch 354. XX 145 50 (die Annahme, daß H. etwa zwei Frauen zugleich besessen habe, erscheint mir durch Joseph. bell. Ind. II 221 ausgeschlossen). Die neue Heirat, durch die H. der Schwiegersohn seines Bruders wurde, ist gerade im J. 41 n. Chr. erfolgt, und zwar hat der Kaiser Claudius hierbei gleichsam den Brautwerber bei der jungen, soeben verwitweten jüdischen Prinzessin gespielt; s. Joserh. ant. lud. XIX 276f. (Marcus Begsyi'xijv ... yatej... [nach der Thronbesteigung des Claudius] • xai iavzvjv füv, ieXevijf yag Mägxos.. nagdsvov Xaßmv, . . . 'Hgcödfl dldmatv [sc. Claudius], wo die von Schürer I» 723, 56 aufrechterhaltene Erklärung, Berenike hätte vor dieser Hochzeit nur ihren Ver- lobten, nicht ihren ersten Gatten verloren, aufzu- geben ist. Das strittige nag&evov [sc. Berenike] Xaßtäv wirkt auf Claudius bezogen unmotiviert, während es uns — bezieht man es auf den Gatten Marcus — die interessante Tatsache ent- hüllt, daß dessen Tod etwa zur Zeit der Hochzeit erfolgt sein muß; es ist also zur Aufklärung der Chronologie hinzugefügt). Die kluge Unterstützung, die H.s Bruder Agrippa I. dem Kaiser Claudius bei dessen Er- hebung während der Verhandlungen mit dem Senat geleistet hatte, hat auch für H. Früchte getragen. Auch er befand sich damals wie sein Bruder in Rom. Er wird von Claudius in einem Edikt des J. 41 n. Chr. ebenso wie Agrippa I. als tplXiaxos bezeichnet (ant. lud. XIX 288) und hat zusammen mit diesem für die Privilegien der alexan- drinischen Juden, sowie der Juden im ganzen Reiche erfolgreich bei dem neuen Kaiser gewirkt (ant. lud. XIX 279. 288. Die letztere Stelle zeigt, falls der Text des Ediktes [ßaoiMms nur auf Agrippa sich beziehend] korrekt ist, daß dies noch vor der Ernennung des H. zum König erfolgt ist; die erste Angabe in § 279 ist also ungenau): dies alles ein Zeichen für seine damalige enge Verbindung mit Claudius (s. auch dessen Brautwerbung), die übrigens auch in der Folgezeit erhalten geblieben ist (Joseph. ant. lud. XX 13). Deswegen darf man jedoch noch nicht annehmen, daß auch H. irgend- welchen Anteil an den Vorgängen bei dem Regie- rungswechsel gehabt hat; hierüber ist uns wenig- stens nichts bekannt. So wird man die noch im J. 41 n. Chr., wenn auch nicht unmittelbar nach dem Re- gierungsantritt (s. vorher), erfolgende Verleihung von Chalkis, dem Reste des alten Ituräerstaates, an H. nur als eine weitere Gunsterweisung für Agrippa I. und dessen Familie fassen dürfen. H. erhielt zugleich den Königstitel und wurde Ehren- senator als Inhaber der ornamenta praetoria (bell. lud. II 217; ant. lud. XIX 277. Cass. Dio LX 60, 3), eine Stellung, die den Besitz des römischen Bür- gerrechts voraussetzt (s. vorher). Durch Annahme des Ehrenbeinamens QdoxXaidios hat der neue König auch nach außen seine Dankbarkeit für seinen hohen Gönner bekundet (s. die Münzen des H. bei Eckhel Doctrin. numm. LH 492. Mion net Descript. des mödailles V 569ff. Suppl . Vin 380), und im römischen Senat hat er eine griechische Dankesrede gehalten (Cass. Dio LX 60, 3). 209 210 Herodes, König von Chalkis Er ist also durchaus hellenistisch gebildet ge- wesen, und als echt hellenistischer Fürst tritt er uns auch auf seinen Münzen entgegen, da er auf diesen anders als die ersten Herodeer, aber eben- so wie sein Bruder Agrippa I. sogar sein eigenes Porträt hat anbringen lassen. Trotz dieses scharfen Verstoßes gegen das jüdische Gesetz ist H. im übrigen eifrig bemüht gewesen, sich als Förderer seiner jüdischen Glaubensgenossen zu erweisen (s. auch Joseph.'. ant. lud. XX 13), wohl weniger aus innerer Über- zeugung, als aus politischen Rücksichten. Abge- sehen von seinem Eintreten für die Erhaltung der Privilegien der Diasporajuden im J. 41 n. Chr. ist hierfür auch auf seine Wirksamkeit im J. 45 n. Chr. für die Wünsche der jerusalemitischen Juden zu verweisen. Denn gegenüber dem Versuch des da- maligen römischen Procurators von Judäa. Cuspius Fadus, die hohepriesterlichen Prachtgewänder wie- der dem freien Gebrauch der Juden zu entziehen und' in römischen Gewahrsam zu nehmen, scheint auch er energisch protestiert und sich zusammen mit Agrippa II. und seinem Sohne Aristobulos bei Claudius für die Zurücknahme dieses Verlangens eingesetzt zu haben (Joseph. ant . lud. XX 6—14, bes. § 13; vgl. XV 407). Claudius hat damals (Ende 45 n. Chr.) die jüdischen Wünsche erfüllt und hat wohl im direk- ten Anschluß hieran eine weitere, politisch viel bedeutsamere Bitte des H. erfüllt. Er hat ihm S nämlich die Aufsicht über den Tempel und den Tempelschatz, sowie das Recht, die Hohenpriester zu ernennen, zugestanden (Joseph. ant. lud. XX 15), d. h. diejenigen Gerechtsame, die seit der Zeit des ersten H. immer die Beherrscher Ju- däas ausgeübt haben, Archelaos und Agrippa I. ebensowohl, wie die römischen Procuratoren. Es wurde also damals die nach dem Tode Agrippas I. im J. 44 n. Chr. erfolgte Wiedereinziehung Judäas den Juden etwas versüßt, indem von den Re- < gierungsbefugnissen wenigstens die Kirchenhoheit, das ins circa sacra, einem jüdischen Könige über- tragen wurde. H. hat von dem ihm verliehenen Recht sofort Gebrauch gemacht; er enthob den bisherigen Hohenpriester seines Amtes und er- nannte an seiner Statt einen andern (Joseph. ant. Ind. XX 16), der jedoch bald wieder durch einen dritten ersetzt wurde (Joseph. ant. Ind. XX 103). 8. hierzu Schürer IIs 272 (das J. 44 n. Chr. wird von Schürer wohl zu Unrecht als das Jahr,! der Verleihung angegeben). Von H.s Tätigkeit als König von Chalkis wissen wir nichts Näheres, außer daß er als solcher der Fürstenversammlung von Tiherias in Galiläa (Zeit: zwischen den J. 42 und 44 n. Chr.) bei- gewohnt hat, zu welcher sein Bruder Agrippa I. römische Vasallenfürsten des vorderen Asiens ein- geladen hatte. Der römische Statthalter von Sy- rien, C. Vibius Marsus, hat freilich diese Fürsten- versammlung in eigener Person umgehend auf- gelöst (Joseph. ant. lud. XIV 338—342). Es war aber wohl mehr eine Vorbeugungsmaßregel. Denn da all den Teilnehmern an ihr nichts geschah. darf man in ihr irgendeine gemeinsame Demonstration gegen den Oberherren nicht sehen und danach auch nicht die Stellung der Teilnehmer, so auch des H., zu Rom beurteilen; in dem ganzen wird man vielmehr allein das Werk Agrippas I., das der Erhöhung seiner Machtstellung dienen sollte, zu sehen haben. Zur Zeit des Todes seines Bruders, im J. 44 n. Chr., muß sich H. gerade in Kaisareia auf- gehalten haben, wohin er sich offenbar begeben hatte, um den großen, zur Feier von Claudius' glücklicher Rückkehr aus Britannien veranstal- teten Spielen beizuwohnen (so Schürer I» 562, 44. Die Auffassung von Schwartz Nachr. Gött. Gesell. phil.-hist. Kl. 1907, 265f., daß es sich um die Feier der üblichen penteterischen Spiele von Kaisareia handele, scheint mir aus den Worten des Josephus nicht zu folgen, eher das Gegenteil; der besondere Andrang von auswärts würde denn auch gerade zu einem besonderen Feste gut passen, und schließlich berücksichtigt Schwartz bei seiner durch die Annahme der pen- teterischen Spiele bedingten Datierung der Festes- feier auf Anfang März 44 n. Chr. garnicht act. apost. XII 3). H. hat damals, ehe noch der Tod des Königs bekannt wurde, im Einverständnis mit Helkias, dem damaligen Kommandeur der Truppen Agrippas I. (s. meinen Art. Helkias Nr. 1 in Pauly-Wissowas Realencykl. Bd. VHI S. 96), den früheren Oberbefehlshaber Silas, der wegen seiner Invektiven gegen den verstorbenen König schon lange im Gefängnis saß, umbringen lassen. Jo- sephus sieht hierin einen Ausfluß persönlicher Feindschaft, was für den Charakter des H. be- zeichnend wäre; ob Josephus recht hat. können wir jedoch nicht entscheiden (ant. Ind. XIX 353). H. ist schon im J. 48 n. Chr. gestorben. Er hinterließ außer seinem Sohne Aristobulos noch zwei andere Söhne, die ihm seine zweite Ge- mahlin, Berenike, geboren hatte, Berenikianos und Hyrkanos (Joseph. bell. lud. II 221. 223; ant. Ind. XX 104). Sein Reich wurde von Rom ein- §exogen und ist auch später nicht seinem ältesten ohne Aristobulos, sondern Agrippa II. verliehen worden (s. vorher, sowie Schürer I» 587; 724). Über die zumeist auf unsern H. bezogene Inschrift, IG III 551, s. S. 77f. Neuere Literatur: Grätz Gesch. d. Jud. m 1». 344. 358. 361f. Schürer Gesch. d. jüd. Volk. I« 556. 722ff. II 272. 211 212 8) Herodes, Sohn des Phasael, und Herodes, Sohn des Aristobulos. Herodes (eigentlich Iulius Herodes, s. S. 19), Sohn des Phasael und der Salampsio, d. h. durch seinen Vater, Großneffe und durch seine Mutter Enkel Herodes' I. und der ersten Mariamme; s. die genealogische Tabelle. Er starb, ohne Kinder zu hinterlassen; Joseph. ant. lud. XVIII 131. 138. Es ist übrigens sehr wahrscheinlich, daß er von Joseph. c. Apion. I 51 unter denen genannt wird, welche die Darstellung des jüdischen Kriegs durch Josephus diesem gegenüber gebilligt haben. Es wird hier nämlich mitten unter Angehörigen des herodeischen Hauses auch ein Herodes ä oefivözaios erwähnt, so daß die Annahme, auch dieser Herodes sei ein Herodeer, äußerst wahr- scheinlich ist, eine Annahme, die durch die korrespondierende Bemerkung des Josephus vita 362 (vtvhs avzov [seil. Agrippa IL] x&v ovyyev&v) weiter gesichert wird. Da nun bei Josephus dieser H. als 6 ocfivözaxos charakterisiert ist, erscheint es mir ausgeschlossen, mit Dessau Prosop. imp. Rom. II p. 143 nr. 113 an Herodes, Sohn des Ari- stobulos s. S. 212), zu denken; denn dieser muß als Enkel des Königs Herodes von ChalMs (geboren zwischen den J. 15 und 11 v.Chr., s. S. 207) und Ururenkel des ersten Herodes zur Zeit der Heraus- gabe des bellum Iudaicum in der zweiten Hälfte der 70er Jahre noch ein verhältnismäßig jüngerer Mann gewesen sein, während das Beiwort aefivövaxos bei unserm H. für diese Zeit sehr wohl verständlich wäre. Wir hätten also somit einen terminus post quem für seinen Tod und dürften wohl aus seiner Erwähnung bei Josephus schließen, daß er allge- 10 meineres Ansehen genossen hat. Herodes (eigentlich Iulius Herodes, s. S. 19), Sohn des Aristobulos, Königs von Kleinarmenien und später von Chalkidike (s. S. 207), und der Salome, der Tochter der Herodias aus deren erster Ehe mit ihrem Oheim Herodes; er war also durch seinen Vater Ururenkel Herodes' I. und Ma- riamme I., durch seine Mutter Urenkel auch wieder 20 Herodes' I. und Mariamme II.; s. die genealogische Tabelle. Joseph. ant. lud XVHI137. Über sein Leben wissen wir nichts, da die Vermutung Dessaus Pros. imp. Rom. II 143 nr. 103 nicht haltbar ist; s. S. 211f. 218 • 214 Register. a) Sachliches Register. Die alphabetische Ordnung ist innerhalb der ein- zelnen Merkworte mitunter durch eine sachliche ersetzt. Ferner sind, um die Merkworte nicht zu sehr zu überlasten, nicht alle an sich mög- lichen Verweise auf die anderen Stichworte ein- gefügt, vor allem nicht solche, die sich aus den Sachangaben im Text ohne weiteres ergeben. Abgabenfreiheit der castellani der Kaiserzeit 94*; der alt- makedonischen .Kleruchen' 94*; der jüdi- schen Militärkolonisten in der Batanaia 60; 93; 96; vgl. s. aieXeta und xovtpoveÄcia Abila, griechische Stadt im Reiche H.s I. 119 Abtaljon jüdischer Schriftgelehrter ans dem 1. Jhdt. v. Chr. 33* Absolutismus vgl. s. Königtum Abstammung der Herodeer XHI in Wahrheit aus vornehmen idumäischem Ge- schlecht lf.; 17f.; 103; 124; 157; jüdische und sogar jüdisch-priesterliche von H. I. fälsch- lich propagiert 1; 18; 103; 116; 157; nach christlicher Tradition aus niederer Familie ans Askalon 1 Achiab, Vetter H.s I. 108; geneal. Tab. Anm. a. Adel, jüdischer — seine stete Gegnerschaft gegen H. I. 23f.; 25; 33; 38; 56; 92; 102; vgl. s. Sadducäer Adler vgl. s. Bilderverbot auf Münzen H.s I. 105; 112f.; auf Selenkiden- mfinzen 113; an einem Tempel des Kaiser- kults in Galiläa 113; als Totengeleiter in Syrien und Italien 113; goldener, am Tempel zu Jerusalem von H. I. später angebracht 104; 112f. 162 Aelius Gallus, Feldzug gegen das südliche Arabien 70; vgl. s. Chronologie Agrippa, M. Vipsanius vgl. s. Juden, Paläste, Tempel. Abweisung der Anklagen der Gadarener gegen H. I. 74; Besuch in Palästina 44*; 75; 88; Edikte für die kleinasiatischen und kyrenäi- schen Juden 76; Freundschaft mit H. I. 58; 73; 75; 76; 83; vgl . Reisen s. Herodes I. nr. 3; bewaffnete Intervention im bospo- ranischen Reich; Reise durch Kleinasien 75 A gri p pa I. vgl. s. Beinamen, Bilderverbot, Chrono- logie. Gesetz, Heer, hellenistische Kultur, Juden, Kirchenhoheit, Münzen, Trachonitis Leben vor der Thronbesteigung 183; 188; 195; 205; 207; vgl. s. Herodias; Als König: Anklage des ihm verfeindeten Hero- des Antipas bei Tiberius und Gaius 183; 195; 197; 205; Einberufung der Fürsten versamm- lung von Tiberias 209f; Feier von Fest- spielen für Claudius in Kaisareia und Tod 210 (Krankheit 147f.); Finanzen 92; 96; Unter- stützung des Claudius bei dessen Thron- besteigung 208 Agrippa II. vgl. s. Batanaia, Chalkis, Chrono- logie, Heer, Josephus, Iustus, Kirchenhoheit, Tempelverwaltung Protest bei Claudius gegen die Aufbewahrung des Prachtgewandes des jüdischen Hohen- priesters durch die Römer 209 Agrippeion (Agrippias), der neue Name der von H. I. wiederhergestellten griechischen Stadt Anthedon 81; 119; vgl. s. Anthedon Akme, jüdische Dienerin der Kaiserin Livia 147 Aktia, ihre Feier in Nikopolis und an vielen anderen Orten, vielleicht auch in Jerusalem 67*; 77 Aktiaden vgl. s. Chronologie Alexandra, die Hasmonäerin, Schwiegermutter H.s I.; vgl. s. Chronologie Anschlag gegen H. I. und Hinrichtung 55; 115*; Erfindungen, spätere, über ihre Machi- nationen gegen H. I. und über dessen Ver- halten zu ihr 10*; 42; 52; 54; Kinder 39**; Stellung zu H. I. allmählich stark feindlich werdend; Kampf für die Herrschaft ihres Sohnes Aristobulos 26; 39ff.; Verhalten in dem Konflikt zwischen Mariamme und H. I.53f. Alexandreion, von H. I. wiederhergestellte Festung in Judäa 44; 53; 98; 140 Alexandros, Sohn H.s I. und Mariamme' I.; vgl. s. Chronologie, Ehrenrechte, Hofhaltung, Juden, Nachfolgeordnung, Nikolaos Anklage gegen ihn vor Augustus in Aquileia 84 *; 112 *; 135f.; Aussöhnungen, wiederholte, mit dem Vater 136f.; Charakteristik 132f.; 136; Gefangensetzungen: die erste—als Hoch- verräter — und Befreiung durch Archelaos 138f.; die zweite — wegen angeblichen Mord- versuchs und Verurteilung 139ff.; Hinrich- tung 141; nicht Mitregent 122f.; Schritte zur späteren Umstoßung der Thronfolgeordnung 137f.; Studienaufenthalt in Rom70f.; 106; 109; 132; vgl. s. Erziehung; Verhältnis, ge- spanntes mit dem Vater und den idumäischen Verwandten 133ff.; Vermählung mit Glaphyra 88; 132 Alexandros, der falsche — Auftreten nach H.s I. Tode 132* Alexas, der dritte Gemahl der Salome 89 Anm.; geneal. Tab. Anm. g, h Alexas, ä TSXxias, vielleicht Sohn des soeben genannten Alexas geneal. Tab. Anm. h. amici Caesaris 87 amici. honorati 87 Amphitheater in Jerusalem und Jericho, von H. I. erbaut 83; 85; 107 Amtshoheit, dem H. I. unumschränkt zustehend 62ff. vgl. s. Beamte Ananel, jüdischer Hoherpriester unter H. I. Abstammung 38; Ernennung zum Hohenpriester und spätere Absetzung 40; Wiedereinsetzung 106 Andromachos, Grieche — Prinzenerzieher am Hofe H.s I. 90 215 216 Register (a) Anonymus, der sog. hellenistische Universal- historiker ; vgl. s. Konflikt zwischen H. I. and Mariamme Ausdehnung des Werkes 8; 180*; Darstellungs- form, sachliche 9; 10*; 11; 80 Anm.; 180*; Stellung, freundliche zu H. I 9ff.; Quelle, direkte, des Joseuhus XIII; 8ff.; 14f.; 79*; 134 Anm.; 180*; Quellen: der judische Ano- nymus 11; 80 Anm.; 134 Anm.; Nikolaos von Damaskos 9; 11; 133 Anm.; 177 Anonymus, der sog. jüdische Charakter des Werkes herodesfeindlich (Gegen- schrift gegen Nikolaos von Damaskos) 11 ff.; 15; 35 Anm.; 37; 52**; 64*; 79*; Dar- stellungsform, sachliche 65 Anm.; 80 Anm.; Quelle, sogar wörtlich benützte des Josephus 12; 15; 35 Anm.; 37; 38; 52 **; 64* ; 72 Anm.; 79*; 95; 96; 98; 101*; 134*; 135; 151; 152; 158; Quellen (Nikolaos v. Damaskos, Ptolemaios) 13; 1t; Stellung zu Antipa- toos 135, zu den Eissenern 13, zu den Has- monäern 13; 15; 52**, zu Pheroras und Salome 134 Anm.; 134*; Umfang des Werkes 13; 180*; Verfasser und seine Zeit 13f. Anthedon, griechische Stadt in Palästina, an H. L von Augustus geschenkt 51; von H. I. wiederhergestellt 81; 95 vgl. s. Agrippeion Antigonos, Sohn Aristobulos' II., der letzte has- monäische König der Juden; vgl. s. Galiläa, Hyrkanos, Idumäa, Jericho Einfall, erfolgloser, in Palästina 43/2 v. Chr. 22; Hinrichtung durch Antonius (verschiedene Versionen über sie) 6; 15; 34ff.; Kampf mit H. I. um die Herrschaft 39—37 v. Chr. 29ff.; Kinder 52*; 132; vgl. s. Antipatros; Ver- bindung, frühzeitige, mit dem jüdischen Adel 24; Vertreibung der Antipatriden mit parthischer Hilfe; Einsetzung als König 25f.; 27: 29; Waffenstillstand mit Silo 39 v.Chr. geschlossen (denkt an Abdankung?) 30 Antiocheia in Syrien, Bauten H.s I. daselbst 77 Antiochos V. (IV.) Epiphanes von Syrien, sein Vorgehen gegen die Juden 158; 159; 160 Antipas, derselbe Name wie Antipatros 199* Antipas, vgl. s. Herodes Antipas Antipas, Mitglied der herodeischen Familie in den 60er Jahren n. Chr., geneal. Tab. Anm. a Antipatris, von H. I. neugegründete griechische Stadt in Judäa 81; 111; 119 vgl. s. Chrono- logie Antipatros, Vater H.s I. 17 Erhält von Caesar das römische Bürgerrecht 19; Ermordung 22; vgl. s. Malichus: Er- nennung zum jüdischen Reichskanzler durch Caesar 63*; 64; Stellung zu H. I. 19; 22 Antipatros, Sohn H.s I. und der Doris; vgl. s.Apanage, Chronologie, Hofhaltung, Jose- phus, Juden, Nachfolgeordnung, Nikolaos Charakteristik 135; Heimkehr, freiwillige von der 2. Romreise Höf.; Hinrichtung 149; Intrigen bei H. I. gegen Herodes Archelaos und Philippos 145; 149; 165; 196, gegen die Mariammesöhne 135; 136; 138; 139; 140; 141 *, gegen Salome (Fälschung von Briefen an Livia) 146f.; Kinder 200; 203; 207; Komplott mit Pheroras zur Beseitigung des Vaters 142; 144ff; nicht Mitregent, nur großer Einfluß 122f.; 135; 141; Prozeß gegen ihn 61; 110; 146f.; Reisen nach Rom 66; 91; 135; 144f.; 145; Stellung zu He- rodes Antipas 196; verheiratet mit Tochter des Hasmonäers Antigonos 132; Verlobung mit einer Tochter des Mariammesohnes Ari- stobulos 200; 203; Verstoßung als Kind zusammen mit der Mutter 23; 135; Zurück- berufung an den Hof 135 Antipatros, der Sohn der Salome, ihr Sach- walter vor Augustus 176 Antipatros, der Samariter, helxgonos des ELs- Sohnes Antipatros 89 Anm.; 145 Antonia, neuer der Burg Baris von H. I. ge- gebener Name 44 ** Antonius, der Triumvir vgl. s. Antigonos, Chronologie, H. I., Kleopatra,-Tetrarch. Tyrus Freundschaft mit H. I. 44**: 58; 151; Schenkungen syrischer Gebiete an Kleopatra 45; 47; 51*; vgl. s. Eleutherosfluß, Gaza, Jericho; Stellung zu H. I. in dem Kampfe mit Octavian 48; 59; Stellung, freundliche zu den Antipatriden und gegen den jüdischen Adel und das Volk 23ff.; Unterstützung H.s I. bei dessen Kampfe mit Antigonos 29; 31: 34ff.; Verhalten in dem Streite der Alexan- dra und des Aristobulos mit H. I. 39ff. Apanage, fundierte, von H. I. für Sohn Anti- patros ausgesetzt 61; 91, vgl. s. ev .tooo- 6bco xcöv iexvcüv eov ßaodicos Apollonia, griechische Stadt im Reiche H.s L 119 Apotheose, von H. I. erstrebt 112f. ihre Form bei den römischen Kaisern 113; bei den Sassaniden 113; bei den Seleukiden 113 Arbela, Ort in Galiläa — Sieg H.s I. bei ihm 30 Archelais, xcöfie) in Judäa, von Herodes Arche- laos gegründet 82*; 172; an Salome 6 n. Chr. geschenkt 173 Archelaos, König von Kappadokien vgl. s. Chronologie; Schenkungen Intervention, erfolgreiche für seinen Schwieger- sohn Alexandros bei H. I. 138f.; 152; Schonung durch Octavian 30 v. Chr. 50 Archelaos vgl. Herodes Archelaos Aretas IV., Nabatäerkönig Stellung zu Rom 129; 130; Stellung zu seinem Schwiegersohne Herodes Antipas; Krieg mit diesem 185; 187*; 189; 192 Ariarathes X. von Kappadokien vgl. s. Münzen Aristobulos TL., der Hasmonäer u. seine Söhne — ihre Putsche gegen Hyrkanos n. 20; 22 vgl. s. Antigonos Aristobulos, der Hasmonäer, Sohn des Alex- andros und der Alexandra vgl. s. Bilder, Chronologie Alter 38; Ermordung durch H. I. 42; 106: Ernennung zum Hohenpriester durch H. I. 39f.; nicht im J. 37 v. Chr. als König von H. I. in Aussicht genommen 28 Aristobulos, Sohn H.s I. und Mariamme' L vgl. s. Chronologie, Ehrenrechte, Hofhaltung. Juden, Nachfolgeordnung, Nikolaos Angeklagt, ebenso wie Alexandros in Aquileia vor Augustus von H. I. 135f.; 136*; Aus- sühnung, wiederholte mit dem Vater 136f.: 217 218 Kegister (a) Gefangensetzung wegen angeblichen Mord- versuchs gegen H. I. und Verurteilung 13Pff.; Hinrichtung 141; Charakteristik 132f.; 136; Kinder 203; 207; nicht Mitregent 122f.; Studienaufenthalt in Rom 70f.; 106; 109; 132; Verhältnis, gespanntes mit dem Vater und den väterlichen Verwandten 133ft.; Vermählung mit Berenike 132 Aristobulos, Sohn des Herodes von Chalkis, König von Klein-Armenien 207; 209; 210; 212 vgl. Salome Artabanos III., der Partherkönig vgl. s. Chrono- logie Kampf und Friedensverhandlungen mit Rom 181 Anm.; 192; 193f.; Stellung zu Herodes Antipas 193f.; 195 C. Asinius Pollio, sein Geschichtswerk als Quelle für H. I. 6; gewährt als Freund H.s I. dessen Söhnen in Rom Quartier 6; 71; 106 Askalon, griechische Stadt auf idumäischem Gebiet Bauten H.s I. daselbst 77; 85; vgl. s. Paläste; nach der christlichen Tradition Heimat der Herodeer 1 Assumptio Mosis, allgemeiner Charakter des Werkes und seine einzelnen Urteile über die Zeit H.s I. 6f.; 65 Anm.; 98; 100; 155 Athen, Beziehungen zu H. I. (dessen Geschenke für die Stadt und Ehrerinschriften für ihn) 77 Athenion, Stratege der Kleopatra in Koile- syrien 48 Athronges, Freischarenführer im J. 4 v. Chr., von Archelaos bekämpft 170 Aufnahme, ehrenvolle H.s I. und seiner Söhne am Kaiserhofe 66f.; 71; 135 Aufstände, jüdische vgl. s. Trachonitis gegen H. I. 25; 29; 31; 32; 43; 44; 99; 147 ; 156; im J. 4 v. Chr. 148 ; 156 ; 167; 170; 178 Augustus (Octavian) vgl. s. Berenike, Chrono- logie, Gadara, Königtum, Nachfolgeordnung, Nikolaos, Paläste, Schenkungen, Tempel Anteilnahme an den Prozessen und Urteilen gegen die Söhne H.s I. 61; 135f.; 140f.: Bonmot über H. I. 130f.; Einschreiten gegen Herodes Archelaos und seine Brüder im J. 6 n. Chr. 173ff.; 178ff.; Erweiterung, drei- malige des jüdischen Reiches durch ihn 51; 72; 73; Freundschaft mit H. I. 58; 66f.; 83; 151; Geschenke für H. I. 51; 67; 93; 125; Mißstimmung, große gegen H. I. nach dessen 2. Araberkriege nur schwer beseitigt 58; 127 Anm.; 128ff.; 140; 157; PlanH.I. zum Nabatäerkönige zu machen 130; Rege- lung der Nachfolge nach H.s I. Tode (freund- liche Stellung zu Herodes Archelaos hierbei) 166 ; 167ff.; 175ff.; vgl. s. Einheitsstaat, Fürstentümer; Verhalten, ablehnendes gegen die jüdische Religion nach H.s I. Tode 67; Zusammentreffen, öfteres mit H. I. im Osten im J. 30 v. Chr. 50f.; im J. 20 v. Chr. 73f. Augustustempel, von H. I. errichtet in Kaisa- reia 68, in Panias 68, in Sebaste 68; vgl. s. SeßaoxcTov Auranitis, Landschaft im Osten von Galiläa, von Zenodoros dem Nabatäerkönige abge- treten 72, trotzdem an H. I. von Augustus überwiesen 72 Ausgaben H.s I. 90f.; 95 vgl. s. Bauten, Schenkungen Auslieferung flüchtiger Untertanen von H. I. und dem Nabatäerkönige in Anspruch ge- nommen 65; 128 vgl. s. Uia Aussteuer, einer Tochter H.s I. 91 Autokratoris, neuer von Herodes Antipas der Stadt Sepphoris gegebener Name 182 Autonomie, jüdische vgl. s. Militärkolonisten, Reich H.s I., Städte, ttev&egia unter Herodes Archelaos die des jüdischen Gemeinwesens weiter beschränkt 171 Azotos, griechische Stadt im Reiche H.s I. 51*; 119 vgl. s. Chronologie später der Salome gehörend und schließlich römisch 202f. Babassöhne, Seitenverwandte der Hasmonäer der Name vielleicht Sabba 55; von Kostobar nach ihrer Ächtung verborgen gehalten 55; 56 *; Hinrichtung durch H. I. 56 Bagoas, persischer Statthalter von Juda unter Artaxerxes n. 180* Baris, alte Burg von Jerusalem, von H. I. stär- ker befestigt 44 vgl. s. Antonia Batanaia, Landschaft im Osten von Galiläa von Augustus dem Zenodoros genommen und an H. I. überwiesen 72; fällt nach H.s I. Tode an Philippos 149; 166; gehört später Agrippa n. und fällt nach seinem Tode an Rom 12 * ; Ansiedlung jüdischer Militärkolo- nisten in ihr durch H. I. 60; 93 Bauten vgl. s. Festungsbauten, Städtegründungen H.s I.: im eigenen Reiche 71 Anm.; 78ff.; 94; 156; vgl. s. Amphitheater, Angustus- tempel, Bewässerungsanlagen, Caesareen, Gymnasien, Hippodromos, Paläste, Tempel, Theater, Wasserleitung; ihre Überreste 3; 68; 81; 82; 82*; 85; ihr z. T. unjüdischer Charakter 108; 157; im Auslande (griechische Inseln und syrisch-phönikische Städte) 75ff.; 107 des Herodes Archelaos 172 des Herodes Antipas 181f.; 198; vgl. s. Paläste, Stadion, Synagoge Bazapharnes, parthischer Oberfeldherr im J. 40 v. Chr. 26 Beamte, jüdische vgl. s. Reichskanzler, Strategen Von H. I. ernannt und ganz abhängig 62ff. vgl, s. Amtshoheit verschiedene Gruppen; griechische Titel wie in den hellenistischen Reichen 62ff.; 109*; 114> 120; vgl. s. äyogavöfios, ag/tov, ygafAfiaxcvs, dtoixejJtjs, kh/m/ije*)?, xinuoyoaiifiaxcvs, Xoyt- ovijs, fiegtdägxqst oixovöfios, ä hei x&v >iga- yttäxcov, oxgaiifyos Beinamen, offizielle Agrippas I. 77 vgl. s. Qdoxawao; H.s I. 77f.; 111 vgl. s. 'Evaeßijs xai Qdoxaloag, QtXofxonatos; Herodes' von Chalkis 77; 208 vgl. s. QdoxXai'dios ' der Partherkönige 78 Berenike, Tochter des Kostobar und der Salome Kinder 203; 207; von Augustus 4 v. Chr. aus- gezeichnet 178; Vermählung mit Aristobulos, dem Mariammesohne 132; 203; 207; Ver- halten zu diesem 133 Anm.; 136f. Berenike, Tochter Agrippas I. und der Kypros Ihr 1. Gemahl Marcus stirbt zur Zeit der 219 220 Register (a) Hochzeit 207f.; ihr 2. Gemahl Herodes von Chalkis 207; Kinder 210 Bereuikianos, Sohn des Herodes von Chalkis und der Berenike 210 Berytos, römische Kolonie an der phünikischen Küste Bauten H.s I. daselbst 77; Ort des Prozesses gegen die Mariammesöhne 101*; 106; 141 Beschneidung, Juden schämen sich ihrer zur Zeit des Antiochos Epiphanes 159 Besuch der 3 Weisen aus dem Morgenlande, eine Legende 144 Anm. Bethlehem, Grab des Herodes Archelaos hier gezeigt 174 vgl. s. Kindermord Bethramphtha, Ortschaft in Perfta vgl. s. Julias, Livias Palast H.s I. daselbst 85; zerstört im J. 4 v. Chr. und von Herodes Antipas wieder auf- gebaut 181f. Bewässerungsanlagen, von H. L im Jordan- tale bei Jericho geschaffen 94f. Bilder der Mariamme und des Aristobulos, die Erzählung hierüber erfunden 40 Bilderverbot, jüdisches vgl. s. Adler Von H. I. auf jüdischem Gebiete beachtet, nur während seiner letzten Zeit übertreten 104; 105; 112; auf nichigüdischem Gebiete übertreten 106; 112 Von Herodes Archelaos beachtet 173 Von Herodes Antipas, Philippos und Agrippa I. übertreten 159*; 173; 183 Bock, geflügelter als Totengeleiter auf sassani- dischen Gemmen 113 Budget, im Reiche H.s I. aufgestellt 97 vgl. s. /.oytofioi vön> xgzjfAäxcov Bürgerrecht, römisches der Herodeer 19; 165; 175; 199; 202; 207; 208; 211; 212; geneal. Tab. Anm. b Byblos, Stadt an der phönikischen Küste Bauten H.s I. daselbst 77 Q. Caecilius Bassus, der Pompeianer 21 Caesar, C. Iulius, Edikte über Tribut- und Besatzungsfreiheit des jüdischen Gebietes 25; 44; 58 vgl. s. Antipatros Caesareen, von H. I. auf nichtjüdischem Ge- biete errichtet 68 *; 105 vgl. s. Kaiserkult C. Cassius Longinus, der Caesarmörder, Stel- lung zu den Juden und zu H. I. 21f castellani der Kaiserzeit vgl. s. Abgabenfreiheit Chalkidike, Name für die Landschaft Chal- kis ad Belum, Reich des Aristobulos 207 Chalkis am Libanon, von Claudius an Herodes von Chalkis verliehen 207; 208, an Agrippa II. 210 Chios, Geschenke und Fürsprache H.s 1. für die Insel 75f. Chronographen, christliche als Quelle fürH.I. (Daten für Bauten, Zahlung der Regierungs- jahre) 16; 71 Anm.; 84* Chronologie Ende der Amtszeit des praefectus Aegypti Aelius Gallus 70 Anm. Lebensschicksale Agrippas I. vom Tiberias- aufenthalt bis zur Italienreise des J. 36 n. Chr. 188 Doppelte Zählung der Regierungsjahre Agrip- pas II. 84*; Todesjahr 12f. Datierung nach Aktiaden — in der Um- gegend von Aktium 68 Anm.; bei Josephus 68 Anm.; 71 Anm. Hinrichtung der Alexandra 55 Gründung von Antipatris 81* Daner des letzten Romaufenthaltes des Anti- patros 146* Schenkungen des Antonius an Kleopatra 45*; 47 *; 48 Anm.; Aufenthalt in Ägypten und Syrien 27; 40** Intervention des Archelaos bei H. I. 139 Ernennung und Ermordung des Aristobulos 40** Anfall von Azotos an H. I. 51 * Statthalterschaft des Bagoas 180 * Dürre und Hungersnot in Palästina unter H. I. 69* Erdbeben in Palästina 49 Berufung der Erziehungsgouverneure der Mariammesöhne 109 Erster Anfall von Gaza an H. I. 47** Herodes I. Abbrechen der Verschmelzungspolitik 143; Besuch. erster bei Agrippa 73; Besuch bei Antonius in Laodikeia 41 Anm.; Geburt 18; Ehen 131; 200; Regierungsjahre, ihre Berechnung und doppelte Zählung 49*; 84*; Romreisen 28; 78f.; 126 Anm.; Schenkungen und Bauten 11*; 42; 77; 78f.; 83; Steuernachlaß, erster 96 * ; Stu- dien 108; Teilnahme an den olympischen Spielen 78; Testament, zweites 144; Tod 149 Geburt des Herodes von Chalkis 207; geneal. Tab. Anm. f; Verleihung der Kirchen- hoheit 209 Absetzung des Herodes Archelaos 172f.; Ehe mit Glaphyra 171; Geburt 165; Länge seiner Regierung, Regierungsantritt 170; 173 Geburt des Herodes Antipas 175; erste Heirat 186; Regierungantritt 170; 178; Rom- reise und Verheiratung mit Herodias 1868.; 201; 203; Tod 196 Geburt der H e r o d i a s 203; geneal. Tab. Anm. f; erste Verheiratung 201; 203; Tod 206 Hoherpriester Jochanan 180* Die Hohenpriester der J. 36 u. 37 n. Chr. 194 Anm. Wiederaufbau von Hyrkania 44* Anfall von Jamnia an H. I. 51* Eroberung von Jerusalem im J. 37 v. Chr. 33** ; Einsetzung der Festspiele daselbst 67 Todestag Jesu Christi 188** Auftreten Johannes' des Täufers 188f.: Verhältnis dieses Auftretens zu dem von Je- sus 189 Anm.; Hinrichtung 191 Gesetz H.sI. über Versklavung von Juden 105; ihre Gesandtschaft nach Rom im J. 4 v. Chr. 168; letzte Verschwörung gegen H. I. 99 Ungenügende chronologische Fundierung des Josephus 188 vgl . s. Josephus Gründung von Kaisareia 68; 71 Anm.; 79; 81 Abfallsgelüste des Kostobar 47*; 55; Ver- schwörung und Hinrichtung 56 *; 79 * Gründung von Machairus 82 Hinrichtung der Mariamme I 53f. Studienaufenthalt der Mariammesöhne in Rom 70 * ; Erlangung der königlichen Ehren- rechte 112*; Streitigkeiten mit H. L 127 Anm.; 141 221 222 Register (a) Nabatäerkünige (Obodas) 127 Anm. Nabatäerkriege H.s I. und des Herodes Anti- pas 49 * ; 125ff.; 187 Anfang der Amtszeit des praefectus Aegypti Petronins 70 Anm. Gründung von Phasaelis 81* Anschlag des Pheroras auf H. I. 131; Ehe 64 * ; Tod 146 Anm. Absetzung des Pontius Pilatus 192* Frieden Roms mit Artabanos HI. 193f. Geburt der Salome 190f.; 201; 203; Ehe 191* Gründung von Sebaste 79* Bewerbung des Syllaios um Salome 103f.; 126 Anm.; seine Verurteilung zum Tode 130 Anm. Bau des Tempels in Jerusalem 84*; 111* Gründung von Tiberias 182 Zählung der Regierungsjahre des Tiberius 188 * Ableistung des Treueides für Augustus und H. I. 64* Besuch des Vitellius in Jerusalem 193 Anm. Claudius, der Kaiser vgl. s. Festspiele, Herodes von Chalkis Begünstigung und enge Verbindung mit Agrip- pa I. und Herodes von Chalkis 207f; Edikte für die Juden in der Diaspora 208; Erfül- lung der Wünsche der Juden in Jerusalem 209 vgl. s. Prachtgewand Cuspius Fadus, Prokurator von Judäa zur Zeit des Claudius, Stellung zu den Juden 209 vgl. s. Prachtgewand Damaskos, Bauten H.s I. daselbst 77 Davidsgrab, Beraubungsversuch durch Johannes Hvrkanos; Legende über die Beraubung durch H. I. 100; 163 Q. Dellius, sein Geschichtswerk als Quelle für H. I. 6; als Beauftragter des Antonius bei H. I. 29; 40 Delos, Inschrift für Herodes Antipas daselbst 184 Deuteronomistische Gesetzgebung, ihre Stel- lung zum menschliehen Königtum 123 Dion, griechische Stadt im Reiche H.s I. 119 Diadem als Wahrzeichen des Königtums bei H. I. 50; 57; daher nicht von Pheroras ge- führt 112; vom Heere nach H.s I. Tode He- rodes Archelaos angeboten 114; 166 Diophantos, ygafifiaievs xov ßaodecos H.s I. 90 Dositheos, Idumäer, hingerichtet als Teilneh- mer an der Verschwörung des Kostobar 56; 88* Dositheos, Sohn des Kleopatridas, Jude aus Alexandrien 89 Anm. Dositheos, Priester und Levit, genannt in der Unterschrift des Estherbuches 89 Anm. Doris, Idumäerin, erste Frau H.s I. 146* Herkunft 2; 23; 23 *; Scheidung, zweimal von ihr 23; 145; Zurückberufung 135; 136 Drususturm im Hafen von Kaisareia 81 Dürre und Hungersnot in Palästina unter H. L; dessen Maßnahmen zur Abhilfe 69f.; 95f.; 103 vgl. s. Chronologie Dynastienamen, Herodesnamen hierzu von Herodes Archelaos und Herodes Antipas er- hoben und angenommen 170; 178; nicht von Herodes, dem Sohne der Mariamme n. ge- führt 199; Gebrauch vorzugsweise im Neuen Testament 199 in den hellenistischen Dynastien 178 Edikte, zu Gunsten der Juden vgl. s. Agrippa, Caesar, Claudius Ehrenrechte, königliche vgl. s. Apotheose, Bei- namen, Diadem, Landestrauer, Ortsbenen- nungen, Regierungsantrittsfeier, Siegelring H.s I., gleich denen der hellenistischen Könige 57; 111 Anteilnahme der Mitglieder des Königshauses an ihnen in den jüdischen ebenso wie in den hellenistischen Dynastien 88; 111 vgl. s. Pheroras, ßaodevs, nfiq ßaotXeias Ehen H.s I. 22f., 33; 131f.; 200; Reihenfolge in der genealogischen Aufzählung des Jose- phus unsicher 131f.; 165; genealog. Tab. Anm. d.; vgl. s. Chronologie; Doris, Ma- riamme I, Mariamme II, Kleopatra, Malthake Eigennamen, derselbe unter Geschwistern in hellenistischer Zeit wiederholt vertreten 199 *; Überwiegen der griechischen in der späteren Zeit H.s I. in dessen Umgebung 108; Vor- sicht bei ihrer Verwertung zu Schlüssen auf die Nationalität des Trägers 57; 88; 90 * Einheitsstaat, jüdischer nach H.s Tode von Augustus beseitigt 66; 169; 177 vgl. Nach- folgeordnung Einnahmen H.s I. aus seinem Reiche 91; aus seinem Privatgut 92f.; seiner Söhne aus deren Herrschaftsgebieten 91*; 169f.; 177; Agrippas I. aus seinem Reiche 96 vgl. s. Fmanzhoheit Einquartierung der jüngeren Söhne H.s I. in Rom vielleicht bei einem Juden l0Of.; 130 vgl. s. Asinius Pollio Eirenaios, griechischer Rhetor am Hofe H.s I., Anhänger des Herodes Antipas 90; 176; 177 Eleutherosfluß, Fluß in Syrien, Grenze des der Kleopatra von Antonius geschenkten Ge- bietes 48 Anm.; 51 * vgl. s. Antonius Enkelkinder H.s I., dessen Sorge für ihre Ver- lobungen 142; 200; 203 Erhebung, makkabäische vgl. s. Orient Erzählung des Matthäus und Marcus über den Tanz der Salome, Priorität des letzteren Be- richtes 190f. Erziehung der jungen Adeligen am jüdischen Hofe 19; 86 vgl. s. ovvxgotpos; griechische der Mariammesöhne 70f.; 109 vgl. s. Er- ziehungsgouverneure Erziehungsgouverneure der jüdischen Prin- zen 85f-; 90; 109 vgl. s. &v vaTs egotpaTs xaX h> ifj naidsüf ' an den hellenistischen Höfen 85f.; 90* Esbon, von H. I. in Peräa begründete Militär- kolonie 59*; 60; 82; 93; 98; 119 Esra, 4. Buch nicht aus der Zeit H.s I. stam- mend 7 Essener, Stellung zu H. I. 19; 102; an jüdi- discher Legendenbildung beteiligt 13; 19; 163; 171 Estherbuch, Unterschrift 89 Anm., vgl . s. Do- sitheos, Lysimachos; sein Verfasser 89 Anm. Ethnarch, jüdischer vgl. s. Herodes Archelaos, Hyrkanos IL 223 224 Register (a) Enaratos aus Kos zu Besuch am Hofe H.s I. 90 Eunuchen am Hofe H.s. I. 54; 78; 85; 137; 154 Eurykles, der Spartaner sehr ausgezeichnet bei seinem Besuche am Hofe H.s I. 78; 90; 108; intrigiert gegen Mariammesöhne 139 Evangelienfragmente, apokryphe in kopti- scher Sprache als Quelle für die Geschichte der Söhne H.s I. 181; 190*; 191; 200 Ezechias, Freischarenführer im J. 47 v. Chr. in Galiläa 20 Ezechiel, Prophet — Programm über die Zu- kunft Israels 123 Fahneneid des jüdischen Heeres für H. I. und für Augustus 114 Festspiele, penteterische in Jerusalem und in Kaisareia von H. I. begründet 67 *; 68; 83; i 88; 107 vgl. s. Aktia; zu Ehren der Rück- I kehr des Claudius aus Britannien von Agrippa I. j in Kaisareia gefeiert 210 Festnngsbauten H.s I. 42; 79; 82f.; 93; 94 vgl. s. Alexandreion, Baris, Esbon, Gaba, Herodeion, Hyricania, Jerusalem, Machairus, Masada, Sebaste Finanzhoheit, H. I. unbeschränkt zustehend 61f.; 114 Finanzverwaltung H.s I. 61f.; 96f.; 156 vgl. s. Ausgaben, Budget, Einnahmen, Steuern Flotte, jüdische, das Werk H.s L 61; 75 foedus, von Rom nicht mit H. I. geschlossen 57 Frau des Pheroras, erst seine Geliebte 64*; 137; beeinflußt durch messianische Weissagungen 142; ihre Beschuldigung und ihr Geständnis nach dem Tode des Mannes 144f. Frau, nabatäische des Herodes Antipas, Tochter des Königs Aretas IV. Name zweifelhaft 185 vgl. s. Phasael; Flucht zu ihrem Vater 186; 189; 204 Frauen H.s I.131f.; 153; geneal. Tab. Anm. d, g vgl. s. Ehen Freischarenführer, jüdische zahlreich im J. 4 v. Chr. 170 vgl. s. Athrongcs, Juda Fürstentümer, drei selbständige von Augustus nach H.s I. Tode aus dessen Reiche geschaffen 169; 177 vgl. s. Einheitsstaat, Tetrarchien Fürstenversammlung von Tiberias 209f., vgl. s. Agrippa I., Herodes von Chalkis, Vibius Gaba, von H. I. im Westen von Galiläa ange- legte Militärkolonie 59*; 60; 82; 93; 98; 119 vgl. s. lIöXis Innicov Gadara, griechische Stadt im Reiche H.s I. 119 vgl. s. Münzen Von Octavian H. I. überwiesen 51; ihre Be- schwerden gegen H. I. bei Agrippa und Au- gustus 74; 120; 156. Eingreifen H.s I. in die Selbstverwaltung 74; 120; nach H.s Tode der Pvovinz Syrien eingegliedert 168 Gadias, xaXovfievos 'Avebiaxgos ein Jude 88* Galaaditis, Grenzlandschaft von Peräa, Streit- objekt zwischen Herodes Antipas und den Nabatäern 192 Gaius, der Kaiser vgl. s. Münzen Stellung zu Agrippa I. und Herodes Antipas und deren Wünschen 195f.; Stellung zu Vi- tellius 194f.; Verhalten zu Herodias nach der Verurteilung des Herodes Antipas 206 Galiläa, Landschaft zur ,ij xäv lovdalan'1 ge- hörig 68* Während der Statthalterschaft H.s I. 19; 21; 22; Kämpfe und Aufstände in ihm während der Zeit des Kampfes H.s I. mit Antigonos 29; 30; 31; 32; fällt nach H.s I. Tode an Herodes Antipas 149; 166; 175; 177 Gamala, griechische Stadt im Reiche H.s I. 69 Anm.; 119; 119* Gardetruppen, ihre Bezeichnung als biihxxoi bei den Ptolemäern 87* vgl. s. Heer Garnison, römische in Judäa: unter H. I. nur in den 30er Jahren v. Chr. 43; 44; 58; unter Herodes Archelaos 170f.; vgl. s. Militär- hoheit Gärung im Heere nach der Verurteilung der Mariammesöhne 114; 141 Gastbesuche von Griechen am Hofe H.s I. 90 vgl. s. Euaratos, Eurykles Gaulanitis, Landschaft im Osten von Galiläa fällt an Philippos 149; 166 Gaza, griechische Stadt im Reiche H.s L 119 vgl. s. Chronologie, Sqxmv Idovfiatas xai Freistadt durch Pompeius, im J. 40 v. Chr. an H. I. fallend 47 **; von Antonius an Kleo- patra geschenkt 47; an H. I. von Octavian zu- rückgegeben 48 Anm.; 51; Stellung im Reiche H.s L 120; auf seine Beschwerde nach H.s I. Tode Syrien angegliedert 168 Geheimpolizei, von H. I. unterhalten 98; 138 Gemellus, wohl ein Römer — Prinzenerzieher am Hofe H.s I. 90 Gerasa, griechische Stadt im Reiche H.s I. 119 Gerichtshoheit, unumschränkt H. I. zustehend 61; 114 Germanen, als Söldner H.s I. 59* Gesandte, ständige der römischen Vasallen- fürsten in Rom (im besond. der des Herodes Archelaos) 128; 129; 179 Gesetz, jüdisches vgl. s. Bilderverbot, Reinheits- gesetz Von H. I. auf jüdischem Gebiete im allge- meinen beachtet 35 Anm.; 103; 104f.; 106; nur vereinzelt übertreten 105f.; 112f.; 125; 143; starke Verletzungen desselben außerhalb des jüdischen Gebietes 106f.; 112; 158 Von Herodes Archelaos durch seine 2. Ehe verletzt 171; Verletzung durch Philippos 173; auch von Herodes Antipas öfters übertreten 183; 185; Verletzungen durch Agrippa I.I59 * ; 209, Herodes von Chalkis 209, Herodias 204 Gesetz H.s I. über Versklavung von Juden ins Ausland 95; 105 Gesetzbuch, bürgerliches den griechischen Städ- ten des Reiches von H. I. gegeben 121 vgl. s. noXinxös vöfioS; entsprechendes Verfahren der hellenistischen Könige 121 * Gesetzgebung, allein von H. I. gehandhabt 114; 121 gestatio in modum circi 83; in Jericho 85 Glaphyra, Tochter des kappadokischen Königs Archelaos Gemahlin des Alexandros 88; 131; Gemahlin Iubas II und des Herodes Archelaos 171; Tod 171; ihr Verhalten am jüdischen Hofe 136; 137 225 226 Register (a) Gratus, wohl ein Römer, Befehlshaber der Rei- terei zur Zeit des Todes H.s I. 60 Grenzschutz, im Osten von H. I. besonders treulich erfüllt 49; 93 Griechen am Hofe H.s L 88ff.; 108; 167 vgl. s. Andromachos, Diophantos, Eirenaios, Gastbesuche, Nikolaos, Ptolemaios, 'EUtjves Griechische Sprache, in offiziellem Gebrauch im Reiche H.s I. beim Heere, in der Ver- waltung, am Hofe 59 ** ; 109f. Gymnasiarchen, griechische — Aufwendungen H.s I. für sie 78 Gymnasien eines in Jerusalem zur Zeit Antiochos' Epi- phanes 159; Stiftungen H.s I. für griechische 78; 107; erbaut von H. I. in syrisch-phöniki- schen Städten 77; 107 Handel Osthandel mit dem Mittelmeer von H. I. ge- fördert 73; 95; dem Seehandel das jüdische Reich von H. L erschlossen 51; 95; 155 Hasmonäer vgl. s. Alexandra, Anonymus jüdi- scher, Antigonos, Aristobulos, hellenistische Kultur, Hyrkanos, Juden, Münzen Charakter ihres Regiments 123: 157; Mitglie- der, letzte nach der Hinrichtung des Anti- gonos 44; 52 *; 55; 132 vgl. s. Babassöhne Verhältnis H.s I. zu ihnen vgl. s. Politik, innere Heer, jüdisches vgl. Griechische Sprache, In- struktionsoffiziere, Militärkolonien Herodes' I. Bestandteile: stehende Truppen — Fußvolk, Reiterei 59ff.; Militärkolonisten 60f. vgl. s. v,; Kompetenzen, staatsrecht- liche ihm nicht zustehend 114; Leibgarde (Gardetruppen) 70; 87*; 111 vgl. s. doqv- cpöqoi, iniXexzoi; Offiziere (Festungskomman- danten), ihre Titel 53; 55; 59; 140 vgl. s. fjyefimv, btnagxos, Xo^ayos, axgaxonidägxvSt xa£iagxos, ipgovgagxos, jUta^/os; Organisa- tion, hellenistisch oder römisch? 60; Rekru- tierung: Landeskinder (vgl. s. Idumäer) und Söldner (vgl. s. Germanen. Kelten, Thraker) 29; 59; Stellung, freundliche zu den Ma- riammesöhnen 137; 141, gegen Antipatros 141; 142; Stütze, treue H.s I. 114 vgl. s. Gärung; Zahl 59 des Herodes Archelaos 58; 167; geht großen- teils zu den Aufständischen über 170 vgl. s. Diadem Agrippas I.: Zusammensetzung 60 vgl. Katoa- geU, Seßaozijvol; Oberbefehlshaber 69 Anm.; 210 vgl. s. Helkias, Silas, magxos; Agrip- pas II.: Oberbefehlshaber 69 Anm. vgl. s. Philippos Helkias, Oberbefehlshaber Agrippas I. 69 Anm.; 210 Hellenistische Kultur vgl. s. Bauten, Er- ziehung(-gouvemeure), Festspiele, Griechische Sprache, Hof, Hofbibliothek, Kaiserkult, Kalen- derreform, Lehnworte, Münzen, Namen, Orient Abneigung des Judentums gegen sie seit der makkabäischen Zeit ständig wachsend 110; 159ff-; Entwicklung in Syrien, Kleinasien, Ägypten 160 * ; Stellung der Hasmonäer zu ihr 157; Stellung H.s I.: begeisterter Ver- treter und Verbreiter im eigenen Reiche 85ff.; 105; 107fT.; 143; 157; Scheitern dieser Be- strebungen; Grund 159ff.; Wirken im Aus- lande für sie 68; 77ff.; 105; 107; Verhal- ten Agrippas I. zu ihr 159 * Hellenistische Reiche, ihre Institutionen vgl. s. Apotheose, Beamte, Beinamen, Dynastie- namen, Ehrenrechte, Gardetruppen, Gesetz- buch. Heer, Hofrangklassen. Kirchenhoheit, Kleruchen, Königstitel, Königtum, Landes- trauer, Lehnsgüter, Mitregentschaft, Morgen- empfang, Münzen, Privatgut, Regierungsan- tritt, Staatsrat, Städteverwaltung, Steuernach- lasse, Strategen, Tempelverwaltung, Treueid, Verfassung, yvj ev ngooö!kx> ztiv xexvcov eov ßaotXicos Hellenistisches Staatsrecht und Verwaltungs- prinzipien im Reiche H.s I. 99; 11 0ff. vgl. s. Apanage, Apotheose, Beamte, Beinamen, Diadem, Ehrenrechte, Gesetzbuch, Gesetz- gebung, Heer, Hofrangklassen, Kaiserkult, Kirchenhoheit, Königtum, Landestrauer, Lehn sgü ter, Mili tärkolonisten.Mitregentschaft, Privatgut, Staatsrat, Städte, Städteverwal- tung , Steuemachlasse, Tempelverwaltung, Treueid „Herodäergeschichte" als Quelle des Josephus fallen zu lassen XIII Herodeion, von H. I. erbaute Residenz und Burg in Judäa 82; 111. Vgl. s. Paläste H. I. hier beigesetzt 149 Herodeion, Burg östlich des Jordan von H. I. erbaut, nicht gleich Machairus 82; 93; 98; 111 Herodes von Askalon Keine historische Persönlichkeit 2; in der christlichen Tradition Stammvater der Hero- deer lf. Herodes I. vgl. s. Chronologie 1) Quellen für ihn vgl. s. Anonymus, helle- nistischer und jüdischer, Asinius Pollio, As- sumptioMosis, Bauten (Überreste), Chronogra- phen, Q. Dellius, Hypsikrates, Inschriften, Josephus, Josephus Gorionides, Iustus, Me- moiren H.s I., Mittelquellen, Moses, Mün- zen, Nikolaos, Primär|luellen, Ptolemaios, Rabbinische Literatur, Strabon, Timagenes, Urkunden, ,Vita Herodis', Zonaras 2) Leben. Vor der Thronbesteigung: An- klage vor dem Synedrion 20; Aufnahme in die syrische Provinzialverwaltung 20f. vgl. s. axgaiifyos KolXtjs Svqias xzX.; Besiegung des Antigonos 43/2 v. Chr. 22; läßt den Mörder seines Vaters ermorden 22 vgl. s. Malichos; Ernennung zum Statthalter von Galiläa und sein Wirken als solcher 19f.; 21f. vgl. s. Räuber; Ernennung zum Tetrar- chen 24; Ernennung zum jüdischen König 27ff. vgl. s. Aristobulos, Samaria; Erziehung 18f.; Flucht nach Syrien und Rückkehr in die Heimat 47/6 v. Chr. 20f.; Flucht vor Antigonos und den Partnern über Arabien, Ägypten nach Rom 40 v. Chr. 25ff.; vgl. Jerusalem, Kleopatra, Malchus; Herkunft u. Jugend 17ff. vgl. s. Abstammung; Kämpfe mit Antigonos um die Herrschaft 29ff.; vgl. s. Arbela, Galiläa, Höhlen, Idumäa, Isana, Jericho, Jerusalem, Judäa, Machairas, Seppho- ris, Silo, Sosius; Übertragung der tpvXaxi) xcov onXatv an ihn 22; Verlobung und Ver- heiratung mit Mariamme 22f.; 33 vgl . s. Register (a) 228 Doris; Zag zu Antonius nach Samosata 31; vgl. auch s. Antipatros, Antonius, Cassius, Kleopatra Als König: Abfall von Antonius 49f.; angeklagt bei Augustus durch Syllaios; kaiserliche Ungnade 128f.; Anklage und Ge- fangensetzung des Alexandros 137; An- klage nud Gefangensetzung des Sohnes Anti- patros 146f.; Anklage der beiden Mariamme- söhne in Aquileia vor Augustus 135f.; An- klage und Gefangensetzung der beiden Ma- riammesöhne 139f'; Anklage de« Syllaios vor Augustus 145; Anteilnahme an dem Feld- zuge des Aelius Gallus gegen das südliche Arabien 70; Anschuldigungen gegen Phero- ras und Aussöhnungen mit diesem 137; 139; Aussöhnung mit Augustus durch Nikolaos von Damaskos 129f.; Aussöhnungen, wieder- holte mit den Mariammesöhnen 136; 137; Befreiung Hyrkanos' II. aus der parthischen Gefangenschaft 39; Besuch in Olympia 78; Bruch mit Pheroras 143f.; Ehen vgl. s. v. und s. Frauen, Kinder; Entdeckung des Anschlags des Antipatros und Pheroras gegen ihn 145; Entdeckung der Verschwörung des Kostobar 55f.; Erkrankungen (Wesen der Krankheiten) 22; 55; 147f.; Ermordung des Aristobu- los 42; Ernennung des Ananel zum Hohen- priester 38; 106; Ernennung des Aristobu- los zum Hohenpriester 40; Fahrt zu und mit Agrippa 75f.; Hinrichtung der Alexandra 55: 115*; des Antipatros 149; der Babas- söhne 56; des Hyrkanos 52; des Joseph 43; des Kostobar 56; der Mariammesöhne 141; von Pharisäern 142; 147; des Sohaemus 115*; Konflikt mit Mariamme vgl. s. v.; siegreiche Kriege mit den Nabatäern 48f.; 58; 93; 94; 125ff.; 162 vgl. ». Kanatha, Malchas, Obodas, Philadelpheia, Raepta; Niederwerfung des Aufstandes der 30 er Jahre 44; Proskrip- tionen des jüdischen Adels 38; 55; Prozesse gegen die Mitschuldigen der Mariammesöhne 118f., gegen die aufsässigen Soldaten 119; Putsch der Pharisäer, Bestrafung der Rä- delsführer 147; Reichserweiterungen 51; 72; 73; 157; Reise zu Antonius nach Laodikeia 10*; 41 Anm.; 42f.; Reisen zu Agrippa während dessen Anwesenheit im Osten 73; 75; zu Octavian-Augustus nach Rhodos 10*; 50, nach Ägypten 51 und Syrien 73; Rom(Italien)reisen 75; 78; 99; 126; 126 Anm.; 135f.; Studien bei Nikolaos von Da- maskos 108; 151; Testamente 63* ; 66; 92; 135; 136; 144; 145; 149; 166; 169; 175; 177; 178; 201; Tod 149 vgl. s. Jericho; Über- gang zu Octavian und dessen Unterstützung auf dem Zuge nach Ägypten 50f.; 90f.; Verhand- lung gegen die Mariammesöhne und ihre Ver- urteilung in Berytos 141; Verschwörung, jüdische vom J. 27 v. Chr. 99; Zurückwei- sung der Werbung des Syllaios um Salome 103f.; Zusammenkunft mit Kleopatra 46f.; Zwistigkeiten mit den Mariammesöhnen 133ff.; vgl. auch Aristobulos (Sohn), Doris, Konflikt, Korinthos, Mordbefehl, Salome, Syllaios Regierungsmaßnahmen und -prinzi- pien. Vgl. vor allem s. Amtshoheit, Bauten, Beamte, Bilderverbot, Dürre, Essener, Fes- tungsbauten , Finanzhoheit, Finanzverwal- tung, foedas, Geheimpolizei, Gerichtshoheit, Gesetz, Gesetzbuch. Handel, Heer, Hellenisti- sches Staatsrecht u. Verwaltung, Hohepriester, Juden, Kabinetsjustiz, Kolonisation, innere, Kirchenhoheit, Landwirtschaft, Militärhoheit, Militärkolonien, Münzen, Nachfolgeordnung, Pharisäer, Politik, äußere u. innere, Rechts- pflege, Reich. Rom, Schenkungen, Staatsrat, Strafgesetzgebung, Synedrion, Treueid, Ver- hältnis zu den Hasmonäern, Veraammlungs- recht, Zwingburgen 4) Verschiedenes. Ansehen, großes nach Außen 76; Äußeres 150; Beiname der Große H9f.; 164; Charakter 25; 26; 50; 53; 54; 55;75ff; 135f.; 137; 139; 142; 148*; 150ff.; Diplo- matische Fähigkeiten 151; 161f.; Freigebig- keit, Gründe für sie; keine Verschwendung 75ff.; 151f.; 158; Freundschaft mit Agrippa, Antonius, Augustus s. bei diesen; Kompe- tenzen für die Provinz Syrien ihm niemals übertragen 21; 74 vgl. s. Koilesyrien; Kunst- sinn 151; Landpachtungen und-verpachtungen 47; 92; Meister in körperlichen Fertigkei- ten 18; 55; 150; Militärische Fähigkeiten 31; 150; Pläne, angebliche gegen Kleopatra 46; 50; Privatgut vgl. s. v.; Redegabe 106; 118; 151; Reichtum 90ff.; Taubenzucht 151"; Tätigkeit, geschäftliche 92f.; Urteil über Re- fententätigkeit 154ff"., über staatsmännische 'ähigkeiten 161f., über den Menschen 154. abschließendes 162ff.; Versuche die internatio- nale Stellung des Judentums zu heben 158; Verwundung bei Jericho 32. Vgl. s. Auf- nahme, Augustus, Davidsgrab, Hellenistische Kultur, Hof, Kindermord, bethlemitischer. Legendarische Erzählungen, Testament, Neues Herodes, Sohn H.s I. und Mariamme' II Alter 165; 200; Auftreten gegen Pontius Pi- latus 202; Charakter 201; 204; Ehe mit He- rodias 190; 201; 203f.; als Ersatzerbe für den Fall des Todes des Antipatros in Aus- sicht genommen 144; 201; Lebensstellung 201; Lösung seiner Ehe 186; 201; 204; vgL s. Herodes Äntipas; sein Name 199f.; erste, später gelöste Verlobung 202f.; Wohnort 201 Herodes, Sohn H.s I. und der Kleopatra Jüngerer Bruder des Philippos 202; wohl nicht jung gestorben 202; vielleicht Auftreten gegen Pontius Pilatus 202 Herodes von Chalkis, Sohn des Aristobulos und der Berenike vgl. s. Beinamen, Chrono- logie, Claudius, Kirchenhoheit, Münzen, Teni- pelverwaltung Aufenthalt in Rom 207f.; Bildung 208f.; Ehen mit Mariamme und Berenike 207f.; Einzie- hung seines Reiches nach seinem Tode 210; Ermordung des Silas 210; Ernennung zum König von Chalkis 208; Kinder 207; Stellang zum Judentum 208; 209; Teilnahme an den Festspielen in Kaisareia im J. 44 n. Chr. 210; Teilnahme an der Fürstenversammlung in Tiberias 209f.; erste Verlobung 207; Ver- leihung der ornamenta praetoria an ihn 208 Herodes. Sohn des Aristobulos, Enkel des vori- gen 211; 212 Herodes, Sohn des Phasael und der Salampsio (wohl ä ocfivöiaxos) 211f. 229 230 Register (a) Herodes Antipas, Sohn H.s I. und der Mal- thake vgl. s. Antipatros, Aretas IV., Arta- banos III., Bauten, Bilderverbot, Chronologie, Einnahmen, Gesetz, Juden, Kos, Lugdunum Convenarum, Münzen, Nachfolgeordnung, Namensänderung, Nikolaos, Pontius Pilatus, Salome, Vitellius Quellen für ihn 180*; 198*; Anklage gegen ihn im J. 6 v. Chr. vor Augustus; Freispre- chung 175; 178ff.; Anklage Agrippas I. gegen ihn vor Gaius; Absetzung und Verbannung 195f.; 205; Ansprüche auf die jüdische ßaoi- Xela nach H.s I. Tode in Rom von ihm er- hoben 167; 175ff.; Anteilnahme an den rGmisch - parthischen Friedensverhandlungen 182; 192; 193f.; Charakter 182; 184;196f.; 198; Ehe mit der nabatäischen Königstoch- ter und ihre Lösung 185; 186; 198; vgl. s. Phasael; Ehebruch mit Herodias und Ver- heiratung mit ihr 185; 186; 190; 201; 203f.; Einigung mit Herodes Archelaos im J. 4 v. Chr. 169; 177; Ergebenheit gegen Rom 181f.; Freundschaft mit Tiberius 182f.; 197; Gefangensetzung und Hinrichtung Johannes' des Täufers 184; 189; 190; kinderlos 196; Königswürde von ihm bei Gaius erstrebt 195; Krieg mit den Nabatäem und Nieder- lage 183; 187; 191f.; 205; Liebe zu Hero- dias 185; 196; 201; 204; Reichtum 195; 197; 205; Reise zu Gaius 195; Romreise als Tetrarch 184; 186; 190; 191; 201; 204; Städtegründungen 181 ff. vgl. s. Bethramphtha; Sepphoris; Tiberias; Stellung zu Jesus 184, zu Johannes dem Täufer 184; 189, zum Judentum 183; 184; 185; Studien, auch in Rom 106; 109; 130; 175; Tod 196; 205; Urteil über seine Regententätigkeit 197f.; Verleihung einer selbständigen Tetrarchie an ihn im J. 4 v. Chr. 169; 177; Wirken als Agent des Tiberius 182f.; 196 Herodes Archelaos, Sohn H.s I. und der Mal- thake vgl. s. Antipatros, Bauten, Bethlehem, Bilderverbot, Chronologie, Diadem, Gesetz, Juden, Kirchenhoheit, Münzen, Nachfolge- ordnung, Namensänderung, Nikolaos, Politik, äußere. Privatgut, Quinctüius Varus, Salome, Treueid, Vienna Anklage vor Augustus undAbsetzungimJ.6n. Chr. 172ff.; 179ff.; Anspruch auf die jüdische ßaoi- Xeia von ihm in Rom im J. 4 v. Chr. gegen zahl- reiche Gegner zu vertreten 66; 167ff.; 175ff.; Bestellung als Ethnarch durch Augustus 169f.; Charakter 166; 171; 172; 174; Einigung mit Herodes Antipas im J. 4 v. Chr. 169; 177; Einnahmen 169f.; Einschreiten gegen den jüdischen Aufstand des J. 4 v. Chr. 58; 167; 170; Einziehung seines Reiches 174; Hei- raten : mit Mariamme 171, geneal. Tab. Anm. f, mit Glaphyra 171; kinderlos 174; Reichs- verweser nach dem Tode H.s I. 166f.; Sohn, ältester H.s L nach den Mariammekindern 165; 175; 202; Stellung zum Judentum 171; 173, zu Rom 66; 173; 174; 181; Studien- aufenthalt in Rom 106; 109; 130; 165; Tod in der Verbannung 174; Urteil über ihn als Regent 171; 174; Verhältnis, enges zu sei- nem Bruder Philippos 165; 168; Versuch. dieJuden nach dem Tode H.s I zugewinnen 167 Herodias, Tochter des Aristobulos und der Be- renike; vgl. s. Gaius Alter, hohes 206; begleitet Herodes Antipas in die Verbannung 206; Charakter 186; 201; 204f.; 206; Ehe mit Herodes 190; 201; 203; Ehebruch und Ehe mit Herodes Antipas 185; 186; 190; 201; 203f.; Ein- fluß, ständig wachsender auf Herodes Anti- pas 195; 196; 204; 205; Gegnerin, erbit- terte Jobannes'des Täufers 180; 190; 204; Kinder 190f.; 201; 203 vgl. Salome; Liebe zu Herodes Antipas 186; 201; 204; 206; Privat vermögen 206; Reise nach Italien mit Herodes Antipas im J. 39 v. Chr. 195; Unterstützung ihres Bruders Agrippa I. 188; 205; veranlaßt Herodes Antipas, sich um den Königstitel zu bewerben 195; 196; 198 ; 205; Verlobung, erste im J. 6 v. Chr. 200; 203 Herodianer, jüdische Partei in christlicher Zeit 125 Hippikos, Freund H.s I. 89 Anm.; 152 Hippikos, von H. I. erbautes, nach seinem Freunde benanntes Fort von Jerusalem 45 Hippodromos in Jerusalem von H. I. erbaut 83; in Jericho ein solcher nicht vorhanden 85 Hippos, griechische Stadt im Reiche H.sI. 119 Von Octavian an H. I. überwiesen 51; nach dessen Tode der Provinz Syrien angegliedert 168 Höhlen beim See Genezareth. ihre Erstürmung durch H. I. im J. 38 v. Chr. 30f. Hof Herodes' I. vgl. s. Griechen Ämter 85; 88 Anm.; 111 vgl. s. Erziehungs- gouverneure, &gxixvvilyös, ol negi iifv avl>jv, deuivejcpögoS, dvvaxol, ä hei xov xoix&vos, hovqsTs, olvoxöos; Bedienstete 54; 78; 85; 137; 154 vgl. s. Eunuchen, ol im 4vqius, ol- xheu • seineBezeichnung der der hellenistischen Fürstenhöfe entsprechend 87 vgl. s. &egansia; Ceremonjell 87; Charakter hellenistisch 85; 108: 155 Hofbibliothek, griechische zur Zeit H.s L 100 Hofhaltungen der Prinzen des königl. Hauses (Mariammesöhne, Pheroras) wie die H.s I. organisiert 86 * ; 88 Hofrangklassen, an den hellenistischen Höfen 86*; 87; 87*; am jüdischen Hofe 86f. vgl . s. ovyyevets, tplXoi, ocofiaxoqjvXaxes Hohepriester, jüdische vgl. s. Kirchenhoheit, Prachtgewand Abschaffung der Lebenslänglichkeit und Erb- lichkeit des Amtes durch H. I. 38; 105f.; 115 vgl. s. äg/isgauxoV yevos; Alter erforder- lich zur Ausübung des Amtes 38; 41 Anm.; Ausländische Juden als Hohepriester 115; Er- nennung und Absetzung durch H. I. 38- 40; 106; 147 vgl. s. Ananel, Aristobulos, durch Herodes Archelaos 171 vgl. s. Joasar, durch Herodes von Chalkis 209, durch Vitellius 194 Anm.; Neigung H.s I., das Amt selbst zu über- nehmen (?) 116; Oberhaupt, weltliches der Juden in der Zeit vor H. I. 115; 123; Tra- ditionen, verschiedene über Einsetzung von Hohenpriestern 194 Anm.; Verbot für sie, das Land zu verlassen!?) 40* Hypsikrates, sein Geschichtswerk Quelle für EL I. 6 Hyrkanos IL, der Hasmonäer; vgl. s. Malchus 281 232 Register (a) Alter 52; Anklagen gegen ihn 30 v. Chr. (ver- schiedene Versionen hierüber) 7; 52; Be- freiung ans der parteiischen Gefangenschaft durch H. I. 39; Gefangennahme durch die Parther 26; 27; Hinrichtung durch H. I. 52; Reise zu Antonius 40 *; Stellung, staats- rechtliche als Ethnarch 24; Verhalten gegen- über den Antipatriden als Ethnarch 19: 20; 21; 22; Verstümmelung wohl durch Anti- gonos 27 Hyrkanos, Sohn des Herodes von Chalkis und der Salome 210 Hyrk an ia, von H. I. wieder aufgebaute Festung 44; 98 vgl. s. Chronologie; in der Hand der Aufständigen in den 30er Jahren 44; die jüdische Bastille unter H. L 98 Jamnia, griechische Stadt im Reiche H.s I. 119; vgl . s. Chronologie Idumäa, Landschaft Ergebenheit gegen H. I. 25; 26 • 29; Erfolge des Antigonos in ihr im J. 40/39 v. Chr. 29 vgl. s. Marisa; fällt an Herodes Archelaos im J. 4 v. Chr. 169* in Gärung gegen H. I. im J. 38 v. Chr. 32; Rom tributpflichtig wohl bis 30 v. Chr. 58; Unabhängigkeitsbestrebungen unter Kostobar 56; Verhalten im jüdischen Aufstande 4 v. Chr. 170*; Verlangen der Kleopatra nach ihr 47; 48 Anm.; Wieder- gewinnung durch H. I. im J. 39 v. Chr. 30; Zugehörigkeit zur i* eüv lovdalmv zweifel- haft 68* Idumäer 17 vgl. s. Heer; Militärkolonisten, aXXötpvXoi, btixc!>gios I1 i o n, Fürsprache H.s I. für den Ort bei Agrippa 76 Individualnamen der Herodeer, vorzugsweise gebraucht von Josephus 199 vgl. s. Dynastie- namen Inschriften, griechische, für H. I. sehr selten 3; 76; 77; für Herodes Antipas 184 Instruktionsoffiziere, römische im Heere H.s I. 59** • 66 Isana, Ort in Samaria — Sieg H.s I. bei ihm im J. 38 v. Chr. 32 Jericho Landschaft: Bewässerungsanlagen in ihr, vgl. s. v.; Palmen- und Balsampflanzungen in ihr 45; 92, neue von Herodes Archelaos angelegt 172 ; von Antonius der Kleopatra geschenkt 45 ; Verpachtung an H. I. durch Kleopatra 47; Zurücküberweisung an H. I. durch Augustus 51 Stadt: Bauten H.s I. daselbst; 83; 85 vgl. s. Amphitheater, gestatio in modum circi, Hip- podromos, Kypros, Paläste, Theater; Sieg des Antigonos bei ihm über Joseph 32; Sterbeort H.s I. 148f.; Stützpunkt H.s L in Judäa beim Kampfe mit Antigonos 30; Überfall H.s bei ihm 32; Volksversammlung 101* J ernsalem Aufstände, jüdische in der Stadt im J. 4 v. Chr. 147; 167; 170; Bauten und Befesti- gungsanlagen H.s I. daselbst 44f.; 83f.; 98 vgl. s. Amphitheater, gestatio in modum circi, Hippikos, Hippodromos, Mariamme, Pa- läste, Phasael, Tempel, Theater; Belagerungen: durch Antigonos und die Parther 25f. • zweimal durch H. I. 30; 33 vgl . s. Chronologie; durch Machairas 31; durch Pompeius 37 Anm.; Einnahme und Plünderung durch H. I. und die Römer 33f., durch die Parther 30, durch Pompeius, sowie durch Ptolemaios I. und Titus 36 Anm.; Selbstverwaltung 117; 119 vgl. s. Volk, wdyis; Vertreter der staatlichen Ge- walt in der Stadt 22; 62; 147 vgl. s. Pha- sael, Strategen, oxgazefyös Jesus vgl . s. Chronologie, Herodes Antipas, Kin- dermord, Pharisäer Joasar. jüdischer Hohepriester, von Herodes Archelaos abgesetzt und wieder ernannt 171 Jochanan, jüdischer Hohepriester vgl. s. Chro- nologie Johannes der Täufer vgl. s. Chronologie, He- rodes Antipas, Herodias, messianische Be- wegung Ausgestaltung, legendarische seines Todes 190f.: Tadel, scharfer der zweiten Ehe des Herodes Antipas 184; 189f.; 204 Jonier, Geschenke H.s I. an sie 75 Joppe, griechische Stadt im Reiche H.s I. 119; ihm von Octavian 30 v. Chr. überwiesen 51; seine Eroberung durch H. I. im J. 39 v. Chr. 30 Joseph, Oheim und Schwager H.s I. 10* ; 88*; geneal. Tab. Anm. c vgl. s. Salome Hinrichtung 43f.; zum Reichsverweser während H.s Abwesenheit in Laodikeia bestellt 43; nicht Statthalter von Idumäa 47* Joseph, Sohn des Antipatros nnd der Kypros, Bruder H.s I. Statthalter von Idumäa während des Kampfes mit Antigonos 30; Tod und Niederlage bei Jericho 32 Joseph, ä zafiias, von H. I. als Wächter der Mariamme I bestellt 10*; 53; 114 Josephus, Flavius der jüdische Schriftsteller vgl. s. Ehen, .Herodäergeschichte', Justus, Kin- der, Olympiadenjahre, Räuber, ,vita Herodis' Abstammung 13; Arbeitsweise: Anschluß, enger, oft sogar ganz wörtlicher an seine Quellen 9f.; 13; 14; 15; 80 Anm.; 145*; Vorkommen von Dubletten 6; 10 * ; 37; 134; 137 vgl. s. Konflikt; Fehler bei Ver- wertung der Quellen 10*; 130 Anm.; 136*; 146*; 176; 195- Statthalterschaft von Ga- liläa 120; 122; Stellung zu Agrippa IL und den späteren Herodeern 12; Schlußurteile und Darstellung desselben Gegenstandes oft von einander abweichend 15* ; 52** ; Übergangs- formeln, chronologische oft nur Verlegen- heitsanknüpfungen ohne chronologischen Wert 32 Anm.; 79*; 81; 81*- 96*; 131; 180*; 186 vgl. s. Chronologie; Urteil über ihn als Mensch U.Schriftsteller 14;Vermischung zweier sich widersprechender Quellen miteinander 11; 15*; 19*; 21; 24; 28; 31*; 35 Anm.; 51; 52** ; 54; 79 * ; Verwertung, unkorrekte der griechischen Wiedergabe römischer termini technici 58; 74; Wiedergabe, ungenaue der termini technici der hellenistischen Amts- sprache 49; 63 * ; 87 * 0• ** ; 120 Antiquitates: Anordnung, chronologische durch Sachabschnitte oft aufgehoben 11; 45* ; 71 Anm.; 80 Anm.; 96 * ; 125 Anm.; 180 * j 182*; 186; 192*; Behandlung, aphoristische der Zeit der Herodessöhne 179f.; 233 234 Register (a) 187; Darlegung, vielfach abweichend von der des bellum 9f.; 9*; 10'; 15; 19*; 31; 40; 48; 52**; 53 ; 54; 133 Anm.; 136*; 138; 140; 142*; 145; 145*; 170*; 172*; 195; Erscheinungsjahr 12; Prooemien 8; Quellen für die Zeit H.s L 1; 6; 7ff.; 11; 14f.; 145 * vgl. s. Anonymus, hellenistischer und jodischer, Memoiren H.s I., Nikolaos von Damaskos, Ptolemaios, Strabon; Quellen für die Zeit der Herodessöhne 177; 180* vgl. s. Memoiren des Herodes Antipas, Pri- märquellen; Quellenwechsel im XV. Buche 11; Überschriften, einzelnen Abschnitten vor- ausgestellt 126 Anm.; 187 * ; 193 Anm.; Ver- weise, nicht zu identifizierende auf ander- weitige Behandlung bestimmter Ereignisse 8 Bellum: Darstellungsform, sachliche für die Zeit H.s L 9- 39**; 133 Anm.; 137; Quelle 9f. • 133 Anm. vgl. s. Anonymus, hellenistischer; Schilderung des Antipatros und der Salome 133 Anm.; Verhältnis zu den antiquitates 8f.; 11 Josephus, slavische Bearbeitung — ihr Quellen- wert 200; 203 Josephus Gorionides, Quelle für H. I. 7; 16; für Herodes Antipas 198* Jvba IL, König von Mauretanien, 2. Gemahl der Glaphyra 171 Jucundus, Tnnagxos im Heere H.s I., kein Rö- mer 60 Juda, angesehener jüdischer Schriftgelehrter zur Zeit H.s I. 147; 167 Juda, Sohn des Ezechias (vgl. diesen), galiläi- scher Parteiführer zur Zeit H.s I. und Frei- scharenführer 4 v. Chr. 20; 124 J u d äa, Landschaft zur 17 xtöv 2ovdalcov gehörig 68 * Kämpfe in ihr während der Zeit des Kampfes H.s I. mit Antigonos 30; 31; 32; fällt nach dem Tode H.s I. an Herodes Archelaos 169; nach dem Tode Agrippas I. von Rom wieder eingezogen 209 Juden vgl. s. Adel, Aufstände, Beschneidung, Cassius, Claudius, Cuspius Fadus, Essener; Herodes Archelaos, Literatur; Pharisäer; Po- litik, innere; Pompeius, Rom, Tempel, Ver- schwörungen, Volk, Volksversammlungen Abneigung gegen Antipatros 141; Anklagerede gegen H. I. vor Augustus 95; 97; 100; 154; 166; Angliederung an die Provinz Syrien von ihnen nach H.s I. Tode erstrebt 124; 168; 176; Bewußtsein, nationales durch die Has- monäer geweckt 124; Feindschaft gegen He- rodes Archelaos und Anklage vor Augustus im J. 6 n. Chr. 170; 171; 172f.; Forderung auf Beseitigung der Griechen vom jüdischen Hofe nach H.s I. Tod 88; 167; Gesandtschaft nach Rom im J. 4 v. Chr. 168; 169; 177; durch Agrippa gewonnen 75; 124; Haß und Miß- trauen , so gut wie allgemein und stetig wachsend gegen H. L; Gründe hierfür 21; 29f.; 31; 37; 44; 52; 54; 57; 95; 99; 100ff.; 106ff.; 124; 145; 155; Klagen vor Herodes Archelaos gegen H. I. 95; 167; Po- pularität Agrippas I. bei ihnen 159*; Stel- lung zu Herodes Antipas 168; 183; 184; Stellung, feindliche gegen die Antipatriden 20; 22; 25, zu Rom 20; 25; 124 (Haß erst in christlicher Zeit 125); Stellung, wech- selnde zu den Hasmonäern 25; 30; 32; 33; 42; 52; 54 ; 123; 133; Sympathie für die Mariammesöhne 133; Verklärung der parteii- schen Hilfe gegen die Antipatriden in späterer Zeit 30; Verwerfung des menschlichen König- tums als Oberherrn; Eintreten für ein geist- liches Regiment 123; 168; Vorteile unter Augustus 124 Juden, babylonische, in der Batanaia von H. I. angesiedelt 93 Juden in der Diaspora (Alexandreia, Kleinasien, Kyrene) Edikte des Agrippa und Claudius zu ihren Gunsten (Privilegien) 76; 208; Verwendung H.s I. für sie 76; 158f., sowie Agrippas I. und des Herodes von Chalkis 208; Wünsche von Agrippa nur zum Teil erfüllt 76 Judentum vgl. s. Gesetz, Hellenistische Kultur, Herodes I. Nr. 3 u. 4, Herodes von Chalkis, Herodes Antipas, Herodes Archelaos, Phari- säer, Reinheitsgesetz, Sitte Erstarken zum nicht mehr zu beseitigenden starren Gebilde seit der makkabäischen Er- hebung 158; 159f. Julias, griechische Stadt von dem Tetrarchen Philippos in seinem Gebiet gegründet 173 Julias, letzter von Herodes Antipas der Ort- schaft Bethramphtha (vgl. diese) gegebener Name 182; vgl. s. Livias Sex. Julius Caesar, Statthalter von Syrien, zu dem H. I. flüchtet 20 C. Julius Caesar s. Caesar, Julius Agrippa I. und M. Julius Agrippa II. s. Agrippa I. und II. M. Junius Antonius s. Antonius ins circa sacra 171; 209; vgl. s. Kirchenhoheit Justus von Tiberias, jüdischer Schriftsteller Charakter, literarischer seiner ,axefi^aza' 16; Stellung seiner Chronik zu H. I. 16; Ver- hältnis zu Josephus und Agrippa IL 16 Kabinettsjustiz vgl. s. Rechtspflege Kaisareia, griechische Stadt im Reiche H.s I. 119 vgl. s. Augustustempel, Chronologie, Drususturm, Festspiele, Paläste, Stratons- turm, Theater, Seßaoxos Bevölkerung von stark unjüdischem Charakter 101'; Einweihungsfeier 68; 81; 107; 125; Gründung H.s I. 68; 81; Hafenanlage 81; Kanalisation 81; Militärkolonie H.s I. 60; 82 vgl. s. v. und Ra10agsTs; Seehandelszen trum 95; 155; Verfassung, Werk H.s I. 121; 158; Vertreter der staatlichen Gewalt in der Stadt zur Zeit Agrippas I. 62; 120; Volks- versammlung 101 *; Vorgehen gegen die Juden der Stadt zur Zeit Neros 121; Zuteilung zur lnagxla (vgl. s. v.) 69 Anm.; 120 Kaisareia Philippi, Vertreter der staatlichen Gewalt in der Stadt 120 Kaiserkult vgl. s. Adler, Augustustempel, Cae- sareen, Festspiele, Sebaste Mitverebrung der Roma neben Augustus 68; Pflege, eifrige durch H. I. 67f. Kalender, jüdischer: Mondjahr vielleicht refor- miert durch H. I. 110 Kalender, syrischer 110 Kallias Sohn des Alexas, ein Jude zur Zeit H.s I. 89 Anm. 235 236 Kegister (a) Kanalisationsanlagen, von H. I. erbaut in Kaisareia 81; in syrisch-phönikischen Städ- ten 77 Kanatha, griechische Stadt im Reiche H.s L 119 Niederlage H.s L bei ihr 32 y. Chr. 48; Sta- tue H.s I. im Tempel des Baalsamin da- selbst errichtet 106; 112 Kelten als Söldner H.s L 51; 59* Kilikische Städte, Geschenke H.s L an sie 76 Kinder H.s L älteste 131; 165; 175; 200; 202; Reihenfolge in den genealogischen Auf- zählungen des Josephus unsicher 175; 202; 203; 207; geneal. Tab. Anm. a; Zahl 132 Kindermord, betblehemitischer — Erklärung der Entstehung der Legende 143 * Kirchenhoheit vgl. ius circa sacra Hat unbeschränkt H. I. zugestanden 59; 115f.; ist ausgeübt worden von Herodes Archelaos 171, Agrippa I. 209, Herodes von Chalkis 116; 209, Agrippa II. 116, den römischen Procuratoren 209, Vitellius 194 Anm. Äußert sich in Ernennung und Absetzung der jüdischen Hohenpriester vgl. s. v., in der Aufbewahrung von deren Prachtgewand vgl. s. v.. überhaupe in der Oberaufsicht über den Tempel vgl. s. Segan, Tempelverwaltung In den hellenistischen Reichen 115; 116 vgl. » s. imoiäiai väiv legüv, ä fajl eov Uqov Kirchenstaat, jüdischer in der Zeit vor den Hasmonäern 123; von den Pharisäern immer- wieder erstrebt 123f.; 168 vgl. s. Theokratie Kirchenväter, als Quelle für die Herodessöhne 198* Kleopatra, die Ptolemäerin vgl. s. Antonius, H. I Nr. 2 u. 4 Feindin H.s I.. wirkt gegen ihn bei Antonius 39f.; 40; 41; 42; 45; Freundin der Ale- xandra 39ff.; Größe ihres Einflusses auf Antonius s. vor allem 41; 161f.; Landver- pachtung an H. I. 47; Versuch H. I. als Feldherrn für sich zu gewinnen 26f.; Wie- dergewinnung von Syrien erstrebt 45 Kleopatra, Jüdin aus Jerusalem, Gemahlin H.s I. 200; 202 Kleruchen In Ägypten: ihre wirtschaftliche Bedeutung 61; 94; in der jüdischen Literatur 61; in Makedonien zur Zeit Alexanders des Großen 94 *; im Reiche H.s I. und seiner Nach- folger 60, vgl. s. Militärkolonisten Königstitel, für Prinzen des königlichen Hauses in hellenistischer Zeit nicht üblich 112 Anm.; Verleihung an Antipatros und die Mariammesöhne durch H. I. unsicher 111, vgl. s. ßaotXevs Königtum, jüdisches Herodes' I. vgl. s. Reich H.s L, ßaodcta Absolutes, rein weltliches wie in den helleni- stischen Reichen 111; 113ff.; 123, nur lokal, und zwar für Peräa, beschränkt 122 vgl. s. Tetrarchen; Aufhebung nach H.s I. Tode durch Augustus 169; 177; Ehrenrechte vgl. s. v.; keine Mitregentschaft 122f.; Heer seine Stütze 163 Koheleth, Buch nicht aus herodianischer Zeit stammend 7 Koilesyrien, Stellung H.s I. zu ihm 20f ; 21f.; 51 Kolonisation, innere im Reiche H.s I. durch Militärkolonien 94; 155 Konflikt zwischen H. I. und Mariamme I. Berichte über ihn (Anonymus, hellenistischer, Nikolaos v. Damaskos) 10*; 11; 53; 54; Gründe für H.s Befehl zur Tötung der Gat- tin 53; Verdoppelung des Konflikts, sowie speziell des königlichen Befehls zur Tötung der Mariamme durch Josephus 10*; 43 vgl. s. Chronologie Korinthos, arabischer ocofiaxocpvXa$ H.s I. 90; sein Anschlag auf dessen Leben 145 Kos, Stiftungen H.s I. für seine Gymnasiarchen 78; Verbindung des Herodes Antipas mit ihm 184 Kostobar. idumäischer Adliger, Gemahl der Salome Haupt der idumäischen Unabhängigkeitspartei 55; Konspiration mit Kleopatra erfunden 47 * ; Rettung der Babassöhne 55, vgl. diese; Statthalter von Idumäa 47 * ; 55; Verheira- tung mit Salome 47*; 55; Verschwörung gegen H. I. und Hinrichtung 55f.; 99; 115* Kostobar, der Bruder des Saul, ein Mitglied der herodeischen Familie in den 60er Jahren n. Chr. geneal. Tab. Anm. a Kultur vgl. s. Hellenistische Kultur, Orient Kupferbergwerke, kaiserliche in Soloi auf Kypern, von H. I. zur Hälfte gepachtet 93 Kypros, Nabatäerin, Gemahlin des Antipatros, Mutter H.s I. 17; 53; 54; geneal. Tab. Anm. c Kypros, Name der von H. I. erbauten, nach seiner Mutter benannten Burg von Jericho 83 Landestrauer, allgemeine für H. I. 112; für Pheroras von H. I. angeordnet 112 Landfriedensbestrebungen H.s I. 73; 93; 95 Landwirtschaft in Palästina vgl. s. Jericho, Landschaft Ernte, zweimalige; Erntezeiten 70 Anm.; He- bung durch H. I. 94f.; 95; 155 vgl. s. Be- wässerungsanlagen Laodikeia, Stadt an der syrischen Küste, Zu- sammenkunft von H. I. und Antonius da- selbst 41 Anm.; 42; 46 Anm.; 63 vgl . s. Chronologie; Bauten H.s I. daselbst 77 Landanweisungen H.s I. an Militärkolonisten, jedoch nicht als Privateigentum. 60; 61 vgl. s. xXfjgos; an Große des Reichs 61 vgl. s. Lehnsgüter Legendarische und ähnliche Erzählungen über H. I. 19; 20; «2*; 98; 100f.; 162f.; über Herodes Archelaos 172*; über Glaphyra 171 Lehnsgüter in Ägypten 62; den Großen seines Reiches von H. I. verliehen 61f., vgl. s. yjj Lehnwörter, griechische im Aramäischen 59**; 109* Leibwache, keltische der Kleopatra, von Octa- vian an H. I. überwiesen 51. Leichenparade beim Begräbnis H.sI. 87*; 149 Literatur, die von Juden beeinflußte feindlich gegen H. I. 100; vgl. s. Anonymus jüdi- scher, rabbinische Literatur, Neues Testa- ment 287 238 Register (a) Li via, Gemahlin des Augustus, ihre Geschenke an H. I. 67; 125 vgl. s. Livias, Salome Livias, neuer der Ortschaft Bethramphtha von Herodes Antipas gegebener Name 182 Lugdunum Convenarum in Gallien, Ver- bannungsort des Herodes Antipas 196 Lykier, Geschenke H.s I. an sie 75 Lysanias, König von Chalkis, sein Gebiet 82* Lysimachos, ein Jude zur Zeit H.s I. 89 Anro. Lysimachos aus Jerusalem in der Unterschrift des Estherbuches 89 Anm. Machairas, römischer Unterfeldherr in Judäa, unterstützt H. I. im J. 38 v. Chr. 31; 32 vgl. s. Jerusalem; nicht bestochen von Anti- gonos 31 Machairus, von H. I. gegründete Festung in Peräa 82; 93; 98; 186; in jüdischem Be- sitz zur Zeit des Herodes Antipas 186. Vgl. s. Paläste Malchus, Nabatäerkönig Abweisung des flüchtigen H. I. im J. 40 v. Chr. 26; 52; Briefwechsel gefälschter mit Hyr- kanos II. 52; Krieg mit H. L 48f.; pachtet sein ehemaliges Gebiet von H. I. 47; 48; 92; den Antipatriden verschuldot 92 Malichus, Günstling Hyrkanos' II. ermordet Antipatros 22; von H. L getötet 22 Malthake, Samariterin, Gemahlin H.s I. Mutter des Herodes Archelaos und des Herodes Antipas 165; 175; 200; Stellung zu den Söhnen im J. 4 v. Chr. 176 Marcellus, interimistischer Procurator von Ju- däa im J. 37 n. Chr. 193 Anm. Marcus, erster Gemahl der jüngeren Berenike 208 Mariamme L, Tochter des Alexandros und der Alexandra, Gemahlin H.s I. vgl. s. Chro- nologie, Konflikt, Nikolaos Alter 23; Charakter 53; Flucht mit H. L aus Jerusalem nach Masada 26; Hochzeit mit H. L 33; Kinder 53; 132; Prozeß gegen sie und Hinrichtung 54f.; Verhältnis zu ihrem Gatten 53; Verhältnis, ständig schlech- tes zu Kypros und Salome 53 Mariamme, von HI. erbautes, nach seiner Ge- mahlin benanntes Fort von Jerusalem 45; 111 Mariamme IL, Tochter des Hohenpriesters Simon, Gemahlin H.s I. 131; 165; 199; von Antipatros gewonnen und nach dessen Sturz verbannt 142; 201 Mariamme, Tochter des Aristobulos und der Berenike, ihre Verlobungen als Kind 200; 203; vielleicht identisch mit der folgenden M. Mariamme, erste Gemahlin des Herodes Arche- laos, von ihm verstoßen 171; Abstammung geneal. Tab. Anm. f Mariamme, Tochter des Joseph, Großnichte H.s I , erste Gemahlin des Herodes von Chalkis 207 Marisa, Stadt in Idumäa, von Antigonos er- obert 29 Masada, Festung in Idumäa, Zufluchtsort der Herodeer vor Antigonos und im J. 30 v. Chr. 26; 29; 30; 53; von H. I. stärker befestigt 44; 93; 98. Vgl. s. Paläste M a 11 h i a, angesehener jüdischer Schriftgelehrter zur Zeit H.s I. 147; 167 Memoiren H.s I. ({mofivijfiaxa iov ßaoi'/Jcos Hgcodov), ihr Charakter 3; 109; 153; ihre Spuren in unserer Überlieferung XIII *; 3f.; 7; 15; 46f.; 50; 52; die des Herodes Antipas, nicht direkt von Josephus verwertet 180 * ; 183 Menahem, Essener, nicht Synedrialpräsident 102; seine Prophezeihung über H. I. 163 Messianische Bewegung Johannes des Täufers 184; Weissagungen der Pharisäer 102; 142 Militärhoheit, H. I. unbeschränkt zustehend 59ff.; 114 vgl. s. Fahneneid, Garnison Militärkolonien im Reiche H.s I., von ihm begründet 60; 82; 93 vgl. s. Batanaia, Esbon, Gaba, Kaisareia, Sebaste, Trachonitis Ihre wirtschaftliche Bedeutung 94, vgl. s. Kolo- nisation Militärkolonisten im Reiche H.sI. vgl. s. Kle- ruchen Abgabenfreiheit bezw. -erleichterung, allmäh- lich fortfallend 60; vgl. s. v.; Ausländer als solche 59*; 93f .; Autonomie, gewisse, gewährt 94 vgl. s. i).ev&egia; Ersatz des Heeres aus ihren Reihen 60; Landanwei- sungen an sie vgl. s. v.; Verpflichtung zu militärischen Diensten 60 vgl. s. umeTs xo- XcovUai, Katoagüs, 2eßaoxt]voi Mitregentschaft, offizielle nicht im Reiche H.s I. 122; lokal begrenzte unter Hyrka- nos II. 24; im Reiche H.s I. 73f.; 122; 136; in den hellenistischen Reichen 112 Anm.; 122 vgl. s. Nachfolgeordnung, Pheroras, Te- trarch Mittelquellen für H. I. und ihre Stellung zu- einander 7ff.; 80 Anm.; 134 Anm. Mordbefehl H.s I. kurz vor seinem Tode ist eine Erfindung 144 Anm. Morgenempfang am römischen Kaiser-, am Ptolemäer- und am Seleukidenhofe 87 vgl. s. äonaofiöz ioß ßaotXicos Moses von Khorene als Quelle für H. I. 16 Münzen Herodes' I. 3, 64: Aufschrift allein griechisch 109; im allgemeinen ohne Bildnis 105 vgl. jedoch s. Adler; Embleme, zum Teil helle- nistischen Charakters 109 vgl. s. xavoia; Fehlen der Beinamen auf ihnen 111; Nicht- prägung von Silbermünzen 64; des Herodes Archelaos 170; 173: ohne Bildnis 171; des Herodes Antipas: ohne Bildnis 185; mit Auf- schrift Tiberias, deren Charakter 173; 185f.; mit Namen des Gaius 185; 195; des Phi- lippos, des Agrippa I.. des Herodes von Chal- kis: mit Bildnis 159*; 173; 209 Von Gadara, im Münzbild von H. I. beeinflußt 74; 120; der Hasmonäer: Aufschrift he- bräisch-griechisch 109; Mitnennung des Sy- nedrion 117; Nichtanbringung von Beinamen auf den Kupfermünzen Ariarathes X. von Kappadokien und gelegentlich auf denen der Ptolemäer und Seleukiden 111; der Parther- könige 78 Münzhoheit, H. I. nicht unbeschränkt zu- stehend 64 Nabatäer 26; vgl. s. Politik, äußere; Syllaios; Kriege mit ihnen vgl. s. H. I. Nr. 3; He- rodes Antipas; Vitellius 239 240 Register (a) Nabatäerkönige, vgl. s. Aretas IV. Chrono- logie, Malchus, Obodas Nachfolgeordnung In den römischen Klientelstaaten von Rom ab- hängig 65 Im Reiche H.s I.: häufig wechselnd 115; De- signiernng der Nachfolger (Antipatros und der Mariammesöhne) in einer Volksversamm- lung 136; Erhaltung des Einheitsstaates im 2. und 3. Testament von H. I. in Aussicht genommen (Antipatros bzw. Herodes Anti- pas als alleiniger Herrscher) 144; 149; 201; ein Ersatzerbe (Herodes) im 2. Testament H.s I. bestimmt 144; 201; Oberkönigtum, jüdisches und lokal begrenzte Unterherrscher bei der Designierung und im 4. Testament H.s I. (Herodes Archelaos neben Herodes Antipas und Philippos) ins Auge gefaßt 136; 149; 166; 175; 177f.; Privileg, von Augustus H. I. erteilt, bei Lebzeiten den in Aussicht genommenen Nachfolger von Rom bestätigen lassen zu dürfen 65f.; 72; 136; dessen spätere Aufhebung 66; 131; 145; 166; 175; Testament, erstes H.s L 135; viertes: Grund für dessen Abfassung 149; 165, dem Volke vorgelesen 63 *, von Augustus nicht bestätigt, sondern seine Bestimmungen prinzipiell geändert 66; 169; Übergehung, anfängliche des Herodes Archelaos und des Philippos durch H. L 149; 165; 175 Namensänderung bei Herodes Archelaos und Herodes Antipas nach der Thronbesteigung 170; 178, vgl. s. Dynastienamen Nikolaos von Damaskos, der Schriftsteller Beliebtheit bei Augustus 89; Beurteilung der Mariamme 54; 132**; die der Mariamme- söhne verschieden in seinen verschiedenen Schriften 4*; 133 Anm. ; 138; Charakter 4; 5 Anm.; 147; Eintreten für Herodes Ar- clielaos in Rom im J. 4 v. Chr. 168; 169; 176; Leben 4; 5; 9*; 57; 76; 89; 110; 129; 141; 146; 156*; 168; 169; 176; 178; parteiischer Standpunkt in seinen Werken 4; 4*; 9; 12; 18; 103; 142*; Quelle des hellenistischen und jüdischen Anonymus und des Strabon vgl. s. v.; bei Josephus als Quelle noch greifbar vorliegend Xin; 1; 4 *; 9; 10 *; 15; 43*; 54; 57; 65 Anm. 67; 72 Anm.; 76; 80 Anm.; 96; 101; 102; 129*; 132**; 134*; 135; 140; 141; 142*; 145; 146; 150; 152; 156*; 169; 177; 178; Quelle, direkte in an- tiquitates XV —XVII. indirekte im bellum und antiquitates passim 8ff.; 132**; 177*; Stellung zu Herodes Antipas 169 ; 176; 177; Todfeindschaft mit Antipatros 4; 133 u. 134 Anm.; 135; 140; 141*; 142*; 145; 14Ö; 147; Verbindung sehr enge mit H. I. (Lehrer und vertrauter Ratgeber) 4 ; 18; 72 Anm.; 76; 89; 108; 146; 150: vgl. auch o. s. Leben; Verwischung der Intrigen der Salome und des Pheroras gegen die Mariammesöhne 133 Anm. Werke: Biographie des Augustus, Endpunkt 5; Kulturgeschichte, vergleichende 168; Selbst- biographie, Titel 4 * ; 5; Weltgeschichte: Ab- fassungszeit der späteren Partien 9; 133 und 134 Anm.; Anordnung, chronologische XIII; 9; historisches Handbuch für H. I. 5; 108 Nikopolis, Spenden H.s I. für die neugegrün- dete Stadt 68 Anm.; 77; vgl. s. Aktia Obodas, Nabatäerkönig, vgl. s. Auranitis, Chro- nologie, Syllaios Nimmt Darlehen von H. I. 92; 127f.; Krieg mit H. I. 127f.; 127 Anm. Olympiadenjahre bei Josephus 36 Anm.; 49* Olympische Spiele, Stiftung H.s I. für sie 78; Teilnahme des Königs an ihnen 78; 125 vgl. s. Chronologie, aycovo&cnjs Orient, seine kulturelle Gegenaktion gegen den Hellenismus 160; Bedeutung der makka- bäischen Erhebung in ihr 159f. Orientalische Sprachen, ihr Wiederaufleben in hellenistischer Zeit 160 * ornamenta praetoria, Herodes von Chalkis von Claudius verliehen 208 Ortsbenennungen: nach Mitgliedern des könig- lichen jüdischen Hauses und nach sich selbst durch H. I. 111, vgl. s. Antipatris, Hero- deion, Kypros, Mariamme, Phasaelis; durch Herodes Archelaos 172 vgl. s. Archelais; nach Mitgliedern des Kaiserhauses durch H. I., Herodes Antipas und Philippos III; 173; 182 vgl. s. Agrippeion, Iulias, Kaisa- reia, Livias, Sebaste, Tiberias Ortschaften, jüdische im Reiche H.s L, nur Ansätze zu einer kommunalen Selbstverwal- tung 121f. vgl. s. Jerusalem, xcofiönoXis, fivjioo- xcofiia Paläste: H.s I.: in Askalon 85, Bethramphtha 85; 181f., Herodeion 82, Jericho 83; 85; 92, 172 (wiederhergestellt von Herodes Archelaos 172), Jerusalem 83, Kaisareia 85, Machairus 85, Masada 85, Sepphoris 85; stark befestigt die in Herodeion, Jerusalem, Jericho 98; Gemächerreihen in denen in Jerusalem und Jericho nach Augustus und Agrippa genannt 83 des Herodes Antipas in Tiberias 183 Panias, Landschaft im Nordosten von Galiläa, vgl. s. Augustustempel Ehemaliger Besitz des Zenodoros 73; 73 Anm.; an H. I. von Augustus überwiesen 68; 73; fällt nach H.s I. Tode an Philippos 149; 166 Pappos, Feldherr des Antigonos, bei Isana be- siegt 32 Parkanlagen, von H. I. geschaffen im An- schluß an die Paläste in Jerusalem und Jericho 83; 85 Parther, vgl. s. Bazapharnes, Hyrkanos IL, Juden Kämpfe und Friedensverhandlungen mit Rom 25; 28; 31; 40 Anm.; 182; 187 * ; 194 Anm. vgl. s. Artabanos III; Unterstützung des An- tigonos gegen die Antipatriden 29f. Partherkönige vgl. s. Artabanos IIL, Bei- namen, Münzen, Phraates IV. Pella, griechische Stadt im Reiche H.s I. 119 Peräa Landschaft zur iJ xdv 'lovdaimv gehörig 63 Anm. Einkünfte dem Tetrarchen Pheroras zufallend 74; 91; 122; Errichtung einer eigenen Te- trarchie aus ihr für Pheroras auf Veranlas- sung Roms 73f.; 122; fällt nach dem Tode 241 242 Register (a) H.s L an Herodes Antipas 149; 166; 175; 177 Pergamon, Astynomengesetz 121; Geschenke H.s L für die Stadt 77 Petronius, praefectus Aegypti vgl. s. Chronologie Pharisäer vgl. s. H. I.; Politik, innere Ablehnung jedes weltlichen Regiments Aber die Juden 101; 123f.; 168; ihre Agitation am Hofe H.s I. gegen diesen 102; 142 vgl. s. mes- sianische Prophezeiungen; ihre Anzahl zur Zeit H.s I. 102; ihre Bedeutung im und fürs Judentum 102f.; 123; 159; 160; ihre Führer nicht Synedrialpräsidenten zur Zeit H.s I. 102; Putsch zur Beseitigung des Adlers am Tempel 99; 102; 147; Stellung zu den Hasmc- naern — Antigonos 33; 123; zu Jesus 185; Tradition über Synedrionsverhandlung gegen H. L 20; 38; Verhältnis zu H. I. immer feindlicher werdend 33; 37f.; 101f.; 142; 147; 159; Verweigerung des Treueides für H. I. 64*; 102; Wirken für die römische Fremdherrschaft 123; 124; 168 Phasael, Sohn des Antipatros und der Kypros Bruder H.s I. Ernennung zum Gouverneur von Jerusalem und Umgegend 22; 62, zum Tetrarchen 24; 63*; Niederwerfung der Anhänger des Malichos 22; Selbstmord 27; Verhandlung mit den Parthern und Gefangennahme 26; Versionen, verschiedene über seinen Tod 27 * Phasael, von H. I. erbautes, nach seinem Bru- der benanntes Fort von Jerusalem 45; 111 Phasael, Sohn des Phasael 211 Phasael, als Name der nabatäischen Gemahlin des Herodes Antipas zweifelhaft 185 Phasaelis, von H. I. gegründete Ortschaft im Jordantal 81; 111; 119 Bedeutung wirtschaftliche 94; Stadtcharakter zweifelhaft 82 *; Uberreste unbedeutend 82* Pheroras, Sohn des Antipatros und der Ky- pros, Bruder H.s I. vgl. s. Chronologie, Frau, Hofhaltung, Landestrauer. Nikolaos Anschuldigung wegen Mordversuchs auf H. L 131; Anteilnahme an den königlichen Ehren- rechten außer Diadem 112; 122; Beschuldi- gung durch Archelaos 139; Bruch mit H. I., Verlassen des königlichen Hofes (nicht Ver- bannung) 143f.; Einvernehmen mit Alexan- dros über die Thronfolgeändernng 139; Er- nennung zum Tetrarchen von Peräa auf Ver- anlassung Roms 73f.; 122; 139; 144*; Gegner der Mariammesöhne 133 Anm.; 135; 137; Heiraten (Hasmonäerin, ehemalige Ge- liebte) 39*'; 64*; 137; Komplott gegen H. mit Antipatros 142f.; 144f.; nicht offi- zieller Mitregent, nur lokal begrenzte Mit- regentschaft ihm zustehend 122; residiert in Jerusalem 122; 144; Tod 101; 144f.; Verlobungen mit Töchtern H.s I. nicht ein- gehalten 91; 137; Verstimmung mit H. I. 137; 139; 142 Philadelpheia, griechische Stadt im Reiche H.s I. 119*; Siog H.s I. in seiner Umgegend über die Nabatäer 49 Philippos, Sohn H.s I. und der Kleopatra vgl. s. Antipatros, Herodes, Herodes Archelaos, Julias, Münzen, Nachfolgeordnung Anklage vor Augustus im J. 6 n. Chr.; Frei- sprechung 173; 178f.; Ehe mit Salome 191 *; 200 ; 204; Einziehung seines Reiches nach seinem Tode durch Rom 205; Ergebenheit gegen Rom 173; nicht der Gemahl der He- rodias 181; 191; 199f.; kinderlos 205; Lob seines Regiments 179; Reichsverweser, jüdi- scher im J. 4 v. Chr. anstatt des Herodes Archelaos; Reise nach Rom 168; Studien- aufenthalt in Rom 106; 109; 165; 175; Tod 180*; 205; Verleihung einer selbständigen Tetrarchie an ihn im J. 4 v. Chr. 169; 177 Philippos, Sohn des Jakim, Oberbefehlshaber Agrippas II. 69 Anm. vgl. s. enagxos Phraates IV., Partherkönig zur Zeit H.s I.180*; 187* Polemon, König von Pontus 50 Politik, äußere H.s I.: Abhängigkeit von Rom und Anschluß, engster an dieses 21; 67ff; 94; 128; 129; 161f.; keine Selbständigkeit 58; 161; Unter- stützung Roms in dessen Kriegen 58; 70; 75; 87*; Verknüpfung mit der inneren 158; Versuch die Stellung des jüdischen Volkes nach außen zu heben 158; Weltherrschafts- pläne nicht vorhanden 162. Vgl. s.Grenzschutz des Herodes Archelaos, wohl nicht romfreundlich 172f.; 174; 181; des Herodes Antipas: Er- gebenheit gegen Rom 181; 182f.; 185; 198; Freundschaft mit den Nabatäern, später auf- gegeben 185; 198 Politik, innere, H.s I. vgl. Königtum: Anlehnung an die Has- monäer; scheitert 23; 38f.; 41f.; 52; 132; 162; Begünstigung der Pharisäer, nur in der letzten Zeit aufgegeben 37f.; 65 Anm.; 102; 143; 159, der Essener 102; Beschrän- kung gewisse der städtischen Selbstverwaltung 119ff. vgl. s. Städteverwaltung, Strategen; Entwicklung der natürlichen Hilfsquellen des Landes 94 vgl. s. Bauten, Handel, Kolo- nisation, Landwirtschaft; Städtegründungen; Finanz- und Steuerpolitik 60; 93; 96f.; 156; vgl. s. Abgabenfreiheit, Steuernachlässe; Für- sorge für den Wohlstand des Volkes 95f.; 155: 156; vgl. s. Dürre; Kirchenpolitik 115f. vgl. s. Hohepriester, Kirchenhoheit, Tempel verwaltung; Schaffung der jüdischen Militärmacht 61; 93; 155; Sicherung des Regiments und der inneren Ruhe 44f.; 52; 57; 98f.; 147; 148; 155; 156; 158 vgl. s. Landfriedensbestrebungen, Räuberunwesen, Treueid, Versammlungsrecht, Zwingburgen; Strenge und Grausamkeit des Regiments 42; 43; 52; 97f.; 138; 154f.; vgl. s. Rechts- pflege ; Urteil über die innere Politik 93; 161; Verschmelzungsbestrebungen vgl. s. v.; Ver- suche, das jüdische Volk für sich zu ge- winnen 35 Anm.; 371; 101; 102ff.; Auf- gabe dieser Bestrebungen 105; 106; 125; 143; vgl. Gesetz, Sitte des Herodes Antipas 197f.; seine hellenisti- schen Verwaltungsmaximen 183 Pollion, Name eines jüdischen Schriftgelehrten aus der Zeit H.s I. bei Josephus 33*; 38 Cn. Pompeius vgl. s. Gaza, Jerusalem Beschränkt das jüdische Gebiet und beseitigt den jüdischen Königstitel 28; 51 248 244 Register (a) L Pomponius Flaccus, Statthalter von Syrien, Aufenthalt Agrippas I. bei ihm 188 Pontius Pilatus, Procurator von Judäa vgl. s. Chronologie Absetzung 192; Anbringung der goldenen Schilde am Palast in Jerusalem 185; 202; Gegner des Herodes Antipas 182; Prachtgewand des jüdischen Hohenpriesters in Aufbewahrung bei H. I. 115, bei den römischen Procuratoren 209 vgl. s. Cuspius Fadus; freigegeben durch Claudius 209 Priester, jüdische als Bauleute am Tempel zu Jerusalem 83; 104; Beteiligung an Wett- kämpfen zur Zeit des Antiochos Epiphanes 158 vgl. s. Hohepriester, Segan Primärquellen für H. I. 3ff. 145*; ihr Ver- hältnis zu einander 7; für die Zeit der Hero- dessöhne von Josephus nicht benutzt 180* Privatgut der Herrscher vgl. s. olxos Der Herrscher in hellenistischer Zeit 72*; 92; H.s I. (Kapitalien, Landbesitz, Industrie- betrieb) 92f.; 129; 151; Herodes' Archelaos 72 * • 174; der Herodias 206 Anfall der konfiszierten Güter an die Herrscher 92 Provinzialverwaltung, im Reiche H.s I. 62; 127 Ptolemais, Stadt an der phönikischen Küste 29; Bauten H.s I. daselbst 77 Ptolemaios I. von Ägypten: Einnahme von Jerusalem 36 Anm. Ptolemaios der Reichskanzler H.s I 63 Nicht Finanzminister 63 * ; seine Hofrangklasse 87- seine Nationalität 89 Anm.; nach dem Tode H.s I. auf Seite des Herodes Archelaos stehend 168 Ptolemaios, der Bruder des Nikolaos von Da- maskos, angesehene Stellung am Hofe H.s I. 87; 90; später auf Seite des Herodes Anti- pas stehend 176 Ptolemaios, Truppenführer H.s I. 89 Anm. Ptolemaios von Askalon, Schriftsteller Persönlichkeit und Zeit 5: Stellung zu H. I. 1; 6; sein Werk über H. I. 57: Quelle des jüdischen Anonymus 14; nicht direkte Quelle des Josephus XIII; 6; 15; 134* Ptolemaios Eupator, König vonKypern, seine staatsrechtliche Stellung 112 Anm. P. Quinctilius Varus, Statthalter von Syrien Niederwerfung der jüdischen Aufstände im J. 4 v. Chr. durch ihn 170; Teilnahme an der jüdischen Staatsratssitzung gegen Antipatros 146; Verhalten, freundliches, zu Herodes Ar- chelaos und dem jüdischen Staate im J. 4 v. Chr. 166f.; 176 Rabbinische Literatur, ihre Angaben über Ale- xandros Iannäus 20 Anm.; 148 *, über die Ab- stammung des Ananel 38, über H. I. 16, 100; 104, über den Tod der Mariamme 54f. Raepta, Festung im Gebiet der Nabatäer, vor H. Flüchtende aus der Trachonitis daselbst von den Nabatäern angesiedelt 127; Sieg H.s I. bei der Festung und deren Schleifung 128 .Räuber' in Galiläa: gegen die Antipatriden auf- ständige Juden 42 v. Chr. und Gegner H.s I. 39/8 v. Chr. so bei Josephus bezeichnet 19f.; 30 Räuberunwesen in der Trachonitis, überhaupt in den östlichen Landschaften von H. I. ab- gestellt 73; 93; 95 Rechtspflege im Reiche H.s I. 98; 156; vgl . s. Gesetz, Strafgesetzgebung Hinrichtungen, sehr viele 38; 61; 97f.; 102; 138; 142; 147 vgl. s. Herodes I. Nr. 3; Kabinettsjustiz 98; 114; 156 reges socii, ihre staatsrechtliche Stellung in der Kaiserzeit 57; 651 Regierungsantritt, seine monatliche Feier im Reiche H.s I. ebenso wie in den hellenisti- schen Reichen 111; 111* Reich Herodes'I. 128f.; 156; vgl. s. Hellenisti- sches Staatsrecht usw., Nachfolgeordnung, Politik Autonomie durch geminderte Münzhoheit und Treueid für Augustus beschränkt 64f.; be- freit von der Bezahlung von Tribut an Rom 29; 51; 58; Begründung der Tetrarchie Peräa eine Beschränkung seiner Macht vgl. s. Peräa; sein Charakter ganz der des weltlichen hel- lenistischen Staates ll0ff.; 124; 157; Er- weiterungen durch Augustus 51; 72; 73; 157; Freiheit von römischer Garnison 58f.; Glanz, äußerer 75; 85ff.; 93; 125; 128; 156; Klientelstaat Roms ohne foedus 57; 66 t Sonderprivilegien vgl. s. v.; Fehlen der Souve- ränität 58; 61; 135; 140; 146f.; Umfang 73f.; 93; Verwaltung vgl. s. Beamte, Finanz- verwaltung,Militärkolonisten,Mitregentschaft, Ortschaften, Provinzialverwaltung, Rechts- pflege, Staatsrat, Städteverwaltung, Synedrion, Volksversammlung; Vorhandensein der Amts-, Finanz-, Gerichts-, Kirchen- und Militärhoheit vgl. s. v. Reichskanzler im jüdischen Reiche, vgl. s. ä btl xütv ngayfiäxcov Schon unter Hyrkanos II. vorhanden 63* 64; Entwicklung des Amtes unter H. I. 43; 63; 63*; Titulatur 63* Reinheitsgesetz, levitisches, von H. I. ver- letzt 106 Rhodos, Aufenthalt H.s. I. auf der Insel 28; seine Spenden für die Insel (Bauten und Flottenausrüstung) 76f.; Zusammenkunft von Octavian und H. I. auf ihr 50 Rom vgl. s. Reich Behandlung, schwankende, aber zumeist rück- sichtslose des jüdischen Volkes seit Pompeius 21; 25; 31; 34; 67; 75; 76; 1241; 167; 170; 185; 202; 209 vgl. s. Agrippa, Anto- nius, Augustus, Caesar, Cassius, Claudius, Cuspius Fadus, Juden, Machairas, Pompeius, Pontius Pilatus, Quinctilius Varus, Sabinus, Vitellius; Gründe für die Erhebung H.s I. zum Könige 28; Stütze, dauernde der Hero- deer 19; 20; 21; 22; 24; 27ft; 43; 44; 45; 50; 51; 58; 661; 72; 73; 74; 76; 124; 125; 128ff.; 144; 156; 161; 169; 170; 182; 208; 209; vgl. außer den meisten der o. gen. Merk- wörter noch Gaius, Silo, Sosius, Tiberius. Romreisen der jüdischen Herrscher vgl. s. H. I Nr. 3, Herodes Archelaos, Herodes Antipas Rufus, wohl ein Römer, Befehlshaber der Fuß- truppen zur Zeit des Todes H.s I. 60 245 246 Register (a) Sabbasöhne vgl. s. Babassöhne Sabbathjahr, Verwertung in der jüdischen historischen Tradition 36 Anm. Sabinus, römischer Prokurator, nach Palästina im J. 4 v. Chr. zur Oberaufsicht entsandt, erregt durch weitgehendeForderungen jüdische Aufstände 66*; 167; 170 Sadducäer, scharfe Gegner H.s I. 19; 20; 21; 33; 102 vgl. s. Adel Salampsio, Tochter H.s I. und der Mariammei. 211 Salome, Tochter des Antipatros und der Kypros, Schwester H.s I. vgl. s. Antipatros, Arche- lais, Azotos, Josephus, Nikolaos, Syllaios Ihr Anteil an dem Erbe H.s I. 91* 169; 173; 178; 202; Anzeige des Kostobar und seiner Verschwörung bei H. I. 55f.; Auf- hetzen des Alexandros gegen seinen Vater 137, des Herodes Antipas gegen Herodes Archelaos 176; 196; Charakter 59; 142; 168; Ehen mit Joseph 43; 47*, Kostobar 47*; 55, Alexas 89 Anm.; geneal. Tab. Anm. h. Erfindung des sog. letzten Blutbefehls H.s I. durch sie 148*; Feindschaft gegen Antipatros, Wirken gegen ihn 142; Freilassung der Geiseln nach H.s I. Tode 148; Gegnerin des Herodes Archelaos 168; 173; Hab gegen Mariamme und die Mariammesöhne 53; 134; Herrschaftspläne, selbstsüchtige im J. 4 v. Chr. 168; 176; Stellung zu H. I. 134; 137; 138, zu Herodes Antipas im J. 4 v. Chr. 168; 176; 177; Trennung von Kostobar 55; Verleumdungen und Anschuldigungen der Ma- riamme 54, der Mariammesöhne 134f.; 137; 140 Salome, Tochter des Herodes und der Herodias vgl. s. Chronologie, xogäaiov Ehen mit Philippos und Aristobulos 191 *; 204 ; 212; Kinder 191*; 212; Tanz vor Herodes Antipas 190f. Samaiaa, Name eines jüdischen Schriftgelehrten aus der Zeit H.s I. bei Josephus 33*; 38 Samaria, Landschaft zur f) eöSv lovdalmv ge- hörig 68* Anklage gegen Herodes Archelaos im J. 6 n. Chr. 172; nicht aufständig im J. 4 v. Chr. 169; im römischen Besitz bis 40 v. Chr. 20; fällt nach H.s I. Tode an Herodes Archelaos 169 ; Herabsetzung ihrer Steuern durch Augu- stus 91*; 169; Kämpfe in ihr während des Krieges H.s I. gegen Antigonos 32; Über- tragung ihrer Verwaltung an den jungen H. I. durch Rom 20; 29; vgl. s. oxgaxijyos Koütjs Svgias xeX.; Zurückgabe an die Juden gegen Tributzahlung im J. 40 v. Chr. 29; dessen späterer Erlaß 51; 58 Samaria, Stadt, vgl. s. Sebaste Samos, Geschenke H.s I. an die Insel 75 Samosata, am Euphrat belagert von Antonius; Zug H.s I. dorthin 31 Sappinos (-pynnios, -pphinios), ipÜos H.s I. 108 Sauf, Bruder des Kostobar, ein Mitglied der herodeischen Familie in den 60er Jahren, geneal. Tab. Anm. a Schammai, jüdischer Schriftgelehrter aus der Zeit H.s I. 33* Schemaja, jüdischer Schriftgelehrter aus dem 1. Jhdt. v. Chr. 33* Schenkungen H.s I. an Augustus 90f. 92; 93; an griechische u. syrisch-phönikische Gemein- den (vor allem Bauwerke, Kapitalien, Lände- reien) 75ff.; 107 vgl. s. Antiochien, Askalon, Athen, Bauten, Berytos, Byblos, Chios, Da- maskos, Ionier, Kilikische Städte, Laodikeia, Lykier, Olympische Spiele, Pergamon, Ptole- mais, Rhodos, Samos, Sidon, Sparta, Syrien, Tripolis, Tyrus; an seine Offiziere und Sol- daten 114; an Private (Archelaos und Eury- kles) 78; 152 Schriftgelehrte, berühmte jüdische im 1. Jhdt. v. u. n. Chr. 160 vgl. s. Abtaljon, Schammai, Schemaja Schriftgelehrten paare der Mischna 33* Sebaste, Name der griechischen Stadt Sama- ria seit der Neugründung 68; 119, vgl. s. Augustustempel Landbesitz ihrer Militärkolonisten, rechtlicher Charakter 60*; Militärkolonie 59; 60; 60*; 82; vgl. s. Seßaotejvol; Neugründung durch H. L 57; 67; 79ff.; Ort der Hochzeit H.s I. mit Mariamme I. 33; Überreste 68; 81; Ver- fassung und Gesetze von H. I. gegeben 121; Zahl der Neubürger 115; Zwingburg H.s I. 98 Segan, zweithöchste jüdische Priester vgl. s. oxga, njyos zov legov; Amt nicht lebenslänglich- wohl Ernennung durch den König 116 Senatsbeschlüsse', genehmigen die Bestellung bezw. Anerkennung H.s I. als König durch Antonius und Octavian 27; 50; 57 C. Sentius Saturninus, Statthalter von Syrien 143, erlaubt H.s I. Vorgehen gegen die Nabatäer um 10 v. Chr. 128; 130 Anm. Selbstverwaltung, kommunale vgl. s. Jeru- salem, Ortscharten, Städte Seleukos III. Kallinikos, Namensänderung bei der Thronbesteigung 178* Sepphoris, Stadt in Galiläa vgl. s. Autokratoris Einnahme durch H. I. im J. 39/8 v. Chr. 30; Wiederaufbau als Festung durch Herodes Antipas 182; Zerstörung im jüdischen Auf- stande 4 v. Chr. 182. Vgl. s. Paläste Sidon, Stadt an der phönikischen Küste, Bauten H.s I. daselbst 77 Siegelring H.s I. als Zeichen der königlichen Würde 63*; 111 Silas, Oberbefehlshaber Agrippas I. 69 Anm. vgl. s. enagxos; getötet durch Herodes von Chalkis 210 Silo, Legat des P. Ventidius, römischer Feld- herr in Palästina 39 v. Chr. 29; 31; Ab- schluß eines Waffenstillstandes mit Anti- gonos 31; belagert mit H. I. Jerusalem 30; bestochen von Antigonos 29; Gentilname un- sicher 29 Simon, Sohn des Boethos aus Alexandrien, jüdi- scher Hoherpriester, Vater der Mariamme II. 131; 199 Sitte, jüdische, vgl. s. ,-ravgm (obuTa) c&rj, von H. I. wiederholt verletzt 107 Skythopolis, griechische Stadt im Reiche H.s I. 119 Söldnerwesen zur Zeit H.s I 51 vgl. s. Heer Sohaemus, Kommandant der Festung Alexan- dreion, Wächter Mariamme' L, verrät ihr den Auftrag zu ihrer Tötung 53f.; hinge- richtet 115* 247 248 Register (a) ßoloi auf Kypem, vgl. s. Kupferbergwerke Sonderprivilegien, H. I. von Rom zugestan- den; weitgehendes Auslieferungsrecht 65; 128; Nachfolgeprivileg 65f. vgl. s. Nach- folgeordnung C. S o s i u s, Statthalter von Syrien, mit der Unter- stützung H.s L 38 v. Chr. betraut 31; H. I. gleichgeordneter Befehlshaber bei der Belagerung von Jerusalem 37 v. Chr. 33; 34 Anm.; 35 Anm. Souveränität vgl. s. Reich Sparta. Geschenke H.s I. für die Stadt 77 Spionagesystem unter H. I. vgl. s. Geheim- polizei Staatsrat im Reich H.s I. als beratendes Organ und Gerichtshof 110; 117; 143; 146; in den hellenistischen Reichen 117. Vgl. s. avXXoyos, avvidgiov Stadion in Tiberias von Herodes Antipas er- baut 183 Städte, griechische, im Reiche H.s I. vgl. s. Abila, Anthedon, Antipatris, Apollonia, Azotos,Esbon, Dion, Gaba, Gadara, Gamala, Gaza, Gerasa, Hippos, Iamnia, Ioppe, Kaisareia, Kanatha, Pella, Phasaelis(V), Philadelpheia, Sebaste, Skythopolis Abtrennung von Gadara, Gaza und Hippos vom judischen Reiche im J. 4 v. Chr. 91*; 168; 169; Protestgesandtschaft im J. 4 v. Chr. gegen die weitere Unterstellung unter das jüdische Regiment 120; 168f.; Stellung, staatsrechtliche: nicht autonome, sondern Untertanenstädte 119f; Städtegründungen H.s I.: 79ff. vgl. s. Antipatris, Kaisareia, Pha- saelis (?). Sebaste; ihre militärische und wirt- schaftliche Bedeutung 94; 155; Zwangsmaß- nahmen zur Heranziehung der Bewohner 115; 121 (ebenso bei Herodes Antipas 183); des Herodes Antipas 131 f. vgl. s. Autokratoris, Tiberias; des Philippos 173 vgl. s. Julias Städteverwaltung im jüdischen Reiche Aufsichtsbeamte, staatliche, in den Städten, vgl. s. Strategen, aegaxt]yös: im Reiche H.s I. 62; 120; im Reiche Agrippas I. 62; 69 Anm.; 120; zur Zeit des jüdischen Aufstandes 120; Eingreifen, weitgehendes, H.s I. in sie 120f. vgl. s. Gadara; Prinzip der Gebundenheit der Bürger an den Heimatsort 121; 183; vgl. s. idia; Städtesprengel, besonderer vielleicht im Reiche H.s I. bestehend 69 Anm.; 120 vgl. s. enagxia; Verfassung und Gesetze vom Könige herrührend 121 vgl. s. Gesetzbuch. Gesetzgebung, Kaisareia, Sebaste, Verfassung in den hellenistischen Reichen 120; 121* Steuern im jüdischen Reiche Auflegung von neuen durch H. I. 61; 96 vgl. s. ieXi] htl ngäaeaiv fj divats; Belastung, starke der Untertanen unter H. I. und He- rodes Antipas 96; 197; Erhebung von römi- schen im Reiche H.s I. nicht erfolgend 96; in der römischen Provinz Judäa 97 Anm. Steuereintreibung unter H. L: System 97; Überschreitungen bei ihr 97; 156; im römi- schen Kaiserreich 97 Steuernachlasse, einmalige und dauernde im Reiche H.s I. 60; 61; 96; 103 vgl. s. Ab- gabenfreiheit; in Ägypten 96 Strabon, der Schriftsteller Kenntnis der Werke des Asinius Pollio, Del- lius, Hvpsikrates, Nikolaos, Timagenes 7; Stellung, objektive zu H. I. 1; 6; 161 Geographie: Abfassungszeit 174; Exkurs über die Abstammung H.s I. lf , über das Testa- ment H.s I. und die Anklage gegen die Söhne 178f.; seine inounquaza Ioxoqihci als Quelle für H. I. 6: nicht Verwertung des Nikolaos von Damaskos in ihnen 7; Quelle des Josephus (Tod des Antigonos und Hyr- kanos II.) 6; 7; 15; 37 Strafgesetzgebung H.s I.61; 95 vgl. s. Ge- setz Strategen vgl. s. axgaxzjySs Als Provinzialstatthalter im jüdischen Reiche 19; 62; in den hellenistischen Reichen 20; 48; bei den Nabatäem 186; als Vertreter der staatlichen Gewalt in den Städten im jüdi- schen Reiche 62; 116; 120 Strategenkollegium in Smyrna 116 vgl. ä inl iov Ugov Stratonsturm, Stadt an derphönikischen Küste von Octavian 30 v. Chr. an H. L überwiesen 51; neugegründet von H. I. unter dem Namen Kaisareia vgl. s. v. Syllaios, nabatäischer Minister 127 Anm. vgl. s. Chronologie Anklage, übertreibende gegen H. I. vor Augustus 128; Aufnahme der Flüchtlinge aus der Trachonitis ins Nabatäerreich 127; Stellung, allmächtige bei den Nabatäern 103; 104; 127; Versprechen an H. L, das dem Naba- täerkönige von H. I. gewährte Darlehen zurückzuzahlen 128; Verurteilung zum Tode durch Augustus 130 Anm.; Werbung um Sa- lome von H. 1. abgewiesen; daher Feind- schaft gegen diesen 103f.; 126 Anm.; zettelt Attentat gegen H. I. an (vgl. s. Korinthos); deshalb in Rom angeklagt 145 Synagoge, in Tiberias von Herodes Antipas er- baut 185; galiläische Synagogen des 2. 3. Jhdts. n. Chr. mit Tierornamenten 104 Synedrion. jüdisches Anteil am Regiment in hasmonäischer Zeit 19; 117 vgl. s. Münzen; Hinrichtung vieler seiner Mitglieder durch H. I.37 v. Chr. 38; 117; Kom- petenz in herodeischer Zeit: oberste jüdische Gerichts-und Verwaltungsbehörde 52; 117f.; seine Präsidenten — die Hohenpriester 102; 117 vgl. s. Menahem, Pharisäer; nicht Staats- rat unter H. I. 117; Vorgehen gegen H. I. im J. 47 v. Chr. 19f.; 38; Zusammensetzung 38; 117 Syrien, Schenkungen H.s I. für das Land 77. Vgl. s. Sext . Iulius Caesar, H. I. Nr. 4, Pom- ponius, Quinctilius, Sentius, Sosius, Venti- dius, Vibius, Vitellius Talent, hebräisches sein Wert 91; 170; 177 Tempel in Jerusalem vgl. s. Adler, Verbot Neubau durch H. L 83f.; 104: Art der Aus- führung 83; 104 vgl. s. Priester; Dauer 83f. vgl. s.Chronologie; Einweihungsfeier 111*; Stellung der Juden zum Bau 100; Veran- lassung des Baus 104 ; Spenden des Augustus. der kaiserlichen Familie und des Agrippa für ihn 67; 75 249 250 Register (a) Tempel verwaltung in Ägypten 116; des Tempels von Jerusalem unter Aufsicht des Staates: H. I. 116; Herodes von Chalkis 209; Agrippa II. 209 vgl. s. Segan, IfotW« xov vsib xai iü>v Isqö>v xgTjfiäxcov, eniueXcia eov Ugov Testament, Neues, Stellung, sehr feindliche, zu H. I. und Archelaos 100; 143 Anm.; 172; vgl. s. Kindermord; milder gegenüber Hero- des Antipas 184; 197 Testamente Herodes' I. vgl. s. Nachfolgeord- nung Tetrarchen, jüdische ursprünglich nicht selb- ständige Unterherrscher 24; 73f.; 122; 149; 166; 175 vgl. s. H. I. Nr. 1, Peräa, Phasael, Pheroras; dann selbständige Herrscher 169; 177 vgl. s. Herodes Antipas, Philippos Theater, von H. I. erbaut in Jericho 85; 107; 118*, in Jerusalem 83; 107, in Kaisareia 107, in syrisch-phönikischen Städten 77 Theokratie, jüdische, 123f.; 157 Theudion, Oheim des H.-Sohnes Antipatros 89 Anm. Thraker, als Söldner H.s I. 59* Tiberias, griechische Stadt in Galiläa, von Herodes Antipas erbaut 182; 183 vgl. s. Fürstenversammlung, Paläste, Stadion, Syna- goge Unter Agrippa I. und während des jüdischen Aufstandes 69 Anm.; 120; ihr äyogavöfiof. Agrippa I. 195; Charakter der Bevölkerung 183; Münzstätte des Herodes Antipas 183 Tiber ins, der Kaiser, vgl. s. Chronologie, Hero- des Antipas Verbindung, enge mit Herodes Antipas 182f.; 187; 190; 191; 197; 198; Friedensschluß mit Artabanos IIl. 182; 187*; 193f.; Kriegs- erklärung gegen die Nabatäer 183; 192 Timagenes aus Alexandrien als Quelle für H. I. 6 Tiron, Veteran in Kaisareia, Fürsprache für Mariammesöhne bei H. I. 141 Trachonitis, Landschaft im Osten von Galiläa Aufstände in ihr gegen H. I. 126^ 129; alter Besitz des Zenodoros 73 Anm.; Edikt Agrip- pas I. oder II. über die Verhältnisse in ihr 94; fällt nach H.s I. Tode an Philippos 149; 166; Flüchtlinge aus ihr in Raepta ange- siedelt 127; Militärkolonie von Idumäern in ihr 60; 93; 128; Räuberunwesen in ihr von H. I. abgestellt 73; 157; Überweisung an H. I. durch Augustus 72 Tradition, synoptische in jüdischen Kreisen ent- standen 160 Treueid vgl. s. Chronologie Im Reiche H.s I.: Ablegung für Augustus und H. I, nur einmal bezeugt 64; 64*; 98- Be- strafung der ihn Verweigernden durch H. I. 65 Anm.; 102; Grund für Einführung 98f.; Verweigerung durch Pharisäer, Essener und andere 64*; 102; in den hellenistischen Reichen 98f.; im römischen Reiche für den Kaiser 65: 98f. Tributzahlung der Juden an Rom Befreiung durch Caesar und Augustus 25; 51; 58; 66; bis 30 v. Chr. Leistung für Idumäa und Samaria 29; 51; 58 Tripolis, Stadt an der phönikischen Küste, Bauten H.s I. daselbst 77 Tryphon, Hofbarbier H.s I. 89 Anm. Tyrannos, Hipparch im Heere H.s I. 89 Anm. Tyrus, Stadt an der phönikischen Küste Bauten H.s I. daselbst 77; Blutbad unter Juden bei der Stadt von Antonius angerichtet 24f.; Bündnis mit Antigonos gegen die Antipa- triden 24; Rückgabe der von ihm besetzten faliläischen Orte an die Juden auf Befehl es Antonius 24 Ulatha, Landschaft im Osten von Galiläa, alter Besitz der Zenodoros 73 Anm.; an H. I. von Augustus überwiesen 73 Urkundenfürdie Geschichte H.s I. 3; 140*; 147 Vasallenfürstentümer, jüdische vgl. s. Te- trarchen Verfassung, den griechischen Städten seines Reiches von H. I. gegeben 121; vgl. s. no- Xiiela; entsprechendes Verhalten der helle- nistischen Herrscher 121 P. Ventidius, Statthalter von Syrien, Erfolge gegen die Parther in Syrien und Judäa 29; 31; bestochen von Antigonos 29 Verbot für Heiden den Tempelvorhof zu be- treten schon von H. I. angebracht 104 Vermögenskonfiskationen durch H. I. 38; 92; 97 Versammlungs-(Vereins-)recht der Juden von H. I. beschränkt 98 Verschmelzungsbestrebnngen H.s I. zwi- schen Juden- und Griechentum vgl. s. Helle- nistische Kultur Ihr Aufgeben in der letzten Zeit H.s I. 105; 143; Gleichstellung von Juden und Griechen das Ideal, nicht volle Beseitigung des Juden- tums 158; Gründe für die Bestrebungen 158; Hauptstück der inneren Politik 157ff.; ihr Scheitern und dessen Grund 159ff. Verschwörungen gegen H. I.: die des Anti- patros vgl. s. v.; die der Juden vom J. 27 v. Chr. 99; 107; die des Kostobar vgl. s. v. C. Vibius Marsus, Statthalter von Syrien löst Fürstenversammlung von Tiberias auf 210 Vienna, Hauptstadt der Allobroger, Verban- nungsort des Herodes Archelaos 174 M. Vipsanius Agrippa vgl. s. Agrippa ,vita Herodis' als Quelle des Josephus für H. I. abzulehnen XHI L. Vitellius, Statthalter von Syrien vgl. s. Chro- nologie, Hohepriester Absetzung des Pontius Pilatus durch ihn 192*; Anschwärzung des Herodes Antipas bei Gaius 194f.; Besuch, nur einmaliger in Jerusalem 192; 193 Anm.; Feindschaft mit Herodes Antipas 193; 194; führt Friedensverhand- lungen mit den Parthern 182; 193f.; sein Kriegszug gegen die Nabatäer infolge des Todes des Tiberius von ihm abgebrochen 192f. Volk, jüdisches vgl. s. djjfios Anteil am Regiment unter den Hasmonäern 118; unter H. I. nicht mehr 118f.; nur An- teil an der Verwaltung von Jerusalem 119 Volksversammlungen, jüdische unter H. I. und Herodes Archelaos in Jerusalem 118; 118*; 167; ihr Versammlungsort: der Tem- pel 118; als Gerichtssitzungen: in Jericho 251 252 Register (a u. b) 118f.; in Kaisareia 119; 141. Vgl. s. Nach- folgeordnung, exxXvjola Volumnius, axgaxonedägxvs H.s I. 60 Wagenrennen in Jerusalem zur Zeit H.s I. 83; vgl. s. Festspiele, Hippodromos Wasserleitungsanlage H.s I. führend zum jüdischen Herodeion 82 Weltherrschaftspläne H.s I. vgl. s. Politik, äußere Wettkämpfe in Jerusalem zur Zeit des Antio- chos Epiphanes 159 Zenodoros, Tetrarch und Hohenpriester Sein Herrschaftsgebiet 69 Anm.; 72*; vgl. s. Auranitis, Batanaia, Panias, Trachonitis, ülatha; Tod 73; Wegnahme eines Teils seines Gebietes durch Augustus hei seinen Leb- zeiten 72 vgl. s. Anranitis, Batanaia, Tracho- nitis Zonaras als Quelle für H. I. 16; für Herodes Antipas 198* Zwingburgen, von H. I. gegen die Juden nur wenige errichtet 79*; 98 b) Griechisches Wörterverzeichnis. 'Ayogaväfios 195 äycovo&ex>js 78 fiexd ee)v ngcoxejv axxtäba 68 Anm.; 71 Anm. anogoi 183 ägxsdcaxgos 64 Anm. Äoytrijauxov yivos 38 agxixvvejyös 85 agxmv xjjs 'Idovfiaias xai JYffi7s 47**; 62; 120 aoeXyeta 54; 133 Anm. aonaofids xov ßaotXicos 87 äxeXeia 60 ol nxgi xijv avX>jv 86 cf. s. dvvaxoi Avxoxgaxogls 182 Baodcia 112*; 166; 169 ßaodcvs 111 ßaodevs fiiyas 150 ßaotXixds yäjjios 39 ** ßovXvj 183 ol vüto ysvovs 2 jH) iv dmgeq 62 yjj i v ngooädcp xcöv xexvcov xov ßaodecos 62 ygafifiaxevs xov ßaodscos 90 Aemvocpögos 85 dexadvo 56 * djlfios 118 dioixv]zT]S 62 6ioixv)xi]s(ais) xcöv xjjs (ev xfj) ßaodeiasfaJ ngay- fiäxcov 63 * cf. s. noäyfiaxa ÖogVifogoi 87 * ol negi xejv avXejv dvvaxoi 88 Anm. cf. s. tegansia 'Eyxgäxcia 132** näxgta (olxsTa) f&1] 107 i&vägxvs 169 exxXijoia 118* iXev&cgia 94 'EXXejvxs 88; 158 'EXXejvlÖcs noXets 169 i$ovota xov veco xai xcöv Ugcöv ./o>ittdi"iv 116 iogxtj xjjs vifoxeias 34 Anm. enagxia 69 Anm.; 120 enagxoi 69 Anm. aiagx0S xoV navxös oxgaxevfiaxos 69 Anm. imßovXal 4 * ; 133 Anm. emXexxot 87 * iniXexxoi lienejs 87 * bitXexxoi xcöv ocofiaxocpvXäxmv 87 * emfivXsia xov legov 116 iietfieXexqs 109 * 2vgtas ÖJiäatjs rntutXm)s 21 bitoxäxat xän> Ug&v 116 imxgoitos 58; 74*; 89 Anm.; 145 inlxgonos xjjs ägx'jS xai xcöv exet ngayfiäxcov 63 cf. s. ngäyfiaxa cnlxgonos xcöv ngaynäxcov 63 * cf. s. ngäyfiaxa icäoi)s helxgonos lovdaias 74 * htixfogtos 2 io&ijs ßaodixfj 111 evvota 99 evnogot 183 Eioeßejs xai tPdoxatoag 77; 111 cf. s. Qdoxatoag 'Hyeficöv 59** qfiuovdatos 17 Gegajeela (ßaodixvi) 87; 111 ol Öuo xjjs I.Tfni xnv) faganelas(av) xov ßaoUicos) 87*** üeganela xcöv Avraxäv 86 *; 88 Anm. ol ini iti'oais 85 'Idia 121; 128 Iduöxt)s (Idiconxbv yivos) 13; 15* ä ini xov jigov 116 Ixgojovv>j 18 f) xcöv 'Iovdaicov 68 * Tnnagxos 59*; 60; 87* henets xnXawTxat 60 loxogia (?) 5 Katoagels 60 xaveta 109 xXjjgos 60; 61 xotvcovös xjjs ßaodelas (foväfiet bezw. voTj eoyois) 122; 123 ä ini xoixcövos 85 xogäotov 190; 191 xovgein xov ßaodicos (ix xjjs aiXfjs) 85 xovcpoxeXeta 60 xdifivj Baizoxaixijvi 62 Anm. xcofioygafifiaxevs 109 * xcofionoXts 122 Aanßäviiv xä gvota 129 * Aoyiö|Uoi n3v xgiffiäxcov 63 *; 66 * yo'/ior^s 109* yo/ayds 59** .ftfFOI'Vio/i/,- 62 fiijxgoxcofiia 122 Näfioi 114* cf. s. noyfnxös vd/ioj (q) J^SÜfojJ ♦

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Im Verlag der J. B. Metzlerschen Buchhandlung in Stuttgart erscheint: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft Neue Bearbeitung. Begonnen von Geh. Regierungsrat Prof. Dr. Georg" Wissowa. Unter Mitwirkung zahlreicher Fachgenossen herausgegeben von Prof. Dr. Wilhelm Kroll. Das monumentale Werk ist auf ungefähr 12—14 Bände berechnet. Preis des Vollbandes geh. 30.—, geb. in eleg. Halbfranzbd. eA. 34.— Preis des Halbbandes geh. JL 15.—, geb. in eleg. Halbfranzbd. J6. 18.— 15 Lieferungen zu je ,Jd 2.— ergeben einen Vollband. 9. Halbbd. (V,i) Demogenes-Donatianus 10. , (V,2) Donatio—Ephoroi 11. , (VI,l) Ephoros—Eutychos 12. , (VI,2) Euxantios—Fornaees 18. „ (VH,i) Fornax—Glykon 14. , (Vn,2) Glykyrrhiza—Helikeia 15. , (VIII,i) Helikon—Hestia 16. , (VIII,2) Hestiaia—Hyagnis Bis Herbst 1913 sind erschienen: 1. Halbbd. (1,1) Aal—Alexandras 2. , (i,2) Alexandras—Apollokrates 3. , (H,i) Apollon—Artemis 4. „ (H,2) Artemisia—Barbarei 5. , (m,l) Barbaras—Campanus 6. , (HIi2) Campanus ager—Claudius 7. „ (IV,i) Claudius mons-Cornificius 8. » (IV,2) Corniscus—Demodoros Außerdem sind erschienen: Supplementheft I (Aba—Demokratia), geh. Ji 5.—, geb. in Halbfr. Ji 7.—; , II (Herodes—Herodotos), geh. Ji 7.—, geb. in Halbfr. Ji 9.50. Eine zweite Serie, mit dem Buchstaben R beginnend, ist in Vorbereitung und wird ebenfalls von Prof. Dr. Wilhelm Kroll unter Mitwirkimg von Privatdozent Dr. Kurt Witte herausgegeben. Das Mitarbeiterverzeichnis enthält z. Z. über 200 Namen, Autoritäten anf den Gebieten der Geographie und Topographie, Geschichte and Prosopographie, Literatargeschichte, Antiquitäten, Mythologie und Kultus, Archäologie and Kunstgeschichte. Durch die Inangrinhanme der 2. Serie ist ein rascheres Vorrücken im Erscheinen der Bände und die Aussicht auf eine nicht zu ferne Voll- endung des bedeutsamen Unternehmens gewährleistet. Schon heute wird jede phüohgiseJie Biblio- thek den Pavly, der kaum auf irgend einem Gebiet seinesgleichen hat, besitzen müssen. Bestellungen auf das ganze Werk und auf einzelne Bände nehmen alle Buchhandlungen entgegen. Ferner erscheinen im Verlag der J. B. METZLERschen Buchhandlung Breslauer Beiträge zur Literaturgeschichte Neuere jge. Max Koch und Gregor Sarrazin Das im Verlag ichhandlung in S«u1

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Die Deutsche Dichtung im Mittelalt 800—1 600 Si Leinen von Prof. Dr. TTrr.for.rt Proic g Golther nd M. 9.50° Epochen der deutschen Literatur UNIVERSITY OF CALIFORNIA LIBRARY, BERKELEY THIS BOOK IS DUE ON THE LAST DATE STAMPED BELOW Books not ieturned on eime are subjece to a fine of 50c per volume after the ehird day oveidue, incieasing co $ 1.00 pev volume aftev the sixeh day. Books noe in demand may be venewed if applicatjon Is made befove expiration of loan period. t JÜN2 1955 LI' RECO LD FEB 2 3 1962 75m-7,'30 YD 14190