Beschreibung des Oberamts Ehingen/Kapitel B 1

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B.


O r t s b e s c h r e i b u n g.


1. Ehingen,
kathol. Oberamtsstadt, in ältern Urkunden Echinga, Eainga, Ehinga geschrieben, liegt unter dem 27°, 23′, 50″ der Länge und 48°, 17′, 2″ der Breite am südlichen Fuße der Alp, an der Schmiechen, ungefähr 1/4 St. von der Donau, von dieser durch eine Anhöhe, der Kussenberg genannt, getrennt, 18 Reise- oder 22 geogr. Stunden von Stuttgart, und 5 von Ulm. Zur Unterscheidung wird die Stadt gemeiniglich Ehingen an der Donau genannt, und vielleicht lief die Donau auch wirklich einmal daran vorbey, S. 18. Häufig, aber irriger Weise, wird sie auch zu den ehemaligen östr. 5 Donaustädten gerechnet[1]. Die Stadt, welche dermalen 2820 Einwohner zählt, ist Sitz sämmtlicher Oberamtsstellen, eines kathol. Dekanats, einer Cameral-Verwaltung, eines Postamts und eingetheilt zum Forstamt Blaubeuren. Auch hat die Universität Freyburg noch eine eigene Verwaltungsstelle unter dem Namen Oberschaffney in der Stadt. Der Zehnte, der große, gehört zu 5/6 der Universität Freyburg, zu 1/6 der Stiftungspflege; der kleine Zehnte und der Heuzehnte gehören der Universität allein; den ersten nebst Blut- und Hopfenzehnten bezieht die Stadtpfarrey. Die Zehnten| der Universität sind im Cataster zu 5022 fl., der Stiftungen zu 465 fl. angeschlagen. Der Antheil, welchen die Stiftungspflege an dem großen Zehnten hat, gehörte in ältern Zeiten der Familie Humendorfer zu Ulm, weßhalb er auch jetzt noch der Humendorfische Zehnte heißt. Die Familie verkaufte ihn 1381 für 125 lb. an einen Ehinger Bürger, Namens Wend, von dessen Tochtermännern er 1384 der Siechenpflege zu St. Katharina verkauft wurde.

Gefälle beziehen: der Staat, Geld 246 fl. 42 kr., Dinkel 46 Sch., Haber 15 Sch. 31/4 Sr., die Univ. Freyburg 121 fl. 18 kr., Dinkel 50 Sch. 71/2 Sr., Haber 26 Sch. 73/4 Sr. und 24 Sch. 7 Sr. Mühlkernen; die Stadtpflege 511 fl. 37 kr., Dinkel 25 Sch., Haber 221/2 Sch.; die Stiftungspflege 253 fl. 23 kr., Dinkel 69 Sch. 41/4 Sr., Haber 51 Sch. und Mühlkernen 29 Sch.; die Stadtpfarrey und Caplaneyen 23 fl. 35 kr., Dinkel 4 Sch. 31/2 Sr., und eben so viel Haber; Graf Schenk v. Castell 224 fl. 49 kr.; Pfarrey Hayingen 4 fl. 27 kr., Dinkel 23 Sch. 11/4 Sr., Haber 16 Sch. 11/2 Sr.; Pfarrey Nasgenstatt 53 kr.; Stiftungspflege Alt-Steußlingen 1 fl. 41 kr., Tarpfründe 56 kr. [ws 1]

Unter den Staatsgefällen befinden sich Landachten; Laudemialgebühren gibt der Steinhof, ein vormaliges Lehen- nun Zinsgut. Die Gefälle der Pfarrey Hayingen fließen aus Zinsgütern (Handschuhlehen) des Fürsten von Fürstenberg, die des Grafen v. Castell rühren von der Grafschaft Berg aus 2 Falllehen-Mühlen, und den Mortuarien und Gülten von 2 Erblehen-Mühlen her, ihr Betrag wurde durch eine Übereinkunft mit der Stadt i. J. 1755 näher bestimmt.

Die Stadt bildet, wie der Plan auf der Karte zeigt, eine ziemlich lang gestreckte Figur, so daß der Weg von einem Ende zum andern eine ganze Viertelstunde ausmacht. Sie ist mit Gräben und Mauern umgeben, und hat 3 Haupt- und 2 Nebenthore; der Graben ist theilweise ausgefüllt und zu Gärten benutzt, die Mauer hatte sonst einen bedeckten Gang, der aber mit einem Theil derselben i. J. 1809 abgehoben wurde. Die 3 Hauptthore sind das obere oder Ulmer, das untere oder Riedlinger und das neue Thor, das erst i. J. 1810 gebaut wurde. Die Stadt liegt theils an und| auf einer Anhöhe, theils im Schmiechenthale und wird deßwegen in die obere und untere Stadt getheilt. Mit der obern Stadt ist eine kleine Vorstadt verbunden, welche durch besondere Mauern und Graben befestigt, ehemals eine Art von Vorburg bildete. Ein, außerhalb der Stadtmauern gelegener, kleiner Theil der Stadt heißt „im Grockenthal,“ oder Groggenthal, woraus man das römische Dracuina machen wollte. Die Lage der Stadt, insbesondere der untern Stadt, ist ziemlich beengt, die Beschaffenheit derselben aber nicht schlecht; vorzüglich hat die obere Stadt, worin sich die Hauptgebäude befinden, ein sehr gutes und freundliches Aussehen, eine gerade breite Straße, welche als die Hauptstraße auch durch die untere Stadt fortsetzt, einen heitern Marktplatz und ansehnliche Gebäude. Die Nebenstraßen sind unbedeutend, die größten davon sind: die Tuchergasse und die Pfaffengasse. Ein Theil der Straßen ist ungepflastert, was übrigens weder Reisende noch Fuhrleute zu bedauern haben. In der Stadt vereinigen sich 4 Landstraßen, die Ulmer, die Stuttgarter, die Riedlinger und die Biberacher.

Die Haupt- und öffentlichen Gebäude, welche hier Erwähnung verdienen, sind

1) die Pfarrkirche, oder erste Stadtkirche (St. Blasiuskirche) auf dem felsigen Rande über dem Schmiechenthale gelegen, eine ansehnliche Kirche mit 14 Altären, einem großen spitzigen Thurme; zu den ausgezeichneten Kirchen kann sie jedoch nicht gerechnet werden. Sie wurde i. J. 1738 um ein Drittheil erweitert und 1767 wurde der Chor und die Sakristey neu gebaut. Die Kirche ist Eigenthum der Pfarrkirchenpflege, und wird auf deren Kosten gebaut und unterhalten; im Nothfall haben die Universität Freyburg und der Spital, deren Antheil durch eine Übereinkunft von 1589 festgesetzt ist, einzutreten;

2) die Marienkirche oder zweyte Stadt- und Spitalkirche, ehemalige Franziskaner Kirche, am südwestlichen Ende der Stadt, auf dem Frauenberge. An ihrer Stelle stand eine, ursprünglich von dem Grafen Ulrich von Berg 1239 erbaute,| Capelle, welche i. J. 1638 den Franziskanern eingeräumt wurde, die sie dann abbrachen und 1721/24 die jetzige Kirche an ihre Stelle bauten. Die Steine wurden dazu von dem alten Schlosse Schelklingen genommen. Im Jahr 1810 wurde die Kirche dem Gymnasium zum Gottesdienst überlassen, 1823 aber ging sie durch Vergleich mit dem Staat in das Eigenthum der Stadt über, und wurde nun zweyte Stadtkirche, bey der neuen Veränderung endlich mit dem Gymnasium 1825 2te Stadt- und Spitalkirche. Ein altes steinernes Muttergottesbild über dem Hochaltar machte sie zu einer, früher sehr besuchten, Wallfahrtskirche;

3) die Collegiumskirche, ehemalige Gymnasiumskirche, eine sehr schöne Kirche und die schönste der Stadt, jetzt aber durch den Einbau von herrschaftlichen Fruchtböden sehr verunstaltet. Im Jahr 1769 brannte der Thurm, vom Blitze getroffen, ganz ab, 6 Glocken schmolzen dabey. Die Kirche ist Staatseigenthum;

4) die alte Spitalkirche, wovon unten noch die Rede seyn wird;

5) die Gottesackerkirche, St. Martinskirche. Sie ist klein und wird zu keinem öffentlichen Gottesdienst mehr benutzt, außer daß darin zuweilen eine stille Messe gelesen wird.

Im Ganzen hatte ehedem die Stadt 12 Kirchen und Capellen, und zwar außer den genannten noch 6) die Wolfgangskirche, welche 1499 eingeweiht, 1789 aber geschlossen und verkauft wurde; 7) die St. Michaels-Capelle neben der Pfarrkirche, welche 1786 geschlossen, und 1822 abgebrochen wurde; 8) die Nikolaus-Capelle auf dem Nikolausthor zwischen Stadt und Vorstadt, welche 1385 eingeweiht wurde, der Sage nach aber vor allen andern gestanden hat, sie ist jetzt zu einem Gefängniß eingerichtet; 9) die Catharinenkirche beym Siechenhaus; 10) die Frauenklosterkirche; 11) die St. Bernhardscapelle, welche zu dem Salmannsweiler Hof gehörte, 1815 aber abgebrochen wurde; 12) die Marchthaler-Capelle, s. u.| Das Oberamtsgericht, ehemaliges Ständehaus, ein massives und gefälliges Gebäude an dem Marktplatze. Es war früher eine Apotheke, wurde 1749 von den schwäbisch-östr. Landständen erkauft und ganz neu gebaut, und diente von nun an zum Sitz der Stände bis 1806. Im Jahr 1806 wurde es Sitz einer königl. Landvogtey, 1819 des Oberamtsgerichts.

Die Oberamtey, ehemaliges Ritterhaus, ein großes, massives Gebäude bey dem Nikolausthor, das die Reichsritterschaft des Donau-Cantons zu Anfang des vorigen Jahrhunderts für ihre Sitzungen, Kanzley und Archiv erbaute, und bis zu ihrer Auflösung i. J. 1806 besaß, wo es dem königl. Oberamt eingeräumt wurde.

Das Rathhaus, gleichfalls ein großes, schönes und ganz von Stein gebautes Haus, an dem Marktplatze. Es dient zugleich zur Wohnung des Stadtschultheißen. Ehemals stand das Rathhaus mitten auf dem Marktplatze, 1688 aber wurde es von den Franzosen abgebrannt, und hierauf das gegenwärtige erbaut.

Das Convictgebäude, das größte und schönste Gebäude der Stadt, ganz von Stein, am Ende der obern Stadt, in gleicher Lage, wie die Pfarrkirche, mit freyer Aussicht nach der Alp hin. Zur Zeit der Grafen von Berg stand auf seiner Stelle die alte Burg dieser Grafen, daher das daneben befindliche Thor den Namen Burgthor führte. Die Burg kam, man weiß nicht wann, als Eigenthum an die Johanniter in Ulm; von diesen kauften sie i. J. 1385 die Herren von Stein, welche sie dem Kloster Zwiefalten schenkten, das nun einen Klosterhof daraus machte, 1712 aber denselben niederriß und das jetzige schöne Gebäude mit einer eben so schönen Kirche an seine Stelle setzte. Um seiner Bestimmung willen wurde es das Collegium (Gymnasium) genannt, 1812 aber, mit Ausnahme der, zu einem Fruchtkasten eingerichteten, Kirche, von dem Staat der Stadt verkauft und zum städtischen Spital eingerichtet. Im Jahr 1825 endlich wurde es zum Convict bestimmt. S. u.| Das Gymnasium, neben dem Convict. Es ist der ehemalige Spätische Hof, den der verstorbene Syndikus Probst von den Späten kaufte, und dessen Wittwe ihn 1825 zur Einrichtung für seine jetzige Bestimmung an die Stadt verkaufte.

Die Cameralverwaltung, ehemals Kloster Salmannsweiler Hof, auf dem Gänsberge, von dem Kloster 1740 gebaut. Es war das Quartier des Kloster Salmannsweilischen Pflegers und Justiz-Beamten über die Salmannsweilischen Orte Frankenhofen, Stetten und Tiefenhülen; 1815 wurde es zum Sitz des Cameralamts eingerichtet.

Der Spital, früher Franziskaner Kloster, auf dem Frauenberg, ein massives aber unregelmäßiges Gebäude, das 1650/52 aus milden Beiträgen von den Franziskanern erbaut wurde. Hans Christoph Schenk von Stauffenberg vermachte dazu 4000 fl. und fand dafür bey den Franziskanern seine Ruhestätte. Nach Aufhebung des Klosters, vom Jahr 1810–1825, diente das Gebäude zum Sitz des Gymnasiums. S. u.

Der alte Spital, ein großes, altes Gebäude, mit mehreren Nebengebäuden und der oben berührten Kirche, die zusammen ein Viereck bilden, durch welches die Schmiechen fließt. Es wurde 1343 und nachher, zum Theil von den Ruinen des Schlosses Berg, erbaut, die damit verbundene Kirche wurde 1408 eingeweiht. Durch eine Überschwemmung der Schmiechen i. J. 1493 litten die Gebäude so sehr, daß sie neu hergestellt werden mußten. Ein Theil der Spitalgebäude wurde 1791 zu einer Kaserne für die östr. Garnison verwendet, und i. J. 1810 mußte das ganze Gebäude einem K. W. Reiter-Regiment zur Kaserne überlassen werden. Als aber 1815 die Garnison wieder zurückgezogen wurde, erhielt die Stadt i. J. 1817 das Gebäude wieder, das nun größtentheils mit den Spitalgütern verpachtet ist.

Außer Salmannsweil hatten ehedem auch die Klöster Marchthal und Urspring Höfe in der Stadt, welche aber nach Aufhebung der Klöster in bürgerliches Eigenthum übergegangen| sind. Ferner gab es, außer der schon genannten Burg der Grafen von Berg und dem Spätischen Hofe, noch 2 edelmännische Höfe in der Stadt: 1) der Rennersche Hof in der Herrengasse, den einst auch die Familie v. Spät besaß, 1465 aber an das Kloster Marchthal verkaufte, von dem er 1494 durch Kauf an Johann Renner von Allmendingen, und von da endlich an die Schulschwestern kam, welche ihn mit der Mädchenschule noch im Besitz haben; 2) Das Schlößle auf dem Markt, ein massives, neu hergerichtetes Haus, einst Eigenthum der Familie von Ellerbach, bis es durch Vermächtniß i. J. 1592 an die von Freyberg zu Altheim kam, welche es nach dem Brand von 1688 neu aufbauten, 1787 aber an einen Bürger verkauften.

Die Bevölkerung der Stadt betrug am 1. Nov. 1824, nach der Zahl der Ortsangehörigen, 2571 kathol. und 11 evang. Einwohner, nach der Zahl der Ortsanwesenden aber 2820. Es waren nämlich von den Ortsangehörigen abwesend 208, dagegen hielten sich Auswärtige in der Stadt auf 446. Die Verhältnisse und der Gang der Bevölkerung sind vorn S. 36 u. ff. schon abgehandelt worden.

Der Nahrungsstand der Einwohner beruht hauptsächlich auf Ackerbau und Viehzucht; die städtischen Gewerbe sind von mittelmäßiger Bedeutung, und beschränken sich blos auf das innere Bedürfniß. In ältern Zeiten scheint die Tuchmacherey von Bedeutung gewesen zu seyn, eine Straße führt noch den Namen Tuchergasse. S. 60. 76. Vor einigen Jahren wurde eine Türkischrothfärberey angefangen, die aber bald wieder eingegangen ist. Die einzigen Gewerbszweige, welche hier eine Erwähnung verdienen, sind die vorn schon genannte Frucht- Syrup- und Stärkefabrik, und Essigsiederey, und eine nicht unbedeutende Bleiche. Dazu kommen noch 2 Apotheken, mehrere Mühlen und Werke, fast alle von der Schmiechen getrieben, nämlich 6 Mahlmühlen mit 24 Gängen, 1 Gerstenrändelmühle mit 1 Gypsmühle, 1 Säge-, Öl- und Gypsmühle, 1 Schleif- und 1 Walkmühle, 1 Lohmühle und 1 Hammerschmiede. S. 61. Am besten ist für| Speise und Trank gesorgt: die Stadt zählt 24 Schildwirthschaften, 20 Brauereyen und ebensoviel Branntweinbrennereyen, 26 Becker, 19 Metzger.

Der Handel beschränkt sich ebenfalls auf den innern Verkehr, und Handel im strengen Sinne findet nicht Statt, nur Früchte und Vieh und etwas Wolle gehen nach Außen. Die Stadt hat 11 Jahrmärkte, nämlich 6 Krämer- und Viehmärkte, 1 Pferdemarkt, 1 Wollenmarkt und 3 Schafmärkte, überdieß wöchentlich 2 Fruchtmärkte und 1 Wochenmarkt. Der Fruchtmarkt ist nicht so bedeutend, wie andere oberländische Fruchtmärkte, dagegen zeigt sich auf den Schafmärkten viel Leben.

Als Nebenerwerb wird die Weißstickerey und das Spitzenklöppeln betrieben, jedoch nicht mehr so stark, wie früher; dagegen findet jetzt mehr Spinnerey und Schnellerverkauf Statt.

Durch die, 1810 neu angelegte Poststraße (S. 69) hat die Stadt sehr an Leben zugenommen, und als Sitz eines K. Oberamts und Cameralamts und durch die Errichtung eines Convicts hat sie wenigstens dafür, daß sie ehemals landständische und ritterschaftliche Directorialstadt und Sitz zahlreicher Beamten war, auch ein blühendes Gymnasium und von 1791 bis 1815 eine Garnison hatte, wenigstens Entschädigung gefunden.

Das Gemeindewesen ist geordnet und in sichtbarem Fortschreiten zum Bessern begriffen, die Gemeinde hat zwar, wie die Tab. IV. zeigt, noch bedeutende Schulden, bey der gegenwärtigen guten Verwaltung aber sieht man ihrer baldigen Tilgung entgegen. Vergl. S. 71 u. ff. Die Quellen des städtischen Einkommens sind hauptsächlich bedeutende Waldungen, 2 Lehenhöfe, der Ziegelhof am Stoffelberg, und ein Hof zu Heufelden, Schafweide, Jagd etc. Die Jagd besaß die Stadt früher als Lehen, durch Vertrag mit dem Staat v. J. 1819 erhielt sie solches als Eigenthum. Jeder Bürger erhält eine Bürgergabe von 1 Klafter Holz und 150 Büschel Reisach.|
Kirchliche Einrichtung; Schul- und andere Anstalten; ehemalige Klöster.
a. Kirchen, worin noch Gottesdienst gehalten wird, hat die Stadt 3: die 2 Stadtkirchen und die alte Spitalkirche; sie hat aber nur eine Pfarrkirche und 1 Pfarrey, die zu St. Blasien. An dieser Kirche stehen der Stadtpfarrer, zugleich Decan, und 2 Capläne, nebst 2 beständigen Pfarrvicarien. In die Kirche sind außer der Stadtgemeinde noch eingepfarrt: Unter- und Oberbergach, Blienshofen, Dettingen mit dem Käshof, Dinten- und Herbertshofen, und Heufelden, wozu bis 1812 auch noch Hausen gehörte. Die Pfarrgeistlichen versehen jetzt auch mit einem der Professoren am Gymnasium den Gottesdienst in den andern Kirchen. Das Patronat der Pfarrey hatte bisher die Universität Freyburg und dasselbe ist ihr, unter gewissen Beschränkungen, auch ganz neuerlich zugesprochen worden. Das Patronat der Caplaneyen, so wie der Pfarreyen Nasgenstadt und Groß-Allmendingen hatte die Stadt, bis es 1806 die Krone an sich zog. Die Besoldung erhält der Stadtpfarrer zu 2/3 von der Universität Freyburg, zu 1/3 von der Priesterpräsenz und den aufgehobenen Caplaneyen. Die noch bestehenden Caplaneyen haben ihre eigenen Dotationen, das Pfarrhaus wird auf Kosten der Universität Freyburg gebaut. Die Stadtpfarrey hatte anfänglich sehr bedeutende Einkünfte und war immer auch mit angesehenen Geistlichen, häufig aus dem Adelsstand (Berg, Laubenberg, Freyberg, Raßler etc.) besetzt[2]. Als aber der Herzog Albrecht VI. von Östreich, Gemahl der Mechtild, Mutter Herzog Eberhards I. von Würtemberg, 1456 die Universität Freyburg stiftete, wurde dieser Anstalt unter andern Pfarreyen auch die Stadtpfarrey Ehingen übergeben und 1481 einverleibt, so daß von nun an die Universität das Pfarreinkommen bezog und dem Pfarrer, oder jetzt vielmehr Pfarrvicar, nur einen Theil als Gehalt aussetzte. Neben der| Stadtpfarrey bestanden ehemals nicht weniger als 21 Caplaneyen in der Stadt, welche fast alle – ein Beweis der Wohlhabenheit – von den Einwohnern selbst gestiftet, allmählig aber bis auf 9 und 2 Pfarrvicariate und in neuern Zeiten endlich auf den gegenwärtigen Stand vermindert wurden. Es fand dabey eine Verbrüderung unter den Geistlichen, Fraternität zum h. Blasius genannt, wovon der Stadtpfarrer Rector war, nie aber ein Collegialstift, Statt.

b. Die Schulanstalten bestehen in einem Gymnasium, womit das Convict verbunden ist, und in den deutschen Schulen.

Das Gymnasium ist eine ganz neu eingerichtete Anstalt. Es theilt sich in das obere und untere Gymnasium, wovon jenes 4 Classen mit 1 Jahreskurs, letzteres 3 Classen mit 2 Jahreskursen enthält. Es hat seinen eigenen Rector, 4 Professoren am obern, 3 Hauptlehrer am untern Gymnasium nebst den erforderlichen Nebenlehrern.

Das Convict. Nachdem die Regierung i. J. 1824 die Errichtung von 2 niedern kathol. Convicten, nach Art der niedern prot. Seminarien beschlossen hatte, wurde für eines derselben i. J. 1825 Ehingen zum Sitz gewählt, und dazu, im Einverständniß mit der Stadt, der dortige Spital, vormaliges Collegium (s. o.) eingerichtet. Die Anstalt hat ihren eigenen Vorstand mit 2 Repetenten, aber keine eigene Lehrer, sondern sie schließt sich in dieser Beziehung sehr zweckmäßig an das Gymnasium an, dessen 4 obere Classen sich auch in dem Convictgebäude befinden. Schon in frühern Zeiten hatte Ehingen sein Gymnasium, das auf eine alte lat. Lehranstalt gegründet war, welche schon i. J. 1415 in gutem Rufe stand. Da die Bedürfnisse der Zeit eine Erweiterung dieser Anstalt wünschen ließen, die Stadt aber sich nicht die Kräfte zutraute, ein eigentliches Gymnasium zu errichten; so wendete sich der Magistrat, nach mancherley vergeblichen Versuchen, an das Kloster Zwiefalten, um dieses zu Errichtung eines Gymnasiums in Ehingen zu vermögen. Sein Gesuch fand Eingang, und i. J. 1685 wurde eine Übereinkunft getroffen, kraft welcher| die Stadt dem Kloster die lat. Schulgebäude abtrat und jährlich 1200 fl. zu bezahlen versprach; das Kloster aber wenigstens 3 Professoren in Ehingen zu unterhalten sich verpflichtete. Im Januar 1686 wurde die neue Anstalt feyerlich eröffnet, und bald darauf (s. o.) der Grundstein zu einem neuen, dem jetzigen schönen Convict-Gebäude, gelegt. Die Zahl der Professoren wurde nach und nach auf 7 vermehrt und die Anstalt erhob sich bald über ein Gymnasium, zu einem Lyceum, nach damaliger Rangordnung. Nachdem aber im Jahre 1803 Zwiefalten an Würtemberg gekommen war, wurden die Professoren abberufen, und die Anstalt stand nun ein ganzes Jahr verwaist, bis i. J. 1804 die Stadt mit dem Kloster Wiblingen einen Vertrag schloß, kraft dessen dieses die Anstalt übernahm und mit Lehrern besetzte. Da indeß auch Wiblingen bald darauf aufgehoben wurde, so schleppte die Anstalt ihr Daseyn mit Hülfe einiger Franziskaner, in deren Kloster sie 1810 verlegt wurde, auf eine ärmliche Weise fort, bis sie 1814 normalmäßig auf ein niederes Gymnasium mit 2 höheren Klassen, zugleich aber auf die Mittel der Stadt allein beschränkt wurde. In diesem Zustand blieb die Anstalt bis 1823. Da wurde König Wilhelm ihr zweyter Stifter und Begründer: die Anstalt wurde in ein geordnetes Lyceum verwandelt, und der Staat übernahm einen Theil der Unterhaltungskosten. Dabey blieb es aber nicht; durch die Gnade des Königs fiel die Wahl für eines der beyden Convicte auf Ehingen, und dieß gab Veranlassung zu einer neuen Erweiterung der Anstalt, zur Herstellung eines vollständigen Gymnasiums, in der Art, wie es oben bezeichnet worden ist. Die Stadt selbst, deren Vorsteher sich mit rühmlichem Eifer diese neuen Einrichtungen angelegen seyn ließen, brachte mehrere Opfer dafür. Sie gab nicht nur das schöne Collegium, worin sie kurze Zeit vorher ihren Spital eingerichtet hatte, gegen das Lyceumsgebäude, oder Franziskaner Kloster zum Convict wieder her, sondern sie erkaufte auch ein eigenes Haus zum Gymnasium, (s. o.) und verstand sich neben andern Lasten auch noch zu verstärkten jährlichen Geldbeyträgen. Dagegen wurden 2| Caplaneyen aufgehoben und deren Einkünfte der Stiftungsverwaltung zum Theil überlassen, die Caplaneygebäude aber wurden zu Professorswohnungen bestimmt. Im Spätjahr 1825 wurden die neueingerichteten Gebäude bezogen und beyde Anstalten eröffnet.

Die deutschen Schulen zerfallen in die Knaben- und in die Mädchenschule, jede mit 3 Klassen und 3 selbstständigen Lehrern oder Lehrerinnen. Der Unterricht in den Mädchenschulen wird nämlich von sogenannten Schulschwestern ertheilt. Diese Schulschwestern, früher Tertianerinnen genannt, (s. u.) welche unter einer Oberin beysammen leben, ohne jedoch durch ein Gelübde oder durch andere Regeln gebunden zu seyn, leisten vermöge eines Vertrags von 1749 den Schulunterricht bey den Mädchen[3]. In den Knabenschulen wird auch der Unterricht im Zeichnen, in den Anfangsgründen der Musik und der Obstbaumzucht ertheilt; mit den Mädchenschulen ist eine Arbeitsschule verbunden. Auch wird für diese Schulen eine Bibliothek unterhalten. Die Knabenschule ist in 2 städtischen Gebäuden vertheilt, die Mädchenschule hat wieder ihr eigenes Stadtgebäude. Die Kosten der deutschen Schulanstalten werden theils von dem Stiftungs-Vermögen, theils aus der Stadtkasse bestritten.

c. Wohlthätigkeits-Anstalten.

1) Spital, eine sehr vermögliche Anstalt. Er hat die Bestimmung für die Armuth zu sorgen, und erfüllt diese Bestimmung, theils durch Verpflegung von armen Leuten und von verwaisten Kindern in der Anstalt selbst, theils durch Geldbeiträge an Stadtarme, durch Reichung von Lehrgeldern etc.| Ehemals wurden auch Pfründer aufgenommen, und ein nicht unbedeutender Theil des Spitalvermögens rührt von deren Einlagen und Vermächtnissen her. Ihren Ursprung dankt die Anstalt ganz der Privatwohlthätigkeit. Den Grund dazu legte Mechtild, Heinrichs des Reinsteckers Wittwe, welche 1343 ihr Haus und Stadel an der Schmiechen hergab, um dieselben zu einer Wohnung für alte und kranke Leute zuzurichten. Neben ihr wird als Hauptgutthäter und sogar als Stifter in den alten Schriften Heinrich Wislederer genannt. Im Jahr 1343 befreite Graf Conrad von Berg die Spitalstiftung von allen Abgaben, und päpstliche Bullen und Ablaßbriefe beförderten den Eifer der Wohlthätigkeit, so daß die Stiftung bald eine eigene nicht unbedeutende Herrschaft von mehreren Ortschaften und Höfen besaß, (namentlich die Orte Dächingen, Mühlheim, Schlechtenfeld, Altsteußlingen mit geringer Ausnahme, Briel und Nasgenstatt, nebst Antheil an Altbierlingen, Dettingen, Heufelden u. a. Orten) welche Herrschaft unter der Aufsicht des Stadtmagistrats von einem Spitalamte regiert wurde. Früher führte der Spital seine eigene Wirthschaft, welche mit einem sehr bedeutenden Feldbau verbunden war, 1776 aber wurde dieselbe aufgehoben, die Güter wurden verpachtet, und eben so i. J. 1810 an einen Speisemeister auch die Verköstigung der Spitäler. Die Spitalgebäude selbst wurden in neuern Zeiten mehrmals gewechselt. Anfänglich befand sich der Spital an der Schmiechen (S. 79), 1812 wurde er in das Collegium, 1825 von da in das ehemalige Franziskaner Kloster verlegt. Mit der Spitalpflege ist seit 1808 verbunden: Das Leprosen- oder Sondersiechenhaus mit einem nicht unbedeutenden Fond, welcher ehedem unter dem Namen der Katharinenpflege besonders verwaltet wurde. Das Haus steht, wie gewöhnlich in einiger Entfernung von der Stadt, an der Schmiechen, und ist zum Unterbringen fremder, besonders von ansteckenden Übeln ergriffener Kranken bestimmt. Ehedem war eine Capelle zur h. Katharina damit| verbunden, die aber bey der Vereinigung der Verwaltung verkauft wurde.

Vormals gab es auch noch andere besondere Pflegen, als die Mühlheimer Pflege, (s. Mühlheim) die St. Blasipflege; die St. Martins, gemeine Almosenpflege; die lateinische Schulpflege; die Brüderschafts- und Stipendiat- oder Winkelhöfersche Präsenzpflege. Alle diese Pflegen wurden durch eine K. Verordnung von 1808 in einer Verwaltung mit 2 Abtheilungen: Armenfonds- und Kirchen- und Schulpflege, vereinigt. Sämmtliche Stiftungen zusammen hatten

  Einkommen   Ausgaben
1823 46.506 fl. 45 kr.   44.096 fl. 46 kr.
1824 43.404 –  38  –    41.119 –  12  – 

Das Einkommen fließt aus Activ-Capitalien (s. Tab.), Umgelds-Entschädigung, Beysitz- und Brückengeld; aus dem Ertrag von eigenen Gütern, Schafweide, Zehenten und aus grundherrlichen Gefällen aus 25 Orten, insbesondere aus 65 Zinsgütern, und 98 Falllehengütern. Sie betragen, ohne die Zehenten, an Früchten über 2000 Scheffel. Die Ausgaben gehen außer den berührten Zwecken auf die Bedürfnisse des Gottesdienstes und des Unterrichts.

Noch besitzt Ehingen folgende besondere Stiftungen: Werrerische Stiftung[ws 2] für Seminaristen 1000 fl.; Werrerische Stiftung für arme Bürgerstöchter bey ihrer Verehelichung 1000 fl.; Steinhammersche Stiftung zu Schulbüchern 300 fl.; Glöckerische, Lauterische, Schnizerische und Honuldische Stiftung für Studirende aus den Familien, und in deren Ermanglung für arme studirende Bürgerssöhne 12.959 fl.

Eben so beschwerlich als gefährlich für die Stiftungen war die unter der Regierung des Kaisers Joseph ergriffene Maßregel, wodurch sämmtliche Capitalien des Stiftungs-, wie des Kirchen- und Religionsfonds nebst den Pupillengeldern in Wien zu 31/2 pCt. angelegt werden mußten. Der Landtagsabschied von 1790 bestimmte zwar, daß diese Anlegung| nicht mehr Zwang seyn solle: was aber schon angelegt war, sollte nicht zurückgezogen werden können.

d. Der Begräbnißplatz liegt vor der Stadt. Neben demselben bestand früher noch ein Gottesacker in der Stadt bey der Pfarrkirche, und auf dem erstern wurden nur die Filialisten, Spitäler und arme Einwohner, die kein Familienbegräbniß hatten, begraben. 1784 wurde das Begräbniß bey und in der Pfarrkirche verboten, und jener Begräbnißplatz zum allgemeinen gemacht.

Unter den Anstalten der Stadt befanden sich ehemals auch 2 herrschaftliche Badstuben an der Schmiechen im Groggenthal. Herzog Albrecht erlaubte 1444 den Bürgern zu ihrer Bequemlichkeit noch eine dritte in der Stadt zu bauen. Die eine zahlt noch einen Zins an die Herrschaft Berg. – Hier verdienen auch noch 2 Wasserwerke bemerkt zu werden, wodurch die Rohrbrunnen der Stadt (sie hat außer denselben noch mehrere Pumpbrunnen) mit Wasser theils aus der Schmiechen, theils aus dem Weiherbache versehen werden. Was noch diesen Weiherbach, wovon oben S. 21 und 26 schon die Rede war, betrifft, so hat derselbe seinen Namen von einem großen Weiher, der ganz nahe bey der Stadt lag und 1595[ws 3]ausgetrocknet wurde. In seinem Becken befinden sich nun die sogenannten Weiherwiesen.

Klöster hatte die Stadt ehemals 2: ein Franziskaner-Mönchskloster, und ein Nonnenkloster. Das Franziskanerkloster entstand allmählig. Nachdem schon 1630 sich, trotz des Widerwillens von Seiten der Stadt, unter höherer Begünstigung, einige Franziskaner in der Stadt niedergelassen hatten, so wurde ihnen 1638, weil die meisten Geistlichen an der Pest gestorben waren, das Caplaney- und das Meßnerhaus bey der Frauenkirche zu Erbauung eines Klosters überlassen. Im J. 1809 wurde das Kloster aufgehoben. S. o.

Das Nonnenkloster entstand durch einen Beguinen-Verein, welcher schon im 14ten Jahrhundert sich gebildet hatte, in der Folge die 3te Regel des heil. Franziskus annahm, und durch Gutthaten unterstützt, ein Klösterlein im sogenannten| Groggenthal, nahe bey dem Convict an der Schmiechen baute. Im Jahr 1782 wurde das Kloster auf Befehl des K. Joseph aufgehoben, und 1783 mit der Kirche abgebrochen.


Geschichte und frühere Verhältnisse der Stadt und Herrschaft Ehingen.

Ehingen ist ein sehr alter Ort; ob es aber, wie Manche behaupten wollen, seinen Ursprung einer Römischen Niederlassung danke, möchte zu bezweifeln seyn, da durchaus weder Spuren noch Nachrichten dafür sprechen. Zum ersten Mal kommt Ehingen i. J. 961 in einer Urkunde K. Otto I. vor. Es wird darin nebst Bergach, Allmendingen und Griesingen als ein dem Kloster Schwarzach entrissener Ort bezeichnet[4].

Wer dem Kloster die Orte entrissen habe, ist nicht gesagt: aber wahrscheinlich waren es die Grafen von Berg. Sie sind es wenigstens, die man vom 12ten Jahrhundert an als Herrn und Besitzer der Stadt und Herrschaft Ehingen kennen lernt, und wie wir oben gesehen haben, auch eine Burg in Ehingen hatten. Wann Ehingen Stadt geworden, läßt sich nicht sagen: i. J. 1127 bestätigt Graf Diepold von Berg die Stiftung des Klosters Urspring in villa Ehinga[5]. Damals also scheint Ehingen noch keine Stadt gewesen zu seyn. Aber schon in einer Urkunde von 1228 wird seiner als einer Stadt erwähnt, und 1343 hielt es eine schwere Belagerung aus. S. u. Auch hatte Ehingen damals schon Amman und Bürgermeister, mehrere adeliche Familien hatten sich darin zu Bürgern annehmen lassen, und in einem Zinsrodel von 1358 kommt die obere Stadt schon unter dem Namen der alten Stadt vor.

Die Grafen von Berg und Schelklingen blieben Herrn der Herrschaft Ehingen bis zu ihrem Aussterben. Nach dem Tode Gr. Conrads von Berg, des letzten seines Stammes,| 1345, trat das Haus Östreich in den Besitz der Herrschaften Ehingen, Berg und Schelklingen ein, Conrad hatte sie ihm noch bey seinen Lebzeiten, ob kraft eines Kaufs, oder einer Schenkung, ist unbekannt, auf seinen Tod zugesichert. Dieß geschah zu großem Verdruß des Gr. Ulrich von Würtemberg, der, man weiß nicht aus welchem Grunde, sich Rechnung auf den Besitz der Herrschaft gemacht zu haben scheint, und deßwegen auch 1343 seinen Sohn Eberhard (den Greiner) gegen den Grafen von Berg und den Herzog Albrecht von Östreich, wiewohl vergeblich, zu Felde ziehen ließ. S. u. Ehingen hätte alle Ursache gehabt, mit der östr. Herrschaft zufrieden zu seyn, würden es die Herzoge in ihren Geldverlegenheiten, besonders während der Schweizerkriege, nicht alle Augenblicke an den Meistbietenden verpfändet haben. So wurden Stadt und Herrschaft sammt Berg und Schelklingen i. J. 1368 an Gr. Wilhelm von Montfort, 1392 an Conrad v. Reischach, 1396 an Herzog Ulrich von Teck, 1428 an Hans v. Stadion, und später an Andere verpfändet. Dieser Verpfändungen, womit immer auch ein Wechsel des Herrn verbunden war, endlich müde, lösten die Ehinger die Pfandschaft i. J. 1586 selber an sich, und die Stadt war nun 130 Jahre lang Herr nicht nur der Herrschaft Ehingen, sondern auch der Herrschaften Berg und Schelklingen. Die letztern verlor sie wieder, indem K. Leopold I. i. J. 1681 dem Grafen Schenk von Castell, Bischof von Eichstädt, die Pfandschaft derselben gegen Erlegung von 30.000 fl. überließ, und der Stadt Ehingen nur ihr Pfandrecht auf die Herrschaft Ehingen, gegen einen neuen Pfandschilling von 25.000 fl. vorbehielt. Von der K. Maria Theresia wurde endlich i. J. 1758 diese Pfandschaft gegen Aufhebung des Pfandschillings und Erlegung von weitern 2000 Dukaten (zu 4 fl. 40 kr.) in ein beständiges Lehen verwandelt, in dessen Besitze die Stadt auch bis 1806 blieb. Der Umfang der Herrschaft war bedeutend, aber in keinem Documente findet man ihre Bestandtheile genau, und in Druckschriften, wie namentlich| auch in dem Top. Lexikon von Schwaben, das überhaupt gar viele Unrichtigkeiten und Mängel hat, nur unvollständig und unrichtig angegeben. Nach einem „Legalisirten Gränzbeschrieb“ und einem „Allgemeinen Beschrieb und Bereuttung der hochobrigkeitlichen Gränzen der Östr. lehnbaren Herrschaft Ehingen“ vom Jahr 1783 gehörten folgende Orte dazu: Ehingen, Bergach, Hausen ob Allmendingen, Heufelden, Blienshofen, Dettingen, Dinten- und Herbertshofen und Stetten. In allen diesen Orten hatte die Herrschaft die hohe Obrigkeit. Auch Altsteußlingen und Nasgenstatt werden in dem Beschrieb, und auf den Grund desselben auch in dem Lehensbriefe von K. Franz I. 1793, jedoch mit der Bemerkung: alio non edocto, in den Umfang der Herrschaft gezogen, vermuthlich weil die hohe und niedere Gerichtsbarkeit daselbst der Stadt als Spital-Oberpfleger verliehen war. Die Rechte der Herrschaft sind in dem erwähnten Lehensbriefe beschrieben. Es sind darunter namentlich auch angeführt: Criminalgerichtsbarkeit, Jagd- und Forstherrlichkeit, Geleit, Zölle in Stadt und Herrschaft. Im Grunde war also Ehingen eine Mediatherrschaft mit gewissen landeshoheitlichen Rechten. Dem Landesherrn waren nur Schätze und Bergwerke, gemeine Landsteuer, Raiß Gezüge, Confiskationen, Appellationen etc. vorbehalten. Die Verfassung und Verwaltung der Stadt. Ehingen die Stadt, bildete zwar einen Bestandtheil der Herrschaft Ehingen; sie hatte aber wieder ihre eigenen, von der Lehensherrschaft unabhängige Rechte und Freyheiten, wie denn in dem bemerkten Lehensbrief selber insbesondere der Stadt Ehingische Malefizbann von der Criminalgerichtsbarkeit der Herrschaft ausgenommen ward. Im Grunde glich die Verfassung der Stadt so ziemlich der einer Reichsstadt und K. Sigismund nannte sie auch wirklich „unsere und des Reichs Stadt.“ In den Besitz ihrer Rechte und Freyheiten war die Stadt, wie gewöhnlich durch Vergünstigungen und Kauf gekommen: 1379 wurde sie von K. Wenzel von auswärtigen Gerichten befreyt; 1434 erhielt sie von K. Sigismund den Blutbann, 1444 das Recht, den Amman, der| bisher als landesfürstlicher Beamter dem Gemeinwesen vorgestanden hatte, selber zu wählen; 1376 und 1412 wurde ihr das Besteurungsrecht von den Herzogen Leopold und Albrecht über alle in ihrem Gebiete Begüterte „edel oder unedel, Pfaffen, oder Laien,“ jedoch unbeschadet althergebrachter Freyheiten, eingeräumt; 1402 und 1455 wurde ihr Zoll und Umgeld für 8000 fl. überlassen; 1402 erhielt sie auch die Erlaubniß ein Kaufhaus zu bauen, 1430, 1486 und 1511 die Erlaubniß zu Errichtung von Jahrmärkten, so wie 1444 die Vergünstigung, daß kein Jude in dem Stadtgebiet sich aufhalten, und 1559, daß keiner auf ein Gut leihen, oder eines kaufen dürfe. Herzog Albrecht ertheilt ihr i. J. 1447 auch die Befreyung von Kriegsdiensten, in der Art, daß kein Unterthan eine Reise zu thun schuldig seyn solle, denn allein in merklichen Nothdürften, und auch dann nicht mehr und nicht weiter, als von einem Mittag zum andern.

An der Spitze der Verwaltung standen der Amman, Bürgermeister und Rath, und nachdem ersterer von der Stadt selbst gewählt werden durfte, vertrat ein Pfleger oder Landvogt die Interessen des Landesfürsten. Der Rath theilte sich in den innern und in den äußern Rath; letzterer bildete eigentlich einen Bürgerausschuß; und seine Mitglieder wurden Repräsentanten genannt. Sowohl diese, als die Mitglieder des innern Raths, der eigentlich die Regierung bildete, der Amman und Bürgermeister, wurden von der Bürgerschaft, früher auf bestimmte Zeit, später auf lebenslang gewählt; der Rath wählte dann die städtischen Beamten – Seckelmeister, Spitalpfleger, Waldmeister. Außerordentliche Fälle wurden an die Bürgerschaft gebracht, und diese war, ohne Unterschied, ob Gewerbe treibend, oder nicht, in 14 Zünfte eingetheilt, wovon die bürgerlichen Bauern die 14te ausmachten.

Diese Verfassung und Einrichtung bestand bis zu Anfang des vorigen Jahrhunderts. Als aber ums Jahr 1708 von der östr. Regierung Oberämter errichtet wurden, wurde Ehingen unter das Oberamt Burgau, das seinen Sitz zu Günzburg| hatte, gestellt, und die Freyheiten der Stadt erlitten nun mancherley Beschränkungen. An die Stelle des Pflegers trat das Oberamt als Staats-Ober-Aufsichtsbehörde, alle wichtigeren Fälle, worin sonst der Pfleger nur mitgesprochen hatte, mußten dieser Stelle vorgelegt werden, von den Beschlüssen des Magistrats fand der Rekurs an das Oberamt Statt, und es sank insbesondere das Ansehen des Stadtammans immer mehr herab. Weitere Beschränkungen traten bey der Organisation der Magistrate i. J. 1786 ein. Dem Bürgermeister und Rath wurde namentlich ein studirter Rechtsgelehrter in der Eigenschaft eines Syndikus, der jedoch von der Bürgerschaft gewählt wurde, zur Verwaltung der Gerichtsbarkeit an die Seite gestellt. Der äußere Rath oder die Repräsentanten wurden ebenfalls mehr beschränkt und die Zünfte auf ihre Zunftangelegenheiten verwiesen. Eben so erlitten auch die Militärfreyheiten mancherley Veränderungen. Doch erhielt die Stadt noch durch den Landtagsabschied von 1786 mit sämmtlichen vorderöstreichischen Staaten neuerdings Befreyung von aller „Militärbeschreibung,“ wogegen die Stände die gemeinschaftliche Aufstellung und Erhaltung eines Fußregiments in Friedenszeiten übernahmen und zu Stellung von 200 Mann für die Reiterey in Kriegszeiten sich anerboten. Zu einem festgesetzten Steuer-Aversum, das früher aus 200 lb. H. und aus 200 fl. unter dem Titel „Schutz und Vogtrecht“ bestand, kamen bald auch außerordentliche Hülfsleistungen und Schuldenübernahmen, und da auch diese nicht mehr genügten, so wurde i. J. 1683 eine Vermessung und Catastrirung des Landes angeordnet und eine ordentliche sogenannte Rustikal-Steuer (Bauernsteuer) auf Grundeigenthum, Gebäude und Gewerbe eingeführt. Im J. 1766 wurde, mit Aufhebung der bisherigen Steuerfreyheit, auch noch eine sogenannte Dominikalsteuer (Herrensteuer) auf Adel, Klöster und Geistlichkeit geschaffen. Diese Dominikalsteuer umfaßte auch noch eine Besoldungssteuer für die niedere Geistlichkeit, welche daneben auch noch die sogenannte| Schulden- und Erbsteuer zu bezahlen hatte[6]. Zu diesen directen Steuern kamen auch noch indirecte: Stempeltaxe, Zoll, Umgeld (neben dem städtischen), Maß- und Bier-Pfenning. Sämmtliche directe Steuern aber, auch Stempel, Maß- und Bierpfennnig flossen in die Landschaftskasse zu Ehingen. Der Betrag wurde von den Ständen festgesetzt, die Umlage geschah von den Ortsvorstehern. Die Steuern waren übrigens im Ganzen nie sehr bedeutend, man kam schwer daran sie zu erhöhen, lieber nahm man seine Zuflucht zum Schuldenmachen, was besonders in den letzten Zeiten häufig geschah.

Eine völlig neue Ordnung der Dinge trat endlich bey dem Übergang der Stadt an Würtemberg ein, eine Ordnung, welche die Stadt lange schmerzlich empfand, bis sie durch die von König Wilhelm gegebene Gemeindeverfassung getröstet und i. J. 1819 auch für Zoll und Umgeld und für die an Östreich für das Lehen bezahlte Summe mit 40.000 fl. entschädigt, auch wieder in den Besitz der Jagdgerechtigkeit gesetzt wurde.

Die landständische Verfassung, deren oben gedacht worden, und welche mit der neuen Ordnung der Dinge gleichfalls ihr Ende erreichte, war ein Gemeingut der schwäbisch östr. Lande; ein Überrest altdeutscher Verfassung, in den Zeiten der Noth und der Verlegenheit wieder hervorgesucht. Durch seine vielen Kriege in die Enge getrieben, berief K. Maximilian 1516 auch Abgeordnete von den vorderöstreichischen Städten zusammen, worauf dann 1518 der erste noch vorhandene Landtagsreceß erschien. Später wurde die Stadt Ehingen zum Versammlungsort der Abgeordneten gewählt; vom Jahr 1632 finden sich Zuschriften an die zu Ehingen versammelten Deputirten vor. Eine förmliche Ausbildung scheint die ständische Verfassung aber erst unter K.| Leopold I. erhalten zu haben, nachdem die östr. Vorlande, über welche bisher lange Zeit eine eigene Linie regiert hatte, 1665 mit der östr. Monarchie vereinigt worden waren. Die Landtage wurden theils von den Gotteshäusern (Wiblingen, h. Kreuzthal und Urspring) und dem landsässigen Adel durch Beamte, theils von den Städten und Dorfschaften durch selbst gewählte Abgeordnete beschickt. Eine Abtheilung nach Ständen fand nicht Statt, da der reichsfreye Adel sich frühe schon aller Theilnahme enthalten hatte. Der ständische Wirkungskreis beschränkte sich auf die Anforderungen der Regierung in Geld und Rekrutirungssachen, auf die Vertheilung der Steuern und auf Verwaltung der Landschaftskasse: Einzug und Verwendung der Steuern für Militärbeytrag, Zinszahlungen, Administrationskosten, Ausgleichung von Lasten, Entschädigung bey Landschäden durch Feuer, Wasser, Hagel etc. Um einer Seits die kostspieligen Landtage zu vermeiden, anderer Seits der Repräsentation eine fortdauernde Wirksamkeit zu verschaffen, wurde auf dem Landtag 1764 ein sogenannter ständischer Conseß, Ausschuß, angeordnet, der aus den Bürgermeistern und Syndicis der 4 Städte Ehingen, Rottenburg, Radolfszell und Munderkingen, als Vertretern der 4 Oberämter oder Landvogteyen (Burgau, Hohenberg, Nellenburg, Altdorf) bestand, alljährlich sich in Ehingen versammelte, und dort seine Kanzley und Kassenverwaltung hatte. In wichtigen Fällen wurde der Ausschuß durch beständige Ständemitglieder aus der Nähe verstärkt. Die 4 genannten Städte hießen die Directorialstädte. Die Schicksale der Stadt können wir hier nur kurz berühren. Im Jahre 1343, während des Streits über die Bergischen Güter (S. 90), wurde die Stadt von Graf Eberhard von Würtemberg belagert, nachdem derselbe vorher Mengen zerstört hatte. Die Belagerung dauerte mehrere Wochen lang und die Stadt war an dem, daß sie durch Hunger genöthigt, sich übergeben hätte, als Herzog Albrecht von Östreich sie entsetzte[7]. Empfindlichen Schaden litt das| städtische Gebiet durch Gr. Eberhard II. von Würtemberg, in dem großen Städtekrieg 1349 und nachher. In dem Bauernaufruhr 1525 hielt es die Stadt mit dem schwäbischen Bund und kam ungeschlagen durch; dagegen hatte sie, wie ganz Schwaben, in dem dreißigjährigen Kriege unsägliche Drangsale auszustehen. Im Jahr 1632, 25. Jun., nahmen die Schweden die Stadt, nachdem schon vorher die Kaiserlichen sie hart mitgenommen hatten, in Besitz, tödteten viele Einwohner und plünderten 9 Tage lang. Nach der Schlacht von Nördlingen mußten zwar die Schweden die Gegend räumen, aber nun hausten die Kaiserlichen neuerdings ärger, als die Feinde. Und so währte die Noth und das Elend, bald von Freunden, halb von Feinden verursacht, fort bis zum Frieden. Die natürliche Folge war Theurung, Hungersnoth und Pest; überall fand man Hungers gestorbene Menschen. – Wo möglich noch barbarischer hausten die Franzosen bey ihrem Einfalle i. J. 1688, 13. Dec. Kinder in der Wiege, Todtkranke in ihren Betten wurden nicht verschont, selbst der Sarg eines schon 2 Tage Verstorbenen wurde durchsucht. Das Zeichen zur Plünderung wurde förmlich mit der Trommel gegeben, nach der Plünderung erfolgte ein zweytes Zeichen, und jetzt wurde das Rathhaus und die Stadt an mehreren Orten angezündet, und fast die ganze obere Stadt, und ein Theil der untern Stadt gingen mit dem Rathhaus, und eben damit das städtische Archiv, im Feuer auf. Nicht viel besser ging es 1702, 1704 und 1707. Auch im östreichischen Erbfolgekrieg wurde die Stadt wieder hart mitgenommen, bald wurde sie von den Baiern, bald von den Östreichern besetzt; i. J. 1744 rückten 4000 Franzosen ein, und die Stadt mußte dem Baier, K. Carl VII. huldigen. Durch die Bosheit eines Wagenknechts wurde den 8. Sept. 1749 die ganze obere Stadt abermals ein Raub der Flammen, 107 Häuser brannten ab. Der französische Revolutionskrieg brachte der Stadt zwar viele Einquartirung, und mancherley damit verbundene Lasten, aber keine Mißhandlungen. In Folge des Preßburger Friedens| wurde Ehingen den 31. März 1806 von dem franz. General Fririon der Krone Würtemberg förmlich übergeben.

Auf Ehinger Markung liegen, außer mehreren, an der Schmiechen hinab gelegenen, Mühlen:

Der Ziegelhof, ein mit einer Ziegelbrennerey verbundener, der Stadt gehöriger Lehenhof, am Stoffelberge, mit 935/8 M. Äcker, 103/8 M. Wiesen, 51/8 M. Gärten.

Das Jägerhaus, ebenfalls am Stoffelberge, ein der Stadt gehöriges und von dem städtischen Jäger bewohntes Haus mit Scheuer und Garten.

Die, vorn genannte, Burg Eschenbach oder Eschibach lag gleichfalls am Stoffelberge; der gegen Mühlheim hinziehende Markungsbezirk, größtentheils Wald, führt noch den Namen davon. 1368 verkauft Hans von Eschibach sein Lehenrecht über die Wälder und Felder unter der Burg Eschibach gelegen. Zeuge ist Rudolph von Rischach, Ritter.



  1. Auch in dem Preßburger Friedenstractat vom 26. Dec. 1805 ist Ehingen unter den „fünf sogenannten Donaustädten“ aufgeführt: allein der Irrthum blieb auch nicht unbemerkt, und es wird sich aus der nachfolgenden Geschichte der Stadt zeigen, daß sie in einem ganz andern Verhältnisse stand. Die östr. 5 Donaustädte waren: Munderkingen, Riedlingen, Mengen, Saulgau und Waldsee.
  2. Von K. Friedrich III. wurde dem Pfarrhof 1465 auch das Asylrecht verliehen.
  3. Als im vorigen Jahrhundert einige Bürgerstöchter eine Art religiöser Vereinigung unter der 3ten Regel des heil. Franziskus bildeten, so wurde diese Sammlung von dem Magistrat nur unter der Bedingung geduldet, daß sie sich verbindlich machten, den Unterricht der Mädchen bey den Vermöglichen gegen ein geringes Schulgeld, bey den Armen unentgeldlich zu übernehmen, und von dieser Zeit an war die Mädchenschule von der Knabenschule getrennt.
  4. Neugart Codex Diplomi 1. Nr. 745.
  5. Chron. Blaub. bey Sattler, Grafen IV, 281 und Chronik des Kl. Urspring.
  6. Nähere Nachrichten über das Steuerwesen in den ehemaligen vorderöstreichischen Staaten wird das nächste Heft der Würt. Jahrb. enthalten.
  7. Sattler, Grafen I. S. 140 etc.
Anmerkungen [WS]
  1. Korrigiert nach Beschreibung des Oberamts Riedlingen S. 266: S. 75. die Fruchtgefälle der Stadtpflege betragen 25 Sch. Dinkel und 221/2 Sch. Haber, der Stadtpfarrey und der Caplaney 4 Sch. 31/2 S. Dinkel und eben so viel Haber.
  2. Korrigiert nach Beschreibung des Oberamts Riedlingen S. 267: S 87 lies Werrerische, statt Wernerische Stiftung;
  3. Korrigiert nach Beschreibung des Oberamts Riedlingen S. 267: S. 88. L. 15 v. u. 1595 statt 1795;