Beschreibung des Oberamts Waldsee/Kapitel A 1
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Der Oberamtsbezirk Waldsee liegt zwischen 27° 12′ 34″ und 27° 39′ 20″ der Länge, und zwischen 47° 46′ 50″ und 48° 7′ 0″ der Breite. Er ist zwischen den Flußgebieten der Donau und des Rheins getheilt, wie unten näher gezeigt ist.
Der Bezirk ist von den folgenden fünf Oberämtern begrenzt: 1) nordöstlich von Biberach, 2) südöstlich von Leutkirch, 3) südwestlich von Ravensburg, 4) westlich von Saulgau und 5) nordwestlich von Riedlingen.
Sein Flächenraum umfaßt 156.457 Morgen, oder stark 89/10 Quadratmeilen, er gehört also der Fläche nach zu den größern Oberamtsbezirken. Bisher ist er zu 76/10, also um 13/10 Quadratmeilen kleiner angenommen worden.
Der ganze Oberamtsbezirk ist aus neu würtembergischen Bestandtheilen zusammengesetzt; sie sind:
I. Vormals österreichische Orte der Landvogtei Schwaben:
- a) Stadt und Gebiet Waldsee.
- Waldsee mit Graben und Dinnenried;
- b) das vormalige Amt Bergatreute.
- Die Gemeinden Bergatreute und Winterstettendorf;
- c) die vormalige Kloster Sanct Georgische Vogtei Ingoldingen,
- mit Ingoldingen, Degernau, Voggenreute und Schickenmühle;
- d) der vormals Stadion-Warthausische Ort Hochdorf.
II. Das vormalige Kloster Ochsenhausische, nachher Metternich’sche Gericht, jetzige Gemeinde Hummertsried.
- a. Die vormalige gefürstete Grafschaft Waldsee, mit folgenden vormaligen Herrschaften oder Gerichten:
- 1) Heisterkirch (Waldsee), die jetzigen Gemeinden Heisterkirch, Mühlhausen, Steinach und Unter-Urbach.
- 2) Essendorf (die jetzigen Gemeinden Ober- und Unter-Essendorf).
- 3) Winterstetten (die Gemeinde Winterstettenstadt).
- 4) Eberhardszell, die jetzige Gemeinde Eberhardszell.
- 5) Schweinhausen, die jetzige Gemeinde Schweinhausen.
- 6) Schwarzach, größtentheils jetzige Gemeinde Unter-Schwarzach; und
- 7) das vormals österreichische Mediat-Gericht Reute – die Gemeinde Reute.
- b. Von der vormaligen gefürsteten Grafschaft Wolfegg:
- 1) von der vormaligen Herrschaft Wolfegg, mit den Gerichten oder den jetzt daraus gebildeten Gemeinden Wolfegg, Arnach, Einthürnen, Heidgau und Ziegelbach;
- 2) das Gericht Schwarzach, die jetzige Gemeinde Dietmanns mit einigen Parzellen der jetzigen Gemeinde Unter-Schwarzach.
II. Des Grafen von Königsegg-Aulendorf. Die Standesherrschaft Aulendorf, – die jetzigen Gemeinden Aulendorf und Thannhausen.
III. Des Grafen von Sternberg-Manderscheid; die vormals Reichsstift Schussenried’schen Vogteien und Gerichte, jetzigen Gemeinden Schussenried mit Steinhausen, Michelwinnenden, Otterswang, Reichenbach und Stafflangen.
gibt es keine, wenn man nicht den noch jetzt so benannten – Heistergau – hieher zählen will. Notizen hierüber finden sich bei der Orts-Beschreibung Heisterkirch. Auf der südöstlichen Grenze greift noch der Bezirk Algäu herüber, Arnach liegt darin.