Beschreibung des Oberamts Waldsee/Kapitel A 1

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
« [[Beschreibung des Oberamts Waldsee/|]] Beschreibung des Oberamts Waldsee Kapitel A 2 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
A.


Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.


I. Lage und Umfang.


1. Geographische und natürliche Lage.

Der Oberamtsbezirk Waldsee liegt zwischen 27° 12′ 34″ und 27° 39′ 20″ der Länge, und zwischen 47° 46′ 50″ und 48° 7′ 0″ der Breite. Er ist zwischen den Flußgebieten der Donau und des Rheins getheilt, wie unten näher gezeigt ist.


2. Grenzen.

Der Bezirk ist von den folgenden fünf Oberämtern begrenzt: 1) nordöstlich von Biberach, 2) südöstlich von Leutkirch, 3) südwestlich von Ravensburg, 4) westlich von Saulgau und 5) nordwestlich von Riedlingen.


3. Größe.

Sein Flächenraum umfaßt 156.457 Morgen, oder stark 89/10 Quadratmeilen, er gehört also der Fläche nach zu den größern Oberamtsbezirken. Bisher ist er zu 76/10, also um 13/10 Quadratmeilen kleiner angenommen worden.


4. Figur.
Die Figur des Oberamts ist zwar in der Hauptmasse so ziemlich abgerundet; aber im Ganzen ist sie so schlecht als| möglich gebildet. Den Beweis davon bietet ein Blick auf unsere Karte. Am schlimmsten sieht es gegen Norden und Westen aus: dort läuft ein drei Stunden langer Streifen, der beinahe außer aller Verbindung mit dem Oberamtsbezirke steht, mit den Gemeinde-Orten Stafflangen zwischen die Oberämter Biberach und Riedlingen hinein, und nordwestlich ist der Gemeindebezirk Reichenbach mit Unter- und Ober-Eggatsweiler etc., sowie westlich der Ort Musbach ganz von dem Oberamt abgeschnitten. Weiter abwärts, gegen Süden, macht der Oberamtsbezirk Saulgau einen zwei Stunden langen Einschnitt in dem Schussenthale herein und scheidet die Bezirke Aulendorf und Otterswang von dem Oberamte ab; dagegen ist der am Ende des Einschnitts gelegene Saulgauische Weiler Spiegler ganz von dem diesseitigen Oberamtsbezirke eingeschlossen. Links von Aulendorf geht die Oberamtsgrenze mitten durch die Ortschaft Ebisweiler. – Die Oberamtsstadt liegt so ziemlich in der Mitte des Oberamts; die entferntesten Orte sind Stafflangen und die Höfe bei Eggatsweiler, welche 5 bis 6 Stunden von Waldsee liegen.


5. Bestandtheile.

Der ganze Oberamtsbezirk ist aus neu würtembergischen Bestandtheilen zusammengesetzt; sie sind:

A. Unmittelbare Orte.

I. Vormals österreichische Orte der Landvogtei Schwaben:

a) Stadt und Gebiet Waldsee.
    Waldsee mit Graben und Dinnenried;
b) das vormalige Amt Bergatreute.
    Die Gemeinden Bergatreute und Winterstettendorf;
c) die vormalige Kloster Sanct Georgische Vogtei Ingoldingen,
    mit Ingoldingen, Degernau, Voggenreute und Schickenmühle;
d) der vormals Stadion-Warthausische Ort Hochdorf.

II. Das vormalige Kloster Ochsenhausische, nachher Metternich’sche Gericht, jetzige Gemeinde Hummertsried.

B. Mittelbare, sämmtlich standesherrliche Besitzungen.
I. Des Fürsten von Waldburg-Wolfegg-Waldsee:|
a. Die vormalige gefürstete Grafschaft Waldsee, mit folgenden vormaligen Herrschaften oder Gerichten:
1) Heisterkirch (Waldsee), die jetzigen Gemeinden Heisterkirch, Mühlhausen, Steinach und Unter-Urbach.
2) Essendorf (die jetzigen Gemeinden Ober- und Unter-Essendorf).
3) Winterstetten (die Gemeinde Winterstettenstadt).
4) Eberhardszell, die jetzige Gemeinde Eberhardszell.
5) Schweinhausen, die jetzige Gemeinde Schweinhausen.
6) Schwarzach, größtentheils jetzige Gemeinde Unter-Schwarzach; und
7) das vormals österreichische Mediat-Gericht Reute – die Gemeinde Reute.
b. Von der vormaligen gefürsteten Grafschaft Wolfegg:
1) von der vormaligen Herrschaft Wolfegg, mit den Gerichten oder den jetzt daraus gebildeten Gemeinden Wolfegg, Arnach, Einthürnen, Heidgau und Ziegelbach;
2) das Gericht Schwarzach, die jetzige Gemeinde Dietmanns mit einigen Parzellen der jetzigen Gemeinde Unter-Schwarzach.

II. Des Grafen von Königsegg-Aulendorf. Die Standesherrschaft Aulendorf, – die jetzigen Gemeinden Aulendorf und Thannhausen.

III. Des Grafen von Sternberg-Manderscheid; die vormals Reichsstift Schussenried’schen Vogteien und Gerichte, jetzigen Gemeinden Schussenried mit Steinhausen, Michelwinnenden, Otterswang, Reichenbach und Stafflangen.


6. Besonders benannte Bezirke

gibt es keine, wenn man nicht den noch jetzt so benannten – Heistergau – hieher zählen will. Notizen hierüber finden sich bei der Orts-Beschreibung Heisterkirch. Auf der südöstlichen Grenze greift noch der Bezirk Algäu herüber, Arnach liegt darin.