Betrachtungen über den Aufsatz: von den Ursachen der Theurung aller Lebensmittel, besonders in dem Fränkischen Reichskreise, in des 2ten Bandes 3ten Hefte dieses Journals

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Autor: Anonym
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Titel: Betrachtungen über den Aufsatz: von den Ursachen der Theurung aller Lebensmittel, besonders in dem Fränkischen Reichskreise, in des 2ten Bandes 3ten Hefte dieses Journals
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 3, S. 299–327
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1791
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Originalherkunft:
Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
s. a. Über die Ursachen der Theurung aller Lebensmittel, besonders in dem Fränkischen Reichskreise, von deren betrübten Folgen, und den Mitteln, einen billigen Preis wieder herzustellen, Beytrag zur Consumtions-Berechnung der in dem Fränkischen Kreise entbehrlichen Waaren, Miscellaneen (Journal von und für Franken, Band 4, 2)#11
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II.
Betrachtungen über den Aufsatz: von den Ursachen der Theurung aller Lebensmittel, besonders in dem Fränkischen Reichskreise, in des 2ten Bandes 3tem Hefte dieses Journals.

Der Gegenstand ist viel zu wichtig, als daß nicht jeder Kreis-Einwohner, der einige Kenntnisse besitzt, hierüber seine patriotischen Gedanken äussern sollte. Da ich über einiges, was dahin einschlägt, aus der Erfahrung, mithin mit Zuverläßigkeit reden kann, so halte ich mich verpflichtet, dasjenige, was in der Sache meine Meinung ist, zum Vortheil meiner Landsleute, und zur weitern Prüfung in diesem Journal mitzutheilen.

Der Verfasser des oben bemerkten Aufsatzes hat viel Verdienst um das Fränkische Publicum, daß er ein so interessantes Capitel zur Sprache gebracht hat. Es ist ihm auch gelungen einige Quellen zu entdecken, die das Übel hervorbringen; auch zeugen die Mittel, die er in Vorschlag bringt, von seiner Herzensgüte, und von einem menschenfreundlichen Drang, jede Classe von Menschen glücklich zu machen. Da aber die| Herausgeber schon selbst bemerkten, daß der Gegenstand noch nicht erschöpft sey, so wird eine weitere Behandlung desselben nicht überflüßig scheinen.

Nachdem in jenem Aufsatz die Geschichte der Theurung im Jahr 1771 vorausgeschickt worden ist, so kommt der Verfasser in dem §. 5. et 6. auf die Ursachen der gegenwärtigen Theurung und sagt: „daß die wegen mehreren Rücksichten entstandene Ausfuhr, und theils verbotene Einfuhr des Getraids den Preis desselben so erhöhet haben, daß der Bauer, welcher Getraid verkaufen kann, reich dabey geworden sey, nunmehr selbst Geld auf geringe Zinsen ausleihen könne, und da ihn dermahlen die schweren Laster nicht mehr drückten, und zum Verkauf nöthigten, sein Getraid nicht eher verkaufe, bis es ihm hoch genug bezahlt werde.“

Es hat allerdings seine Richtigkeit, daß die angeführten Umstände die Theurung veranlaßt haben; diese aber würde nicht so hoch gestiegen seyn, wenn die Kreisherrschaften, oder derselben Räthe und Beamte gleich bey der ersten gegründeten Aussicht die angemessenen Vorsichtsmittel eingeschlagen hätten. Was für welche hiebey die einfachsten| und sichersten seyen, hievon wird sich in der Folge noch reden lassen. Dermahlen will ich nur noch zu diesem Abschnitte berühren, daß, wenn, wie angezeigt worden, der Bauersmann hierunter etwas gewonnen hat, derselbe nichts anders gethan habe, als jeder Handelsmann, der, wenn die Waare anfängt gesucht zu werden, die Periode benützt, und die Preise seiner Waaren erhöhet; welcher Vortheil dem Bauer gerade um so mehr zu gönnen ist, wenn er vorher lästig bedrückt gewesen war: indem ihm diese Erhohlung aus der Ursache zu lassen ist, damit derselbige bey wiederkommenden schweren Zeiten mit einem baaren Vorrath versehen seye, und nicht immer in einer ununterbrochenen Reihe mit Hunger und Kummer kämpfen müsse. Ich verstehe hier nur jene Bauern, die eine leidentliche Quantität und eigenes Product verkaufen: denn denjenigen, die Wucher treiben, aufkaufen, oder zu viel Vorrath aufspeichern und absichtlich auf Theurung warten, werde ich niemahls das Wort reden.
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In dem §. 7. bemerkt der Verfasser, daß Preußens König, Friedrich, so bald das Getraid auf einen gewissen Preis gestiegen, seine Magazine öffnen lassen, und hiemit| entweder die Verringerung des Preises erzielet, oder wenigstens das weitere Steigen verhindert habe. – Da dieses voraus setzt, daß Friedrichs Magazine gefüllt gewesen, so wird es willkommen seyn, Friedrichs Manipulation zu zeigen, um in unserm Kreise die erspriesliche Anwendung zu machen.

Wenn Preußens Nachbarn eine reichliche Ernde gehabt, und Getraid im Überfluß feil gestanden, so hat Friedrich einen ergibigen Ankauf gemacht, und den Überfluß in seine Magazine, und zwar um einen sehr geringen Preis, eingebracht. Kam in seinen oder benachbarten Landen ein Mißjahr, so war Vorrath genug vorhanden, dem Bedürfniß abzuhelfen; und da der Unterthan gar gerne etwas über den Ankaufsbetrag bezahlte, so war des Königs Aerarium in Ansehung des Schwands und anderer Kosten entschädiget, folglich jedem Theil gerathen und geholfen.

Sollte bey uns eine gleiche Manipulation nicht auch thunlich seyn? Ich will die Möglichkeit auf die einfachste Art zeigen, und zugleich den damit verknüpften Individual-Vortheil erweisen.

Ich stehe zwar erst in meinen mittlern Jahren, ich habe aber bereits in dem Verlauf| meines Lebens Zeiten erlebt, wo das Getraid, ein, auch zwey Jahre nach einander, das alterum tantum, ja bißweilen noch ein Fünftheil weniger, als in dem 1790 und 1791 Jahre gegolten hat, weil damahls etliche Ernden gesegnet gewesen waren. Herrschaften, denen ihr Beruf, nämlich das Wohl ihrer Unterthanen, am Herzen liegt, müssen eine solche Periode benützen, und so weit, als der entbehrliche Geldvorrath zureicht, Getraid einkaufen. Hiedurch bringt der geldbedürftige Bauer seine Waare an, er bekommt Baarschaft in die Hand, kann seine herrschaftlichen Abgaben und andere Auslagen bestreiten, Handel und Wandel bleibt in Thätigkeit, der Bauer und Handwerksmann gewinnt, und mit ihm auch die Herrschaft. Entstehet nachher ein Mißwachs, so ist Vorrath im Magazin der Herrschaft, diese setzt einen leidentlichen Preis nach Maaß des gehabten Schwands, der Kosten, mit nebenheriger Rücksicht auf ein pro Cent wegen des dazu verwendeten Capitals, gibt keine übermäßige Quantität an einzelne Käufer ab, und hiemit ist dem Städter, dem Handwerksmann, und dem Taglöhner geholfen; den Wucherer sind hingegen Schranken gesetzt, weil jene Classe| von Bauern, die bey der wohlfeilen Zeit aufgespeichert haben, hiedurch von selbst und ohne herrschaftliches Mandat das Regulativ des Getraid-Preises erhält, da der Handwerker, wenn dem Bauer oder Wucherer seine Waare nicht feil ist, solche aus dem Magazin erlangen kann.

Nur ist hiebey zu merken, daß zwar niemahls eine ordentliche Sperre anzurathen, gleichwohl auf gewisse Plätze, wo die Ausfuhr ihren größten Gang nehmen will, die Aufmerksamkeit zu richten, und der Vertrieb in großen Quantitäten zu verhindern, oder sehr zu erschweren ist.

Größere Herrschaften können diese Einrichtung gar leicht treffen; Kleinere vermögen es auch, wenn sie wollen. Ist aber der Wille und eigenes Gefühl nicht da, dann helfen alle andere Vorschläge, Anstalten und Zwangsmittel nichts, da sich ein jedes Kreisgesetz, besonders in Hinsicht auf die Victualien, leicht untergraben und hintergehen läßt, der Executionszwang in den Reichskreisen aber der äussersten Schwierigkeit unterworfen ist, und eine bessere Einrichtung ein ewiger frommer Wunsch bleiben wird.

Damit indeß, wo der angemessene Zwang nicht zu erwarten ist, das Gefühl| selbst rege werde – und es verbleibe, so hat jeder wohldenkende Mann und Kenner, der reden und schreiben kann, von dem menschlichen Bedürfniß, und den theuern Pflichten, dasselbe zu erleichtern und zu unterstützen, im Detail so lang zu predigen, mit Nachdruck zu predigen, bis das harte Herz eines jeden Unmenschen oder Halbmenschen, wenn dieser das Glück oder vielmehr das Unglück hat, über Menschen zu herrschen, erweicht, und derselbe endlich dahin gebracht wird, an dem Leiden der Seinigen Antheil zu nehmen, und auf Hülfsmittel zu denken: wobey zugleich der Vorgang der erhabenen Kreisfürsten, wenn diese die gegenwärtige Sache zum Gegenstand der Unterhaltungen bey Hof machen, auch eine indirecte Art von Belohnungen oder Ahndungen aufsuchen, das allermeiste beytragen, und die gemeinnützige Absicht am sichersten erzielen können.

Der 8te §. des Aufsatzes erwähnt: es sey dermahlen die allgemeine Sprache, der Unterthan müsse

a) geschont werden; es sey aber zu bemerken, daß diese wohlthätige Absicht nicht bloß auf den Bauerstand angewendet werde, der,

| b) da die Lasten geringer als vorhin, die Giebigkeiten aber die nämlichen seyen, dagegen seine Erzeugnisse noch einmahl so theuer verkauft würden, zum Nachtheil anderer Staatsbürger allein gewinne, woher es komme, daß

c) bey den Bauern eine ansehnliche Baarschaft an Conv. Thalern begraben liege, die dem Umlauf entzogen würden, indem sie sich mit den eigenen Producten begnügten, folglich die Gelder vest in ihrem Kasten hielten.

Da ich in diesem §. meistens einer andern Meinung bin, so will ich diese über jeden Artikel insbesondere äussern.

Der Grundsatz

ad a) ist sehr löblich, und es ist zu wünschen, daß er nicht bloß im Munde geführt, sondern auch im Werk selbst durchgesetzt werde. Der Bauer wird ganz gewiß auf allen Seiten und in allen Rubriken benutzt; der Bauer muß 1) seinen Zehenden von allen Erzeugnissen, und, damit nichts ausgenommen werde, diesen auch 2) von seinen Kindern (zum Militär) abgeben,[1] derselbe| hat 3) Geld- und Frucht-Gült, auch in vielen Orten ein schweres Handlohn zu entrichten; welches zu 15. 16. – ja sogar zu 20 25 fl. in manchen ritterschaftlichen Orten steigen soll; seine Grundstücke, mithin der Regel nach sein ganzes Vermögen sind 4) der Steuerbarkeit unterworfen, so zwar, daß wenn er noch etwas auf seine Güter, welches im Durchschnitt der gewöhnlichste Fall ist, schuldig ist, er sogar seine Schulden, oder| das, was er im eigentlichen Verstand nicht besitzt, versteuern muß. 5) Den Bauer trifft bey Völkermärschen das Personal-Quartier und die Verpflegung der Truppen, 6) der lästige Vorspann. 7) In katholischen Landen ist der Termin der manchfaltigen Mönchsorden, 8) der Bauer ist in Orten, wo kein solides Armen-Institut errichtet ist, der allgemeine Quartiergeber aller Bettelleute, von welchen er 9) ohnehin des Allmosens wegen hart geplagt ist. 10) Ausser den gewöhnlichen Frohnen hat er vielmahl 11) die herrschaftl. Bittfuhren, und nebst diesen 12) noch manches Fuhrwerk, für Beamte, Pfarrer, Schulmeister, Arme etc. auf dem Hals.[2] Betrachtet| man nun noch die fast allgemeine jedem Wohldenkenden äusserst auffallende Verachtung, mit der der Bauerstand angesehen wird, so wird gewiß jeder Vernünftige sagen, daß der Bauer Rücksicht verdiene, und daß diesen die wohlthätige Schonung am vorzüglichsten zu gut kommen müsse, weil der Städter fast von allen eben erzählten Lasten befreyet ist, so, daß, Staatsbürger gegen Staatsbürger gerechnet, der Bauer gegen den Städter in den öffentlichen Beschwernissen sich wie 10 gegen Eins verhalte. Wer immer noch an dieser Wahrheit zweifelt, dem könnte man es noch deutlicher zeigen.
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ad b) Daß die bestimmten Lasten die nämlichen seyen,[3] ist richtig; allein ich will| zwey Hauptumstände angeben, die dessen ungeachtet, und obwohl der Victualien-Preis höher ist, dennoch keinen verhältnißwidrigen Vortheil in den Händen des Bauers lassen.

Die erste ist, daß der Preis liegender Grundstücke, von 250 Jahren bis hieher zu rechnen, um 19/20tel gestiegen ist, und noch vor 50 Jahren hat man ein Gut für 1000 fl. gekauft, welches man jetzt mit 3000 fl. bezahlen muß. Von Seiten des Bauers steckt also dermahlen ein stärkeres Capital in seinen Gütern, welche in einigen Kreislanden so hoch gestiegen sind, daß deductis deducendis die Interessen kaum mehr herauskommen.

Zu diesem kommt noch 2tens die Hinsicht auf die Dienstboten, die dermahlen gegen die Zeiten von 30–40 Jahren nicht nur 3/5tel mehr Lohn bekommen, sondern eine | weit bessere Kost verlangen, die man, um die Leute nur zu bekommen, nicht versagen kann, weil der größte Theil von jungen Landleuten den Handwerkern zueilt, um nach wenigen Jahren ein gemächliches Stadtleben pflegen zu können.

ad c) Dank sey es dem Landvolk, daß es noch nicht an die Stufe des Luxus hinangestiegen ist, wodurch der Städter verarmet, und so zu sagen bey gesunden Leib dahin stirbt.

Man sage mir doch, ob wir wohl in unserm Kreise noch den Vorrath an klingender Münze haben würden, wenn nicht hie und da ein vorsichtiger Landmann seine Hände darauf deckte.

Der Städter (wenige wohldenkende Familien ausgenommen) schickt alle Baarschaft für Leckereyen, Seidenwaaren und entbehrliche Bedürfnisse ins Ausland. Ist es in dieser Lage nicht ein Glück, daß der Bauer noch etwas zurück hält? Ist es nicht von ganzem Herzen zu wünschen, daß er noch länger der vernünftige Depositär bleibe?

Das Geld kommt freylich nicht auf der Stelle in Umlauf: allein ist es nicht besser, daß es der Staat besitze, als wenn es durch die nur zu geschwinde Circulation in Jahr| und Tagen wegen der übermäßigen Üppigkeit des Städters ganz ausser Land komme, und ewig aufhöre ein Antheil vom Vermögen des Staats zu seyn.
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Man hat übrigens gar nicht dafür Sorge zu tragen, daß die baare Masse des Bauers zu lang eingesperrt liege. So wie der Vater dahin scheidet, gibt es schon mehrere Hände, die zum Einfassen bereit sind. Da stehen 4, 5–6 oder mehrere Erben, wovon vielleicht der halbe Theil schon Schulden auf die Verlassenschaft gemacht hat, auf der andern Seite oder eigentlich zuerst läßt sich billiger Weise der Einnahms-Beamte sehen, der a) Theilungssporteln, b) doppeltes Handlohn, und Besthaupt, allenfalls auch c) einen ansehnlichen Partikel für Nachsteuer hinwegnimmt; ein Umstand, der in unserm Kreise desto öfter vorkommt, da die meisten Ortschaften vermischt sind, und das Herkommen eingetreten ist, auch da, wo der Bauer nur über die Straße (in ein fremdherrschaftliches Gut) hinüber ziehet, die Nachsteuer abzunehmen, obgleich diese lästige Abgabe der allgemeinen staatsbürgerlichen Verbindung wegen, im ganzen Reich, nämlich Stände gegen Stände betrachtet nicht statt haben – wenigstens zwischen den Kreisständen,| aufgehoben seyn – und niemahls in einem und dem nämlichen Wohnort Platz greifen sollte.

Man sage endlich nicht, daß der Bauer keine gewöhnliche Ausgaben habe; er hat sie allerdings, und täglich; eine Wahrheit, die der, so Güter besitzt, am besten wissen kan, und mit Recht aufgebracht ist, wenn er hört, daß man dem Bauer sein Product einschätzen wolle, da sich doch dieser gefallen lassen muß, seine Bedürfnisse, sie haben Namen, wie sie wollen, nach dem beliebigen Ansatz des Krämers und Handwerkers zu bezahlen, ohne daß es der Polizey zu Sinn kommt, hierin jemahls Ziel und Schranken zu setzen.

In dem §. 9. fährt der Verfasser fort: „da der Bauer kein Geld braucht, so verkauft er auch Vieh, Schmalz, Eyer, Geflügel etc. nicht, wenn ihm nicht genug dafür bezahlt wird. Ich will nicht in Abrede stellen, daß..... die Treibung des Viehes nach Straßburg, Frankreich etc. vieles zur gegenwärtigen Fleischtheurung beytrage: aber die Hauptursache ist doch der Geiz der Bauersleute; dann man hat von langen Zeiten her Vieh aus dem Fränkischen Kreise getrieben, und doch stand der Preis desselben niemahls so hoch.“

| Ich stelle nicht in Abrede, daß manche Bauersleute mit ihren Producten an sich halten, und aus Geiz auf einen höhern Preis warten; allein dieses geschiehet immer von dem geringsten Theil, und überhaupt trägt der Städter auch wieder hierin das meiste zur Theurung bey.

Was das Geflügel belangt, so ist es schon der Haushaltungskunst widersprechend, in der Erziehung und Mästung desselbigen einen Gewinn zu suchen, indem bekanntlich die tägliche Fütterung mehr kostet, als die wenigen Pfenninge Überlös an Gewinn eintragen.

Daß das Schmalz, beynahe die ansehnlichste Rubrik in der Haushaltung, im möglichst hohen Preis stehe, und diesen auch behaupten werde, hierüber wird sich Niemand mehr wundern, der das unsägliche Consumo an Milch berechnet, welches zu dem grundverderblichen Caffeetrank verbraucht wird.

Das Rindvieh verdient eine besondere Betrachtung. Gewiß ist es, daß diese Gattung von Erzeugniß den äusserst hohen Wehrt erstiegen habe, und daß diese Rubrik den Städter eben so hart, als die Fruchttheurung drücke. Daß aber drey Classen vom Bauerstand, mithin wohl drey Viertheil von diesem Stand| so viel darunter leiden, ist eben so richtig.

Die eine Classe beschäfftigt sich mit der Viehzucht, und hält die Kälber und Rinder bis in das zweyte Jahr.

Die zweyte übernimmt diese käuflich, und erziehet sie bis zum Anspann auf der Weide.

Die dritte kauft die Anspannstiere zum Fuhrwerke, und wenn sie einige Jahre ihre Dienste gethan haben, so werden sie an die vierte Classe abgegeben, die sie noch eine wenige Zeit führt, nachher mästet, und an die Metzger oder Viehhändler verkauft.

Anstatt daß man in der Vorzeit (ohne weiter, als 15 Jahre zurück zu gehen) das Stück von der ersten Classe um 10 fl. haben konnte, so muß es dermahlen für 18–20 fl. bezahlt werden; so lauft der erhöhte Preis verhältnißmäßig bis zur vierten Classe einschlüssig fort.

Die drey letzten Classen stehen im augenscheinlichen Verlust, weil sie mehr Capital in jedes Stück stecken, und mehr Gefahr auf sich nehmen müssen, ohne verhältnißmäßig einen höhern Gewinn heraus zu bringen.

| Gesetzt: ich hab einen Ochsen zur Mastung für 40 fl. erkauft, so konnte ich, wenn er ausgemästet war, 73 fl. lösen, mithin 33 fl. Profit machen. Dermahlen muß ich für das nämliche Stück 80 fl. bezahlen, und löse nicht mehr als 113 fl. daraus. Der allenfallsige Überschuß ist sich gleich, Gefahr und Risiko aber ausser Verhältniß, weil ich im letztern Fall das alterum tantum an Capital vorauszahle, und wenn mir ein Unglück aufstößt, anstatt 40 fl. nunmehr 80 fl. verliere.

Die erste Classe, worunter nicht nur die Bauern, sondern alle, die Kühe halten, gehören, ist also die einzige, die nach der wahren Berechnung gewinnt.

Welches sind nun aber die Ursachen, daß das Vieh schon aus der ersten Hand einen so hohen Preis behauptet? Die erste bestehet in dem dermahl ungleich größern Consumo, indem eines Theils nocheinmahl so viel Kalbfleisch als sonst bey der ersten Menschenclasse zum allgemein gewordenen haut-Gout verbraucht – und bey dem Mittelstand, der mit dem ersten immer verhältnismäßig in dem Luxus mit fortsteigt, noch einmahl so viel Kalbfleisch, als in der Vorzeit, genossen wird.

| Die 2te Ursache ist in dem Vertrieb bey der 4ten Classe anzutreffen: denn käme das Mastvieh nicht in solcher Menge ausser Land, so müßte sich das ganze Wesen abwärts stecken, folglich den Preis bis auf die erste Classe hinab verringern.

Ob aber der Bürgerstand und der Städter hiebey etwas gewinne oder nicht, ist eine Frage, die allerdings eine praktische Untersuchung verdient.

Wenn der Handel mit Mastviehe, der nach Frankfurt, Stuttgard, Mannheim und in das Französische einer Seits, und anderer Seits nach Augspurg gehet, in den Fränkischen und Schwäbischen Gränzen nur 4 Wochen lang ins Stecken geräth, so ist in einer sehr beträchtlichen Gegend von den zwey Reichskreisen keine Baarschaft. Denn, wenn der sich mit Mastung abgebende Bauer Nichts einnimmt, so verlieren alle Classen des Bauerstands abwärts, und wenn der Bauer nichts hat, so ist so wohl bey der Herrschaft als dem Städter Mangel an baarem Gelde.

Wir leben wirklich in einer Periode, wo dieser Viehhandel nach Frankreich um das alterum tantum abgenommen hat, und wir sehen schon die traurigen Folgen davon| ein, weil die Laubthaler, die der Viehhandel hereingebracht hat, ausbleiben, und ausser diesen kein fremdes Geld in das Land kommt.

Den hohen Viehpreis hat bis hieher meistens der Franzos bezahlt; freylich mußte der Städter auch mit zahlen. Je nun! Büßt er deswegen ein? ich werde das Gegentheil zeigen.

Der Holländer könnte seinen Käs und seine Fische um 4/5tel wohlfeiler speisen, wenn er wenig oder Nichts ins Ausland verführen ließe. Warum gestattet er diese Ausfuhr? Deswegen, damit er das fremde Geld herein ziehe, damit er dem Einwohner Verdienst schaffe, das Gewerb in Thätigkeit setze.

Gerade so gehet es mit dem Vieh! Wäre der Austrieb niedergelegt oder eingeschränkt, so würde man, anstatt daß dermahlen 8 kr. für das Pfund Ochsenfleisch zu zahlen sind, es für 3 kr. haben können; allein es fragt sich, ob wir in diesem Fall so oft 3 kr. besitzen würden, als wir dermahlen mit 8 kr. versehen sind.

Diese Staatsrechnung ist mir so einleuchtend, daß ich es für überflüssig halte, tiefer in das Detail zu gehen, indem die| Erfahrung in Ansehung aller Commerzzweige, und in allen Landen diese Wahrheit bestättiget.

Man sage mir ad §. 10 et 11. nicht, daß der Rentenirer und Handelsmann bey dieser Beschaffenheit etwas verliere; denn so bald dermahlen, wie ich oben gezeigt habe, das alterum tantum an Capital in dem Viehe stecket, so kann der Rentenirer immer seine Capitalien öfters, und um ein höheres pro Cent anbringen. Und da die Bauersleute, Leider! schon anfangen, ihre Kleidertracht nicht mehr im Hause zu machen, sondern diese in den Kaufläden auszunehmen, anbey den grundverderblichen Caffeetrank lieben, so entstehet hieraus für den Handelsmann der Gewinn in einem höheren Maaße, als auf der anderen Seite an Verlust wegen theuren Fleisches und Brods herauskommt.

Auf dieser Seite wird man also den Verfall der Kaufleute gewiß nicht antreffen, wohl aber wird dieser eher darin zu finden seyn, daß die Kaufleute zu unsern Zeiten weit üppiger leben, sich in ihrer ganzen Lebensart weit über den vorher üblich gewesenen bürgerlichen Stand hinaufschwingen, und um so weniger so geschwind eine Hoffnung| haben, in ihren blühenden Wohlstand zurück zu kehren, da die alle Monate abwechselnde Mode nicht mehr zuläßt, sich mit Vortheil einen bleibenden Vorrath an haltbaren Waaren anzuschaffen, das wenige aber, was ihnen allenfalls noch an Gewinn zu gut käme, durch den Verlust bey den durch Luxus verarmenden Familien wieder verschlungen wird.

Hier, nämlich in dem Luxus, steckt die wahre Quelle des allgemeinen Drucks. Hierin liegt das unübersehbare Verderbniß. Hierauf richtet eure Wachsamkeit ihr guten Fürsten und Regenten des Fränkischen Kreises! Eure Bauersleute bringen die Baarschaft vom Ausland herein, merket also darauf, daß sie von den Städtern nicht wägenweise und so lang hinaus verschleppt werde, bis endlich gar Nichts zurückbleibt, und der Bürger, so wie der Bauer, und jeder Inwohner des so gesegneten Frankenlands gezwungen werden, den Stab in die Hand zu nehmen, und in Gesellschaft die Bedürfnisse im Ausland zu betteln.

Eine Aussicht, die derjenige leicht begreifen wird, der weiß, durch welche Mittel die Thätigkeit und Landes-Industrie befördert, und auf was Art hingegen diese wieder| gehemmt, und zum Schaden des ganzen Publicums eingeschläfert werde.
ad §. 12.

Dieser Absatz redet von der Beamtenclasse. Ich verstehe hier geistliche und weltliche Beamte, wie sie auch der Verfasser anführt. Beyden werde ich das Wort reden, ich werde aber auch Wahrheiten beyrücken, die nicht ein jeder gerne hören wird.

Der Arbeiter ist seines Lohns wehrt, ist mein erster natürlicher Hauptsatz. Ein Arbeiter im Staatsfach muß eine honette Belohnung haben. Geschiehet dieses nicht, so muß der Staatsbeamte entweder a) ein schmutziges, schmachtendes Leben führen, oder b) Schulden machen, oder c) im Receß stecken bleiben, oder endlich d) es seinen Amtsbefohlenen abstehlen. Welcher Herr also seine Beamten nicht hinlänglich zahlt, hat sich alle den Unfug selbst beyzumessen, der aus dem geringen Gehalt herrühret. Auf seinem Gewissen liegen alle Folgen, die sich auf die eine oder die andere Art daher leiten. Auf ihm liegen die Folgen der Verachtung, die das demüthigende Leben eines Beamten nach sich ziehet, der| wegen Hunger und Kummer das von seinem Amt absichtsmäßig unzertrennbare Ansehen nicht behaupten kann. Er, der Herr, ist gehalten, alle Schulden auf sich zu nehmen, die ein solcher mit der Noth ringender Mann gemacht hat, bey Leuten, die entweder aus Mitleid, oder aus Furcht vorstrecken mußten. Er, der Herr, hat den Rechnungsreceß in seinen Sack zu schieben, den ihm ein solcher armer Teufel gesetzt hat. Er, der Herr, ist für alle die Geldschneidereyen verantwortlich, die sein Beamter zu Steurung der Noth gebrauchen mußte. Kurz ein Staatsbeamter hat für seine Amtsführung auf eine honette Belohnung gerechten Anspruch zu machen, und hiebey muß sich der bestellende Herr nach Zeit und Umständen richten.
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Bekanntlich waren die Geldbestallungen vor 100 und mehr Jahren gering, und dennoch haben die Beamten mehr als heut zu Tag zurück gelegt; weil man damahls das für einen Gulden haben konnte, was dermahlen kaum für 10 bis 12 fl. zu haben ist. Ein wohldenkender Herr wird also hierauf billige Rücksicht nehmen, und die Geldbestallung nach Maaßgabe der Theurung erhöhen, in Ansehung der ersten Nothwendigkeit aber, namlich der Früchte, dafür sorgen,| daß diese jeder Beamte im Durchschnitt für 8 Personen in Natura erhalte, damit er immer damit versehen, und bey einer allzugroßen Theurung nicht gezwungen werde, entweder eine sechsjährige Ersparniß zuzusetzen, oder einen demüthigen Supplicanten zu machen.

Auf der andern Seite hingegen hab ich wieder zu bemerken, daß, der Beamte bekomme was er wolle, den größten Theil genommen, wieder Nichts erklecke, wobey ebenmäßig der grundverderbliche Luxus, und die verdorbene Erziehung und Lebensart die meiste Schuld trägt.[4]

Der Landsbeamte hielt sich vor Zeiten a) seinen bordirten Rock als ein Staatskleid, und die Frau ein reiches Kleid in ihrer Art, woran beyde 30 bis 40 Jahre hatten, und noch brauchbare, oder wenigstens verkaufbare Stücke ihren Kindern zurückließen. Dermahlen wird alle Monate, oder wenigstens| alle viertel Jahre etwas neues angeschafft, welches zwar nur die Hälfte kostet, aber so leichtfertig ist, daß die Fetzen nicht einen Heller taugen. Man berechne den Abstand, halte die Garderobe eines Alten gegen jene eines Modernen, durchgehe zugleich die Kaufmanns- und Schneiders-Conti, so wird sich der Unterschied zeigen.
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Die Frau hat sich in der Vorzeit mit der Haushaltung abgegeben, und hiezu auch ihre Töchter angewiesen, hiemit einen ordentlichen Wandel geführt, ihre Beschäfftigungen aber zu Zeiten mit einer gegebenen oder angenommenen Visite abgewechselt. Dermahlen gehet die ganze Woche mit dem Putzzeug dahin; die Haushaltung wird durch kostbare Dienstboten und Taglöhner und vielmahl schlecht versehen, folglich weniger eingenommen, mehr ausgegeben; das Gesellschaftgehen wird zur Regel, die Haushaltungs-Geschäffte zur Ausnahme; und, damit das liebe Töchterchen ja nichts nutz werde, so schickt man sie auf eine Zeit in die Stadt, um daselbst den Modeton zu sehen, sich an tägliche Hausfreunde und Courmacher zu gewöhnen, kurz sich also zu bilden, damit sie ganz gewiß den Geschmack am Landleben völlig| verliere, völlig aus ihrem Beruf trete, folglich sich, ihren Gatten, und ihre Kinder unglücklich mache.

In ältern Zeiten hat man im ländlichen Beamten-Hause frühe eine nach Verschiedenheit der Jahrszeit abwechselnde Suppe genossen; jetzt ist der Caffeehafen Tag und Nacht beym Feuer, hiezu noch genommen a) den haut gout in Speisen, b) die fremden Weine, c) meistens Equipage, oder d) wenigstens noch einen Bedienten, so darf man nicht mehr fragen, woher das Verderbniß rühre, und warum es allgemein werde, da es von dem Beamten der Schultheiß, von diesem der Schulmeister, und sofort einer von dem andern abwärts lernt, bis endlich das einreißende Übel sich bis auf den Taglöhner ergießt.[5]

| Höret und merket dieses ihr noch gute alte Teutsche unseres lieben Fränkischen Kreises, haltet euch vest, recht vest, an eure gute, zur Bevestigung des Wohls für eure Kinder unvermeidlich nöthige Sitte, an eure einfache Tracht, Lebensart, und Kinderzucht. Ihr aber, die ihr bereits mit dem Strom moderner Stutzer dahin gerissen seyd, euch soll euer wachsamer Principal, so wie das ganze Land, auf das einfache zurückführen. Geschiehet dieses, und wird zugleich der Städter in sein Geleise zurückgewiesen, so weiß ich gewiß, daß ihr in dem geseegneten Frankenland gewiß keine so lauten Klagen mehr über den hohen Victualien Preis führen werdet, indem, die Sache beym Licht betrachtet und im Durchschnitt genommen, diese Ausgabe| sich gegen die Modernitäts-Ausgaben, die die Leichtfertigkeit gestiftet hat, kaum wie eins gegen acht verhält.

Was schließlich des Verfassers guten Vorschlag belangt, so verdient der gute Mann, der es recht ehrlich meint, unendlich viel Achtung und Dank; ich sage es ihm aber offenherzig, daß, so lange der Kreis von Menschen beherrscht oder berathen wird, deren Interesse sich so oft durchkreuzen, und die von keinem wahren und anhaltenden Patriotismus belebt sind, seine allerbeste Idee nicht ausführbar, das einfachste Mittel aber, das Land gegen eine drückende Theurung zu bewahren in der im Eingang berührten Manipulation des großen Friedrichs, die sich jeder Regent wohl zum Beyspiel nehmen dürfte, anzutreffen seyn werde.



  1. Bekanntlich waren die Zehenden ursprünglich dazu nach Karls des Großen Verordnung bestimmt, daß 1) [307] die Kirchen erhalten und mit den nöthigen Zierrathen versehen werden möchten, 2) zur Versorgung der Armen und zur Unterstützung der Reisenden, 3) zum Unterhalt der Geistlichkeit. Capit. Episcop. C. VII. pag. 623. apud Heineccium. Diese eigentliche Bestimmung ist größtentheils verschwunden. Die Bauern-Gemeinde muß ihren Zehend geben; und demungeachtet Kirchen und Schulen im baulichen Wesen erhalten und zur Anschaffung des oft überflüßigen Kirchenornats beysteuern. Der Bauer muß seinen Zehend geben, und die Armensteuer, und das Allmosen an grobe zudringliche Bettler, zumahl auf dem Lande, hat noch nicht aufgehört. Der Bauer muß seinen Zehend entrichten, und demungeachtet seinen Pfarrer unterhalten helfen: und gesetzt, daß er zum eigentlichen Salar nichts beyzusteuern hat, wie lästig sind ihm nicht oft die Iura stolae? Man möchte wahrlich, wenn man ernstlich und mit Gefühl für Menschenwehrt und Menschenrechte nachdenkt, den Bauern mit dem Esel in der Fabel vergleichen, dem sein Herr eins nach dem andern aufbürdete, bis der arme Esel – gar zu Boden fiel.
  2. Das sind die Abgaben in den meisten Fränkischen Kreislanden bey weitem noch nicht alle, wenn man auch die mancher Grafen und Herren nicht nimmt, die sich, ganz wie in Frankreich, die Abgaben 2, 3, 4 Jahre voraus entrichten lassen, oder sie gar heraus exequiren. Man muß da bezahlen, was man nicht schuldig ist, was nicht einmahl mit Gewißheit zu bestimmen ist, ob man es irgend einmal schuldig werde. Andere bekannte Abgaben sind, das Besthaupt bey Sterbfällen, das Sterbhandlohn, wie im Bambergischen, diesem zufolge müssen oft die Kinder das ererbte Gut ihrer verstorbenen Eltern von 5000 fl. mit dem Handlohn von der ganzen Summe lösen, wenn gleich 2-3000 fl. Schulden auf demselbigen haften. Das Weggeld, der Accis, Rauchpfund, Grundzins, [309] Theilungsgebühren, Zuschreibgelder. Vor Zeiten für eine Hube 2 Rthlr. jetzt muß der einzelne Morgen also bezahlt werden, ja ein jedes Stückchen eines Morgens, der oft in 8, 12 oder 16 Theile vertheilt ist. Und wer will die einzelnen Benennungen alle anführen, ihr Name ist beynahe Legion.
  3. Sie sind an den meisten Orten nicht mehr, wie im siebenjährigen Kriege. Da wußte man noch nichts vom Weggelde. Die Durchmärsche sind auch noch immer lästig. Bey dem jüngsten Durchmarsch der Östreichischen Völker in die Niederlande wurden [310] gegen die heilsamsten Kreisverordnungen die Bauern mancher Gegenden dennoch genug gedrückt. Die Officiers wollten ihre Soldaten nicht zu sehr auseinandergelegt wißen. Die von dem Stabsquartier entfernten Ortschaften mußten also nicht nur das vom Kaiser und dem Kreis bewilligte Quartiergeld entbehren, sondern sie mußten wohl oft noch für jeden Mann dem Beamten 30 kr. nachschießen: so daß mancher Bauer hierunter einen Verlust von 2–3 fl. hatte.
  4. Ich sah voriges Jahr auf der Cur zu Kißingen Beamte mit Postzügen, die nebenbey noch ein eigenes Reitpferd mitgebracht hatten, dessen sich kein Graf schämen durfte. Ein reicher Cavalier sagte, als er den Luxus bemerkte, daß ichs in meine Ohren hören konnte: so weit erstreckt sich mein Beutel nicht.
  5. Man bittet sehr diesen Punct sorgfältig zu beherzigen: von dem Beamten bis zur niedrigsten Classe. Daraus entstehen die Schleichwege bey der Gemeinds-Rechnungs-Verhör, die Diäten für die sonst gewöhnliche Mahlzeit und die Mahlzeit dazu. Ein Bauer – man kann erforderlichen Falls Mann und Amt, wo es geschah, nennen – schalt den Schulzen seines Wohnorts, den er auf solchen Schleichwegen in der Gemeind-Rechnung ertappt hatte, einen ungerechten Haushalter, einen Mann, der an dem Verderben der Gemeinde arbeite. [326] Geradezu konnte es der Schultheiß nicht läugnen, er wendete sich also an die Frau Amtskellerin. Diese wußte – freylich aus erheblichen Gründen – es bey ihrem Manne, dem Amtskeller, dahin zu bringen: daß der Befehl kam, den Bauer, der mehr sah, als er hätte sehen sollen, einzustecken. Der Bauer erwiederte seinem gestrengen Herrn Amtskeller: untersuchen sie erst, ob ich Wahrheit geredet habe oder nicht. Ists nicht wahr, so unterwerfe ich mich jeder Strafe. Mit dieser Erklärung, so gerecht sie war, war aber dem Herrn Amtskeller nicht gedient. Die Untersuchung zu umgehen wandte er sich also an den Bauer mit den Worten: laßt euch eben einstecken, es thut euch ja weiter nichts – O tempora, o mores!