Der Dänen-König Frotho und die Wendischen Schnapphähne

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Autor: Jodocus Donatus Hubertus Temme
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Titel: Der Dänen-König Frotho und die Wendischen Schnapphähne
Untertitel:
aus: Die Volkssagen von Pommern und Rügen. S. 8–9
Herausgeber:
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1840
Verlag: Nicolaische Buchhandlung
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Erscheinungsort: Berlin
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Quelle: Google und Commons
Kurzbeschreibung:
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3. Der Dänen-König Frotho und die Wendischen Schnapphähne.

Als nun der König Frotho die Wenden unterthänig gemacht hatte, da sahe er wohl, daß sie ihm und den Seinen keinen Frieden lassen würden, wo er nicht ganz und gar alle diejenigen ausrottete, welche des Freibeutens und Raubens gewohnet waren. Darum besann er sich auf folgende List: Er ließ ein gemeines Gebot ausgehen, wo Jemand unter den Wenden wäre, der zum Freibeuten, Rauben und Kriegen Lust hätte, der solle sich kund thun, der König bedürfe solcher Leute wider seine Feinde; er wolle sie herrlich besolden. Solches gefiel den Schnapphähnen und den anderen bösen Buben unter den Wenden wohl, und ließen sich alle einschreiben, und zeigeten an, was ein Jeder könnte, und je mehr Einer Böses zu thun wußte, desto mehr Solds vertröstete er sich vor den Anderen. Da nun also alle Schnapphähne und wüste Gesellen unter den Wenden zusammen waren, da ließ der König Frotho sie vor sein Kriegsvolk bringen, und sagte zu den anderen Wenden: „Diese sind, ihr lieben Wenden, diejenigen, die zwischen uns und euch Unruhen machen, und unter euch keinen beständigen Frieden bleiben lassen. Sehet, wie keck sie noch sind in ihrer Bosheit, vermeinend, daß sie auch noch für ihre Bosheiten großen Sold erlangen sollten. Derohalben ist [9] uns und euch von Nöthen, dazu zu thun, daß wir und Ihr nicht weiter durch sie bekümmert werden.“ – Und er ließ sie allzumal an den lichten Galgen hängen, einen jeden neben einem Wolfe.

Dadurch ward eine Zeitlang guter Friede, beides, zu Wasser und zu Lande; und der König Frotho ordnete das Land, und setzte Amtleute darinnen von den Wenden selbst, damit sie über die Fremden nicht murren dürften, und sich daraus keine Ursache zum Abfallen nähmen.

Th. Kantzow, Pomerania, I. S. 14. 15.