Der Reisewitzische Garten in Plauen bei Dresden

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Autor: Adolf Hantzsch
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Titel: Der Reisewitzische Garten in Plauen bei Dresden
Untertitel: erschienen in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens. Achtes Heft.
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Erscheinungsdatum: 1888
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[64]
III.
Der Reisewitzische Garten in Plauen
bei Dresden.
Von
A. Hantzsch,
Bürgerschullehrer.

Unter den in der Nähe Dresdens gelegenen Grundstücken, die durch ihr Alter wie durch ihre Schicksale allgemeines Interesse bieten, nimmt das ehemalige Vorwerk Reisewitz sicher mit eine der ersten Stellen ein. Seine Anfangsgeschichte ist allerdings in Dunkel gehüllt, nur steht so viel fest, daß auf dem fraglichen Grundstücke noch in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts eine Mühle sich befand. Sie enthielt drei Gänge, war mit einer Ölmühle verbunden und gehörte damals einem gewissen Matthes Moses, der sie 1549 von den Erben seines Schwagers Hans Schumann für 1820 Fl. erkauft hatte. Daran grenzte das Grundstück einer zweiten Mühle, die, um 1 Gang größer als jene, auch mit Ölschlag eingerichtet und durch Donat Moses 1547 von seinem Vater für 2000 Fl. erworben worden war. Matthes und Donat Moses sagen von ihren Mühlen: „Unsere Vorfahren haben sie weit über Menschengedenken gebrauchet"[1], woraus hervorgeht, daß die beiden Grundstücke gewiß schon lange vor der Mitte des 16. Jahrhunders entstanden waren, und stimmt damit auch die Angabe Hasche’s[2] überein, daß er in einem alten Seelenmeßbuche der Kreuzkirche folgenden Eintrag ohne Angabe der Jahreszahl, aber jedenfalls aus dem 15. Jahrhunderte stammend, gefunden habe: „Andres und Michel Moyses gebruder vff der Müll bei plawen.“ In einer [65] Anmerkung fügt er hinzu: "Was ich aus diesen Müllern machen soll, weiß ich nicht. Entweder muß schon vor der 1520 (sic!) angelegten Plauischen Hofmühle dort eine Dorfmühle gewesen sein, oder sie sind an einem unrechten Orte eingetragen, welches doch auch nicht wahrscheinlich." Für uns ist die Angelegenheit durch die obigen Angaben in der Hauptsache wenigstens klar. Es waren jene beiden zuletztgenannten Männer eben Vorfahren von Matthes und Donat Moses und auch Besitzer einer der 2 oben erwähnten Mühlen. Ob dieselben freilich damals schon beide vorhanden waren, läßt sich nicht bestimmen, wenn auch zugegeben werden muß, daß jeder Eintrag, obgleich er nur eine Mühle erwähnt, das gleichzeitige Vorhandensein einer benachbarten zweiten keineswegs ausschließt.

Den Müllern Matthes und Donat Moses war 1569 bei Errichtung der Hofmühle in Plauen vom Landesherrn angekündigt worden, ihre in den umliegenden Dörfern wohnenden Mahlgäste hätten sich künftig in die neue, im Bau begriffene kurfürstliche Mühle zu halten. Die beiden Moses baten nun im Juli 1570, Kurfürst August möge ihnen entweder das Mahlen in der bisher geübten Weise auch ferner verstatten, oder sie für die in Aussicht stehende Einbuße durch Abkauf ihrer Mühlen schadlos halten[3]. Die Höhe des Preises mußte sich in der Hauptsache nach der Stärke des Verkehrs richten; derselbe erhellt deutlich aus dem vom kurfürstlichen Landrentmeister eingeforderten Verzeichnis der nach beiden Mühlen sich haltenden ständigen Mahlgäste. Es schickten deren Plauen 18, Döltzschen 10, Naußlitz 8, Wölfnitz 7, Löbtau 14, Ostra 17, Gorbitz 19, Ockerwitz 2, Merbitz 1, Leutewitz 6, Omsewitz 3, Pretsch (Prabschütz) 6, Mockisch (Mobschatz) 10, Briesnitz 10, Kemnitz 3, Cossebaude 4, Gohlis 1, Stetzsch 7, Cotta 9, Mickten 4, Kaditz 5, Trachau 2, Pieschen 2, Boxdorf 1, Strehlen 8, Gruna 3, Striesen 3, Mockritz 10, Pestitz 1, Coschütz 3 und das Gebiet vor Dresden 4[4]. - Da auf die Eingabe der beiden Moses eine Antwort vom Landesherrn nicht eintraf, auch die Erhebung der Steuern von den 2 Mühlengrundstücken fortging [66] obgleich das Mahlen auf denselben seit Beginn des Hofmühlenbaues 1569 gänzlich hatte aufhören müssen, so wurde im Juli 1571 eine erneute Bitte um Erledigung der Sache an den Kurfürsten gerichtet. Nach längeren vergeblichen Verhandlungen, bei denen man sich über den Preis der fraglichen Grundstücke nicht zu einigen vermochte, ließ schließlich der Landesherr unterm 12. Juni 1572 erklären, daß er die Mühlen nicht durch Kauf, sondern nur durch Tausch erwerben wolle. Gleichzeitig erhielten die beiden Moses ein Verzeichnis von kurfürstlichen Mühlen zugestellt, damit sie dieselben „besichtigen und dann erklären sollten, zu welcher sie Neigung hätten.“ Es waren 2 Mühlen zu Tharandt, 2 zu Hökendorf, die Rabenauer- und die Spechtritzmühle, sowie noch 6 andere viel weiter ab von Plauen gelegene Mühlen[5]. Nach erneuten, aber vergeblichen Bitten der beiden Moses, der Kurfürst möge ihnen doch ihre Grundstücke abkaufen, entschlossen sie sich unterm 29. Januar 1573, die ihnen angebotenen Amtsmühlen in Tharandt zu übernehmen, worauf am 7. März desselben Jahres ein Vertrag zum Abschluß gelangte, durch welchen Donat Moses die Obermühle mit 4 Mahlgängen und Brettmühle nebst Mühlteich‚ Feld, Wiese und Garten, und Matthes Moses die Untermühle mit 3 Mahlgängen nebst Feld und Wiese erblich zugeeignet und verschrieben erhielt, jedoch mit der Bedingung, daß der Fürst, wenn es ihm nötig erscheine, sie wieder ins Amt zurücknehmen könne. Da die beiden Moses auch die Gebäude, Felder, Wiesen und Gärten, welche zu ihren bei Plauen befindlichen Mühlen gehörten, erblich behalten durften[6], so erhellt daraus, daß die erfolgte Abtretung der Tharandter Mühlen eine Entschädigung für den Verlust des Mahlrechts auf den früher von ihnen in Betrieb gehabten, aber nunmehr stillstehenden Mühlengrundstücken sein sollte.

Für die Geschichte von Reisewitz kommt nur das Besitztum des Matthes Moses weiter in Betracht. Da mit Aufhören der Mahlgerechtigkeit die beste Nutzbarkeit jenes Besitztums weggefallen war, so mag Matthes Moses nach und nach wohl eine Veräußerung [67] desselben ins Auge gefaßt haben. Zur Ausführung seines Entschlusses bot sich ihm 1591 Gelegenheit. Als er damals von Michael Töpperts Erben ein bei dem Kirchhofe in Plauen gelegenes Gut für 1510 Fl. 10 Gr. in seinen Besitz gebracht, verkaufte er den 15. Dezember desselben Jahres sein über der Weißeritz gelegenes Grundstück, das noch lange den Namen "Mühlengut" führte, an seinen Sohn Matthes Moses den Jüngeren für 1600 Fl.[7]. Bei dessen Familie verblieb es noch einige 40 Jahre, aber den 23. April 1635 wurde es von den Erben des zuletzt erwähnten, also jüngeren Moses dem kurfürstlichen Rent- und Steuersekretär Kaspar Christiani käuflich überlassen. Da derselbe für das Grundstück nur 725 Fl. zu zahlen hatte[8], so steht zu vermuten, daß ein Teil davon vorher abgetrennt worden sein mag. Der neue Besitzer vermochte in der Folge das Gut nicht zu behaupten, und es kam daher 1659 den 11. Juli zu einer Subhastation desselben, bei welcher es der Dresdner Stadtsyndikus Georg Börner als einziger Bieter für 250 Fl. erstand[9]. Dieser erwarb dazu von dem Plauenschen Einwohner Georg Zimmermann am 12. März 1660 8 Scheffel Feld für 200 Fl.[10] und von Georg Barth aus Löbtau den 23. April 1662 weitere 16 Scheffel Ackerland[11], wodurch er den Wert des Grundstücks bedeutend erhöhte. Daher kam es auch, daß der Hof- und Oberkonsistorialrat Dr. Johann Georg Börner, der mit mehreren Geschwistern vom Vater das später Reisewitz genannte Gut geerbt hatte, für dasselbe 2200 Fl. zahlen mußte, als er es den 3. Juli 1676 den Mitbesitzern abkaufte[12]. Börner jun. ließ sich ebenfalls die Vergrößerung des Grundstück angelegen sein und erwarb deshalb den 18. Februar 1684 vom Richter Peter Grahl in Plauen einen 10 Scheffel großen Acker, welcher auf dem Berge beim "Hohen Stein" lag und für den er 225 Fl. bezahlte[13]. [68] Die wiederholten, durch die beiden Börner erfolgten Feldankäufe waren größenteils zu dem Zwecke erfolgt, um den bei dem Grundstücke befindlichen und zu unbekannter Zeit angelegten Garten zu vergrößern. Auch seine Verschönerung wurde sehr betrieben und sowohl für Anpflanzung prächtiger und seltener Gewächse, als auch für Aufstellung von Statuen, kupfernen Schalen u. s. w. fortgesetzt Sorge getragen[14], so daß der „Börner'sche Garten“, wie das Vorwerk ın dem letzten Viertel des 17. Jahrhunderts allgemein hieß, sich wegen seiner Schönheit eines großen Rufes erfreute.

Auch der jugendliche Kurfürst Johann Georg IV. hatte davon Kunde erhalten, und da die Erwerbung dieses durch seine Lage, Größe und Einrichtung gleich empfehlenswerten Gartengrundstücks für seine Zwecke ihm überaus passend erschien, so schrieb er unterm 28. Juni 1692 an den Oberhofjägermeister Wolff Dietrich von Erdmannsdorf und an den Kämmerer Rudolph August von der Planitz: „Wir seind gnäd. entschloßen Vnßeres Hoff und Institien auch Obern Consistorial Rathes Dr. Johann Georgen Börners am Plauischen Grunde gelegenen Garten, weil Wir daselbsten einigen Bau fürnehmen möchten, zu Vnßeren desto mehreren Beqvehmligkeit zu erkauffen. Demnach commitiren Wir euch solches, gnäd. begehrende ihr wollet euch hierüber mit vermeldeten Dr. Börnern vernehmen, mit ihme in Handlung euch einlaßen und so genau ihr vermöget den Garten für Vnß erkauffen. Worauff ihr nachmahlen euern unterthänigsten Bericht erstatten sollet“[15]. Die vom Landesherrn Beauftragten traten sofort mit Börner in Verhandlungen und erfuhren dadurch, „daß besagter Garten zusammt den Forwerge und andern Zubehör an Feldern, inventarien-stücken und allen was darbey befindlich auch Erd, Niedt, Mauer und Nagelfest, in allem wie Verkäuffer denselben selbst bißher beysammen gehabt, benutzet und beseßen, um 8000 Thaler zu erlangen sey, davon 4000 Thlr. alsbald bey der Tradition und Übergabe, der Rest aber bevorstehende Weyhnachten bezahlt werden [69] müßte[16]. Bei der festgesetzten Summe war das diesmal 200 Thlr. betragende sogenannte Schlüsselgeld, das bei Käufen großer Grundstücke für die Übergabe der gesamten Schlüssel entrichtet und gewöhnlich der Frau des Hauses überwiesen wurde, nicht mit eingerechnet. Da dem Landesherrn die gestellten Bedingungen annehmbar schienen, erteilte er unterm 7. Juli 1692 den beiden oben genannten Hofbeamten den Auftrag, den Kauf abzuschließen[17], was 5 Tage später auch geschah. Zufolge des dabei festgesetzten und vom Kurfürsten den 18. Juli konfirmierten Kontraktes wurde von Börner außer dem Mobiliar alles mit übergeben, auch mußte er von Korn oder Mehl soviel zurücklassen, "als zur Brödtung biß zu der Erndte vonnöthen"[18].

Zu welchem Zwecke Johann Georg IV. die Erwerbung gemacht hatte, erhellt deutlich aus der von ihm unterm 20. Juli 1692 ausgefertigten Urkunde, die in der Hauptsache folgendes besagt: "Von Gottes Gnaden etc. Vor Unß, Unsere Erben und Nachkommen, thun Kund und bekennen männiglich, daß Wir Unserer lieben besondern Fräul. Magdalenen Sybillen von Neitzschitz daß Von Unsern Hoff- auch Ober Consistorial Rathe Johann George Börnern, unlengst erkauffte Gutt, sambt dem Von ihme angerichteten Garthen zu Plauen, mit allen Zubehörungen, Nutzungen, Freyheiten, iedoch diese ohne gewehr, Wie auf Beschwehrungen, Innhalts des darüber untern Dato, den 12. hujus aufgerichteten, auch Von Unß den 18. darauff gnädigst approbirten und ratificirten Kauff-Contracts, auch Wie Wir solch Gutt und Garthen, sambt denen darbey vorhandenen Statuen Frembden und andern Gewächßen, auch Völligen Inventario hierauff von ihme übernehmen laßen, Unß auch solches alles richtig übergeben worden, aus sonderbahren Gnaden, Wohlbedächtig und wißendlich Erb- und Eigenthümlich geschencket, geeignet und überlaßen, Und Wie Sie nun solches mit unterthänigsten Dank acceptiret. Also thun Wir Sie hiermit und Krafft Dieses zugleich, in eine ruhige, sichere und Würckliche Possess und Besitz, dieses Ihr Eigenthümlich geschenckten und überlaßenen Gutts und Garthens [70] sambt denen pertinentien und andern im angezogenen Kauffbriefe endhaltenen Stücken einsetzen.” Nachdem der Kurfürst versprochen, die noch rückständigen Kaufgelder zum festgesetzten Termin zu bezahlen, auch das auf dem Grundstücke stehende Kirchen- und Pfarrkapital ohne Zuthun der Empfängerin Sibylle abzutragen, erklärt er, daß diese das Gut als ihr wohlerlangtes Eigentum und Erbgut betrachten, dasselbe innehaben und genießen, auch auf ihre Erben und Erbnehmer oder andere Besitzer nach ihrem Belieben und Gefallen bringen könne, und daß er und seine Erben und Nachkommen schuldig und gehalten sein sollten, gedachter Neitzschütz wie ihren Erben den Besitz des Gutes mit allen Zubehörungen nebst allen Befreiungen zu sichern und sie darin zu schützen[19].

Die in der Schenkungsurkunde erwähnte Sibylle von Neitzschütz war die Tochter des kurfürstlichen Leibgardeobristen und späteren Generalleutnants Rudolph v. Neitzschütz und den 8. Febr. 1675 zu Dresden geboren. Es ist bekannt, daß Johann Georg IV., obgleich seit dem 17. April 1692 mit der verwittweten Markgräfin Luise von Anspach vermählt, zu dem Fräulein von Neitzschütz in vertraulichen Beziehungen stand, die ihn auch veranlaßten, ihr den erkauften Börner’schen Garten zu schenken. Dies geschah aber, wie schon erwähnt, bereits den 20. Juli 1692, jedoch nicht erst, wie behauptet worden[20], im Juni 1693 nach der Geburt einer Tochter; mithin konnte die fürstliche Gabe für Sibylle auch nicht ein Wochengeschenk sein. Nach der neuen Besitzerin, die der Kaiser Leopold I. auf Bitte des Kurfürsten den 4. Febr. 1693 zur Reichsgräfin v. Rochlitz erhoben hatte[21], erhielt das vormals Börner'sche Grundstück nunmehr den Namen Rochlitz'scher Garten.[22]

Derselbe erfuhr durch Johann Georg IV. eine weitere Verschönerung. Dieser ließ nicht nur zu den schon vorhandenen Statuen noch neue errichten, so daß es deren insgesamt 22 von verschiedener Größe gab, sondern auch Piedestale mit Schalen [71] oder Töpfen, sowie 3 perspektivische Ansichten (zwei auf Leinwand und 1 auf Holz gemalt) aufstellen und den Garten mit Pomeranzen-, Citronen-, Feigen-, Granat- und Lorbeerbäumen in Kübeln und Töpfen, daneben auch mit vielen in- und ausländischen Blumen zieren. Unter den letzteren verdienen die damals noch sehr teuren holländischen Tulpen, welche 5 größere Beete füllten, und 1 Beet mit Hyazinthen eine besondere Erwähnung[23].

Für die neue Besitzerin wurde durch Johann Georg IV. das sogen. Wasserschlößchen gebaut und fürstlich eingerichtet. Mochte nun das Grundstück auch alle Annehmlichkeiten bieten, die einen fröhlichen Lebensgenuß verbürgen, so nützte dies der Besitzerin doch nur wenig, denn sie starb, kaum etwas über 20 Jahre alt, bereits den 4. April 1694 an den Blattern. Schon nach 23 Tagen folgte ihr der Landesherr an derselben Krankheit im Tode nach.[24] Dieser letzte Umstand wurde auch für den von der Neitzschütz besessenen Rochlitz'schen Garten bedeutungsvoll. Der neue Kurfürst August der Starke kümmerte sich nicht um das vom Regierungsvorgänger in der Schenkungsurkunde gegebene und auch für dessen Erben und Nachkommen giltige Versprechen, der "Neitzschütz wie ihren Erben den Besitz des Gartens zu sichern und sie darin zu schützen;" vielmehr ordnete er wegen der von ihr hinterlassenen Schulden[25] durch Zuschrift an das Kammerkollegium vom 21. Dezbr. 1694 die Einziehung des Grundstückes an[26], nachdem dasselbe seit dem 13. August dem Verwalter des Gutes Gorbitz mit unterstellt worden war.[27]

Nicht lange blieb das Vorwerk in kurfürstlichem Besitze, denn bereits unterm 25. Januar 1695 erhielt das Kammerkollegium vom Landesherrn einen Spezialbefehl, das eingezogene Gut an den Oberkämmerer und Geh. Kriegsrat Christian August v. Haxthausen zu verkaufen. Derselbe erwarb es den 2. Februar 1695 und bezahlte dafür einschließlich aller Wohn-, Lust-, Scheunen- [72] und Stallgebäude, des gesamten Inventars und der zugehörigen Felder von 62½ Scheffel Aussaat nebst drei Stückchen Wiese 3000 Thaler [28]. Unter ihm befand sich im Grundstücke bereits ein Schank, doch dürfte er, da er in jener Zeit nur einmal Erwähnung findet[29], damals noch keine größere Bedeutung gehabt haben. Als v. Haxthausen 1696 gestorben war, verkaufte seine noch lebende Mutter im Interesse ihrer 5 minderjährigen Enkel den 16. Juli 1696 das Vorwerk für 5800 Thaler an den Kammerherrn August Edler von der Planitz[30]. Derselbe behielt den Garten nur 2 Jahre; am 19. Juli 1698 trat er ihn für die von ihm bezahlte Kaufsumme von 5800 Thlr. an seine Gattin Henriette Sibylle geb. v. Metzsch ab.[31] Dieselbe veräußerte das Grundstück mit Bewilligung ihres Gemahls den 12. Mai 1702 an den Bergdirektor Freiherrn Johann Wladislaus v. Reisewitz, der aber nur 4000 Thaler dafür zahlte, zum Teil mit aus dem Grunde, weil die prachtvolle Orangerie schon seit einigen Jahren weggeschafft worden war[32]. Nach dem neuen Besitzer Wladislaus v. Reisewitz, der einem alten schlesischen Adelsgeschlechte aus dem vornehmen polnischen Stamme Leliwa angehörte[33], erhielt das Grundstück den Namen, der sonderbarerweise ihm bis beute geblieben ist, obwohl der genannte Bergdirektor für dasselbe nicht gerade viel gethan hat. Er stellte nur den durch eine Weißeritzflut im Sommer 1704 stark beschädigten Garten[34] wieder her und erweiterte das Vorwerk durch Ankauf von zwei an der Oberstraße gelegenen Äckern in der Gesamtgröße von acht Scheffeln[35].

Nach dem 1709 erfolgten Tode des Freiherrn v. Reisewitz stellte es sich heraus, daß bezüglich seiner Hinterlassenschaft der Konkurs unvermeidlich war, und ernannte deshalb der Kurfürst eine Erbregulierungskommission, die lange ın Thätigkeit blieb. Mit ihrer Zustimmung erwarb 1713 der damals in Plauen amtierende [73] Lehrer Kretzschmar ein zum Reisewitz'schen Grundstück gehöriges "wüstes Häuschen nebst daranstoßendem Gärtchen und ein Rasenfleckchen zwischen Johann Jakob Körner und Johann Christoph Fiedler" für 170 Gulden oder 148¾ Thlr.[36]. Das Vorwerk selbst kam, weil sich ein Käufer dazu nicht meldete, schließlich 1718 zur Versteigerung, bei welcher es der Kanzlist Viol für 3050 Thlr. erstand[37].

Derselbe machte mit seiner Erwerbung ein gutes Geschäft, denn es fand sich für dasselbe schon sehr bald ein zahlungsfähiger Liebhaber in der Person August des Starken, der das Viol'sche Besitztum in eine Falknerei umgestalten wollte. Zwar existierte eine solche seit Johann Georg I. (1611-1656) in Poppitz, wo wir (am Sternplatz) noch gegenwärtig das Hauptgebäude derselben sehen; aber August fand sie nicht mehr recht geeignet, obgleich er sie von 1716-1718 hatte umbauen lassen[38]. Außerordentlich passend dagegen erschien ihm das Reisewitz'sche Vorwerk, deshalb schrieb er unterm 22. Mai 1719 an das Geheimratskollegium: "Wir sind entschloßen, den sogenandten Reisewitzischen Garthen bey Plauen, welcher vormals zu Unserer Cammer gehöret, wiederumb an Uns zu bringen, und begehren solchemnach gnädigst, Ihr wollet ohne den geringsten Zeitverlust die ungesäumte Verfügung thun, daß solches dem jetzigen Besitzer, George Gottfried Violn, welcher selbigen subhasta erstanden haben soll, zu vernehmen geben, wie hoch und auff was vor Conditiones oder Termine er selbigen erstanden oder an sich gebracht, ob er darinnen etwas melioriret, worinnen die meliorationes bestehen, und wie hoch sie sich belauffen erkundiget, hierauff dem Besitzer solchen Unserer Cammer umb das von ihm gezahlte oder versprochene Kauff Pretium, wozu die würklichen meliorationes, soweit solche passierlich gerechnet werden können, hinwiederumb zu überlaßen angesonnen werde .... Und habt Ihr von dessen Erfolg unverlängten Bericht an Uns zu erstatten"[39]. In einer Eingabe vom 16. Juni [74] berichteten der Kanzler, der Vicekanzler und die Räte an den Kurfürsten, daß sie, dem erhaltenen Reskripte gemäß, dem Dresdner Oberamtmann von dem beabsichtigten Grundstückskaufe Mitteilung gemacht und ihn veranlaßt hätten, zur Erwerbung des Gartens das Nötige einzuleiten. Sie sagen nun weiter wörtlich: „Ob wir nun wohl gehoffet hätten, es würde ermeldeter Viol, nachdem Eurer Königl. Majest. allergnädigste intention ihme bekandt gemachet, und er seiner allerunterthänigsten devotion erinnert worden, zu Wiederabtretung berührten Gartens gegen die ihm beschehenen Offerten zu bringen gewesen seyn, inmaßen man ihn denn auch sonst privatim durch allerhand mündliche Vorstellungen dahin zu vermögen gesuchet, so hat er sich doch zur Zeit so schlechter Dings nicht accommodiren wollen, sondern sich darauff fürnehmlich fundiret, daß er den Garten nach vorhergegangener legalen Subhastation durch ordentliche adjudication überkommen, und dahero Eurer Königl. Majest. Renth Cammer hieran umb so viel weniger Anspruch machen könte, als nicht zu behaupten seyn würde, daß der Garten ein Cammer Guth gewesen oder auch die qualitaet eines dergleichen Güther gehabt hätte, gestalt er denn durch die . . . . Uhrkunden darzuthun vermeynet, daß sothaner fundus von 2 Seculis her bey privat-Personen gewesen . . . . Er könte daher bey solcher der Sachen Bewandnüß, wie wieder ihn dißfalls ein beständiger Anspruch zu machen, nicht absehen, sondern er würde gar unglücklich seyn, wenn nach so vieler Arbeit und schweren Kosten, die er als Eigenthümer darein verwendet, er solchen wieder abtreten und dasjenige, was er etwa dabei lucriret, aus denen Händen laßen solte. Allenfalls aber und wenn ja auf die Ueberlaßung deßelben annoch bestanden werden solte, so glaubete er doch, Eure Königl. Majestät würden nach Dero angestammten Gerechtigkeit ihn hierunter allenthalben schadloß halten, und wolte er sich endlich gegen Bezahlung 5000 Thlr. dafür, ohne sich etwas weiter daran decoutiren zu laßen, Zu dem Abtritt aus submissesten Respect bequemen." Das Geheimratskollegium erlaubte sich nun folgenden Vorschlag: „Da Viol sein Fundament hauptsächlich auf sein an dem Garten wohl erlangtes Eigenthum, und daß selbiger kein Cammer-Guth, folglich er auch [75] nicht in Anspruch zu nehmen sey, setzet, welches sein Vorgeben wir auch eben nicht vor so ungegründet halten können, es wäre denn, daß die Renth-Cammer etwas anders in contrarium vor sich aufzubringen vermöchte, welches aber, wenn hernach Viol darüber, wie billich, gehöret werden solte, noch lange Zeit erfordern und Ew. Königl. Majest. Allergnädigsten Intention, da Dieselben das Werck schleunig zu stande gebracht wißen wollen, vielleicht nicht gemäß seyn dürffte, Alß gehen unsere, wiewohl gantz unvorgreiffliche Gedancken dahin, daß wohl der kürtzeste Weg seyn möchte, wenn Ew. Königl. Majestät . . . oft besagten Violn die geforderten 5000 Thaler, als worauf er feste bestehet, in Gnaden zu accordiren, allergnädigst wolten gefallen laßen, zumahln dieses postulatum dewegen eben nicht übermäßig zu seyn scheint, . . . . da in vorigen Zeiten dieses Grundstück umb ein noch höheres pretium verkauffet worden."[40]

Der Kurfürst erklärte der Rentkammer unterm 1. Juli seine Geneigtheit, unter den aufgestellten Bedingungen das Vorwerk zu erwerben und bestimmte u.a.: "Ihr wollet von Viol mehrerwehnten Plauischen Garten vor 5000 Thlr. Kauff Gelder erhandeln, darüber mit Ihm ohne den geringsten Zeit Verlust einen richtigen contract schließen und Ihm solche Kauff Gelder in gewissen terminen, wie Ihr am füglichsten mit Ihm darüber zu Standte kommen könnet, richtig vergnügen, dagegen den erkaufften Garten mit allen pertinentien in Besitz nehmen, solchen Unsern Ober Falckonier den Gen. Lieut. Grafen von Frießen, einräumen und daß ohne ferneren Anstandt die Falcken und zugehörige equippage aus dem bisherigen Falckenhoffe dahin geschafft werden könne, allen Fleiß und Sorgfalt vorkehren."[41] Eine gleiche Mitteilung ging unterm 1. Juli an das Geheimratskollegium ab[42], der Handel wurde abgeschlossen, das Vorwerk am 17. Juli 1719 an die kurfürstliche Kammer übergeben[43] und zu einer Falknerei eingerichtet. Der lebhaftere Verkehr, welcher nunmehr sich auf dem Grundstücke entwickelte, hob auch den bereits erwähnten Schank bedeutend, [76] so daß der damalige Pächter desselben, der Gärtner Jäckel, sich veranlaßt fand, da, wo sich jetzt vorn die steinerne Brücke befindet, einen Bocksteg über die Weißeritz herstellen zu lassen[44].

In der Folge scheint das Vorwerk dem Landesherrn für seine Zwecke nicht mehr genügt zu haben, denn 1727 ließ er die Falknerei von Reisewitz nach dem bei Großenhain gelegenen Kammergute Kalkreuth verlegen, wo sie auch bis zu ihrer Auflösung im siebenjährigen Kriege verblieben ist. Da August der Starke für das nun freigewordene Grundstück im Dorfe Plauen eine passende Verwendung nicht wußte, so verschenkte er es im Jahre 1727 an einen seiner treuen Diener, den Accisrat Starcke. Von der den 28. Juli jenes Jahres erfolgten Schenkung setzte der Kurfürst noch am selben Tage das Geheimratskollegium in Kenntnis und verordnete, daß Starcken der sogenannte Plauische Garten mit den dazu gehörigen Feldern nach 62½ Scheffel Aussaat und 3 Stückchen Wiese, sowie mit allem Zubehör und den Gerechtigkeiten, darunter auch den Schank fremder Biere erb- und eigentümlich zugeschrieben und übergeben und darüber ein Vererbungsbrief ausgefertigt werden solle[45]. Als derselbe etwa 2 Wochen später an Starcke übergeben wurde, fand dieser ihn nicht ganz seinem Wunsche entsprechend, einmal, weil darin die Klausel fehlte: „für seine Erben und künftigen Besitzer”, dann aber auch, weil er die Befugnis zum Schank in- und ausländischer Weine sowie zum freien Schlachten, Backen und Branntweinbrennen für sein Grundstück gewährt haben wollte[46]. Der Kurfürst ging nicht nur auf diese Bitte bereitwilligst ein[47], sondern entband auch Starcken unterm 28. Mai 1728 „aus besonderen Gnaden und umb seiner Uns lange Jahre geleisteten treuen Dienste und dabey erwiesenen unverdroßenen Fleißes und Eyfers Willen“ für „nun und zu immerwährenden Zeiten“ von der Entrichtung der auf dem Grundstücke ruhenden Kammer- und Amtsgefälle, sowie von der Leistung der nach dem Vorwerk Ostra zu entrichtenden Dienste und praestationen, „damit ihm der Effect der zugedachten Gnade desto [77] reichlicher angedeihen möchte". Dieses letztere Zugeständnis des Kurfürsten mußte auf dessen Befehl in der unterm 6. September 1727 ausgestellten Schenkungsurkunde nachträglich noch beigefügt werden[48].

Von den Veränderungen, die der neue Besitzer von Reisewitz an diesem so leicht erworbenen Grundstücke traf, sei zunächst dessen Erweiterung hervorgehoben. Auf Veranlassung des Landesherrn erkaufte Starcke laut Kontrakt vom 31. Juli 1728 von Balthasar Kirsten zwei an sein Besitzthum stoßende Grundstücke, nämlich einen unter das Religionsamt in Dresden gehörigen und in Plauen gelegenen Garten, sowie ein dem Prokuraturamt Meißen unterstehendes und auf Löbtauer Flur gelegenes Bauerngut nach 5/8 Hufen Landes und 40 Scheffel Aussaat gerechnet. Das gesamte Areal nebst Wohn- und anderen Gebäuden einschließlich des vollen Inventars kostete 2625 Thlr. oder 3000 Meißnische Gulden. In das Gut verlegte Starcke den im bisherigen Garten bestehenden Schank, und so ging der Name Reisewitz auch auf den neuen (vorderen) Teil des Grundstücks über[49]. Auf mündlichen Befehl des Kurfürsten mußte hier auch und zwar an Stelle des dort befindlichen Bockrechens eine hölzerne Brücke über die Weißeritz gebaut werden[50], so daß die von Dresden kommenden und den Starcke'schen Garten besuchenden Herrschaften nicht mehr nötig hatten, das Grundstück so weit zu umfahren.

Die neue Erwerbung verursachte ihrem Besitzer mancherlei Weiterungen. Im Laufe früherer Jahre waren nämlich verschiedene kurfürstliche Reskripte erschienen, nach welchen Bauerngüter nicht an Personen bürgerlichen Standes verkauft oder sonst veräußert werden durften, und daher wollten weder das Prokuraturamt Meißen, unter welches das Gut gehörte, noch das Religionsamt in Dresden, welchem der Garten unterstand, den über beide Objekte abgeschlossenen Kauf konfirmieren, auch nicht die Vertauschung einzelner Feldparzellen gestatten. Da Starcke wegen der Verlegung und Ausübung des Wein- und Bierschanks, des Branntweinbrennens [78] sowie des Backens und Schlachtens in dem erkauften Gute für sich und seine Nachbesitzer fürchtete, daß der Dresdner Rat deshalb manche Schwierigkeiten machen werde, wandte er sich unterm 7. August 1728 mit einer Eingabe an den Landesherrn[51] und erreichte damit, daß schon 10 Tage später die Kammer den Befehl erhielt, an den gehörigen Orten die Verfügung zu thun, daß der zwischen Starcke und Kirsten abgeschlossene Kauf ohne Anstand obrigkeitswegen konfirmiert, auch die Ausführung aller übrigen dem ersteren Besitzer erlaubten Maßnahmen in keiner Weise gehindert werde.[52]

Nunmehr traf Starcke in seinem erweiterten Grundstücke mancherlei Verbesserungen. Er machte nicht nur das daselbst vorhandene „doppelte Röhrwasser“ wieder gangbar, durch das er auch die neueingerichteten Fontänen speisen ließ, sondern er setzte auch den sehr zurückgegangenen Garten wieder ın guten Stand. Nach und nach zeigte er neue Alleen, herrliche Anlagen und verschiedene kleinere Lustgebäude, sodaß der Garten bald wieder seinen früheren Ruf gewann und selbst von den höchsten Herrschaften gern besucht wurde. Auch den Wirtschaftsgebäuden wandte Starcke seine ganze Aufmerksamkeit zu. Sie erfuhren nicht nur eine gründliche Reparatur, sondern auch eine Vermehrung.[53] Eine Zierde des Grundstücks war das Saalgebäude, das Starcke aufführen ließ und das man den 15. September 1729 durch einen glänzenden Ball einweihte, an dem außer vielen Dresdner Kavalieren auch der Gouverneur Graf v. Wackerbarth teilnahm[54]. Nach vollständiger Fertigstellung der verschiedenen Neueinrichtungen erschien den 23. Juli 1731 der Kurfürst August zu einem längeren Besuche bei Starcke und nahm von allen getroffenen Veränderungen eingehend Kenntnis; vier Tage später kam auch die Kronprinzessin und verweilte längere Zeit in dem schönen Garten[55].

Später sah das Grundstück auch andere hohe Gäste, die nicht zur Unterhaltung dort weilten. Zwei Tage nach der Kesselsdorfer [79] Schlacht (den 15. Dezember 1745) traf mit einem zahlreichen Gefolge Friedrich der Große im Dorfe Plauen ein und übernachtete hier[56], um am nächsten Vormittage seinen Einzug in Dresden zu halten. Obgleich sich keine Nachricht darüber vorgefunden, wo der preußische König in Plauen gewohnt hat, so erscheint es doch unzweifelhaft, daß er für die eine Nacht, die er hier verbrachte, in dem herrschaftlich eingerichteten Grundstücke Reisewitz sein Quartier aufschlug. Dasselbe that 1759 den 29. August der Prinz von Durlach, der einen Teil der Reichsarmee befehligte, welche in Verbindung mit einem österreichischen Heere den preußischen General Schmettau den 4. September zur Übergabe Dresdens zwang[57].

Damit stehen wir schon mitten in den Drangsalen des siebenjährigen Krieges, die Starcke, der Besitzer von Reisewitz, in ihrer vollen Schwere nicht mehr erlebte, denn er starb den 24. Januar 1757; sein Grundstück ging zufolge testamentarischer Bestimmung an den Geheimsekretär Zacharias Grundig über[58].

So angenehm für diesen die Erwerbung auch sein mochte, so wurde ihm die Freude durch die Kriegswirren doch sehr verbittert. Bereits 1758 litt sein Grundstück durch starke Einquartierung, die beim Weggange auch noch alles einigermaßen Wertvolle mitnahm. Der Wirtschaftspachter, der Gärtner und alle übrigen auf Reisewitz bediensteten Leute hatten damals, weil sie der fortgesetzten Einquartierungsplackereien müde waren und auch gar nichts mehr besaßen, was sie zum Leben unumgänglich nötig brauchten, das Grundstück verlassen. Noch trauriger gestalteten sich die Verhältnisse auf Reisewitz im Jahre 1760. Im Monat Juli, als Friedrich der Große Dresden belagerte und bombardierte, richteten die Preußen eins der größten Vorwerksfelder zum Lagerplatze ein, legten auch rings umher Schanzen an und bauten Erdhütten, die sie mit dem von den Wiesen abgestochenen Rasen bedeckten. Später im Jahre folgten ihnen andere Truppen. Nach [80] der von Grundig im Sommer 1761 an Amtsstelle eingelieferten Spezifikation waren auf seinem Vorwerke an österreichischen Soldaten einquartiert gewesen im Monat November 1760: „Anfänglich 1 Rittmeister und 10 Gemeine von den slavonischen Dragonern nebst Pferden und Knechten; nachher 6 Compagnien Grenadiere auf einmal von der Daun’schen Avantgarde nebst einem Fleischhacker mit Knechten, Pferden und Ochsen. Vom Dezember 1760 bis April 1761: Von dem Harrach’schen Regiment der Stückhauptmann Götzel nebst Ehe-Consortin und Bedienten, 1 Feuerwerker, 2 Corporale, 18 Büchsenmeister, 1 Schmidt nebst eınem Gesellen, 2 Zimmer-Corporale, 16 Knechte mit 25 Pferden, 6 Weiber, 1 Fleischer nebst Frau, Magd, Kind, 2 Wurstmacher, 12 Mann Fleischer, 6 Hunde und eine Menge Ochsen”. Infolge der schweren Einquartierung hatten auf Reisewitz Menschen und Tiere ihre Aufenthaltsorte den Truppen überlassen und bei der härtesten Witterung unter freiem Himmel bleiben müssen. Die Gebäude konnten von den Leuten schließlich auch aus dem Grunde nicht als Zufluchtsstätten benutzt werden, weil in ihnen Thore, Thüren, Fensterladen, Dielen, überhaupt alles Holzwerk fehlte, das von den Soldaten zur Speisung der Wachtfeuer verwendet worden war. Die fremden Truppen hatten 1760 und 1761 auf Reisewitz furchtbar gewirtschaftet und nicht nur alle Wohn- und Wirtschaftsgebäude entweder ganz eingerissen oder bis zum Einsturz ruiniert, sondern auch den Garten, die größte Zierde des Grundstücks, gänzlich verwüstet, alle Gartenmauern und Vermachungen beseitigt, das Zug- und Zuchtvieh sowie anderes Inventar geraubt und die Felder teils als Exerzier- teils als Lagerplätze benutzt. Grundig, der den an seinem Vorwerke erlittenen Schaden auf 8000 Thaler angab, bat infolge seiner traurigen Verhältnisse, das kurfürstliche Obersteuerkollegium möge ihm nicht nur die rückständigen Steuern von 119 Thlr. 8 Gr. erlassen, sondern ihm auch 10 bis 20 Freijahre gewähren, damit er sein Grundstück wieder einigermaßen instandsetzen könne. Weil die erwähnte Behörde, obgleich sie die Größe des Schadens anerkannte, nur den ersten Teil der Bitte beim Landesherrn befürworten zu können glaubte, so wandte sich Grundig an diesen direkt und erreichte es auch nach nochmaliger [81] gründlicher Darlegung seiner Verhältnisse, daß unterm 11. Juli 1761 "allein aus besonderen Gnaden wegen der unverwindlichen Beschädigungen", ihm, "dem treuen, geschickten, nützlichen und vieljährigen Diener .... ohne irgend einige Consequenz auf sonst jemand" eine Steuerbefreiung auf vier nach einander folgende Jahre gewährt würde[59].

Grundig ließ sich die Wiederherstellung seines Vorwerks, insbesondere des Gartens, sehr angelegen sein, und wenn dazu auch mehrere Jahre gehörten, ehe er damit fertig war, so hatte er doch die Genugthuung, sein Grundstück wieder in den früheren guten Ruf zu bringen und fürstliche Gäste öfters bei sich zu sehen. Vom April bis August 1764 fanden sich, meist zu mehrstündigem Aufenthalte, auf Reisewitz wiederholt ein der damals noch minderjährige Kurfürst Friedrich August (der Gerechte) mit seiner Mutter und dem Landesadministrator, dem Prinzen Xaver, der Prinz Karl von Kurland mit Töchtern, darunter die Prinzessin Elisabeth einmal "in Mannshabit", sowie andere Prinzen und Prinzessinnen des kurfürstlichen Hauses[60]. Diese Besuche wurden auch im Jahre 1766 wiederholt[61].

Die Beziehungen, die der Hof mit Grundig unterhielt, ermutigten diesen, kurz vor Ablauf der bereits erwähnten Freijahre unterm 9. Januar 1765 beim Landesadministrator Xaver um Steuerfreiheit auf vier weitere Jahre zu bitten. Das Obersteuerkollegium empfahl in seinem gutachtlichen Berichte zwar die Gewährung einiger Erleichterungen, wollte aber eine volle Steuerbefreiung besonders aus dem Grunde nicht befürworten, weil die Einwohner des Dorfes Plauen und anderer durch den Krieg schwer heimgesuchter Orte sich keines vier-, vielweniger eines achtjährigen Steuererlasses zu erfreuen hätten. Auch diesmal beruhigte sich Grundig bei dem ablehnenden Bescheide nicht, sondern setzte es mit Hilfe einer neuen Eingabe durch, daß ihm auf Vorschlag einer hierzu besonders ernannten Kommission wenigstens auf zwei Jahre volle Steuerbefreiuung zugestanden wurde[62]. [82] Trotzdem scheint Grundig mit seinem Vorwerke Sorgen genug gehabt zu haben. Die Felder, auf denen die Truppen großenteils den guten Boden abgegraben hatten, zeigten sich fast gar nicht ertragsfähig, und es war, laut Kommissionsgutachten, Grundig "trotz aller bisher aufgewendeten Mühe nicht möglich gewesen, die erlittenen Beschädigungen vollständig zu repariren und das Vorwerk in nutzbaren Stand zu setzen"[63]. Da ihm auch die Wiederherstellung seiner in Dresden gelegenen Häuser, von denen zwei mit sämtlichen Mobilien 1760 beim Bombardement völlig vernichtet worden waren, schwere Geldopfer auferlegten[64], so mag er auf den Gedanken gekommen sein, sich bei passender Gelegenheit des Vorwerks Reisewitz zu entledigen. Wirklich fand sich auch ein Käufer und zwar in der Person des Oberkammerherrn Ludwig Siegfried Grafen Vitzthum v. Eckstädt. Der neue Besitzer des Vorwerks, der es den 19. Juni 1770 für 10000 Thlr. von Grundig erkauft hatte[65], traf hier verschiedene bauliche Veränderungen. So ließ er unter anderm das Wasserpalais von den Ökonomie- und Wirtschaftsgebäuden durch die noch vorhandene Quermauer abtrennen, auch für die erstere Grundstückshälfte eine Einfahrt herstellen[66]. Der Graf wohnte nur selten auf Reisewitz, da er sich als Besitzer des überaus herrlich gelegenen und prachtvoll eingerichteten Schlosses Lichtenwalde lieber dort aufhielt, wenn ihn seine berufliche Stellung nicht anderswo fesselte. Gleichwohl stand das Wasserpalais im Sommer fast nie leer, da es der gräfliche Eigentümer an vornehme Dresdner Familien und zwar meist zu hohen Preisen vermietete. Das genannte Grundstück brachte manches Jahr einen Zinsertrag von 600 Thlr.[67]. Als Graf Vitzthum 1777 starb[68], hinterließ er fünf noch minderjährige Kinder, für die ein Reichsgraf von der Schulenburg die Vormundschaft und zugleich die Verwaltung des Vorwerks Reisewitz übernahm. In jener Zeit war es, daß das Wasserpalais [83] hohen Besuch erhielt, denn 1778 weilte Friedrichs des Großen Bruder, Prinz Heinrich, vom 8.-18. Juli hier, als derselbe während des bayrischen Erbfolgekriegs mit seiner Armee bei Dresden 10 Tage rastete[69].

Da es dem Interesse der Vitzthumschen Kinder mehr zu entsprechen schien, wenn das Vorwerk veräußert wurde, so nahm der Vormund die Gelegenheit wahr und verkaufte es mit sämtlichem Mobiliar und Wirtschaftsinventar den 7. September 1781 für 12000 Thlr. an Henning v. Rumohr[70], den Vater jenes Karl Friedrich v. Rumohr, der als einer der vorzüglichsten Kenner und Förderer der Kunst im geistigen Leben Dresdens im ersten Viertel unseres Jahrhunderts eine hervorragende Stellung einnahm. Rumohr blieb nur kurze Zeit Besitzer des Vorwerks, denn er verkaufte es, wie er es übernommen, bereits den 31. Juli 1782 für 10250 Thlr. an Frau Geheimrätin v. Schauroth[71]. Auch diese behielt das Grundstück nur wenige Jahre, es wurde bereits 1787 den 13. Dezember für den Preis von 13000 Thlr. von dem sächsischen Kammerherrn Karl Friedrich v. Berlepsch erkauft[72]. In den nächsten Jahrzehnten wechselten die Besitzer des Vorwerks ebenfalls in kürzeren Zeiträumen, wobei übrigens wahrzunehmen ist, daß das Grundstück fortgesetzt im Preise stieg, ohne daß an demselben größere Veränderungen vorgenommen worden wären. Als es 1796 den 20. Dezember wiederum in andere Hände überging, mußten dafür bereits 17000 Thlr. gezahlt werden[73]. Der Käufer war der Kabinetsminister und Staatssekretär Graf v. Bose. Derselbe starb den 9. September 1809 und hinterließ zwei Söhne, die das Grundstück zwar mit übernahmen, es aber schon unterm 1. Januar 1810 für 30000 Thlr. ihrem Schwager, dem Kammerherrn Moritz Levin Friedrich Graf von der Schulenburg überließen[74]. Derselbe besaß es zwar nur gegen vier Jahre, gleichwohl hat es gerade [84] unter ihm seinen früheren Ruf gänzlich eingebüßt, denn aus dem einst so prächtigen Herrensitze mit seinen herrlichen Gartenanlagen wurde eine Stätte der furchtbarsten Verwüstung und zwar durch den Krieg im Jahre 1813.

Traf der durch ihn am Vorwerke verursachte Schaden den Grafen von der Schulenburg als Besitzer auch sehr empfindlich, so litten doch zwei andere Männer nebst ihren Familien und Dienstpersonen ungleich schwerer darunter. Es waren dies der Ökonomiepachter Zappe und der Schankpachter Baumann. Beide blieben während der ganzen Kriegszeit fast ununterbrochen auf dem Vorwerke und wurden daher Augenzeugen des furchtbaren Elends, welches das Kriegsjahr 1813 über die Dresdner Gegend brachte. Was sie damals auf Reisewitz erlebt und gelitten, hat Baumann wahrheitsgetreu geschildert in einem Büchlein, welches den Titel führt: „Kriegs- und Familienscenen in und bei Dresden erlebt, oder Ergießungen meines Herzens bei dem Rückblicke und bei der Erinnerung an das Jahr 1813. Dresden 1815."

Das Vorwerk war schon 1812, als das große Heer Napoleons nach Rußland marschierte, bedeutend in Mitleidenschaft gezogen worden. Infolge des Zusammenströmens der verschiedensten, zum großen Teil außerdeutschen Truppen wollten in Dresden die für die erkrankten Soldaten errichteten Hospitäler nicht ausreichen, und wurden deshalb schon damals die meisten Gebäude des Vorwerks Reisewitz mit dazu benutzt. Dies brachte seinen Bewohnern nicht nur unmittelbare Gefahr für Gesundheit und Leben, sondern auch, insbesondere dem Wirte Baumann, bedeutende pekuniäre Nachteile. Die Bewohner Dresdens, welche, namentlich im Sommer, Reisewitz zahlreich zu besuchen pflegten, blieben jetzt ganz weg[75].

Ungleich schlimmer wurde es für jenes Grundstück wie für Dresden und seine Umgegend im Jahre 1813. Am 13. März wohnte der französische General Reynier mit zahlreichem Gefolge auf 24 Stunden im Wasserpalais des Reisewitzischen Gartens, während es vom 24. Aprıl an den russischen General Lisonnewitzky für einige Tage beherbergte. Im Mai dagegen diente es wieder [85] als französisches Lazarett, da die in Dresden und im Großen Garten errichteten Hospitäler sich als unzureichend erwiesen. Während der Dresdner Schlacht bildete das Vorwerk den Hauptstützpunkt für die Österreicher, welche Plauen besetzt hielten, und kam es daher auch bei und in demselben zu den erbittertsten Kämpfen, die in der Nacht vom 27.-28. August damit endeten, daß die Franzosen von dem Grundstücke Besitz nahmen. Im Oktober setzten sich hier wieder Russen fest, und es kam zwischen ihnen und Franzosen den 13. Oktober zu einem Gefechte, bei welchem die letzteren die feindliche Stellung mit Feuerkugeln beschossen und dadurch sämtliche Ökonomiegebäude des Vorwerks in Asche legten[76].

Da diese kurzen Notizen nicht imstande sind, auch nur annähernd ein Bild von dem Elende zu geben, welches das Kriegsjahr 1813 den Bewohnern von Reisewitz gebracht, mögen hier die Verlustverzeichnisse folgen, die Zappe und Baumann beim Materniamte später einreichten. Ersterer berechnete seine Verluste

an Korn auf 2042 Thlr. 15 Gr. an Rübsen auf 135 Thlr. 18 Gr.
" Weizen " 1788 " - " " Kartoffeln " 800 " - "
" Gerste " 430 " 12 " " Heu " 106 " 16 "
" Hafer " 508 " 12 " " Grummet " 30 " - "
" Erbsen " 172 " - " " Viehnutzung " 200 " - "
" Wicken " 98 " - " " Summa: 6312 Thlr. 1 Gr.[77]

An Soldaten hatte Zappe vom 13. März bis 13. Oktober 1813 in Quartier gehabt 652 Franzosen, 58 Russen und 11 Preußen sowie 625 Pferde. Die Zahl der Verpflegungstage betrug für die Soldaten 1576, für die Pferde 2141, und berechnete der Ökonomiepachter den Aufwand für beide auf 1000 Thlr. 20 Gr. + 1611 Thlr. 20 Gr.[78] Weiter kamen in Berechnung 260 Thlr. 9 Gr. an Lieferungen, 89 Thlr. an Spanndiensten, 151 Thlr. 12 Gr. an Verlust des Invertarviehes (8 Kühe und 1 Ochse)[79]. Dabei waren die Verluste an Federvieh, Acker- und Hausgeräten etc. nicht mit gerechnet[80]. - Bei Baumann, dem Schankpachter, waren vom 13. März bis 21. September 1813 546 [86] Soldaten, zumeist höhere Offiziere, einquartiert gewesen und betrug der Verpflegungsaufwand für dieselben im März 310 Thlr., im April 464 Thlr. 4 Gr., im Mai 584 Thlr. 16 Gr., im Juni 54 Thlr., im Juli 344 Thlr. 6 Gr., im August 409 Thlr. 12 Gr., im September 333 Thlr., in Summa 2499 Thlr. 14 Gr.[81]. Außerdem hatte Baumann für 260 Thlr. Getränke und Viktualien ohne Bezahlung in die Biwaks liefern müssen und durch Kriegsschäden weitere 500 Thlr. eingebüßt[82].

Da Zappe und Baumann, wie allerdings viele andere Bewohner der Dresdner Gegend, durch Plünderung und Verwüstung seitens der Soldaten auch an ihrem Eigentume beträchtlich geschädigt worden waren, so verlangten sie vom Besitzer des Vorwerks Reisewitz eine entsprechende Entschädigung für alles das, was sie auf seine Rechnung den im Grundstücke einquartiert gewesenen Truppen hatten liefern und leisten müssen. Noch ehe die Angelegenheit geregelt werden konnte, starb der Graf von der Schulenburg den 4. September 1814 zu Maisdorf mit Hinterlassung von minderjährigen Kindern. Der Vertreter der Erben bot dem Ökonomiepachter Zappe in dem am 5. September desselben Jahres stattfindenden Vergleichungstermine eine Entschädigungssumme von 2919 Thlr. als den Betrag des dreijährigen Pachtgeldes, doch wurde diese von Zappe als zu niedrig, von den Vormündern der Schulenburg'schen Kinder dagegen als zu hoch angesehen und deshalb beiderseits verworfen. Auf dem von der Landesregierung den 2. Juni 1815 anberaumten neuen Vergleichstermine kam schließlich eine Einigung zustande, da sich Zappe mit dem Erlaß der oben angegebenen dreijährigen Pachtsumme doch noch begnügte[83]. Einen ähnlichen Verlauf nahmen die vom Schankpachter Baumann angeknüpften Verhandlungen behufs Erlangung einer Entschädigung. Der Vertreter der Schulenburg'schen Erben bot unter Aufhebung aller gegenseitigen Ansprüche 1000 Thlr., während Baumann 1500 Thlr. verlangte. Da sie ihm nicht zugestanden wurden, kam anfangs ein Ausgleich nicht zustande, [87] doch ging Baumann bei einem zweiten von der Landesregierung im Oktober 1815 veranstalteten Termine auf das ihm gemachte Angebot ein, nachdem er kurz zuvor (Michaelis) das in seinem Besitze befindliche Inventar an den Administrator von Reisewitz übergeben und das genannte Grundstück verlassen hatte[84].

Im Interesse der minderjährigen Erben sollte es nun (den 21. August 1815) freiwillig veräußert werden, und ließ das Materniamt dies nicht nur wiederholt in den Zeitungen, sondern auch (den 6. August) im Dorfe Plauen nach beendigtem Vormittagsgottesdienste vor der Kirche durch öffentlichen Ausruf bekannt geben[85]. Einige Grundstücksbesitzer zu Löbtau baten vor dem Licitationstermine im Einvernehmen mit ihrer ganzen Gemeinde, daß von den früher an das Vorwerk Reisewitz gekommenen, aber zur Löbtauer Flur gehörigen Grundstücken von zusammen 40½ Scheffel Feld und Gartenland jedes für sich veräußert und so den Löbtauern die Möglichkeit des Rückkaufs geboten werde. Dieses auch vom Prokuratoramte Meißen unterstützte Ansuchen erhielt jedoch die landesherrliche Genehmigung nicht, und das Vorwerk, das auf 18142 Thlr. abgeschätzt worden war, kam ungetrennt zur Versteigerung. Dabei that der Dresdner Zucker- und Pastetenbäcker Orlandi mit 10100 Thlr. das Höchstgebot; da dasselbe jedoch bei weitem nicht den Taxwert erreichte, so erhielt der Bieter das Grundstück Reisewitz nur vorläufig zugeschlagen, da man erst abwarten mußte, ob die Obervormundschaft ihre Genehmigung dazu erteilen werde. Die genannte Behörde that dies aber nicht, und es ward deshalb für den 19. September ein neuer Veräußerungsstermin anberaumt. Bei diesem wiederholte Orlandi sein früheres Gebot, während die Gemeinde Löbtau 10750 Thlr. offerierte; aber Destillateur Hantzsch aus Dresden, der bis auf 11450 Thlr. hinaufging, erhielt das Grundstück zugeschlagen, und der König genehmigte durch Resolution vom 11. Oktober 1815 den abgeschlossenen Kauf[86]. [88] Der neue Besitzer ging mit Eifer daran, alle Spuren der Zerstörung, die der letzte Krieg dem Vorwerk gebracht, zu verwischen, indem er namentlich die vernichteten Gebäude durchaus massıv wieder aufbaute[87]. Auch vergrößerte er sein Grundstück, indem er unterm 21. Januar 1820 von dem Gutsbesitzer Lippold in Dresden für 800 Thlr. ein 8 Scheffel großes, vom Hahneberge bis an die obere Straße reichendes Feldstück erwarb, das den Namen „Pfarracker" führte, weil es früher zur Pfarre im Dorfe Plauen gehört hatte[88].

Als Hantzsch den 2. Juni 1821 starb, gelangte sein Vorwerk zufolge testamentarischer Bestimmung in den Besitz der vier noch minderjährigen Kinder seines verstorbenen Schwagers, des Ökonomen Baßler in Dresden[89]. Der Vormund der Erben verkaufte das Grundstück den 30. September 1825 an Frau Sophie Jacobi für 26200 Thlr.[90] Dieselbe überließ es schon nach drei Jahren, nämlich den 1. Oktober 1828 an ihren Schwiegersohn, den Ökonomen Semmig aus Mügeln, für den Preis von 20000 Thlr.[91]. Auch der neue Besitzer bewirtschaftete das Vorwerk nicht lange, denn bereits 1832 den 10. März verkaufte er es mit sämtlichem Viehbestande für 27500 Thlr. an den Dresdner Bäckermeister Bunke[92]. Durch diesen erfolgte zum ersten und bisher auch zum einzigen Male eine Teilung des Grundstücks, da er das Wasserpalais mit dem davor liegenden, bis zu der bereits erwähnten Quermauer reichenden Gartenlande am 17. Dezember 1839 für 6000 Thlr. an die als Freundin Napoleons I vielgenannte Gräfin Auguste Charlotte v. Kielmannsegge verkaufte. Zufolge des 1840 konfirmierten Kaufes mußte die Gräfin sich für ihre Person sowie für ihre Erben und Besitznachfolger verpflichten, in dem erworbenen Grundstücke, dessen Übergabe den 1. April des letzterwähnten Jahres erfolgte, ohne ausdrückliche Genehmigung des jedesmaligen Besitzers vom Hauptgute keinen Gasthof, keine Speise- oder Schankwirtschaft anzulegen oder anlegen zu lassen.[93] [89] Im Frühjahre 1840 siedelte die Gräfin Kielmannsegge in das Wasserpalais über. Ihre Behausung bot namentlich im Äußern, aber auch im Innern, das Bild einer gewissen Dürftigkeit. Nach der Hinterseite, also nach der Weißeritzbrücke zu, waren die meisten, insbesondere alle oberen Fenster des Wasserschlößchens immer durch Läden geschlossen, so daß es schien als ob das Gebäude völlig unbewohnt sei. Auch das Innere desselben entsprach keineswegs den Anforderungen, die man an eine gräfliche Wohnung stellt. Zwar entbehrten die meist mit dunklen Möbeln ausgestatteten Zimmer nicht alles Schmuckes und aller Bequemlichkeit. Es fehlte nicht an mancherlei Nippsachen, die auf Kaminen, auf Tischchen und Schränken passende Aufstellung gefunden hatten. An den Wänden hingen Ölbilder, Kupferstiche und Lithographien, unter welch letzteren die Bildnisse Napoleons I., der Kaiserin Josephine, des Vicekönigs Eugen, der Königin Hortense, des Prinzen und der Prinzession Jerôme der Gräfin überaus teuer waren. Hier und da stand auch ein besonders wertvolles Möbelstück[94]; aber trotz alledem konnte man im Wasserschlößchen nicht das Gefühl jener Behaglichkeit gewinnen, welches geschmackvoll ausgestattete Räume vornehmer Personen in jedem Eintretenden hervorrufen.

Die Gräfin selbst paßte vollständig in diese klösterliche Häuslichkeit. Mit jener Zeit, wo sie als gefeierte Schönheit sich in kostbare Stoffe kleidete und mit Gold und Edelsteinen schmückte, hatte sie völlig abgeschlossen. Jetzt trug sie im Hause und auf ihren wenigen Ausgängen einen Art Überrock, der aus einfachem baumwollenen Stoffe gefertigt war und fast ihre ganze Gestalt einhüllte, während den Kopf eine große, mit breiter Spitze besetzte Haube bedeckte. Die Schmucksachen, insbesondere jenes kostbare, mit zehn großen Diamanten besetzte Halsband, das einen Wert von etwa 13000 Mark repräsentierte[95] und das die Gräfin einst so gern getragen, lagen jetzt völlig unberührt im Schranke.

Nach dem am 26. April 1863 erfolgten Tode der Gräfin ging das von ihr hinterlassene Wasserschlößchen mit allen darin befindlichen Kunstsachen und Möbeln an ihren Urenkel Hermann [90] Albert Grafen zu Lynar-Lübbenau, Rittmeister bei dem K. Preußischen Gardekürassier-Regimente, über. Von diesem erkaufte es den 2. Januar 1866 der Dresdner Bankier Robert Thode (für 10000 Thlr.), der es den 12. Oktober 1868 der neuentstandenen Aktienbierbrauerei zu Reisewitz überließ.

Je stiller es in dem von der Gräfin Kielmannsegge erkauften Grundstücke bei deren Lebzeiten zuging, um so geräuschvoller war es oft auf der jenseits der Quermauer liegenden Hälfte von Reisewitz. Da gab es großen Lärm in jenem Grundstücksteile, welchen der Vorwerksbesitzer Bunke 1840 erkauft hatte und auf welchem die noch jetzt vorhandene Kesselschmiede entstanden war[96]. Aber auch im Hauptteile von Reisewitz ging es zuweilen recht lebhaft her. An schönen Sonntagen wurde, wie dies noch heute geschieht, die dort vorhandene Restauration von vielen Dresdnern gern aufgesucht, und es entwickelte sich dann in dem großen, schattigen Garten ein fröhliches Leben. Zuweilen fanden auch an Wochentagen größere politische Versammlungen statt. Den 18. Juni 1846 gaben einige hundert Dresdner dem Landtagsabgeordneten Bürgermeister Todt, dem späteren Mitgliede der provisorischen Regierung während der Dresdner Mairevolution, und mehreren seiner politischen Freunde auf Reisewitz ein Festmahl[97]. Ungleich gewaltiger war jene Volksversammlung, welche am 4. September 1848 gegen 8000 Personen auf Reisewitz zu dem Zwecke zusammenführte, die politische Lage des Landes zu erörtern[98].

Den bedeutendsten, weil dauernden Zufluß von Menschen veranlaßte aber das Sommertheater, für dessen Errichtung Bunke überaus thätig gewesen war. Zwar gehörte ihm damals Reisewitz schon nicht mehr, da er den ihm noch gebliebenen Hauptteil dieses Grundstücks am 28. Dezember 1840 an seine Gattin Christiane Sophie für 20000 Thlr. verkauft hatte[99], aber trotzdem behielt er auch ferner noch die Leitung der Geschäfte in seiner Hand. Auf seinen Betrieb bewarb sich 1843 der Schauspieldirektor Matthes um die Konzession, auf Reisewitz während der Sommermonate [91] theatralische Vorstellungen geben zu dürfen. Als ihm dies unterm 26. Juli desselben Jahres bewilligt wurde, begann Bunke im Frühjahre 1844 mit dem Bau eines etwa 600 Personen fassenden Theaters - das jetzige Mälzereihaus an der Dresdner Straße -, dessen Eröffnung am zweiten Pfingstfeiertage erfolgte. An den Wochentagen fanden anfangs zwei, später drei, am Sonntage jedesmal zwei Vorstellungen statt, die meist gut besucht waren und auch bei den höheren Ständen sich einer gewissen Beliebtheit erfreuten. Dieser Umstand veranlaßte den Schauspieldirektor Matthes im Frühjahre 1850, die Behörde um die Erlaubnis zu bitten, auf Reisewitz auch ein Tivolitheater errichten zu dürfen, d.h. ein Theater, bei welchem die Zuschauer im Freien sitzen. Auch dies wurde unterm 20. April von der K. Kreisdirektion erlaubt, und so entstand auf Kosten des jüngeren Bunke - der Vater war 1848 gestorben - in kurzer Zeit ein einfacher Bau, der sich mit der Hinterseite an die mehrfach erwähnte Quermauer anlehnte. Die Vorstellungen auf dieser zweiten Bühne begannen den 19. Mai 1850, doch wurde bei trübem oder kühlem Wetter auch das Theatergebäude in Benutzung genommen. Im Mai 1853 übernahm an Stelle des im vergangenen Winter verstorbenen Matthes der Schauspieldirektor Schermann auf ein Jahr das Theater, während es im Sommer 1854 von dem aus Trübau in Mähren stammenden Schauspieler Joseph Franz Müller, genannt Nesmüller, geleitet wurde. Die trefflichen Leistungen des Genannten und seiner Gattin Agnes, geb. v. Leuchert, bildeten damals für das Dresdner Publikum einen bedeutenden Anziehungspunkt. Auch im Sommer 1855 wurde noch und zwar unter Prée's Leitung gespielt, dagegen eine weitere Konzession nicht erteilt, vielmehr dem Direktor Carlsen, der sich im Februar 1856 darum bewarb, vom K. Ministerium des Innern eröffnet, daß es auf das vorgebrachte Gesuch eine beifällige Entschließung nicht zu fassen vermöge, weil bereits dem Direktor Nesmüller die Zusicherung gegeben worden sei, daß er die Erlaubnis zur Errichtung eines Sommertheaters erhalten solle und die Konzessionierung zweier Sommertheater in und beziehentlich bei Dresden nicht zweckmäßig erscheine[100]. So blieben die beiden [92] Reisewitzer Bühnen von 1856 an unbenutzt, und wurde deshalb das Tivolitheater bald beseitigt, das zweite Theater aber, nachdem es längere Zeit leer gestanden, schließlich als Scheune in Verwendung genommen.

In neuerer Zeit hat das Grundstück Reisewitz noch mehrfach seinen Besitzer gewechselt. Von Frau Bunke war es an den Mühlenbesitzer und Bäckermeister Gotthelf Reif in Wilsdruff übergegangen, der es mit sämtlichem Zubehör und dem ganzen lebenden und toten Inventar unterm 12. April 1856 für 35000 Thlr. an seinen Schwiegersohn August Friedrich Bunke in Plauen verkaufte. Dieser vermochte es auf die Dauer nicht zu behaupten, und so gelangte es den 19. Dezember 1867 zur Subhastation. Von den verschiedenen dazu erschienenen Kauflustigen bot der Hofmühlenbesitzer Bienert auf die gesamten Grundstücke des Vorwerks zunächst 60000 Thlr., doch erhielt er es erst dann zugeschlagen, als er bis auf 71800 Thlr. in die Höhe gegangen war. Bereits den 25. März 1868 veräußerte Bienert das erkaufte Besitztum, freilich nach Abtrennung von 6 umfangreichen Flurstücken, die von der Falkenstraße in Plauen durchschnitten werden, an den Gutsbesitzer Schmatz aus Gruna, der es der im Mai 1868 entstandenen Aktiengesellschaft der Brauerei zu Reisewitz überließ[101].

Voraussichtlich geht das Grundstück, das im Laufe der Jahrhunderte verhältnismäßig oft seine Bestimmung und den Besitzer wechselte, nunmehr einer ruhigeren Zukunft entgegen, denn die erwähnte Gesellschaft hat mit der Erwerbung von Reisewitz offenbar einen glücklichen Griff gethan und dürfte, da ihr Unternehmen augenscheinlich gedeiht, wohl nicht so bald an eine Aufgabe des genannten Besitztums denken.


  1. Finanz-Archiv Rep. 43. Grüllenburg Nr. 3. Loc. 37758. Bl. 3. 4.
  2. Magazin der sächs. Geschichte 1. Teil 1784, S. 54.
  3. F. A. Rep. 43. Grüllenburg Nr. 3. Loc. 37758, Bl. 3. 4.
  4. Ebenda Bl. 6-11.
  5. F. A. Rep. 43. Grüllenburg Nr. 3. Loc. 37758. Bl. 23.
  6. Ebenda Bl. 47—49.
  7. Amtsgerichts-Archiv: Kaufbuch des Materniamtes Nr. 2 (1582) Bl. 70.
  8. A. Ger. A. Kaufbuch d. M. Nr. 6 (1637) Bl. 23b-28.
  9. A. Ger. A. Kaufbuch d. M. Nr. 9 (1658) Bl. 57.
  10. Ebenda Bl. 82.
  11. Haupt-Staats-Archiv: Erhandlung des Börner'schen Gartens 1692. Reisewitz Bl. 37.
  12. Ebenda. - A. Ger. A. Kaufbuch d. M. Nr. 11 Bl. 227. 228.
  13. A. Ger. A. Kaufbuch d. M. Nr. 11 Bl. 249. 250.
  14. H. St. A. Erhandlung des Börner'schen Gartens 1692 etc. Bl. 6.
  15. Ebenda Bl. 1.
  16. H. St. A. Erhandlung des Börner'schen Gartens 1692 etc. Bl. 2.
  17. Ebenda.
  18. Ebenda Bl. 3 ff.
  19. A. Ger. A. Kaufbuch des Materniamts Nr. 12 Bl. 93-96.
  20. Dresdner Anzeiger v. 21. Sept. 1878, 4. Beilage.
  21. Lindau, Geschichte Dresdens, Band 2 S. 174.
  22. H. St. A. Erhandlung des Börnerschen Gartens 1692 etc. Bl. 38.
  23. F. A. Rep. 20. Dresden Nr. 40 Loc. 32447 Bl. 1. 2.
  24. Lindau, Geschichte Dresdens, Band 2 S. 174.
  25. A. Ger. A. Kaufbuch des Materniamtes Nr. 12 Bl. 296.
  26. H. St. A. Erhandlung des Börner'schen Gartens 1692 etc. Bl. 46. 47.
  27. F. A. Rep. 20 Dresden Nr. 40. Loc. 32447
  28. A. Ger. A. Kaufbuch d. M. Nr. 12 Bl. 296. 297. Kaufsurkunde im F. A. Rep. 43. Dresden Nr. 14.
  29. Plauensches Pfarrarchiv, Totenregister I S. 48.
  30. A. Ger. A. Kaufbuch Nr. 12 Bl. 298 299.
  31. Ebenda Bl. 300. 301.
  32. Ebenda Bl. 378-381.
  33. Kneschke, Adelslexikon, Band 7 S. 443.
  34. F. X. 28 Bl. 28.
  35. A. Ger. A. Kaufbuch d. M. Nr. 18 Bl. 358.
  36. A. Ger. A. Kaufbuch d. M. Nr. 13 Bl. 449.
  37. A. Ger. A. Lit. G. Nr. 14 Bl. 8b.
  38. W. Schäfer, die Falkenhöfe Dresdens, Dresd. Anz. 1867 Nr. 192
  39. H. St. A. Erhandlung des Reisewitzischen Gartens. Loc. 24 Nr. 29 Bl. 2.
  40. H. St. A. Erhandlung des Reisewitzischen Gartens. Loc. 24 Nr. 29 Bl. 4-7.
  41. Ebenda Bl. 9.
  42. Ebenda Bl. 30.
  43. A. Ger. A. Lit. G. Nr. 14 Bl. 18.
  44. F. A. Rep. 14 Sect. 6 Nr. 13 Bl. 31.
  45. H. St. A. Geheime Kanzlei, Loc. 19 Nr. 21 Reisewitz 1727, 1728, 1735 Bl. 1
  46. Ebenda Bl. 9. 10.
  47. Ebenda Bl. 11-13
  48. H. St. A. Geheime Kanzlei, Loc. 19 Nr. 21 Reisewitz 1727 etc. Bl. 21. 22.
  49. A. Ger. A. Reisewitz Lit. S Nr. 128 Bl. 41-43. 27.
  50. H. St. A. Geheime Kanzlei, Loc. 19 Nr. 21 Reisewitz 1727 etc. Bl. 28.
  51. H. St. A. Geheime Kanzlei. Loc. 19 Nr. 21 Reisewitz 1727 etc. Bl. 28. 29.
  52. Ebenda Bl. 36-40.
  53. Ebenda Bl. 28.
  54. Dresdner Merkwürdigkeiten 1729 den 15. Sept.
  55. Ebenda 1731 den 23. und 27. Juli.
  56. Manuskript im Besitze des Dresdner Geschichtsvereins: "Nachrichten vor, bei und nach der Bataille bei Kesselsdorf." Bl. 3.
  57. Seyfart, Geschichte des siebenjährigen Krieges, 3. Teil 1759 S. 373.
  58. A. Ger. A. Kaufbuch d. M. Nr. 18 Bl. 357. 358.
  59. H. St. A. Die dem Geh. Secretario Grundig zugestandene Befreyung von allen Steuern etc. 1761. Loc. 6171 Vol. I.
  60. Dresdner Merkwürdigkeiten 1764 den 3. April, 4. Mai, 19. und 28. Juni, 2. August.
  61. Ebenda 1766 den 9. Juni.
  62. H. St. A. Die dem Geh. Secretario Grundig zugestandene Befreyung etc. 1761. Loc. 6171 Vol. I.
  63. H. St. A. Die dem Geh. Secretario Grundig zugestandene Befreyung etc. 1761. Loc. 6171. Vol. I.
  64. Ebenda.
  65. A. Ger. A. Kaufbuch d. M. Nr. 20 (1767) Bl. 250-252.
  66. F. A. Rep. 8. Dresden Nr. 353. Loc. 35854
  67. A. Ger. A. Lit. B B Nr. 177. Reisewitz aus verschiedenen Jahren, Bl. 33.
  68. Kneschke, Adelslexikon Band 9 S. 397.
  69. Hantzsch, Geschichte des Dorfes Plauen, S. 80.
  70. A. Ger. A. Kaufbuch d. M. Nr. 21 (1777) Bl. 176-180.
  71. Ebenda Bl. 225-230.
  72. A. Ger. A. Kaufbuch d. M. Nr. 22 (1787) Bl. 61-65.
  73. A. Ger. A. Kaufbuch d. M. Nr. 23 (1793) Bl. 288-295.
  74. A. Ger. A. Reisewitz. Lit. S Nr. 128. Bl. 78-84.
  75. A. Ger. A. Reisewitz. Kriegsschäden 1813, Lit. S Nr. 124 Bl. 3.
  76. Hantzsch, Geschichte des Dorfes Plauen, S. 91, 92, 94, 106, 108.
  77. A. Ger. A. Reisewitz. Kriegsschäden 1813, Lit. S Nr. 124 Bl. 16.
  78. Ebenda Bl. 7-10.
  79. Ebenda Bl. 12.
  80. Ebenda Bl. 17.
  81. A. Ger. A. Reisewitz. Kriegsschäden 1813, Lit. S Nr. 129 Bl. 15-19.
  82. Ebenda Bl. 1.
  83. A. Ger. A. Kriegsschäden Lit. S Nr. 124 Bl. 29-62.
  84. A. Ger. A. Kriegsschäden Lit. S Nr. 129 Bl. 1-7, 25, 63.
  85. A. Ger. A. Reisewitz. Lit. S Nr. 128 Bl. 71.
  86. Ebenda Bl. 140-146, 184, 271-275
  87. A. Ger. A. Reisewitz. Lit. P Nr. 25 Bl. 24.
  88. A. Ger. A. Kaufbuch d. M. Nr. 29(1820) Bl. 24.
  89. Ebenda Bl. 465. 466.
  90. A. G. A. Kaufbuch d. M. Nr. 31 Bl. 1-7.
  91. A. Ger. A. Kaufbuch d. M. Nr. 32 Bl. 60-62.
  92. Ebenda Bl. 106-111.
  93. A. Ger. A. Reisewitz. Lit. B B Nr. 177 Bl. 1-6.
  94. A. Ger. A. Nachlaßverzeichnis der Mobilien der Gräfin K.
  95. Ebenda
  96. Gemeindebuch Nr. 1, April 1841, im Gemeindeamt Plauen
  97. Taggesell, Tagebuch eines Dresdner Bürgers, S. 860.
  98. Ebenda S. 904
  99. A. Ger. A. Kaufbuch d. M. Nr. 34 Bl. 372-374.
  100. A. Ger. A. Rep. 4 Loc. 185 Lit. F Nr. 32.
  101. Nach Kaufsurkunden im Besitz des Herrn Kommerzienrat Bienert.