Die Anfänge der Chemnitzer Industrie
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ZUR
GESCHICHTE VON CHEMNITZ.
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[111]Die Bedeutung, welche Chemnitz in der deutschen Industrie besitzt, der Vorrang, der ihm in gewerblicher Beziehung vor allen anderen sächsischen Städten eingeräumt wird, ist nicht nur die Folge seiner Lage an dem Rande eines weitausgedehnten Kohlenbeckens und das Resultat glücklicher Speculationen, tüchtiger Arbeit und günstiger Kapitalsverwerthung Einzelner, sondern ebenso auch das Ergebniss einer langen Reihe historischer Entwickelungen. Es gibt wenige Städte in Deutschland, die vom Mittelalter bis zur Gegenwart den Charakter von Industriecentren bewahrt haben und noch heute des Rufes sich erfreuen, den sie vor Jahrhunderten durch Gewerbfleiss sich erworben. Unter diese geringe Zahl gehört in erster Linie Chemnitz, dessen Industriegeschichte mehr als ein halbes Jahrtausend umfasst – einen Zeitraum, in dem allerdings die letzten siebzig Jahre einen weit grösseren und einflussreicheren Wechsel der materiellen und socialen Verhältnisse dieser Stadt zeigen, als die vor dem 19. Jahrhunderte liegenden Perioden.
Erst durch die Anlage der Wöhlerschen Spinnerei im Jahre 1799 ist Chemnitz zur Fabrikstadt geworden; die erste Industriestadt des Meissner Landes ist es aber schon in der Mitte des 14. Jahrhunderts gewesen, und man kann wohl kaum daran zweifeln, dass ausser Kohle, Eisen und Baumwolle, ausser Eisenbahnen und Gewerbefreiheit, Kapital und Intelligenz auch die Jahrhunderte lange industrielle Schulung der Bevölkerung ein wesentlicher Faktor in der Entwickelung der Chemnitzer Grossindustrie gewesen ist. Es ist klar, dass diese Schulung nicht auf allen jenen Gebieten der industriellen Thätigkeit sich vollziehen konnte, welche gegenwärtig unsere Stadt in anerkannter Weise pflegt, nahm doch die Verarbeitung des Eisens in den mittelalterlichen Gewerben eine keineswegs hervorragende Stelle ein. Diese Seite der Chemnitzer Industriegeschichte umschliesst selbstverständlich nur wenige Jahrzehnte des gegenwärtigen Jahrhunderts. Anders verhält es sich aber mit der [112] Spinnerei und Weberei, welche für den Wohlstand unserer Stadt und ihrer nächsten Umgebung eine kaum minder grosse Bedeutung besitzen. Durch die Weberei ist Chemnitz zur Industriestadt geworden, und insbesondere hat die Leinenindustrie in den letzten Zeiten des Mittelalters und im 16. und 17. Jahrhundert hier in einer Weise geblüht, wie an keinem anderen meissnischen Orte. Heute ist dieser Industriezweig aus unserer Stadt verschwunden; der geringe Verdienst, den er gewährt, verträgt sich nicht mehr mit der Theuerung des städtischen Lebens, und nothdürftig fristet er noch sein Dasein in den höher gelegenen Gegenden des Erzgebirges. Aber noch für den Beginn des 18. Jahrhunderts kann man aus der Zahl der hiesigen Leinwebermeister einen ziemlich sicheren Schluss auf den Wohlstand der gesammten Bürgerschaft ziehen, und die hier fabricirten Waaren durften damals selbst in England und den Niederlanden auf einen ergiebigen Absatz rechnen. Das Mittelalter kennt nur zwei Gewerbszweige, die einigermassen den Charakter der Grossindustrie tragen, das ist die Tuchfabrikation und Leinweberei. Während jene aber erst im 13. Jahrhundert in den deutschen Städten und zwar vorzugsweise durch flämische Einwanderer zu grosser Bedeutung sich entwickelte, finden wir schon zu Karls des Grossen Zeiten in Westfalen eine ausgedehnte Leinenindustrie. Ursprünglich diente diese nur zur Deckung des heimischen Bedarfes, welcher sehr umfangreich sein musste, da der grösste Theil der Kleidung aus linnenen Stoffen bestand; bald aber versorgten jene deutschen Länder, welche den Flachs in grösserer Ausdehnung kultivirten, auch den Süden und Osten Europa’s, und seit dem 13. Jahrhundert bildeten Flachs und Leinwand wichtige Exportartikel der Elbgegenden nach England und Flandern, für welchen Handel den Hansastädten die natürliche Vermittlungsrolle zufiel. Von diesen wurden auch im 14. Jahrhundert die nordischen Länder mit deutscher Leinwand versorgt. Nürnberg, Ulm und Köln waren im Binnenlande die wichtigsten Exportplätze, Westfalen und Schwaben die bedeutendsten Produktionsländer für diese Gewebe.
In den meissnischen Landen ward die Leinweberei schon im 13. Jahrhunderte stark betrieben, doch blieb diese Landschaft stets in der Menge und Güte der Produkte hinter West- und Süddeutschland zurück, zumal da gerade in jener Zeit, welche dieses Gewerbe in Deutschland auf den Höhepunkt seiner Entwicklung brachte, in der Mitte des 14. und im 15. Jahrhundert hier ein einziges Monopol diesen Industriezweig niederzuhalten im Stande war, dasselbe Privilegium, dem Chemnitz seinen Wohlstand im Mittelalter verdankte – der Bleichzwang. Der Gegenwart, welche den im wirthschaftlichen Leben wirkenden Einzelkräften eine fast unbeschränkte Freiheit gewährt, geziemt es nicht, den ökonomischen Werth mittelalterlicher [113] Einrichtungen nach ihren eigenen Verhältnissen zu beurtheilen. In jenen Zeiten gliederte sich eben die Gesellschaft streng nach Ständen und Genossenschaften, und diese Gliederung war wiederum bedingt durch bestimmte Vorrechte und feste Organisation der einzelnen streng von einander gesonderten socialen Kreise. Im Laufe der Jahrhunderte wurden allerdings dieses Monopolwesen und der reichgegliederte Organismus des Zunftwesens für den immer mächtiger sich entwickelnden Verkehr und die mit viel grossartigeren Mitteln arbeitende Industrie drückende Fesseln. In den Zeiten eines minder complicirten wirthschaftlichen, socialen und politischen Lebens waren sie aber nothwendig gewesen, weil sie der Gewerbsthätigkeit nicht bloss feste Gesetze vorschrieben, sondern auch ihr Schutz verliehen und wesentlich beitrugen zum Aufblühen der Städte, welche doch die Grundlagen unserer materiellen und geistigen Kultur gebildet haben.
Es war im Jahre 1357, am Donnerstage nach St. Lucien-Tag (14. December), als die Meissner Markgrafen Friedrich und Balthasar[1] dem Münzmeister zu Freiberg Nikel Manhaupt, dem Nikel Schultheiss von Mittweida, dem Chemnitzer Bürger Mathis Maltzmeister und Hentzel Randecke, Bürger zu Freiberg, die Erlaubniss ertheilten eine Bleiche zu Chemnitz zu errichten, und verordneten, dass alle Städte und Dörfer 10 Meilen im Umkreis dieser Stadt nur in Chemnitz bleichen dürften. Die Peripherie dieses Kreises fällt so ziemlich mit den Grenzen des Meissner Landes zusammen, und in Wirklichkeit sollten später auch Torgau und Pirna diesem Bleichzwange unterworfen sein.[2] Damit dies auch geschehe, ward zugleich von den beiden Markgrafen die Ausfuhr von linnenem Garn, schmaler Leinwand, rohem Goltsch[3], Zwirn und Flachs verboten. Also durfte weder der Rohstoff, noch das Garn, noch endlich ungebleichte Leinwand exportirt werden, sondern aller im Markgrafthum Meissen erbaute Flachs musste auch hier versponnen, [114] alles leinene Garn hier verwebt und alle Leinwand in Chemnitz gebleicht werden, so weit sie nicht für den Hausbedarf des Producenten selbst diente. Diese Beschränkung des Bleichzwanges ist in jener Urkunde nicht bestimmt erwähnt, wird aber in späteren Verordnungen vorausgesetzt und ergibt sich auch aus dem in allen Zeiten des Mittelalters anerkannten Rechte der individuellen Freiheit, nach welchem jeder Einzelne, was er an Gebrauchswerthen von wirthschaftlicher Arbeit bedurfte, selber produciren konnte.[4] Diese radikale Massregel der Regierung, eine engumgrenzte Industrie zu heben, steht im Mittelalter nicht vereinzelt da, kannte dasselbe doch noch keine Schutzzölle und machte bei Finanzzöllen zwischen fremden und einheimischen Waaren keinen Unterschied.
Die Markgrafen schrieben nicht vor, wie viel von jedem Stück Bleichgut an die Inhaber der Bleiche abgegeben werden sollte, sie überliessen die Ausnutzung dieses weitgehenden Privilegiums vorläufig vollständig jenen vier Männern aus Freiberg, Mittweida und Chemnitz und verlangten nur, dass von jedem Stück Leinwand bis zu hundert Ellen an sie selbst zwei breite Groschen abgegeben werden sollten und dass die Kontrole der Bleicherei ein von den Markgrafen zu wählender, eventuell zu bestätigender Bleichrichter ausüben solle, welcher, wie es in der Urkunde heisst, „der bleichn ir recht vnd gerichte mit vnsern wizsen vnd willen bestelle vnd behalde“. Es frägt sich nun, was die beiden Markgrafen bestimmt habe, dieses einträgliche Monopol der Bleicherei zu Chemnitz zwei Freibergern, einem Mittweidaer und einem Chemnitzer Bürger zu verleihen, weshalb die Meissner Fürsten – was doch unzweifelhaft näher lag – nicht dem Chemnitzer Rathe, oder doch wenigstens ausschliesslich Chemnitzer Bürgern solche Gunst und Einnahme zuwandten. Die Gründe ergeben sich aus dem ganzen Verhältnisse der Markgrafen zu den Freiberger Münzmeistern. Diese hatten die Münze in Pacht und zogen aus derselben einen bedeutenden Gewinn; sie waren aber zugleich auch die Bankiers der Fürsten und hatten deren Anleihen zu vermitteln. Die Markgrafen Balthasar, Friedrich und Wilhelm waren oft gezwungen, sich an diese grossen Kapitalisten zu wenden, und wenn wir nun aus den im Dresdner Staatsarchiv aufbewahrten Rechnungsbüchern dieser Fürsten erfahren, dass gerade in jenem Jahre 1357 der Münzmeister Nikel Manhaupt, trotz unausgeglichener älterer Forderungen, neue Darlehen an seine Landesherren machen musste, so liegt die Vermuthung doch sehr nahe, dass die Markgrafen das Bleichmonopol an Nikel Manhaupt und Genossen nicht ohne Entschädigung verliehen [115] haben. Das noch sehr unentwickelte Steuerwesen des Mittelalters zwang die Landesherren, sich ihre Gunst abkaufen zu lassen, für die Verleihung von Privilegien Gegenleistungen zu verlangen, oder durch dieselben Verbindlichkeiten zu tilgen. Solche bestanden nun bestimmt zwischen den Markgrafen und dem Münzmeister und sind mit grösster Wahrscheinlichkeit auch anzunehmen für das Verhältniss der Landesfürsten zu den übrigen Mitgliedern dieses Consortiums. Es steht wenigstens fest, dass auch Nikel Schultheiss „von der Myteweide“ ein sehr begüterter Mann gewesen, welcher, wie es in Urkunden heisst, ebenfalls den Markgrafen angenehme Dienste hatte leisten müssen, als sein Compagnon Nikel Manhaupt 1361 starb, dessen Güter in Altmittweida kaufte[5] und 1367 im Rathe zu Chemnitz sass.[6] Dass Chemnitz gerade als Platz für diese neu zu begründende Landesbleiche gewählt wurde, hat weniger seinen Grund in der landesväterlichen Fürsorge, der kurz vorher durch Brandunglück schwer geschädigten Stadt durch Hebung der Industrie zu neuem Wohlstande zu verhelfen, als in ihrer geographischen Lage in der Mitte des Meissner Markgrafthums; ausserdem war gerade Chemnitz an einer wichtigen nach Süddeutschland führenden Handelsstrasse gelegen und bildete einen Kreuzungspunkt vielbegangener Verkehrswege.
Areal für die zu errichtende Bleiche erwarben die Markgrafen Friedrich und Balthasar erst im nächsten Jahre 1358, indem sie sich gegen Erlass von 15 Schock an der Jahresbete von 115 Schock die Viehweide von der Stadt abtreten liessen, doch unter der Bedingung, dass dieses Grundstück an die Stadt zurückfallen sollte, wenn die Bleiche eingehen würde.[7] Die Viehweide war Communeigen und lag im Norden von Chemnitz auf dem rechten Ufer des Flusses. Die Grösse dieses Grundstückes lässt sich nicht mehr bestimmen, der Kaufpreis betrug, da in den Jahren 1324–50 die breiten Meissner Groschen nur 14 löthig waren und 633/4 auf die rauhe Mark gingen[8], ungefähr 178 Thlr. – Dieser Bleichplan reichte aber nicht lange aus; die bedeutende Waarenzufuhr erforderte bald eine Vergrösserung desselben, und die Markgrafen Balthasar und Wilhelm kauften 1367 von mehreren Chemnitzer Bürgern noch einige Gärten hinzu.[9] So rückte die Bleiche der Stadt näher; 15 Jahre später erwarb der Markgraf Wilhelm für dieselbe von dem Benediktinerabte Heinrich einen Fleck Wiese „gelegen zwischen [116] dem Kloster und der Stadt“ für 12 Schock jährlicher Rente, aber ebenfalls mit der Bestimmung, dass mit dem Aufhören der Bleiche diese Wiese wieder unentgeltlich an das Kloster zurückfallen solle. Zugleich entsagte der Abt für sich und seine Nachfolger aller Gerichtsbarkeit auf diesem Grund und Boden.[10] Diese Ausdehnung behielt die Bleiche bis in die Mitte des 15. Jahrhunderts, wo einige Chemnitzer Bürger den schlechten Geschäftsgang benutzten, um sich einige Häuser im südlichen Theile derselben zu erwerben. Die Grenze zwischen dem Klostereigen und dem Bleichgrunde war auf der einen Seite durch einen Graben, auf der anderen durch Raine und Marksteine bezeichnet. Im Laufe der Zeit mögen diese Grenzzeichen wohl etwas undeutlich geworden sein, und Grund zum Prozesse zwischen Bleiche und Kloster war bald vorhanden. Der Abt Ortwyn beschwerte sich darüber, dass ihm die Marksteine ausgebrochen und die Raine „versehret“ worden wären, und beide Theile appellirten endlich nach langem Streite, bei dem auch die „gewappnete Hand“ eine Rolle und zwar zu Ungunsten des Abtes gespielt hatte, 1420 an das Hofgericht zu Schweidnitz, nachdem die Bischöfe von Meissen und Naumburg sich vergebens ins Mittel gelegt hatten. Wie dieser Prozess ausgegangen, ist freilich aus der einzigen darüber uns erhaltenen Urkunde[11] nicht zu ersehen.
Dieses Bleichgrundstück wurde noch im 14. Jahrhundert[12] in drei Theile geschieden, und es entstand so eine innere, eine mittlere und eine äussere Bleiche. Dämme schützten sie gegen die Ueberschwemmungen der Chemnitz, Zäune und Planken trennten sie von Nachbargrundstücken, und sogenannte „Giessgräben“ durchzogen sie der Länge und Quere nach. Die innere und mittlere Bleiche hatten je eine Walke und Mühle, die äusserste d. h. die, welche dem Kloster am nächsten lag, nur eine Mühlstätte. Die Mühle an der Pforte wurde 1477 von Paul Han gekauft und in Folge dessen aus dem Bleichgrunde ausgeschieden. Er übernahm dafür dem Kloster, das also ursprünglich auch diesen Theil der Bleiche im Besitz gehabt haben muss, die darauf lastende jährliche Rente von einem Schock Groschen der besten Münze und dem heiligen Leichnams-Altar in der Jacobi-Kirche jährlich 45 Groschen zu zahlen und verpflichtete sich, den Kaufpreis von 140 rheinischen Gulden binnen Jahresfrist abzutragen.[13] Die Mühle der mittleren Bleiche – also doch wohl die spätere Neumühle – war damals noch Bestandtheil des Bleichbesitzes.
[117] Ueber die Walkmühlen haben wir einen interessanten Bericht des Bleichrichters Nikel Eckhart an den Kurfürsten aus dem Jahre 1473.[14] Er beschreibt dieselben folgendermassen: „Es ist eyn mölratt, das treybet das wasser umb, und treibet IV oder VIII stempffe, die gefuglich sindt, eyne gehet auff und die ander nyder, als in den öllmölln ader tuchmacher walckmöl, do sye dye tuch inne walcken; und sindt loch gemacht in eym gross klotz, nicht als dye alt walke locher hat, sundern vil behender. Dohin leyt man das roe gut und geust laugenn dorauff und dornach wasser und was not ist und synt denn locher unten am klocz, thut man aus den czapffen, so get von dem gut eytel unreyn dinck heraus, und welckt sich, das ytzunt das obirst untten ist und das untterste auffkumpt so lange uncz reyns lauters wasser do ausgehet.“ In den Laugenhäusern lag die Waare in der Lauge, welche ursprünglich nur eine Auflösung von Pottasche gewesen sein kann, denn erst im Anfang des 18. Jahrhunderts verbot der Rath der Lauge Kalk zuzusetzen. Eine grosse Mangel war schon 1473 bei der Bleiche vorhanden. „Do is ouch eyn gross radt, erzählt der Bleichrichter Eckhart, do inne lauffen drey ader vier, dye tryben das radt umb und neben dem rade ist eyn tysch, auff dem tysch ist eyn langer kaste vol steyne, als lang der tysch. Nu treybet das radt, do dye lewte inne lauffen, den kasten mit den steyn auff dem tysch hin und her wider. Auff den tysch leyt man das weysse gut, leymat, dreylich, und dorzu sind kewlecht holczer slecht runnd en wenigk lenger, wenn der tysch und kaste breyt ist, und wenn dye knecht, junckfrauen oder frauen lauffen in dem rade, so treybt das rad den kastenn auff den keulichten holczern uber das weysse gut auff dem tysch, denn werden dye leymate dreylich slecht, frysch und wol weyss gestalt vnd kauffwirdigk“.
Die Organisation und Verwaltung dieser Bleichen war nun in dem ersten Jahrhundert nach ihrer Gründung sehr eigenthümlich. Dem Freiberger Münzmeister Nikel Manhaupt und Genossen war 1357 von den Markgrafen bei der Verleihung des Bleichmonopols in Betreff der inneren Einrichtung und Verwaltung der Bleiche keine Vorschrift gemacht worden; es blieb ihnen vollständig frei gestellt, auf welche Weise sie den grössten Gewinn aus diesem Privilegium ziehen wollten; sie mussten nur, gleichsam als markgräflichen Controleur, einen Bleichrichter annehmen und dem Landesfürsten von jedem Stück Bleichgut 2 Groschen abgeben. Es ist zu vermuthen, dass diese vier Gründer von der Technik der Bleicherei nicht allzuviel verstanden; sie überliessen anfangs die Geschäftsführung ihrem Bleichmeister und betrachteten das Geschäft [118] in einer Stadt, welcher drei von ihnen selbst gar nicht angehörten, lediglich als eine Geldquelle. Der unsichere Gewinn, die räumliche Entfernung und wohl auch der Wunsch, den Ertrag des Unternehmens kapitalisirt zu haben, veranlasste nun Nikel Manhaupt, der als Bankier des Markgrafen eine doch immerhin bedeutende Geschäftspraxis haben musste, mit seinen Genossen die Chemnitzer Bleiche, wie wir heute sagen würden, in ein Actienunternehmen umzuwandeln, und zwar muss dies sehr bald nach der Erwerbung des Privilegiums geschehen sein, denn in keiner anderen als der Gründungsurkunde, kommen die Namen dieser vier Gründer in Sachen der Bleicherei weiter vor, vielmehr erscheinen schon in einer Urkunde von 1367 zwei Chemnitzer Bürger, die Brüder Hentzel und Nikel von Pegau, im Besitze eines Bleichantheils, dessen jährliche Rente von 7 Schock sie ihrem Oheim, dem Pfarrer Niklaus Lesnitz zu Rüdegisdorf, verschreiben, dass derselbe Seelenmessen lesen soll.[15] Wie die Freiberger Gruben, so ward auch die Chemnitzer Bleiche in 32 Theile getheilt, und diese waren an verschiedene Personen, zumeist, wie es scheint Chemnitzer, verkauft worden. Wie in Freiberg die Kuxinhaber, so führte in Chemnitz die Bleichgenossenschaft den Namen der „Gewerken“; und ähnlich wie neben jenen der Bergmeister und Bergrichter stand, so war diesen ein Bleichrichter und Bleichmeister beigeordnet. Dieser Gewerken konnten nun mehr oder weniger als 32 sein, denn es war ebensowohl gestattet, dass ein Gewerke mehr als einen Antheil hatte, wie dass ein Antheil in mehrere Bruchtheile zerlegt wurde. Die Uebertragung eines Bleichantheils konnte aber nur vor dem Bleichrichter und den von den Gewerken gewählten Schöffen geschehen, worauf dann die Belehnung durch den Landesherrn erfolgen musste.[16] So erschien am Dienstag vor Urbani 1405 vor den Schöffen Heinemann Volland, Nikolaus Tufel und Hans Schultheisz, dem Bleichrichter Peter Arnold und dem Bleichmeister Heinemann Stolle, der vier Jahre vorher Chemnitzer Bürgermeister gewesen, zugleich mit Vollmacht seines Sohnes Jorge und theilte den Bevollmächtigten der Gewerkschaft mit, dass er 1/32 der Bleiche an den Freiberger Bergmeister Peter Schumann und die Heuer Wilhelm Freisze und Hans Lyphard um 150 Schock Groschen verkauft habe. Diese Freiberger Bürger hatten die Absicht, einen solchen Bleichantheil, sammt drei Wiesen, welche sie ebenfalls gekauft hatten, dem Heueraltar in der Frauenkirche zu Freiberg zu verschreiben, so dass der betreffende Altariste davon die Nutzniessung hatte; sie mussten sich deshalb um Bestätigung dieser Stiftung an den Markgrafen Wilhelm [119] wenden, der dieselbe auch im nächsten Jahre ertheilte. Jene Kaufsurkunde von 1405 ist die einzige, welche uns den Werth eines 1/32 angibt, die ganze Bleiche repräsentirte demnach in jenem Jahre ein Kapital von 4800 Schock. Gerade in jener Zeit hatte nun aber die Münzverschlechterung den Werth der Freiberger Groschen so herabgedrückt, dass 1407 4 Schock Groschen noch nicht völlig einer Mark entsprachen, ein Schock ungefähr den Werth von 2 Thlr. 7 Ngr. hatte. Die ganze Bleiche konnte also etwa für den Silberwerth von 12000 Thlr. gekauft werden. Diese Gewerkschaft unterschied sich wesentlich von den Zünften, schon dadurch, dass ihre einzelnen Mitglieder nicht Producenten, sondern nur Besitzer des Etablissements waren und dass Austritt und Eintritt in diese Genossenschaft lediglich durch die Uebertragung eines Antheilscheines bedingt war.
Die erste markgräfliche Bleichordnung ist nicht mehr vorhanden; 1390 am Sonntage Quasimodogeniti (10. April) erneuert dieselbe der Markgraf Wilhelm und bestimmt darin, dass die drei Bleichen, welche zwischen der Stadt und dem Kloster liegen, mit den dazu gehörigen Mühlen und allem anderen Zubehör den Gewerken erb- und eigenthümlich seien, dass von jedem auf die Bleiche kommenden Stück Leinwand, Goltsch, Drillich oder Barchent dem Landesherrn 21/2 Gr., den Gewerken 31/2 Gr. und dem Bleichmeister 2 Gr. entrichtet und von den Gewerken die Baulichkeiten der Bleiche nach Anordnung des Bleichmeisters in Stand gehalten werden sollen; Bleichmeister und Bleichrichter seien vom Markgrafen zu ernennen, durch den Richter und die von den Gewerken gewählten Schöppen alle die Bleiche angehenden Sachen „es gehe an Hals oder Hand“ zu richten und Vergebungen und Verkäufe von Bleichantheilen zu vollziehen; innerhalb 10 Meilen um Chemnitz sei jede andere Bleiche verboten, wie auch die Ausfuhr von rohem Goltsch, schmaler Leinwand, Zwirn und keinerlei Garn aus den meissnischen Landen. Wer solche zum Export bestimmte Waaren aufhalte, der solle ein Drittheil derselben erhalten, das zweite Drittheil der Landesfürst, das letzte die Gewerken.[17]
Neue kurfürstliche Ordnungen erfolgten 1449 und 1451[18]. Nach diesen und nach einem um 1473 abgefassten Bericht an den Kurfürsten, wie die Bleiche zu Chemnitz „vor alders gewest ist“[19], hatte die Bleiche um die Mitte des 15. Jahrhunderts ungefähr folgende Organisation. Der Bleichrichter wurde nicht mehr von dem Landesherrn, sondern von den Gewerken gewählt und von jenem [120] bestätigt; sie hatten auch für seine „Zehrung“ zu sorgen; ausserdem fielen an ihn die Lehngroschen, d. h. die beim Verkauf und bei Uebertragungen von Bleichantheilen an ihn zu entrichtenden Abgaben. Der Bleichrichter hatte nicht nur, nach Berathung mit den Schöffen, Recht zu sprechen in Sachen der Chemnitzer Bleiche, sondern auch auf fremden Bleichen, die ungesetzlich errichtet worden. Die Bleiche war ein in rechtlicher Beziehung unmittelbar unter dem Landesfürsten stehendes Terrain, abgesondert ebensowohl von der städtischen, als der klösterlichen Gerichtsbarkeit. Nach einer Urkunde vom Jahre 1405 bestand die Schöffenbank des Bleichgerichtes aus 3 Schöffen, dem Bleichmeister und zwei Gewerken.[20] Die Akten dieses Bleichgerichtes sind leider nicht aufzufinden, doch lässt sich mit vieler Wahrscheinlichkeit vermuthen, dass der grösste Theil der vor dem Bleichrichter und der Schöffenbank verhandelten Rechtsfälle in Streitigkeiten zwischen dem Bleichmeister und seinen Kunden bestand. Obgleich der Bleichrichter die Pflicht hatte, innerhalb des Umkreises von 10 Meilen jede andere Bleiche zu sperren und das Monopol der Chemnitzer Gewerkschaft zu schützen, so stand ihm doch nicht die entsprechende Macht zu, seiner Autorität jenseit der Grenzen der Chemnitzer Bleiche Anerkennung zu verschaffen; er musste gewöhnlich zum Kurfürsten seine Zuflucht nehmen, um die Aufhebung irgend einer Winkelbleiche selbst in den benachbarten Landstädtchen zu erzwingen. Um so hartnäckiger wusste aber der Bleichrichter der Stadt gegenüber seine Gerechtsame zu vertheidigen. Im Jahre 1472 hatte ein Müller, der eine der beiden zu der Bleiche gehörigen Mühlen besass, also unter dem Bleichgerichte stand, einen Fisch gefangen. Nun war aber der Fischfang in der Chemnitz städtisches Recht, und der Stadtvoigt hatte deshalb den Delinquenten festnehmen und in das Gefängniss werfen lassen. Gegen diesen Eingriff in seine eigene Gerichtsbarkeit protestirte nun der Bleichrichter, zugleich im Namen der Gewerken und wirkte aus, dass die Kurfürsten Ernst und Albrecht kategorisch von dem Rath die Freilassung des Müllers forderten, „angesehin das ir sollichs nicht zu richten habt und so ir vormeyntet, das er straffwirdig wer, sollichs an den Bleichrichter zu weisen, der sich in dem wol wirt wissen zu halden.“[21]
Der Bleichmeister ward für den technischen Betrieb von den Gewerken gewählt und vom Landesherrn bestätigt. Wenn das Wetter sich im Frühjahr „geläutert“ hatte und der Schnee vergangen war, liess er das Bleichgut auflegen und die Waare durchschnittlich vier Wochen liegen. Kam der Winter über Erwarten [121] zeitig, so dass die letzten Waaren noch nicht weiss geworden waren, so hatte der Bleichmeister dieselben ohne Entgelt bis zur Saison aufzubewahren, dann wieder aufzulegen und für etwaige auf der Bleiche entstandene Verluste und Schäden Ersatz zu leisten. Von einem Stück Leinwand zu 106 Ellen erhielt er 2 Groschen; ausserdem war ihm eine der auf dem Bleichterrain stehenden Mühlen zugewiesen. Dafür hatte er aber auch einen Schreiber zu halten, den Expeditionsaufwand aus seinen Mitteln zu bestreiten, zwei oder drei Pferde für die Bleiche zu stellen und den Lohn für die Knechte zu bezahlen. Ihm lag endlich noch die kaufmännische Seite des ganzen Geschäftes ob; er hatte die Bleichgelder einzunehmen, darüber dem Kurfürsten und den Gewerken Rechnung abzulegen und aus der Bleichkasse die fälligen Renten und Zinsen zu zahlen.
Bleichmeister, Bleichrichter und Gewerken erwählten einen Baumeister, welcher alle Baulichkeiten, wie Dämme, Wehre, Mühlen, Laugenhäuser, Walkmühlen, Zäune, Gräben und Thore nach Anweisung des Bleichmeisters in Stand zu halten hatte. Dies geschah lediglich auf Kosten der Gewerken, welche ihm jährlich ein „Drangeld“ zu zahlen hatten. Für Bauzwecke hatte der Kurfürst von seinen Bleicheinnahmen nichts zu entrichten.
Die Gewerken erhielten von dem Stück Leinwand 31/2 Gr.; sie mussten dafür aber auch alle Ausgaben für die Bleiche tragen, insbesondere die Gebäude in Stand halten. Ausserdem hatten sie die Grasnutzung auf den Bleichwiesen, doch durften sie auf dieselben kein Vieh treiben. Jeder von den Gewerken hatte seinen Theil zu rechter Zeit zu belegen, wer daran säumig gefunden wurde, der verfiel in Strafe. War aber einer so arm, dass er seinen Theil nicht belegen konnte, so musste er denselben verkaufen.
Ein grösserer Uebelstand war es, dass der fromme Sinn vieler Gewerken die Kirche zum Geschäftstheilnehmer gemacht hatte. Schon im Jahre 1367 verschrieben Hentzel und Nikel von Pegau von ihrem Bleichantheil 7 Schock breiter Groschen zu Seelenmessen dem Pfarrer Niklaus Lesnitz zu Rüdegisdorf, bestimmten dabei aber doch wenigstens, dass die auf diesen Antheil fallenden Zubussen von ihnen bezahlt würden, und dass sie selbst nach des Bleichmeisters Geheiss, so viel auf sie falle, an der Bleiche bauen und bessern würden.[22] Sie entzogen sich also ihren Verpflichtungen nicht. Bei anderen Stiftungen mag dies aber wohl der Fall gewesen sein; gingen die Geschäfte schlecht, kam wenig Waare auf die Bleiche, hatten Ueberschwemmungen bedeutenden Schaden angerichtet, oder erforderten die Bauten grosse Ausgaben, dann konnte es gar leicht kommen, dass der Gewinn von den Zuschüssen [122] weit überragt wurde. Der fromme Bleichgewerke sah in seinem Antheil dann eine Last, deren er sich so schnell als möglich zu Gunsten der Kirche zu entledigen suchte, und machte aus seinem Antheil eine Altarstiftung. Hierdurch sicherte er sich selbst vor Nachzahlungen und sorgte zugleich für seine Seligkeit. Die Kirche konnte aber eine solche Stiftung unbedenklich annehmen; denn diese geschah für irgend einen Altar, dessen Altarist nur die Nutzniessung hatte; letzterer konnte ebensowenig wie die Kirche selbst zu Zubussen angehalten werden, und so blieb im ungünstigsten Falle dem Altaristen die Dividende aus, während die anderen Bleichgewerken die eigentlich auf jenen verstifteten Antheil entfallenden Nachzahlungen übernehmen mussten. Den meisten Zins hatte die Bleiche an Altäre in Freiberg zu zahlen. Dort hatten 1449 zwei Altäre in der Peterskirche, der Heueraltar im Dome und der Groschin-Altar je die Einkünfte von einem 32tel und der Drei-Königs-Altar 8 Schock jährlich von der Bleiche zu erhalten, ohne dafür etwas zu leisten[23]. In Chemnitz zinsete die Bleiche nur dem St. Barbara-Altare, dem auch der Kurfürst von seinen Einnahmen jährlich 8 Schock beisteuerte[24]. Der religiöse Sinn jener Zeit gab selbst dem gewerblichen Leben einen gewissen kirchlichen Charakter. Die Zünfte hatten Schutzheilige, deren Jahrestage sie feierten. Die Chemnitzer Innungen zahlten wie auch anderswo, z. B. in Basel, München, Görlitz, Strafen und Aufnahmegebühren in Wachs oder in Geld, das zum Ankauf von Wachskerzen verwendet wurde, und gaben diese dann zu gottesdienstlichen Zwecken[25]. Die Bleichgewerken gingen noch weiter; sie hatten in der Stadtkirche einen eigenen Altar, wie die Freiberger Heuer den Heueraltar im dortigen Dom, und waren verpflichtet, jährlich eine bestimmte Summe an den Altaristen desselben zu zahlen, wofür dieser gewöhnlich Seelenmessen zu lesen hatte[26].
Die Bleichgewerken waren vorzugsweise Chemnitzer Bürger: so finden wir 1367 den Chemnitzer Bürgermeister Frenzel Swenkenstein, den Rathsherren Niklaus Schultheyse und die Bürger von Chemnitz Peter Arnolt, Nicklaus Cerdo und Hentzel und Nikel von Pegau im Besitz von Bleichantheilen[27]. 1405 erscheint unter den Gewerken Heinemann Stolle, welcher 1401 regierender Bürgermeister [123] von Chemnitz gewesen und Nikolaus Tufel, der in letztgenanntem Jahre im Rathe gesessen[28]. In einer Urkunde von 1420 werden die Bleichgewerken Peter Heinrich, Nikel Burkersdorff, Nikel Meltzer, Andres Eckart, Nikel Tufel und Nikel Weighard als „die von Chemnitz“, d. h. als Bürger dieser Stadt bezeichnet[29].
Für jene Städte, welche an der Peripherie des Bleichzwangkreises lagen, war das Monopol, dessen sich die Chemnitzer Gewerkschaft zu erfreuen hatte, am drückendsten; wurde doch die Waare durch den doppelten Transport zu und von der Bleiche nicht nur häufig geschädigt, sondern vor allen Dingen ausserordentlich vertheuert, so dass die Leinweber des meissnischen Niederlandes nur schwer mit denen der Lausitz, Böhmens und Schlesiens concurriren konnten. Ausserdem kam es nicht selten vor, dass die Bleiche der fremden Waaren über Gebühr verzögert wurde zu Gunsten der Bleichgewerken, so dass der Kurfürst in der Bleichordnung vom Jahre 1451 festsetzte, dass dem „Gaste wie dem Gewerken“ das Gut zur rechten Zeit aufgelegt und zurückgegeben werden solle, und zwar letzteres zu 3 Terminen im Jahre, nämlich zu Johannis wegen der Messe zu Naumburg, am St. Arnolfstage (18. Juli) wegen des Jacobijahrmarkts zu Chemnitz und zu Michaelis wegen der Leipziger Messe; sollte es aber dem Bleichmeister, den Gewerken und dem Bleichrichter scheinen, „das es zu vil were vnd schaden fügete, vff driemale das gut von der bleichen zu reichen, so mögen sie das zcu gemeinem nutze wol verändern.“ Die Fremden, die Gäste waren hierdurch aber immer noch nicht vor Willkür geschützt, und es war selbstverständlich, dass sie es für vortheilhafter hielten, ihr Garn und ihre Leinwand roh zu verkaufen. Dieses Umgehen des Bleichzwanges war aber schon in der Gründungsurkunde von 1357 vorgesehen, in welcher die Ausfuhr roher Garne und leinener Waaren verboten und zugleich angeordnet wurde: „dyselbe ware alle sulln dy vorsteher der bleichen vnd ire erben allen luten, armen vnd richen, ane argelist redelich abekouffen vnd gelde,“ – Bestimmungen, die in der Folgezeit öfter wiederholt wurden.
Konnte also der arme Leinweber in Oschatz oder Pirna nicht die Kosten bestreiten, welche der Transport der Waaren nach und von Chemnitz bedingte, so musste er diese an die Chemnitzer Bleichgewerken oder an Zwischenhändler verkaufen, die nun mit grösseren Partien die Bleiche beziehen konnten und in Folge dessen geringere Spesen für das einzelne Stück hatten. Chemnitz selbst wurde dadurch naturgemäss ein wichtiger Mittelpunkt für den [124] Handel mit Garn und Leinwand, zumal da Markgraf Wilhelm 1390 die Bestimmungen über den Garnhandel noch verschärfte und befahl, dass ungebleichte leinene Waaren, welche ausser Landes geführt werden sollten, zu konfisciren seien und dass ein Drittel derselben dem, der sie aufhalte, der Rest zu gleichen Theilen den Chemnitzer Bleichgewerken und dem Landesherrn anheimfalle.[30] Diese Strafe ward 1449 noch verschärft; in der Bleichordnung von diesem Jahre[31] heisst es: „wer rohe linwat, die uff die Bleiche gehöret, uss dem lande füren wolle und des obirkomen wirt, der sal die habe verloren haben und dorüber an libe vnd gute gestraffet werden.“ Zwei Jahre später ward sogar verordnet, dass weder rohe Leinwand, noch Goltzsch oder Drillich gemangelt werden soll, ausser auf der Bleiche. Den Leinwebern und Garnhändlern aber, welche in Chemnitz bleichten, sie mochten in Städten, Märkten oder auf dem Lande gesessen sein, stand auf allen Märkten des Landes der freie Garnkauf zu, vor, unter und nach dem Wische, doch durften sie das Garn nur zu Leinwand, Goltsch und Drillich verarbeiten, nicht zu Schocken oder Zichenstücken. Der Kurfürst Friedrich der Sanftmüthige schärfte 1452 noch besonders den Amtleuten, Vögten, Zöllnern, Geleitsleuten, Richtern und Gemeinden seines Landes ein, auf die Garnhändler ein scharfes Auge zu haben.[32]
Ueber die Menge der auf die Chemnitzer Bleiche gebrachten leinenen Waaren und Barchente, wie über den Ertrag dieser Bleiche selbst fehlt uns leider das statistische Material für die ältesten Zeiten. Aus den vielfachen landesherrlichen Anweisungen, aus Stiftungen auf die Bleiche, aus Verkäufen von Bleichantheilen und den Summen, um welche entweder solche Antheile oder der ganze dem Markgrafen oder Kurfürsten zukommende Ertrag von diesem verpfändet worden sind, lässt sich doch wenigstens in allgemeinen Zügen der Gang des Geschäftes erkennen. Wie erwähnt, bestimmte die Bleichordnung vom Jahre 1390, dass dem Landesherrn 5/16 vom Bruttoertrage der Bleicherei zukommen solle, für das Stück Leinwand 21/2 Groschen, 1/2 Groschen mehr, als in der Aussetzungsurkunde von 1357 verordnet war. Es lässt sich annehmen, dass in gleicher Weise das Bleichgeld in der Zwischenzeit überhaupt gestiegen ist. Der Werth der Antheilscheine richtete sich dagegen nach dem Nettoertrage, da die Bleichgewerken für Instandhaltung des ganzen Etablissements zu sorgen hatten.
[125] Schon 10 Jahre nach der Gründung[33] erfahren wir, dass die jährliche Dividende eines solchen Bleichantheils 7 Schock betrug, die ganze Bleiche musste also 1367 den Gewerken einen Nettoertrag von 224 Schock einbringen. Der Antheil der Gewerkschaft betrug aber nun 7/16 des Gesammtertrages, und so stellte sich letzterer demnach in jenem Jahre auf 512 Schock Groschen, oder nach unserem Silberwerthe etwa 6000 Thlr. Das Geschäft schien damals ganz besonders gut zu gehen, und die Markgrafen konnten gerade in den Jahren 1368 und 1369 wiederholt ihre Gläubiger auf ihre Revenüen aus der Chemnitzer Bleiche anweisen. Ja, diese mochten sogar sicherer sein als die Einnahmen (Jahresbete) von kleineren Städten. So hatten die gemeinsam regierenden Markgrafen Friedrich und Balthasar 1368 bei ihrem Bruder Wilhelm eine Anleihe von 2500 Schock gemacht, und letzterer hatte diese Summe aus der Mitgift gezahlt, die ihm seine Gemahlin Elisabeth, die Tochter des Herzogs Johann von Mähren, zwei Jahre vorher eingebracht. Dafür war ihm das Schloss Schellenberg, eine Jahresrente von 100 Schock an der Stadtbete von Chemnitz, 24 Schock an der Stadt Geithain und 26 Schock an der Chemnitzer Bleiche verpfändet worden.[34] Die 26 Schock von Geithain wurden aber im nächsten Jahre noch auf die Bleiche geschlagen, so dass der Bleichmeister demnach alljährlich 50 Schock an den Markgrafen Wilhelm zu zahlen hatte.[35] In demselben Jahre[36] verschrieb der Markgraf Wilhelm den Dresdner Bürgern Wynand und Johann Zcigeler, gegen welche er Verbindlichkeiten hatte, 26 Schock und 1372 abermals 40 Schock an der Bleiche, 1370 aber 40 Schock dem Friedrich Porck. Die Markgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm genossen aber nun gemeinsam diese Bleichrevenüen und wie wohl anzunehmen ist auch zu gleichen Theilen. Nach den Rentenverschreibungen mussten diese sich also um 1370 auf mindestens 425 Schock, d. i. etwa 5000 Thlr. belaufen. Rechnen wir nun hierzu noch die an die Gewerken damals zu zahlende Dividende von ungefähr 6000 Thlr. und den verhältnissmässig auf 3000 Thlr. zu veranschlagenden Gewinnantheil des Bleichmeisters, so ergibt sich für 1370 ein Gesammtertrag der Chemnitzer Bleiche von 14000 Thlr. oder 1200 Schock; eine Summe, welche das Bleichgeld von 9000 Stück Leinwand, Drillich oder Goltsch repräsentirte, abgesehen von den doch immerhin nicht unbedeutenden Betriebskosten.
[126] Aehnliche Verschreibungen von Bleichrentenantheilen erfolgten auch in den nächsten Jahrzehnten noch von Seiten der Markgrafen; so erhielt 1387 der Bleichmeister Hans Pygow den landesherrlichen Befehl, jährlich 12 Schock an die Stadt Chemnitz zu zahlen;[37] 1389 erhielt ein Ritter Grose, wahrscheinlich von Honsberg[38], eine solche Jahresrente von 60 Schock und gab dafür das ihm verpfändete Grünhain heraus und erliess die Pfandsumme von Mittweida.
Eine Abnahme des Bleichertrages scheint im Anfange des 15. Jahrhunderts noch nicht eingetreten zu sein; 1405 wurde 1/32 für 150 Schock Groschen verkauft[39], ein Kapital, das wohl eine höhere Dividende repräsentirt als 7 Schock, die 1367 auf einen Bleichantheil entfielen.
Fünfzig Jahre später gingen aber die Geschäfte weit schlechter, und der Kurfürst Friedrich zog es 1457 vor, den Brüdern Dietrich, Otto, Ulrich und Hermann von Harras seinen ganzen Gewinnantheil an der Bleiche für die geringe Summe von 1393 fl. zu verschreiben, die er 7 Jahre vorher im Bruderkriege von ihrem Vater Hermann von Harras geliehen hatte[40]. Da nun in jener Zeit 7 Gulden aus der Mark vierzehnlöthigen Silbers geprägt wurden, so hatten jene 1393 fl. nur den Silberwerth von 2985 Thlr.[41]
Dieser Rückgang des Chemnitzer Bleichgewerbes hatte seine Ursache damals noch vorzugsweise in den äusseren politischen Verhältnissen des Landes. Die Unsicherheit hatte in den Zeiten des Husitenkrieges auch in Meissen sehr überhand genommen, so dass 1423 der Amtmann Hans von Sparrenberg auf Schellenberg ganz besonders mit angewiesen wurde, dem Rauben und Placken in seinem Amtsbezirke zu steuern[42]. Wie grossen Fährlichkeiten mussten da gerade jene Leinwandtransporte ausgesetzt sein, welche oft mehrere Tage unterwegs sein mussten, ehe sie ihr Ziel, die Bleiche vor Chemnitz, erreichten.
Dazu kamen 1430 die Einfälle husitischer Raubhorden in das meissnische Gebiet, welche dem Wohlstand der Bevölkerung schwer zu heilende Wunden schlugen und Gewerbfleiss und Verkehr lähmten, und endlich der unglückselige Bruderkrieg in den Jahren 1446–51. Von Belagerungen und Plünderungen war unsere Stadt zwar verschont [127] geblieben; ihre Gewerbthätigkeit, die Bleicherei, der Garnhandel und die Leinweberei, war aber so abhängig von den übrigen Theilen des Meissner Landes, dass, wenn diese litten, wenn dort die Webstühle ruhten und die Waaren mit dem Bleichgute und die Garnkäufer ausblieben, die Nachwirkung in Chemnitz sich ausserordentlich stark fühlbar machte. Durch den Bruderkrieg hatte aber die Bleiche noch einen direkten Schaden.
Schon 1449 hatte der Kurfürst Friedrich der Sanftmüthige ein Lager auf den Bleichwiesen bezogen[43] und zwei Jahre später forderte er von Cunz Sluszer[44], dem Bleichmeister, der zugleich Geleitsmann war, ihm und seinem Gefolge abermals Unterkommen zu verschaffen[45]. Noch viele Jahre später konnte man die Verwüstungen sehen, welche die Söldnerschaaren damals angerichtet hatten: niedergerissene Zäune, die Ruinen der Bleichhäuser, die zusammengestürzten Walkmühlen. Die Klagen der Gewerken scheinen den Kurfürsten nicht bewogen zu haben, ihnen den Zuschuss zur Wiederherstellung der Bleiche, um den sie gebeten hatten, zu gewähren; er zog es, wie wir gesehen haben, 1457 vor, seinen Antheil an der Bleiche, die auch für die Zukunft wenig Gewinn versprach, an die von Harras abzutreten.
In solchen Zeiten wilder Parteiungen und Kriegsunruhen sind Monopole und Privilegien gar leicht verletzt, wenn die Privilegirten selbst nicht die Macht haben, ihre Vorrechte zu schützen. So lange die Chemnitzer Bleiche für die Landesherren eine reiche Geldquelle war, lag es in deren eigenem Interesse, über deren Rechte zu wachen; als aber der Gewinn immer spärlicher wurde und die auswärtige Politik den Geist der Kurfürsten mehr beschäftigte, als Gewerbe, Handel und Verkehr ihres Landes, da wurde die Hand des Landesherren lass in dem Schutz von Privilegien, welche ein volles Jahrhundert zurückdatirten. Ein jedes Monopol ruft naturgemäss die Opposition jener Kreise wach, welche durch dasselbe beeinträchtigt zu sein glauben, und in diesem Falle wurde die Reaction gegen den Bleichzwang um so stärker, je mehr sich die Leinenindustrie in dem unteren Meissner Lande entwickelte und je weniger die Chemnitzer Gewerkschaft sich fähig zeigte, auf der einen Seite ihren verbrieften Rechten Anerkennung zu verschaffen, auf der anderen die mit diesen übernommenen Pflichten gegen ihre Kundschaft zu erfüllen.
Diese Reaction äusserte sich nun nicht erst in Protesten und Petitionen, sondern in offenen Versuchen den Bleichzwang zu durchbrechen [128] und Chemnitz die industriellen Vorrechte zu verkümmern. Schon in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts finden wir in Leisnig, Geithain, Grimma, Colditz, Mittweida, Frankenberg, Hainichen, Lössnitz und Rochlitz Winkelbleichen[46]; solche zu errichten und dadurch die Transportkosten der Leinwand nach und von Chemnitz zu ersparen, lag allerdings sehr nahe, da gestattet war, dass die Bürger und Einwohner der unter dem Bleichzwang stehenden Städte Hausleinwand und Schleier für eigenen Gebrauch in ihren Gärten oder auf dem Kirchhofe bleichen durften. Jetzt ward an diesen Orten jedoch auch um Lohn gebleicht und die Bleichwaare nicht mehr bloss wie früher zum Hausbedarf verschnitten, sondern auch in ganzen Stücken weiterhin verkauft. Den grössten Umfang hatte die Rochlitzer Bleiche angenommen und in Frankenberg, Mittweida, Geithain und anderen Orten sich bedeutende Kundschaft erworben. Selbst auf Dörfern wurde das Chemnitzer Bleichmonopol thatsächlich missachtet.
Dem Bleichrichter und den Gewerken in Chemnitz entging diese Concurrenz nicht, und sie wandten sich deshalb 1449 beschwerdeführend an den Kurfürsten Friedrich den Sanftmüthigen. Die Mittweidaer erwiderten, sie müssten in Rochlitz bleichen lassen, weil ihr Bleichgut nicht auf Johannis und Petri gefertigt, wie vor Alters gewesen, sondern erst zu Jacobi und Allerheiligen ausgeliefert würde, dann wären aber die wichtigsten Märkte und Messen vorüber und sie fänden keinen Absatz mehr, als in Chemnitz selbst, wo sie gezwungen würden, ihre Waare zu niedrigem Preise zu verkaufen; ausserdem sei es vorgekommen, dass ihre Waaren von der Chemnitzer Bleiche als nicht „bleichwürdig“ zurückgewiesen worden, das wäre nicht ihre Schuld, denn sie hätten keine Innung und könnten deshalb auch nicht die Fabrikanten schlechter Waaren in Strafe nehmen. – Die Colditzer erklärten, ihre Leinwebermeister kauften Garn, machten davon Anzeige und liessen das Bleichen umgehen. Die von Grimma und Leisnig versicherten, dass sie nie um Lohn, sondern nur wie es ihnen erlaubt wäre, für den Hausbedarf in Gärten und auf den Kirchhöfen gebleicht hätten.
Mit dem grössten Selbstbewusstsein traten die Rochlitzer auf; sie gaben zu, Chemnitz Concurrenz zu machen, ihre Bleiche hätte aber schon „by viel langen Joren vor vnd by marggraff Wilhelms Zcijten und bisher bestanden“, die Stadt hätte davon keinen Nutzen, sondern nur die Herrschaft, der zu Gute gebleicht würde.
Rochlitz machte den ersten Riss in das Chemnitzer Bleichmonopol, das von nun an auf verschiedenen Seiten durchlöchert [129] wurde. Und überaus bezeichnend ist es für die Rechtsanschauungen der Regierung jener mittelalterlichen Zeiten, dass die erste thatsächliche Verletzung dieses Privilegiums von dem Landesherrn selbst ausgegangen ist. Es ist daher nothwendig auf diese Verhältnisse, welche für die Entwickelung der Industrie unserer Stadt von weitgehenden Folgen gewesen, etwas näher einzugehen.
Ueber den Zeitpunkt der Errichtung der ersten Rochlitzer Bleiche fehlt uns jede urkundliche Nachricht. Aus den eben berührten Verhandlungen geht hervor, dass dies Gewerbe aber schon vor Wilhelm dem Einäugigen, dem bei der Theilung des Jahres 1382 auch Rochlitz zufiel, in dieser Stadt seinen Sitz gehabt und sich also fast gleichzeitig, wie in Chemnitz, entwickelt habe. Die Verleihung des Bleichmonopols an letztere Stadt musste natürlich die Aufhebung eines gleichen Etablissements in Rochlitz nothwendig machen; 1449 erscheint dort aber wieder eine Bleiche und zwar nicht in Privathand, sondern als zum Schlosse gehörig, demnach unmittelbar unter dem Kurfürsten stehend. Dieser bestellte den Bleichmeister, bestritt die Betriebskosten und strich die Bleichgelder ein. Dies geschah nun trotzdem, dass der Landesherr urkundlich die Errichtung jeder Lohnbleiche 10 Meilen um Chemnitz verboten hatte.
Der Protest der Chemnitzer Gewerkschaft konnte unter diesen Umständen selbstverständlich nur geringe Wirkung und auch diese nur auf kurze Zeit haben. Die Chemnitzer Bleiche arbeitete schlechter als die Rochlitzer und brachte dem Kurfürsten wenig ein; letztere aber hatte viele Kundschaft in den umliegenden Orten und gab verhältnissmässig reichen Ertrag, und als nun gar Friedrich der Sanftmüthige 1457 seine Chemnitzer Bleichrenten an die von Harras abgetreten hatte, lag ihm das Rochlitzer Geschäft näher, als die Aufrechterhaltung der Privilegien seiner Vorfahren.
In der Chemnitzer Bleichordnung von 1451[47] wurde noch von Kurfürst Friedrich bestimmt, dass die Bürger und Einwohner zu Rochlitz auf die Bleiche daselbst nur ihre eigene Stücken-Leinwand und Schleier legen und dafür „uns unsere gerechtikeit uff unser slos unserm amptmanne doselbst“ leisten sollten; die Mittweidaer wurden dagegen angehalten, ihre Bleichwaare nach wie vor nach Chemnitz zu führen; 1472 aber ward schon die Bleiche zu Rochlitz der Chemnitzer gleichgestellt und von Kurfürst Albrecht verordnet, dass auch von dem Amte Rochlitz an keinem anderen Orte, als auf der Stadtbleiche daselbst gebleicht werden dürfe.[48]
[130] Die Concurrenz von Seiten Rochlitz wurde aber für Chemnitz noch drückender, als diese Stadt mit dem Amte zum Wittwensitze sächsischer Fürstinnen wurde, welche davon den Titel Herzoginnen von Rochlitz erhielten. Die Einnahmen aus diesem Gebiete genoss zuerst Amalie, die Tochter Friedrichs des Sanftmüthigen, die nach dem Tode ihres Gemahles, des Herzogs Ludwig von Baiern, bis zu ihrem eigenen Ableben, 1479–1502, ihren Wittwensitz in Rochlitz hatte. Ihr folgte als Herzogin von Rochlitz Barbara, die Gemahlin Herzog Georgs des Bärtigen, und Elisabeth, die Gemahlin von dessen Sohne Johann in den Jahren 1537–1558.[49] Die Zinsen von der Rochlitzer Bleiche bildeten einen beträchtlichen Theil der Jahresrenten dieser Fürstinnen, und es kann nicht Wunder nehmen, dass die Kurfürsten diese Einnahme auch auf Kosten der verbrieften Chemnitzer Bleichrechte zu erhöhen trachteten. Chemnitz hatte nicht einmal die Macht, das Bleichmonopol in den nahen Städten Oederan, Frankenberg, Hainichen und Mittweida aufrecht zu erhalten, nachdem der Herzog Georg 1506 erklärt hatte, es erscheine ihm „unziemlich“, wenn Jemand gezwungen würde, an einem Orte allein zu bleichen, es solle jedem freistehen, sein Bleichgut nach Chemnitz oder Rochlitz zu führen, und dies an allen Orten bekannt gemacht werden.[50]
Als aber Elisabeth die Herrschaft in Stadt und Amt Rochlitz übernahm, wurde auch diese Freiheit der Landstädte verkürzt. Mittweida musste nun in Rochlitz bleichen lassen und durfte kein Bleichgut mehr nach Chemnitz bringen. Fast zufällig kam die Kunde von dieser landesherrlichen Verordnung durch ein Schreiben des Mittweidaer Rathes an den von Chemnitz.[51]
Das ganze Chemnitzer Etablissement war schon 1449 in einem traurigen Zustande; die meisten Gebäude lagen in Ruinen, die Zäune waren niedergerissen, eine Ueberschwemmung hatte das Wehr zerstört. Mit hundert Schock hätte man dies Alles wieder in Stand setzen können, aber die Gewerken konnten oder wollten nicht zubüssen. Von den Bleichantheilen, welche zu Altarstiftungen in Freiberg und Chemnitz verwendet worden waren, konnten auch keine Nachzahlungen eingefordert werden. Ausserdem belegten die Gewerken ihre Bleichtheile nicht, und was von fremden Waaren in die Arbeit genommen worden war, das fand nicht den Beifall der Kunden. Da hatte die Concurrenz leichtes Spiel; je schlechter in Chemnitz gebleicht wurde, desto grösser ward die Zahl der Winkelbleichen; ausser den genannten Städten entstanden solche jetzt auch [131] in Frankenberg, Döbeln, Kriebstein, Waldheim, Hainichen, Penig, Colditz und selbst auf Dörfern.[52] Und da diese Bleichen der Chemnitzer das Gut entzogen, so konnte diese auch in ihrem eigenen Ertrage nicht die Mittel zu Neubauten finden. Das Verbot der Ausfuhr roher Garne und Leinwand wollte auch nicht mehr wirken; viele Weber zogen vor, ihre Waare ungebleicht zu verkaufen, und die Händler, welche den heimlichen Export nach Hessen, Franken und Böhmen und besonders nach Eger vermittelten, machten gute Geschäfte. Andere liessen ungebleichte Leinwand schwarz färben und verfertigten nicht mehr Stück-, sondern Schock-Leinwand und Zichen-Stücken, die nicht gebleicht zu werden brauchten.[53] Endlich errichteten einzelne Gewerken sogar in ihren Gärten Bleichen und schädigten dadurch das Etablissement, dessen Mitbesitzer sie waren.[54]
So verfiel denn dieses unter der Leitung der Bleichmeister Paul Rode, Hans Arnold, Johannes Friberger und Hans Köppeling, die demselben von 1453–1462 vorstanden, immer mehr; der schnelle Wechsel der Directoren hat dazu sicher auch nicht wenig beigetragen.
Im Jahre 1462 übernahm Nikel Eckhart die Oberleitung. Dieser war gelernter Bleicher; er hatte in Schwaben gearbeitet, wo die Linnenindustrie damals in der höchsten Blüthe stand, und besass wohl auch den Willen, die ihm untergebene Bleiche zu reformiren. Es fehlte dazu aber überall an Geld, so dass er selbst gezwungen war, auf eigene Kosten eine Walkmühle zu errichten. Die Gewerken zahlten sehr unregelmässig ein, und da viele von den Antheilscheinen in Folge von Vererbung und Verkauf mehrere Besitzer hatten, so waren die Zubussen sehr schwer einzutreiben. Den Gehalt eines Bleichrichters konnte die Bleiche auch nicht mehr tragen, so musste denn Nikel Eckhart auch dessen Amt mit verwalten.
Die Vielköpfigkeit des Etablissements sah Eckhart als das Hauptübel an; die Bleiche musste einheitlich organisirt, er selbst von dem Einfluss der Gewerken, der nur hemmend auf die Verwaltung wirken konnte, befreit werden, wenn die Geschäfte besser gehen sollten. Er wandte sich deshalb um 1470 mit einem eingehenden Bericht an den Kurfürst Albrecht[55] und schilderte die Zustände auf der Bleiche in ziemlich düsteren Farben: Die Gewerken hielten ihre Walke nicht in Ordnung, so dass die Waaren zerstampft würden, die Zaunthore würden nicht geschlossen, Esel und Pferde [132] liefen auf dem Bleichplane frei herum und träten auf die Waare, die Giessgräben wären eingetrocknet und verunreinigt, wodurch die Leinwand auch nicht weisser würde, und wenn die Bleichknechte giessen sollten, so legten sie sich in’s Gras. Erhöbe er, der Bleichmeister, dagegen Einspruch, so müsste er von den Gewerken hören, dass man sich nicht an ihn kehren solle. Er habe nun seine Thätigkeit auf die innere Bleiche beschränkt, arbeite dort mit 6 Gehülfen und hätte vollauf zu thun, denn er verstände ebenso gut zu walken wie zu bläuen. – Dem Kurfürsten macht er nun folgenden Vorschlag: er solle die 32 Antheile an der Bleiche, welche sich auf das ganze Unternehmen bezögen, so vertheilen, dass auf zwei von den drei Bleichen je 11 und auf die dritte 10 solcher Kuxe kämen, ihn selbst aber in den Stand setzen, sich 11 solcher Antheilscheine zu erwerben und ihm dann die eine Bleiche zur alleinigen Verwaltung übergeben, während die Gewerken auf den beiden anderen Bleichen wirthschaften könnten. Seine Fachkenntnisse und seine praktische Erfahrung wären Garantie, dass das aufgewendete Kapital reichlich Zinsen tragen würde, und ginge auf seiner Bleiche einmal das Geschäft gut, dann würden auch schon die Gewerken sich gezwungen sehen, besser zu arbeiten und mehr auf ihre Bleichen zu verwenden.
Die Gewerken zögerten nicht, eine Gegenvorstellung bei dem Kurfürsten einzureichen[56]; sie werfen Nikel Eckhart, „der Bleichmeister sein wolle“, vor, dass erst unter seiner Direktion die Bleiche in so kläglichen Zustand gerathen und mit Schulden belastet sei, aus denen sie kaum mehr herauskommen werde, anstatt mit Bleichknechten arbeite er mit leichtfertigen Weibern, werde die Waare nicht weiss, dann wolle er dies durch Bläuen ersetzen, die Leute aber erhielten ihre Güter nicht zu rechter Zeit zurück.
So stand Behauptung gegen Behauptung; der Landvogt zu Zwickau forderte zwar beide Theile vor sich, der Kurfürst behielt sich aber die Entscheidung vor. Wie dieselbe ausgefallen, wissen wir aber ebenso wenig, als ob Nikel Eckhart den erbetenen Urlaub zu einer Wallfahrt nach Rom erhalten hat. Zu vermuthen aber ist, dass der Kurfürst Alles beim Alten gelassen und nicht noch grössere Kapitalien in ein Unternehmen gesteckt habe, das ihm in den letzten Jahren nur eine Rente von 10 Schock eingebracht hatte.
Der Einsicht konnten sich aber weder die Gewerken noch der Kurfürst verschliessen, dass auf diese Weise nicht weiter gewirthschaftet werden konnte. Die Gewerken unterhandelten deshalb mit dem Rathe von Chemnitz und traten diesem 1478 für die geringe Summe von 1000 rheinischen Gulden die ganze Bleiche ab, welche [133] ein Jahrhundert früher mehr als das fünffache dieser Kaufsumme an Dividende gegeben hatte.
Die beiden Kurfürsten Ernst und Albrecht bestätigten diesen Kauf unter der Bedingung, dass ihnen und ihren Nachkommen die Bleichzinsen nach wie vor geleistet und der Wiederkauf an der Bleiche vorbehalten werde.[57]
Die Bleiche war nun nicht mehr Eigenthum einer Genossenschaft, sondern der Stadt; sie trat unter deren Verwaltung und brachte dieser den Gewinn.
Einer späteren Gelegenheit sei es vorbehalten, weiter zu berichten, wie dies bankerotte Unternehmen unter einer neuen, verständigeren und einheitlichen Verwaltung trotz ausserordentlicher Schwierigkeiten sich wieder emporgerichtet, wie dann der dreissigjährige Krieg auf dieses Gewerbe seine zerstörende Wirkung geäussert hat und wie endlich das immer mehr und mehr eingeschränkte Monopol von den Zeitverhältnissen zu Grabe getragen worden ist. Hier möge nur noch kurz berührt werden, welchen grossen Einfluss die Bleicherei auf die Leinenindustrie in Chemnitz während des 14. und 15. Jahrhunderts ausgeübt hat.
Als die Markgrafen Friedrich und Balthasar 1357 das Bleichprivilegium verliehen, war Chemnitz nur eine ackerbauende Stadt mit geringen Ansätzen zu städtischer Gewerbthätigkeit; hatte sie doch erst 23 Jahre vorher das Palladium der städtischen Handwerke des Mittelalters, das Recht der Bannmeile, erhalten, nach welchem innerhalb einer Meile um die Stadt kein Handwerk betrieben werden durfte, damit Chemnitz, das kurz vorher durch eine Feuersbrunst erbärmlich verwüstet worden war, wieder emporkommen und an Einwohnern zunehmen möge[58]. In der betreffenden Urkunde werden die ersten Handwerke unserer Stadt erwähnt – die der Schneider, Schuster und Schmiede. Vielleicht gab es unter den „anderen Handwerkern“, von denen dort im allgemeinen gesprochen wird, auch Leinweber, sicher aber nicht in nennenswerther Zahl. Kurz – Chemnitz hatte damals wohl Handwerke, aber noch keine Industrie. Zu einer solchen entwickelte sich im 14. Jahrhundert auch nicht die Bierbrauerei, welche 1368 zuerst urkundliche Erwähnung findet; durch dieselbe wurden lediglich die Bedürfnisse der Stadt und der nächsten Umgegend befriedigt.
Als aber Chemnitz das Bleichmonopol fast für das ganze Meissner Land erhielt und als es in Folge dessen ein hervorragender Platz für den Garn- und Leinwandhandel wurde, konnte es nicht ausbleiben, dass auch hier die Leinweberei festen Fuss fasste und [134] mit der Zeit in immer grösserem Umfange betrieben ward. Waren doch in Folge des Bleichprivilegiums in Chemnitz fabricirte leinene Waaren in der Mehrzahl der meissnischen Städte billiger als das eigene Fabrikat, da dieses noch die Kosten des Transportes nach Chemnitz tragen musste.
Eine andere Ursache des Emporblühens der Leinenindustrie war die Bestimmung in den verschiedenen Bleichordnungen, dass jeder Gewerke den ihm zugewiesenen Theil der Bleiche mit einer bestimmten Anzahl von Leinwandstücken belegen musste. Dies konnte allerdings dadurch geschehen, dass er fremde Waare annahm, blieb diese aber aus, so musste er eigene Waare auf die Bleiche bringen, also entweder Leinwand fabriciren oder kaufen. In den ältesten Zeiten der Chemnitzer Bleicherei werden die zum grössten Theile wohlhabenden und dem städtischen Patriciat angehörigen Gewerken wohl kaum selbst hinter dem Webstuhle gesessen haben – aus dem einfachen Grunde, weil in Chemnitz wie in anderen Städten die Zunft der Leinweber nicht für redlich galt. Sie standen in der Achtung ihrer Mitbürger etwa auf gleicher Linie wie die Trompeter, Abdecker, Bader, Schäfer und waren anrüchig, wie die einen sagten, weil sie so häufig von der Krätze behaftet wären, nach anderer Meinung, weil sie nicht alles Garn, das ihnen zur Verarbeitung gegeben würde, verwebten.
Die Verachtung, welche die Leinweber traf, ist schwerer zu erklären, als die Unehrlichkeit der Abdecker, Bader, Musikanten, Schäfer. Der Abdecker hatte mit krankem Vieh zu thun, der Bader galt vielfach als Kuppler, weil die öffentlichen Badestuben im Mittelalter meist nicht viel besser waren als die Frauenhäuser, die Musikanten mochten wohl nahe Verwandtschaft mit den Landstreichern haben, und von den Schäfern war man überzeugt, dass sie im Besitz von allerhand geheimen Künsten wären. Die Unehrlichkeit der Leinweber scheint aber eine andere Ursache gehabt zu haben. Diese bildeten ursprünglich kein ausschliesslich städtisches Gewerbe, sondern waren auch auf dem Lande stark vertreten; erst 1472 ward von den Kurfürsten Ernst und Albrecht bestimmt, dass auf jedem Dorfe nur ein Leinweber arbeiten dürfe „den armen Leuten zur Nothdurft“.[59] Diese 5 Gewerbe stand also ausserhalb der Bannmeile und galt in Folge dessen nicht für gleichberechtigt den rein städtischen Innungen. Leinweber waren daher in jenen Zeiten nicht rathsfähig, obgleich sie für den Betrieb ihres Geschäftes in der Stadt das Bürgerrecht sich erwerben mussten. Wo die Leinweber keine Innung bildeten, wie zu Mittweida noch 1449, da erforderte die Ausübung des Handwerkes auch nicht das Meisterrecht, [135] in Folge dessen galten zuerst diese unzünftigen Leinweber für handwerksunfähig, und später übertrug sich dieses Urtheil auf den ganzen Stand. Diese Anschauung lastete schwer auf dem Gewerbe, denn den Söhnen der Leinweber war als „unehrlicher“ Leute Kindern die Aufnahme in andere Zünfte verwehrt, sie selbst gezwungen, das Handwerk ihres Vaters zu lernen.
Trotz dieser Bescholtenheit bildeten die Leinweber unserer Stadt eine Zunft, obgleich diese die „Ehrlichkeit“ ihrer Mitglieder zur Voraussetzung hatte, und zwar muss dies in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts mit der Zustimmung des Rathes geschehen sein. Dieser hatte nämlich, als 1414 während des Kampfes zwischen der Gemeinde mit den rathsfähigen Geschlechtern alle Handwerksinnungen, die bis dahin von dem Rathe unabhängig gewesen waren, abgeschafft wurden, vom Markgrafen das Recht erhalten, neugebildete Innungen zu bestätigen[60]. In den Kriegen Friedrichs des Sanftmüthigen wahrten dieselben Leinweber von Chemnitz, welche bei den anderen Innungen als unehrlich galten, wenigstens ihre militärische Ehre; die Waffen, welche sie im Frieden zu tragen berechtigt waren, lagen auch in der Schlacht in geübter Hand, und deren Tapferkeit fand auch vor den Augen des Landesherrn Anerkennung. Jetzt wagten die Aeltesten dieses Gewerbes den Kurfürsten anzugehen, den Fluch der Unehrlichkeit von ihrer Zunft zu nehmen und mit Erfolg. Friedrich der Sanftmüthige stellte 1456 die Innung der Leinweber den anderen Zünften gleich und gebot, dass ihre Mitglieder in Betreff der Eheschliessung als durchaus zunftmässig angesehen werden sollten, dass kein anderes Handwerk bei Strafe die Leinweber verachten oder beschimpfen dürfe, und dass aus den Statuten aller anderen Innungen diejenigen Artikel, welche für die Leinweber Beschränkungen enthielten, zu entfernen seien.[61]
Officiell waren die Leinweber für ehrlich erklärt, thatsächlich aber blieben sie nach wie vor verachtet. Die kurfürstliche Verordnung vom Jahre 1456 prallte ebenso machtlos an den mittelalterlichen Zunftvorurtheilen ab, wie die Erneuerung derselben, welche die Kurfürsten Ernst und Albrecht 1477 erliessen[62]. Noch 1661 musste Johann Georg II in der Polizei-, Kleider- und Handwerksordnung befehlen: „Was die Leinweber, Barbierer, Schäfer, Müller, Zöllner, Pfeifer und Bader, wie auch die Amtsfrohnen, Stadt- und Landknechte betrifft, dieselben sollen, zufolge des heil. Reiches verbesserter Polizeiordnung v. J. 1577 bei allen und jeden Handwerken, [136] wenn sie eheliche Geburt darthun können und sich sonst ehrlich verhalten, unweigerlich auf- und angenommen werden“.[63]
Durch eigene Tüchtigkeit, durch Fleiss und Wohlstand mussten die Leinweber sich, wenn auch langsam jene sociale Stellung erringen, die ihnen die anderen Innungen streitig machten. Den Städtern gelang dies eher als den Landwebern, die früh in eine geschäftliche Abhängigkeit von jenen kamen, und der Erwerb der Bleiche durch den Rath trug nicht wenig dazu bei, die Leinweberzunft nicht nur zu einer gedeihlichen materiellen Entwickelung zu bringen, sondern auch ihr Ansehen und ihren Einfluss zu mehren. Denn je mehr der Chemnitzer Bleicherei in anderen Städten Concurrenz erwuchs, desto mehr war die Stadt angewiesen, das Gewerbe in ihren Mauern zu fördern und zu begünstigen, welches so wesentlich zum Gedeihen der Bleiche beitrug. Ein gleicher Beweggrund bestimmte die Kurfürsten, die ja nach wie vor ihren Bleichzins erheben liessen, die Leinweber-Innung zu Chemnitz mit Privilegien auszustatten. Schon 1470 erliessen die Kurfürsten Ernst und Albrecht eine Verordnung an den Chemnitzer Rath, dass die Leinweber dieser Stadt an den Markttagen, es stecke der Wisch noch oder er sei schon abgenommen, freien Garnkauf haben sollten[64], während die Zunftgenossen anderer Städte und Dörfer nur unter dem Wische zu kaufen berechtigt waren.
Wie in der Bleicherei, so behauptete Chemnitz auch in der Leinweberei schon im 15. Jahrhundert eine dominirende Stellung innerhalb der umliegenden Städte. Die Leinweber von Rochlitz und Mittweida gehörten schon 1456 zur Chemnitzer Zunft, 1477 erscheinen bei derselben auch die von Geithain und in dem nächsten Jahrhunderte mehrt sich die Zahl solcher Städte ausserordentlich. Die Chemnitzer Leinenwaaren aber konnten noch vor dem dreissigjährigen Kriege auf den niederländischen und englischen Märkten mit den Geweben jener Länder wirksam concurriren.
- ↑ Urkunden-Verzeichniss Nr. 44.
- ↑ Nach einem Berichte des Chemnitzer Rathes von 1568 werden die Städte Leipzig, Dresden, Freiberg, Rochlitz, Colditz, Leisnig, Geithain, Mittweida, Döbeln, Hainichen, Frankenberg, Oederan, Zschopau, Waldheim, Lunzenau, Hartha, Dippoldiswalde, Grimma, Schellenberg, Stollberg als unter den Bleichzwang gehörig erwähnt. (Chemnitzer Rathsarchiv.)
- ↑ Ueber die Länge der Goltschstücke weichen die Angaben von einander ab. In einem Bericht der Chemnitzer Leinwebermeister von 1600 (Chemnitzer Rathsarchiv) heisst es: „Rohe Goltzsch sein die Leinwaten, so man itzo Schockleinwat nennet, in Beiern und Schlesien heisse man es Goltzsch, daher der Name komme, die werden mehrentheils rohe weggeschicket und ausser Landes zu 24 Ellen verschnitten (denn sonst helt das Stuck 72 Ellen) vnd vf allerlei art zu farbe zugerichtet.“ Nach Hildebrands Jahrb. XIII, S. 227 hiess „Goltsch“ in Süddeutschland eine aus ungesottenem, rohem Garn gewobene Waare, das Stück 11/4 Elle breit und 66 Ellen lang.
- ↑ Zur wirthschaftlichen Bedeutung des deutschen Zunftwesens im Mittelalter. Hildebrands Jahrb. für Nationalök. u. Stat. X. S. 28.
- ↑ Ch. R.-A. Nr. 9.
- ↑ U.-V. Nr. 46.
- ↑ Richter Chronika der Stadt Chemnitz I. 241.
- ↑ Benseler Gesch. Freibergs und seines Bergbaus S. 466.
- ↑ Richter a. a. O. I. 116.
- ↑ U.-V. Nr. 53.
- ↑ U.-V. Nr. 65.
- ↑ U.-V. Nr. 57.
- ↑ U.-V. Nr. 82.
- ↑ U.-V. Nr. 80.
- ↑ U.-V. Nr. 47.
- ↑ Sammlung vermischter Nachr. z. sächs. Gesch. I. 138. 139.
- ↑ U.-V. Nr. 57.
- ↑ U.-V. Nr. 68. 69. 70.
- ↑ U.-V. Nr. 80.
- ↑ Sammlung verm. Nachr. I. 138.
- ↑ Ch. R.-A. Cap. II. Sect. 1 c. Nr. 1 b. f. 19.
- ↑ U.-V. Nr. 47.
- ↑ Dr. A. Loc. 9832. Privilegia und Freyheiten. Bl. 3.
- ↑ Dr. A. Loc. 9832. Bl. 23 ff.
- ↑ Horn, Friedrich der Streitb. S. 807. Urk. von 1414.
- ↑ Vgl. Maurer, Gesch. der Städteverfassung in Deutschland. II. 405.
- ↑ Dr. A. – W. A. III. 364. Die Namen kommen als Zeugen vor; ihre Träger sind aber unzweifelhaft Schöffen des Bleichgerichtes gewesen, weil nur vor diesem eine Rentenverschreibung stattfinden konnte.
- ↑ Sammlung verm. Nachr. I. 138.
- ↑ Richter a. a. O. II. 118.
- ↑ U.-V. Nr. 57.
- ↑ U.-V. Nr. 68.
- ↑ U.-V. Nr. 71. 72.
- ↑ U.-V. Nr. 47.
- ↑ U.-V. Nr. 48.
- ↑ U.-V. Nr. 50.
- ↑ Dr. A. – Cop. 30. fol. 16 b.
- ↑ U.-V. Nr. 54.
- ↑ U.-V. Nr. 55. Ein Ritter Grose von Honsberg kommt als Zeuge vor in der Urkunde Nr. 9 (1361) des Ch. R.-A.
- ↑ Sammlung verm. Nachr. I. 138.
- ↑ U.-V. Nr. 75.
- ↑ J. Falke, Gesch. Statistik der Preise in Sachsen. Hildebrand’s Jahrb. 1869. S. 369.
- ↑ Horn, Friedrich der Streitbare, S. 286.
- ↑ Dr. A. – Loc. 9832. Privilegia und Freyheiten. Bl. 3–5.
- ↑ Langenn, Albrecht der Beherzte S. 562.
- ↑ Dr. A. – Cop. 46. Bl. 36.
- ↑ U.-V. Nr. 69.
- ↑ U.-V. Nr. 69.
- ↑ Ch. R-A – Bleichprotokoll Nr. 18.
- ↑ Archiv für sächs. Geschichte II. 223.
- ↑ Ch. R.-A. – Bleichprotokoll Nr. 33.
- ↑ Ch. R.-A. – Bleichprotokoll Nr. 61, 62.
- ↑ Dr. A. – W. A. Oerter: Chemnitz. Nr. 8.
- ↑ U.-V. Nr. 80.
- ↑ U.-V. Nr. 78.
- ↑ U.-V. Nr. 80.
- ↑ U.-V. Nr. 80.
- ↑ U.-V. Nr. 83.
- ↑ Ch. R.-A. Nr. 3.
- ↑ Ch. R.-A. – Bleichprotokoll Nr. 18.
- ↑ Horn, Friedr. der Streitb. Urk. CCV.
- ↑ U.-V. Nr. 73.
- ↑ Herold, die Rechte der Handwerker und Zünfte. S. 48. Vgl. W. Stahl, das deutsche Handwerk, I. 153.
- ↑ Siehe vorige Note.
- ↑ Ch. R.-A. – Bleichprotokoll Nr. 15.