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Die Anwendung der Folter in den Gefängnissen von Neapel und Sicilien. Nr. 2

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Autor: Gustav Rasch
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Titel: Die Anwendung der Folter in den Gefängnissen von Neapel und Sicilien. Nr. 2
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 8, S. 118–121
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1861
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[118]

Die Anwendung der Folter in den Gefängnissen von Neapel und Sicilien.

Nr. 2.

Ich komme nun zur Anwendung der Folter, der Torturwerkzeuge, der Peitsche und des Stockes bei politischen Gefangenen. Nochmals schicke ich, um mich klar und bestimmt auszudrücken, und damit alle Verdrehungen und Verfälschungen meiner Mittheilungen abzuweisen, ein für allemal die Bemerkung voraus: Die politischen Gefangenen, von denen ich spreche und welche ich namentlich aufführen werde, befanden sich, während sie diese Martern erduldeten, nicht in den Händen der Gerichtshöfe. Sie befanden sich in Voruntersuchung in den Händen der Polizei, welche sie auf Verdacht nach eigenem Belieben verhaftet hatte, in den Gefängnissen der Polizeicommissariate. Die Documente, welche ich vorlege, habe ich aus den officiellen Zeitungen der frühern Regierung des Königreichs beider Sicilien entnommen. Die Thatsachen, bei denen ich mich auf das Zeugniß des französischen Schriftstellers Mr. Charles de la Varenne stütze, der sich durch seine Feder und durch seinen Degen um die Freiheit des neuen Italiens hochverdient gemacht hat, sind auf Veranlassung der englischen Regierung einer genauen Recherche Seitens der englischen Consularagenten auf Sicilien unterzogen worden, und die amtliche Antwort dieser Beamten lautet dahin, daß sämmtliche von Mr. Charles de la Varenne behaupteten Thatsachen wahr und genau angegeben worden sind, daß derselbe sogar seiner allgemeinen Darstellung noch eine zu matte Färbung gegeben habe.

Das in dem neapolitanischen Strafgesetzbuch publicirte processualische Strafverfahren ist den bessern europäischen Strafprozessen zuzuzählen. Es giebt in seinen processualischen Formen, besonders in der Vertheidigungsinstanz, dem Angeschuldigten jede Garantie, sein Recht zu wahren und alle Mittel seiner Vertheidigung zur vollkommenen Geltung zu bringen. Die Formen des neapolitanischen Strafprocesses wurden indeß nur dem gewöhnlichen Verbrecher, dem Mörder, dem Räuber und dem Diebe gegenüber aufrecht erhalten; der Polizei gegenüber – oder, wenn man will, den beiden letzten Königen gegenüber – waren sie vollständig illusorisch. Signor Morelli, Präsident eines Criminalgerichtshofes in Neapel, erhielt das Actenstück eines politischen Processes, der auf die ungerechteste und unhaltbarste Anklage von der Welt gegründet war, mit der Randbemerkung des Polizeiministers zurück: „Seine Majestät wünscht eine schwere Verurtheilung.“ Signor Morelli war ein anständiger Mann; er schrieb darunter: „Ich wünsche meinen Abschied,“ und nahm diesen Abschied. Aber Signor Morelli war eine Ausnahme eines neapolitanischen Beamten, welche der preußische Consul in Neapel, Herr Nolte, der – nebenbei gesagt – noch ein Vertheidiger der bourbonischen Regierung ist, mir mit den kurzen Worten charakterisirte: „Zu bestechen und zu kaufen waren sie Alle; Alle nahmen.“ Und wenn sich auch mehrere solche Ausnahmen gefunden haben – der hohe Gerichtshof von Catanea hat einmal in einer entsetzlichen Sache, welche ich weiter unten näher erzählen werde, ein glänzendes Beispiel richterlicher Unabhängigkeit und Rechtschaffenheit gegeben –, was half das der ungeheueren Machtvollkommenheit der neapolitanischen Polizei gegenüber, welche über allen Behörden des Landes stand? Die Polizei hielt die Gefangenen, deren Freilassung von den Gerichtshöfen angeordnet war, in den Gefängnissen fest; sie blieben, wie der Geschäftsausdruck war, „con empara di polizia.“ Die Polizei modificirte und verlängerte die von den Gerichtshöfen erkannten Strafen. Strafen, welche durch die Gesetzbücher und durch die beschworene Constitution des Jahres 1848 – diese Constitution ist niemals durch ein Gesetz in Neapel aufgehoben worden – abgeschafft waren, wie die Tortur und die Ruthenhiebe, wurden durch amtliche, in den officiellen Regierungsblättern öffentlich publicirten Verfügungen der Polizeiminister wieder eingeführt. Am 1. Februar 1860 wurde für das ganze Königreich beider Sicilien an alle Polizeipräfecten Seitens des Polizeiministers Ajossa folgende Verfügung erlassen:

Herr Präfect!
Seine Majestät der König, unser gnädigster Herr, hat befohlen, daß für die Dauer des ganzen laufenden Jahres die Commissionen, welche eingesetzt sind, um bei „den Störern der öffentlichen Ruhe und Ordnung“ und bei den Dieben die Prügelstrafe anwenden zu lassen, fortbestehen sollen.
Ich bringe diesen Willen Seiner Majestät zu Ihrer Kenntniß, damit Sie dafür sorgen, daß er in seinem ganzen Umfange in’s Werk gesetzt werde.
Der Minister der Polizei.
Neapel, den 1. Februar 1860.
Ajossa. 

Diese Ministerialverfügung bezieht sich auf eine frühere Verfügung des entsetzlichen Polizeiministers Generals del Carretto, des blutbefleckten Henkers des sicilianischen Volkes, aus dem Jahre 1843, in der dieselben Personen „die Störer der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ genannt werden, und welche folgendermaßen lautet:

Das Publicum wird benachrichtigt, daß das frühere System eines summarischen Ausnahmsverfahrens, welches gegen „die Störer der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ durch Verfügung vom 5. August 1822 eingeführt worden ist, und durch regelmäßig jährlich immer aufeinander folgende ministerielle Verordnungen für jedes laufende Jahr verlängert worden ist, sich auch heute noch in voller Gültigkeit befindet.
Das Publicum möge außerdem wissen, daß die außerordentliche und wohlbekannte Strafe[1], welche die Polizei sofort, selbst vor dem ausgesprochenen Urtheil des kompetenten Gerichtshofes, anzuwenden berechtigt ist, in einem stärkeren Maße angewendet wird, wenn es nach dem bösartigen Charakter des Delinquenten nöthig zu sein scheint, und daß sie ohne irgend eine Rücksicht angewendet werden soll, weß Ranges, Standes und Geschlecht der Gefangene auch sein möge; denn es handelt sich um die heiligen Rechte der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Sicherheit.
Der Polizeiminister  
Neapel, den 11. Juli 1843.
General del Carretto.

Aus diesen Verordnungen geht sowohl die ganz exclusive Stellung der Polizei, welche über allen Behörden stand, als auch die Thatsache hervor, daß seit dem Jahre 1822 die Peitschenhiebe und Stockschläge, trotzdem daß das neapolitanische Strafgesetzbuch und die Constitution des Jahres 1848 sie abgeschafft haben, immer als Torturmittel bei politischen Untersuchungsgefangenen durch die Polizeibehörden angewandt worden sind und daß die Polizeicommissäre und Polizeipräfecten sogar gesetzlich autorisirt waren – der ganzen übrigen Gesetzgebung zum Trotz – dieselben anzuwenden. Das nennt man doch eine Ausnahmsstellung der Polizei, gegen welche die reactionairen Versuche mancher deutschen Regierungen, ihren Polizeibehörden in der Regierungsmaschine eine Ausnahmsstellung zu schaffen, schwächliche Maßregeln genannt werden müssen!

Wie die neapolitanischen Polizeibehörden diese ihre Ausnahmsstellung und ungeheuere Gewalt ausgeübt, in welchem Umfange sie davon der Justiz und Verwaltung gegenüber Gebrauch gemacht haben, davon werde ich sogleich einige schlagende Beispiele, und zwar aus der neuesten Zeit, geben.

Baron Poerio war bekanntlich während einiger Monate Ministerpräsident der constitutionellen Regierung König Ferdinand des Zweiten. Nach dem reactionairen Staatsstreich des 15. Mai 1848 wurde der frühere Ministerpräsident verhaftet und in den Bagno von Nisida geführt. Dort hat er fast zehn Jahre zugebracht; er wurde in Ketten eingeschmiedet, kurz, wie ein zur lebenslänglichen Strafarbeit verurtheilter Sträfling behandelt. Während eines halben Jahres war der Galeerensträfling, mit dem er zusammengeschmiedet war, gefährlich krank. Der Baron Poerio konnte es nicht durchsetzen, während dieser Zeit losgeschmiedet zu werden. Poerio’s Märtyrerthum hat einen europäischen Ruhm erlangt. Ich führe dies Beispiel hier nur an, um zu zeigen, welche Stellung die Polizei in der neapolitanischen Regierung eingenommen hat; denn – und dies wenigstens möchte bis jetzt in Europa nicht bekannt geworden sein – Baron Poerio ist niemals weder zur Untersuchung gezogen noch von einem Gerichtshof verurtheilt worden: derselbe hat die zehn Jahre in dem schrecklichen [119] Bagno „con empara di polizia“ zur Disposition der Polizei zugebracht. Der berühmte Märtyrer, den ich in Turin kennen lernte, machte mir dort diese Mittheilung, welche mich doch einigermaßen staunen machte. Daß derselbe durch Verordnung des Polizeiministers vom 27. December 1858 mit neunzig andern Leidensgefährten nach Amerika deportirt wurde, ist bekannt, vielleicht aber nicht, daß die Deportation in dem neapolitanischen Strafgesetzbuch abgeschafft worden ist, also auch hier auf einer Polizeiverordnung beruhte, welche in offenem Widerspruch mit der Gesetzgebung des Landes war.[2] Am 2. November 1859 brachte die officielle Zeitung des Königreichs beider Sicilien an ihrer Spitze einen Artikel, der im Namen des jungen Königs nach seinem ausdrücklichen Befehl die Beamten jedes Standes und jeder Kategorie aufforderte, die Landesgesetze auf das Strengste zu beobachten und diesen Landesgesetzen gemäß ihren Pflichten als Beamte nachzukommen. Es heißt in diesem officiellen Artikel wörtlich: … „Mitten in den so zahlreichen Sorgen der Regierung hört Seine Majestät nicht auf, allen Chefs der Verwaltung und der Justiz ausdrücklich anzubefehlen, daß die Gesetze auf das Genaueste und Sorgfältigste beobachtet werden.“

Der Intendant der Provinz Catanea in Sicilien schrieb in Folge dieser officiellen Kundmachung an den königlichen Statthalter der Insel folgenden Brief:

Catanea, 8. November 1859. 

Excellenz!

In der Regierungszeitung von Sicilien vom 2. November findet sich folgende Kundmachung: (nun folgt der ebenerwähnte Artikel) In Anbetracht der officiellen Wichtigkeit dieser Kundmachung denke ich, daß es meine Schuldigkeit ist, mich an Ew. Excellenz mit der Frage zu wenden, ob die Beamten in den Provinzen Siciliens von nun an der discretionären Gewalt, mit der sie bekleidet sind, entsagen und sich streng an die Gesetze halten sollen? Der Intendant, Prinz v. Fitalia.

Es erfolgte auf dies Schreiben folgende Antwort:

Mein Herr!

In Beantwortung Ihres Briefes vom 8. d. Mts. beeile ich mich Ihnen zu antworten, daß, wenn die Regierung es für nöthig hält, sich an ihre Beamten zu wenden, sie dies direct thut und auf ministeriellem Wege.

Sie werden also, wie früher, fortfahren, sich einzig und allein an die Befehle zu halten, welche von der Statthalterschaft ausgehen.
Für den Statthalter  
der Generalpolizei-Director Maniscalco.

Palermo, den 16. November 1859.

Bedarf es, solchen Documenten gegenüber, wohl noch eines weiteren Wortes, um die allmächtige Stellung der Polizei in Neapel und Sicilien zu charakterisiren? Bedarf es daneben wohl noch irgend eines weiteren Beweises, um die Thatsache festzustellen, daß die Polizei in diesem unglücklichen Lande über allen Behörden stand, daß der Wille jeder andern Behörde neben ihrem Willen rein illusorisch war? Der Generalstatthalter von Sicilien war eine Null, eine Hofcharge, welche nicht so viel Macht hatte, in den Straßen von Palermo einen Pflasterstein auf einen andern Fleck zu legen. Der einzige allmächtige Regent von Sicilien, der Vicekönig der Insel, war Maniscalco, der Generalpolizeidirector, sowie der eigentliche Vicekönig von Neapel der Polizeipräsident Ajossa war. Beide correspondirten direct mit dem Könige, Beide erhielten direct ihre Befehle von ihm, Beide standen über dem Gesetz, über allen Beamten der Justiz und der Administration; Beide waren allmächtig; für sie gab es nur ein Gesetz: der Wille Seiner Majestät.

Und wer waren diese Subjecte? Ich will nur den Erstern, den Maniscalco schildern – denn dieser war der grausame Erfinder der Folterqualen, welche in Neapel und Sicilien angewandt worden sind –; man wird mir dann wohl die Schilderung des Andern ertlassen.

Maniscalco war der Sohn eines Lohnbedienten in Neapel. Noch sehr jung, wurde er Gensd’arm. Der Zufall brachte ihn mit dem wilden del Carretto in Verbindung, dem blutbefleckten Henker Siciliens, dessen Name auf ewig gebrandmarkt ist in der Geschichte aller civilisirten Völker, dieser wahren Vorsehung aller Hallunken und Spitzbuben. Die Talente Maniscalco’s gefielen seinem Chef. Er verwandte ihn zu mehreren schwierigen politischen Missionen. Er wurde provocateur in der Armee und mußte die nicht ganz zuverlässigen Officiere ausspioniren. Der Gensd’arm entledigte sich dieser Aufträge mit seltener Geschicklichkeit. Er wurde nun Sergeant – dann Officier. Carretto’s Sturz im Jahre 1848 unterbrach seine Carriere für einen Moment. Es war damals sogar die Rede davon, ihn für gewisse Unregelmäßigkeiten in der Ausübung seiner Pflichten, z. B. Diebstahl, Fälschungen, Räubereien u. s. w., auf die Galeeren zu schicken.

Der Staatsstreich des 15. Mai rettete auch ihn. Der König machte ihn, zur Entschädigung für die ausgestandene Angst, zum Capitain und empfahl ihn Filangieri, der ihn nach und nach zum Chef der Polizei von Palermo machte. Er zeichnete sich in dieser Stellung durch seine nichtswürdigen Streiche so aus, daß der König mit ihm in directe Verbindung trat und ihn zum Generaldirektor der Polizei und im Ministerium des Innern ernannte.

Als solcher herrschte er durch seine Directoren, Commissarien und Inspectoren despotisch im ganzen Lande; vor seinen allmächtigen Befehlen beugten sich alle Präfecten, alle Civil- und Criminalgerichtshöfe; er stand über Allen und war nur dem Könige verantwortlich.

In Sicilien stand Maniscalco trotz seiner hohen amtlichen Stellung in größter Verachtung. Die alte Prinzessin von Montevago, die einzige Dame, welche in Palermo zu den neapolitanischen Behörden noch einige Beziehungen hatte, gab Ende des Carnevals 1859 einen Kinderball. Die ganze vornehme Gesellschaft von Palermo war in ihren Sälen versammelt. Da erschien plötzlich Maniscalco, der seine Kinder begleitete. Der Unwille und die Erbitterung war allgemein. Den Ball plötzlich zu verlassen, war schwierig. Was that man? Nicht ein Kind wollte mit den Kindern Maniscalco’s tanzen. Niemand sprach mit ihm selbst ein Wort. Wollte er mit Jemandem eine Conversation anknüpfen, wurde ihm sofort, ohne alle Antwort, der Rücken gedreht. Wuth im Herzen, verließ der Chef der Polizei den Saal.

Man muß die Exclusion und allmächtige Stellung der Polizei in Neapel und die Persönlichkeiten kennen, durch welche dieselbe ausgeübt worden ist; sonst ist es nicht möglich das zu begreifen, was ich schildern werde. Es sind so unmenschliche und entsetzliche Dinge, daß das Menschenherz zu seinem Troste sich immer wieder von Neuem sagt: Es ist nicht wahr; diese Entsetzlichkeiten können im Jahrhundert der Civilisation und der Humanität in Europa nicht stattgefunden haben. Und doch sind sie wahr! In Neapel, in Palermo, in Catanea, in Messina kann man sie sich auf jeder Straße erzählen lassen.

Während der letzten zehn Jahre ist die Tortur in Neapel und Sicilien von jedem Polizeicommissar in den Polizeigefängnissen selbstständig angewendet worden. Von der Anwendung des Stockes und der Peitsche spreche ich hier gar nicht, sondern nur von bestimmten Torturwerkzeugen. Als solche sind angewendet worden: Knotenstricke, welche, um den Kopf des Gefangenen herumgeschlungen, vermittelst eines Stockes so fest zusammen gedreht wurden, daß sie die Haut zerschnitten und den Unglücklichen die Augen aus den Augenhöhlen traten; ferner eiserne Stühle mit durchbrochenen Böden, unter denen sich Kohlenbecken mit glühenden Kohlen befanden, welche sich vermittelst eines Mechanismus auf und ab bewegten; sodann eiserne, spitze Nägel, welche im Feuer glühend gemacht und zwischen Fleisch und Nägel der Finger getrieben wurden. Einer von den Handlangern Maniscalco’s, der Kerkermeister Bruno, wandte alle diese Mittel gar nicht an. Er ließ den Gefangenen gänzlich entkleiden, und band ihm dann den Kopf zwischen die Beine. Ein Verwandter Maniscalco’s, Ludovico Maniscalco, gebrauchte als Torturmittel eiserne Ringe, welche vermittelst einer Feder sich immer enger zusammenschraubten und die Glieder des Gefangenen zusammenpreßten. In manchen Polizeigefängnissen von Neapel, Palermo und solchen Städten, welche am Meere lagen, wurde der Gefangene in einen [120] Sack gethan und in einer Barke auf das Meer gebracht. Dann tauchte man ihn in diesem Sacke so lange unter, bis er beinahe erstickt war. Das Experiment wurde so lange wiederholt, bis der Gefangene das Geständniß machte, welches man haben wollte.

In einigen Polizeigefängnissen von Catanea war es Brauch, die Geschlechtstheile des Gefangenen mittelst zweier Breter zusammenzupressen, welche sich durch einen Mechanismus näherten und dann wieder von einander entfernten. In dem Gefängniß des Polizeicommissars Carrega in Messina diente folgende Behandlung als Torturmittel: Der Verhaftete wurde mit den Händen an einen Pfeiler gebunden, mit den Füßen an einen andern, so daß er mit dem Körper freischwebend in der Luft hing. Ein Sbirre stieg dann auf ihn, und trampelte ihm mit den Füßen auf dem Leibe herum. „Singe“, sprach der daneben stehende Carrega, „singe.“

„Singe“ heißt soviel als „Gestehe“. Das Experiment wurde so oft wiederholt, bis der Unglückliche gestand. Die Nichtswürdigkeit lag hierbei besonders darin, daß Carrega nie bestimmte Fragen stellte. „Singe“ hieß soviel, als: Erzähle dein ganzes Leben, erzähle Alles, was du weißt, beschuldige deine Familie, deine Freunde, deine Nachbarn, beschuldige Menschen, die du nur dem Namen nach kennst; beschuldige sie so lange und so viel, wie der Scherge das Wort „Singe“ wiederholt. In den Zwischenpausen dieser entsetzlichen Marter erhielt der Unglückliche Stockschläge und Peitschenhiebe.

Ich werde nun eine Reihe von Thatsachen erzählen, in welcher Art und Weise die Torturmittel angewendet worden sind. Ich will, obschon mir eine Menge der verschiedensten Thatsachen zu Gebote stehen, nur diejenigen veröffentlichen, welche ich den Mittheilungen des Mr. Charles de la Varenne entnehme, weil, wie ich schon bemerkte, diese bereits Gegenstand einer durch die englische Regierung veranlaßten amtlichen Untersuchung gewesen sind und bei dieser eine amtliche Bestätigung gefunden haben.

Der Intendant der Gräfin von San Marco, Namens Salvatore la Licata wurde durch die Polizei seiner patriotischen Gesinnungen wegen verfolgt, und verbarg sich in dem Hause eines zuverlässigen Freundes im Städtchen Bagheria. Die Sbirren erhielten von seinem Aufenthalte Kenntniß, umzingelten das Haus und durchsuchten alle Räume desselben auf das Genaueste. Die Haussuchung blieb ohne Resultate. La Licata wurde in seinem Verstecke nicht entdeckt. Peitschenhiebe, Brutalitäten jeglicher Art konnten dem Eigenthümer des Hauses kein Geständniß entreißen. Da kam einer von den Sbirren, ein früherer begnadigter Meuchelmörder, auf eine teuflische Idee.

Man führte den Eigenthümer des Hauses, in dem la Licata versteckt sein sollte, auf die Straße. Dort, in Gegenwart des Mannes, fing man an, seine schöne und junge Frau zu entkleiden, und kündigte ihr an, daß sie so lange nackt auf der Straße stehen sollte, bis sie gestanden habe, wo La Licata sei. Die Scham, der Schrecken, die Erbitterung, welche sie auf dem Gesichte ihres Mannes las, je weiter die Sbirren sie entkleideten, bewog sie zu dem Geständniß. La Licata wurde dem Polizeicommissar überliefert!

Er wurde in das Polizeigefängniß geführt und in entsetzlicher Weise gemartert und gefoltert. In der Stadt verbreitete sich das Gerücht, er sei todt. Da begab sich der Generalprocurator Pasciuta, auf das Flehen seiner Verwandten, nach dem Gefängniß.

Man verweigert ihm den Eintritt, weil la Licata Gefangener der Polizei und nicht Gefangener der Justiz sei. Endlich gelingt es ihm dennoch, zu dem Gefangenen geführt zu werden. Derselbe lag auf einem Bette, erzählte ihm die Qualen, die er erduldet hatte, und zeigte ihm die Wunden, mit denen sein Körper an allen Stellen bedeckt war. Zwei Aerzte, welche hinzugezogen wurden, erklärten seinen Zustand für lebensgefährlich. Die Erbitterung führt den Generalprocurator über die Grenzen der Klugheit hinaus. Er nimmt ein Protokoll über den Zustand des Unglücklichen auf; aber die Polizei zwingt ihn, dasselbe wieder zu zerreißen.[3] Manisalco hatte einen Gensd’armerieofficier in seinen Diensten, einen gewissen Chininci, Sohn eines Bauern, früher Dieb von Profession. Diesen Chininci schickte er nach der Stadt Nicosia, um die Mörder eines gewissen Gorgone aufzuspüren, welcher, als Polizeibeamter in dieser Gegend stationirt, seiner entsetzlichen und wilden Excesse wegen von den Einwohnern getödtet worden war.

Chininci ließ auf die vagesten Verdachtsgründe hin dreißig Einwohner von Nicosia verhaften. Von diesen Dreißig wählte er zwei aus, Rosario Chimera und Pizzolo, und unterwarf sie der grausamsten Behandlung. Alle Torturwerkzeuge, Stockprügel, Peitschenhiebe, Hunger, Durst, Entziehung der Luft wurden bei ihnen in Anwendung gebracht. Sie konnten nichts gestehen, weil sie nichts wußten. Ein teuflischer Gedanke stieg in dem Kopfe des Polizisten auf. Chimera hatte eine schöne junge Frau von zweiundzwanzig Jahren. Sie wurde verhaftet, halb todt geprügelt, entkleidet, dann nackt auf eine Bank gebunden und so der Brutalität der Sbirren überliefert. In diesem Zustande blieb sie ohne jede Nahrung drei Tage. Endlich gestand sie, bereits halb todt, daß ihr Mann einmal gesagt habe, er habe die Absicht, den Gorgone zu tödten.

Jetzt begab sich Chininci wieder in das Gefängniß, wo Chimera und Pizzolo saßen. Er hielt ihnen das Geständniß der Frau vor. Trotzdem beharrten sie in ihrem Leugnen. Da wurde eine Art von Tortur bei ihnen angewandt, welche so obscön und scheußlich ist, daß ich sie nicht beschreiben kann. Endlich gestanden die Unglücklichen Alles, was das Ungeheuer haben wollte. Nun wurden sie nach Catanea vor den hohen Gerichtshof geführt. Dort leugneten sie und erzählten die furchtbaren Martern, welche ihnen ihr erstes Geständniß abgepreßt hatten. Eine Commission von Aerzten wurde eingesetzt, welche die traurige Wahrheit alles dessen bestätigte, was die Gefangenen angegeben hatten. Der Gerichtshof erklärte ihr erstes Geständniß für ungültig, ordnete eine neue Untersuchung an, welche er selbst führte, sprach sie frei und befahl, sie in Freiheit zu setzen. Trotzdem blieben die Unglücklichen im Gefängniß, auf ausdrücklichen Befehl Maniscalco’s, „con empara di polizia“ Das Erkenntniß des Gerichtshofes wurde am 20. December 1859 gesprochen. Beide Gefangene sind so lange im Gefängnisse geblieben, bis nach der Landung Garibaldi’s auf Sicilien die neapolitanischen Truppen Catanea verließen. Es war am 12. Juni 1860.[4]

Maniscalco wollte in Palermo einen gewissen Casimir Cusirnano verhaften, der wegen seines Patriotismus verdächtig war. Er entfloh. Darauf verhaftete man seine alte Mutter, seine Frau, seine Söhne und seine Töchter. Sie wurden in entsetzliche Gefängnisse gebracht, und bei allen ohne Ausnahme die Folter angewandt.

In Mezzo Morreata, einer Vorstadt Palermo’s, sollten verschiedene Personen verhaftet werden. Sie waren sämmtlich entflohen. Was that die Polizei? Um sie dadurch zu zwingen, sich selbst zu stellen, jagte sie ihre Familien aus den Häusern, welche sie bewohnten, verschloß die Häuser, ließ die Schlüssel auf das Bureau des Polizeicommissars bringen, und die Unglücklichen, Frauen, Kinder, Greise, blieben viele Tage und Nächte auf dem Pflaster liegen.

Im Villabate, nahe bei Palermo, entzog sich gleicherweise eine Anzahl von Grundbesitzern der Verhaftung durch die Flucht. Da legte die Polizei Sbirren und Gensd’armen bei ihnen ein, mit dem Befehl, zu thun, was ihnen beliebe. Die Gewaltthaten und Excesse, welche sie ausübten, nahmen bald derartig überhand, daß die Entflohenen sich selbst stellten, um die ihrigen der infamsten Behandlung zu entziehen.[5]

Zum Schluß der Mittheilung dieser entsetzlichen Details, welche ich, wenn ich wollte, noch auf mehrere Bogen ausdehnen könnte, will ich mich noch auf das Zeugniß mehrerer der ersten und achtungswerthesten Schriftsteller Italiens beziehen. Sie gehören sämmtlich der gemäßigt-constitutionellen Partei an. Nach diesen Zeugnissen wird mich Niemand mehr der Uebertreibung in der Darstellung beschuldigen.

Michael Amari schildert die Anwendung der Folter mit folgenden Worten: „Die willkürlichen Verhaftungen, welche ganz und gar dem Belieben eines Polizeicommissars oder eines Sbirren überlassen wurden, die Haussuchungen, die persönlichen Gewaltthätigkeiten, die Beschimpfungen, welche sich die niedrigsten und verächtlichsten Sbirren erlaubten, was sind alle diese Verbrechen im Vergleich mit den Stockprügeln, mit den Peitschenhieben und mit der Tortur! – Auf den Polizeicommissariaten, in den Gensd’armeriecasernen schlug man den Gefangenen, der nur irgend Miene machte zu leugnen, oder der den geringsten Widerstand wagte, mit der Peitsche; man hing ihn an den Armen auf, man preßte ihm den [121] Kopf mit Knotenstricken zusammen, und öfter noch wandte man die Tortur in einer entsetzlichen Weise an. Das Tragen von Waffen wurde durch öffentliche Stockschläge von der Hand des Henkers bestraft. Die Polizeicommissarien wandten diese Strafen ganz nach ihrem Gutdünken an. Endlich der heimliche Meuchelmord! Auf dem Polizeicommissariat von San Domenico fand man in den ersten Tagen der Revolution Skelette, Hirnschädel und Reste von Leichnamen, welche bereits in Verwesung übergegangen waren.“ –

„Die Verhaftungen fanden mit der größten Willkür statt, ebenso wie die Verurtheilungen mit der offenbarsten Ungerechtigkeit geschahen. Die Verhafteten wurden Monate und Jahre lang in schrecklichen Gefängnissen und in mörderischen Kerkern gefangen gehalten, und nur, wenn es der Polizei gefiel, wurden sie provisorisch in Freiheit gesetzt oder ohne irgend ein richterlichen Urtheil in die Bagno’s und in die Strafarbeitshäuser gesteckt, um dort in langsamer und schrecklicher Weise den Tod zu finden. Die Polizei stand über jedem Tribunal; keine Behörde konnte und durfte sich ihren Befehlen widersetzen, keine von ihr für ihre Handlungen der Willkür und Grausamkeit Rechenschaft verlangen. So respectirte die Regierung König Ferdinands das Leben und die Freiheit der Bürger. Um ähnliche Zustände zu finden, müßte man über das Mittelalter hinaus bis in die Zeiten eines Nero oder Tiberius zurückgehen.“[6]

Solchen Thatsachen und solchen Beweisen gegenüber kann man doch nicht von Uebertreibung sprechen, wenn das mehrmals von mir erwähnte Manifest der Völker Siciliens mit den Worten schließt: „Wenn wir gezwungen sind, nur noch wenige Jahre unter dieser Regierung weiter zu existiren, so wird das Königreich Neapel eine Wildniß werden, in welcher nicht Bürger, sondern Wilde leben, und Reisende werden weit herkommen, um sie anzustaunen, wie eine seltene Merkwürdigkeit.“ Gust. Rasch.



  1. Die „wohlbekannte Strafe“ sind selbstverständlich die Stockprügel und Peitschenhiebe. Den schamlosen, blutbefleckten Henker des sicilianischen Volkes muß ein sonderbares Gefühl von Scham angewandelt haben, diese Strafe in seiner Verordnung nicht bei Namen zu nennen. G. R.
  2. Siehe Manifest der Völker des Königreichs beider Sicilien, welches im Februar d. J. allen europäischen Cabineten mitgetheilt worden ist. Es heißt darin an der betreffenden Stelle: „Durch Decret vom 27. December deportirte man nach Amerika (und die Deportation existirt nicht mehr in dem neapolitanischen Strafgesetzbuch) 91 Personen. Aber indem man das Leben der Menschen für nichts rechnete, waren in diesem Deportationsdecret 14 Todte mit inbegiffen, und unter den 60, welche wirklich eingeschifft wurden, waren 5, welche ihre Strafe beinahe verbüßt hatten.
  3. Ch. de la Varenne. La Torture en Sicile, pag. 7.
  4. Ch. de la Varenne. La Torture en Sicile, pag. 16.
  5. Ebendas. pag. 12 u. 13.
  6. Memoire, pour la reconnaissance des droits de la Sicile comme Etat indépendant, par le baron Ventura.