Die deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger

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Autor: unbekannt
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Titel: Die deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger
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aus: Die Gartenlaube, Heft 22, S. 343–344
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1866
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: zur Gründungsgeschichte des Vereines
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Die deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger.


Vor jetzt einem Jahre ist ein Verein in’s Leben getreten, der mit Recht als ein deutscher sich bezeichnet, unter die besten Errungenschaften unserer Tage zu zählen ist und sicher einer reichen Zukunft entgegen geht. Es ist die deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, die am 29. Mai des verflossenen Jahres zu Kiel begründet wurde.

Die Gartenlaube hat oftmals ernst und dringend für das Rettungswesen an den deutschen Küsten ihre Stimme erhoben. Wenig glänzend waren die Aussichten für dasselbe, als wir 1861 unseren ersten „Mahnruf an das deutsche Volk“ erließen, aber wir haben nicht verzagt; eine neue Aera stand ihm bevor, als im vorigen Jahre in unserem Blatte jener Mahnruf wiederholt wurde, und die Hoffnungen, die wir damals aussprachen, sind nicht getäuscht worden.

Lange Zeit hat es gedauert, bis wir Deutsche daran dachten, die einhundertachtzig Meilen langen Seegrenzen unseres Vaterlandes mit tüchtigen Rüstzeugen zur Rettung aus Seegefahr zu versehen; Jahrzehnte lang konnten wir in England, Holland und selbst Dänemark die Segnungen erkennen, die ein gutgehandhabtes Rettungswesen der Seefahrt bringt; wir wußten es, daß unsere Küsten mit ihren Watten und Riffen zum großen Theil äußerst gefahrvoll sind; wir wußten es, daß an ihnen eine ungemein lebhafte Schifffahrtsbewegung herrscht, wie sie der Verkehr der drittgrößten Handelsmarine der Welt mit sich bringt; wir lasen von Seeunfällen, Strandungen, Schiffbrüchen, als gehe es uns nichts an. Erst in diesem Jahrzehnte fielen uns die Schuppen von den Augen.

Die furchtbaren Stürme des Jahres 1860 brachten in dem kleinen Bremischen Hafenorte Vegesack – der fast nur von Schifferfamilien bewohnt wird und eine Zahl Wittwen und Waisen beherbergt, wie wohl kein anderes deutsches Städtchen – einige Männer auf den Gedanken, daß doch auch an den deutschen Küsten Rettungsboote und Rettungsgeschosse aufzustellen seien; sie empfanden es, daß das deutsche Volk, dem seine Meere heilige Rechte verleihen und heilige Pflichten auferlegen, nicht zurückstehen dürfe gegen andere Völker; sie erkannten, wie es eine nationale Sache sei, dafür zu sorgen, daß an den Seegrenzen Deutschlands die erste Pflicht der Menschlichkeit erfüllt werde, und wiesen für die Ausführung dieses Gedankens auf England hin, wo unter der Beihülfe des Staates ein großer, die ganze Nation umfassender Verein mit dem glänzendsten Erfolge der Erfüllung jener Pflicht sich widme.

Freilich fand der im November des Jahres 1860 von jenem Weserstädtchen aus erlassene Aufruf manche Sympathie, freilich stimmte ihm die vierte Versammlung der wirthschaftlichen Gesellschaft für das nordwestliche Deutschland (Februar 1861) darin bei, daß das Rettungswesen an den deutschen Küsten eine nationale, vom Volke selbst in’s Werk zu setzende Angelegenheit sei: allein es gelang nicht eine der nationalen Sache angemessene einheitliche Organisation zu schaffen. Für die ostfriesischen Küsten bildete sich im März jenes Jahres ein besonderer Verein; in Hamburg trat ein Comité zusammen, das selbständig für die Elbmündung zu sorgen gedachte und im August einen neuen Sonderverein begründete; von Bremerhaven aus suchte man zu gleicher Zeit einen eigenen Verein für die Unterweser in’s Leben zu rufen, was nicht gelang; es fehlte jede Einigung in den Bestrebungen, jede Verwirklichung des nationalen Momentes, das in dem Unternehmen hätte leben müssen. So waren die Aussichten nicht sehr erfreulich, als unser erster Mahnruf an das deutsche Volk erging.[1]

Als dann im April 1863 auch in Bremen ein Sonderverein entstand, schien selbst auf diesem Gebiete die unselige deutsche Zerrissenheit feste Wurzeln geschlagen zu haben. Allein vom Bremischen Vereine wurde der ursprüngliche Gedanke, das Unternehmen als ein nationales zu erfassen, nicht aufgegeben. Schon Englands Beispiel mußte lehren, daß das See-Rettungswesen, wenn es mit Nachdruck und mit Erfolg gehandhabt werden sollte, als eine nationale Sache einheitlich organisirt werden müsse, denn auch dort hatte die Rettungsangelegenheit erst ihre volle Entwickelung gefunden, als mit dem Jahr 1854 die einzelnen Rettungsvereine, die bis dahin bestanden hatten, sich zu einem Centralverein verbanden und damit die ganze Nation für die Sache gewannen.

In Deutschland konnte die Zersplitterung noch viel größere Gefahren bereiten; hier fehlte noch eine weitverbreitete Theilnahme für alle maritimen Interessen, wie sie sich in England stets gezeigt hat. Hier war somit die Gefahr da, daß ein Fortgehen auf dem betretenen Wege das junge Unternehmen jeder Aussicht auf größere Erfolge beraube. So begann denn von Bremen aus auf’s Neue die Anregung, das deutsche See-Rettungswesen einheitlich im nationalen Sinne zu organisiren, ein Vorhaben, das von unserem Blatte sofort freudig begrüßt wurde.[2] Es kam glücklich dahin, daß auf Grund einer vom Bremischen Rettungsvereine ausgegangenen Einladung am 29. Mai v. J. zu Kiel eine Versammlung aller Freunde des Rettungswesens an Deutschlands Küsten zusammentrat. Es war hohe Zeit, an eine Einigung zu denken; denn schon waren in Kiel, Lübeck und Rostock, in Stettin und Danzig neue Sondervereine gebildet oder in der Begründung begriffen; schon hatten die älteren Sondervereine ihre völlige Selbstständigkeit so lieb gewonnen, daß sie über dieselbe das allgemeine Interesse zu vergessen anfingen. Das begonnene Werk gelang; am 29. Mai wurde die deutsche Gesellschaft gestiftet, obwohl die Vereine von Emden und Hamburg ihren Beitritt weigerten. Zu Kiel wurde also endlich das erreicht, was auf diesem Gebiete seit 1860 angestrebt [344] worden ist; es ward für ein nationales Unternehmen eine einheitliche Organisation geschaffen. Dem deutschen See-Rettungs-Vereine ist eine völlig zweckentsprechende Verfassung gegeben worden. An die Spitze desselben ist ein Vorstand gestellt, dem die Leitung der gesammten Vereinsthätigkeit, die Sorge für die gedeihliche Ausbildung und Entwickelung des deutschen Rettungswesens obliegt. So ist eine Centralbehörde geschaffen, welche dem ganzen Unternehmen Nachdruck verleiht, der Zersplitterung der verschiedenen Kräfte vorbeugt und für die Beschaffung der nothwendigen Mittel die beste Garantie gewährt. Der Vorstand führt indessen nicht die eigentlich entscheidende Stimme; diese ist vielmehr einem mindestens jährlich sich versammelnden Gesellschafts-Ausschusse überwiesen, einer Repräsentation der verschiedenen Bezirksvereine, zu denen die Mitglieder der Gesellschaft überall zusammentreten, wo dieselbe bereits in weiteren Kreisen festen Fuß gefaßt hat. Jener Ausschuß stellt den Ausgabe- und Einnahme-Etat für jedes Jahr fest; er beschließt über alle Anträge der Bezirksvereine, er ernennt den Generalsecretair, dem als ausführendem Beamten die gesammten laufenden Correspondenz-, Cassen- und Rechnungs-Geschäfte obliegen; der Ausschuß bestimmt auch die Regulative und Instructionen für den Stationsdienst. Die Verwaltungen der Bezirksvereine, in deren Bereich Rettungsstationen sich befinden, haben dagegen die selbstständige und verantwortliche Leitung derselben; ihnen ist in ihrem Kreise die Ueberwachung des gesammten Rettungsdienstes anvertraut, sie können daher dort auch die Errichtung neuer Stationen vornehmen; sie besorgen das Inventar und das Personal für die Anstalten und sind in ihrer Wirksamkeit nur durch die Beschlüsse des Gesellschaftsausschusses gebunden, zu dem sie selbst ihre Vertreter absenden. So ist, ohne daß den einzelnen Kreisen die erforderliche Freiheit genommen wäre, Einheitlichkeit in den ganzen Organismus gebracht.

Schon jetzt, nachdem sie kaum zwölf Monate existirt, gehören zur deutschen Gesellschaft dreizehn Küstenbezirksvereine, die namhaft gemacht zu werden verdienen. An die ostfriesische Küste stößt der Bezirksverein für das Großherzogthum Oldenburg (seit 4. März d. J.), dem sich drei andere anschließen: der für den Freistaat Bremen (seit 10. Juli v. J.), der für die Hannover’sche Unterweser (seit 24. Januar d. J.) und der für die Hannoversche Elbküste (seit 18. März d. J.). Jenseits der Elbe sind dann für den schiffbruchreichen Nordseestrand die Vereine für Wilster und Umgebung (seit 7. Februar d. J.), für das westliche Holstein (seit 5. August v. J.), sowie für das westliche Schleswig und die Inseln (seit 30. Juni v. J.) bestimmt. An der Ostsee eröffnet der für das östliche Schleswig-Holstein (seit 7. Juli v. J.) den Reigen, dann folgt der für Lübeck und Umgebung (seit 16. Juni v. J.), sowie der für Rostock und die Warnemündung (seit 21. Juni v. J.). In Preußen besteht ein Bezirksverein für die pommersche Ostseeküste (seit 24. Nov. v. J.), ein anderer für die Ostseeküste zwischen Leba und Pillau (seit 9. Nov. v. J.) und ein dritter für Königsberg und Umgebung (seit 26. Januar d. J.). In den Kreisen dieser Bezirksvereine befinden sich jetzt fertig ausgerüstet die Stationen von Wangerooge, Bremerhaven, Amrum und Sylt, von Travemünde, Leba und Koppalin, während die Stationen Weserfeuerschiff und Büsum, Warnemünde, Rügenwaldermünde und Treptower Tief der Vollendung nahe sind; ein zwar noch kleiner, aber schöner Anfang.

Mit einer Ausnahme haben diese Stationen Rettungsboote erhalten, deren Eigenschaften wir früher beschrieben haben;[3] indessen sind je nach den besonderen Bedürfnissen jeder Station verschiedene Constructionen angewandt. Wir treffen das einfache Francisboot aus cannellirtem Eisen, das zuerst an der Küste der Vereinigten Staaten eingeführt ist, auf Wangerooge, Amrum und zu Travemünde; Peakesche Boote, mit denen der englische Rettungsverein seit dem Preisausschreiben des Herzogs von Northumberland seine sämmtlichen Stationen versehen hat, sind zu Bremerhaven und Büsum stationirt; an den übrigen Orten finden sich neue Eisenboote combinirter Construction, die mit dem Bau der Francisboote die Seitenluftkasten und Selbstentleerungsvorrichtungen des Peakeschen Modells verbinden. Neue Bootsstationen sind bereits für Horumer Siel und Dorumer Tief, für Hela und Bodenwinkel, für Alttief und Kraxtepellen in Aussicht genommen und ihre Errichtung wird sofort geschehen, wenn die jetzt eifrig ventilirte Frage entschieden ist, ob außer jenen Bootarten noch andere für den Rettungsdienst an unseren dünenreichen und menschenarmen Küsten zu verwenden sind, die der Ausrüstung der Stationen manche besondere Schwierigkeiten bereiten.

Bis jetzt besitzt die deutsche Gesellschaft erst eine Geschoßstation. Auf Sylt, wo die doppelte Brandung das Auslaufen von Booten fast unmöglich macht, aber die Strandungen meist dicht am Ufer sich ereignen, ist ein Manby’scher Mörserapparat stationirt. Die vollkommenere Art der Rettungsgeschosse kann indessen schon in nächster Zeit eingeführt werden, denn die im königl. preußischen Feuerwerkslaboratorium verfertigten Raketen, die nach den angestellten Proben alle bisherigen an Weite und Sicherheit des Wurfes übertreffen, stehen zur Verfügung der Gesellschaft. Zehn Stationen können, sobald die Einübung der Mannschaften stattgefunden hat, mit dergleichen Apparaten noch in diesem Jahre armirt werden, so daß voraussichtlich am Ende desselben achtundzwanzig Stationen von der deutschen Gesellschaft in Thätigkeit zu setzen sind und für die deutschen Küsten im Ganzen zweiundvierzig Anstalten aus Privatmitteln geschaffen sein werden, die in äußerster Noth dem Seefahrer Hülfe zu bringen vermögen. Die bisherigen Erfolge der deutschen Gesellschaft, die in einem solchen Stande ihrer jungen Einrichtungen sich kundgeben, dürfen nicht blos dem Eifer, mit dem die Küstenländer ihrem Unternehmen sich hingeben, zugeschrieben werden; auch das Binnenland hat demselben mit regem Interesse sich gewidmet. Der Ruf: „Gedenket Eurer Brüder zur See“, der vom provisorischen Vorstand im Juni vorigen Jahres in die deutschen Lande hinausgerufen ist, hat an vielen Orten des Inlands Beherzigung gefunden. Nicht blos, daß bereits zu Altenburg, Barmen, Braunschweig, Elberfeld, Halberstadt, Hildesheim und Nienburg Binnenbezirksvereine sich gebildet haben; an einhundertundein Binnenplätzen besitzt die Gesellschaft Vertreter, die für ihre Zwecke thätig sind, das Verständniß für dieselben zu verbreiten und immer mehr Freunde dem Unternehmen zuzuführen suchen.

Die Mitgliederzahl ward am Ende vorigen Jahres auf 4500 geschätzt; in dem ersten Jahresbericht, den der provisorische Vorstand auf der ersten Versammlung des Gesellschaftsausschusses am 27. Januar d. J. ablegte, ist mit Recht gesagt worden, diese Zahl könne höchstens dann als eine erfreuliche bezeichnet werden, wenn man die Jugend der Gesellschaft berücksichtige, sie müsse sich stark vervielfachen, bevor mit Rücksicht auf sie die Gesellschaft als ein wahrhaft nationales Institut angesehen werden könne; aber Muth und Hoffnung müsse die Wahrnehmung geben, daß viele ganz binnenländische, mittel- und süddeutsche Gegenden mit größeren Mitgliedszahlen vertreten seien. In der That wächst die Mitgliederzahl der Gesellschaft stetig, trotz der vielfach absorbirenden politischen Aufregung unserer Tage. Bis zum 5. Mai waren vom Vorstande bereits für dieses Jahr 6516 Mitgliedskarten im Werthe von 7670 Thaler und auf Wunsch der Vertreter oder Bezirksverwaltungen außerdem noch 1650 Karten in Blanco ausgegeben, ein den Voranschlag für dieses Jahr schon übersteigendes Ergebniß, das um so erfreulicher ist, als die Betheiligung der ersten Städte unseres Vaterlandes, der Sitze des reichen Handelsstandes und der Finanzwelt noch in Aussicht steht.

Mögen Kriegsrüstung und Kriegsgeschrei den glücklichen Fortgang des edlen Werkes nicht unterbrechen, das am 29. dieses Monats seinen ersten Jahrestag erlebt! Ueberall möge es sich zeigen, daß die Zeiten des „stumpfen Binnenlandsinns“ vorbei sind, in denen maritime Interessen nur an einzelnen Küstenpunkten Verständniß fanden; möge jeder Deutsche beweisen, daß er der deutschen Meere und ihrer Küsten gedenkt und sich der Aufgaben bewußt ist, die dort das deutsche Volk zu lösen hat! Das Rettungswerk gehört zu ihnen; gelingt es, die Anfänge, die es genommen, zu einem gedeihlichen, unserer Nation würdigen Ausgange zu führen, so muß die Behauptung verschwinden, daß das deutsche Volk in seiner Mehrheit, trotz seiner weiten Seegrenzen, nicht als ein Seevolk gelten könne.


  1. Siehe Gartenlaube 1861 Nr. 51.
  2. Vergl. Gartenlaube 1865 Nr. 23.
  3. Vergl. Gartenlaube 1861 Nr. 51 und 1865 Nr. 23.