Diskussion:Über Pädagogik

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Löschantrag[Bearbeiten]

Solche Beiträge geören wenn dann auf die Löschdiskussion.

Diese elektronische Edition des Kant-Textes nach der Erstausgabe 1803 ist als wissenschaftliche Bearbeitung nach § 70 UrhG von mir urheberrechtlich geschützt. Wie aus dem Vorwort zu meiner elektronischen Ausgabe am unten stehenden Standort zweifelsfrei hervorgeht, ist meine Ausgabe "das Ergebnis wissenschaftlich sichtender Tätigkeit", wodurch sie sich von den bisher bekannten Ausgaben unterscheidet. Diesem Tatbestand trägt das Plagiat durch Wikisource sogar Rechnung, indem auf meine Ausgabe an mehreren Stellen verwiesen wird. Anders gesagt -- ohne meine Arbeit gäbe es kein Plagiat durch die Wikisource! Sie wären vermutlich nicht einmal auf die Idee gekommen, diesen Text herauszugeben. Statt dessen fordern Sie dazu auf, das Ergebnis einer wissenschaftlich sichtenden Tätigkeit zu korrumpieren ! Eine "Bearbeitung" durch anonyme Mitarbeiter der Wikisource verfälscht das Ergebnis meiner wissenschaftlich sichtenden Tätigkeit. Dem steht auch das Persönlichkeitsrecht des Autors/wissenschaftlichen Bearbeiters entgegen ! Sogar Sie bestätigen mir, ich hätte "aus wissenschaftlicher Sicht" allein Anspruch auf Nennung meines Namens. Was für ein Fach haben Sie studiert, um eine Aussage treffen zu können, wie viel und welche Arbeiten in meine elektronische Ausgabe eingegangen sind ? Sind Sie Hellseher ? Sie erweisen jeder Wissenschaft einen schlechten Dienst, wenn Sie dazu auffordern, wissenschaftlich betreute Quellentexte von anonymen Nutzern verändern zu lassen. Das Ergebnis Ihrer Tätigkeit werden "Quellentexte" sein, auf die sich niemand mehr verlassen kann ! Damit das nicht geschieht, schützt § 70 UrhG die Leistung eines wissenschaftlichen Bearbeiters und schützt ihn vor Verfälschung und Enteignung seiner Leistung. Ich weiß nicht, woher Herr Christoph Froben die unverfrorene und freche Behauptung her nimmt, ich hätte "den Druck lediglich abgeschrieben" (Zitat Froben). Bitte lesen Sie doch noch einmal die Einleitung zu meinem Text! Ich bin nicht um Erlaubnis der Übernahme meiner Bearbeitung gebeten worden. Ich stimme einer Aufnahme in die Wikisource nicht zu. Der Text soll am Originalstandort http://www-user.uni-bremen.de/~kr538/kantpaed.html erhalten bleiben, weil hierdurch die wissenschaftliche Zuverlässigkeit meiner elektronischen Ausgabe gewährt bleibt. Zur Vermeidung von Rechtsfolgen führen Sie bitte die Löschung UNVERZÜGLICH durch. Es ist unstreitig, dass Ihr Text auf meiner Ausgabe beruht ! Andernfalls bitte ich um Mitteilung Ihrer ladungsfähigen Anschrift. Dr. Hartmut Krech

--Jörgens.Mi Talk 20:58, 25. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

(--BruderNicolausius 00:00, 26. Mär. 2007 (CEST)) Der von Joergens.Mi hierher kopierte Löschantrag (warum eigentlich?) wurde in dieser Version der Seite eingestellt, als Folgeantrag dieses Löschantrages. Zum weiterlesen: Diskussion im Skriptorium, Diskussion auf den Löschkandidaten.[Beantworten]

Neue Quelle[Bearbeiten]

Habe eben eine Quelle von Google Book Search (US) angegeben. Auf den ersten Blick ist der Text aus der neuen Quelle von 1868 identisch mit dem vorliegenden Text. Ich kann deshalb nicht erkennen, wodurch sich die Ausgabe von Dr. Hartmut Krech von den bisher bekannten Ausgaben unterscheidet und ein Ergebnis wissenschaftlich sichtender Tätigkeit" ist. --Chrfranz 11:20, 24. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

Bitte nicht einfach nur die Quelle ändern, dadurch ändert sich nichts, außer das die Quelle verfälscht wird, denn so, wie der Text jetzt ist, stammt er von http://www1.uni-bremen.de/~kr538/kantpaed.html. Da die Google-Scans natürlich eine wesentlich bessere Quelle abgeben, bin ich dafür, danach Korrektur zu lesen, sobald das URV-Problem gelöst ist. (Scans bei Google: Google-USA*) -- Timo Müller Diskussion 11:36, 24. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Ok! Hatte bis jetzt noch wenig Erfahrung, wie man bei URV-Problemen vorgeht! --Chrfranz 11:39, 24. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]


Frage[Bearbeiten]

Sollen wir die Seitenzählung der Erstausgabe zuzsätzlich zur Seitenzählung der Gesamtausgabe drinlassen ? --Jörgens.Mi Talk 14:10, 1. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Kommentar von Hartmut Krech[Bearbeiten]

Nachdem Sie den Text der Ausgabe von 1868 adaptiert haben, ist unser Problem doch gelöst, so dass auch der Hinweis auf meine Ausgabe entfallen kann. Bitte löschen Sie auch die älteren Versionen, die auf meiner Ausgabe basieren, damit es nicht zu Verwechslungen und falschen Zuschreibungen kommt. Wenn Sie wirklich Ihre eigene Ausgabe erstellen und mit Ihrer Copyright-Lizenz schützen, dann sollten Sie die Arbeit, die mit einer Herausgeberschaft verbunden ist, auch selber leisten. Ich danke allen Diskussionsteilnehmern, die meine Argumente mit Verständnis und Geduld nachvollzogen haben. Wenn wir zu der Überzeugung kommen können, niemandem etwas wegnehmen, sondern selber etwas Neues schaffen zu wollen, dann wäre diese Diskussion ein Gewinn gewesen. In diesem Sinn wünsche ich Ihren eigenen Projekten Erfolg.

Das ist ein Problem in ihrer Sichtweise. Wir erstellen keine eigene Ausgabe, sondern transkribieren eine bestehende Ausgabe, wobei uns natürlich eine Orginal Erstausgabe sehr stark interessiert. Dieser Akt des Abschreibens eines Orginals ohne hinzufügen oder verändern des Textes erfüllt auch keinesfalls irgendeine Grundlage des §70 den sie immer wieder anziehen. Eine der Gründe des Wechsels ist definitiv, das wir derzeit keinen Zugriff auf Scans der Erstausgabe haben, und somit nicht anhand des Orginals korrekturlesen und wissenschaftlich nachweisen können das der Text dem Orginal entspricht und somit nicht zitierfähig wären. Da ihnen ja anscheinend ein solcher vorliegt wäre es sehr nett wenn sie den selben scannen und der Öffentlichkeit gemeinfrei zur Verfügung stellen würden.
Wir stellen den Text und die Scans nicht unter einer Lizenz sondern gemeinfrei zur Verfügung.
Alle redaktionellen Texte dieses Projektes stehen unter der Lizenz CC-BY-SA 2.0 Deutschland, d.h. Anmerkungen und Kommentierungen die, wenn sie die Schöpfungshöhe überschreiten, ein Urheberrecht erzeugen, werden von uns zur Nutzung freigegeben.
Soweit wir es bisher feststellen konnten, unterscheidet sich die Ausgabe im Gesamtwerk nicht von ihrer Transkription bis auf ihre Abwandlungen auf eine moderne Schreibweise, womit sich die Urheberrechtsfrage nach §70 gar nicht mehr stellt, da dieser Text ja schon in der Öffentlichkeit mit Jahreszahl referenziert in der Gesamtausgabe bekannt ist.
Ihrem ausdrücklichen Wunsch den Verweis auf ihre Webseite zu entfernen kommen gerne nach.

--Jörgens.Mi Talk 13:06, 3. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

p.s. In meiner persönlichen Meinung wäre ich ihnen sehr verbunden wenn sie den falschen Hinweis auf Kontentklau, der in keiner Weise stattgefunden hat - da man nur klauen kann was einem anderen gehört -, auf ihrer Webseite entfernen. --Jörgens.Mi Talk 13:06, 3. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich denke, hier sollte die Wikimedia Foundation aktiv werden und diesen denkbar unsympathischen Dr. Krech mit allen Mitteln zur Rechenschaft ziehen. Außerdem sollte man wirklich allmählich denken, den Staatsanwalt herbeizuzitieren --FrobenChristoph 13:20, 3. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Warum, wenn ich fragen darf? Copyfraud ist (leider?) keine Straftat. Das Problem scheint doch jetzt weitestgehend gelöst zu sein (bis auf die Forderung nach einer Versionslöschung). Und ich sehe keinen Grund (und auch keine Möglichkeit) dafür, Herrn Dr. Krech „zur Rechenschaft zu ziehen“ (wie und wofür?) oder ihn anzuzeigen. -- Timo Müller Diskussion 14:37, 3. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wie ich bereits an anderer Stelle ausgeführt habe (s.a. w:Copyfraud) ist das wissentliche Bezichtigten eines anderen einer Straftat eine falsche Verdächtigung i.S. des StGB. Wer eine geschützte Ausgabe nach § 70 UrhG nutzt, macht sich nach § 108 StGB strafbar. Daher ist der Vorwurf, eine Straftat begangen zu haben, eine falsche Verdächtigung. Auch hier gilt: erst denken, dann schreiben. Wer anderen wiederholt Straftaten vorwirft, muss sich erst einmal mit der gebührenden Sorgfalt informieren --FrobenChristoph 15:46, 3. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Du meinst § 108 UrhG, nehme ich an. -- Timo Müller Diskussion 16:13, 3. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ja sorry --FrobenChristoph 17:02, 3. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Mit rechtlichen Schritten zu drohen bringt selten viel und man macht sich nur unbeliebt damit. Ich denke die Angelegenheit dürfte jetzt im großen und ganzen geklärt sein, sie jetzt durch Androhung einer Anzeige wieder anzuheizen ist mMn nicht zielführend. -- Timo Müller Diskussion 19:33, 3. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Textgrundlage[Bearbeiten]

warum nimmt man hier eigentlich die ges.werke als TG und nicht die EA Google. was soll die nennung der verschiedenen seitenzahlen bitte bringen? --spes 09:17, 1. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Mir ist aufgefallen, dass die EA Seitenzahlen auch nicht ganz stimmen. Ich habe jetzt die Überarbeitung in Angriff genommen. Es wird aber etwas dauern, da hier doch ein bischen geändert werden muß und "Cut-Copy-Past" alleine nicht ausreicht ;o). Der Index zur Überarbeitung findet sich hier. In die Projektseite einbinden werde ich diesen aber erst, wenn er vollständig ist. --Wassermann 11:16, 8. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]
Die Überarbeitung ist nun abgeschlossen. Trotz der schlechten Scan-Qualität der TG. --Wassermann 11:47, 11. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]