Diskussion:Gesetz, betreffend die Bestreitung der Kosten für die Anfertigung der Kriegsdenkmünze aus Reichs-Fonds
Abschnitt hinzufügenErscheinungsbild
Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von D.W.
Gibt es Richtlinien, wie die originalen Bezeichnungen der Gesetze in die jeweilige Lemmabezeichnung überführt werden? Hier z.B. ist die Neuschöpfung länger als der Originalname, wenn auch um einiges griffiger. Wie weit "darf" man also gehen?--D.W. 21:43, 5. Okt. 2007 (CEST)
- Dies ist der Titel aus dem Inhaltsverzeichnis des Bandes 1871, dieser stimmt manchmal nicht mit dem Gesetzesnamen überein, ist aber Grundlage für das Inhaltsverzeichnis auf der Buchseite Deutsches Reichsgesetzblatt 1871. Ich denke mal, das könne wir so beibehalten. Ansonsten kann es bei langen Gesetzesnamen sinnvoll sein, diese zu kürzen, siehe Verordnung, betr. die Klassifikation der Reichsbeamten von 1873--A. Wagner 22:00, 5. Okt. 2007 (CEST)
- Ah, dass hat doch sehr zur aufklärung beigetragen ;)--D.W. 15:36, 6. Okt. 2007 (CEST)