Diskussion:Kaiser Ferdinand I.: Lehensbrief über die Blutgerichtsbarkeit, 1559

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„Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen.“ Keine Ahnung, was man hier unter Korrektur versteht. Jedenfalls steht in der Quelle nicht „Gerhorsamb“. Grüße von einer dummen IP -- 84.161.188.60 12:50, 16. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ja, ich denke, jemand ist wirklich dumm, der sich wegen einem Fehler so aufspielen muss. Auch nach zweimaligem Korrekturlesen können Fehler stehenbleiben, das gilt auch für traditionelle Printprodukte, die auch bei Beschäftigung professioneller Korrektoren (was wir nicht sind) nie völlig fehlerfrei sein können. Shit happens - so what? --Historiograf 14:04, 16. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

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