Diskussion:Oberappellationsgericht München – Aufbewahrung von Nachbier

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Es scheint sich um eine Entscheidung des Stadt- und Landgerichts Ingolstadt zu handeln, für das als Bezirksgericht Aichach zuständig war; beide lagen damals im Zuständigkeitsbereich der Regierung von O(berbayern). Im Bereich der anderen beiden Regierungen mit initialem „O“ - also Oberfranken und Oberpfalz - gab es entweder kein Bezirksgericht mit „A“ bzw. im Falle des oberpfälzischen Bezirksgerichts Amberg fand ich in dessen Sprengel kein Landgericht bzw. Stadt- und Landgericht mit initialem I/J. --Hvs50 (Diskussion) 17:25, 16. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]