Diskussion:Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (1871)

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jede menge Tipp und Rechtschreibfehler ... ist sogar etwas peinlich

Der Text wurde anhand der Original-Vorlage in der zeitgenössischen Rechtschreibung und auf Basis der Wikisource:Editionsrichtlinien transkribiert, desweiteren wurden die Editionsrichtlinien des Projektes Reichsgesetzblatt (Deutschland) herangezogen. Korrigieren ist sehr erwünscht. --A. Wagner 20:54, 29. Okt. 2007 (CET)[Beantworten]

falsche textverlinkungen[Bearbeiten]

Anhand von zwei Beispielen sei dies exemplarisch dargestellt: § 202 RStGB ist auf Seite 166 verlinkt, befindet sich aber auf Seite 165. §211 RStGB ist auf Seite 167 verlinkt, befindet sich aber auf Seite 166. So zieht sich dies durch das gesamte Dokument. Mr407SW (Diskussion) 13:46, 6. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Du interpretierst die Links falsch; alles, was nach einem Link folgt, bezieht sich darauf, nicht, was davor steht. --Dorades (Diskussion) 14:03, 6. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Rechtsmaterie[Bearbeiten]

Man kann hier Strafrecht eintragen, oder. --Schlackfax (Diskussion) 08:05, 18. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]