Diskussion:Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstage und die Einberufung desselben

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Damit die Wogen nicht gleich wieder hochschlagen, sei hier folgendes angemerkt: In Absprache mit Finanzer und Trets ist die Kategorie:Deutscher Bund 1871 in der Kategorie:Historisches Territorium eingerichtet worden. Dazwischen liegt noch die Kategorie:Deutscher Bund, weil nicht auszuschließen ist, dass Dokumente eingestellt werden, die sich auf den Deutschen Bund 1815-1866 beziehen. Ein bisschen Vorsorge muss sein. Die zukünftige Kategorie:Deutscher Bund 1815 müsste dann parallel zu Kategorie:Deutscher Bund 1871 liegen. Ich habe jetzt dieses Dokument hier probeweise ALS EINZIGES in die Kategorie:Deutscher Bund 1871 gelegt, um Suchabläufe zu simulieren. Kategorie:Deutschland habe ich nicht rausgenommen und soll auch nicht rausgenommen werden, denn unter Deutschland suchen die geschichtlich und juristisch weniger Gebildeten und wer weiß, was er sucht, sucht unter Deutscher Bund. Das ist ein sehr gängiger Begriff in allen Bibliotheken und Archiven. Wenn jemand, insbesondere A. Wagner, noch die eine oder andere Unterkategorie von Historisches Teritorium in einem Dokument aus dem Reichsgesetzblatt entdeckt, bitte nicht böse sein, ich notiere hier alles genauestens, das kann ich alles rückgängig machen, ich glaube aber, dass die Zuordnung zu Historisches Territorium von großem Nutzen sein wird, die Arbeit kann und würde ich gern übernehmen, und wie gesagt, ZUSÄTZLICH zu Kategorie:Deutschland, was im Moment noch nicht von Finanzer und Trets offiziell akzeptiert ist, aber ich denke, dass es so sein muss. Die Beweise dafür liefere ich noch durch meine Suchsimulationen. --Merker 02:15, 25. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Kann mir kaum vorstellen, dass im Reichsgesetzblatt Vorschriften enthalten sein sollten, die einzelne Territorien betreffen - und selbst wenn, dann handelt es sich immer noch um ein Reichsgesetz und nicht um ein Territorialgesetz. Also wird das Problem hier kaum auftreten. Hier funktioniert Deine Methode sehr wahrscheinlich (bin gespannt auf das Recht im Elsass nach 1871. Da galt französisches Recht weiter. Code civil unter "Kategorie: Deutschland"?), bei den Territorien funktioniert sie nicht. Aber dazu ist in der Diskussion über die Systematik das nötige gesagt. Fingalo 22:46, 29. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]