Diskussion:Vorschriften über die Eichung und Stempelung von Maaßen und Messwerkzeugen für Brennmaterialien, sowie für Kalk und andere Mineralprodukte

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Die BEKANNTMACHUNG ist in den Metadaten mit 11.3.1871 angegeben, obwohl sie dem Scan NICHT zu entnehmen ist. --B.W.Marx 12:41, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

siehe Bild:Deutsches Reichsgesetzblatt 1871 011 051.jpg. --AlexF 12:53, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
bei ähnlichen Hinweisen handelte es sich wenigstens noch um eine eindeutige Vorgängerseite (auch wenn ich dann noch der Meinung bin, dass die Bekanntgabe der spezifischen Nummer NICHT ersichtlich ist) aber HIER ist eine besondere Beilage mit eigener Nummerierung, was mir das Verständnis des Hinweises sehr erschwert. --B.W.Marx 13:06, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]
Das ist eine Beilage zur Nr. 11 des RGBl. von 1871, ich halte es für absolut unwahrscheinlich, daß Hauptteil und Beilage einer Nummer an zwei verschiedenen Tagen erschienen sein sollen, wenn in der Beilage kein gesondertes Datum angegeben ist. -AlexF 13:12, 20. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]