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Dresdner Tageblatt, 7. März 1848: Zuruf Sr. Majestät des Königs

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Textdaten
Autor: Friedrich August II. (Sachsen)
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Titel: An meine Sachsen
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Erscheinungsdatum: 7. März 1848
Verlag: Dresdner Tageblatt
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Erscheinungsort: Dresden
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Quelle: SLUB Dresden
Kurzbeschreibung: Zuruf Sr. Majestät des Königs
Eintrag in der GND: 118917218
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An meine Sachsen.

Bei den ernsten Ereignissen des Auslandes und der hierdurch in mehrern Staaten Deutschlands entstandenen Aufregung drängt es Mich, vertrauensvoll zu meinem treuen Volk von Stadt und Land zu reden.

Als Ich Sachsen im Einverständnisse mit den Vertretern des Landes die Verfassung verlieh, that Ich es in der Zuversicht, sie werde die Treue, welche Jahrhunderte lang Sachsens Fürsten und Volk eng verband, neu beleben und befestigen, in Tagen des Friedens den Aufschwung des Gemeinwohls nach allen Richtungen kräftig fördern, in Tagen der Gefahr für Gesetzlichkeit und Ordnung ein festes Bollwerk sein.

Ich bin Mir bewußt, seit dieser Zeit für das Wohl meines Volkes nach meinem besten Wissen gewirkt zu haben.

Ich bin stolz darauf, daß meine Regierung an redlicher, offener Verfassungstreue von keiner andern übertroffen wird. Mein Volk und selbst das Ausland haben Dies anerkannt. Ihr werdet mein Streben vergelten, indem ihr meinem Zurufe Folge leistet.

Gern vernehme Ich die Stimme, den Rath der verfassungsmäßigen Vertreter meines Volks; doppelt gern in Zeiten der Gefahr. Sobald die neuen Wahlen beendigt sein werden, spätestens zum Anfang des Monats Mai d. J., bin Ich entschlossen, die Stände zu versammeln, um Mich mit ihnen über Alles, was als wahres Bedürfniß für das Staatswohl erscheint, zu verständigen.

Namentlich werde Ich ihnen, nachdem auch die mitverbündeten Regierungen jedem einzelnen Staate die Aufhebung der Censur frei gegeben haben, die nunmehr in erweiterter Maaße zulässige Vorlage über die Presse, nach §. 35 der Verfassungsurkunde zugehen lassen.

Harret ruhig und im Vertrauen auf Das, was Ich schon gethan und noch thun werde. Greift nicht den Befugnissen der von euch selbst gewählten Landesvertreter vor; nur was im verfassungsmäßigen Wege zu Stande kommt, trägt die Bürgschaft sichern Bestehens.

Ruhe und Ordnung, Gesetzlichkeit, unverrücktes Festhalten an dem Rechtszustande, welche die Verfassungsurkunde begründet hat, Eintracht zwischen Fürst und Volk, Muth und Vertrauen, Das ist es, worauf Deutschlands Freiheit und Selbstständigkeit beruht, Das ist es, wodurch wir allein jeder Gefahr mit Erfolg entgegentreten können.

Sachsen, bewahrt eure alte Treue!

Dresden, den 6. März 1848.

Friedrich August.
von Könneritz.
von Zeschau.
von Wietersheim.
von Carlowitz.
von Oppell.