Ein guter Tag für die Justiz

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Autor: Anonym
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Titel: Ein guter Tag für die Justiz
Untertitel:
aus: Die Weltbühne. 28. Jahrgang 1932, Nummer 27, Seite 5–8.
Herausgeber: Carl von Ossietzky
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 5. Juli 1932
Verlag: Verlag der Weltbühne
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Erscheinungsort: Berlin
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Quelle: Internet Archive
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[5] Ein guter Tag für die Justiz von * * *

Am 1. August 1914 brach das große Unglück über Europa herein. Jede erste Augustnummer dieser Zeitschrift ist seitdem der Verunglimpfung des Krieges gewidmet. Denn es soll nicht geleugnet werden – obwohl Leugnen heute nützlich sein könnte –, daß hier Leute schreiben, denen der Sinn für das Frisch-Fröhliche fehlt und die einen Krieg für ein großes Unglück halten.

Im August 1931 veröffentlichte die ‚Weltbühne‘ ein Dokument, das besonders geeignet war, dem Krieg eins auszuwischen: die Exhortatio des Papstes Benedikt XV. vom 28. Juli 1915.[1] War sie bis dahin unbekannt? Keineswegs. Aber erstens kann man etwas wahrhaft Gutes immer wieder abdrucken, es ist immer neu. Und dann kannten wir Deutschen das päpstliche Rundschreiben nur in der Form, in der es 1915 Deutschland bekanntgemacht worden war, und diese Form war eine Fälschung. Um uns den Geschmack am Krieg nicht zu verderben, hatte man Milderungen vorgenommen, die einen väterlichen Tadel für den Weltkampf enthielten. In Wahrheit aber hatte der katholische Oberhirt in gellenden Worten des Entsetzens über das große Verbrechen mehr geschrieen als geschrieben, es war eine Sprache von schneidender Wucht, die er führte. Durch die ‚Weltbühne‘ zuerst erfuhren die deutschen Katholiken, daß ihr kirchlicher Oberherr den Krieg „eine entsetzliche Geißel“ und „eine grauenvolle Schlächterei“ und „ein entehrendes Gemetzel“ genannt hatte.

Die Veröffentlichung der Exhortatio war von Kurt Tucholsky veranlaßt worden, und er schrieb dazu eine Glosse, [6] in der es gleichfalls an schimpflichen Ausdrücken für den Weltverderber Krieg nicht fehlte. Die schärfsten Sätze lauteten so:

„Da gab es vier Jahre lang ganze Quadratmeilen Landes, auf denen war der Mord obligatorisch, während er eine halbe Stunde davon entfernt ebenso streng verboten war. Sagte ich: Mord? Natürlich Mord. Soldaten sind Mörder.“

Der Herr Reichswehrminister, damals noch Groener, stellte Strafantrag gegen Carl von Ossietzky als verantwortlichen Redakteur. Der Anklageerhebung soll der Chef der Staatsanwaltschaft beim Landgericht III aus juristischen Gründen widersprochen haben. War es so, so war es vergeblich. Aber das Schöffengericht Charlottenburg lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Ossietzky sei des Vergehens der öffentlichen Beleidigung beschuldigt, sagte das Gericht, „aber er ist dieser Tat nicht hinreichend verdächtig. Der von ihm veröffentlichte Aufsatz Ignaz Wrobels betrifft die Reichswehr nicht“.

Gegen den Beschluß beschwerte sich die Staatsanwaltschaft, die Strafkammer entschied: „Er ist der Tat hinreichend verdächtig“, und eröffnete das Hauptverfahren.

Am 1. Juli – bald wieder jährt sich der arge Tag, an dem viele Törichte mit Jubel den blutigen Untergang begrüßten – wurde in Moabit verhandelt. Unsre Freunde wissen, wie es endete: Ossietzky wurde freigesprochen. Und durfte in die Strafanstalt Tegel, von wo er gekommen war, zurückkehren, ohne daß die lange Zeit der Haft, die noch vor ihm liegt, verlängert worden war. Aber es lohnt sich, von dem Tag, der denkwürdig ist gerade durch die Zeit, in die er fällt, zu berichten.

Es begann damit, daß Rechtsanwalt Apfel die Verlesung des Urteils verlangte, in dem der IV. Strafsenat des Reichsgerichts eineinhalb Jahre Gefängnis über den heute wieder Angeklagten verhängt, wegen Landesverrats und Verbrechens gegen das Spionagegesetz, wie es dort heißt.

Dem Staatsanwalt war es unerfindlich, was die Entscheidung des Reichsgerichts mit dem jetzt behandelten Fall zu tun habe.

Dem konnte erwidert werden: Tausend und abertausend Mal ist der Krieg Mord, sind die Soldaten Mörder genannt worden. Es ist nichts davon bekannt, daß irgendwann und irgendwo eine Armee, auch nicht die Reichswehr, sich dadurch beleidigt gefühlt hätte. Warum grade hier, warum grade durch Ossietzky? Hier ist ein politischer Prozeß, ein Politiker wird verfolgt, aus persönlichen Gründen wird er verfolgt. Warum er schon früher und mit welchen, guten oder schlechten, Gründen er verfolgt worden ist, kann für das Gericht nicht gleichgültig sein. Es ist die Frage, ob er vernichtet werden soll und mit welchen Mitteln, ist es so, man das erreichen will.

Das Gericht zog es vor, als wahr zu unterstellen, daß er das, wofür er früher bestraft wurde, aus lauteren Motiven getan habe.

Dann verantwortete sich Ossietzky. Etwas muß man wohl, ehe seine Worte folgen, über die Art sagen, in der er sich verteidigte. So wenig wir Personenkultus treiben wollen, so sei [7] doch konstatiert, daß die Widerstandskraft, die er zeigt, vorbildlich ist. Bismarck hat beklagt, wir hätten zu wenig Zivilcourage. Was Ossietzky leistet, geht längst darüber hinaus, es ist nicht mehr Zivilcourage, nicht Zivilmut, es ist Ziviltapferkeit. Solange er wegen Landesverrat verfolgt wurde, solange er, verurteilt, die Verwerfung der Gnadengesuche und die Strafvollstreckung erwartete, – er ist nie auch nur um Fingerbreite von der gleich schroffen, gleich maßvollen Vertretung seines Standpunktes abgewichen. Jetzt sitzt er seit acht Wochen in Tegel, eine neue gefährliche Strafdrohung steht ihm bevor, aber er spricht, wie er früher geschrieben hat, ebenso schroff, ebenso maßvoll. Viele, die Grund haben, ihm zu grollen, weil er sie kritisierte, haben nicht genug Verständnis für das Beispiel, das er uns gibt. Der Mann ist nicht niederzuwerfen. Er ist auch, das bedeutet noch mehr, nicht aus seiner Ruhe zu bringen. Es ist, das ist zu bedenken, keiner zurückgeschlagenen Opposition damit gedient, wenn einer der ihren im Unglück anfängt, zu toben, zu exzedieren. Man sagt: begreiflich! Aber der Sache nützt er nicht mehr. Wie es um die andern steht, es sind heute nicht wenige, die vor dem Wind umfallen, nun, sie sind zu gar nichts mehr nütze. Wenn einer so steht, unbewegt, unbesorgt um sich – denkwürdig, daß die Anhänger des Vulgärheroismus gar keine Anerkennung dafür empfinden.

Die Exhortatio des Papstes Benedikt wurde verlesen, die mächtigen, die verzweifelten Worte des christlichen Oberhauptes hallten wider von den Wänden im Sitzungssaal 567, vor Atheisten, Lauen, Lenin-Jüngern, Anbetern Hitlers. Der Vatikan sprach in Moabit. 1915 hat 1932 jede Aktualität.

Dem Staatsanwalt fiel die schwerere Aufgabe zu. Man muß ihm, wenn es nicht gegen den Respekt ist, das Verhältnis umzukehren, mildernde Umstände zubilligen. Ein Beamter, der eine unvertretbare Sache vertreten muß, kann es auf zweierlei Arten tun, – dieser Anklagevertreter wählte die zweite Art. Schließlich ist es eine Temperamentsfrage.

Waren die Soldaten des Weltkriegs nicht beleidigt, von denen es in Deutschland allein zehn Millionen gab, von denen vielleicht eine Million in den Verbänden der Frontkämpfer organisiert ist, so soll die Reichswehr, von deren hunderttausend Mann nur ein Bruchteil im Krieg gewesen sein kann, beleidigt sein? Auch ein kluger Debatter würde sich vergeblich um den Nachweis bemühen.

Wenn seit tausenden Jahren der Krieg dem Mord, die Krieger Mördern gleichgesetzt worden sind, so ginge das, meinte der Staatsanwalt, die Richter so wenig an, wie wenn ihm, verhandelte ein Gericht gegen einen Dieb, bewiesen werde, daß schon andre gestohlen haben.

Weil Ossietzky den Soldatenstand diffamieren wollte, weil die harten Strafen der später, nach der „Tat“, ergangenen Notverordnungen „analog“ anzuwenden seien, beantragte der Staatsanwalt sechs Monate Gefängnis.

Rechtsanwalt Apfel konnte mitteilen, daß eine Strafkammer, ebenfalls des Landgerichts III, es dem Revolutionär Max Hölz versagt hat, sich beleidigt zu fühlen, als er von einer nationalistischen [8] Zeitung Mörder und Massenmörder genannt wurde. „Im volkstümlichen Sprachgebrauch“ werde nur in den seltensten Fällen der so genannt, der sich nach § 211 des Strafgesetzbuchs strafbar gemacht habe, vom „eigentlichsten, formaljuristischen Sinn“ sei dabei nicht die Rede.

Aber er konnte vor Allem nicht wenige Urteile des Reichsgerichts benennen, in denen bei Beleidigungen von Kollektiven regelmäßig die Legitimation, sich beleidigt zu fühlen, verweigert wurde, weil nicht ein genau umschriebener Kreis gemeint und gekennzeichnet war. Die Juden erreichen, trotz nicht geringer antisemitischer Hetze, nie eine Verurteilung. Was ihnen recht sein muß, muß, gilt noch Recht, der Wehrmacht billig sein.

Rechtsanwalt Olden trug die Masse der Zitate vor, von Laotse, Erasmus, Friedrich dem Großen, Voltaire, Kant, Goethe, Klopstock, Herder, Schubert, Hoffmann von Fallersleben, Rosegger, Kaiser Friedrich III., Victor Hugo, Raabe, in denen Soldaten Mörder, Henker, Schlächter genannt wurden. Nie hat eine Armee deshalb Strafantrag gestellt, nie ein Staatsanwalt angeklagt, ein Gericht verurteilt.

Er zeigte, daß es hier gar nicht um Pazifismus gehe sondern um das Recht, richtig zu denken und logisch zu sprechen, und daß Zensur, geistige Unfreiheit, ein Volk auch soldatisch entnerven müsse.

Den flüchtigen Veränderungen der Machtverhältnisse im Staat dürfe das Gericht sich nicht anbequemen und müsse darum Ossietzky freisprechen.

Nach Ossietzkys Schlußrede erging Freispruch.

Der Vorsitzende begründete: es sei nicht einzusehen, daß grade Kriegsteilnehmer, die in der Reichswehr dienen, gemeint seien. Erhoben über rechts und links seien die deutschen Gerichte unabhängig, der einzige stetige Faktor im Leben des Staats. Ein Verteidiger habe gesagt, es gehe um die geistige Freiheit. Keineswegs. Aus rein juristischem Grunde sei der Angeklagte freizusprechen. (Wie wahr! Wird das Recht richtig angewendet, so ist die Freiheit nicht bedroht.)

Anmerkungen (Wikisource)[Bearbeiten]

  1. Die Exhortatio von Papst Benedikt XV. vom 28. Juli 1915 ist mit einem Nachwort von Walther Karsch unter dem Titel Der Krieg ist eine grauenhafte Schlächterei! auf den Seiten 171–173 im 31. Heft der Weltbühne von 1931 abgedruckt.