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Einrichtung der Feierlichkeiten, welche bey Annahme der Kurwürde zu Cassel zu begehen sind

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Textdaten
Autor: Kurfürstlich Hessisches Oberhofmarschallamt
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Titel: Einrichtung der Feierlichkeiten, welche bey Annahme der Kurwürde zu Cassel zu begehen sind
Untertitel:
aus: Hessen, Deutschland
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Entstehungsdatum: 6. Mai. 1803
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Erscheinungsort: Kassel
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Quelle: UB Marburg Signatur VIII A 234, 6, Nr. 82 im Sammelband; pdf bei Commons
Kurzbeschreibung: Beschreibung der Feierlichkeiten anlässlich der Erhebung Hessen-Kassels zum Kurfürstentum
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Einleitung

Bei der vorliegenden Quelle handelt es sich um das Festprogramm des Kasseler Kurfürstenfestes im Jahr 1803. Das Fest wurde anlässlich der Erhebung der Landgrafschaft Hessen-Kassel zum Kurfürstentum ausgerichtet. Zusammen mit den Reichsfürsten von Württemberg, Baden und Salzburg, hatte Landgraf Wilhelm die Kurfürstenwürde im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses erhalten. Das in 1000 Exemplaren gedruckte und verbreitete Festprogramm, unterrichtet die geladenen Gäste und Obrigkeiten von Zivil- und Militärverwaltung über den korrekten Ablauf des dreitägigen Festes, welches vom 15.-17. Mai. 1803 stattfand.[1] Als Autor des Programms wird das Kurfürstlich Hessische Oberhofmarschallamt genannt, welche Person es konkret verfasst hat, lässt sich jedoch nicht eindeutig ermitteln. Aufschluss über die einzelnen Ämter des Hofmarschallamts bietet der kurhessische Staatskalender des Jahres 1803[2].

Text

[1]

 
     Kronen hat für manche edle Thaten
Ruhm und Muse schon der Welt geweiht:
Die, wodurch die Fürsten Gott sich nahten,
Ist das Mitgefühl der Menschlichkeit!

     Du, die Leiden aller Art zu mindern,
Wach für Deiner Unterthanen Glük,
Schenkest, wohl uns! Deinen frohen Kindern
Schneller Thatkraft tiefen Adlerblik!

     Nim die Regung, die in frohen Liedern
Sich ergiesset! nim den heissen Dank,
Und sein Opfer – nim, o Fürst! von biedern,
Deutschen Männern diesen Hochgesang!

     Sieh, die Thränen unsrer Wonne schwinden
Einst in Perlen – streuen Silberglanz;
Und im Himmel, welcher lonet, winden
Engel sie in Deinen Siegerkranz!

[2]
Einrichtung der Feierlichkeiten,
welche bey Annahme der Kurwürde zu Cassel
zu begehen sind.




An dem hierzu bestimmten Tage, Sonntag den 15. dieses, wird Morgens um 7 Uhr mit Läuten aller Glocken der Stadt angefangen, damit während einer Viertelstunde fortgefahren, und pünctlich um ¼ auf 8 Uhr aufgehört. In demselben Augenblick fangen die auf dem Zeugmantel aufgefahrene Kanonen 50 Schüsse in so genau ausgerechneten Zwischenräumen, an, zu thun, dass gerade der lezte Schuss um ½ 8 geschiehet. In diesem Augenblick fangen wieder alle Glocken an zu läuten, welches ebenfalls wieder um ¾ auf 8 dauert. Hierauf geschehen sodann wieder 50 Kanonenschüsse, in eben denselben Intervallen, so dass der letzte grade um 8 Uhr geschieht.

Sogleich mit dem lezten Kanonenschuss reitet aus dem inneren Schlosshof ein Herold, der Regierungs-Secretarius Rath Rüppel[3], in völliger reicher Kleidung, mit einem Wappenrock &c. in Schuhen und Strümpfen, auf einem mit reicher Equipage geschmückten Pferde, unter folgender Begleitung und Ordnung:

[3] 1) Ein Detachement Cavallerie geführt durch einen Officier.

2) Der Hofpauker mit den Hofpauken.

3) Vier Hoftrompeter.

4) Der Herold.

5) Einige Hessische Cavaliere.

6) Zwey Stallmeister oder Bereiter.

7) Einige Marställer, und

8) Wieder ein Detachement Cavallerie.


Sobald der Herold mit der Begleitung aus dem Schlossthor reitet, fangen Trompeter und Pauker an zu blasen und zu schlagen, und fahren damit ununterbrochen fort, bis der ganze Zug an die Schlossbarriere gelangt ist, woselbst Halt gemacht und durch den Herold das Manifest abgelesen wird, welches die Erhebung zur Kurwürde verkündigt.

Bey Ablesung des Manifests nimmt das, ausser dem Militair, die Begleitung des Herolds ausmachende Gefolge, die Hüthe ab, und erwartet mit entblösstem Haupte das Ende desselben. Bey Nennung des Namens Sr. Kurfürstlichen Durchlaucht präsentirt das den Kreis formirende Detachement des Schützenbataillons das Gewehr. Hierauf entblösst auch der Herold sein Haupt, und ruft ein 3 maliges Vivat dem Kurfürsten Wilhelm dem Ersten.[4] Hierauf fangen Trompeter und Pauker wieder an, zu blasen und zu schlagen; unter dessen beständiger Fortdauer der Herold von da wieder ab und zu gleichmässiger Verlesung des Manifests auf folgende Plätze reitet:


1) Auf den Altstädter Markt.

2) Auf den Markt der Unterneustadt.

3) Auf den Gouvernementsplatz.

[4] 4) Auf den Königsplatz.

5) Auf den Friedrichsplatz.

6) Auf den Wilhelmsplatz und

7) Auf den Carlsplatz.

Um allen Unordnungen vorzubeugen, und um dem Herold die bey Ablesung des Manifests nötige Stille zu verschaffen, werden auf jedem der ebengenannten Plätze (doch ausschliesslich der Schlossbarriere) durch eben so viele Detachements des Casselschen Schützenbataillons Kreise formirt, in welche der Herold mit seinem Gefolge reitet.

Gegen 8 Uhr versammlet sich das Geheime Staatsministerium, der ganze Hofstaat, mit Inbegriff des gesamten Iagdetats in Gallakleidung, das gesammte Militair, die Deputirten der Landstände und der Grafschaft Schaumburg, sämtliche Dicasteria, welche, ausser dem Kriegscollegio, Steuercollegio, und Collegio Medico, in Schwarz erscheinen, die Deputirten der beiden Universitäten &c. in den Vorgemächern des Schlosses.

Allen diesen Corps werden Se. Kurfürstliche Durchlaucht im Audienzsaale successive Audienz geben, deren Glückwünsche annehmen, und damit grade um 9 Uhr den Anfang machen.

Nemlich:

1) Dem gesammten Militair.

2) Dem Erbmarschall[5], mit den Deputirten der Landstände.

3) Den übrigen Hessischen Erbämtern, Obervorstehern, adelichen Obereinnehmern, und sämtlichen übrigen etwa anwesenden Migliedern der Ritterschaft.[6]

4) Den Deputirten der Grafschaft Schaumburg.[7]

5) Dem Oberappellationsgericht.

[5] 6) Der Regierung.

7) Dem Kriegscollegio.[8]

8) Der Oberrentkammer.

9) Dem Steuercollegio.

10) Den Deputirten der Universitäten.[9]

11) Dem Collegio medico, und

12) Dem Magistrat der Stadt Cassel mit Inbegrif der französischen Kanzley.

Während dieser solennen Audienz liegt der Kurhut auf einem cramoisi-sammtnen[10] mit goldenen Treffen und Quasten verzierten Küssen auf einer gleich rechts neben Sr. Kurfürstlichen Durchlaucht noch unter dem Dais stehenden und gleichfalls mit cramoisi Sammt behangenen Tafel. Gleich rechts an dieser Tafel stehet das gesammte Ministerium, links von Serenissimo sämtliche Oberhofchargen. Serenissimus sind umgeben von Höchstdero Aufwartung und militairischer Suite. Die Einführung der Deputirten, der Dicasterien &c. zu dieser Audienz geschiehet durch denjenigen Kammerherrn, welcher die Stelle eines Ceremonienmeisters hierbey versiehet.

Wenn sämtliche Audienzen ertheilt worden, welches wahrscheinlich um 10 Uhr geendigt seyn dürfte, erheben sich beide Kurfürstliche Durchlauchten zu Abwartung des feierlichen Gottesdienstes in die grosse St. Martins-Stiftskirche in folgender Ordnung:

Der ganze Zug gehet aus dem grossen Schlossthor in ununterbrochener Folge; wes Endes nicht nur die Kurfürstlichen Staatskutschen, und andere etwa erforderliche Fürstliche Kutschen, sondern auch alle zum Cortége gehörige Corpora und Kurfürstliche Dienerschaft sich im innern Schlosshofe und den ihnen dazu angewiesenen Orten versammlet haben.

[6] Nur allein die Kutschen der Hofdamen halten auf dem äussern Schlossplatz und erwarten daselbst die Ordre zum Anschliessen.

Sogleich als das Zeichen dazu durch die Glocke der Schlosskirche gegeben worden, fangen sämtliche Glocken der Stadt an, zu läuten, und der Zug nimmt folgendermassen seinen Anfang:

1) Der Hoffourier

2) Sämtliche Hoflivrée, welcher sich alle Pedelle und die im Marstall entbehrliche Personen anschliessen.

3) Sämtliche Hofofficianten, wozu auch die Burggrafen aus der Nähe zu beordern sind.

4) Sämtliche Officianten der beiden Geheimen Kanzleien, mit Ausnahme der Kriegsräthe Lennep[11] und Schminke,[12] welche sich dem Kriegscollegio, und des Regierungsraths Kopp, welcher sich der Regierung anschliesst.

5) Sämtliche Livréepagen.

6) Deren zwey Hofmeister.

7) Der Jagdsecretair Bauer, als Marschall.

8) Einige Förster.

9) Einige Oberförster.

10) Sämtliche Jagdjunker.

11) Sämtliche Forstmeister.

12) Sämtliche Oberforstmeister.

13) Der Oberjägermeister von Witzleben.

14) Ein Marschall, der Stadtsecretarius Koch.

15) Der Magistrat der Stadt Cassel und die französische Kanzlei.

16) Ein Marschall, der Inspector Döring.

17) Das Collegium medicum.

18) Ein Marschall, der Stallschreiber Brede.

[7] 19) Die Deputirten der Universitäten.

20) Ein Marschall, der Steuersecretarius Rothe.

21) Das Steuercollegium.

22) Ein Marschall, der Kammersecretarius Fulda.

23) Die Oberrentkammer.

24) Ein Marschall, der Secretarius Gschwind.

25) Das Kriegscollegium.

26) Ein Marschall, der Regierungssecretarius Wüst.

27) Die Regierung.

28) Ein Marschall, der Oberappellationsgerichts-Secretarius Huth.

29) Das Oberappellationsgericht.

30) Ein Marschall, der Archivarius Hildewig.

31) Sämtliche Hofjunker.

32) Sämtliche Kammerjunker.

33) Sämtliche Kammerherrn.

34) Der Hofmarschall Graf von Bohlen und der Oberschenk von Stockhausen.

35) Ein Marschall, der Amtmann Brethauer.

36) Die anwesenden Ordensritter, welche nicht bey Collegien angestellt sind.

37) Ein Marschall, der Hofintendant Bauer.

38) Das gesammte Geheime Staatsministerium

39) Ein Marschall, der Secretarius Stöpler.

40) Die Deputirten der Grafschaft Schaumburg.

41) Ein Marschall, der Steuercommissarius Rodemann.

42) Die adelichen Obereinnehmer und Obervorsteher, auch übrige Mitglieder der Ritterschaft.

43) Ein Marschall, der Amtmann Burchardi.

44) Die Deputirten der Landstände.

[8] 45) Der Herold mit seinem Heroldsstab.

46) Der Erbmarschall, den Kurhut auf einem cramoisi-sammtnen Küssen tragend, rechts und links desselben zwey Cavaliere, welche hessische Erbämter begleiten. Der Erbmarschall empfängt hierzu den Kurhut mit dem Küssen im Audienzsaal aus den Händen des Oberkämmerers, oder desjenigen, welcher diese Stelle vertritt.

47) Der Bereuter Lüttgendorf zu Pferde.

48) Der Stallmeister Hünersdorf gleichfalls zu Pferde.

49) Die Flügeladjutanten zu Pferde.

50) Der Generaladjutant Oberst von Motz zu Pferde.

51) Serenissimi Electoris mit Acht Schimmeln bespannte Staatskutsche, in welche Höchstdieselben des Kurprinzen Hochfürstliche Durchlaucht aufnehmen. Im Tritte rechts und links stehen 2 Leibpagen; Gleich neben dem Schlag rechter Hand der Viceoberstallmeister von Gilsa zu Pferde, und neben dem Schlag linker Hand Serenissimi Kammerherr von der Aufwartung gleichfalls zu Pferde. Vier Laufer begleiten den Wagen, doch etwas hinterwärts. Rechts und links umgiebt die Schweizergarde in 2 Kolonnen den Wagen unter Anführung ihrer Officiere.

52) Die gleichfalls mit Acht Pferden bespannte Staatskutsche von Ihro Königlichen Hoheit der Kurfürstin, worin Höchstdieselbe Ihro Königliche Hoheit die Kurprinzessin aufnehmen. Rechter Hand am Schlag der Oberhofmeister von Moltke zu Pferde, linker Hand am Schlag der Kammerherr von Buttlar, gleichfalls zu Pferde, jedoch beide in Schuhen und Strümpfen, 2 Leibpagen im Tritt, und 4 Lakaien neben dem Wagen, jedoch wieder etwas hinterwärts.

53) Sr. des Prinzen Friedrichs von Hessen Hochfürstliche Durchlaucht, nebst den sich etwa einfindenden andern Prinzen [9] des Kurhauses, in so vielen sechsspännigen Kutschen, als dazu erforderlich seyn dürften.

54) Die Hofdamen der Kurfürstin und Kurprinzessin, und

55) Noch einige ledige Kutschen aus Kurfürstlichem Marstall.

Dieser ganze Zug gehet von der Schlossbarrière durch die Elisabetherstrasse, über den Friedrichsplatz vor dem Museum her, dann rechts durch das untere Ende der Königsstrasse, grade über den Königsplatz und sodann über den Gouvernementsplatz in die Kirche.

Die hiesige Garnison formirt von der Schlossbarrière an bis an die Kirche, in den zum Zug bestimmten Strassen, ein doppeltes Spalier mit fliegenden Fahnen.

Sogleich beim Anfang des Zugs fangen sämtliche Glocken der Stadt an, zu läuten, und fahren damit ununterbrochen fort, bis zur Ankunft der höchsten Herrschaften in der Kirche, Höchstwelche an der Kirchthüre vom Casselschen Superintendenten an der Spitze der Casselschen Geistlichkeit empfangen werden.

Gleich bei dem Eintritt in die Kirche vertheilen sich sämtliche den Zug ausmachende Classen und Corps in die ihnen angewiesene Plätze.

Der Erbmarschall legt den Kurhut mit dem Küssen auf einen dazu neben den Altar gestellten und mit cramoisi-Sammt behangenen Tisch, neben welchen die den Erbmarschall begleitende Erbämter während des Gottesdienstes stehen bleiben.

Die Aufwartungen und militairische Suiten des hohen Kurhauses bleiben an der Thüre stehen, um Höchstdenenselben bis an die, für die höchste Herrschaften zubereitete, Tribune vorzutreten.

[10] Bey dem Eintritt des Durchlauchtigsten Kurfürsten in die Kirche, wird mit Pauken und Trompeten eine passende Intrade gemacht, so lange, bis Sie geruhen, sich niederzulassen. Alsdann lässt die gänzliche grosse Orgel sich mit einer Intonation hören. Hierauf folgt ein Vorspiel von Blasinstrumenten mit der obligaten Orgel, dann die Melodie der ersten Strophe des Lieds: Herr Gott dich loben wir &c. welches nachmals von der Versammlung mit der vierstimmigen Begleitung sämtlicher Instrumente und des Schulchors, wie gewöhnlich, gesungen wird. Während diesem Gesang geschehen durch die auf dem Kasernenplatz aufgefahrne Kanonen 100 Kanonenschüsse und abwechselnd mit diesen geben die auf demselben Platz formirte Bataillons 3 Generalsalven, wozu ein Signal vom grossen Kirchthurm zu geben ist. Gleich nach Endigung dieses Lobgesangs besteigt der Superintendent die Kanzel, um eine, der Feier des Tages angemessene, kurze Predigt zu halten, und nach deren Endigung ein feierliches Dankgebät zu sprechen. Hierauf wird die Melodie des Lieds Nro. 466. von Instrumenten 4 stimmig vorgespielt, und dann der 6. Vers dieses Lieds von der Versammlung mit dem Chor und Begleitung der Instrumente gesungen. Wenn Se. Kurfürstliche Durchlaucht nach Sprechung des Seegens Sich zum Ausgang aus der Kirche erheben, so machen wieder Pauken und Trompeten eine Intrade, welche bis zum völligen Ausgang aus der Kirche dauert.

Nach geendigtem Gottesdienst erfolgt die Rückkehr in ebenderselben Ordnung und durch eben dieselben Strassen, wie beim Hingehen.

Nach erfolgter Rückkehr in das Schloss und dem dazu zu erwartenden Befehl, verfügen sich sämtliche obengenannte Corpora und Dicasteria in Ihro der Kurfürstin Königliche Hoheit Vorgemächer, um nach der vorhin festgesetzten Ordnung zu gleichmässiger Audienz [11] und Darbringung der devotesten Glückwünsche vorgelassen zu werden. Bey dieser Audienz sind Ihro Königliche Hoheit von Höchstdero gesammtem Hofstaat umgeben, und der den Ceremonienmeistersdienst verrichtende Kammerherr führt wieder jede Classe zur Audienz ein.

Um ½ 2 Uhr wird durch Pauker und Trompeter das Signal zur Tafel gegeben, an welcher beide Kurfürstliche Durchlauchten nebst etwa anwesender Höchster Familie im weissen Saal unter dem Dais und unter Aufwartung des gesammten Hofstaats speisen. Das dabey zu beobachtende Ceremoniel ist grade das nemliche, welches bisher bey Fürstlichen Vermählungen festgesetzt gewesen.

Sämtliche etwa anwesende fremde Prinzen, so nicht zum Hause gehören, fremde Gesandten, übrige Fremde von Distinction, Deputirte, Generale, Dicasteria und Hof, speisen an 2 grossen Marschallstafeln im goldenen Saal.

Zuschauer können weder im Kurfürstlichen Speisesaal, noch im goldenen Saal, unter keinerlei Vorwand, zugelassen werden. Nach aufgehobener Tafel retiriren sich die höchste Herrschaften.

Abends gegen 7 Uhr ist grosse Gratulationscour in Sr. Kurfürstlichen Durchlaucht Gemächern für Damen und Cavaliere, auch sämtliche Officiers-Corps. Zu dieser Cour erscheinen sämtliche Damen in der jezt gebräuchlichen Hofkleidung oder sogenannten Turquen. Hierauf Spiel, und sodann um ½ 9 Uhr Souper im goldenen Saal an einem grossen Hufeisen, nebst 2 grossen Marschallstafeln im weissen Saal.

Vielleicht geruhen sämtliche höchste Herrschaften, nach der Tafel durch die Hauptstrassen zu fahren, um die Illuminationen in Augenschein zu nehmen.

[12]
Am zweiten Tag.

Vormittags um 12 Uhr grosses Ordenskapitul mit dem gewöhnlichen und bekannten Ceremoniel. Nach demselben grosse Rittertafel im Ordenssaal. Ihro der Kurfürstin Königliche Hoheit geruhen die etwa anwesende fremde Prinzen, Gesandten, und andere Fremde von Distinction an Höchstdero Tafel zu ziehen.

Abends um 6 Uhr grosses Schauspiel, wobey ein auf den Tag eingerichtetes Singspiel aufgeführt wird. Nach selbigem speisen die höchste Herrschaften en retraite.

Am dritten Tag.

Mittags grosse Tafel im gewöhnlichen Speisesaal, wozu Standespersonen von Distinction eingeladen werden.

Abends Bal en masque und grosses Souper in der Orangerie, welche, wie gewöhnlich, illuminirt wird.

Cassel den 6. May 1803.

Aus Kurfürstlich Hessischem Oberhofmarschallamt.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Für eine ausführliche Einordnung des Kasseler Kurfürstenfests und seiner Beurteilung siehe: Uta Löwenstein, Gott segne unsern Kurfürsten. Die Feierlichkeiten bei der Annahme der Kurwürde durch den Landgrafen von Hessen-Kassel In: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte (ZHG); Bd. 108, Kassel, 2003, S. 17-27.(Online-Zugriff: http://www.vhghessen.de/inhalt/zhg/ZHG_108/02_Loewenstein_Feierlichkeiten.pdf)
  2. Hof-Marschall-Amt im kurhessischen Staatskalender (1803)
  3. Rath Rüppel im kurhessischen Staatskalender (1803)
  4. Kurfürst Wilhelm der Erste im kurhessischen Staatskalender (1803)
  5. Erbmarschall Friedrich Franz August Riedesel zu Eisenbach im kurhessischen Staatskalender (1803)
  6. Hessische Erbämter im kurhessischen Staatskalender (1803)
  7. Grafschaft Schaumburg im kurhessischen Staatskalender (1803)
  8. Militär-Staat im kurhessischen Staatskalender (1803)
  9. Gemeint sind die beiden Universitäten Rinteln und Marburg. Die Vertreter der Universität Rinteln finden sich unter den ersten Seiten der Abgeordneten der Grafschaft Schaumburgs, da Rinteln Teil Schaumburgs war. Für die Vertreter der Universität Marburg siehe: Deputierte der Universität Marburg im kurhessischen Staatskalender (1803)
  10. cramoisi=leuchtend rot, Vgl. https://de.langenscheidt.com/franzoesisch-deutsch/cramoisi
  11. Kriegsrat Lennep im kurhessischen Staatskalender (1803)
  12. Kriegsrat Schminke im kurhessischen Staatskalender (1803)