Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 1. März 1870
[37]
(Nr. 422.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den bisherigen Königlich Preußischen Generalkonsul Freiherrn Alphons v. Rothschild zu Paris
zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes, und
- den bisherigen Königlich Preußischen Konsul Dr. Felix Bamberg zu Paris
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 423.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den bisherigen Königlich Preußischen Generalkonsul Freiherrn v. Rechenberg zu Warschau
zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 424.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den bisherigen Bundeskonsul Dr. Rosen zu Belgrad
zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 425.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den bisherigen Advokaten Dr.Johannes Luehrsen aus Hamburg
zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Smyrna zu ernennen geruht.
(Nr. 426.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den Kaufmann Matthew Trotter Johnston in Viktoria (British Columbia)
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. [38]
(Nr. 427.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den bisherigen Königlich Preußischen Konsul Chr. A. Creighton zu Halifax
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 428.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den Kaufmann J. Ziekursch zu Coquimbo (Chile)
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 429.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den bisherigen Vizekonsul des Norddeutschen Bundes Dr. Hoyer zu Moskau
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 430.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- an Stelle des auf seinen Antrag ausgeschiedenen Bundeskonsuls Hermann Vollmar in Barcelona, den Kaufmann Georg Vollmar
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 431.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- an Stelle des verstorbenen Bundeskonsuls Kressner in Palermo den Kaufmann Georg Kopp daselbst
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 432.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den bisherigen Königlich Preußischen Vizekonsul J. Uhler zu Mahon
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.