Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 13. März 1869

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Gesetzestext
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Titel: Ernennung zu Bundeskonsuln.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 6, Seite 50
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 13. März 1869
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(Nr. 246.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann Pierre Armand Wladimir Mörch zu La Rochelle

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 247.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Preußischen Vizekonsul Ludwig Adolph Theodor Blücher zu Galacz

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst, und

den bisherigen Vizekonsul beim Generalkonsulat des Norddeutschen Bundes zu Alexandrien Heinrich Friedrich Willibald Richard Bartels

zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes in Jassy zu ernennen geruht.


(Nr. 248.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den bisherigen Preußischen Konsul Reinhard Berger zu Gonaïves (Hayti)

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 249.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den bisherigen Preußischen und Hamburgischen Konsul J. H. Goßler zu Boston und den Kaufmann Ernst Beyer zu Mobile

zu Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.


(Nr. 250.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den bisherigen Preußischen Vizekonsul Alexander Rigler

zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Akkiermann zu ernennen geruht.