Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 16. Juli 1870

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Gesetzestext
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Titel: Ernennung zu Bundeskonsuln.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1870, Nr. 25, Seite 482
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: Vom 16. Juli 1870
Inkrafttreten:
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(Nr. 525.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann Robert Prowse

zum Konsul des Norddeutschen Bundes in St. Johns (New-Foundland) zu ernennen geruht.


(Nr. 526.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

an Stelle des verstorbenen Bundeskonsuls W. A. Bach zu Ostende den Kaufmann Adolf Bach

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst, und

den Kaufmann Julius Rautenstrauch

zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes in Antwerpen zu ernennen geruht.


(Nr. 527.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann Paul Eisenstuck

zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Chinandega (Nicaragua) zu ernennen geruht.


(Nr. 528.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann A. Evers zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Hiogo (Japan)

zu ernennen geruht.


(Nr. 529.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann J. Th. Jansen zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes in Chefoo (China),
den Kaufmann Knight zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes in Niutschwang (China) und
den Kaufmann Cäsar Krüger zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes in Swatow (China),

zu ernennen geruht.