Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 28. Mai 1870
Erscheinungsbild
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(Nr. 489.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- an Stelle des verstorbenen Bundeskonsuls Kobbe in Matanzas den Kaufmann W. Hoffmann
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 490.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Bundeskonsuls H. Bolckow in Middlesborough den Kaufmann Carl Ferdinand Heinrich Bolckow
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. [193]
(Nr. 491.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den Grundbesitzer Johann Friedrich August Kelling
zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Nelson (Neu-Seeland) zu ernennen geruht.
(Nr. 492.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den Kaufmann O. M. Bade zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes zu Christiania,
- den Kaufmann H. Gutzeit zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes zu Frederikstad,
- den Kaufmann A. F. Lyche zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes zu Frederikshald,
- den Kaufmann B. C. Lange zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes zu Drammen,
- den Kaufmann H. J. Hammer zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes zu Lillesand,
- den Kaufmann H. J. Crawfurd zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes zu Grimstad
zu ernennen geruht.