Ertheilung des Exequatur an Konsuln auswärtiger Mächte. Vom 10. August 1869

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Gesetzestext
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Titel: Ertheilung des Exequatur an Konsuln auswärtiger Mächte
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 33, Seite 632, 634
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 10. August 1869
Inkrafttreten:
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[632]


(Nr. 336.) Der Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Columbien in Amsterdam, Herr A. Goldberg ist zugleich zum Generalkonsul der genannten Republik für den Norddeutschen Bund ernannt worden. Der genannte Generalkonsul, zu dessen Ernennung Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur ertheilt ist, wird während eines großen Theils des Jahres seinen Wohnsitz in Berlin nehmen. [634]


(Nr. 340.) Dem Schiffsrheder H. W. Baake ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Konsul des Freistaates Uruguay für Memel ertheilt worden.


(Nr. 341.) Dem Herrn William M. Coleman ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika für Stettin ertheilt worden.