Geschichte von Kloster Heilsbronn/Das Sonst und Jetzt bezüglich des religös-sittlichen Volkslebens und der Armenversorgung

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« Die Fürstenschule. Die Prediger in Heilsbronn Geschichte von Kloster Heilsbronn
Heilsbronn im 18. und 19. Jahrhundert. Gerichts-, Gemeinde-, Schul- und Kirchenwesen. Die Prediger seit der Aufhebung der Fürstenschule »
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Zwölfter Abschnitt.
Das Sonst und Jetzt bezüglich des religiös-sittlichen Volkslebens und der Armenversorgung.

Was der Bischof Otto bei der Gründung des Klosters Heilsbronn vor Allem beabsichtigte, war Askese, Gottesdienstübung und Gründung eines reichfundirten Mönchsstaates. Siehe oben I, 21 bis 26. Die Äbte behielten das von dem Klosterstifter ihnen gesteckte Ziel stets vor Augen, wie wir im III. Abschnitt gesehen haben. Sie hielten fortwährend bezüglich der Gottesdienstübungen und Zucht die Ordensregel aufrecht; zu einer Entartung, wie in so manchen Klöstern, kam es bei den heilsbronner Klösterlingen nie. Die Äbte erweiterten und befestigten fortwährend den Mönchsstaat, waren gastfrei, mildthätig, väterlich gesinnt und verloren auch das religiös-sittliche Leben ihrer Unterthanen nicht aus den Augen. Im Besitz einer selbstständigen, lediglich vom Kaiser abhängigen Rechtspflege gaben sie Gesetze zur Förderung des Guten und zur Bestrafung des Bösen sowohl für den ganzen Mönchsstaat, als auch für einzelne Gemeinden (Dorfordnungen); siehe Abschnitt V. Das religiös-kirchliche Bedürfniß ihrer Unterthanen befriedigten sie dadurch, daß sie Kapellen erbauen und den Gottesdienst darin durch ihre Mönche besorgen ließen, zunächst in Heilsbronn selbst in der 1771 abgetragenen Katharinenkirche und in der theilweise noch stehenden Spitalkapelle, als das Klostergebiet sich erweiterte, auch auswärts in den Kapellen zu Münchzell, Ketteldorf, Neuhof, Adelsdorf, Sommerhausen und Randersacker. Das Bestreben, durch die Volksschule das Volk religiös-sittlich zu erziehen, war damals noch unbekannt; Volksschulen gab es auf dem Klostergebiete nicht, auch keine höhere Schulanstalt für den Adel. Eine Missionsanstalt zur Belehrung und Bildung des Volkes war in Heilsbronn niemals. In manchen Klöstern suchte man dadurch auf das soziale Volksleben wohlthätig einzuwirken, daß die Mönche mit eigenen Händen das Feld bebauten, Handwerke betrieben und das Volk in dergleichen Handthierungen unterrichteten; [157] allein die heilsbronner Mönche verrichteten, so weit die urkundlichen Nachrichten zurückreichen, dergleichen Geschäfte nicht eigenhändig. Die im Kloster herrschende Mäßigkeit und strenge Zucht hätte bildend auf das Volksleben einwirken können, wenn man diese Tugenden nicht bloß bewundert und gerühmt, sondern auch nachgeahmt hätte, was aber nicht geschah, nicht von der untern Volksklasse, nicht vom Adel, über dessen oft exzessives Treiben im Burggrafenhause die „Beiträge“ berichten.

Diejenigen, welche vom kirchlichen Schmuck eine nachhaltige Einwirkung auf das religiös-sittliche Volksleben erwarten, werden glauben, die vielen in Heilsbronn vorhandenen kirchlichen Kunstgegenstände seien von den Äbten angeschafft worden, um dadurch auf das religiös-sittliche Volksleben bessernd einzuwirken. Hierüber ist Folgendes zu bemerken: Jene Kunstgegenstände stammen aus der späteren und letzten Klosterzeit. Während der ersten Klosterzeit waren dergleichen Kunstgebilde in der heilsbronner Kirche nicht vorhanden, da die Cisterzienser ursprünglich keine Bildereien in ihren Kirchen duldeten; daher erscheint auch die in ihrer Ursprünglichkeit von 1132 großentheils noch vorhandene Kirche in Heilsbronn höchst einfach und schmucklos. Diese Einfachheit und Schmucklosigkeit findet man auch noch beim ersten Ausbau (Ritterkapelle), aber nicht mehr bei den späteren Erweiterungen. Den Äbten, welche jene Kunstgegenstände angeschafft haben, war es dabei lediglich darum zu thun, ihre Kunstliebhaberei zu befriedigen und ihres Namens Gedächtniß zu stiften, keineswegs aber, um dadurch veredelnd auf das Volk einzuwirken. Der 26. Abt Wenk (s. dort) sagt, was ihn bewog, dergleichen Gegenstände anzuschaffen: ut postoritas, quod per ipsum aut tempore sui reguminis sit factum, agnoscat. Für das Volk waren diese Gegenstände soviel wie gar nicht vorhanden; denn sie befanden sich fast insgesammt nicht in der Volkskirche (Katharinenkirche), sondern in der Klosterkirche, welche das Volk nur selten betreten durfte. Aber auch durch ein öfteres, tägliches Beschauen dieser Gegenstände würde das religiös-sittliche Volksleben nichts gewonnen haben. Denn die Erfahrung lehrt [158] bis zur Stunde, daß es an den Orten und in den Ländern, wo dem Volke durch kirchliche Architektur, Malerei und Plastik das Erhabenste vor Augen gestellt ist, im religiös-sittlichen Leben des Volkes nicht besser, sondern meist schlimmer steht, als anderwärts, wo derartiger kirchlicher Schmuck fehlt oder grundsätzlich fern gehalten wird. Die Erfahrung lehrt ferner, daß die Schöpfer, Kenner und Bewunderer von dergleichen kirchlichen Kunstwerken bezüglich des religiös-sittlichen Lebens vor andern Menschen nichts voraus haben. Von den in Rede stehenden Kunstgebilden gilt dasselbe, was vorhin von der Tonkunst gesagt wurde: „Die Künste insgesammt tragen unendlich viel bei zur Verschönerung des Lebens, insonderheit zur Verherrlichung des kirchlichen Gottesdienstes; aber feste religiös-sittliche Grundsätze werden durch sie nicht eingepflanzt.“

Die reformatorisch gesinnten Klosteräbte von Schopper an suchten durch Einführung des lutherischen Lehrbegriffs das religiös-sittliche Volksleben zu verbessern. Die lutherische Lehre und Gottesdienstordnung wurde auf dem Klostergebiete oktroyirt und ohne viel Widerrede angenommen. Es wurde fortan in diesem Sinne gepredigt, der Katechismus gelehrt, das heilige Abendmahl gehalten, die Kirchenvisitation eingeführt, Kirchenzucht geübt, in obrigkeitlichen Erlassen zum Kirchenbesuch und zur Buße ermahnt. Als nach jahrelanger Praxis die mit Zuversicht erwartete religiös-sittliche Besserung nicht eintrat, sondern vielmehr Verschlimmerung, da sprachen sich die Äbte, ingleichen die Markgrafen und deren Räthe aus wie folgt: „Wir erfahren nicht sonder Entsetzung, daß solche Laster seither noch mehr überhand genommen, welches uns bei so heller und klarer Lehre des allein seligmachenden Wortes Gottes gar entsetzlich zu hören. Ob wir wohl vor guter Zeit allerlei Mandate haben ausgehen lassen und in guter Hoffnung gestanden, dieselbigen sollten bei fleißiger Bestellung des heiligen Predigtamts, des Gebrauchs des hochwürdigen Sakraments und christlicher Ceremonien, sonderlich auch Traktation des Katechismus, zur Förderung von Gottes Ehre und Wohlfahrt unserer Unterthanen gereicht sein: so finden wir doch, [159] daß allenthalben keine Vermahnung und Warnung zur Besserung helfen will; dagegen Gotteslästerung, Ehebruch, Hurerei, Geiz, Wucher und andere sträfliche Laster und aller Muthwillen und Leichtfertigkeit in allem Schwange gehen und ungescheut getrieben werden, welches wir nicht sonder Befremdung und Bekümmerniß vernommen haben.“ Die schmerzliche Gewißheit lag vor Augen, daß durch alle in Folge der Reformation zur Anwendung gekommenen wohlgemeinten Heilmittel das religiös-sittliche Volksleben zur Zeit der Klosterauflösung und am Ende des Reformationsjahrhunderts nicht besser geworden war. Rathlos trat man in das folgende 17. Jahrhundert, in welchem durch den dreißigjährigen Krieg die Verwilderung sowohl in der Fürstenschule, als auch auf dem ganzen ehemaligen Klostergebiete noch größer wurde, wie wir in den Abschn. X u. XI gesehen haben. Wie vor dem Kriege, so hielt man auch nach demselben strengkonfessionelle Rechtgläubigkeit für das wirksamste Heilmittel, ob es gleich seit der Reformation augenfällig erfolglos angewendet worden war. Diese augenfällige Erfolglosigkeit führte zu einer gegentheiligen Anschauung, zu dem Glauben: dieser konfessionelle Dogmatismus sei Schuld daran, daß es im religiös-sittlichen Volksleben so schlimm stehe. Der Orthodoxie stellte sich daher in einem kleineren Kreise der Pietismus, in einem größeren der Rationalismus gegenüber. Allein trotz Pietismus und Rationalismus blieb das Volksleben im Großen und Ganzen auf seiner tiefen Stufe. Im 19. Jahrhundert versuchte man es wieder, wie vormals, erst vorübergehend mit dem Pietismus, dann dauernd mit dem Dogmatismus. An die Stelle der rationalistischen trat eine vorwiegend dogmatische Predigtweise. Gesangbücher, Melodien, Katechismen, Liturgie und liturgische Schriften erhielten wieder das alte ursprüngliche Gepräge. Dazu kamen noch folgende Besserungsmittel in Anwendung: Bibelverbreitung, belehrende und erbauende Volksschriften, Konventikel, fromme Vereine, Missionspredigten, Förderung der äußeren und inneren Mission, Einführung von Kirchenvorständen, gezwungener Schul- und Christenlehrbesuch, Wegweisung der Schuljugend von Tanzböden, Sonntagsschulen, Kleinkinderschulen, [160] Kindergärten, Kindergottesdienste, Rettungshäuser, Religions-, Leumunds- und Schulzeugnisse, Belohnung langjähriger Dienstboten, Verbesserung des Gerichts- und Gefängnißwesens, Fürsorge für entlassene Sträflinge, Regulative über das Schulwesen, insonderheit über den Religionsunterricht, Regelung der Polizeistunde. Wider Erwarten wurde das religiös-sittliche Leben im Großen und Ganzen durch alle diese Heilmittel nicht besser. Beim Rückblick auf die oben Abschn. VI geschilderten Zustände im 16. und 17. Jahrhundert sieht man, daß es seitdem zwar in manchen Beziehungen, z. B. in den Pfarrhäusern, in der Rechtspflege, im Volksschulwesen besser geworden ist, nicht aber im religiös-sittlichen Volksleben überhaupt. Zwar ist es hier und da durch einen allseitig einflußreichen Mann in einem kleinen Kreise besser geworden; allein die Wirksamkeit des Mannes blieb auf diesen kleinen Kreis beschränkt und ohne Einfluß auf das Große und Ganze; und gewöhnlich kehrte nach seiner Abberufung aus dem Arbeitsfelde Alles wieder in das alte Geleise zurück. Umfassender ist das Arbeitsfeld der inneren Mission; allein auch diese kann das religiös-sittliche Volksleben im Großen und Ganzen unmöglich reformiren, da sie zur Erreichung ihrer edlen Zwecke der hochherzigen Gehilfen in allen Ständen eine so große Zahl nöthig hat, wie diese nie vorhanden war, nicht vorhanden ist und niemals vorhanden sein wird.

Der Stand des religiös-sittlichen Volkslebens ist auf dem ganzen ehemaligen Klostergebiete und in ganz Deutschland fortwährend unerfreulich. Besser steht es dagegen in dem einen und andern außerdeutschen Lande: besser schon in Holland und England, noch besser in Schottland. Das Warum ergibt sich hauptsächlich aus der Verschiedenheit des Ganges, welchen die Reformation dort genommen hat. Diese wurde dort (in Holland und Schottland, nicht in England) sofort Volkssache, während sie anderwärts, namentlich im heilsbronner Mönchsstaate, von obenher oktroyirt und vom Volke ohne viel Widerrede angenommen wurde. In Holland, und mehr noch in Schottland, kamen in Folge der Reformation zwei Erziehungsmittel zur [161] Anwendung, welche mehr als alle bisher versuchten Erziehungsmittel geeignet sind, im Großen und Ganzen, in allen Volksschichten auf das religiös-sittliche Leben bessernd einzuwirken. Diese beiden Erziehungsmittel sind: einerseits Gestattung der freiesten Bewegung, andererseits völlige Hemmung der freien Bewegung durch den Ruhetagszwang. In jenen Ländern bewegt sich seit 300 Jahren jede Gemeinde frei, ohne kleinliche Einmischung oder Kontrole von Seiten einer Staatsbehörde. Dadurch, daß man den Gemeindebürgern so viel überläßt, gewinnen diese an Intelligenz und Selbstständigkeit, an Interesse für ihre eigenen Schöpfungen, an Eifer, in ihren Gemeinden Zucht und Ordnung aufrecht zu erhalten. Sie verlassen sich nicht auf Kuratelbehörden, Revisoren und Gendarmerie; sie lernen, sich selbst zu helfen und zu schützen und ihr Gemeinde-, Kirchen- und Wohlthätigkeitsvermögen selbst zu verwalten; sie werden gesetzkundig und lernen, das Gesetz zu achten. Wie die Gemeinde, so bewegt sich auch jeder Einzelne frei in Absicht auf Geschäftsbetrieb, Ansässigmachung und Verehelichung, auf Zusammenkünfte, welche keine Polizei, keine Polizeistunde beschränkt. Diese gesetzlich gestattete freie Bewegung hat sich im Laufe der Jahrhunderte dort als überaus wohlthätig bewährt, als das einflußreichste Mittel zur Pflege häuslicher und bürgerlicher Tugenden. Das dortige rege industrielle und religiös-kirchliche Leben ist meist die Frucht der freien Konkurrenz, der freien Assoziation und Diskussion. Daß dieser bessere Stand durch freiheitsbeschränkende Institutionen nicht erzielt wird, hat bei uns die Erfahrung gelehrt. Einige dieser Institutionen erwiesen und erweisen sich offenkundig als nachtheilig, z. B. wenn der Tagespresse und den Vereinen keine freie Bewegung gestattet, wenn der Gewerbsbetrieb oder die Ansässigmachung und Verehelichung durch die Vorlage von Leumunds-, Religions- und Vermögensattesten bedingt ist, oder durch die Bewilligung der Gemeindeverwaltungen, durch Vernehmungen von Konkurrenten und Nichtkonkurrenten. Die traurigen Folgen dieser Beschränkungen sind Preßprozesse, Hader, Haß, Intriguen, falsche Zeugnisse, Rekurse, Geldverlust, Erbitterung gegen die [162] Obrigkeit und das Gesetz. Allerdings hat jene freie Bewegung auch Nachtheile, welche aber durch den Gewinn, den sie in sittlicher Hinsicht bringt, weit aufgewogen werden.

In England bewegt man sich ebenso frei, wie in Schottland; gleichwohl ist der Stand des religiös-sittlichen Lebens dort weniger befriedigend, als in Schottland. Der Grund davon liegt hauptsächlich darin, daß in England kein Ruhetagszwang besteht, wie in Schottland. Das englische Gesetz verbietet zwar am Sonntage merkantilischen und industriellen Verkehr, theatralische Vorstellungen, öffentliche Spiele, Tänze, Öffnen der Schenken während der kirchlichen Gottesdienststunden; dagegen gestattet es Reiten und Fahren, Musik im eigenen Hause, Wirthshausverkehr nach den Gottesdienststunden. Die königlichen Gärten und Schlösser sind gerade an den Sonntagen dem Publikum geöffnet, welchem dort auch wohl durch Militärmusik Unterhaltung geboten wird. Die Vergnügungsorte und Schenken in der Umgegend von Städten werden gerade an den Sonntagen am häufigsten besucht. Anders ist’s in Schottland. Hier steht am Sonntage der in der Woche übliche Verkehr völlig still. Das schottische Gesetz verbietet, wie das englische, am Sonntage merkantilischen und industriellen Verkehr, theatralische Vorstellungen, öffentliche Spiele, Tänze; es verbietet aber noch Anderes: den Verkehr in den Schenken nicht bloß während der Gottesdienststunden, sondern während des ganzen Ruhetages, von Mitternacht bis Mitternacht; es beschränkt am Sonntage die Eisenbahnfahrten und das Fahren auf den Landstraßen; es verbietet Musik im eigenen Hause, während man gerade in Schottland an den Wochentagen gerne musizirt und tanzt. Der Bäcker bäckt nicht in früher Morgenstunde. Da ist am Sonntag kein lautes Rufen auf den Gassen, kein Wirthshausverkehr, keine Zusammenkunft zu bürgerlichen Verhandlungen, keine Waffenübung, keine Jagd, kein Gewehrschuß, kein Reisen; nur Ärzte, Apotheker, Hebammen etc. warten ihres Berufes, wie an den Werktagen. So ist dort Ruhe und Stillstand des an den Werktagen üblichen Verkehrs, und zwar von Mitternacht bis Mitternacht. Beim Hinblick auf diesen [163] Stand der Dinge wird man versucht zu fragen: „Wozu diese gezwungene Stille am Ruhetage, an welchem man nach mühevoller Wochenarbeit seines Lebens nicht froh werden darf?“ Wer länger dort gelebt und beobachtet hat, antwortet: „Die gestattete freie Bewegung und der Ruhetagszwang sind die beiden Faktoren, durch die sich im Laufe der Jahrhunderte das religiös-sittliche Volksleben dort besser gestaltet hat, als anderwärts.“ Bei der niederen Volksklasse fehlt es auch in Schottland nicht an Exzessen bei Gelagen und geselligen Zusammenkünften, besonders in Folge des Branntweingenusses, ein dort sehr verbreitetes Übel; allein die Exzedenten erscheinen dort augenfällig nicht so roh, wie wir dieselben auf dem heilsbronner Klostergebiete gefunden haben und in Deutschland fast allenthalben finden. Bei Tänzen und andern Volksbelustigungen kommen Exzesse dort nicht so häufig vor, und auch bei diesen Gelegenheiten zeigt sich’s, daß das Volk dort von Haus aus besser gezogen ist. Von Haus aus besser gezogen erscheint dort auch die studirende Jugend, namentlich in Edinburg, der größten schottischen Universität. Schottland hat keine Gymnasien im deutschen Sinne; die Universität ist zugleich Gymnasium. Jünglinge im reiferen Alter erhalten daselbst Unterricht in den Fakultätswissenschaften, während Jünglinge im Gymnasiastenalter Gymnasialstudien daselbst treiben. Die Gesammtzahl der Studirenden beläuft sich auf etwa 3000. Allen ist, wie jedem dortigen Staatsbürger, die freieste Bewegung gestattet. Nichts hindert sie, Korps zu stiften, Kommerce zu halten, durch Kleidung und Abzeichen sich von andern Menschen zu unterscheiden, einander zu befehden und zu majorisiren; allein sie halten sich davon fern. Von Haus aus an ein besseres Familienleben gewöhnt und überhaupt besser gezogen, leben sie auch auf der Universität meist in Familien. Ausschreitungen, welche im deutschen Burschenleben so oft wiederkehren, kommen bei ihnen nur selten vor.

Daß der bessere Stand des Volkslebens in Schottland, auch in England und Holland hauptsächlich eine Frucht jener Verbindung der Freiheit mit dem Zwange ist, sehen die dortigen Staatsmänner und Alle, welchen die Wohlfahrt des Landes am Herzen [164] liegt, wohl ein und halten daher fest an dem Bestehenden: daher hat der in den Ständekammern wiederholt eingebrachte Antrag, die Gesetze bezüglich des Ruhetagszwanges abzuändern, nie viel Anklang gefunden. Im nordamerikanischen Freistaate, dem freiesten unter den Staaten, wurde gleich von vornherein der Ruhetagszwang eingeführt. Die Gründer des Freistaates waren fern von Kopfhängerei und hierarchischen Gelüsten; es waren aber denkende Männer von britischer oder holländischer Abkunft, welche den mächtigen Einfluß des Ruhetagszwanges von ihrem Mutterlande her kannten und wohl einsahen, daß das religiös-sittliche und soziale Volksleben, daß Häuslichkeit und Charaktertüchtigkeit durch nichts so sehr gefördert wird, als einerseits durch freie Bewegung, und andererseits durch den Ruhetagszwang.[1] Wie tiefeingreifend wohlthätig dieser indirekte Zwang auf alle Verhältnisse, auf jedes Individuum einwirkt, liegt in Schottland, auch schon in England und Holland, vor Augen. Da der Ruhetag so wenig Gelegenheit zum Geldgewinn und zur Befriedigung der Genußsucht auswärts bietet, so hat man sich dort, mehr als in Deutschland und Frankreich, daran gewöhnt, den Ruhetag im eigenen häuslichen Kreise zu verleben. Die Resultate aus dieser Praxis sind dort augenfällig: Häuslichkeit, geregeltes Familienleben, geistige Fortbildung durch Lektüre, Eltern verkehren mehr mit ihren Kindern, Kinder und Dienende werden sorgfältiger beaufsichtigt, zahllosen Exzessen, welche anderwärts gerade am Ruhetage an der Tagesordnung sind, wird dort vorgebeugt; man ist dort daran gewöhnt, am Ruhetage seine Erholung im Naturgenuß und im geräuschlosen geselligen Verkehr zu suchen. Die beste Sparkasse ist dort der Ruhetag, an welchem so wenig Gelegenheit geboten wird, das in der Woche Errungene am Sonntage zu vergeuden; auf den Sonntag folgt kein blauer Montag.[2] Eine weitere Folge ist, daß man dort auch in den unteren Volksklassen besser [165] ißt und trinkt und sich besser kleidet, was wieder den Wirthen, Bäckern, Krämern etc. zu Gute kommt, welche sich gerade dort recht gut stehen, wenn sie gleich am Ruhetage wenig einnehmen. An das Haus und seine nächste Umgebung gewiesen, sucht Jeder sich seine Sphäre möglichst angenehm und komfortabel zu machen; daher dort auch bei der niederen Volksklasse Sinn für Reinlichkeit, Gartenzierde und Blumenschmuck. So äußert der Ruhetag seinen veredelnden Einfluß auch in ästhetischer Hinsicht. Es ist bemerkenswerth, daß gerade jene Länder, in welchen an 52 Tagen des Jahres durch Handel und Gewerbe wenig oder gar nichts verdient wird, vorzugsweise industriös und reich sind. Die größere Kirchlichkeit in jenen Ländern hat ihren Grund hauptsächlich in der Ruhetagsfeier. Allein auch Denen, welche niemals die Kirche besuchen, bringt der Ruhetag die meisten der bezeichneten Vortheile; der gezwungene Müssiggang ist dort nicht aller Laster Anfang, sondern ein heilsames Präservativ gegen Entsittlichung. Noch ist zu bemerken, daß in Schottland außer den 52 Sonntagen keine Fest- und Feiertage begangen werden. Es scheint dieses gerade das rechte Maß zu sein. Daß die in andern Ländern an Wochentagen gefeierten Feste der Religiosität und Sittlichkeit nicht förderlich sind, ist bekannt.

Die besprochene, in den genannten Ländern übliche Ruhetagspraxis gründet sich auf das mosaische Gesetz, welches am Sabbath Ruhe und die an Werktagen üblichen Arbeiten zu unterlassen gebietet. Wie wir vorhin die Frage hörten: „Wozu diese gezwungene Ruhe?“ so fragt vielleicht mancher Leser des alten Testaments: „Wie kommt das Sabbathsgebot in die Reihe der zehn Gebote, von welchen neun allgemeine und ewiggiltige Sittengebote sind, deren Übertretung hart, ja mit dem Tode bestraft wird? Ist es eine Sünde, am siebenten Tage Werke zu verrichten, welche an den sechs übrigen Tagen pflichtmäßig geschehen sollen? Ist das Sabbathsgesetz ein Sittengebot?“ Nach näherer Erwägung und im Hinblick auf vorstehende Darlegung ergibt sich die Antwort: „Das Sabbathsgesetz ist zwar kein augenfälliges Sittengesetz; aber es ist dasjenige Gesetz, welches tiefeingreifend [166] eingreifend und bessernd, wie kein anderes, auf das religiös-sittliche und soziale Leben einwirkt und darum von Jehova in die Reihe der Sittengebote gestellt wurde und so oft in den Büchern des alten Testaments wiederkehrt.“ Durch pharisäische und talmudistische Zuthat wurde es später entstellt und engherzig gedeutet, während es in seiner ursprünglichen Fassung als höchst weise und freisinnig erscheint. Denn es schreibt nicht vor, was am Sabbath gethan werden soll; es gebietet lediglich Ruhe und sagt nur, was am Sabbath nicht geschehen soll. Es gebietet nicht einmal, am Sabbath das Gotteshaus zu besuchen; wieder sehr weise, denn Gottesdienstzwang führt nicht zur Religiosität und Sittlichkeit, wie die über das Reformationszeitalter und über die Fürstenschule oben mitgetheilten Berichte beweisen. Bei den Juden erscheint das Sabbathsgesetz heutzutage in der angedeuteten engherzigen Auffassung und Praxis, aber auch da noch wohlthätig wirkend. Wir finden bei den Juden zwar manche Untugenden, dagegen aber auch, mehr als bei den Christen, Nüchternheit, Mäßigkeit, Sparsamkeit, geistige Gewecktheit, ein gutes Verhältniß zwischen Mann und Weib, Eltern und Kindern, bei der Jugend weniger Unzucht. Bei näherer Betrachtung wird man finden, daß dieser bessere Stand großentheils eine Folge der gebotenen Sabbathsruhe ist. Eine andere Praxis fand bei den Christen in der ersten Zeit statt. Diese feierten lange Zeit den Sabbath mit den Juden, bis sie anfingen, anstatt des Sabbaths den Auferstehungstag Jesu, den Sonntag, zu feiern. Ihre Sonntagsfeier bestand darin, daß sie Vormittags beim Gottesdienst erschienen; nach demselben ging Jeder an die Arbeit, wie am Werktage. Diese Praxis, für welche sich auch der Abt Schopper in seinem oben I, Seite 280 beim 26. Abt Wenk mitgetheilten reformatorischen Gutachten aussprach, besteht in keinem Lande mehr; es läßt sich daher über den Einfluß derselben auf das religiös-sittliche und soziale Volksleben auf Grund eigener Anschauung nichts berichten. Jedenfalls hatte aber diese Praxis das Gute, daß durch die auf den Gottesdienst folgende Arbeit der Völlerei und den Exzessen vorgebeugt wurde.

[167] Fragen wir nun, auf den heilsbronner Mönchsstaat zurückblickend, welche Praxis bezüglich der Ruhetagsfeier dort üblich war, ob jene jüdische, oder die in der ersten Christenkirche übliche? Die Antwort lautet: Keine von beiden, sondern folgende: Am Sonntage den Gottesdienst zu besuchen, wurde unter Strafandrohung befohlen und den Bauern und Handwerkern das Arbeiten verboten. Dagegen war nach dem Vormittagsgottesdienste freier Handelsverkehr und jede Art von Belustigung gestattet, ebenso der Verkehr in den Amts- und Gerichtsstuben. Letzterer wurde nicht nur gestattet, sondern vorzugsweise auf die Sonn- und zweiten Fest- und Feiertage verlegt. So hielt man es in der Zeit, da die gesetzgebende und vollziehende Gewalt noch in den Händen des Abts und seines Konvents und die Richtung noch katholisch war. So blieb er auch in der reformatorischen und markgräflichen Zeit; doch wurde der Gottesdienstbesuch stärker betont, weil man von demselben, nach reformatorischer Anschauung, eine Reform des religiös-sittlichen Volkslebens zuversichtlich erwartete. Der Abt Schopper verordnete 1533: „Wir wollen, daß an Feiertagen, die Zeit, da man das Wort Gottes predigt, kein Krämer, Schuster, Häfner oder Beck soll feil haben. Alle Klosterunterthanen und fremde Personen sollen unter der Predigt auf dem Platz vor der Kirche nicht stehen, lachen oder andere Leichtfertigkeit treiben, sondern sollen in die Kirche gehen, oder gar daheim bleiben. Nach Ausgang der Predigt wollen wir ihnen Handel, wie bisher, nicht abschlagen.“ Diese Verordnung wurde mehrmals wiederholt und verschärft und erhielt 1558 folgende Fassung: „Alle Unterthanen sollen fleißig in die Kirche gehen und Predigt und Katechismum hören. An keinem Ort soll Tanz oder andere leichtfertige Kurzweil gehalten werden, es sei denn vorher solche Kinderlehre, so man Katechismum nennt, vollbracht. Zuwiderhandelnde und unfleißige Besucher des Gottesdienstes, auch die in öffentlichen Sünden beharren, sollen von Sr. Gnaden (dem Abt) bestraft werden, zu Gevatterschaft und anderem christlichen Werk nicht zugelassen und, wenn sie ohne wahre Buße sterben, nicht im Kirchhof begraben werden.“ In der Kanzlei [168] der Äbte, sowohl der katholisch- als auch der protestantischgesinnten, wurde am Sonntage, wie an den Werktagen, gearbeitet. Abt und Konvent verlegten ihre Verhandlungen über Kauf- und Eheverträge, Vormundschaften, Klagen über Mein und Dein, über Haltung des Herdochsen etc. in der Regel auf Sonntage, um die Vorgeladenen (darunter bisweilen auch Pfarrer) nicht von der Werktagsarbeit abzuhalten. Der Klosterrichter Hartung war mit diesem Verfahren vollkommen einverstanden; denn seine Tagebücher zeigen, daß der Sonntag vorzugsweise sein Amts- und Gerichtstag war. Eben so hielt man es nachmals unter der markgräflichen Regierung. Einige Beamte, welche an Sonn- und Feiertagen keine Klagen der Unterthanen annehmen wollten, erhielten 1582 von der Regierung den Befehl: „sonderlich an Sonn- und Feiertagen, an welchen die Unterthanen gerade am besten abkommen könnten, die Klagen derselben anzunehmen.“ Volksbelustigungen jeder Art wurden an Sonntagen gestattet, ja durch Verordnungen ausdrücklich auf Sonntage verlegt. Der Richter Hartung ladet die Herren Schützen zu Onolzbach, Schwabach etc., auch den ehrwürdigen Herrn Christoph Kyfer, Pfarrherrn zu Cadolzburg, so wie den Kastner, Schützenmeister und Schießgesellen daselbst, auf Sonntag den 21. Sept. 1550 nach Heilsbronn zum Freischießen ein. Der Markgraf Georg Friedrich befiehlt 1588 dem Abt, Verwalter und Richter zu Heilsbronn, die Schießübungen nicht in der Woche, sondern bloß an Sonn- und Feiertagen Nachmittags halten zu lassen. Diese Praxis war weit entfernt von der schottischen, auch von der in der ersten Christenkirche üblichen. Der den Bauern und Handwerkern gebotene Müssiggang einerseits und der gestattete oder gebotene Verkehr andererseits hatte die schlimmsten Folgen: gesteigerte Genußsucht, Verschwendung, Völlerei, Störung im Familienleben. Exzesse aller Art, Trunkenheit, Raufhändel, Körperverletzungen und Todtschlag kamen damals an den Sonntagen noch öfter vor, als gegenwärtig. Alle Wohlgesinnten beklagten, wie vorhin berichtet wurde, diesen traurigen Stand der Dinge; aber Niemand erkannte, daß das an den Sonntagen übliche Treiben hauptsächlich Schuld daran war. Die Wohlgesinnten [169] insgesammt erwarteten zuversichtlich ein besseres Volksleben nach der Einführung des evangelischen Lehrbegriffs und Gottesdienstes, und standen schmerzlich getäuscht und rathlos, als keine Besserung eintrat. An ein Ruhetagsgesetz in der besprochenen Fassung dachte Niemand; in den heilsbronner Aufschreibungen findet sich keine einzige Anregung in diesem Sinne. Die deutschen Reformatoren hielten jenen rigorosen Ruhetagszwang nicht für nöthig; daher gestaltete sich das religiös-sittliche Volksleben in Deutschland nicht so günstig wie in Schottland. Späterhin suchte man in Deutschland, auch in England, das Versäumte nachzuholen, indem man die Einführung des schottischen Ruhetagszwanges beantragte. Allein die Anträge fanden nicht allenthalben Anklang, da sie meist von Geistlichen und Nichtgeistlichen ausgingen, welchen es dabei zunächst um volle Kirchen, dann überhaupt um Erreichung hierarchischer Zwecke zu thun war.

Es ist berichtet worden, daß und warum es in Schottland besser steht als in England. Aus gleichem Grunde steht es in Holland besser als in Belgien. Beide Länder haben sehr freie Institutionen, besonders Belgien; gleichwohl ist in Holland das religiös-sittliche Volksleben besser als in Belgien. Der Erklärungsgrund liegt theils darin, daß Holland durch seine Lostrennung von Spanien und durch die Reformation eine freiere Geistesrichtung gewonnen, theils darin, daß es durch ein Reichsgesetz den Ruhetagszwang eingeführt hat. In Deutschland besteht kein solches Reichsgesetz; daher steht das religiös-sittliche Volksleben in Deutschland auf einer tieferen Stufe als in England, Holland und Schottland. Noch schlimmer steht es in Frankreich, weil dort die Gesetze bezüglich des Ruhetages noch weit laxer sind.

Einen Aufschwung des religiös-sittlichen Volkslebens erwartete man zuversichtlich nach den Befreiungskriegen von 1813 und 15, wie sich die Altersgenossen des Verfassers wohl erinnern werden; und in der That schien auch eine Besserung einzutreten; allein schon nach wenig Jahren ging Alles wieder seinen alten Gang. Aus den deutschen Befreiungskriegen erwuchs die deutsche Burschenschaft, deren Streben auch dahin ging, das deutsche Volksleben [170] zu reformiren. Die Gründer der Burschenschaft waren, wie der Abt Schopper und der Markgraf Georg Friedrich und seine Räthe, der Ansicht: „Wenn in den höheren Lehranstalten die dereinstigen Staats- und Kirchendiener gut erzogen werden, so wird durch sie auch das Volksleben besser werden.“ Ihr Bestreben war daher zunächst auf eine Reform des Lebens der Studirenden, als dereinstigen Volksbildnern, gerichtet. Allein auch hierin ging schon nach wenig Jahren Alles wieder seinen alten Gang. Die außerordentlichen Siege von 1870/71 hatten zwar die segensreiche Folge, daß sich Deutschland mehr einigte, aber eine Reform des Volks- und des Universitätslebens brachten sie nicht.

Um das religiös-sittliche Volksleben im Großen und Ganzen zu verbessern, richtete man, wie schon erwähnt, ein Hauptaugenmerk auf das Schul- und Unterrichtswesen. Daher die Gründung der heilsbronner Fürstenschule, in welcher man „fromme, geschickte und gelehrte Leute“, besonders Schul- und Kirchendiener zu erziehen beabsichtigte. Aus den Mittheilungen im IX. und XI. Abschn. erhellt, daß diese gutgemeinte Absicht nicht erreicht wurde, daß im Contubernium zu Heilsbronn, während 72 Mönche darin wohnten, weit mehr Sittlichkeit herrschte, als zu der Zeit, da erst 100, später kaum 50 Gymnasiasten darin wohnten und zuchtlos schalteten. Deutsche oder Volksschulen waren während der ganzen Klosterzeit im heilsbronner Mönchsstaate nicht vorhanden. Den Meßnersdienst in den Kirchdörfern besorgten gegen eine kleine Remuneration haussässige Leute, meist Heimarbeiter, z. B. Schneider, Weber, welche mit dem Jugendunterricht nichts zu thun hatten. Anders wurde es durch die Reformation, welche durch Erlernen des lutherischen Katechismus und überhaupt durch Unterricht der Jugend bessernd auf das Volksleben einzuwirken suchte. In diesem Sinne handelten auch diejenigen heilsbronner Klosteräbte, welche auf Luthers Seite traten. Der 35. Abt Wunder sprach sich in einem Berichte von 1566 dahin aus, daß ein besserer Stand des Volkslebens nur durch Schulerziehung zu erzielen sei. Wie man diesem Grundsatze folgend, von der Reformationszeit an bis zum 30jährigen [171] Kriege den Schulunterricht in Neuhof, Merkendorf, Bürglein, Großhaslach und Kirchfarrnbach einführte und ertheilen ließ, ist im VII. Abschn. bei diesen Orten berichtet worden. In den übrigen Pfarrdörfern übertrug man den Katechismus- und Leseunterricht den Meßnern, deren Besoldung in den Meßnereibezügen und im Schulgeld bestand; bisweilen erhielten sie auch einen kleinen Zuschuß von Heilsbronn. Schulzwang bestand nicht. Der Schulunterricht blieb dürftig und äußerte nicht den vom Abt Wunder erwarteten bessernden Einfluß auf das Volksleben. Dieselbe Erfahrung machte man auch anderwärts in Deutschland; man war daher fortwährend darauf bedacht, das Volksschulwesen zu verbessern, tüchtigere Lehrer zu bilden, bessere Methoden, Lehr- und Lesebücher, Visitationen, Preisvertheilungen und Entlaßscheine einzuführen, vor Allem aber den Schulzwang. Die Altersgenossen des Verfassers werden sich wohl erinnern, daß wir vor 60 und mehr Jahren, als die Staatsregierung das Volksschulwesen in die Hand nahm, zuversichtlich glaubten, wenn Niemand sich dem erziehenden Einflusse des verbesserten Schulunterrichts entziehen könne, so müsse das Familienleben im Großen und Ganzen veredelt werden und ein religiös-sittliches Geschlecht heranwachsen. Unsere Erwartungen gingen nicht in Erfüllung. Das Warum wurde tausendmal besprochen. Eine Preisfrage lautete: „Warum durch die Volksschule, wider Erwarten, das religiös-sittliche Volksleben nicht besser geworden ist?“ Es erschienen neue Verordnungen über Lehrerbildung, Lehrmethode, Mehrung oder Minderung des religiösen Memorirstoffes, Mehrung der Unterrichtsstunden, Verlängerung der Schulzeit, besonders über Verschärfung des Schulzwanges. Trotzdem ergab sich kein besseres Volksleben. Man hatte den Schulen und ihren Lehrern etwas zugemuthet, was sie unmöglich leisten konnten; man verlangte nämlich von ihnen, daß sie das Volk erziehen sollten.[3] Erzogen wird aber [172] nur durch andauernde Gewöhnung an das Gute, nicht durch umständliche Belehrungen über das Gute. Die tägliche Erfahrung lehrt, daß sehr oft die Kenntnißreichsten nicht religiös-sittlich leben, wohl aber Kenntnißarme; oder daß Kenntnißreiche und Kenntnißarme hinsichtlich des religiös-sittlichen Wandels auf gleich hoher oder gleich niedriger Stufe stehen. Dieser höhere oder niedrigere Stand ist lediglich bedingt durch die außer der Schule auf den Zögling andauernd einwirkenden Verhältnisse, durch die ihn umgebende Atmosphäre. Sind diese Verhältnisse schlecht, so mißräth der Zögling auch bei dem besten Schulunterricht; sind sie aber gut, so geräth er wohl, wäre er auch gering begabt und arm an Schulkenntnissen. Ausnahmen von dieser Regel sind selten. Die erwähnte Preisfrage ist kurz dahin zu beantworten: „Die Erwartung einer Reform des religiös-sittlichen Volkslebens durch die Volksschule beruhte auf einer Täuschung; denn man erwartete von den Schullehrern, etwas zu leisten, was sie unmöglich leisten konnten; denn die Volksschule kann zwar unterrichten, aber nicht erziehen.“ Erzogen wird, wie vorhin erwähnt, lediglich durch andauernde Gewöhnung an das Gute. Daß aber die Volksschule nicht andauernd an das Gute gewöhnen kann, liegt in der Natur der Sache. Die meisten Kinder besuchen lediglich die Volksschule, jedoch nur sieben Jahre lang und während dieser Zeit an den Feier- und Vakanztagen gar nicht, so daß sie durchschnittlich nur drei Stunden täglich in der Schule zubringen, die übrigen 21 Tages- und Nachtstunden aber außer der Schule. Von einer andauernden Gewöhnung durch die Schule kann sonach keine Rede sein. Überdieß wirkt das Zusammenleben der Zöglinge, besonders bei großer Schülerzahl, auf Viele geradezu nachtheilig ein, wie wir bei der heilsbronner Fürstenschule gesehen haben und es noch täglich sehen, auch da, wo die Schuldisziplin musterhaft und nicht, wie in der Fürstenschule, mangelhaft ist.

Der bessere Stand des religiös-sittlichen Volkslebens in Holland, England und Schottland hat, wie vorhin gezeigt wurde, seinen Grund in den dortigen freieren, besseren Institutionen und im Ruhetagszwang, nicht im Schulzwang, welcher in Holland [173] und England nicht durchgreifend, wie in Deutschland, eingeführt ist, weßhalb dort viele Kinder gar keine Schule besuchen. Man findet daher dort bei vielen Leuten einen staunenswerthen Mangel an Schul- und Religionskenntnissen. Gleichwohl findet man bei Vielen dieser Ignoranten mehr Sittlichkeit und weniger Rohheit, als bei vielen Individuen in Deutschland, welche 7 Jahre lang und länger die Schule besucht haben. Der Grund liegt wieder in der dortigen besseren Gewöhnung von Haus aus, selbst in den unteren Ständen. Unter den dortigen Ignoranten findet man neben Gesitteten auch Verbrecher. Allein diese sind nicht Verbrecher geworden, weil sie keine Schule besucht haben, sondern weil sie in einer verbrecherischen Umgebung aufgewachsen sind. Solche Umgebungen finden sich auch dort, jedoch seltener als anderwärts. Daher zeigen die statistischen Erhebungen, daß dort die Prozentzahl der Verbrecher weit geringer ist als in Deutschland. Die Sträflinge in den deutschen Gefangenanstalten haben großentheils recht gute Schul- und Religionskenntnisse in ihren Schulen gesammelt und sind gleichwohl Verbrecher geworden. Viele Eltern in jenen Ländern schicken ihre Kinder nicht in die Schule, weil sie und ihre Kinder zu ihrem Broterwerb keine Schulkenntnisse nöthig haben. Sie und ihre Kinder sind dabei nicht schlimmer daran, als Tausende bei uns, welche sich Schulkenntnisse zwar nothdürftig erworben haben, aber bei ihren Berufsarbeiten keine Veranlassung finden, davon Gebrauch zu machen und daher das nothdürftig Erlernte bald vergessen. Daher so viele Wehrpflichtige, welche zwar insgesammt den Zwangsschulunterricht empfangen, aber das nothdürftig Erlernte schon im 21. Lebensjahre vergessen haben. Noch öfter ist dieses der Fall bei Mädchen, welche nach ihrer Entlassung aus der Schule lediglich Hand-, Feld- oder Fabrikarbeiten zu verrichten haben. Diese unsere deutschen Ignoranten beiderlei Geschlechts, welche Jahre lang geschult worden sind, haben daher nichts voraus vor jenen außerdeutschen Ignoranten, welche ohne Schulunterricht aufgewachsen sind. Die Zahl unserer Ignoranten ist groß und wird trotz allem Schulzwang groß bleiben, da der Minderbegabten [174] überall viele sind, welche während ihrer langen Schulzeit auch durch die trefflichsten Lehrer auf keine höhere Stufe der Intelligenz gehoben werden können. Ein lückenloser Besuch der Volksschulen kann durch all’ unsere Zwangsmandate und Strafbestimmungen nicht erzielt werden. In Holland und England findet man, wie gesagt, in den niedern Ständen viel Leute ohne alle Schulkenntnisse, daneben aber auch viele Kenntnißreiche. Der Erklärungsgrund liegt theils in der eigenen Strebsamkeit, theils in der Einsicht solcher Eltern, die ein Geschäft treiben, bei welchem Schulkenntnisse unentbehrlich sind. Solche Eltern sind darauf bedacht, daß ihre Kinder die Schule besuchen und halten sie auch im eignen Hause zum Lernen an. Eine Folge dieser Freiwilligkeit ist, daß in der Schule gern gelernt wird. In manchen der dortigen Schulen besteht zwar auch ein Zwang, welcher aber darin besteht, daß man nachlässige Schulbesucher oder Unfügsame zwingt, von der Schule ganz wegzubleiben. Sehr oft geschieht es dort, daß strebsame Kinder, die von ihren Eltern in keine Schule geschickt worden sind, Berufsarten wählen, bei welchen Schulkenntnisse nicht entbehrt werden können. Solche Kinder besuchen dann aus eigenem Antriebe im vorgerückten Kindes- oder Jünglingsalter eine Schule mit Lust und Liebe und holen in kurzer Zeit das Versäumte nach. Diese Zwanglosigkeit weckt und erhält dort das Interesse und die Opferwilligkeit für die Schule, während da, wo Schulzwang besteht, viel Gleichgiltigkeit gegen die Schule herrscht, von Haus aus nicht Hand in Hand mit den Lehrern gewirkt, der Schule Alles überlassen und das erzwungene Geldopfer für die Schule widerwillig dargebracht wird. Die Schenkungen, welche in England und Holland der Volksschule zufließen, sind bedeutend, weit bedeutender noch in Schottland, wo überhaupt Vieles anders ist als in England und Holland, namentlich im Volksschulwesen. Dort wird, mehr als in England und Holland, zum Besuch der Volksschule angehalten; und darum, glauben Einige, sei der Stand des religiös-sittlichen Volkslebens dort besser. Daß diese Ansicht irrig ist, lehrt der Blick auf den ehemaligen heilsbronner Mönchsstaat und auf Deutschland überhaupt, [175] wo trotz Schulzwang das religiös-sittliche Volksleben unerfreulich war und ist, weil daselbst die Faktoren fehlten und fehlen, welchen man in Schottland den bessern Stand der Dinge verdankt. In England und Holland ist noch kein Schulzwang wie in Deutschland, und dennoch ein besseres religiös-sittliches Volksleben als in Deutschland. In Frankreich[4] ist gleichfalls noch kein Schulzwang, und irrigerweise glaubt man: wegen dieses Mangels stehe das religiös-sittliche Leben dort auf einer tiefen Stufe; man übersieht hierbei, daß Deutschland hierin, trotz Schulzwang, vor Frankreich nicht viel voraus hat. Schärfung des Schul- und Kirchenzwanges macht das bereits vorhandene Übel noch größer.

Man hat vor 60 und mehr Jahren in Deutschland die Sonntagsschulen eingeführt und zum Besuch derselben die aus der Werktagsschule Entlassenen gleichfalls zwangsweise angehalten. Der Schreiber dieses und wohl Alle, welche sich damals für die Sache interessirten, erwarteten von dem Institute großen Segen. Unsere Erwartungen gingen nicht in Erfüllung; denn nach sechzigjähriger Praxis hat sich ergeben, daß unsere Zwangssonntagsschulen wenig, meist gar keinen Nutzen bringen; daher der Lehrer, Pfarrer, Dienstherren, Lehrherren, Eltern einstimmiger Wunsch: Beseitigung der Zwangssonntagsschulen. Zugleich sollte auch der Zwang zum Besuch der Sonntags-Christenlehren beseitigt werden. Ganz anders gestaltet sich das Urtheil beim Hinblick auf jene Länder, wo auch hierin Zwanglosigkeit besteht. Wer dort die Errichtung einer Sonntagsschule für nützlich und nothwendig hält und die erforderlichen Mittel besitzt, beschafft das erforderliche Lokal, unterrichtet oder läßt unterrichten, und zwar unentgeltlich. Den Unterricht besorgen gebildete Männer aus verschiedenen Ständen freiwillig, selten Volksschullehrer und Pfarrer, welche Beide an den Werk- und Sonntagen durch Lehren schon genug in Anspruch genommen sind. Jünglinge, die sich fortbilden wollen, treten freiwillig ein, lernen mit Lust und Liebe, [176] holen Versäumtes nach und treten nach Belieben aus. Nach dieser Darlegung des Sachverhalts dort und hier sieht man leicht ein, warum man dort die Sonntagsschule für eine große Wohlthat hält, während man hier ihre Beseitigung wünscht. Dieselben erfreulichen Resultate wie dort ergaben sich auch in Deutschland da, wo strebsame, aus der Zwangs-Sonntagsschule entlassene Jünglinge die Errichtung einer freiwilligen Sonntags- oder Fortbildungsschule veranlaßt haben. Die neuerlich empfohlenen, hier und da bereits eröffneten Fortbildungsschulen werden wenig nützen, da sie mehr oder weniger Zwangsanstalten sind.

Nachdem sich der Schulzwang erfahrungsmäßig als wirkungslos erwiesen hat, beantragen Viele die Aufhebung desselben. Viele stimmen diesem Antrage nicht bei, weil sie befürchten, die Aufhebung des Schulzwanges werde dem religiös-sittlichen Volksleben Nachtheil bringen und die Schulen entleeren. Allein die befürchtete Verschlimmerung wird, der vorstehenden Darlegung zufolge, nach Aufhebung des Schulzwanges nicht eintreten; auch werden die Schulen nicht leer stehen: die meisten Eltern werden freiwillig ihre Kinder in die Schule schicken, wie schon jetzt Viele ihre noch nicht schulpflichtigen Kinder in die Schule schicken, sei es auch nur, um diese von der Gasse wegzubringen und der Beaufsichtigung überhoben zu sein. Die Minderbegabten, welche in unseren Volksschulen durchschnittlich ein Drittel der Schülerzahl bilden, haben von einem siebenjährigen Schulbesuche keinen bleibenden Gewinn, während sie der Schule großen Nachtheil bringen; denn um ihrer willen muß der Lehrer nothgedrungen die übrigen zwei Drittel seiner Schüler vernachlässigen. Nach Aufhebung des Schulzwanges werden jene Minderbegabten meist von der Schule wegbleiben, anderweitig nützlicher beschäftigt werden, und die Lehrer werden erfolgreicher unterrichten.

Wie wir vor 60 und mehr Jahren, als die Staatsregierung das Volksschulwesen in die Hand nahm, zuversichtlich erwarteten, daß durch die Volksschulen das religiös-sittliche Volksleben besser werden würde, so erwartet man jetzt eine Besserung des Volkslebens durch Trennung der Volksschule von der [177] Kirche. Man weist dabei hin auf jene Länder, namentlich auf Holland, und glaubt, das Volksleben sei dort darum besser, weil Schule und Kirche getrennt sind. Allein es ist oben angezeigt worden, daß man diesen bessern Stand weder den Schullehrern noch den Pfarrern verdankt, sondern den seit Jahrhunderten dort bestehenden einflußreichen Institutionen. Man sollte die so oft verlangte Trennung sofort vollziehen, einerseits um sich zur Beruhigung sagen zu können, es auch mit diesem Heilmittel, wie früher mit dem Schulzwang, versucht zu haben; andererseits um aus einem weitverbreiteten Irrthum herauszukommen. Nach dem Vollzuge dieser Trennung würde man, durch die Erfahrung belehrt, sich davon überzeugen, daß die von der Kirche getrennte Schule gleichfalls nicht im Stande ist, das religiös-sittliche und soziale Volksleben zu reformiren und das Volk zu erziehen; es wird nach der Trennung nicht die einerseits gehoffte Verbesserung, aber auch nicht die andererseits befürchtete Verschlimmerung eintreten; die Kinder werden auch nicht viel mehr lernen. Kinder, welche lediglich die Volksschule besuchen, können in ihrem dreizehnten Lebensjahre beim Schulaustritt nur ein bescheidenes Maß von Kenntnissen und Fertigkeiten besitzen, die Schule mag getrennt sein von der Kirche oder nicht. Durch die Trennung wird nicht nur der vorbezeichnete Irrthum berichtigt, sondern auch der fortwährende Konflikt zwischen Schule und Kirche, Schullehrern und Pfarrern, beseitigt werden. In Holland hat, wie in Deutschland, die Staatsregierung in der besten Absicht das Schulwesen in die Hand genommen. Ihre Schulen sind konfessionslos. Sie überläßt den verschiedenen Kirchengesellschaften den konfessionellen Religionsunterricht. Sie verlangt von der Volksschule: „daß sie den Kindern nützliche Kenntnisse gebe, ihre Fähigkeiten entwickele und sie zu allen christlichen und bürgerlichenden Tugenden erziehe.“ Allein sie wird im Laufe der Jahre, durch die Erfahrung belehrt, inne werden, daß die konfessionslose, wie die konfessionelle Schule, zwar „nützliche Kenntnisse geben“, aber nicht „zu allen christlichen und bürgerlichen Tugenden erziehen kann.“ Über die Schulfrage: Ob konfessionell oder nicht? [178] wird auch in Holland viel geschrieben und gestritten. Die Staatsregierung, und mit ihr die Majorität des Volkes, will, daß die Staatsschulen auch fernerhin konfessionslos bleiben sollen.

Weniger zwingend, wie in Deutschland, sind auch die dortigen Institutionen bezüglich des Armenwesens und der Armenversorgung. Auf dem heilsbronner Klostergebiete bestand ehedem in dieser Beziehung völlige Zwanglosigkeit. Die Äbte legten keine Armensteuern auf, gaben keine Zwangsgesetze bezüglich der Armenunterstützung; sie ließen hierin ihre Ortsgemeinden frei gewähren. Was sie selbst in dieser Beziehung thaten, war Folgendes: In dem oben Bd. I, S. 604 besprochenen Spital oder Pfründehause versorgten sie einige ihrer invaliden Diener und herabgekommene Klosterbauern. Von ihrer Bereitwilligkeit, ansässigen Klosterunterthanen durch Vorschüsse und Geschenke aufzuhelfen, war oben oft die Rede. Die beliebteste Versorgungsweise in jener Zeit war die, daß man den Bettlern freien Lauf ließ, ihnen Almosen gab, oder sie mit Bettelbriefen durch’s Land schickte. So verfuhren auch die Äbte. Jeden Donnerstag wurden 400 Arme durch die „Spent“ innerhalb des Klosters gespeist. Die nichteingelassenen, tagtäglich vorüberziehenden „armen und dürftigen Wanderspersonen“ erhielten am Thor Jegliche einen „Schwaben a 28 Loth, davon 600 aus einem Simra Korn gebacken werden.“ Dieser Passanten waren im Durchschnitt täglich 150; in theuren Jahren im Reformationsjahrhundert stieg ihre Zahl an manchem Tage bis auf 500, darunter gesessene Bauersleute mit Weib und Kindern, sowohl Klosterunterthanen, als auch Unterthanen der benachbarten Adeligen und anderer Herrschaften. Bisweilen schickten die Äbte ihre eigenen Unterthanen, versehen mit Bettelbriefen, hinaus zum Betteln, z. B. i. J. 1561 der 34. Abt Beck, welcher durch seinen Richter einen Bettelbrief folgenden Inhalts ausfertigen ließ: „Wir Hans Weikersreuter, Richter, bezeugen, daß der Schlosser Rüd zu Petersaurach, verheirathet, Vater von kleinen Kindern, blind, taub, stumm, lahm und arm geworden, das Seine nicht durchgebracht hat und des Almosensammelns höchst bedürftig ist. Daher die Bitte an alle [179] Leser dieses Briefes, seiner Frau das Almosen zu reichen nach Gottes Willen durch seinen Sohn, der nicht unbelohnt läßt, wo man in seinem Namen einen Trunk Wasser reicht.“ Nach Auflösung des Klosters mehrte sich die Zahl „der in- und ausländischen Armen, des Bettelvolks und des herrenlosen Gesindes,“ in Folge des 30jährigen Krieges bis in’s Ungeheure. An die Stelle der Zwanglosigkeit trat nun der Zwang. Es folgte ein markgräfliches Mandat nach dem andern. Darin wurde befohlen, nicht zu betteln und nicht zu geben, alle Bettler in ihre Heimat zu weisen, ledige in ihren Geburtsort, verheirathete in ihren letzten Wohnort; jedes Kirchspiel sollte seine Armen durch Zwangsbeiträge versorgen, der Pfarrer einer überbürdeten Gemeinde dem Dekan Anzeige machen und dieser wohlhabende Gemeinden oder Heilige zu Beiträgen auffordern. Alle diese Verordnungen wurden „meistentheils negligirt.“ Daher verordnete ein neues Mandat: „liederliches Gesinde mit Stockschlägen oder mit Springerarbeit auf der Festung zu bestrafen, oder auf die Galeeren zu bringen, oder gar Lebensstrafe zu verhängen.“ In den Dörfern bestimmte man, was jeder Inwohner geben mußte, nicht nach dem Steuerfuß, sondern nach einer Abschätzung. Diese Praxis hatte überall zur Folge: zwangsweises Einschreiten gegen Restanten, Bestrafung der Renitenten mit Gefängniß, Verweigerung der Wochenbeiträge, so gering diese auch waren: nur ein oder nur ein halber Kreuzer wöchentlich. In Großhaslach und Wickleskreut kontribuirten zwar die markgräflich-heilsbronnischen Kirchgäste, aber nicht die edelmännischen. Im Orte Heilsbronn selbst kam man überein, die Armen durch freiwillige Beiträge zu unterstützen; allein späterhin trat auch dort der Zwang an die Stelle der Freiwilligkeit. So wurde auf dem ganzen ehemaligen Klostergebiete die Armenversorgung eine Zwangspflicht; so ist es noch in ganz Bayern, in Deutschland überhaupt: jede politische Gemeinde ist zur Versorgung ihrer Armen und Nothleidenden gesetzlich verpflichtet. Man sollte glauben, nichts sei selbstverständlicher, als dieses Verfahren. Gleichwohl gehört diese Einrichtung zu denjenigen, welche in der Theorie als heilsam erscheinen, aber in der Praxis sich [180] als schädlich erweisen. Die offenkundigen traurigen Folgen dieser Einrichtung sind Seitens der Empfänger Arbeitsscheu, Trotz und Undankbarkeit, Seitens der gezwungenen Geber Mitleidslosigkeit und Härte, woraus folgt, daß die Armen und Nothleidenden meist nur kümmerlich versorgt werden. In England und Schottland ist, wie in Deutschland, die Armenversorgung eine Zwangspflicht, was auch dort, wegen der notorischen üblen Folgen oft beklagt wird. Anders und besser hat sich die Sache in Holland gestaltet. Dort sind die Gemeinden nicht in der Weise, wie bei uns, durch Zwangsgesetze verpflichtet, für ihre Armen und Nothleidenden zu sorgen, und gerade deßhalb werden diese besser versorgt, nicht durch Zwang sondern durch freiwillige Wohlthätigkeit und Assoziation, besonders durch die verschiedenen Kirchengesellschaften, welchen es eine Gewissenspflicht ist, für ihre nothleidenden Glaubensgenossen zu sorgen, woraus folgt, daß die Armen und Nothleidenden dankbar empfangen und nicht trotzig fordern, und daß ihnen nicht unwillig gegeben und geholfen wird. Die Staatsregierung läßt auch hierin frei gewähren, hilft aber treulich mit. In Folge dieser Zwanglosigkeit ist das Bestreben: wohlzuthun und mitzutheilen, in Holland reger und die Zahl der Anstalten zur Fürsorge für Nothleidende verhältnißmäßig größer als anderwärts.

Die Organe, durch welche die verschiedenen Kirchengesellschaften für ihre nothleidenden Glaubensgenossen sorgen, sind die Presbyterien oder Kirchenvorstände. Das unter diesem Namen seit 1850 in Bayern bestehende, fast wirkungskreislose Institut hat mit dem holländischen Presbyterium oder Kirchenvorstande beinahe nichts gemein als den Namen. Die holländischen Kirchenvorsteher und ihre Diakonen, nicht die vielköpfigen Gemeinden, nicht die Magistrate, wählen und berufen nach freiem Ermessen ihre Pfarrer. Sie verwalten ohne kuratelamtliche Überwachung das Kirchen- und Pfarrvermögen und sorgen für ihre Armen, Waisen, Bejahrten und Arbeitsunfähigen. Ihr Präses ist der Pfarrer, welchen sie selbst gewählt und berufen haben, zu welchem sie daher in einem ganz andern Verhältniß [181] stehen, wie die Kirchenvorstände in Bayern zu ihren Pfarrern. Sie ergänzen sich geräuschlos durch Kooptation. Mit der Staatsschule haben sie nichts zu thun. Ihre Korporation ist eine der einflußreichsten und angesehensten im Lande. Darin, daß dort, wie wir gesehen haben, die Kirche so viel bietet, liegt der Grund, daß man sich dort mehr als anderwärts für die Kirche interessirt. Die Einen halten sich zu ihr, weil sie von ihr so viel Gutes empfangen; die Anderen, weil ihnen durch die Kirche so viel Gelegenheit geboten wird, Gutes zu thun. Anders ist es in Deutschland. Darin, daß hier die Kirche so wenig bietet, liegt hauptsächlich der Grund, daß Viele, und oft gerade sehr Wohlgesinnte, sich für das Institut der Kirchenvorstände und für kirchliche Angelegenheiten überhaupt so wenig interessiren. Die günstige Gestaltung des holländischen Presbyterialinstituts datirt nicht von gestern, sondern von der Reformation her. Die Reformation wurde, wie oben erwähnt, in Holland (auch in Schottland) sofort Volkssache; nicht so in Deutschland, einige Städte ausgenommen, insonderheit nicht auf dem heilsbronnischen und markgräflichen Gebiete, wo sie (eben so in England) von obenher oktroyirt wurde. In Deutschland kamen die Evangelischen durch Krieg bald so in’s Gedränge, daß sie, um nicht unterzugehen, sich unter die Fittiche ihrer Fürsten flüchten mußten; und somit war es geschehen um den Aufschwung und die freie Gestaltung ihrer Kirche. Dazu waren die Fürsten, zu denen sie ihre Zuflucht nehmen mußten, keine Oranier und nicht im Stande, ihre Sache kräftig zu verfechten, z. B. der in Heilsbronn begrabene Markgraf Georg. Sein Neffe Albrecht Alcibiades, der wider seinen Willen nicht in Heilsbronn begraben wurde, verfocht zwar die protestantische Sache mit gewappneter Hand; allein weß Geistes Kind er war, ist oben und in den Beitr. S. 149 bis 172 zu lesen. Ganz anders gestaltete sich die protestantische Kirche in Holland, weil dort das Volk die Sache in die Hand nahm und regelte und die besprochenen einflußreichen Institutionen einführte, welche der lutherischen Kirche in Deutschland nicht zu Theil geworden sind. Das besprochene Presbyterialinstitut ist calvinistischen Ursprungs; es [182] wurde aber in Holland auch bei den Lutheranern, Mennoniten und Remonstranten eingeführt. Alle Kirchengesellschaften läßt der Staat frei gewähren, sich trennen und wiedervereinigen, nach Gefallen Kirchen bauen, predigen, taufen etc. Die Mennoniten in Amsterdam entzweiten sich im vorigen Jahrhundert und hatten verschiedene Kirchen, vereinigten sich aber wieder. Die Lutheraner entzweiten sich gleichfalls, nicht erst neuerlich, sondern schon vor hundert Jahren; die Strenggesinnten bauten sich in Amsterdam eine eigene Kirche. Wegen dieser gestatteten freien Bewegung wurde Holland – gewiß nicht zu seinem Nachtheil – schon vor Jahrhunderten die Zufluchtsstätte für Bedrängte: für die aus Frankreich, Portugal, Deutschland und Belgien verjagten Hugenotten, Wiedertäufer, Juden und für die antiinfallibilistischen Jansenisten. Eine Staatskirche wie in England gibt es dort nicht. Ehemals konnten nur Calvinisten Staatsbeamte werden, nicht aber Lutheraner, Mennoniten, Remonstranten, Katholiken und Juden; jetzt ist es anders.

Es ist oft behauptet worden, der unerfreuliche Stand des religiös-sittlichen Volkslebens in Deutschland rühre besonders von der französischen Invasion und Literatur her. Ganz ohne Grund ist diese Behauptung nicht. Doch ist zu bemerken, daß Holland noch weit mehr als Deutschland von den Franzosen okkupirt und lange Zeit dem französischen Reiche einverleibt war, daß Voltaire’s und andere derartige Schriften dort weit mehr gelesen wurden, daß die in Deutschland weit verbreitete Gleichgiltigkeit oder Opposition gegen religiös-kirchliche Glaubenslehren auch in Holland gefunden wird: daß aber gleichwohl dort in allen Volksklassen im Allgemeinen eine bessere Gesinnung gefunden wird, als in Deutschland. Dieser bessere Stand hat seinen Grund in den besprochenen besseren Institutionen. In Folge derselben herrscht in Holland, mehr als in Deutschland, Frankreich und Belgien, Ruhe, Ordnung und Zufriedenheit; die auch dort bisweilen vorkommenden Störungen[5] werden durch die bessergesinnte Majorität [183] bald wieder beseitigt. Im Hinblick auf diesen besseren Stand der Dinge hat man wiederholt angerathen, jene holländischen Institutionen auch in Deutschland einzuführen. Der Ausführung dieses Vorschlages stehen aber die größten Hindernisse im Wege. Denn die besprochenen holländischen Institutionen sind für Deutschland etwas ganz Ungewohntes, nie Dagewesenes; bei ihrer Verpflanzung nach Deutschland müßte eine totale Umgestaltung sehr vieler Verhältnisse eintreten. Durch seinen Heldenkampf gegen Spanien und dadurch, daß die Reformation gleich von vornherein Volkssache wurde, gelangte Holland früher als andere Länder zur Reife und zu der Einsicht, daß ohne jene Institutionen das religiös-sittliche und soziale Volksleben nicht gedeihen kann. Die besprochenen holländisch-schottischen Institutionen werden voraussichtlich nicht auf deutschen Boden verpflanzt werden; daher wird in Deutschland das religiös-sittliche Volksleben im Großen und Ganzen auf der Stufe bleiben, auf welcher es gegenwärtig steht, auf welcher es im heilsbronner Mönchsstaate, und wohl überall in Deutschland, vor und nach der Reformation stand.

Obgleich in Schottland und Holland das religiös-sittliche Volksleben auf einer höheren Stufe steht, als anderwärts, so fehlt es doch auch dort nicht an heftigen Kämpfen zwischen Orthodoxen und Heterodoxen, kirchlich Gläubigen und Ungläubigen. Solange jene Kämpfenden beiderseits darin eins sein und bleiben werden, daß inmitten aller Kämpfe über den Glauben die dortigen Reichsgesetze bezüglich der freien Bewegung und des Ruhetagszwanges streng gehandhabt werden; insolange wird dort keine Verwilderung zu Tage kommen, wie sie in Frankreich und Deutschland, wo jene Gesetze nicht bestehen, während der letzten hundert Jahre wiederholt grauenvoll und massenhaft zu Tage gekommen ist.





  1. Daß man dort dieses Zwangsgesetz fortwährend aufrecht erhält, ergab sich i. J. 1876 bei der Weltausstellung in Philadelphia.
  2. In England ist jedoch der blaue Montag nicht unbekannt.
  3. Man verlangt von der Schule und Kirche, von den Schullehrern und Pfarrern das Unmögliche, wenn man ihnen zumuthet, die Sozialdemokratie zu besiegen.
  4. Aus den Kammerverhandlungen in Frankreich und Holland i. J. 1878 erhellt, daß auch dort Viele glauben, durch die Volksschule könne ein Volk nicht nur unterrichtet, sondern auch erzogen werden.
  5. z. B. im September 1876 der Amsterdamer Kirmeßkrawall, Ministerkrisen, Zerwürfnisse in den Ständekammern.
« Die Fürstenschule. Die Prediger in Heilsbronn Geschichte von Kloster Heilsbronn
Heilsbronn im 18. und 19. Jahrhundert. Gerichts-, Gemeinde-, Schul- und Kirchenwesen. Die Prediger seit der Aufhebung der Fürstenschule »
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