Geschichte von Kloster Heilsbronn/Der 18. Abt Gottfried Büchelberger

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Der 18. Abt Gottfried Büchelberger[1] (1350–57)

regierte 7 Jahre lang, von 1350 bis 21. Juni 1357. Ein Eintrag im Todtenkalender beim 1. Dezember lautet: Anniversarium Hermani de Büchelbergk et uxoris sue, patris domini Godfridi abbatis.[1] Der Geburtsort des Abts war sonach Büchelberg, d. h. nicht Büchelberg bei Leutershausen, mit welchem Orte das Kloster niemals verkehrte, auch nicht Büschelbach bei Heilsbronn, sondern Büchelberg bei Laubenzedel. Aus dem Eintrage ergibt sich zwar der Taufname des Vaters, aber nicht der Familienname. Unser Abt, zuverlässig ein Bauernsohn, wird nie nach seinem Familiennamen, sondern stets nach dem Namen seines Geburtsortes „de Büchelberg“ genannt. Diese Bezeichnung war nöthig, da ein anderer Mönch, Gottfried von Uffenheim, gleichzeitig mit unserem Abt verschiedene Ämter im Kloster bekleidete. Bei der Erwählung und Benediktion des Abts verausgabten die beiden Bursarien nur 33 Talente und 6 dl. und 18 Talente.

Während seines siebenjährigen Regiments hatte er, wie alle seine Vorgänger, oft Streit über Mein und Dein, namentlich in Nördlingen, wo der Kampf zwischen der Stadt und dem Kloster niemals ruhte. Kurz vor dem Tode unseres Abts kam es zu einem Vergleiche. In der von Bürgermeister und Rath ausgefertigten Vergleichsurkunde ist der Abt Gottfried ausdrücklich genannt. In allen diesen Anfechtungen hatte er eine mächtige Stütze an seinem Schirmherrn, Kaiser Karl IV. Während der sieben Regierungsjahre unseres Abts war der Kaiser Karl sechsmal in Heilsbronn, wiederholt auch die Kaiserin. Die Beiträge S. 70 bis 74 berichten Näheres darüber. Der Abt starb am 21. Juni 1357. Fünf Wochen zuvor war der Kaiser bei ihm und behändigte ihm ein „Halsprunne, Freitag vor Himmelfahrt“ datirtes Diplom, worin er alle von den früheren Kaisern dem Kloster ertheilten Privilegien bestätigte, besonders die unabhängige [126] Gerichtsbarkeit, vermöge welcher das Kloster und dessen Unterthanen nur bei heilsbronnischen oder kaiserlichen Gerichten belangt werden durften, sonst bei keinem weltlichen Gerichte, insonderheit nicht beim Gerichtshofe zu Greisbach. Verletzung der Klosterprivilegien wird mit der kaiserlichen Ungnade und mit einer Geldstrafe von 100 Mark Goldes bedroht.

Nachdem der Kaiser die Klosterprivilegien überhaupt bestätigt hatte, erfüllte er noch eine spezielle Bitte unseres Abts. Rudolf, Pfalzgraf und Herzog von Bayern, des Kaisers Schwiegervater, hatte, wie vorhin berichtet wurde, dem Kloster das Pfarrpatronat von Kirchtumbach geschenkt. Der Bitte des Abts entsprechend, bestätigte der Kaiser diese Schenkung, fertigte aber die Bestätigungsurkunde nicht mehr während seines Aufenthalts in Heilsbronn aus, sondern erst einige Tage später am 16. Mai 1357 in Miltenberg, wohin er sich von Heilsbronn und Nürnberg aus begeben hatte. Er bestätigte die Schenkung zum Lobe Gottes, der Jungfrau Maria und des heiligen Jakobus, der Schutzpatrone des Klosters, bezeugte seine aufrichtige Devotion gegen den Orden des Klosters, gegen den Papst Clemens VI., welcher die Schenkung bereits bestätigt hatte, und schloß mit der üblichen Strafandrohung. Unten Bd. II bei Kirchtumbach wird über diese beiden Diplome des Kaisers Karls IV. Ausführlicheres mitgetheilt werden.

Bald nach Ausfertigung dieser kaiserlichen Diplome starb der Abt. Die Inschrift auf seinem Grabstein im Kapitol lautete: A. D. 1357, 11. Cal. Julii obiit dominus Gottfridus, 18. abbas halsbrunnensis. Im Vigilienbuche heißt es beim 21. Juni: Obiit dominus Gottfridus, abbas halsbr. 18. anno 1357, 21. Junii, praefuit annis septem; und am 29. November: Dominica adventus de domino Gottfrido Abbate 18. pis. conditos, pa. vi. mel, libetum, pisces assatos Subcellarius dat. Der Abt starb am 21. Juni 1357. Zu seiner Zeit und durch ihn erhielt der Mönchsstaat, theils durch Schenkung, theils durch Kauf, manchen Zuwachs an den Orten Randersacker, Iphofen, Sontheim, Sperberslohe, Dietenhofen, [127] Hennenbach, Riedelndorf, Gotzendorf, Ismannsdorf, Mitteleschenbach, Nördlingen und Nähermemmingen. Seinen Unterthanen in Linden erleichterte er die Befriedigung ihres kirchlichen Bedürfnisses, indem er dort eine selbstständige Pfarrei gründete, wie Bd. II bei Linden berichtet werden wird.


  1. a b Vgl. Stillfried S. 37 u. 379.


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