Geschichte von Kloster Heilsbronn/Mausendorf

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[233]
41. Mausendorf,

Weiler bei Heilsbronn. Seine ersten Besitzungen erhielt dort das Kloster zur Zeit des 10. Abts Otto (s. dort) durch Schenkung und Kauf von der in Mausendorf begüterten Adelsfamilie Bruckberg. Konrad von Bruckberg[1] prozessirte mit dem Kloster, [234] schädigte dessen Güter, verlor den Prozeß, erkannte sein Unrecht, zog in den Krieg, sühnte aber zuvor sein Unrecht dadurch, daß er im Verein mit seiner Frau in der Klosterkirche ein ewiges Licht stiftete und für dasselbe Gefälle vom Engelhardshofe (s. Großhaslach) dem Kloster überließ. In der betreffenden Urkunde hieß es: Cunradus de Bruggeberc, cum Apuliae partes adire proposuisset, fratres in Halsprunnen in bonis suis enormiter se molestasse recognoscens, in remedium animae suae et pro habendo luminari ante altere sanctissimae virginis, bona sua in Engelhartshoue pro quadam pecuniae summa praedictis fratribus obligavit, irrogata sibi dampna per obligationem hujusmodi compensando. Konrad starb, ob daheim oder im Kriege, sagt die Urkunde nicht. Nach seinem Tode säumte der Abt Otto nicht, den Besitz der Gefälle von dem Engelhardshofe seinem Kloster durch ein gerichtliches Dokument zu sichern. Er ließ daher 1253 vom Stadtschultheiß Heinrich in Nürnberg und dessen Schöffen die ebenangeführte Urkunde ausfertigen, in welcher die Wittwe des Verstorbenen, seine Kinder und sein Bruder Friedrich von Bruckberg nicht nur die Bestimmungen bezüglich des Engelhardshofes anerkannten, sondern auch Gefälle von der Mühle bei Mausendorf dem Kloster schenkten. Der Stadtschultheiß schließt mit den Worten: Et ne quis propter sui improbitatem collationem hujusmodi praenotatis valeat fratribus in posterum infirmare, ego Heinricus scultetus, ab utraque parte rogatus, praesens scriptum fieri procuravi, sigilli mei munimine roboratum. Dann folgen die Namen von 15 Zeugen, z. B. Cunradus Hennangel, Sibot Pfinzing, Dominus Albertus von Vestenberg. Bald darauf scheint die gedachte Wittwe gestorben zu sein. Ihre Kinder und ihr ebengenannter Schwager Friedrich von Bruckberg bezogen in Mausendorf Schutzgeld (advocatiam) und Gefälle von einem Prädium, verkauften aber diese bereits verpfändeten Renten i. J. 1255 an den 10. Abt Otto und sein Kloster für 50 Pfund. Friedrich von Bruckberg mußte alle seine Besitzungen in Großhaslach dem Abt verpfänden, um ihn gegen etwaige Anfechtungen [235] wegen der Errungenschaften in Mausendorf sicherzustellen. Die deßfallsige, gleichfalls vom Stadtschultheiß Heinrich ausgefertigte Urkunde beginnt und schließt mit den Worten: In nomine etc. Quo magis crescit temeritas, humanae necesse est prudentiae auctoritas. Ne ergo tractatus valeat contestari, ego Heinricus scultetus sigilli mei munimine roboravi. Unter den Zeugen werden wieder einige der vorhin genannten Schöffen genannt, dann einige Milites, der Verkäufer selbst, vor Allen aber der Abt Otto und drei seiner Mönche.

In demselben Jahre 1255 vergabte Guta (Gertraud), die Frau des Miles Supplinus de La. (Lapide, vom Stein), ihr Prädium zu Muselndorf an denselben 10. Abt Otto. Sie bestimmte in einer abermals vom Stadtgericht Nürnberg ausgefertigten Urkunde Folgendes: „Das Kloster soll mir Zeit meines Lebens 4 Pfund Heller und 12 Sra. Korn und Haber jährlich reichen. Überlebt mich mein Ehemann, so soll dieser 40 talenta denariorum beziehen. Stirbt er vor mir, so soll es mir frei stehen, jene Summe zuzuwenden, wem ich will.“ Während der nächstfolgenden acht Jahre starb Ritter Supplinus, daher konnte seine Wittwe Guta über jene Summe beliebig verfügen. Sie schenkte dieselbe dem Abt Rudolf und seinem Kloster zu ihrem Seelenheil und zu einer alljährlichen Gedächtnißfeier an ihrem dereinstigen Todestage. Guta heirathete wieder. Ihre Schenkung konnte möglicherweise von ihrem zweiten Ehemann dem Kloster strittig gemacht werden. Um sein Kloster sicher zu stellen, bewog der Abt die Schenkerin i. J. 1263, vom Butiglarius Heinrich von Stein in Nürnberg, vom Bürgermeister Ysoldus und seinen Schöffen abermals eine Urkunde zu Gunsten des Klosters ausfertigen zu lassen. Demungeachtet kam es zum Prozeß, da Guta starb und ihr Bruder Heinrich de Hus (von Hausen) die Schenkung seiner Schwester nicht anerkannte und das Kloster beim kaiserlichen Landgericht verklagte. Präsident des Gerichtshofes war der in Heilsbronn begrabene Burggraf Friedrich III. Nach heftigem Advokatengezänk kam es zu einem dem Kloster günstigen Vergleich. In dem Vergleichsinstrumente von 1265 [236] hieß es u. A.: „Fridericus, Dei gratia Burgravius in Nurinberc. Ne processu temporis ulla oriatur contentio, universitati fidelium duximus intimandum, quod cum religiosi viri abbas et conventus in Halsprunn villam (hier nicht Dorf, sondern Hofgut, Prädium) in Muselindorf a quondam Supplino ac ejus conjuge comparassent et super bonis eisdem Henricus de Hus, frater conjugis Supplini, eos impeteret, coram nobis in judicio provinciali in Norimberc multis altercationibus ac advocatorum tumultibus hincinde habitis, tandem mediantibus honestis personis idem Heinricus impetitioni ac omni juri coram nostro judicio renunciavit ac in domini Rudolphi abbatis manus resignavit.“ Folgen Siegel und Unterschrift und die Namen der Gerichtsbeisitzer, darunter Ramungus von Kammerstein, Fried. Rindsmaul, Stadtschultheiß Kon. Stromaier, Siboto Pfinzing. Diese Urkunde ist von den Meisten[2], die über zollern-brandenburgische Geschichte geschrieben haben, benützt worden.

Daß ein Schuhmacher Namens Pestlin in Mausendorf i. J. 1335 seine Güter dem Kloster schenkte, ist oben bei Haag gemeldet worden. Im Ganzen erwarb das Kloster dort 8 Anwesen, darunter die Mühle. Diese wurde am 26. März 1579 von 9 Mordbrennern überfallen. Der Müller, den diese gebunden hatten, machte sich los und lief, um Hilfe rufend, in das Dorf, worauf die Räuber die Mühle anzündeten und entflohen. Zwei Jahre darauf verloren fünf von den acht Klosterunterthanen im Orte ihre Häuser und Scheunen durch Brand. Im Ganzen brannten 11 Gebäude ab. Zwei von den Verunglückten konnten wegen Überschuldung nicht wieder aufbauen; ihre Güter fielen dem Kloster heim und wurden feilgeboten, fanden aber keine Käufer. Das eine, Mendlein’s Hof, mit 60 Mgn. Äckern, 7 Tagw. Wiesen, war nach 13 Jahren noch öde, „ganz und gar zu Asche verbrannt, und noch (1594) begehrt Niemand zu kaufen und wieder aufzubauen.“ Zwar wurde der Hof auf markgräflichen [237] Befehl und auf Staatskosten wieder bezimmert; gleichwohl vergingen noch Jahre, bis sich ein Käufer fand. So stand es dort schon vor dem 30jährigen Kriege. Während des Krieges brannte das Dorf nicht ab, verfiel und verödete aber gleichwohl. Vier Jahre nach dem Kriege konnte man nur mit Mühe den größten Hof mit 68 Mgn. Ackerland und 6 Tgw. Wiesen für 30 Kreuzer bis einen Gulden per Morgen, die Mühle für 50 fl. an den Mann bringen. Der Bienhof wurde zwar angebracht, aber der Käufer entlief, worauf der Hof abermals der Herrschaft heimfiel und erst nach 10 Jahren für 40 fl. wieder verkauft werden konnte. Noch i. J. 1721 lautet der amtliche Bericht recht unerfreulich: „Mausendorf ist das schlechteste Ort im Amtsbezirk, und für die darin feil stehenden Güter sind keine Käufer zu haben.“ Anders steht es dort heutzutage.


  1. Vgl. Stillfried S. 208.
  2. Vgl. Stillfried S. 18.
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