Gesetz, betreffend die Abänderung der Maaß- und Gewichtsordnung

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Gesetz, betreffend die Abänderung der Maaß- und Gewichtsordnung für den Nord­deutschen Bund vom 17. August 1868.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1873, Nr. 33, Seite 377
Fassung vom: 7. Dezember 1873
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 18. Dezember 1873
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[377]


(Nr. 976.) Gesetz, betreffend die Abänderung der Maaß- und Gewichtsordnung für den Nord­deutschen Bund vom 17. August 1868. Vom 7. Dezember 1873.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Einziger Paragraph.

Artikel 4 der Maaß- und Gewichtsordnung, welcher also lautet:
„Als Entfernungsmaaß dient die Meile von 7500 Meter.“
wird aufgehoben.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 7. Dezember 1873.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.