Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen. Vom 16. März 1885

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Gesetzestext
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Titel: Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen.
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Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1885, Nr. 10, Seite 74 - 77
Fassung vom: 16. März 1885
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 20. März 1885
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(Nr. 1592.) Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen. Vom 16. März 1885.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

§. 1.[Bearbeiten]

Die Aufwendung eines Betrages bis zur Höhe von 10.055.134 Mark für die in der Anlage aufgeführten Zwecke wird genehmigt.

§. 2.[Bearbeiten]

Insoweit Beträge von der im §. 1 angegebenen Summe zu den daselbst bezeichneten Zwecken im Etatsjahre 1884/85 bereits verausgabt sind, wird für diese Verwendungen hiermit Indemnität ertheilt.

§. 3.[Bearbeiten]

Der Reichskanzler wird ermächtigt,
1. die nach §. 1 erforderlichen Geldmittel,
2. die außerordentlichen Geldmittel, welche in dem Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1885/86 zur Bestreitung einmaliger Ausgaben:
a) der Verwaltung des Reichsheeres im Betrage von 19.026.113 Mark
b) der Marineverwaltung im Betrage von 5.639.400 Mark
c) der Eisenbahnverwaltung im Betrage von 3.800.000 Mark
im Ganzen bis zur Höhe von 28.465.513 Mark
vorgesehen sind,
im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu diesem Zweck in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung jener Beträge von insgesammt 38.520.647 Mark erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes-Gesetzbl. S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schatzanweisungen auszugeben.

§. 4.[Bearbeiten]

Die Bestimmungen in den §§. 2 bis 5 des Gesetzes vom 27. Januar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine- und Telegraphenverwaltung (Reichs-Gesetzbl. S. 18), finden auch auf die nach dem gegenwärtigen Gesetze aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 16. März 1885.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst von Bismarck.

Anlage.[Bearbeiten]

[75] [76] [77]

Ueberschlag
der
einmaligen Ausgaben aus Anlaß von Truppenverstärkungen und Dislokationen.
Lauf-
ende
Nr.
Bezeichnung der Ausgaben. Geldbetrag
für
1884/85.
Garnisonort. Mark.
A. Magazinverwaltungswesen.
Für Magazinbauten.
1. Thorn Neubau von zwei Rauhfouragemagazinen 169.000,00
2. Thorn Neubau von zwei Körnermagazinen 49.097,21
3. Bromberg Neubau eines Rauhfouragemagazins 63.000,00
Für das Festungsapprovisionnement.
4. Zur Beschaffung von Fleischpräserven und Viktualien für das Approvisionnement von Thorn 394.350,00
Summe A 657.447,21
B. Bekleidungswesen.
5. Zur Vermehrung der Bekleidungsvorräthe für die Kriegsformationen 88.848,04
Summe B für sich.
C. Garnisonverwaltungswesen.
6. Allenstein Herstellung von Schießstandsanlagen für ein Jäger-Bataillon 25.700,00
7. Culm Desgleichen 30.000,00
8. Dt. Eylau Herstellung von Schießständen für ein Infanterie-Bataillon 25.000,00
9. Goldap Sicherstellung von Schießständen einschließlich Terrainerwerb für ein Bataillon Infanterie 11.200,00
10. Lötzen Bau von Oekonomieraumen und einer Mannschaftsbaracke 170.700,00
11. Lyck Beschaffung der Utensilien für ein von der Stadtgemeinde daselbst herzustellendes Kasernement für ein Bataillon Infanterie 60.000,00
12. Lyck Herstellung von Schießstandsanlagen für zwei Bataillone Infanterie 6.100,00
13. Stallupönen Ankauf eines Exerzirplatzes für zwei Eskadrons 38.000,00
14. Tilsit Ankauf eines Detail-Exerzirplatzes für ein Bataillon Infanterie 16.0700,00
15. Bromberg Beschaffung eines Exerzirplatzes für ein Regiment Kavallerie 3.337,00
16. Bromberg Beschaffung eines Exerzir- und Fahrübungsplatzes für eine Abtheilung Feld-Artillerie 14.000,00
17. Bromberg Unterbringung eines Regiments Kavallerie, insbesondere Grunderwerb und Ausstattung des durch Private zu erbauenden Kasernements 82.465,00
18. Thorn Beschaffung eines Exerzirplatzes für ein Regiment Kavallerie 32.000,00
19. Thorn Neubau einer Kaserne nebst Zubehör für zwei Kompagnien Infanterie 80.000,00
20. Metz Kasernenbau zur Unterbringung der Etatsverstärkung von zwei Regimentern Infanterie, einschließlich der Utensilienbeschaffung 450.000,00
21. Straßburg Kasernenbau zur Unterbringung der Etatsverstärkung für ein Regiment Infanterie, einschließlich der Utensilienbeschaffung 427.000,00
22. Allenstein Neubau und Ausstattung einer Kaserne nebst Zubehör für ein Jäger-Bataillon 632.000,00
23. Allenstein Neubau und Ausstattung eines Kasernements nebst Zubehör für ein Regiment Kavallerie 221.000,00
24. Dt. Eylau Neubau und Ausstattung einer Kaserne nebst Zubehör für ein Bataillon Infanterie 616.100,00
25. Goldap Desgleichen 595.750,00
26. Lyck Desgleichen 656.876,00
27. Ortelsburg Neubau und Ausstattung eines Kasernements nebst Zubehör für ein Bataillon Infanterie 120.000,00
28. Riesenburg Neubau und Ausstattung einer Kaserne nebst Zubehör für zwei Eskadrons, einschließlich des Regimentsstabes 80.000,00
29. Soldau Neubau und Ausstattung einer Kaserne nebst Zubehör für ein Bataillon Infanterie 120.000,00
30. Stallupönen Neubau und Ausstattung einer Kaserne nebst Zubehör für zwei Eskadrons 100.000,00
31. Thorn Neubau und Ausstattung eines Kasernements nebst Zubehör für ein Regiment Kavallerie 1.161.000,00
Summe C 5.773.528,00
D. Militär-Medizinalwesen.
32. Allenstein Neubau eines Garnisonlazareths 123.000,00
33. Dt. Eylau Einrichtung eines Lazareths 4.300,00
34. Goldap Desgleichen 1.500,00
35. Lyck Neubau eines Garnisonlazareths 153.284,00
36. Thorn Neubau eines Hülfslazareths 110.000,00
Summe D 392.084,00
E. Remontewesen.
37. Für Vermehrung der Bespannung bei 16 Batterien der Feld-Artillerie-Regimenter Nr. 1, 15, 17 und 31 um je 14 Zug- und Vorrathspferde und 2 Reitpferde, zusammen um 256 Pferde 12.146,10
Summe E für sich.
38. F. Umzugs- und Transportkosten. 340.000,00
Summe F für sich.
G. Artillerie- und Waffenwesen.
39. Zur Kompletirung des Materials 2.200.000,00
Summe G für sich.
Hierzu Summe A       675.447,21
Hierzu Summe B       88.848,04
Hierzu Summe C       5.773.528,00
Hierzu Summe D       392.084,00
Hierzu Summe E       12.146,10
Hierzu Summe F       340.000,00
Sind       9.482.053,35
40. Dazu: Quote an Bayern            573.081,00
Ueberhaupt       10.055.134,35