Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes, vom 25. Juni 1868, in Baden

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes, vom 25. Juni 1868, in Baden.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1871, Nr. 46, Seite 400
Fassung vom: 22. November 1871
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 30. November 1871
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[400]


(Nr. 740.) Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes des Norddeutschen Bundes über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes, vom 25. Juni 1868. in Baden. Vom 22. November 1871.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

Das Gesetz des Norddeutschen Bundes, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes, vom 25. Juni 1868. tritt als Reichsgesetz im Großherzogthum Baden vom Tage der Wirksamkeit des gegenwärtigen Gesetzes in Kraft.
Die für Quartierleistung zu gewährende Entschädigung (§. 3. des Gesetzes vom 25. Juni 1868.) wird bis auf Weiteres durch die anliegende Klasseneintheilung der badischen Orte bestimmt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 22. November 1871.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.


Klasseneintheilung
der
Orte des Großherzogthums Baden.
Namen der Städte. Servisklasse.
Baden II.
Bruchsal IV.
Carlsruhe I.
Constanz III.
Durlach IV.
Freiburg II.
Heidelberg I.
Lahr IV.
Lörrach III.
Mannheim I.
Offenburg IV.
Pforzheim II.
Rastatt III.
Weinheim IV.
Alle übrigen Orte V.