Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete Kamerun, Togo und das südwestafrikanische Schutzgebiet für das Etatsjahr 1892/93

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Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete Kamerun, Togo und das südwestafrikanische Schutzgebiet für das Etatsjahr 1892/93.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1892, Nr. 19, Seite 370 - 377
Fassung vom: 30. März 1892
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. März 1892
Inkrafttreten:
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[370]

(Nr. 2012.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete Kamerun, Togo und das südwestafrikanische Schutzgebiet für das Etatsjahr 1892/93. Vom 30. März 1892.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Einziger Paragraph.

Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Etat der Schutzgebiete für das Etatsjahr 1892/93 wird in Einnahme und Ausgabe, wie folgt, festgesetzt:
1. für das Schutzgebiet von Kamerun auf 566.000 Mark,
2. für das Schutzgebiet von Togo auf 116.000 Mark,
3. für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf 297.000 Mark.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 30. März 1892.
(L. S.)  Wilhelm.

  Graf von Caprivi.


__________________

[371]

E t a t
der
Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1892/93.


  Betrag
für das
Etatsjahr
1892/93.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
I. Kamerun, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 566.000
Ausgabe 566.000 13.700
Balanzirt.
II. Togo, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 116.000
Ausgabe 116.000
Balanzirt.
III. Südwestafrikanisches Schutzgebiet, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 297.000
Ausgabe 297.000
Balanzirt.
Berlin, den 30. März 1892.
(L. S.)  Wilhelm.


  Graf von Caprivi.


__________________

[372]

Etat für das Schutzgebiet von Kamerun auf das Etatsjahr 1892/93.

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1892/93.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Zölle, Abgaben und Gebühren 534.000
2. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 12.000
3. Zuschuß aus Reichsfonds zu den Betriebskosten einer Expedition in das Hinterland 20.000
Summe der Einnahme 566.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Zu Besoldungen, und zwar:
a) für zwei Beamte bei der Zoll- und Kassenverwaltung 9.000 Mark (davon 1.500 Mark künftig wegfallend) und 7.500 Mark,
b) für zwei Lehrer 6.000 Mark und 4.000 Mark,
c) für die beiden Bezirksamtmänner in Viktoria 12.000 Mark (davon 2.400 Mark künftig wegfallend) und im südlichen Gebiet 9.600 Mark,
d) für die beiden Amtsdiener in Viktoria und im südlichen Gebiet je 4.000 Mark,
e) für den Materialienverwalter 4.000 Mark. 60.100 3.900
Zu Titel 1. Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt:
für die Bezirksamtmänner 3.000 bis 5.400 Mark, im Durchschnitt 4.200 Mark,
für die Beamten bei der Zoll- und Kassenverwaltung, sowie für die Lehrer 2.100 bis 4.200 Mark, im Durchschnitt 3.150 Mark,
für den Materialienverwalter und die Amtsdiener 1.200 bis 1.800 Mark, im Durchschnitt 1.500 Mark. [373]
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1892/93.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landesbeamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 3.000
Andere persönliche Ausgaben.
3. Für Weiße 61.600
4. Für Farbige 100.000
Summe Titel 1 bis 4 224.700 3.900
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 171.800 9.800
6. Zur Rückerstattung des Reichsvorschusses von 1.425.000 Mark (Kapitel 2 Titel 3a der einmaligen Ausgaben des Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für 1891/92) durch Zahlung von 15 Jahresraten zu je 90.750 Mark und einer Jahresrate zu 63.750 Mark – zweite Rate 90.750
Summe 1 (Titel 1 bis 6). Fortdauernde Ausgaben 487.250 13.700
II. Einmalige Ausgaben.
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 36.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 42.750
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen dem betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 566.000 13.700
Die Einnahme beträgt 566.000
Balanzirt.


[374]

Etat für das Schutzgebiet von Togo auf das Etatsjahr 1892/93.

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1892/93.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Zölle, Abgaben und Gebühren 112.000
2. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 4.000
Summe der Einnahme 116.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Zu Besoldungen, und zwar:
a) für einen Zollverwalter 7.500 Mark
b) für einen Zollassistenten in Lome 4.000 Mark 11.500
Zu Titel 1. Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt:
für den Zollverwalter 2.100 bis 4.200 Mark, im Durchschnitt 3.150 Mark,
für den Zollassistenten in Lome 1.200 bis 1.800 Mark, im Durchschnitt 1.500 Mark.
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landesbeamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten
Andere persönliche Ausgaben.
3. Für Weiße 5.000
4. Für Farbige 32.200
Summe Titel 1 bis 4 48.700
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 48.800
Summe I (Titel 1 bis 5). Fortdauernde Ausgaben[375] 97.500
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1892/93.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
II. Einmalige Ausgaben.
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 16.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 2.500
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen dem betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 116.000
Die Einnahme beträgt 116.000
Balanzirt.


[376]

Etat für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf das Etatsjahr 1892/93.

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1892/93.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 4.700
2. Reichszuschuß 292.300
Summe der Einnahme 297.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Zu Besoldungen
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landesbeamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten
Andere persönliche Ausgaben.
3. Für Weiße 93.900
4. Für Farbige 20.000
Summe Titel 1 bis 4 113.900
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 128.900
Summe 1 (Titel 1 bis 5). Fortdauernde Ausgaben 242.800
II. Einmalige Ausgaben.
Restzuschuß zu den Kosten der Einrichtung einer landwirthschaftlichen Versuchsstation und Auskunftsstelle für deutsche Ansiedler[377] 25.000
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1892/93.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 29.200
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen dem betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 297.000
Die Einnahme beträgt 297.000
Balanzirt.