Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete Kamerun, Togo und das südwestafrikanische Schutzgebiet für das Etatsjahr 1893/94

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Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete Kamerun, Togo und das südwestafrikanische Schutzgebiet für das Etatsjahr 1893/94.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1893, Nr. 9, Seite 123 - 130
Fassung vom: 26. März 1893
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 28. März 1893
Inkrafttreten:
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(Nr. 2080.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete Kamerun, Togo und das südwestafrikanische Schutzgebiet für das Etatsjahr 1893/94. Vom 26. März 1893.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Etat der Schutzgebiete für das Etatsjahr 1893/94 wird in Einnahme und Ausgabe, wie folgt, festgesetzt:
1. für das Schutzgebiet von Kamerun auf 580.000 Mark,
2. für das Schutzgebiet von Togo auf 143.000 Mark,
3. für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf 273.300 Mark.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin Schloß, den 26. März 1893.
(L. S.)  Wilhelm.

  Graf von Caprivi.


__________________

[124]

E t a t
der
Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1893/94.


  Betrag
für das
Etatsjahr
1893/94.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
I. Kamerun, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 580.000
Ausgabe 580.000 12.200
Balanzirt.
II. Togo, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 143.000
Ausgabe 143.000
Balanzirt.
III. Südwestafrikanisches Schutzgebiet, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 273.300
Ausgabe 273.300
Balanzirt.
Berlin, den 26. März 1893.
(L. S.)  Wilhelm.


  Graf von Caprivi.


__________________

[125]

Etat für das Schutzgebiet von Kamerun auf das Etatsjahr 1893/94.

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1893/94.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Zölle, Abgaben und Gebühren 565.000
2. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 15.000
Summe der Einnahme 580.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Zu Besoldungen, und zwar:
a) für zwei Beamte bei der Zoll- und Kassenverwaltung je 7.500 Mark,
b) für zwei Lehrer 6.500 Mark und 5.000 Mark,
c) für die beiden Bezirksamtmänner in Viktoria 12.000 Mark (davon 2.400 Mark künftig wegfallend) und im südlichen Gebiet 9.600 Mark,
d) für die beiden Amtsdiener in Viktoria und im südlichen Gebiet je 4.000 Mark,
e) für den Materialienverwalter 4.000 Mark,
f) für den leitenden Maschinisten auf dem Flußdampfer 5.000 Mark,
g) für die beiden Aufseher auf den Zollstationen an der Nordwestgrenze und im südlichen Gebiet je 5.000 Mark.
75.100 2.400
Zu Titel 1. Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt: für die Bezirksamtmänner 3.000 bis 5.400 Mark, im Durchschnitt 4.200 Mark; für die Beamten bei der Zoll- und Kassenverwaltung, sowie für die Lehrer 2.400 bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.450 Mark; für den Materialienverwalter, die Amtsdiener, den leitenden Maschinisten und die Zollaufseher 1.200 bis 1.800 Mark, im Durchschnitt 1.500 Mark. [126]
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1893/94.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landesbeamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten 3.000
Andere persönliche Ausgaben.
3. Für Weiße 64.875
4. Für Farbige 113.000
Summe Titel 1 bis 4 255.975 2.400
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 149.800 9.800
6. Zur Rückerstattung des Reichsvorschusses von 1.425.000 Mark (Kapitel 2 Titel 3a der einmaligen Ausgaben des Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für 1891/92) durch Zahlung von 15 Jahresraten zu je 90.750 Mark und einer Jahresrate zu 63.750 Mark – Dritte Rate 90.750
Summe 1 (Titel 1 bis 6). Fortdauernde Ausgaben 496.525 12.200
II. Einmalige Ausgaben.
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 60.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 23.475
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 580.000 12.200
Die Einnahme beträgt 580.000
Balanzirt.


[127]

Etat für das Schutzgebiet von Togo auf das Etatsjahr 1893/94.

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1893/94.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Zölle, Abgaben und Gebühren 137.000
2. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 6.000
Summe der Einnahme 143.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Zu Besoldungen, und zwar:
a) für einen Zollverwalter 7.500 Mark
b) für einen Zollassistenten in Lome 4.000 Mark 11.500
Zu Titel 1. Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt: für den Zollverwalter 2.400 bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.450 Mark, für den Zollassistenten in Lome 1.200 bis 1.800 Mark, im Durchschnitt 1.500 Mark.
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landesbeamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten
Andere persönliche Ausgaben.
3. Für Weiße 9.175
4. Für Farbige 34.300
Summe Titel 1 bis 4 54.975
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 37.200
Summe I (Titel 1 bis 5). Fortdauernde Ausgaben[128] 92.175
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1893/94.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
II. Einmalige Ausgaben.
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 35.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 15.825
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 143.000
Die Einnahme beträgt 143.000
Balanzirt.


[129]

Etat für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf das Etatsjahr 1893/94.

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1893/94.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 6.000
2. Reichszuschuß 267.300
Summe der Einnahme 273.300
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Zu Besoldungen
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landesbeamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten
Andere persönliche Ausgaben.
3. Für Weiße 90.575
4. Für Farbige 20.000
Summe Titel 1 bis 4 133.575
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 133.525
Summe 1 (Titel 1 bis 5). Fortdauernde Ausgaben 244.100
[130] II. Einmalige Ausgaben.
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1893/94.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 29.200
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen dem betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 273.300
Die Einnahme beträgt 273.300
Balanzirt.