Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1896/97

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Gesetzestext
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Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1896/97.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1896, Nr. 8, Seite 87 - 102
Fassung vom: 29. März 1896
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. März 1896
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(Nr. 2297.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1896/97. Vom 29. März 1896.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Etat der Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1896/97 wird in Einnahme und Ausgabe, wie folgt, festgesetzt:
1. für das ostafrikanische Schutzgebiet auf 5.900.970 Mark,
2. für das Schutzgebiet von Kamerun auf 1.318.800 Mark,
3. für das Schutzgebiet von Togo auf 380.000 Mark,
4. für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf 2.473.000 Mark.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben vor Neapel, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 29. März 1896.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst zu Hohenlohe.


__________________

[88]

E t a t
der
Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1896/97.


Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1896/97.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
I. Ostafrikanisches Schutzgebiet, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 5.900.970
Ausgabe 5.900.970 39.450
Balanzirt.
II. Kamerun, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 1.318.800
Ausgabe 1.318.800 9.800
Balanzirt.
III. Togo, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 380.000
Ausgabe 380.000
Balanzirt.
IV. Südwestafrikanisches Schutzgebiet, laut beiliegenden Spezial-Etats:
Einnahme 2.473.000
Ausgabe 2.473.000 15.000
Balanzirt.
Gegeben vor Neapel, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 29. März 1896.
(L. S.)  Wilhelm.


  Fürst zu Hohenlohe.


[89]

Etat für das ostafrikanische Schutzgebiet auf das Etatsjahr 1896/97.[Bearbeiten]

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1896/97.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Zölle, Abgaben und Gebühren 1.350.000
2. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 250.000
3. Reichszuschuß 4.300.970
Summe der Einnahme 5.900.970
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
A. Civilverwaltung.
1. Besoldungen.
a. Allgemeine Verwaltung.
Gouverneur, 50.000 Mark
Ständiger Vertreter desselben, zugleich mit den Funktionen des Kommandeurs der Schutztruppe beauftragt (künftig wegfallend) 25.000 Mark
1 Regierungsarzt 7.500 Mark
1 ständiger Hülfsarbeiter 7.200 Mark
1 Büreauvorsteher 9.000 Mark
2 Sekretäre (davon einer zugleich Dragoman) und 1 Registrator für das Büreau mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark 20.250 Mark 118.950 25.000
b. Finanzverwaltung.
1 Abtheilungschef, zugleich mit den Funktionen des Intendanten der Schutztruppe beauftragt 15.000 Mark [90]
1 Landrentmeister 9.000 Mark
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1896/97.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
3 Kalkulatoren, 3 Buchhalter, 1 Kassirer und 1 Registrator, sowie 1 Vorsteher des Hauptmagazins mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark 60.750 Mark
5 Büreauassistenten (2 Hülfskalkulatoren, 1 Kassenassistent, 2 Magazinassistenten) mit 4.800 Mark bis 5.400 Mark, im Durchschnitt 5.100 Mark 25.500 Mark 110.250
c. Justizverwaltung.
1 Oberrichter, zugleich mit den Funktionen des Audituers der Schutztruppe beauftragt 15.000 Mark
2 Bezirksrichter, mit 8.000 Mark bis 12.000 Mark, im Durchschnitt 10.000 Mark 20.000 Mark
1 Sekretär mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark 6.750 Mark 41.750
d. Bauverwaltung.
1 Baudirektor 12.000 Mark
1 Bauassistent mit 4.500 Mark bis 6.000 Mark 6.000 Mark
1 Haus- und Materialienverwalter mit 4.000 Mark bis 5.000 Mark 5.000 Mark 23.000
e. Landeskultur und Landesvermessung.
1 Abtheilungschef 12.000 Mark
1 Katasterbeamter 8.000 Mark
1 Katastergehülfe mit 4.000 Mark bis 5.000 Mark 5.000 Mark 25.000 1.250 [91]
f. Zollverwaltung.
1 Zolldirektor 12.000 Mark
1 Stationskontrolör 8.000 Mark
6 Vorsteher der Hauptzollämter mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark 40.500 Mark
7 Zollamtsassistenten I. Klasse, von denen 2 als Kalkulatoren und 1 als Registrator fungiren, mit 5.000 Mark bis 6.000 Mark, im Durchschnitt 5.500 Mark 38.500 Mark
16 Zollamtsassistenten II. Klasse mit 3.000 Mark bis 4.200 Mark, im Durchschnitt 3.600 Mark 57.600 Mark 156.600
g. Bezirksverwaltung.
8 Bezirksamtmänner mit 8.000 Mark bis 12.000 Mark, im Durchschnitt 10.000 Mark 80.000
f. Landespolizei.
1 Polizeioffizier mit 7.200 Mark und 10 Polizeiunteroffiziere mit 3.000 Mark bis 3.600 Mark, im Durchschnitt 3.300 Mark 43.500
Anmerkung zu Titel 1h. Der Polizeioffizier und die Polizeiunteroffiziere werden von der Kaiserlichen Schutztruppe abkommandirt
Summe Titel 1 642.800 26.250
Zu Titel 1. Sämtliche Beamte etc. haben freie Wohnung. Mit ihrer Besoldung rangiren nach dem Dienstalter unter einander: [92]
a) die mit 6.000 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.750 Mark, dotirten Büreau- und Kassenbeamten der Abschnitte a, b, c,
b) die Bezirksrichter und Bezirksamtmänner.

Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt:
1. für den Gouverneur 18.000 Mark,
2. für den Stellvertreter des Gouverneurs 9.000 Mark,
3. für den Oberrichter und den Abtheilungschef der Finanzverwaltung 4.500 Mark bis 7.500 Mark, im Durchschnitt 6.000 Mark
4. für den Regierungsarzt, den Landrentmeister, den Büreauvorsteher, den Baudirektor, den Chef der Abtheilung für Landeskultur und Landesvermessung, den Zolldirektor, die Bezirksrichter und die Bezirksamtmänner 3.000 Mark bis 5.400 Mark, im Durchschnitt 4.200 Mark,
5. für die ständigen Hülfsarbeiter, die Büreau- und Kassenbeamten einschließlich der Bezirksamtssekretäre, jedoch mit Ausschluß der Assistenten, für den Katasterbeamten, den Stationskontrolör und die Vorsteher der Hauptzollämter 2.400 Mark bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.450 Mark,
6. für die Büreauassistenten, den Bauassistenten und die Zollamtsassistenten I. Klasse 2.400 Mark,
7. für die Zollamtsassistenten II. Klasse, den Haus- und Materialienverwalter, sowie den Katastergehülfen 1.500 Mark bis 2.100 Mark, im Durchschnitt 1.800 Mark.

2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landesbeamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten [93] 6.000
Andere persönliche Ausgaben.
Zur Remunerirung von Hülfskräften.
3. Für Weiße 200.700 13.200
4. Für Farbige 322.870
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 653.400
Anmerkung zu Titel 5. Aus diesem Titel werden die sächlichen und vermischten Ausgaben bei der Militärverwaltung, soweit für diese nicht unter Titel 8 besondere Fonds vorgesehen sind, mitbestritten. Die Ausgaben für den Lazarethbetrieb werden aus diesem Fonds für den Bereich der gesammten Verwaltung des Schutzgebietes bestritten.
Summe A. Civilverwaltung (Titel 1 bis 5) 1.825.770 39.450
B. Militärverwaltung.
6. Besoldungen bei der Schutztruppe 1.835.640
7. Andere persönliche Ausgaben 27.600
8. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (siehe auch Titel 5) 252.000
Summe B. Militärverwaltung (Titel 6 bis 8) 2.115.240
9. C. Expeditionen und Stationen 300.000
D. Flottille.
Persönliche Ausgaben.
10. Für Weiße 241.300
11. Für Farbige 77.810
12. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben (wegen der Lazarethkosten siehe auch Titel 5) 249.000
[94] Summe D. Flottille (Titel 10 bis 12) 568.110
13. E. Vertragsmäßige Zahlung
zum Zweck der Verzinsung und Amortisation der von der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft aufgenommenen Anleihe durch 90 halbjährliche Raten von je 300.000 Mark, 11. und 12. Rate 600.000
Zusammenstellung.
Summe A (Titel 1 bis 5) 1.825.770 39.450
Summe B (Titel 6 bis 8) 2.115.240
Summe C (Titel 9) 300.000
Summe D (Titel 10 bis 12) 568.110
Summe E (Titel 13) 600.000
Summe I. Fortdauernde Ausgaben 5.409.120 39.450
II. Einmalige Ausgaben.
1. Für Bauten und zu sonstigen öffentlichen Arbeiten, insbesondere auch zu Wege- und Hafenanlagen 230.000
2. Für Einrichtung des Lazareths in Dar-es-Salâm 46.000
3. Für Beschaffung eines seefähigen Dampf-Tonnenlegers 200.000
Summe II. 476.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 15.850
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.

Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.

Summe der Ausgabe 5.900.970 39.450
Die Einnahme beträgt 5.900.970
Balanzirt.

[95]

Etat für das Schutzgebiet von Kamerun auf das Etatsjahr 1896/97.[Bearbeiten]

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1896/97.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Zölle, Abgaben und Gebühren 590.000
2. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 50.000
3. Reichszuschuß 678.800
Summe der Einnahme 1.318.800
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Zu Besoldungen:
A. Bei der Civilverwaltung.
Gouverneur 30.000 Mark
1 Kanzler 12.000 Mark
2 Bezirksamtmänner in Victoria und in Kribi je 9.600 Mark 19.200 Mark
1 Leiter des botanischen Gartens in Victoria, 1 Zollverwalter, 1 Kassenverwalter, 2 Sekretäre, 1 Baumeister, 1 Hafenmeister, 1 Maschinen-Ingenieur, je 7.500 Mark 60.000 Mark
2 Lehrer mit 7.500 Mark und 5.000 Mark 12.500 Mark
4 Zollassistenten und 1 leitender Maschinist auf dem Flußdampfer, je 5.000 Mark 25.000 Mark
1 Materialienverwalter und 3 Amtsdiener in Kamerun, Victoria und Kribi, je 4.000 Mark 16.000 Mark 174.500
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1896/97.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung.
Der Leiter des botanischen Gartens in Victoria bezieht den dritten Theil aus dem Verkaufserlöse der [96] in diesem Garten und auf der Gouvernementsplantage in Victoria gezogenen Produkte bis zum Höchstbetrage von 1.500 Mark und der Maschinen-Ingenieur 5 Prozent von der Brutto-Einnahme des Slipbetriebes bis zum Höchstbetrage von 1.500 Mark.
Zu Titel 1 A. Die derzeitigen Inhaber der Stellen des Gouverneurs, des Kanzlers, der Sekretäre und des Amtsdieners in Kamerun sind noch als Reichsbeamte – nicht als Beamte der Lokalverwaltung – anzusehen und zu behandeln.
Das persönliche Pensionsberechtigende Gehalt beträgt für den Gouverneur 9.000 Mark bis 12.000 Mark; für den Kanzler und die Bezirksamtmänner 3.000 Mark bis 5.400 Mark, im Durchschnitt 4.200 Mark; für die Sekretäre 2.700 Mark bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.600 Mark; für den Leiter des botanischen Gartens in Victoria, für den Zollverwalter und den Kassenverwalter, den Baumeister, den Hafenmeister, den Maschinen-Ingenieur und die Lehrer 2.400 Mark bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.450 Mark; für die Zollassistenten 1.500 Mark bis 2.100 Mark, im Durchschnitt 1.800 Mark; für den leitenden Maschinisten, den Materialienverwalter und die Amtsdiener 1.200 Mark bis 1.800 Mark, im Durchschnitt 1.500 Mark.
B. Bei der Schutztruppe 75.100
Summe Titel 1 249.800
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landesbeamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten [97] 3.000
Andere persönliche Ausgaben.
3. Für Weiße 136.775
4. Für Farbige 258.400
Summe Titel 1 bis 4 647.975
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 359.000 9.800
6. Zur Rückerstattung des Reichsvorschusses von 1.425.000 Mark (Kapitel 2 Titel 3a der einmaligen Ausgaben des Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für 1891/92) und des dem Schutzgebiete nach der Uebersicht der Reichs-Ausgaben und Einnahmen für das Etatsjahr 1894/95 – Kapitel 2 der einmaligen Ausgaben – außeretatsmeäßigen Zuschusses von 182.622,59 Mark, demnach von überhaupt 1.607.622,59 Mark durch Zahlung von 17 Jahresraten zu je 90.750 Mark und einer Jahresrate zu 64.872,59 Mark – Sechste Rate 90.750
Summe I (Titel 1 bis 6). Fortdauernde Ausgaben 1.097.725 9.800
II. Einmalige Ausgaben.
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 200.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 21.075
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 1.318.800 9.800
Die Einnahme beträgt 1.318.800
Balanzirt.

[98]

Etat für das Schutzgebiet von Togo auf das Etatsjahr 1896/97.[Bearbeiten]

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1896/97.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Zölle, Abgaben und Gebühren 377.000
2. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 3.000
Summe der Einnahme 380.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
Besoldungen.
Landeshauptmann 18.000 Mark
1 Zollverwalter 7.500 Mark
1 Kassenverwalter 7.500 Mark
1 Sekretär 7.500 Mark
1 Lehrer 5.000 Mark
3 Zollassistenten, je 5.000 Mark 15.000 Mark
1 Materialienverwalter 4.000 Mark
1 Amtsdiener 4.000 Mark 68.500
Sämmtliche Beamte haben freie Wohnung.
Zu Titel 1. Die derzeitigen Inhaber der Stellen des Landeshauptmanns, des Sekretärs und des Amtsdieners sind noch als Reichsbeamte – nicht als Beamte der Lokalverwaltung – anzusehen und zu behandeln. Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt für den Landeshauptmann 4.500 Mark bis 7.500 Mark, für den Sekretär 2.700 Mark bis 4.500 Mark, für den Zollverwalter, den Kassenverwalter und den Lehrer 2.400 Mark bis 4.500 Mark, im Durchschnitt 3.450 Mark; für die Zollassistenten 1.500 Mark bis 2.100 Mark, im Durchschnitt 1.800 Mark; für den Materialien-Verwalter und den Amtsdiener 1.200 Mark bis 1.800 Mark, im Durchschnitt 1.500 Mark. [99]
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1896/97.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landesbeamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten
Andere persönliche Ausgaben.
3. Für Weiße 52.475
4. Für Farbige 87.100
Summe Titel 1 bis 4 208.075
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 100.720
Summe I (Titel 1 bis 5). Fortdauernde Ausgaben 308.795
II. Einmalige Ausgaben.
Zur Ausführung öffentlicher Arbeiten 55.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 16.205
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen den betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 380.000
Die Einnahme beträgt 380.000
Balanzirt.

[100]

Etat für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf das Etatsjahr 1896/97.[Bearbeiten]

Titel. Einnahme bezw. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1896/97.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Einnahme.
1. Abgaben, Gebühren und verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 386.000
2. Reichszuschuß 2.087.000
Summe der Einnahme 2.473.000
Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. Zu Besoldungen:
A. Bei der Civilverwaltung.
Landeshauptmann 18.000 Mark
Ständiger Vertreter desselben, gleichzeitig Bezirksamtmann in Windhoek 12.000 Mark
1 Sekretär 7.500 Mark
1 Amtsdiener 4.000 Mark 174.500
B. Bei der Schutztruppe 687.000
Summe Titel 1 728.500
Titel. Ausgabe. Betrag
für das
Etatsjahr
1896/97.
Darunter
künftig
wegfallend.
Mark. Mark.
Zu Titel 1 A. Die derzeitigen Inhaber der Stellen des Landeshauptmanns, des Sekretärs und des Amtsdieners sind noch als Reichsbeamte – nicht als Beamte der Lokalverwaltung – anzusehen und zu behandeln. [101] Das persönliche pensionsberechtigende Gehalt beträgt:
für den Landeshauptmann 4.500 Mark bis 7.500 Mark,
für den ständigen Vertreter desselben 3.000 Mark bis 5.400 Mark,
für den Sekretär 2.700 Mark bis 4.500 Mark,
für den Amtsdiener 1.200 Mark bis 1.800 Mark.
2. Zu Pensionen für in den Ruhestand getretene Landesbeamte und zur Versorgung von Hinterbliebenen verstorbener Landesbeamten
Andere persönliche Ausgaben.
3. Für Weiße 119.475
4. Für Farbige 59.000
Summe Titel 1 bis 4 906.975
5. Zu sächlichen und vermischten Ausgaben 1.090.600 15.000
Summe 1 (Titel 1 bis 5). Fortdauernde Ausgaben 1.997.575 15.000
II. Einmalige Ausgaben.
1. Für Neubauten und Beschaffung der inneren Einrichtung für dieselben, sowie zu sonstigen öffentlichen Arbeiten, insbesondere auch zu Wege- und Wasseranlagen 230.000
2. Für die Ablösung der im Jahre 1893 in die Schutztruppe eingestellten Militärpersonen [102] 216.000
Summe II 446.000
III. Reservefonds.
Zu unvorhergesehenen Ausgaben 29.425
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen, sowie die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu decken sind.
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen, insbesondere auch für das auf Stationen und Expeditionen erzielte Elfenbein etc., soweit die Verwaltung darauf Anspruch hat, fließen dem betreffenden Ausgabefonds wieder zu.
Der Reservefonds ist übertragbar.
Summe der Ausgabe 2.473.000 15.000
Die Einnahme beträgt 2.473.000
Balanzirt.