Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1896/97
Erscheinungsbild
[153]
(Nr. 2309.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1896/97. Vom 8. Juni 1896.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
- Der diesem Gesetze als Anlage beigefügte Nachtrag zum Etat der Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1896/97 wird in Einnahme und Ausgabe
- für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf 2.000.000 Mark,
- festgestellt und tritt dem Etat der Schutzgebiete für 1896/97 hinzu.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Neues Palais, den 8. Juni 1896.
[154]
Nachtrag
zum
Etat der Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1896/97.
Einnahme bezw. Ausgabe. | Für das Etatsjahr 1896/97 treten hinzu. |
Darunter künftig wegfallend. |
Mark. | Mark. | |
IV. Südwestafrikanisches Schutzgebiet, laut beiliegendem Spezial-Etat: | ||
Einnahme | 2.000.000 | – |
Ausgabe | 2.000.000 | 1.600.000 |
Balanzirt. |
- Neues Palais, den 8. Juni 1896.
[155]
Nachtrag zum Etat für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf das Etatsjahr 1896/97.
Kapitel. | Titel. | Einnahme bezw. Ausgabe. | Für das Etatsjahr 1896/97 treten hinzu. |
Darunter künftig wegfallend. |
Mark. | Mark. | |||
Einnahme. | ||||
2. | Reichszuschuß | 2.000.000 | – | |
Summe der Einnahme für sich. | ||||
Ausgabe. | ||||
I. | Fortdauernde Ausgaben. | |||
1. | Zu Besoldungen | |||
B. Bei der Schutztruppe. | 433.539 | 433.539 | ||
Andere persönliche Ausgaben. | ||||
4. | Für Farbige | 25.000 | 25.000 | |
5. | Zu sächlichen und vermischten Ausgaben | 1.159.400 | 1.009.400 | |
Summe I. Fortdauernde Ausgaben. | 1.617.939 | 1.467.939 | ||
II. | Einmalige Ausgaben. | |||
1. | Für Neubauten und Beschaffung der inneren Einrichtung für dieselben, sowie zu sonstigen öffentlichen Arbeiten, insbesondere auch zu Wege- und Wasseranlagen | 100.000 | – | |
2. | Für die Ausreise des Verstärkungstransports der Schutztruppe | 150.000 | – | |
Summe II. | 250.000 | – | ||
III. | Reservefonds. | |||
Zu unvorhergesehenen Ausgaben | 132.061 | 132.061 | ||
Summe der Ausgabe. | 2.000.000 | 1.600.000 | ||
Die Einnahme beträgt | 2.000.000 | – | ||
Balanzirt. |