Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1908

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Gesetzestext
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Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1908.
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Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 25, Seite 201 - 205
Fassung vom: 18. Mai 1908
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 23. Mai 1908
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(Nr. 3466.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1908. Vom 18. Mai 1908.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

§ 1.[Bearbeiten]

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Nachtrag zum Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1908 wird in Einnahme und Ausgabe auf 46.201.750 Mark festgestellt und zwar:
im ordentlichen Etat
auf 76.750 Mark,
im außerordentlichen Etat
auf 46.125.000 Mark
und tritt dem Etat der Schutzgebiete für 1908 hinzu.

§ 2.[Bearbeiten]

Der im Wege des Kredits flüssig zu machende Betrag beläuft sich auf 38.325.000 Mark.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Wiesbaden, den 18. Mai 1908.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst von Bülow.


[202]

Nachtrag zum Haushalts-Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1908.[Bearbeiten]

Kapitel. Titel. Ausgabe und Einnahme. Für das Rechnungsjahr 1908
treten hinzu
Mark.
fallen weg
Mark.
A.Ordentlicher Etat.
I. Ostafrikanisches Schutzgebiet.
1. Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
5. 1/2. Eisenbahnen 27.850
Summe I. Fortdauernde Ausgaben 27.850
II. Einmalige Ausgaben.
1. 6, 8 und 9. Summe II. Einmalige Ausgaben 64.100
Summe der Ausgabe 36.250
2. Einnahme.
1. 5. Eigene Einnahmen des Schutzgebiets 76.150
2. Reichszuschuß 39.900
Summe der Einnahme 36.250
Summe der Ausgabe 36.250
Die Einnahme beträgt 36.250
III. Schutzgebiet Togo.
1. Ausgabe.
[203] I. Fortdauernde Ausgaben.
4. 1/2. Hafenanlagen und Eisenbahnen 63.000
5. Auf öffentlich- oder privatrechtlicher Verpflichtung beruhende allgemeine Lasten 124.014
Summe I. Fortdauernde Ausgaben 187.014
II. Einmalige Ausgaben.
1. 3. Summe II. Einmalige Ausgaben 232.064
IV. Ausgleichsfonds.
1. 3. Summe IV. Ausgleichsfonds 103.450
Summe der Ausgabe 148.500
2. Einnahme.
1. 4. Eigene Einnahmen des Schutzgebiets 148.500
Summe der Einnahme 148.500
Summe der Ausgabe 148.500
Die Einnahme beträgt 148.500
IV. Südwestafrikanisches Schutzgebiet.
1. Ausgabe.
I. Fortdauernde Ausgaben.
1. 6. Zivilverwaltung 15.000
Summe I. Fortdauernde Ausgaben 15.000
II. Einmalige Ausgaben.
1. 1, 19 und 20. Für verschiedene Zwecke 123.000
Summe II. Einmalige Ausgaben 123.000
Summe der Ausgabe 108.000
2. Einnahme.
2. Reichszuschuß 108.800
Summe der Einnahme 108.800
Summe der Ausgabe 108.800
[204] Die Einnahme beträgt 108.800
Wiederholung.
Die Einnahmen und Ausgaben betragen:
I. für das Ostafrikanische Schutzgebiet 36.250
III. für Togo 148.500
IV. für das Südwestafrikanische Schutzgebiet 108.800
Summe des ordentlichen Etats 76.750
B. Zu Abschnitt I bis VII.
Personen, welche nach dem Ausscheiden aus der Schutztruppe einstweilen im Schutzgebiete verbleiben, kann, wenn sie später in die Heimat zurückkehren und bis dahin eine Ansiedelungsbeihilfe nicht erhalten haben, bis zum Ablaufe der ersten drei Jahre nach der Entlassung aus der Schutztruppe im Falle der Bedürftigkeit eine Heimreisebeihilfe bis zur Höhe der wirklichen Schiffsbeförderungskosten zu Lasten der Reisekostenfonds gewährt werden.
B.Außerordentlicher Etat.
I. Ostafrikanisches Schutzgebiet.
1. 1/4. Ausgaben aus der Anleihe für die Schutzgebiete 30.325.000
1. [205] Einnahme aus der Anleihe für die Schutzgebiete 30.325.000
II. Schutzgebiet Kamerun.
1. Ausgaben aus der Anleihe für die Schutzgebiete 4.000.000
1. Einnahme aus der Anleihe für die Schutzgebiete 4.000.000
III. Schutzgebiet Togo.
1. Ausgaben aus der Anleihe für die Schutzgebiete 4.000.000
1. Einnahme aus der Anleihe für die Schutzgebiete 4.000.000
IV. Südwestafrikanisches Schutzgebiet.
1. Ausgabe aus dem Darlehen des Reichs für das Schutzgebiet 7.800.000
1. Einnahme aus dem Darlehen des Reichs für das Schutzgebiet 7.800.000
Wiederholung.
Die Einnahmen und Ausgaben betragen:
I. für das Ostafrikanische Schutzgebiet 30.325.000
II. für Kamerun 4.000.000
III. für Togo 4.000.000
IV. für das Südwestafrikanische Schutzgebiet 7.800.000
Summe des außerordentlichen Etats 46.125.000
Abschluß.
Die Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen und des außerordentlichen Etats betragen 46.201.750
Wiesbaden, den 18. Mai 1908.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst von Bülow.