Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1904
Erscheinungsbild
[229]
(Nr. 3113.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1904. Vom 6. April 1905.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
§ 1.
[Bearbeiten]- Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte dritte Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1904 tritt dem Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1904 hinzu.
§ 2.
[Bearbeiten]- Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur Bestreitung einmaliger außerordentlicher Ausgaben die Summe von 27.353.000 Mark im Wege des Kredits flüssig zu machen.
§ 3.
[Bearbeiten]- Für alle Ausgaben, welche zu den Verwendungszwecken des im § 1 bezeichneten Nachtrags-Etats bereits geleistet sind, wird dem Reichskanzler Indemnität erteilt.
- Die bereits geleisteten Ausgaben kommen auf den im § 2 bewilligten Kredit m Anrechnung.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Neapel, den 6. April 1905.
[230]
Dritter Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1904.
[Bearbeiten]Kapitel. | Titel. | Ausgabe und Einnahme. | Für das Rechnungsjahr 1904 treten hinzu |
Mark. | |||
Fortdauernde Ausgaben. | |||
IX. Reichschatzamt. | |||
68. | 1/11. | Allgemeine Fonds | 256.000 |
XIV. Reichs-Invalidenfonds. | |||
83. | 1/5. | Zuschüsse zum Dispositionsfonds des Kaisers zu Gnadenbewilligungen aller Art (Kapitel 68 Titel 1 der fortdauernden Ausgaben); Pensionszuschüsse und Unterstützungen | 256.000 |
Davon ab der vorstehend bei Kapitel 68 Titel 8 der fortdauernden Ausgaben angesetzte Betrag von | 256.000 | ||
Bleibt Summe XIV | − | ||
Einmalige Ausgaben. | |||
b.Außerordentlicher Etat. | |||
19. | X. Aus Anlaß der Expedition in das Südwestafrikanische Schutzgebiet. | ||
1/2. | A. Auswärtiges Amt, Kolonialverwaltung | 27.345.000 | |
3. | B. Verwaltung des Reichsheeres | 8.000 | |
Summe X | 27.353.000 | ||
Summe der Ausgaben | 27.609.000 | ||
Einnahme. | |||
21. | XI. Matrikularbeiträge. | 256.000 | |
XII. Außerordentliche Deckungsmittel. | |||
22. | Aus der Anleihe. | ||
1. | Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesamtheit aller Bundesstaaten | 27.353.000 | |
Summe der Einnahme | 27.609.000 |
- Gegeben Neapel, den 6. April 1905.