Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905
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(Nr. 3220.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaushalts- Etat für das Rechnungsjahr 1905. Vom 27. März 1906.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
§ 1.
[Bearbeiten]- Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte dritte Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905 tritt dem Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905 hinzu.
§ 2.
[Bearbeiten]- Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur Bestreitung einmaliger außerordentlicher Ausgaben die Summe von 1.690.800 Mark im Wege des Kredits flüssig zu machen.
§ 3.
[Bearbeiten]- Für alle Ausgaben, welche zu den Verwendungszwecken des im § 1 bezeichneten Nachtrags-Etats bereits geleistet sind, wird dem Reichskanzler Indemnität erteilt.
- Die bereits geleisteten Ausgaben kommen auf den im § 2 bewilligten Kredit in Anrechnung.
- Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
- Gegeben Berlin im Schloß, den 27. März 1906.
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Dritter Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1905.
[Bearbeiten]Kapitel. | Titel. | Ausgabe und Einnahme. | Für das Rechnungsjahr 1905 treten hinzu |
Mark. | |||
A.Ordentlicher Etat. | |||
a.Fortdauernde Ausgaben. | |||
IV. Auswärtiges Amt. | |||
5. | 9a. | Gesandtschaften und Konsulate | 13.225 |
b.Einmalige Ausgaben. | |||
II. Auswärtiges Amt. | |||
2a. | 2. | Kolonialverwaltung | 936.825 |
Summe der Ausgabe des ordentlichen Etats | 950.050 | ||
Einnahme. | |||
21. | − | XI. Matrikularbeiträge | 950.050 |
B.Außerordentlicher Etat. | |||
Ausgabe. | |||
9. | 1. | IX. Aus Anlaß der Expedition in das Südwestafrikanische Schutzgebiet. | 76.750 |
9a. | 1. | IXa. Aus Anlaß der Expedition in das Ostafrikanische Schutzgebiet. | |
1. | Auswärtiges Amt, Kolonialverwaltung | 1.314.050 | |
2. | Verwaltung der Kaiserlichen Marine | 300.000 | |
Summe IXa | 1.614.050 | ||
Summe der Ausgabe des außerordentlichen Etats | 1.690.800 | ||
6. | [437] | VI. Aus der Anleihe. | |
1. | Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesamtheit aller Bundesstaaten | 1.690.800 |
- Berlin im Schloß, den 27. März 1906.