Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1908

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Gesetzestext
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Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1908.
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Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 25, Seite 199 - 200
Fassung vom: 18. Mai 1908
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 23. Mai 1908
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 3465.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1908. Vom 18. Mai 1908.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

§ 1.[Bearbeiten]

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte dritte Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1908 tritt dem Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1908 hinzu.

§ 2.[Bearbeiten]

Soweit die zur Gewährung außerordentlicher einmaliger Beihilfen (Kapitel 12 Titel 1 bis 16 der einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats) erforderlichen Matrikularbeiträge nach der Rechnung des Rechnungsjahrs 1908 keine Deckung finden, treten sie den ordentlichen Ausgaben im Etat für das Rechnungsjahr 1910 hinzu.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Wiesbaden, den 18. Mai 1908.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst von Bülow.


[200]

Dritter Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1908.[Bearbeiten]

Kapitel. Titel. Ausgabe und Einnahme. Für das Rechnungsjahr 1908
treten hinzu
Mark.
fallen weg
Mark.
Ausgabe.
A.Ordentlicher Etat.
b. Einmalige Ausgaben.
12. 1 bis 16. XII. Zur Gewährung außerordentlicher einmaliger Beihilfen an alle etatsmäßigen und diätarisch beschäftigten Unterbeamten sowie an alle etatsmäßigen und diätarisch beschäftigten mittleren Beamten, deren tatsächliches Gehalt den Betrag von jährlich 4.200 Mark nicht übersteigt. 23.565.600
Einnahme.
20. X. Zum Ausgleiche für die nicht allen Bundesstaaten gemeinsamen Einnahmen.
2. Für den Überschuß der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung:
      von Bayern 2.543.402
      von Württemberg 897.461
zusammen (Titel 2) 3.440.863
21. XI. Matrikularbeiträge 27.006.463
Summe der Einnahmen 23.565.600
Wiesbaden, den 18. Mai 1908.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst von Bülow.