Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1908

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Gesetzestext
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Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1908.
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Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 25, Seite 197 - 198
Fassung vom: 18. Mai 1908
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 23. Mai 1908
Inkrafttreten:
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(Nr. 3464.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1908. Vom 18. Mai 1908.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

§ 1.[Bearbeiten]

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1908 tritt dem Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1908 hinzu.

§ 2.[Bearbeiten]

Der Reichskanzler wird ermächtigt, den Post-Überweisungs- und Scheckverkehr einzuführen. Die Bestimmungen über die Benutzung des Verkehrs werden durch eine vom Reichskanzler zu erlassende Verordnung getroffen. Die Verordnung ist dem Reichstage zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die grundsätzlichen Vorschriften über den Post-Überweisungs- und Scheckverkehr sind bis zum 1. April 1912 auf dem Wege der Gesetzgebung zu regeln.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Wiesbaden, den 18. Mai 1908.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst von Bülow.


[198]

Zweiter Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1908.[Bearbeiten]

Kapitel. Titel. Ausgabe und Einnahme. Für das Rechnungsjahr 1908
treten hinzu
Mark.
fallen weg
Mark.
Ausgabe.
A.Ordentlicher Etat.
a. Fortdauernde Ausgaben.
XV. Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung
85. 17/66. Betriebsverwaltung 125.954
Einnahme.
3. 10. III. Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung. 40.300
20. X. Zum Ausgleiche für die nicht allen Bundesstaaten gemeinsamen Einnahmen.
2. Für den Überschuß der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung:
      von Bayern 10.784
      von Württemberg 3.805
zusammen (Titel 2) 14.589
21. XI. Matrikularbeiträge 100.243
Summe der Einnahmen 140.543 14.589
125.954
Wiesbaden, den 18. Mai 1908.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst von Bülow.