Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1909

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Gesetzestext
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Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1909.
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Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1910, Nr. 7, Seite 451–452
Fassung vom: 8. Februar 1910
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 12. Februar 1910
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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[451]

(Nr. 3723.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1909. Vom 8. Februar 1910.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

§. 1.[Bearbeiten]

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1909 tritt dem Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1909 hinzu.

§ 2.[Bearbeiten]

Die Ermächtigung des Reichskanzlers, zur Bestreitung einmaliger außerordentlicher Ausgaben Mittel im Wege des Kredits flüssig zu machen, wird um 726.016 Mark gekürzt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 8. Februar 1910.
(L. S.)  Wilhelm.

  von Bethmann Hollweg.


[452]

Zweiter Nachtrag
Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1909.
Kap. Tit. Ausgabe und Einnahme. Für das Rechnungsjahr 1909
treten hinzu
Mark.
fallen weg
Mark.
A.Ordentlicher Etat.
Ausgabe.
a. Fortdauernde Ausgaben.
IXa. Reichs-Kolonialamt
69a. 16. Zivilverwaltung 44.350
b.Einmalige Ausgaben.
7. 2. VII. Reichs-Justizverwaltung 102.292
9. 12. VII. Reichs-Kolonialamt 872.558
Summe der einmaligen Ausgaben       770.266
Summe der Ausgaben des ordentlichen Etats       726.016
Einnahme.
22. XII. Zur vorläufigen Begleichung des Fehlbetrags für 1909 aus den Mitteln des außerordentlichen Etats 726.016
B.Außerordentlicher Etat.
Ausgabe.
10. X. Zur vorläufigen Begleichung der den Sollbetrag der Überweisungen um mehr als 80 Pf. auf den Kopf der Bevölkerung übersteigenden Matrikularbeiträge für 1909 726.016
Einnahme.
9. IX. Aus der Anleihe.
1. Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesamtheit aller Bundesstaaten 726.016
Berlin im Schloß, den 8. Februar 1910.
(L. S.)  Wilhelm.

  von Bethmann Hollweg.